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Interpellation Spälti
Die Idee der Einführung eines obligatorischen Schiedsver- fahrens hat die Schweiz schon während den Verhandlungen zum Atomsperrvertrag in einem Memorandum und an den beiden vorangehenden Ueberprüfungskonferenzen einge- bracht. Wie an den vorhergehenden Verhandlungen ist auch an dieser Konferenz nicht darauf eingegangen worden. Die Eingabe ist jedoch in den Schlussbericht aufgenommen worden, womit dem schweizerischen Wunsch, sich bei all- fälligen späteren Revisionsverhandlungen auf ihr wiederholt vertretenes Anliegen berufen zu können, Genüge getan ist. Das Arbeitspapier zu Artikel VI geht von der Idee aus, dass der Sperrvertrag nur dann glaubwürdig bleiben kann, wenn im Bereich der Rüstungskontrolle und der Abrüstung kon- krete Resultate erzielt werden. Die Schweiz anerkennt zwar, dass Artikel VI formell erfüllt worden ist, verlangt aber, dass bis zur nächsten Konferenz substantielle Schritte unternom- men werden. Dieses Prinzip ist - allerdings ohne Fristan- gabe - ins Schlussdokument aufgenommen worden. .
Ferner trat die Schweiz stets dafür ein, dass internationale Verpflichtungen, die sie mitträgt, eingehalten werden. Sie wird dies weiterhin im Rahmen der durch die einzelnen Vertragswerke und diplomatischen Foren gebotenen Mitwir- kungsmöglichkeiten tun, und sie ist - wie anlässlich des Gipfeltreffens einmal mehr zum Ausdruck kam - auch bereit, ihre Guten Dienste zur Verfügung zu stellen.
In ihrer Erklärung an der letzten Ueberprüfungskonferenz hat sie denn auch erneut den Abschluss eines umfassenden Teststoppabkommens verlangt. Ein solches wurde in der Präambel des partiellen Teststoppabkommens von 1963 und in derjenigen des Atomsperrvertrages in Aussicht gestellt. Der Begriff der «Nichtgebundenen und Neutralen Staaten» war bisher im europäischen Rahmen für die entsprechende europäische Staatengruppe verwendet worden, in der die Schweiz mitwirkt. An dieser dritten Ueberprüfungskonfe- renz wurde ihr eine weltweite Dimension gegeben. Die Schweiz ist nicht Mitglied der Gruppe der «Nichtgebunde- nen Länder».
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Die Beurteilung des Schlussdokumentes durch den Bun- desrat ist im ersten Teil dieser Beantwortung dargelegt.
Wie der Bundesrat schon wiederholt dargelegt hat, betrachtet die Schweiz die universale Anwendung des Sperrvertrages, d.h. die Kontrolle aller nuklearen Aktivitäten, als anzustrebendes Ziel. Er ist jedoch der Ansicht, dass «full- scope»-Forderungen von Lieferstaaten die einzelnen Kun- denstaaten zum Verzicht auf die Zusammenarbeit drängen können, so dass diese nukleare Anlagen aus eigenen Mit- teln, somit unkontrolliert, herstellen. Mit lieferbezogenen Kontrollen können demgegenüber aufgrund ihrer kontami- nierenden Wirkung de facto «full-scope»-Kontrollen erreicht werden. Die an der Konferenz ausgehandelte Kompromiss- formel setzt «full-scope» als Ziel fest, das von den Liefer- staaten mit wirksamen Mitteln anzustreben ist, sie überlässt jedoch die Wahl der Mittel dem Ermessen der einzelnen Staaten.
Die Beurteilung der sicherheitspolitischen Konsequenzen der Entstehung neuer Kernwaffenmächte hat der Bundesrat in der Botschaft betreffend den Vertrag über die Nichtver- breitung von Kernwaffen vom 30. Oktober 1974 dargelegt. Daran hat sich in grundsätzlicher Hinsicht nichts geändert. 6. Die dritte Ueberprüfungskonferenz hat die Bemühungen zur Anpassung der Liste kontrollpflichtiger Materialien und Einrichtungen an technologische Neuentwicklungen unter- stützt. Solche Anpassungen werden bei Bedarf im Rahmen
des Atomsperrvertrages vorgenommen. Für die Zentrifugen- anreicherung und die Wiederaufarbeitung wurden sie kürz- lich durchgeführt. Neue Technologien können auf diese Weise erfasst werden.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
33 Stimmen 40 Stimmen
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
86.320
Interpellation Spälti Schweizerische Hochseeschiffahrt Navigation suisse en haute mer
Wortlaut der Interpellation vom 4. März 1986 Die schweizerische Hochseeschiffahrt ist von der weltweiten Krise der internationalen Handelsschiffahrt stark betroffen. Es ist zu befürchten, dass die katastrophale Lage die Kon- kurrenzfähigkeit der ums Ueberleben kämpfenden schwei- zerischen Handelsflotte weiter beeinträchtigen wird und damit die Erhaltung der Flotte und der Kapazität für Kriegs- und Krisenzeiten gefährdet. Diese Entwicklung kann ernst- hafte Konsequenzen auf die Versorgung der Schweiz in Kriegs- und Krisenzeiten haben.
