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Postulat Hubacher
86.339 Postulat Oester Schaffung eines schweizerischen Innovationspreises Institution d'un prix pour l'innovation industrielle
Wortlaut des Postulates vom 12. März 1986
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob es nicht ange- zeigt wäre, den eidgenössischen Räten eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Schaffung von Rechtsgrundlagen . für die jährliche Ausrichtung eines Preises an Unternehmen vorsieht, die volkswirtschaftlich besonders bedeutungsvolle (beschäftigungswirksame) Innovationen in einem Bereich fortgeschrittener Technik erarbeitet haben.
Texte du postulat du 12 mars 1986
Le gouvernement est invité à examiner l'opportunité de présenter aux Chambres fédérales un projet prévoyant la création des bases juridiques nécessaires à la remise annuelle d'un prix aux entreprises ayant mis au point les innovations les plus porteuses pour notre économie (notam- ment pour l'emploi) dans un domaine technique de pointe.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Biel, de Chastonay, Dünki, (Frei-Romanshorn), Grassi, Grendel- meier, Günter, Hari, Hess, Hofmann, Humbel, Iten, Jaeger, Kunzi, Loretan, Martignoni, Müller-Aargau, Müller-Schar- nachtal, Müller-Meilen, Neuenschwander, Oehler, Ogi, Röthlin, Stucky, Weber-Schwyz, Weber Monika, Weder- Basel, Widmer, Ziegler, Zwygart (31)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Wenn die Schweiz mit der rasanten technischen Entwick- lung Schritt halten und damit Arbeitsplätze sichern und schaffen will, braucht sie technische Neuerungen (Innova- tionen). In der Volksabstimmung vom 22. September 1985 ist jedoch die Schaffung einer «Innovationsrisikogarantie zugunsten von kleinen und mittleren Unternehmen» als ein zu weit gehendes Engagement des Bundes abgelehnt wor- den. Idee und Notwendigkeit gezielter Innovationsförderung sind dadurch nicht aus Abschied und Traktanden gefallen. 2. Die von den eidgenössischen Räten auf Antrag des Bun- desrates beschlossene IRG-Vorlage hat für die volkswirt- schaftlich entscheidend wichtige Förderung zukunftsorien- tierter technischer Neuerungen für die nächsten zehn Jahre Bundesleistungen von maximal 100 Millionen Franken vor- gesehen. Mit einem Bruchteil dieses Betrages - ich denke etwa an zwei Millionen Franken jährlich - liesse sich über die Ausrichtung eines schweizerischen Innovationspreises die Innovationsfreudigkeit gerade junger Unternehmer spür- bar fördern. Dies wäre um so sinnvoller, als nach Meinung erfahrener Wirtschaftspraktiker der Engpass im Bereich der technischen und marketingmässigen Neuerungen heute weniger bei der Finanzierung (Risikokapital) als bei den wirklich risikofreudigen Unternehmern liegt. Es gilt deshalb, den Mut zum (oft sehr grossen) Risiko zu prämieren.
Viele Unternehmen, namentlich kleinere, haben heute mit einer grossen Zahl einengender, belastender staatlicher Vorschriften zu kämpfen, während eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der Wirtschaft helfen könnte, den tief- greifenden Strukturwandel besser zu bewältigen. Die Aus- richtung eines substanziellen Innovationspreises für hervor- ragende Leistungen kleinerer und mittlerer Unternehmen wäre ein sinnvoller Schritt in die richtige Richtung: Förde- rung des freien Geistes, Ermutigung und Anerkennung bahnbrechender Leistung (statt weitere Reglementierung). 4. Was ein schweizerischer Innovationspreis bewirken würde:
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Die Mittel kommen innovativen Firmen zugute; dort sind sie volkswirtschaftlich am besten angelegt.
Der Innovationspreis belohnt Ingenieure und Unterneh- mer, die beträchtliche Risiken und Anstrengungen auf sich genommen haben.
Er belohnt Erfinder, die nicht nur ihre Idee vor Augen haben; Pioniere, die sich marktkonform verhalten und damit Arbeitsplätze schaffen, namentlich in Problemregionen.
Er belohnt Firmen, die umwelt-, energie- und ressourcen- schonende Verfahren und Produkte hervorbringen.
