Interpellation Graf
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Interpellation Weder-Basel Atomtest-Stopp. Gute Dienste der Schweiz Arrêt des essais nucléaires. Bons offices de la Suisse
Wortlaut der Interpellation vom 4. März 1986 Die Unterzeichner bitten den Bundesrat, er möge sich vor Ende März 1986 dafür einsetzen, dass
sich die USA einem umfassenden Atomteststopp an- schliessen,
die UdSSR ihr Atomtestmoratorium auch nach Ablauf der Frist aufrechterhalten.
Texte de l'interpellation du 4 mars 1986
Les soussignés invitent le Conseil fédéral à s'employer d'ici la fin du mois de mars 1986 à ce que
le gouvernement des Etats-Unis décide d'un arrêt total des essais nucléaires,
le gouvernement soviétique prolonge son moratoire après l'expiration du délai.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Braunschweig, Brélaz, Carobbio, Euler, Fetz, Grendelmeier, Günter, Gurtner, Herc- zog, Jaeger, Maeder-Appenzell, Müller-Bachs, Rebeaud (13)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit 1963 wurde von den USA, der UdSSR und Grossbritannien das Beschränkte Atom-Test-Stopp-Abkommen (LTBT = Limited Test Ban Treaty) unterzeichnet. Aerzte hatten radio- aktives Strontium-90 in Milchzähnen nachgewiesen und auf die Gesundheitsbedrohung durch den radioaktiven Ausfall der Tests aufmerksam gemacht. Die Unterzeichnermächte bemühten sich in der Folge um eine Erweiterung des Abkommens auf alle Atomtests. Auch im Nuklearen Nonpro- liferationsabkommen von 1968 war dies eine wichtige For- derung. Dieser Forderung haben bei den Erneuerungskon- ferenzen auch die offiziellen Vertreter der Schweiz stets Nachdruck verliehen. Durch das freiwillige, unilaterale Test- Moratorium der UdSSR bis Ende März 1986 hat dieses Anliegen eine besondere Aktualität gewonnen. Wir erachten den Abschluss eines umfassenden Atomteststopp-Abkom- mens als einen ausserordentlich wichtigen Schritt in Rich- tung auf eine Verlangsamung des heutigen nuklearen Wett- rüstens. Ein CTB (Comprehensive Test Ban - Umfassender Atomteststopp) könnte:
die Aufstockung von neuen Kernwaffentypen in den USA und der UdSSR verhindern,
die Ausbreitung der Kernwaffentechnik auf weitere Staa- ten bremsen,
die Weiterentwicklung der heutigen Atomsprengköpfe zu technisch vollkommeneren und weit destruktiveren Waffen aufhalten.
Viele anerkannte Wissenschafter haben gezeigt, dass sich der Atomteststopp mit den heutigen technischen Möglich- keiten durch die beiden Supermächte ohne Mühe überwa- chen lässt. Auch lassen sich die heutigen Atomwaffenarse- nale erwiesenermassen ohne weitere Nukleartests auf ihre Funktionstüchtigkeit prüfen, und auch Erneuerungen sowie Reparaturen von Lagerungs- und Altersschäden können ohne Atomtestexplosionen durchgeführt werden.
Ein sofortiger Abschluss eines CTB-Abkommens unter den wichtigsten Atomstaaten wäre angesichts der heute vorhan- denen rund 50 000 Atomsprengköpfe für keine Seite eine Bedrohung der nationalen Sicherheit. Aus diesem Grunde unterstützen auch folgende bedeutende amerikanische Per- sönlichkeiten seit Jahren den CTB: die Ex-Präsidenten Gerald Ford und Jimmy Carter, die ehemaligen Verteidi-
gungsminister Harold Brown, Robert McNamara, die ehe- maligen Staatssekretäre Dean Rusk und Cyrus Vance, Ave- rell Harriman sowie die Admirale Noel Gayler, Eugene Car- roll, Gene LaRocque, John M. Lee und viele andere promi- nente Amerikaner.
Die Schweiz hat eine bedeutende Stimme in der Weltöffent- lichkeit. Ein Atomteststopp-Abkommen (CTB) wäre ein Zei- chen des guten Willens der Weltmächte, mit der atomaren Abrüstung endlich Ernst zu machen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 16. Juni 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 16 juin 1986
Ein umfassendes Atomteststopp-Abkommen wird in der Präambel des partiellen Teststopp-Abkommens von 1963 und in der des Atomsperrvertrages stipuliert. Die Schweiz hat auf der Grundlage dieser beiden Verträge den Abschluss eines solchen Abkommens verlangt, letztmals anlässlich der dritten Ueberprüfungskonferenz des Atomsperrvertrages vom letzten Herbst.
Bezüglich der Erfolgsaussichten für ein umfassendes Testabkommen ist zu berücksichtigen, dass verschiedene Kernwaffenstaaten Vorbehalte dagegen anbringen; einige haben nicht einmal das partielle Teststoppabkommen von 1963 unterzeichnet. Die Schweiz wird sich trotzdem weiter- hin für den Abschluss eines solchen Abkommens einsetzen. Sie wird dies im Rahmen der durch die erwähnten Vertrags- werke ihr gebotenen Mitwirkungsmöglichkeiten tun und nicht durch Stellungnahme zu einseitigen Vorstössen, die auf diesem Gebiet unternommen werden.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
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Interpellation Graf Luftreinhalteverordnung Lutte contre la pollution atmosphérique. Ordonnance
Wortlaut der Interpellation vom 6. März 1986 Gemäss der auf den 1. März 1986 in Kraft gesetzten Luftrein- halteverordnung (LRV) sind die Kantone verpflichtet, Mass- nahmen zu ergreifen, wenn die in der LRV festgesetzten Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Dies auch dann, wenn diese Ueberschreitung auf den Motorfahrzeug- verkehr (dessen Immissionsgrenzwerte jedoch nicht in der LRV, sondern in der BAV festgelegt sind) zurückzuführen ist. Diesfalls sind die Kantone gehalten, bauliche, betriebli- che sowie verkehrslenkende und verkehrsbeschränkende Massnahmen zu verfügen.
In diesem Zusammenhang fragen wir den Bundesrat an: 1. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass von den in Artikel 33 LRV vorgesehenen Massnahmen baulicher, betrieblicher, verkehrslenkender und verkehrsbeschränken- der Art angesichts der vorherrschenden, strassenbaufeindli- chen Verhältnisse in der Praxis nur verkehrslenkende oder -beschränkende Massnahmen im Vordergrund stehen wer- den?
Sieht der Bundesrat vor, Messmethoden und Messverfah- ren zur Ermittlung der Schadstoffbelastung vorzuschreiben, zu standardisieren und zu vereinheitlichen, statt nur Emp- fehlungen abzugeben? Wird eine Typenprüfung für die Messgeräte vorgesehen?
Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass der zu erwartende, sehr unterschiedliche Vollzug der LRV durch die Kantone praktisch vorprogrammiert ist, was zu stossen-
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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1986
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Session d'été
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Seduta
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86.318
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Datum 20.06.1986 - 08:00
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