S
363
Postulat Bührer
Mitteln, die uns als Gesetzgeber und als Bundesverwaltung zur Verfügung stehen, darauf zu dringen ist.
Bundespräsident Egli: Der Bundesrat nimmt die Motion entgegen.
Ueberwiesen - Transmis
86.385
Postulat Bührer Benzol- und Bleigehalt des Benzins Essence. Teneur en benzol et en plomb
Wortlaut des Postulats vom 19. März 1986
Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob die Verord- nung über verbotene giftige Stoffe und die Luftreinhalte- verordnung nicht dahingehend geändert werden sollten, dass
2 Volumenprozente, und
festgesetzt werden.
Texte du postulat du 19 mars 1986
Le Conseil fédéral est prié d'examiner s'il n'y a pas lieu de modifier l'ordonnance sur l'interdiction des substances toxi- ques et l'ordonnance sur la protection de l'air de manière à prescrire que:
la teneur en benzol de tous les carburants ne dépasse pas 2 pour cent en volume,
la teneur en plomb de l'essence dite &sans plomb» n'ex- cède pas 5 mg/litre.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Belser, Miville, Piller, Weber (4)
Frau Bührer: Mein Postulat wünscht, dass eine Reduktion von Benzol auf 2 Volumenprozente und von Blei auf 5 Milli- gramm pro Liter im Benzin zu prüfen sei. Ist eine Reduktion dieser beiden Stoffe nötig, ist sie möglich und machbar? Es gilt der anerkannte Grundsatz, dass Belastungen so niedrig wie möglich zu halten sind. Benzol ist heute bis zu 5 Volumenprozent erlaubt, beim Blei sind es 13 Milligramm pro Liter.
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Zum Benzol: Offenbar ist Benzol kein harmloser Stoff. Er gehört zu den absolut verbotenen Stoffen. In Artikel 4 der Verordnung über verbotene giftige Stoffe heisst es in Absatz 1: «Die Verwendung von Benzol in Publikums- oder gewerblichen Produkten ist für jeden Zweck verboten.» In Absatz 2 wird dann für Benzin eine Ausnahme gemacht. Benzol ist ein aromatischer Kohlenwasserstoff, und es ist zweifelsfrei erwiesen und unbestritten, dass er krebserre- gend ist. Er ist ausgesprochen gefährlich. Sicher gilt für diesen Stoff der vorher zitierte Grundsatz: Die Belastung muss so niedrig wie möglich gehalten werden. Wer in Labors mit Stoffen hantiert, die nur ein Prozent Benzol enthalten, unterzieht sich strengen Vorsichtsmassnahmen, wie das bei gefährlichen Stoffen verlangt wird. Die Benzine fallen unter diese gefährlichen Stoffe. Sie enthalten minde- stens ein Prozent Benzol. Erlaubt ist ja ein Gehalt bis zu fünf Prozent. Der Publikumsumgang mit Benzin ist - abgesehen von der Rücksicht auf die Feuergefährlichkeit - recht unbe- kümmert. Benzol in der Atemluft ist gefährlich. An den Tankstellen wird aber nicht auf die Krebsgefahr beim Einat- men von Benzindämpfen hingewiesen. Benzin wird als prak- tisches Lösungs- und Reinigungsmittel im Haushalt, von Hobbyhandwerkern und auch in gewerblichen Betrieben unbekümmert benutzt. Ein Grund mehr, jede Möglichkeit
zur Senkung des Benzolgehaltes unverzüglich vorzuneh- men, da die Gewohnheiten der Menschen sich ja nicht leicht ändern lassen.
Die fünf Prozent, die bei uns als Obergrenze gelten und die ab 1. Oktober 1989 auch in der EG als Obergrenze dienen werden, sind in den Augen von Wissenschaftern gefährlich, ja unverantwortlich hoch angesetzt, und sie werden vom technischen Gesichtspunkt als unnötig hoch taxiert. Es han- delt sich hier um eine Bagatellisierung der Gefahren, die durch nichts zu rechtfertigen ist. Dabei geht es nicht einmal um den Gegensatz Industrie contra Gesundheit. Ein Gross- teil der Raffinerien ist in der Lage, Benzin mit einem Benzol- gehalt von einem Prozent oder sogar darunter zu produzie- ren. Die restlichen müssten dazu gezwungen werden, falls sie sich nicht freiwillig anschliessen. Es gibt keine auch nur im entferntesten akzeptablen Gründe, dieses grosse Risiko in Kauf zu nehmen.
Es liegt mir eine Untersuchung von Anfang 1986 über den Benzolgehalt von verschiedenen Benzinen vor. Sie zeigt, dass Benzolwerte von über einem Prozent nicht sein müs- sen. Es hat sogar viele Benzine, deren Gehalt unter einem Prozent ist. Ich verlange ja nur eine Senkung auf zwei Prozent.
