997
Interpellation Braunschweig
Mittel der sogenanten organisierten Debatte (Art. 64a) wurde in der Regel zurückhaltend und nur für bestimmte, speziell dafür geeignete Debatten eingesetzt. Es sind dies vor allem Eintretensdebatten zu grossen Vorlagen, bei denen die Hauptdiskussion in der Detailberatung stattfindet und auch auf diese zu konzentrieren ist, oder Diskussionen über einen Bericht. Wir verweisen auf die Eintretensdebat- ten zur Koordinierten Verkehrspolitik und zur Asylgesetzre- vision in der vergangenen Frühjahrssession.
Wie wir dies bereits bei früherer Gelegenheit getan haben (84.919 Mo Bréplaz, 85.716 EA Ott), möchten wir erneut in Erinnerung rufen, dass es nur dank den verschiedenen Rationalisierungsmassnahmen möglich ist, die hängigen Geschäfte im Rahmen der ordentlichen Sessionen zu behandeln. So ist denn für dieses Jahr auch keine Sonder- session notwendig.
Das Büro teilt die Ansicht der Interpellantin, dass die organi- sierte Debatte im Rahmen der verschiedenen Rationalisie- rungsmassnahmen wie erwähnt nur in Ausnahmesituatio- nen verwendet werden soll.
Was die erste Frage der Interpellation betrifft, verweisen wir auf die Antwort des Büros und der Fraktionspräsidenten- konferenz auf die Einfache Anfrage Ott (Amtl. Bulletin 1985, S. 2291 f.), insbesondere auf die Punkte 2 und 3.
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Büros teilweise befriedigt.
Präsident: Wir kommen zum nächsten Abschnitt. Die fol- genden Interpellanten verlangen Diskussion. Sie haben bei den jeweiligen Interpellationen zu entscheiden, ob Sie Dis- kussion gestatten wollen oder nicht.
85.996
Interpellation Braunschweig Atomsperrvertrag. 3. Ueberprüfungskonferenz Accord de non-prolifération nucléaire. Ille conférence de réexamen
Wortlaut der Interpellation vom 19. Dezember 1985 Ist der Bundesrat bereit, über Verlauf, Ergebnisse und Ein- schätzung der 3. Ueberprüfungskonferenz vom 27. August bis zum 20. September 1985 und über die Zukunft des Atomsperrvertrages - nicht zuletzt im Hinblick auf das Jahr 1995 - entweder im Rahmen dieser Interpellationsbeantwor- tung oder unabhängig von ihr zuhanden des Parlaments und der Oeffentlichkeit einen Bericht zu erstatten?
Dieser Bericht soll insbesondere auch die Beiträge der Schweiz, ihre Möglichkeiten und Grenzen zur Darstellung bringen und auf die folgenden Fragen eine Antwort geben: 1. Welche Folgen hatten während der Ueberprüfungskonfe- renz, in der Schlusserklärung - und seither - die drei Arbeitspapiere der Schweiz: Erleichterungen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit (zu Art. IV), Vorschlag für eine Streitschlichtungsklausel aus dem Jahre 1980, kon- krete Massnahmen im Bereich der Rüstungskontrolle und der Abrüstung (zu Art. VI)?
Welche Vorstellungen hat der Bundesrat über diese konkre- ten Massnahmen, die er fordert?
gie und Fernfeststellung - Satellitentechnologie - wahrge- nommen und lokalisiert werden).
Waren die neutralitätspolitischen Bedenken nicht eher Aus- druck von Ueberängstlichkeit und Mangel an Wagnisbereit- schaft? Liess sich unser Land von derselben Aengstlichkeit leiten, als sich die Schweizer Delegation an den Vorberei- tungsgesprächen mit blockunabhängigen Staaten nicht ver- treten liess?
Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die Aufforderung an die Atomstaaten in der Schlusserklärung (immerhin wenigstens eine solche!) sehr unverbindlich und beschei- den herausgekommen ist?