Er schafft ein ideelles Anreizpotential und ermutigt zu innovativer Leistung, zu unternehmerischer Tätigkeit (mittel- bar auch zur Ergreifung des Ingenieurstudiums). 5. Was ein Innovationspreis nicht bewirken würde:
Im Gegensatz zur IRG wird beim Innovationspreis das Berufsrisiko des Unternehmers nicht angetastet. Es ist aus- geschlossen, dass unfruchtbare Projekte gefördert werden. Für die mit dem Preis bedachten Firmen entstünde kein Sicherheitsrisiko, da im heiklen Stadium der Entwicklung keine Informationen abgegeben werden müssen. Da kein Projekt «begleitet» werden muss, verursacht ein Innova- tionspreis keine Verwaltungsumtriebe. Schliesslich wären auch kaum Strafbestimmungen nötig.
Der Preis für technologisch fortgeschrittene Produkte, Verfahren und Dienstleistungen wird an Unternehmen ver- geben, die in der Schweiz tätig sind und nicht mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen; in begründeten Fällen kann die Höchstzahl überschritten werden.
Das Projekt muss auf dem Markt erfolgreich und überdies geeignet sein, in der Schweiz dauerhafte Arbeitsplätze zu schaffen (oder zu erhalten).
Projekte, welche die Umwelt entlasten, die Ressourcen schonen, den Energieverbrauch vermindern oder Rohmate- rial einsparen, werden bevorzugt.
Die Preisträger werden durch eine beratende Kommission des Bundesrates vorgeschlagen, wobei auch Unternehmen Anträge einreichen können. Das EVD entscheidet.
Der Preis wird vorerst während zehn Jahren vergeben. Die zur Verfügung stehende Preissumme wird nach Wirtschafts- regionen aufgeschlüsselt, wobei Problemregionen im Sinne der geltenden regionalpolitischen Zielsetzungen stärker gewichtet werden können.
Die Preissumme kann, nach Firmengrösse abgestuft, z. B. in drei Kategorien, vergeben werden.
Die Preise werden gleichzeitig durch Delegierte des Bun- des in den Hauptorten der Wirtschaftsregionen vergeben, wodurch die regionale Presse aktiviert, Fernsehen und Radio interessante und unterhaltsame Umschaltsendungen realisieren können. Dadurch wird das Thema «Innovation und Volkswirtschaft> breiten Kreisen nahegebracht. Dies führt zu entsprechender Bewusstseinsbildung.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 7. Mai 1986 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 7 mai 1986 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
86.344
Postulat Hubacher Verhältnis Schweiz-EG Relations avec la Communauté européenne
Wortlaut des Postulates vom 12. März 1986 Seit das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EG abgeschlossen worden ist, sind nicht nur Jahre
Postulat Graf
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N 20 juin 1986
vergangen, sondern hat sich auch vieles verändert. So war es bisher üblich, dass zwischen der EG und den Nichtmit- gliedern der Gemeinschaft einzelne Verträge abgeschlossen wurden. Die Zahl dieser Verträge ist bereits sehr gross. Die von Bundesrat Kurt Furgler eingegebene Idee, statt einzelne Verträge mit einem mühsamen und langwierigen Prozedere verfahrenseinfachere Rahmenabkommen abzuschliessen, soll in Brüssel auf fruchtbaren Boden gefallen sein. Ein erstes Rahmenabkommen mit der Schweiz ist denn auch vorgesehen.
Diese neuartige Entwicklung führt dazu, vom Bundesrat eine Auslegeordnung Schweiz-EG zu verlangen, eine Ausle- geordnung über den heutigen Stand der Beziehungen, Zukunftsperspektiven, Erfolge, Schwierigkeiten u. a. m. Für Aussenstehende, dazu gehören auch Parlamentarier, ist die Uebersicht verloren gegangen, die erwähnte Auslegeord- nung könnte sie uns wiederum ermöglichen.