Es ist so, dass kein Unterschied zwischen bleihaltigem und unverbleitem Benzin besteht. Einige Benzine liegen aller- dings krass darüber. Das müsste nicht sein. Ich visiere also nichts Unmögliches, aber etwas Notwendiges an. Es gilt auch beim Benzol der Grundsatz: Je höher die Konzentra- tion, desto grösser die Gefährdung, und - auch das ist üblich - es gibt keinen Schwellenwert. Ein geringerer Ben- zolgehalt des Benzins ergibt auch niedrigere Belastungen der Abgase. Dieses Krebsgift ist in der zugelassenen hohen Konzentration von fünf Prozent kein unverzichtbarer Ben- zinbestandteil mehr. Die Klopffestigkeit kann heute mit anderen Aromaten hergestellt werden.
Nun zum Blei: Auch Blei ist ein verbotener Stoff. Auch hier gibt es die Ausnahmeregelung für das Benzin. Blei ist ein gesundheitsgefährdender Stoff ersten Ranges. Ich habe hier eine Medizinerstudie, die als Beilage zum Bulletin des Bun- desamtes für Gesundheitswesen erschienen ist. Hier wird gesagt, dass etwa die Hälfte des in Autoabgasen enthalte- nen Bleis sich im Umkreis von etwa 30 Metern von den Strassen entfernt niederschlägt. Der Bleianteil, der an besonders feine Staubteilchen gebunden ist, bleibt tagelang in der Luft und wird durch die Windströmung weit verteilt. Blei findet sich in der Folge im Blut und in den Knochen. Jetzt zitiere ich diese Mediziner: «Blei ist ein Enzymgift, das die Bildung des roten Blutfarbstoffes zu stören vermag. Betroffen sind hier wohl vor allem Frauen und Kinder. Noch grössere Bedeutung hat die Bleiwirkung auf das Nervensy- stem. Durch tierexperimentelle und epidemiologische For- schung konnte erkannt werden, dass vor allem das Gehirn während seiner frühen Entwicklung empfindlich auf die Bleibelastung reagiert.»
Eine Studie des Max-Planck-Institutes weist nach, dass die Bleibelastung einer der Bausteine im Gesamtkomplex des Waldsterbens sein könnte. Der geltende Grenzwert liegt bei 13 Milligramm pro Liter für bleifreies Benzin. Das ist viel zu hoch. Die Lage ist ebenso eindeutig wie beim Benzol. Der Wert ist zu hoch, er ist von der Praxis bereits überholt. Ein grosser Teil der verkauften Benzine liegt nämlich bereits unter der von mir postulierten Limite von fünf Milligramm pro Liter. Die 13 Milligramm pro Liter liegen jenseits der Realität.
Es ist nicht einzusehen, weshalb nicht vereinzelte schwarze Schafe - um mehr handelt es sich nicht - mit strengeren Grenzwerten zur Senkung des Bleigehaltes veranlasst wer- den sollten. Es geht um unsere Gesundheit, um die Umwelt. Dabei ist nicht zu vergessen, dass Katalysatoren, die ja in Zukunft einen wesentlichen Beitrag leisten sollen, das Auto- fahren weniger umweltbelastend zu gestalten, nur ohne Bleiverschmutzung funktionstüchtig bleiben. Oder anders gesagt: Blei ist das Ende jedes Katalysators.
Die Vorgaben meines Postulates sind massvoll und vernünf- tig. Ich bitte Sie, ihm zuzustimmen.
Accidents nucléaires (interpellations)
364
E 17 juin 1986
Bundespräsident Egli: Frau Bührer, ich bedaure, dass ich Sie heute bereits zum zweiten Mal enttäuschen muss. Der Bundesrat hat nämlich beschlossen, die Ablehnung des Postulates zu beantragen. Ich schliesse dabei nicht aus, dass wir zu einem späteren Zeitpunkt auf Ihr Begehren zurückkommen müssen. Aber die Situation ist folgende: Wir haben soeben die Luftreinhalteverordnung in Kraft gesetzt; darin wird der Benzolgehalt aller Motorenbenzine auf höch- stens 5 Volumenprozent und der Bleigehalt der Motorben- zine auf höchstens 13 Milligramm pro Liter festgesetzt.
Der Bundesrat hat sich dabei vor allem vom Gedanken der Harmonisierung leiten lassen und Werte festgelegt, wie sie auch in anderen Ländern gelten. Wir möchten daher im heutigen Zeitpunkt diese Festsetzung in der Verordnung nicht ändern.
Frau Bührer: Ich bin natürlich enttäuscht, wenn Sie dieses Postulat ablehnen. Ich frage mich, wozu eigentlich die Gesetze da sind: Das Umweltschutzgesetz verlangt die Sen- kung der Belastung, soweit das technisch und betrieblich möglich ist. Bei meinen Vorgaben wäre das doch möglich. Das Argument der Harmonisierung mit den übrigen Ländern sticht nicht. Sollen wir auf die Rückständigkeit Rücksicht nehmen und damit unsere Gesundheit gefährden? Auch die Luftreinhalteverordnung sagt punkto Immissionsbegren- zung: «Die Immissionen von krebserzeugenden Stoffen sind unabhängig vom Risiko der durch sie verursachten krebser- zeugenden Belastung soweit zu begrenzen, als dies tech- nisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.»