Warum widersetzte sich die Schweiz der Allgemeinver- bindlichkeitserklärung von «ful-scope-safeguards» (umfas- sende Kontrollmassnahmen auf sämtlichen Atomanlagen eines Landes) als Voraussetzung für Atomexporte nach Län- dern, die dem Atomsperrvertrag nicht beigetreten sind (z.B. Argentinien, Brasilien, Indien, Israel, Pakistan, Sädafrika)? Teilt der Bundesrat die Befürchtung über das Entstehen neuer Schwellenmächte resp. neuer Kernwaffenmächte (horizontale Proliferation) und über das Wegfallen des Anreizes, dem Atomsperrvertrag beizutreten?
In welcher konkreten Weise wird sich der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den neutralen Staaten Europas und mit den Blockfreien Staaten für die CTBT-Verhandlungen (Com- prehensive Test Ban Treaty) einsetzen, nachdem das einsei- tige Atomteststopp-Moratorium der UdSSR voraussichtlich nur noch für kurze Zeit laufen wird?
Sieht der Bundesrat die Gefahr, dass der Atomsperrver- trag durch neue Technologien unterlaufen wird (insbeson- dere der Laser-Isotopen-Trennung, der Plutoniumwirtschaft durch den Bau von Wiederaufbereitungsanlagen und schnelle Brutreaktoren, der Fusionsforschung usw.)?
Texte de l'interpellation du 19 décembre 1985
Le Conseil fédéral est-il prêt à fournir aux Chambres et au public, en réponse à la présente interpellation ou indépen- damment d'elle, un rapport sur le déroulement, les résultats et l'évaluation de la 3e conférence de réexamen tenue du 27 août au 20 septembre 1985, ainsi que sur l'avenir du traité de non-prolifération nucléaire, en pensant en particulier à l'horizon 1995?
Ce rapport devra en particulier présenter les contributions de la Suisse, ses possibilités et ses limites, et répondre aux questions suivantes:
Quelles suites ont eues pendant la conférence, dans la déclaration finale et les trois documents de travail subsé- quents de la Suisse: facilitation de la coopération internatio- nale (à propos de l'article IV), projet de clause d'arbitrage (de 1980), mesures spécifiques tendant au contrôle des armements et au désarmement (en rapport avec l'article VI)? En particulier comment le Conseil fédéral se représente-t-il ces mesures?
Pourquoi la délégation suisse n'a-t-elle pas appuyé les deux résolutions du Mexique (secondées par le Japon, la Nouvelle-Zélande, l'Australie, la Suède, le Danemark, l'Ir- lande, la Roumanie entre autres) proposant la déclaration unilatérale et immédiate d'un moratoire sur tous les essais nucléaires, ainsi que le «gel» des arsenaux nucléaires. (Aujourd'hui, il est possible de détecter et de localiser les essais atomiques jusqu'à une limite inférieure d'une kilo- tonne, grâce à la séismologie, à la télédétection, ainsi qu'à la technologie des satellites). Les réserves formulées au nom de la neutralité n'étaient-elles pas plutôt la manifestation d'une crainte et d'une pusillanimité excessive? Notre pays s'est-il laissé influencer par de semblables craintes lorsqu'il a refusé de participer aux pourparlers des pays non alignés? 3. Le Conseil fédéral n'est-il pas d'avis que l'exhortation faite aux pays nucléarisés dans l'acte final était bien modeste et fort peu contraignante? (Il est vrai que c'était mieux que rien!).
Pourquoi la Suisse s'est-elle opposée à une déclaration de portée générale instituant des contrôles exhaustifs de toutes les installations nucléaires d'un pays (en anglais: «full scope safeguards») comme condition préalable à toute
Interpellation Braunschweig
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N
20 juin 1986
exportation de matériel nucléaire vers un pays non-membre du traité de non-prolifération (par exemple l'Argentine, le Brésil, l'Inde, Israël, le Pakistan, l'Afrique du Sud)? Le Conseil fédéral partage-t-il la crainte d'une «prolifération horizontale» (apparition de nouveaux pays dotés d'armes nucléaires) et d'une baisse des attraits incitant à adhérer au traité ?
