951
Motion Uchtenhagen
Schweiz bei verschiedenen internationalen Beobachtungs- systemen mitwirkt. Zu nennen sind das GEMS (Global Environmental Monitoring System) des Umweltprogramms der Vereinten Nationen, das BAPMON (Background Air Pol- lution Monitoring Network) der Meteorologischen Weltorga- nisation und das EMEP (Co-operative Programme for Moni- toring and Evaluation of the Long-Range Transport of Air Pollutants in Europe) der Europäischen Wirtschaftskommis- sion der Vereinten Nationen.
Was das Umweltschutzgesetz anbelangt, sind je nach den Ergebnissen der Erhebungen zwingend Massnahmen zu ergreifen. Uebersteigt die ermittelte Belastung die vom Bun- desrat festgelegten Grenzwerte oder ist sie sonst schädlich oder lästig, sind die erforderlichen Massnahmen an den Belastungsquellen so weit zu treffen, dass zumindest die Grenzwerte eingehalten werden können. Werden Umwelt- schäden festgestellt, ohne dass massgebliche Belastungs- grenzwerte überschritten sind, liegt die Vermutung nahe, dass die Grenzwerte den gesetzlichen Kriterien nicht entsprechen; sie müssen deshalb unverzüglich verschärft werden. Darüber hinaus sind im Sinne der Vorsorge die Emissionen unabhängig von der heutigen oder auch zukünftigen Umweltbelastung so weit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich trag- bar ist.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass für das Anliegen der Motionärin die erforderlichen gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften vorhanden sind. Bereits heute sind eine ganze Reihe von Beobachtungssystemen im Einsatz oder zumin- dest im Aufbau begriffen. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass diese Programme im Sinne der umweltpolitischen Frühwarnung weiter ausgebaut, in Richtung biologischer Ueberwachungssysteme erweitert und noch besser aufein- ander abgestimmt werden müssen. Er erklärt sich bereit, die dazu notwendigen Schritte zu prüfen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
86.304
Motion Uchtenhagen Weiterbildung. Konzept Formation continue. Définition d'une véritable politique
Wortlaut der Motion vom 3. März 1986
Der Bundesrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungs- direktoren, der Wirtschaft (Arbeitnehmer- und Arbeitgeber- organisationen) sowie privaten und öffentlichen Trägern der allgemeinen und beruflichen Erwachsenenbildung ein Kon- zept für ein umfassendes Weiterbildungssystem zu erarbei- ten und im Rahmen seiner Möglichkeiten erste Schritte zu dessen Realisierung einzuleiten.
Texte de la motion du 3 mars 1986
Le Conseil fédéral est chargé d'élaborer une politique géné- rale de la formation continue en collaboration avec la Confé- rence des directeurs cantonaux de l'instruction publique, les organisations économiques (associations de travailleurs et d'employeurs), ainsi qu'avec les organismes privés et publics s'occupant de formation générale et professionnelle des adultes. Le gouvernement est prié en outre de faire,
dans la mesure de ses moyens, les premiers pas dans la mise en oeuvre d'une telle politique.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Bircher, Borel, Bratschi, Braunschweig, Bundi, Chopard, Christinat, Clivaz, Deneys, Eggli-Winterthur, Euler, Fankhauser, Fehr, Friedli, Gloor, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Longet, Mauch, Meizoz, Meyer- Bern, Morf, Neukomm, Reimann, Renschler, Riesen-Fri- bourg, Robbiani, (Rohrer), Ruffy, Stamm Walter, Stappung, Vannay, Weber-Arbon, Zehnder (38)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Im Bericht der Expertenkommission des EVD «Qualitatives Wachstum», der am 13. Februar 1986 veröffentlicht wurde, wird besonders eindringlich dargelegt, welche Bedeutung einer ständigen beruflichen und allgemeinen Weiterbildung angesichts des raschen technologischen Wandels und der zunehmenden Komplexität von Wirtschaft und Gesellschaft zukommt.
Während in der Vergangenheit erhöhte gesellschaftliche Anforderungen in der Regel mit einer Verlängerung der Grundausbildung begegnet wurde, erscheint dieser Weg heute aus vielerlei Gründen (rasche Veralterung des Wis- sens, wachsende Diskrepanz zwischen biologischem und sozialem Status der Jugendlichen u. a. m.) nicht mehr sinn- voll. Eine Erhöhung des allgemeinen Bildungsniveaus, wie sie zur Bewältigung des beruflichen und des privaten Lebens erforderlich ist, kann in Zukunft nur in einer anderen zeitlichen Verteilung der Bildungsphasen bestehen, welche auch das Erwachsenenleben miteinbeziehen.
