24 septembre 1986
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Motion Schmidhalter
in den Jahren 1967 bis 1971 durchgeführt wurden, konnte im Jahre 1972 der Konzeptentscheid getroffen werden. Er bildete die Grundlage für die eigentliche Entwicklung des vorgesehenen Gerätetyps. Die eigentliche Entwicklung des Geräts erfolgte in den Jahren 1972 bis 1981. In dieser Zeit wurden auch erste Erprobungen und eine anschliessende Optimierung mit acht Prototypen durchgeführt. Um die Geräte als Uebermittlungssystem in grösseren Verbindungs- netzen der Truppe wirklichkeitsnah erproben zu können, wurde eine Vorserie von 100 Geräten in Auftrag gegeben. Gleichzeitig musste das notwendige Zubehör und die Ausrü- stung für den Einbau der Geräte in Rad- und Raupenfahr- zeugen entwickelt und beschafft werden.
Die Vorserie wurde 1985 termingerecht abgeliefert; unsere Forderung, dass diese Geräte die Seriereife erreicht haben müssen, wurde durch die Industrie erfüllt.
Nach technischen Erprobungen durch die GRD laufen seit Frühjahr 1986 die Truppenversuche; dieses Versuchspro- gramm wird bis Mai 1987 laufen. Mitte 1987 werden sämtli- che Versuchsergebnisse vorliegen.
Angesichts der modernen Technologie sind weder eine eigentliche Entwicklungsdauer von rund 10 Jahren noch die Entwicklungskosten von 58 Millionen Franken als ausseror- dentlich anzusehen. Vergleiche mit ähnlich gelagerten Entwicklungen im Ausland unterstreichen diese Aussage. Die eidgenössischen Räte haben für die Entwicklung und Erprobung des Funkgeräts SE-225 in verschiedenen Tran- chen mit den FEVP-Verpflichtungskrediten insgesamt 106 Millionen Franken bewilligt. Dabei wurden 58 Millionen für die Entwicklungsarbeiten und die Erstellung der Prototy- pen, 40 Millionen für die Beschaffung der Vorserie ausge- geben.
Die in der Motion genannten 8,5 Millionen Franken dienen zur Restzahlung für die vom Bund gegenüber der Industrie für die Vorserie und die Prototypen des Zubehörs und gegenüber der Eidgenössischen Konstruktionswerkstätte für den Einbau der Vorseriegeräte in Fahrzeugen eingegan- genen Verpflichtungen.
Wenn das SE-225 im Jahre 1981 an 14. Stelle der Beschaf- fungsprioritäten stand, so deshalb, weil damals der Zeit- punkt der Beschaffungsreife noch nicht ersichtlich war und andere, zeitlich dringlichere Vorhaben zur Beschaffung an- standen.
Ein Abbruch der laufenden Versuche im heutigen Zeitpunkt wäre unseres Erachtens nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen unverantwortbar. Wir sind der Ansicht, dass das Resultat der Truppenversuche mit dem SE-225 und mit den erwähnten ausländischen Konkurrenzprodukten abgewartet werden muss.
Aus diesen Gründen und unter Berücksichtigung der Zuständigkeit im Rechtssetzungsbereich muss die Motion abgelehnt werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Hubacher: Der Bundesrat lehnt die Motion erwartungsge- mäss ab. Worum geht es? Als in diesem Rat 1979/80 die Kinderkrankheiten des Panzers 68 diskutiert wurden, hat die Geschäftsprüfungskommission festgestellt, Entwicklungs- und Beschaffungsarbeiten für das neue Funkgerät SE-225 stünden jetzt im fünfzehnten Entwicklungsjahr. Seither sind einige Jahre dazugekommen. Die Uebung dauert jetzt über 20 Jahre. Es gibt einen Bericht des ehemaligen Generalstab- chefs Zumstein, in dem es heisst: «Weil diese Entwicklung und Beschaffung so lange gedauert hat,» - es steht auch in der Antwort des Bundesrates - «sind inzwischen amerikani- sche Funkgeräte beschafft worden.» Die Armee werde das neue Funkgerät SE-225 wohl kaum vor dem Jahre 2000 anschaffen können oder wollen. Bei der heutigen rasanten Entwicklung der Technik, bei einer bis heute derart langen Entwicklungsdauer und einer noch sehr ungewissen Beschaffungszeit (14 bis 15 Jahre gemäss Ankündigung von Herrn Zumstein) muss man doch von der Annahme ausge-
hen, dass dieses Funkgerät, falls es jemals beschafft werden sollte, bereits veraltet sein wird. Auch für Fachleute ist es schlicht nicht vorstellbar, dass ein Funkgerät oder ein Funk- system, an dem etwa 30 bis 35 Jahre lang entwickelt und erprobt worden ist, im dannzumaligen Beschaffungszeit- punkt überhaupt noch à jour sein könnte. Daher bin ich zur Auffassung gelangt, dass hier ein Ende mit Schrecken für die Armee wahrscheinlich billiger, einträglicher wäre als ein Schrecken ohne Ende, d. h. als weitere Entwicklungs- und Beschaffungsjahre durchzustehen mit dem Risiko, dass dann ein veraltetes System zu beschaffen wäre. Nachdem aber der Bundesrat, das EMD an diesem Projekt festhalten wollen und Sie ganz bestimmt diesem Antrag auch folgen werden, nehme ich davon Kenntnis, dass Entwicklungen, auch wenn sie beinahe sinnlos werden, offenbar durchgezo- gen werden müssen. Ich ziehe die Motion zurück.