Comment le Conseil fédéral entend-il précisément agir en coopération avec les pays neutres d'Europe et les non- alignés en faveur du traité d'interdiction générale des essais nucléaires (comprehensive test ban treaty), compte tenu notamment de l'échéance prochaine du moratoire unilatéral de l'URSS sur les essais nucléaires?
Le gouvernement est-il conscient des risques que le traité de non-prolifération soit vidé de sa substance par de nou- velles technologies (notamment la séparation isotopique au laser, le retraitement du plutonium et son emploi en surrégé- nérateur, la fusion nucléaire)?
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. März 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 mars 1986
Die Ergebnisse der dritten Konferenz zur Ueberprüfung des Atomsperrvertrages lassen sich wie folgt zusammen:
Gemäss Artikel VIII des Atomsperrvertrages haben die alle fünf Jahre stattfindenden Ueberprüfungskonferenzen zur Aufgabe, «die Wirkungsweise dieses Vertrages zu überprü- fen, um sicherzustellen, dass die Ziele der Präambel und die Bestimmungen des Vertrages verwirklicht werden». Der Ver- trag als solcher bzw. Aenderungen des Vertrages fallen demnach nicht in den Zuständigkeitsbereich der Ueberprü- fungskonferenzen; ihre Rolle beschränkt sich darauf, Kon- trolle auszuüben über die Art und Weise, wie der Vertrag durchgeführt wird. Ihre Beschlüsse haben empfehlenden Charakter.
Die dritte Ueberprüfungskonferenz fand vom 27. August bis zum 20. September 1985 in Genf statt. Die Debatten und die Beratungen wurden in einem sachlichen Klima geführt; die rund 90 Teilnehmerstaaten (von 128 Vertragsmitgliedern) waren trotz zum Teil gegensätzlicher Positionen bestrebt, einen Konsens zu finden. Es gelang dieser Konferenz, ein- stimmig ein Schlussdokument zu verabschieden, was vor fünf Jahren nicht möglich war.
Die Konferenz unterstreicht von neuem in ihrem übrigens öffentlich zugänglichen Schlussdokument die sicherheits- politische Bedeutung des Atomsperrvertrages, der im Inter- esse aller Staaten, auch derjeniger, die ihm nicht beigetre- ten sind, liege, und anerkennt, dass das Hauptziel des Ver- trages, die Verhinderung der Entstehung neuer Kernwaffen- staaten, in der Ueberprüfungsperiode erreicht worden ist. Im Mittelpunkt der Debatten der dritten Ueberprüfungskon- ferenz stand Artikel VI des Vertrages, der die Mitglieder verpflichtet, «in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Massnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle». Das Schlussdokument anerkennt, dass die Ver- tragsmitglieder dieser Verpflichtung formell nachgekom- men sind, stellt aber fest, dass die entsprechenden Bemü- hungen zu keinen greifbaren Resultaten geführt haben. Die Konferenz forderte die Kernwaffenstaaten auf, noch 1985 Verhandlungen zum Abschluss eines umfassenden multila- teralen Teststoppabkommens aufzunehmen und einem sol- chen Abkommen im UNO-Abrüstungsausschuss erste Prio- rität zu schenken.
Ferner enthält das Dokument Stellungnahmen zu Rüstungs- kontroll- und Abrüstungsvorschlägen, die auch im Rahmen der UNO zur Diskussion stehen, wie kernwaffenfreie Zonen, Sicherheitsgarantien, regionale Abrüstungsverträge.