Auch die berufliche Ausbildung kann sich je länger, je weniger auf einmal erworbene berufliche Qualifikationen beschränken. Die rasche technologische Entwicklung führt dazu, dass das einmal Gelernte oft schon bald nicht mehr brauchbar ist und durch neues Wissen und neue Fähigkei- ten ersetzt werden muss. Auch die berufliche Ausbildung sollte daher weniger als bisher auf Wissensvermittlung, dafür stärker auf Lernfähigkeit ausgerichtet sein, und zwar lebenslängliche Lernfähigkeit. Neben einer weniger speziali- sierten, breiteren beruflichen Ausbildung, die auch eine vertiefte Persönlichkeitsschulung beinhaltet, müssen folg- lich genügend Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen, in denen berufliches Spezialwissen, neues Wissen und neue Fertigkeiten, aber auch zusätzliche Allgemeinbildung erwor- ben werden können.
Die Notwendigkeit der Weiterbildung von Erwachsenen ist an vielen Orten erkannt. Aufgrund zahlreicher Initiativen von Betrieben, Wirtschafts- und Berufsverbänden sowie priva- ten, kirchlichen und öffentlichen Institutionen ist eine Viel- zahl von Weiterbildungsmöglichkeiten beruflicher und nichtberuflicher Art entstanden. Insgesamt wurde dabei ein reiches, aber auch unübersichtliches und darum oft verwir- rendes Angebot im Bereich Erwachsenenbildung geschaf- fen. Zufälligkeiten und Lücken waren dabei unvermeidlich. Eine Integration in das Bildungswesen als Ganzes unter- blieb. Kohärenz, Transparenz und systematischer Aufbau fehlen.
Es erscheint an der Zeit, die vielen Bestrebungen auf dem Gebiet der Erwachsenenbildung auf sinnvolle Weise zu koordinieren und zu einem kohärenten und transparenten System der Weiterbildung zu entwickeln. Voraussetzung für die Einleitung einer derartigen Entwicklung ist die Erarbei- tung eines Gesamtkonzepts der Weiterbildung. An vielen guten Ansätzen für Konzepte der Weiterbildung im Sinne einer rekurrenten Bildung fehlt es nicht. Darauf aufbauend sollte es möglich sein, mit den in der Erwachsenenbildung Engagierten - Kantone, Kirchen, Wirtschaft, private und öffentliche Institutionen - ein Weiterbildungskonzept zu erarbeiten, das die vielfältigen Bestrebungen in diesem Gebiet koordiniert, bestehende Lücken schliesst und durch einen systematischen und doch flexiblen zukünftigen Aus- bau der Weiterbildungsmöglichkeiten die wachsenden Bedürfnisse nach Weiterbildung, Umschulung und Orientie- rungshilfen abdeckt.
Motion Robbiani
952
N
20 juin 1986
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. Mai 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 mai 1986
Die Erwachsenenbildung hat sich im Verlaufe der letzten Jahre zu Recht zu einem immer bedeutenderen Bildungsbe- reich entwickelt. Die Erkenntnis, dass bei der raschen Entwicklung von Wissenschaft und Technik nur derjenige Schritt zu halten vermag, der sich auch als Erwachsener dauernd um die Vertiefung und Erweiterung seines in der schulischen und beruflichen Ausbildung erworbenen Wis- sens bemüht, setzt sich in weiten Kreisen immer stärker durch. Hinzu kommt, dass die Verkürzung der Arbeitszeit - der technische und soziale Fortschritt - den meisten Men- schen in unserem Lande ein bedeutendes Mass an beruflich nicht beanspruchter Zeit verschafft, über die sie frei verfü- gen können und die es sinnvoll zu nutzen gilt. Ständige Weiterbildung im Erwachsenenalter ist aber auch deshalb erforderlich, weil allgemein die bildungsmässigen Anforde- rungen für die meisten Berufskreise und nicht nur für ein- zelne Spitzenkräfte ständig im Wachsen begriffen sind. Wir teilen in dieser Hinsicht die in der Motion enthaltene Zustandsbeschreibung voll und ganz.
Ausgehend von der Feststellung, die verschiedenen Aktivitä- ten im Bereich der Erwachsenenbildung seien zwar vielfäl- tig, entstünden aber oft zufällig und seien miteinander zu wenig koordiniert, verlangt die Motion vom Bund in Zusam- menarbeit mit anderen Interessierten die Erarbeitung eines Konzeptes für ein umfassendes Weiterbildungssystem. Kann der Bund eine solche Forderung realistischerweise erfüllen? Werfen wir vorerst einen Blick auf die Träger der Erwachsenenbildung in der Schweiz.
Im Bereich der beruflichen Weiterbildung sind es vorwie- gend einzelne Unternehmen, Berufsschulen, Berufsver- bände und andere Organisationen, aber teilweise auch Kan- tone und Gemeinden, die den aktiv im Berufsleben stehen- den Personen helfen, ihre berufliche Grundausbildung zu erweitern und der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen oder ihre Allgemeinbildung zu ver- bessern. Gestützt auf das Berufsbildungsgesetz fördert der Bund viele unter diesem Titel durchgeführte Veranstaltun- gen durch Beiträge oder andere Massnahmen. Bei den akademischen Berufen nehmen sich auch die Hochschulen zusehends der Fragen der beruflichen Weiterbildung an. Analog kann dies auch von vielen Ausbildungsstätten im ausseruniversitären Tertiärbereich gesagt werden.