Texte de l'interpellation du 4 mars 1986
La crise mondiale de la navigation commerciale frappe durement la navigation suisse en haute mer. Il est à craindre que cette situation catastrophique compromette plus encore la compétitivité de notre flotte commerciale, qui lutte déjà pour sa survie, et menace de ce fait son maintien et ses capacités dans des périodes difficiles. Cette évolution peut être lourde de conséquences pour l'approvisionnement de la Suisse en temps de crise et de guerre.
Quelle importance le Conseil fédéral accorde-t-il à la navigation suisse en haute mer comme moyen d'approvi- sionnement national en temps de crise et de guerre?
Voit-il la possibilité de fournir à la navigation suisse en haute mer de meilleures conditions générales, sur la base desquelles elle pourra assurer son existence grâce à ses propres performances, et envisage-t-il de prendre des mesu- res dans ce sens?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Allenspach, Bremi, Cin- cera, Fischer-Sursee, (Frei-Romanshorn), Früh, Graf, Hunzi- ker, Müller-Bachs, Müller-Meilen, Nef, Neuenschwander, Ogi, Schüle, Schwarz, Steffen, Tschuppert, Villiger, Wanner, Weber-Schwyz, Zwingli (21)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Situation während des Zweiten Weltkriegs und die damit verbundenen Einschränkungen des Güterverkehrs und die Abhängigkeit von ausländischer Transportkapazität haben die Schweiz als neutrales Binnenland bewogen, durch Inkraftsetzen des Bundesbeschlusses vom 9. April 1941 eine
Interpellation Lüchinger
1000
N
20 juin 1986
eigene Hochsee-Handelsflotte in Dienst zu stellen. Dieser Entscheid hat sich für das Binnenland Schweiz bewährt. Die schweizerische Flotte trug entscheidend dazu bei, die Ver- sorgung des Landes sicherzustellen. Auch in künftigen Kri- senzeiten könnte, wie der Delegierte des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung bestätigt haben soll, der schweizerischen Hochseeflotte eine wichtige Rolle zufallen. Die internationale Hochseefrachtschiffahrt steckt in einer weltweiten Krise, und die schweizerische Hochseeschiffahrt hat heute mit erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen.
Der international gewaltige Tonnageüberhang, Protektionis- mus und Dumpingpreise zerstören die Konkurrenzfähigkeit der schweizerischen Hochseeschiffahrt. Obwohl die Schweiz ein ausgeprägtes und bedeutendes Import-/Export- land ist, sind wir offenbar am Transport der Güter nicht genügend beteiligt. Ein freier Wettbewerb kommt kaum zum Tragen. So sieht beispielsweise ein Verhaltenskodex der UNCTAD (Organisation für Handel und Entwicklung), wel- cher 1983 durch die Staaten der Dritten Welt durchgesetzt wurde, feste Frachtzuteilungen vor und benachteiligt damit Drittflaggstaaten. Während die ausländische Konkurrenz durch massive staatliche Hilfe Wettbewerbsvorteile erhält, fehlen der schweizerischen Hochseeschiffahrt die gleich langen Spiesse. Es sind vor allem Staaten des Ostblocks und fernöstliche Niedriglohnländer, die mit Dumpingprei- sen, welche die Betriebskosten bei weitem nicht decken, eine ruinöse Preisschlacht eingeleitet haben.
Bedeutende westliche Reedereien in Schweden, Japan usw. gingen bereits in Konkurs. Die schweizerische Hochsee- schiffahrt erscheint aufs höchste gefährdet, und es ist eine bedrohliche Tendenz zum kontinuierlichen Abbau der noch vorhandenen Tonnage festzustellen. Damit ginge aber ein wertvolles Instrument der Landesversorgung in Krisenzeiten verloren.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Mai 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 28 mai 1986
Der Bundesrat erachtet die schweizerische Hochseeflotte als ein wesentliches Instrument der wirtschaftlichen Landes- versorgung. In Kriegs- und Krisenzeiten wird es für die Schweiz unabdingbar sein, über den erforderlichen Schiffs- raum zu verfügen, um die für unser Land notwendigen Seetransporte aus eigener Kraft durchführen zu können. Wie der Bundesrat u.a. auch in seinem letzten Geschäftsbe- richt ausgeführt hat, befindet sich die internationale See- schiffahrt weltweit weiterhin in einer tiefen Krise. Die vom Bundesrat gegenüber der schweizerischen Hochseeschiff- fahrt verfolgte Politik ist von einer liberalen Grundhaltung geprägt, die von der interessierten schweizerischen Wirt- schaft im übrigen vollumfänglich geteilt wird.
