Postulat Fischer-Sursee
964
N 20 juin 1986
sigen Verbindung von Baden und Brugg nach dem Jurafuss gescheitert, obschon die SBB ihre Notwendigkeit bejahen. Dass der Bahnhof Baden Museumsreife erlangt hat, darf wohl als allgemein bekannt betrachtet werden und ist jeden- falls eine Tatsache. Die Betriebsanlagen und der Bahnhof müssen unbedingt modernisiert und ausgebaut werden. Zudem sind Perronverlängerungen und im Hinblick auf die S-Bahn-Züge Perronerhöhungen unumgänglich. Einen Engpass bildet auch der Bahnhof Turgi. Wegen der fehlen- den Perrons können verschiedene Züge gar nicht so geführt werden, wie sie für einen optimalen Betrieb eigentlich geführt werden müssten. Ganz abgesehen davon, dass schon bei der heutigen Verkehrsdichte hier eine fast nicht mehr zu verantwortende ständige Gefahr für die Bahnbenüt- zer und das Betriebspersonal besteht.
Zur Haltestelle Mellingen an der Heitersberglinie: Viele Bahnbenutzer der Region Baden sowie Pendler aus dem westlichen Aargau und von Zürich und auch das aargaui- sche Baudepartement sind nach wie vor der Ansicht, dass die Haltestelle Mellingen an der Heitersberglinie gebaut werden sollte. Sie wird für den Regional- bzw. S-Bahn- Verkehr als nötig erachtet. Die neuesten Untersuchungser- gebnisse im Rahmen der «Anschlussplanung Aargau zur Zürcher S-Bahn» bestätigen die Notwendigkeit zur Führung von S-Bahn-Zügen aus dem westlichen Aargau nach Zürich. Das gilt es zu berücksichtigen, wenn wir einen Teil des Pendlerverkehrs von der Strasse auf die Schiene bringen wollen. Die Haltestelle Mellingen müsste zudem optimal mit Buslinien erschlossen werden. Damit würde die Haltestelle regionale Bedeutung erlangen.
In seiner Stellungnahme zur «Bahn 2000» vom 28. Okto- ber 1985, die im Wortlaut auch der Presse zugestellt wurde, hat sich der aargauische Regierungsrat klar und unmissver- ständlich für eine Aufwertung der alten Stammlinie via Baden-Brugg ausgesprochen und insbesondere die Füh- rung direkter Schnellzüge Richtung Jurasüdfuss verlangt. Ebenso wehrt sich der Kanton gegen die Aushöhlung des qualitativ hochwertigen Schnellzugverkehrs auf der Böz- berglinie. Diese Stellungnahme entspricht auch dem ein- deutigen Willen der Bevölkerung.
Eine Hauptforderung der Region Baden-Brugg und der aargauischen Regierung ist, stündlich wieder einen Direkt- schnellzug Baden/Brugg/Aarau-Biel-Lausanne und Bern- Lausanne und weiter nach Genf zu erhalten. Das muss im Rahmen von «Bahn 2000» möglich sein. Und auch darum muss die mangelnde Kapazität des Bahnhofs Aarau besei- tigt werden.
Die bestellten und noch zu bestellenden zusätzlichen Ein- heitswagen IV sollen ab 1987 nur teilweise auf der Strecke Chur-Baden-Basel eingesetzt werden. Die Forderung des Einsatzes dieses neuen Rollmaterials auf den Strecken von Baden nach Bern und nicht nur teilweise nach Basel ist sicher genau so gerechtfertigt wie der Einsatz auf gewissen anderen Strecken.
Aus all den vorerwähnten Gründen bitte ich den Rat, das Postulat zu überweisen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 30. April 1986 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 30 avril 1986 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
86.389
Postulat Fischer-Sursee Luftfahrtverordnung. Artikel 125 Ordonnance sur la navigation aérienne. Article 125
Wortlaut des Postulates vom 19. März 1986 Der Bundesrat wird eingeladen, die Mindestgarantiesum- men des Artikels 125 der Luftfahrtverordnung zu überprüfen und zu erhöhen.
Texte du postulat du 19 mars 1986
Le Conseil fédéral est invité à revoir les montants de la couverture minimum, indiqués à l'article 125 de l'ordon- nance sur la navigation aérienne, et à les majorer.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Basler, Bir- cher, Blunschy, Bonny, Columberg, Cotti Flavio, Cotti Gian- franco, Darbellay, Dirren, Fischer-Hägglingen, Flubacher, (Frei-Romanshorn), Früh, Geissbühler, Graf, Grassi, Hari, Hess, Iten, Jung, Koller Arnold, Kühne, Künzi, Lanz, Lüchin- ger, Martignoni, Müller-Scharnachtal, Müller-Meilen, Müller- Wiliberg, Nebiker, Neuenschwander, Ogi, Pfund, Pini, Reich- ling, Röthlin, Rubi, Salvioni, Schmidhalter, Schnider-Luzern, Schnyder-Bern, Schüle, Segmüller, Seiler, Stamm Judith, Stucky, Tschuppert, Uhlmann, Villiger, Weber-Schwyz, Wellauer, Wyss, Ziegler, Zwingli (55)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Bundesrat hat in Artikel 125 der Luftfahrtverordnung vom 14. November 1973 die Mindesthöhe der Sicherstellung von Haftpflichtansprüchen von Dritten auf der Erde gegen- über Luftfahrzeughaltern geregelt. Dabei hat er u. a. die Mindestgarantiesummen für ein Schadenereignis (Perso- nen- und Sachschaden zusammen) im Rahmen von 1 Mil- lion Franken für Kleinflugzeuge, bis zu 40 Millionen Franken für Grossflugzeuge festgelegt.
Diese Mindestgarantiesummen entsprechen nicht mehr dem heutigen Geldwert und reichen teilweise nicht aus, um mögliche Schadenereignisse abzudecken. Insbesondere sind die Summen für kleinere Flugzeuge zu tief. Wie Unfälle der vergangenen Jahre im In- und Ausland zeigen, können auch kleinere Flugzeuge grosse Schäden verursachen, wel- che durch die Mindestgarantiesumme nicht gedeckt sind. Der Schaden an einer einzigen Person kann ohne weiteres 1 Million Franken übersteigen (Versorger- oder Invaliditäts- schaden). Aber auch der Absturz eines Grossflugzeuges z. B. auf eine Stadt könnte ohne weiteres einen Gesamt- schaden von über 40 Millionen Franken verursachen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 7. Mai 1986 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 7 mai 1986 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Fischer-Sursee Luftfahrtverordnung. Artikel 125 Postulat Fischer-Sursee Ordonnance sur la navigation aérienne. Article 125
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1986
Anno
Band
II
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.389
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.06.1986 - 08:00
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964-964
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