Bei der nichtberuflichen Weiterbildung sind die Träger neben Kantonen und Gemeinden fast ausschliesslich pri- vate Institutionen, insbesondere genossenschaftliche Ein- richtungen, kirchliche und religiöse Institutionen, Gewerk- schaften, vor allem aber auch private Vereine, die aus dem Bewusstsein der Verantwortlichkeit für die Bildung der Erwachsenen handeln. Seit 1966 zählt die Förderung dieser allgemeinen Erwachsenenbildung auf Bundesebene zu den Aufgaben der Pro Helvetia.
Diese kurzen Hinweise verdeutlichen zweierlei: einerseits ist die Erwachsenenbildung in der Schweiz vorwiegend privat- rechtlich organisiert und auf einer Vielzahl von verschieden- artigen Pfeilern abgestützt, und andererseits beschränkt sich die Rolle des Bundes mangels umfassender Kompeten- zen in diesem Bereich im wesentlichen auf die Förderung und Unterstützung von Weiterbildungsaktivitäten.
Die heutige Situation möchten und können wir nicht in Frage stellen. Sie basiert auf einer historisch gewachsenen Entwicklung und hat sich grundsätzlich bewährt.
Mit Blick auf seine beschränkte, vorwiegend auf Unterstüt- zung ausgerichtete Zuständigkeit im Bereiche der Erwach- senenbildung kann der Bund von sich aus kein derartig umfassendes Konzept erarbeiten, jedenfalls keines, das in der Folge einen Verbindlichkeitsanspruch hätte. Auch seine eigenen Möglichkeiten zu dessen Umsetzung in die Realität wären wohl eher bescheiden. Er kann aber selbstverständ- lich die Erarbeitung eines solchen Konzeptes anregen und fördern und bei dessen Realisierung tatkräftig mitarbeiten. Eine besonders wichtige Rolle kommt in diesem Zusammen- hang neben der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirek-
toren der Schweizerischen Vereinigung für Erwachsenenbil- dung zu, die als Dachorganisation über 30 Institutionen der Erwachsenenbildung zusammenschliesst. Die erwähnte Vereinigung hat bereits im Jahre 1977 ein «Konzept für die Entwicklung der Erwachsenenbildung in der Schweiz» ver- öffentlicht. Dieses hat nach wie vor Gültigkeit, wird aber gegenwärtig überarbeitet. Auch der Schweizerische Wissen- schaftsrat hat sich in seinen Diskussionen und Publikatio- nen wiederholt dem Thema Weiterbildung gewidmet, wobei er sich in jüngster Vergangenheit vor allem des Bereichs der Weiterbildung an den Hochschulen angenommen hat. Das Weiterbildungsangebot im Berufsbildungsbereich wird in Zusammenarbeit zwischen Bund und Verbänden der Arbeit- geber und -nehmer ständig ausgebaut. Damit sei auch festgestellt, dass man sich des in der Motion umschriebenen Problems durchaus bewusst ist.
In Anbetracht der skizzierten Ausgangslage sind wir nicht in der Lage, die Motion im Sinne eines verbindlichen Auftrages entgegenzunehmen. Wir werden uns aber zusammen mit den anderen, vorwiegend privaten Partnern der Erwachse- nenbildung für die Verwirklichung der mit der Motion ange- strebten Ziele einsetzen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
86.341
Motion Robbiani Rekrutierung von Grenzwächtern Mozione Robbiani Reclutamento guardie-frontiera Motion Robbiani Recrutement des gardes-frontière
Wortlaut der Motion vom 12. März 1986
Der Bundesrat wird ersucht, in der Oeffentlichkeit und in den Schulen des Kantons Tessin eine systematische Infor- mationskampagne durchzuführen, um so das Ansehen der Grenzwächter und die Rekrutierungsmöglichkeiten des Grenzwachtkorps zu verbessern.
Testo della mozione del 12 marzo 1986
Il Consiglio federale è invitato ad organizzare una campagna di informazione sistematica, tra l'opinione pubblica e nelle scuole, al fine di migliorare l'immagine e favorire il recluta- mento del corpo delle guardie di frontiera in Ticino.
Texte de la motion du 12 mars 1986
Le Conseil fédéral est invité à organiser une campagne d'information systématique, dans le grand public et dans les écoles, en vue d'améliorer l'image de marque du corps des gardes-frontière au Tessin et de favoriser le recrutement de ceux-ci.
Mitunterzeichner - Cofirmatari - Cosignataires: Ammann- San-Gallo, Bäumlin, Bircher, Braunschweig, Carobbio, Cho- pard, Cotti Gianfranco, Eggenberg-Thun, Gloor, Grassi, Hubacher, Jaggi, Lanz, Leuenberger-Soletta, Leuenberger Moritz, Longet, Mauch, Ott, Petitpierre, Pini, Pitteloud, Rebeaud, Reimann, Renschler, Rubi, Ruffy, Salvioni, Stap- pung, Uchtenhagen, Vannay, Zehnder (31)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Uchtenhagen Weiterbildung. Konzept Motion Uchtenhagen Formation continue. Définition d'une véritable politique
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.304
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.06.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
951-952
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