Im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie (Art. IV)
und der Kontrollen der Internationalen Atomenergie-Agen- tur (IAEA) (Art. III) unterstreicht das Schlussdokument von neuem, dass der Atomsperrvertrag die weltweite Förderung der friedlichen Nutzung der Kernenergie und das Recht jedes Staates auf Erforschung, Entwicklung und Nutzung der Kernenergie für friedliche Zwecke garantiert. Die erziel- ten Fortschritte bei der weltweiten Kernenergienutzung erlaubten es, die internationale Zusammenarbeit der Ver- tragsmitglieder in diesem Bereich positiv zu würdigen. Das Dokument hält jedoch fest, die bilaterale Zusammenarbeit könne durch Erleichterungen von administrativen Prozedu- ren verbessert werden, und fordert die Mitgliedstaaten auf, darüber an der nächsten Konferenz Bericht zu erstatten. Besondere Beachtung hat die Konferenz den nuklearen Interessen der Entwicklungsländer geschenkt. Das Schluss- dokument erwähnt mit Genugtuung die qualitative und quantitative Verbesserung der technischen Hilfe, die im Rahmen der IAEA erzielt worden ist, und fordert die Mit- gliedstaaten auf, bei ihrer Zusammenarbeit besondere Rücksicht auf die Bedürfnisse der Entwicklungsländer zu nehmen. Die Entwicklungsländer unterbreiteten in diesem Zusammenhang Vorschläge für weitere, vor allem finanzielle Massnahmen. Diese wurden von der Konferenz der IAEA zur weiteren Prüfung überwiesen.
Einmal mehr hat die Konferenz die Glaubwürdigkeit der Kontrolltätigkeiten der IAEA bestätigt. Die dem Vertrag nicht beigetretenen Staaten werden aufgerufen, sich völkerrecht- lich verbindlich zu verpflichten, auf den Erwerb von Atom- waffen und Sprengkörpern zu verzichten und alle ihre nuklearen Tätigkeiten unter die IAEA-Kontrollen zu stellen. Die Lieferstaaten ihrerseits werden aufgefordert, bei ihrer internationalen Zusammenarbeit und bei der Festlegung ihrer Exportpolitik dieses Ziel mit wirksamen Schritten anzu- streben.
Anstrengungen zur Anpassung der Liste kontrollpflichtiger Materialien und Einrichtungen an die sich wandelnden tech- nologischen Gegebenheiten werden unterstützt.
Das Schlussdokument begrüsst die freiwillige Unterstellung von zivilen Anlagen in Kernwaffenstaaten unter IAEA-Kon- trollen und bestätigt, dass eine bessere Trennung der zivilen und militärischen Brennstoffprogramme in diesen Staaten die Zusammenarbeit mit ihnen erleichtern würde.
Der Bundesrat beurteilt diese dritte Ueberprüfungskonfe- renz als einen Erfolg. Die Konferenz hat den Atomsperrver- trag als Eckpfeiler des internationalen Nuklear- und Nonpro- liferationsregimes bestätigt. Das einstimmig angenommene Schlussdokument ist Ausdruck einer gemeinsamen Haltung von Vertragsstaaten, welche das Vertragssystem im Hinblick auf die 1987 geplante UNO-Konferenz über die Förderung der internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Verwendung der Kernenergie (UNCPICPUNE) und gegenüber Nichtvertragsstaaten stärkt.
Der Schlussdokument enthält auch von der Schweiz vertre- tene Postulate, die zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der friedlichen Verwendung der Kernenergie beitragen. Die Glaubwürdigkeit der Kontrol- len der IAEA ist bestätigt, und die Bedeutung der Agentur für die technische Zusammenarbeit insbesondere mit Entwick- lungsländern ist verstärkt worden.