Die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen durch den Bund steht dieser grundsätzlichen Absage an staatliche Interventionen indessen keineswegs entgegen, sondern ist vielmehr unabdingbare Voraussetzung, um die Wett- bewerbsposition der schweizerischen Hochseeschiffahrt zu bewahren. So hat der Bund im Jahr 1982 einen Rahmenkre- dit von 300 Millionen Franken mit einer Laufzeit von 10 Jah- ren gesprochen, zur Uebernahme von Bürgschaften beim Erwerb schweizerischer Hochseeschiffe. Im weiteren gewährt der Bund Versicherungsschutz für Kriegstransport- risiken, welche durch den Privatversicherungsmarkt nicht mehr gedeckt werden.
Neben diesen Erleichterungen auf nationaler Ebene intensi- vierte der Bund in den letzten Jahren, namentlich mit Rück- sicht auf die sich zunehmend abzeichnenden Einschränkun- gen des freien Wettbewerbes im internationalen Seeschiff- fahrtsmarkt, seine Bemühungen um unsere Hochseeflotte. Im bilateralen Bereich etwa werden zurzeit von seiten des Bundes grosse Anstrengungen unternommen, um den einen Binnenstaat wie die Schweiz besonders hart treffen- den protektionistischen Massnahmen einzelner Küstenstaa- ten, die sich vor allem in einer zunehmenden Ladungskon- trolle und Ladungslenkung zugunsten der nationalen
Flagge äussern, entgegenzuwirken. Die in diesem Zusam- menhang laufenden Verhandlungen sowie bereits unter- nommene diplomatische Vorstösse werden fortgesetzt bzw., falls erforderlich, in verschärfter Form wiederholt.
Zudem wahrt der Bund die Interessen der schweizerischen Hochseeschiffahrt namentlich auch durch seine aktive Teil- nahme an internationalen Konferenzen im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung (UNCTAD) und der Internatio- nalen Organisation für Seeschiffahrt (IMO), bei denen es oftmals darum geht, den für einen zur See fahrenden Bin- nenstaat spezifischen Bedürfnissen hinreichende Nachach- tung zu verschaffen. Voraussetzung dafür ist allerdings eine weltweite Anerkennung und Achtung der Schweizer Flagge zur See; diese lässt sich u.a. dadurch erreichen, dass die Schweiz den internationalen Normen etwa in den Bereichen Sicherheit und Umweltschutz Nachachtung verschafft und so die Bereitschaft äussert, ihren Beitrag zur Lösung von Problemen zu leisten, mit denen die internationale See- schiffahrt konfrontiert ist.
Der Bundesrat ist sich der Tatsache bewusst, dass immer wieder grosse Anstrengungen notwendig sind, um der schweizerischen Hochseeschiffahrt angesichts der schwie- rigen internationalen wirtschaftspolitischen Situation ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre kommerzielle Basis zu erhal- ten. Die schweizerischen Reeder ihrerseits haben stets bewiesen, dass sie durch unternehmerisches Geschick, eine umsichtige Geschäftspolitik und zuverlässige Dienstleistun gen imstande sind, ihre Position auf den internationalen Weltschiffahrtsmärkten zu behaupten.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
51 Stimmen 4 Stimmen
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
86.361
Interpellation Lüchinger Flüchtlings-Aussenpolitik. Verstärkung Politique étrangère et aide aux réfugiés
Wortlaut der Interpellation vom 17. März 1986
In welcher Weise kann die Schweiz die für internationale humanitäre Zwecke vorgesehenen Mittel vermehrt als bisher zugunsten von Flüchtlingen einsetzen?
Wie kann insbesondere die schweizerische Entwicklungs- hilfe vermehrt in den Dienst der Milderung der Not der Flüchtlinge gestellt werden?
Was hat der Bundesrat bis heute zur Verwirklichung einer europäischen Zusammenarbeit auf den Gebieten der Asyl- politik und der weltweiten Flüchtlingspolitik schon erreicht, und welche Ziele setzt er sich dazu für die Zukunft?
Ist der Bundesrat bereit, die Kontakte mit den Regierun- gen der wichtigsten Herkunftsländer der in die Schweiz eingereisten Asylbewerber zu intensivieren, einerseits zur Bremsung des Auswanderungsstroms und zur Milderung der diesen bestimmenden Gründen, andererseits zur Gewährleistung der Sicherheit in der Schweiz abgewiesener und heimkehrender Asylbewerber?
Welche andere Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um unsere Flüchtlings-Aussenpolitik zu intensivieren?
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Spalti Schweizerische Hochseeschiffahrt Interpellation Spälti Navigation suisse en haute mer
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.320
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.06.1986 - 08:00
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Data
Seite
999-1000
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Pagina
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20 014 466
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