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Postulat Hubacher
86.339 Postulat Oester Schaffung eines schweizerischen Innovationspreises Institution d'un prix pour l'innovation industrielle
Wortlaut des Postulates vom 12. März 1986
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob es nicht ange- zeigt wäre, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Schaffung von Rechtsgrundlagen . für die jährliche Ausrichtung eines Preises an Unternehmen vorsieht, die volkswirtschaftlich besonders bedeutungsvolle (beschäftigungswirksame) Innovationen in einem Bereich fortgeschrittener Technik erarbeitet haben.
Texte du postulat du 12 mars 1986
Le gouvernement est invité à examiner l'opportunité de présenter aux Chambres fédérales un projet prévoyant la création des bases juridiques nécessaires à la remise annuelle d'un prix aux entreprises ayant mis au point les innovations les plus porteuses pour notre économie (notam- ment pour l'emploi) dans un domaine technique de pointe.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Biel, de Chastonay, Dünki, (Frei-Romanshorn), Grassi, Grendel- meier, Günter, Hari, Hess, Hofmann, Humbel, Iten, Jaeger, Kunzi, Loretan, Martignoni, Müller-Aargau, Müller-Schar- nachtal, Müller-Meilen, Neuenschwander, Oehler, Ogi, Röthlin, Stucky, Weber-Schwyz, Weber Monika, Weder- Basel, Widmer, Ziegler, Zwygart (31)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Wenn die Schweiz mit der rasanten technischen Entwick- lung Schritt halten und damit Arbeitsplätze sichern und schaffen will, braucht sie technische Neuerungen (Innova- tionen). In der Volksabstimmung vom 22. September 1985 ist jedoch die Schaffung einer «Innovationsrisikogarantie zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen» als ein zu weit gehendes Engagement des Bundes abgelehnt wor- den. Idee und Notwendigkeit gezielter Innovationsförderung sind dadurch nicht aus Abschied und Traktanden gefallen. 2. Die von den eidgenössischen Räten auf Antrag des Bun- desrates beschlossene IRG-Vorlage hat für die volkswirt- schaftlich entscheidend wichtige Förderung zukunftsorien- tierter technischer Neuerungen für die nächsten zehn Jahre Bundesleistungen von maximal 100 Millionen Franken vor- gesehen. Mit einem Bruchteil dieses Betrages - ich denke etwa an zwei Millionen Franken jährlich - liesse sich über die Ausrichtung eines schweizerischen Innovationspreises die Innovationsfreudigkeit gerade junger Unternehmer spür- bar fördern. Dies wäre um so sinnvoller, als nach Meinung erfahrener Wirtschaftspraktiker der Engpass im Bereich der technischen und marketingmässigen Neuerungen heute weniger bei der Finanzierung (Risikokapital) als bei den wirklich risikofreudigen Unternehmern liegt. Es gilt deshalb, den Mut zum (oft sehr grossen) Risiko zu prämieren.
Viele Unternehmen, namentlich kleinere, haben heute mit einer grossen Zahl einengender, belastender staatlicher Vorschriften zu kämpfen, während eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der Wirtschaft helfen könnte, den tief- greifenden Strukturwandel besser zu bewältigen. Die Aus- richtung eines substanziellen Innovationspreises für hervor- ragende Leistungen kleinerer und mittlerer Unternehmen wäre ein sinnvoller Schritt in die richtige Richtung: Förde- rung des freien Geistes, Ermutigung und Anerkennung bahnbrechender Leistung (statt weitere Reglementierung). 4. Was ein schweizerischer Innovationspreis bewirken würde:
57-N
Die Mittel kommen innovativen Firmen zugute; dort sind sie volkswirtschaftlich am besten angelegt.
Der Innovationspreis belohnt Ingenieure und Unterneh- mer, die beträchtliche Risiken und Anstrengungen auf sich genommen haben.
Er belohnt Erfinder, die nicht nur ihre Idee vor Augen haben; Pioniere, die sich marktkonform verhalten und damit Arbeitsplätze schaffen, namentlich in Problemregionen.
Er belohnt Firmen, die umwelt-, energie- und ressourcen- schonende Verfahren und Produkte hervorbringen.
Er schafft ein ideelles Anreizpotential und ermutigt zu innovativer Leistung, zu unternehmerischer Tätigkeit (mittel- bar auch zur Ergreifung des Ingenieurstudiums). 5. Was ein Innovationspreis nicht bewirken würde:
Im Gegensatz zur IRG wird beim Innovationspreis das Berufsrisiko des Unternehmers nicht angetastet. Es ist aus- geschlossen, dass unfruchtbare Projekte gefördert werden. Für die mit dem Preis bedachten Firmen entstünde kein Sicherheitsrisiko, da im heiklen Stadium der Entwicklung keine Informationen abgegeben werden müssen. Da kein Projekt «begleitet» werden muss, verursacht ein Innova- tionspreis keine Verwaltungsumtriebe. Schliesslich wären auch kaum Strafbestimmungen nötig.
Der Preis für technologisch fortgeschrittene Produkte, Verfahren und Dienstleistungen wird an Unternehmen ver- geben, die in der Schweiz tätig sind und nicht mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen; in begründeten Fällen kann die Höchstzahl überschritten werden.
Das Projekt muss auf dem Markt erfolgreich und überdies geeignet sein, in der Schweiz dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen (oder zu erhalten).
Projekte, welche die Umwelt entlasten, die Ressourcen schonen, den Energieverbrauch vermindern oder Rohmate- rial einsparen, werden bevorzugt.
Die Preisträger werden durch eine beratende Kommission des Bundesrates vorgeschlagen, wobei auch Unternehmen Anträge einreichen können. Das EVD entscheidet.
Der Preis wird vorerst während zehn Jahren vergeben. Die zur Verfügung stehende Preissumme wird nach Wirtschafts- regionen aufgeschlüsselt, wobei Problemregionen im Sinne der geltenden regionalpolitischen Zielsetzungen stärker gewichtet werden können.
Die Preissumme kann, nach Firmengrösse abgestuft, z. B. in drei Kategorien, vergeben werden.
Die Preise werden gleichzeitig durch Delegierte des Bun- des in den Hauptorten der Wirtschaftsregionen vergeben, wodurch die regionale Presse aktiviert, Fernsehen und Radio interessante und unterhaltsame Umschaltsendungen realisieren können. Dadurch wird das Thema «Innovation und Volkswirtschaft> breiten Kreisen nahegebracht. Dies führt zu entsprechender Bewusstseinsbildung.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 7. Mai 1986 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 7 mai 1986 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
86.344
Postulat Hubacher Verhältnis Schweiz-EG Relations avec la Communauté européenne
Wortlaut des Postulates vom 12. März 1986 Seit das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EG abgeschlossen worden ist, sind nicht nur Jahre
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Oester Schaffung eines schweizerischen Innovationspreises Postulat Oester Institution d'un prix pour l'innovation industrielle
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1986
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II
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Sommersession
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Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.339
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Numero dell'oggetto
Datum 20.06.1986 - 08:00
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