Die Konferenz hat zusätzlich Druck auf die Kernwaffenstaa- ten ausgeübt, im Rüstungskontroll- und Abrüstungsbereich Fortschritte zu erzielen. Als konkrete Massnahme wird der Abschluss eines umfassenden Teststopp-Abkommens ver- langt. Einmal mehr ist deutlich geworden, dass die rein formelle Erfüllung von Artikel VI nicht genügt, um die Glaub- würdigkeit des Vertrages zu gewährleisten. Die Erfüllung der Erwartungen im Abrüstungsbereich wird für den Weiter- bestand des Vertragssystems über 1995 hinaus massgebend sein.
Zu den einzelnen Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:
Die schweizerischen Empfehlungen zu Artikel IV betref- fend Erleichterung der administrativen Prozeduren bei der Erteilung von Bewilligungen, klare Trennung der militäri- schen und zivilen Programme in Kernwaffenstaaten sowie
Juni 1986 N
999
Interpellation Spälti
Die Idee der Einführung eines obligatorischen Schiedsver- fahrens hat die Schweiz schon während den Verhandlungen zum Atomsperrvertrag in einem Memorandum und an den beiden vorangehenden Ueberprüfungskonferenzen einge- bracht. Wie an den vorhergehenden Verhandlungen ist auch an dieser Konferenz nicht darauf eingegangen worden. Die Eingabe ist jedoch in den Schlussbericht aufgenommen worden, womit dem schweizerischen Wunsch, sich bei all- fälligen späteren Revisionsverhandlungen auf ihr wiederholt vertretenes Anliegen berufen zu können, Genüge getan ist. Das Arbeitspapier zu Artikel VI geht von der Idee aus, dass der Sperrvertrag nur dann glaubwürdig bleiben kann, wenn im Bereich der Rüstungskontrolle und der Abrüstung kon- krete Resultate erzielt werden. Die Schweiz anerkennt zwar, dass Artikel VI formell erfüllt worden ist, verlangt aber, dass bis zur nächsten Konferenz substantielle Schritte unternom- men werden. Dieses Prinzip ist - allerdings ohne Fristan- gabe - ins Schlussdokument aufgenommen worden. .
Ferner trat die Schweiz stets dafür ein, dass internationale Verpflichtungen, die sie mitträgt, eingehalten werden. Sie wird dies weiterhin im Rahmen der durch die einzelnen Vertragswerke und diplomatischen Foren gebotenen Mitwir- kungsmöglichkeiten tun, und sie ist - wie anlässlich des Gipfeltreffens einmal mehr zum Ausdruck kam - auch bereit, ihre Guten Dienste zur Verfügung zu stellen.
In ihrer Erklärung an der letzten Ueberprüfungskonferenz hat sie denn auch erneut den Abschluss eines umfassenden Teststoppabkommens verlangt. Ein solches wurde in der Präambel des partiellen Teststoppabkommens von 1963 und in derjenigen des Atomsperrvertrages in Aussicht gestellt. Der Begriff der «Nichtgebundenen und Neutralen Staaten» war bisher im europäischen Rahmen für die entsprechende europäische Staatengruppe verwendet worden, in der die Schweiz mitwirkt. An dieser dritten Ueberprüfungskonfe- renz wurde ihr eine weltweite Dimension gegeben. Die Schweiz ist nicht Mitglied der Gruppe der «Nichtgebunde- nen Länder».
.
Die Beurteilung des Schlussdokumentes durch den Bun- desrat ist im ersten Teil dieser Beantwortung dargelegt.
Wie der Bundesrat schon wiederholt dargelegt hat, betrachtet die Schweiz die universale Anwendung des Sperrvertrages, d.h. die Kontrolle aller nuklearen Aktivitäten, als anzustrebendes Ziel. Er ist jedoch der Ansicht, dass «full- scope»-Forderungen von Lieferstaaten die einzelnen Kun- denstaaten zum Verzicht auf die Zusammenarbeit drängen können, so dass diese nukleare Anlagen aus eigenen Mit- teln, somit unkontrolliert, herstellen. Mit lieferbezogenen Kontrollen können demgegenüber aufgrund ihrer kontami- nierenden Wirkung de facto «full-scope»-Kontrollen erreicht werden. Die an der Konferenz ausgehandelte Kompromiss- formel setzt «full-scope» als Ziel fest, das von den Liefer- staaten mit wirksamen Mitteln anzustreben ist, sie überlässt jedoch die Wahl der Mittel dem Ermessen der einzelnen Staaten.