Ich würde also eher sagen, dass die Luftreinhalteverord- nung - noch «druckfeucht» - mit der Festsetzung der Werte, so wie Sie sie vorgenommen haben, nicht eingehalten wird. Bei der Einführung der Frist für die US-83-Normen bei den Abgasen hat der Bundesrat diese Harmoniserung nicht berücksichtigt. Ich finde es erfreulich, dass er dort Schritt- macherdienste geleistet hat. Es ist nur schade, dass er in diesem Fall von seinem Mut verlassen wird und sich ins Schlepptau nehmen lässt!
Abstimmung - Vote
Für die Ueberweisung des Postulates Dagegen
5 Stimmen 15 Stimmen
86.428
Dringliche Interpellation Miville Energiepolitik. Strategie Interpellation urgente Miville Politique énergétique. Stratégie
Wortlaut der Interpellation vom 2. Juni 1986
Neueste Informationen von Aerzten, die mit der medizini- schen Betreuung von Opfern der Atomkraftwerk-Katastro- phe von Tschernobyl befasst waren, lassen erkennen, dass möglicherweise bis zu 100 000 Menschen an Spätfolgen dieses Gross-Unfalls zu leiden haben werden.
Weiteste Kreise unserer Bevölkerung sind beunruhigt über die nun klar ersichtliche Tatsache, dass auch für sicher erklärte und erachtete Kernkraftwerke zu einer immensen Gefährdung für ausgedehnte Landstriche und ihre Bewoh- ner werden können.
Diese Beunruhigung zeigt sich besonders deutlich in der Nordwestschweiz, wo man einer dicht besiedelten Region mit einer ausserordentlichen Massierung von Atomkraftwer- ken auch noch das Werk Kaiseraugst zumuten will. Die Stimmung der Bevölkerung, zu der widersprüchliche Anga- ben über Messresultate aus den verschiedensten Ländern
ihren Teil beigetragen haben, findet in einer Resolution des baselstädtischen Grossen Rates vom 15. Mai 1986 ihren Ausdruck.
Ich frage den Bundesrat,
wie er im Lichte der neuen Ereignisse die Sicherheitskon- zepte unserer erstellten und geplanten Kernkraftwerke beur- teilt;
ob er sich veranlasst sieht, diese Sicherheitskonzepte überprüfen zu lassen;
ob er auf diplomatischem Wege mit möglichst vielen Staa- ten einen schnellen, permanenten und technisch auf glei- chen Daten beruhenden Informationsaustausch für Fälle dieser Art anstreben will;
ob es jetzt nicht an der Zeit wäre, die Rahmenbewilligung für das Kernkraftwerk Kaiseraugst zu widerrufen und auf dieses Werk zu verzichten;
ob jetzt nicht im Sinne einer längerfristigen Strategie der «Ausstieg» aus der Atomenergie und ihr Ersatz durch eine alternative Energie- und Sparpolitik in die Wege zu leiten ist.
Texte de l'interpellation du 2 juin 1986
Les informations toutes récentes, fournies par des médecins qui ont été chargés de traiter les victimes de la catastrophe survenue à la centrale nucléaire de Tchernobyl, font appa- raître que près de 100 000 personnes peut-être auront à souffrir des séquelles lointaines de cet accident.
Dans notre population, de très larges milieux sont inquiets en raison d'un fait tout à fait clair à présent, à savoir que les centrales nucléaires dont la sécurité a été attestée, et qui sont donc considérées comme sûres, peuvent se transfor- mer en une menace immense pour de larges bandes de territoire et leurs habitants.
Cette inquiétude est ressentie de façon toute particulière dans la Suisse du Nord-Ouest, où l'on veut imposer encore la centrale de Kaiseraugst à une région très peuplée où la concentration des centrales nucléaires est déjà extraordi- naire. L'état d'esprit de la population, auquel ont contribué des indications contradictoires quant aux résultats des mesures effectuées dans les pays les plus divers, a été exprimé dans une résolution que le Grand Conseil de Bâle- Ville a votée le 15 mai 1986.
Je demande donc au Conseil fédéral:
Comment il apprécie, à la lumière des récents événe- ments, les conceptions de sécurité de nos centrales nucléai- res existantes et de celles qui sont projetées;
S'il se sent tenu de faire réexaminer ces normes de sécu- rité;
Si, par la voie diplomatique, il veut - pour de tels cas - tenter d'obtenir un échange d'informations avec le plus grand nombre possible d'Etats, un tel échange devant être rapide, permanent et fondé sur les mêmes données, du point de vue technique;
S'il ne serait pas enfin temps d'annuler l'autorisation géné- rale accordée au projet de centrale nucléaire à Kaiseraugst et de renoncer à cette centrale;
Si la renonciation à l'énergie atomique et le remplacement de celle-ci par une politique énergétique et économique de substitution ne devraient pas être envisagées, en guise de stratégie d'avenir à long terme.
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1986
Anno
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Volume
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Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.385
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Numero dell'oggetto
Datum 17.06.1986 - 16:00
Date
Data
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