N 20 juin 1986
1002
Interpellation Stappung
der Rückkehrer auswirken. Kein Staat ist jedoch verpflichtet, im Zusammenhang mit der Rückkehr von Flüchtlingen oder abgelehnten Asylbewerbern gegenüber einer anderen Regierung Garantien abzugeben. Eine Wegweisungsverfü- gung kann deshalb nicht vom Vorliegen einer Sicherheits- garantie abhängig gemacht werden. Wird von einer Regie- rung eine solche Garantie angeboten, dann bildet diese - sofern sie als glaubwürdig erachtet wird - ein wertvolles Kriterium bei der Beurteilung der Zumutbarkeit einer Rück- weisung. Der Bundesrat bemüht sich, durch verstärkte Kon- takte zu den Behörden der Herkunftsländer auf der Basis von deren Kooperationsbereitschaft, durch solche Ver- einbarungen und Zusicherungen die Voraussetzungen für eine sichere Rückkehr zu schaffen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
57 Stimmen 0 Stimmen
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
85.417
Interpellation der LdU/EVP-Fraktion Massnahmen im Wald. Weiteres Vorgehen Interpellation du groupe Adl/PEP Mesures en faveur de la forêt. Projets
Wortlaut der Interpellation vom 22. März 1985
Unter dem Titel «Massnahmen im Wald» sind vom National- und Ständerat die Motionen 83.911 und 83.925 sowie auch ad 84.088 eine Motion der Kommission überwiesen worden. Der Bundesrat wird aufgefordert, Bericht zu erstatten, wie er den Zeitraum für die Realisierung der einzelnen Massnah- men vorsieht und wie diese Massnahmen konkret aussehen sollen.
Texte de l'interpellation du 22 mars 1985
Sous le titre «Mesures en faveur de la forêt», les motions 83.911 et 83.925 ont été transmises par le Conseil national et le Conseil des Etats, de même qu'une motion de la commis- sion ad 84.088.
Le Conseil fédéral est prié d'informer les Chambres sur le calendrier qu'il prévoit pour la mise en oeuvre de chacune des mesures et de faire savoir quelles seront concrètement les mesures prévues ?
Sprecher - Porte-parole: Günter
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 14. August 1985 Rapport écrit du Conseil fédéral du 14 août 1985 1. 83.911 Geschädigte Wälder. Sofortmassnahmen Es wurde lediglich Ziffer 2 als Motion überwiesen. Durch diese Ziffer wird der Bundesrat eingeladen, die Ausrichtung von Beiträgen zur raschen Sanierung geschädigter Wälder und zur Stabilisierung erosionsbedrohter Steilhänge zu
ermöglichen, allenfalls nach vorheriger Gesetzes- oder Ver- fassungsänderung.
Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, das geltende Bei- tragsrecht so grosszügig wie möglich zu interpretieren und hiefür, unter Vorbehalt der Zustimmung des eidgenössi- schen Parlamentes, genügend Mittel zur Verfügung zu stel- len (vergleiche auch die Stellungnahme des Bundesrates vom 3.12.1984 zur Motion 84.436 Pflege der Gebirgswälder). Weitergehende Forderungen werden im Rahmen der laufen- den Revision des eidgenössischen Forstrechtes geprüft. Diese Revision ist in den Regierungsrichtlinien für die Legis- laturperiode 1983 bis 1987 als Geschäft zweiter Priorität vorgesehen, d. h. diese Vorlage soll bis Ende 1987 im eidge- nössischen Parlament anhängig gemacht werden. Am 22. Mai 1985 hat der Bundesrat das Eidgenössische Depar- tement des Innern beauftragt, bis Ende März 1986 einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Dadurch soll die Forstgesetz- revision beschleunigt werden.
Es wurden die Ziffern 2.2. (Impulsprogramm Holz) und 3 (Vorbereitung von Massnahmen im Hinblick auf denkbare Schadenfälle) als Motion überwiesen.
Mit Botschaft vom 1. Mai 1985 zu einem Impulsprogramm Holz hat der Bundesrat Ziffer 2 erfüllt.
Die Vorbereitung gemäss Ziffer 3 wurde an die Hand genom- men. Bereits liegt ein Handbuch zur Bewältigung von Wald- schäden vor. In Zusammenarbeit mit der Kantonsoberför- sterkonferenz befasst sich eine Arbeitsgruppe mit den The- men «Holzmarkt, Holzpreis, Holzabsatz». Ein Expertenauf- trag über Instrumente zur Bewältigung möglicher Schaden- fälle ist in Ausarbeitung. International erfolgt die Zusam- menarbeit im Rahmen der Expertengruppe «Holzanfall- Waldsterben» des Holzkomitees der FAO/ECE.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
43 Stimmen 6 Stimmen
Präsident: Die Fraktion ist von der Antwort des Bundesrates teilweise befriedigt.
86.342
Interpellation Stappung EIR/SIN. Bewachungsauftrag Institut de recherches en matière de réacteurs et Institut de recherches nucléaires. Mandat de surveillance
Wortlaut der Interpellation vom 12. März 1986 Offenbar aus Gründen der Personalplafonierung erteilten das EIR sowie das SIN, beides Annexanstalten der ETH, der Firma FRUROS AG, 8048 Zürich, einen Bewachungsauftrag für die Anlagen in Würenlingen bzw. in Villigen. Die FRUROS AG missachtet eine ganze Reihe arbeitsver-
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Interpellation der LdU/EVP-Fraktion Massnahmen im Wald. Weiteres Vorgehen Interpellation du groupe Adl/PEP Mesures en faveur de la forêt. Projets
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1986
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.417
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.06.1986 - 08:00
Date
Data
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1002-1002
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20 014 468
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