Die Beurteilung der sicherheitspolitischen Konsequenzen der Entstehung neuer Kernwaffenmächte hat der Bundesrat in der Botschaft betreffend den Vertrag über die Nichtver- breitung von Kernwaffen vom 30. Oktober 1974 dargelegt. Daran hat sich in grundsätzlicher Hinsicht nichts geändert. 6. Die dritte Ueberprüfungskonferenz hat die Bemühungen zur Anpassung der Liste kontrollpflichtiger Materialien und Einrichtungen an technologische Neuentwicklungen unter- stützt. Solche Anpassungen werden bei Bedarf im Rahmen
des Atomsperrvertrages vorgenommen. Für die Zentrifugen- anreicherung und die Wiederaufarbeitung wurden sie kürz- lich durchgeführt. Neue Technologien können auf diese Weise erfasst werden.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
33 Stimmen 40 Stimmen
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
86.320
Interpellation Spälti Schweizerische Hochseeschiffahrt Navigation suisse en haute mer
Wortlaut der Interpellation vom 4. März 1986 Die schweizerische Hochseeschiffahrt ist von der weltweiten Krise der internationalen Handelsschiffahrt stark betroffen. Es ist zu befürchten, dass die katastrophale Lage die Kon- kurrenzfähigkeit der ums Ueberleben kämpfenden schwei- zerischen Handelsflotte weiter beeinträchtigen wird und damit die Erhaltung der Flotte und der Kapazität für Kriegs- und Krisenzeiten gefährdet. Diese Entwicklung kann ernst- hafte Konsequenzen auf die Versorgung der Schweiz in Kriegs- und Krisenzeiten haben.
Texte de l'interpellation du 4 mars 1986
La crise mondiale de la navigation commerciale frappe durement la navigation suisse en haute mer. Il est à craindre que cette situation catastrophique compromette plus encore la compétitivité de notre flotte commerciale, qui lutte déjà pour sa survie, et menace de ce fait son maintien et ses capacités dans des périodes difficiles. Cette évolution peut être lourde de conséquences pour l'approvisionnement de la Suisse en temps de crise et de guerre.
Quelle importance le Conseil fédéral accorde-t-il à la navigation suisse en haute mer comme moyen d'approvi- sionnement national en temps de crise et de guerre?
Voit-il la possibilité de fournir à la navigation suisse en haute mer de meilleures conditions générales, sur la base desquelles elle pourra assurer son existence grâce à ses propres performances, et envisage-t-il de prendre des mesu- res dans ce sens?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Bremi, Cin- cera, Fischer-Sursee, (Frei-Romanshorn), Früh, Graf, Hunzi- ker, Müller-Bachs, Müller-Meilen, Nef, Neuenschwander, Ogi, Schüle, Schwarz, Steffen, Tschuppert, Villiger, Wanner, Weber-Schwyz, Zwingli (21)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Situation während des Zweiten Weltkriegs und die damit verbundenen Einschränkungen des Güterverkehrs und die Abhängigkeit von ausländischer Transportkapazität haben die Schweiz als neutrales Binnenland bewogen, durch Inkraftsetzen des Bundesbeschlusses vom 9. April 1941 eine
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Braunschweig Atomsperrvertrag. 3. Ueberprüfungskonferenz Interpellation Braunschweig Accord de non-prolifération nucléaire, IIIe conférence de réexamen
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
85.996
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.06.1986 - 08:00
Date
Data
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997-999
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