Soziale Sicherheit. Abkommen mit Finnland
897
85.064 Soziale Sicherheit. Zusatzabkommen mit Dänemark Sécurité sociale. Avenant à la convention avec le Danemark
Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. November 1985 (BBI III, 506) Message et projet d'arrêté du 13 novembre 1985 (FF III, 471) Beschluss des Ständerates vom 5. März 1986 Décision du Conseil des Etats du 5 mars 1986
Herr Leuenberger-Solothurn unterbreitet im Namen der Kommission für Soziale Sicherheit den folgenden schriftli- chen Bericht:
Die Beziehungen zwischen der Schweiz und Dänemark auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit sind derzeit durch das Abkommen vom 5. Januar 1986 geregelt. Dieses Abkom- men brachte sowohl für die dänischen Staatsbürger in der Schweiz als auch für die Schweizer in Dänemark gewichtige Vorteile. Kurz nach Inkrafttreten des Abkommens kam es in Dänemark zu einer grundlegenden Aenderung der Sozial- versicherungsgesetzgebung, die einen Teil der Abkom- mensbestimmungen revisionsbedürftig machte.
Das vorliegende Zusatzabkommen passt die zwischen- staatlichen Regelungen zwischen Dänemark und der Schweiz dem letzten Stand der dänischen Gesetzgebung an. Darüber hinaus enthält es auch zwei Verbesserungen im Bereich der Invaliden- und der Altersversicherung:
Schweizer Bürger, die während mindestens drei Jahren Wohnsitz in Dänemark hatten, können künftig auch dann eine vorzeitige Pension erhalten, wenn sie bei Eintritt der Invalidität nicht mehr in Dänemark versichert sind. Eine solche Leistung wird allerdings nur in Dänemark oder in der Schweiz ausbezahlt. Die Schweiz gewährt diesbezüglich Gegenrecht.
Die Auszahlung der dänischen Alterssozialpension soll künf- tig auch möglich sein, wenn ein Schweizer die Mindesttätig- keitsdauer in Dänemark nicht aufweist. Erforderlich ist lediglich noch eine Mindestaufenthaltsdauer von zehn Jah- ren zwischen dem 15. und 67. Altersjahr, wovon mindestens fünf Jahre unmittelbar vor der Antragstellung.
Die Tragweite des vorliegenden Zusatzabkommens ist gering, da lediglich 1800 Dänen in der Schweiz und 1650 Schweizer in Dänemark wohnen. Die Mehrausgaben (vor allem Invalidenrenten) dürften 50 000 bis 100 000 Franken nicht übersteigen.
Antrag der Kommission
Die Kommission beantragt dem Rat einstimmig - bei einer Enthaltung -, auf das Abkommen einzutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen.
Proposition de la commission La commission propose, à l'unanimité moins une absten- tion, d'adopter l'avenant et d'approuver l'arrêté fédéral.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté 49-N
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 94 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
85.066
Soziale Sicherheit. Abkommen mit Finnland Sécurité sociale. Convention avec la Finlande
Botschaft und Beschlussentwurf vom 13. November 1985 (BBI III, 519) Message et projet d'arrêté du 13 novembre 1985 (FF III, 485)
Beschluss des Ständerates vom 5. März 1986 Décision du Conseil des Etats du 5 mars 1985
Herr Leuenberger-Solothurn unterbreitet im Namen der Kommission für Soziale Sicherheit den folgenden schriftli- chen Bericht:
Antrag der Kommission Die Kommission beantragt dem Rat einstimmig - bei einer Enthaltung -, auf das Abkommen einzutreten und dem Bundesbeschluss zuzustimmen.
Proposition de la commission
La commission propose au conseil - à l'unanimité moins une abstention - d'adopter la convention et d'approuver l'arrêté fédéral.
Sécurité sociale. Convention avec Finlande
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N 18 juin 1986
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Hösli Dagegen
43 Stimmen
45 Stimmen
Schluss der Sitzung um 19.15 Uhr La séance est levée à 19 h 15
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes
93 Stimmen
(Einstimmigkeit)
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Ordnungsantrag Hösli Die Reihenfolge der Geschäfte 86.009, Oeffentlicher Ver- kehr, und 85.070, SBB. Leistungsauftrag 1987, sei auszutau- schen.
Motion d'ordre Hösli Renverser l'ordre des objets 86.009 Transports publics et 85.070 CFF. Mandat de prestations 1987.
Präsident: Wir befinden noch über den Ordnungantrag von Herrn Hosli.
Hösli: Schon die Nummer dieser beiden Geschäfte zeigt Ihnen, dass der Bundesrat zuerst den die Nummer 85.070 tragenden Leistungsauftrag 1987 der SBB verabschiedet hat. In der logischen Folge hat dann das Departement das Geschäft 86.009 - Tariferleichterungen im öffentlichen Ver- kehr - bearbeitet und dem Bundesrat unterbreitet. Ich sehe nicht ein, wieso wir umgekehrt vorgehen und das Pferd am Schwanz aufzäumen sollen.
Entscheidend für meinen Antrag ist allerdings nicht die Nummer, sondern die Tatsache, dass zwischen beiden Geschäften ein gewisser Zusammenhang besteht und der Leistungsauftrag 1987 mindestens teilweise als Konsequenz die Tariferleichterungen mit sich brachte und nicht umge- kehrt. Laut Protokoll der Kommission hat denn auch Herr Bundesrat Schlumpf zum Geschäft «Tariferleichterungen» ausgeführt, dass mit dem Leistungsauftrag 1987 an die SBB die entsprechenden Grundlagen geschaffen werden. Uebri- gens möchte ich darauf hinweisen, dass sowohl im ursprünglichen wie im bereinigten Wochenprogramm, das Sie erhalten haben, die Reihenfolge festgelegt ist, die ich Ihnen jetzt beantrage.
Bircher: Nur ganz kurz. Es ist sinnvoll, wenn wir morgen beide Geschäfte behandeln. Hingegen sehe ich keine Not, von der jetzt einmal gewählten Traktandierung abzusehen. Sie sehen im Anhang der Tarifmassnahmen, dass sich die Tarifbotschaft eindeutig auf das neue Transportgesetz abstützt und nicht auf den Leistungsauftrag; das ist die rechtliche Grundlage. Wir müssen doch auch politisch ein bisschen werten: Im Volk, auch von seiten der Transportun- ternehmungen, wünscht man jetzt, dass diese Tariferleichte- rungen kommen. Wenn wir morgen in einen gewissen Zugs- zwang geraten, haben wir wieder eine sehr pitoyable Situa- tion.
Ich bitte Sie doch, bei der gewählten Reihenfolge zu bleiben, und stelle den Gegenantrag.
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Soziale Sicherheit. Abkommen mit Finnland Sécurité sociale. Convention avec la Finlande
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Jahr
1986
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Anno
Band
II
Volume
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.066
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
18.06.1986 - 15:00
Date
Data
Seite
897-898
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20 014 404
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