Texte du postulat du 12 mars 1986
Depuis que la Suisse a conclu avec la Communauté euro- péenne un accord de libre-échange, les années ont passé et bien des choses ont changé. Il est ainsi devenu courant que les Etats non membres de la Communauté passent avec celle-ci des accords particuliers. Le nombre des accords passés est aujourd'hui très élevé. Or, il semble que l'on ait beaucoup apprécié à Bruxelles l'idée, lancée par le conseil- ler fédéral Kurt Furgler, de conclure des accords-cadres qui demandent une procédure moins longue et moins compli- quée que des accords particuliers. Il est d'ailleurs prévu qu'un premier accord de ce type sera passé avec la Suisse. Cette nouvelle façon de procéder m'incite à demander au Conseil fédéral d'élaborer un rapport systématique et détaillé sur les relations de la Suisse avec la Communauté européenne, sur les perspectives d'avenir, les réussites et les difficultés, notamment. Les personnes qui ne participent pas directement aux travaux, et parmi elles des parlemen- taires, ont perdu la vue d'ensemble et un tel rapport leur permettrait de faire le point de la situation.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Bircher, Braunschweig, Bundi, Chopard, Eggen- berg-Thun, Gloor, Jaggi, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuenberger Moritz, Longet, Mauch, Ott, Reimann, Renschler, Robbiani, Rubi, Ruch-Zuchwil, Ruffy, Stappung, Uchtenhagen, Vannay, Wagner, Zehnder (26)
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Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Intensität der Beziehungen zwischen der Schweiz und den Europäischen Gemeinschaften ist bemerkenswert. 1984 machten die Importe aus EG-Ländern 67 Prozent und die Exporte in den EG-Raum 50 Prozent aus. Die Freihandelsbe- ziehungen haben sich ausgeweitet und verdichtet, beispiels- weise ist die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissen- schaftlichen und technischen Forschung bedeutsam gewor- den. Im Rahmen der COST (Coopération européenne dans le domaine de la recherche scientifique et technique) wur- den zahlreiche europäische Forschungsprogramme mit wechselnder Beteiligung entwickelt und auch durchgeführt. Die Schweiz ist dabei ein aktiver Partner und engagiert sich jährlich in der Grössenordnung von 2,5 Millionen Franken. Die EG formuliert aber zunehmend eigene Forschungspro- gramme, die auch für Drittstaaten offen sind. Im For- schungsbereich spielt natürlich die Zusammenarbeit Schweiz/Euratom, abgestützt auf einen bilateralen Vertrag zwischen Bern und Brüssel, eine grosse Rolle. Anfangs Januar hat die Schweiz mit der EG ein Rahmenabkommen über die Forschungskooperation abgeschlossen. Die von mir erwähnten Aktivitäten deuten den Umfang des Verhält- nisses Schweiz-EG insofern an, als daraus ersichtlich wird, wie sehr sich diese Zusammenarbeit entwickelt und verdich- tet hat. Aus diesen Gründen ersuche ich den Bundesrat, die gewünschte Auslegeordnung zu präsentieren, d. h. ein Inventar über den Umfang der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EG inklusive möglicher Perspektiven für die nächsten fünf Jahre aufzustellen. Für Aussenstehende
hat sich der Entwicklungsprozess zwischen der Schweiz und der EG praktisch verselbständigt, das Parlament zumin- dest sollte wieder einmal umfassend ins Bild versetzt werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 2. Juni 1986 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 2 juin 1986 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
86.371
Postulat Graf PTT. Zeitungsverteilung PTT. Distribution des journaux
Wortlaut des Postulates vom 18. März 1986 Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen:
Wie die Bestimmungen über den Postzeitungsdienst in der Verordnung 1 (VI) zum Postverkehrsgesetz vom 2. Okto- ber 1924 im Sinne einer klar formulierten Leistungspflicht umschrieben werden können, wobei der Tages-, Regional- und Lokalpresse eine Vorzugsstellung einzuräumen ist.
Wie hoch die Wegfallkosten der Zeitungszustellung wären. 3. Wie die Zustellung gleichentags im Einzugsgebiet gewährleistet werden kann.
Texte du postulat du 18 mars 1986 Le Conseil fédéral est invité à examiner
Comment il serait possible de préciser les dispositions sur l'expédition des journaux, prévues par l'ordonnance 1 (VI) relative à la loi du 2 octobre 1924 sur le Service des postes, dans le sens d'une obligation de prestation, en accordant une position privilégiée à la presse quotidienne, régionale et locale.
Combien coûterait la suppression de la distribution des journaux.
Comment il serait possible d'assurer la distribution dans la région le jour même.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Feigenwinter, Hofmann, Loretan, Müller-Meilen, Oehler (5)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die vom Bundesrat vorgesehenen Massnahmen für die Presse sind vom Parlament nicht gutgeheissen worden. Eine vielfältige, wirtschaftlich gesunde Presse ist aber Vor- aussetzung für die freie Meinungsbildung und für das Funk- tionieren unserer Demokratie.
Bis jetzt bestehen die pressefreundlichen Massnahmen des Bundes praktisch ausschliesslich aus den für die PTT nicht voll kostendeckenden Zeitungstransporttaxen sowie günsti- gen Leitungsgebühren. Das bedeutet, dass Art und Umfang der erwähnten PTT-Leistungen weitgehend für die Presse- vielfalt in unserem Lande bestimmend sind. Im Hinblick auf die hohe staatspolitische Bedeutung dieser Leistungen besteht das Bedürfnis nach einer tragfähigen, langfristigen Regelung.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 2.Juni 1986 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 2 juin 1986 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Hubacher Verhältnis Schweiz-EG Postulat Hubacher Relations avec la Communauté européenne
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.344
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.06.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
961-962
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Pagina
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