Zurückgezogen - Retiré
86.512 Motion Schmidhalter Berücksichtigung der Bergkantone Equipement des troupes. Part revenant aux cantons montagnards
Wortlaut der Motion vom 19. Juni 1986
Der Bundesrat wird beauftragt, in der Verordnung über die Mannschaftsausrüstung (25. November 1974) den Artikel 4 Absatz 2 zu streichen und durch folgenden Text zu ersetzen: Im Sinne einer gesunden Erhaltung der Berggebiete erfolgt die Uebertragung der Beschaffung an die Kantone im umge- kehrten Verhältnis zu ihrem Industriepotential. Kantone mit besonders schwerer Belastung durch die Armee erfahren zusätzlich eine spezielle Berücksichtigung.
Texte de la motion du 19 juin 1986
Le Conseil fédéral est chargé de remplacer la teneur actuelle de l'article 4, 2e alinéa de l'ordonnance du 25 novembre 1974 sur l'équipement des troupes par le texte suivant: En tant que mesure à prendre en faveur des régions de montagne, on procède à la répartition entre les cantons dans un rapport inversement proportionnel à leur potentiel industriel. Les cantons auxquels l'armée impose des charges exceptionnelles sont pris tout particulièrement en considération.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Blunschy, Cantieni, de Chastonay, Columberg, Cotti Flavio, Cotti Gianfranco, Darbellay, Dirren, Etique, Grassi, Hösli, Iten, Risi-Schwyz, Schärli, Schnider-Luzern, Steinegger (16)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die statistischen Angaben der letzten Jahre zeigen, dass die Armeeaufträge GRD (Gruppe für Rüstungsdienste) ein Zah- lungsvolumen von ca. 2 Milliarden Franken pro Jahr errei- chen. Unser Armeematerial wird vorwiegend im Inland her- gestellt. 1984 waren es 1669 Millionen Franken. Diese Armeeaufträge gehen hauptsächlich an die beiden Kantone Zürich und Bern, Zürich nimmt mit 36 Prozent den ersten Platz ein, Bern mit 17 Prozent den zweiten, während Kan- tone wie das Wallis mit 0,7 Prozent, der Jura mit 0,7 Prozent, Tessin mit 1,2 Prozent und der Kanton Graubünden mit 0,3 Prozent am Schlusse oder fast am Schluss stehen. Bei der Beschaffung der Mannschaftsausrüstung geht es um viel kleinere Aufträge; so zum Beispiel werden für die Beklei- dung ca. 50 Millionen und für das Gepäck ca. 25 Millionen pro Jahr verwendet. Entsprechend der in Kraft stehenden
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Interpellation Landolt
Verordnung muss die Beschaffung der Mannschaftsausrüs- tung (persönliche Bewaffnung und Ausrüstung sowie besondere Ausrüstungsgegenstände) im Verhältnis der diensttauglich erklärten Rekruten verteilt werden. Dieser Verteilschlüssel ergibt eine zusätzliche Verlagerung der mili- tärischen Aufträge im Inland an die oben genannten Kan- tone. In der Vergabe zur Beschaffung dieser Mannschafts- ausrüstung ergäbe sich eine Gelegenheit, eine bessere Regionalpolitik zu betreiben und die Randkantone mit wenig Industrie zulasten der hochindustrialisierten Kantone zu berücksichtigen. Das wäre umso mehr angebracht, weil sich beispielsweise laut FIRI-Studie die Lage für die Berg- kantone noch verschlechtert hat. Mit anderen Worten: Diese Kantone zahlen als finanzschwache Kantone immer noch mehr nach Bern, als sie zurückerhalten.
Zudem ist die militärische Präsenz im Berggebiet übermäs- sig gross, sei dies durch Einrichtungen der Flugwaffe oder auch der notwendigen Schiessplätze. Diese übermässige militärische Präsenz wird aber nicht entsprechend abge- golten.
Angesichts dieser Tatsache ersuche ich den Bundesrat, den Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung über die Mannschaftsaus- rüstung vom 25. November 1974 zu streichen und durch den vorgeschlagenen Passus zu ersetzen.
Räumliche Aufteilung der GRD-Aufträge 1980-1984
Zürich
Bern
Luzern
Uri
Schwyz
Obwalden
Nidwalden
Glarus
Zug
Freiburg
Solothurn
Basel-Stadt
Baselland
Schaffhausen
Appenzell AR
Appenzell IR
St. Gallen
Graubünden
Interpellation Landolt
Thurgau
Instruktionsoffiziere der Sanitätstruppen
Waadt
2,8
Wallis
0,7 1,7
Neuenburg
Genf
2,5
Jura
0,7
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. September 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 septembre 1986 Der Bundesrat ist sich der Bedeutung regionalpolitischer Anliegen bei der Vergebung von Aufträgen der Armee bewusst und hat diese Bereitschaft auch immer wieder unter Beweis gestellt. Der vorliegende Vorschlag auf Aende- rung der Verordnung vom 25. November 1974 über die Mannschaftsausrüstung ist indessen zu absolut und stellt keinen tauglichen Weg dar, ganz abgesehen davon, dass die Motion in die alleinige Zuständigkeitdes Bundesrates ein- greift.
Die effektive Wertschöpfung in den Kantonen ist nicht pro- portional zu den vom Militärdepartement erteilten Aufträ- gen. Bei der Bekleidung (Uniformtuch, Futterstoff usw.) müssen zwar die Kantone das Material beschaffen, es aber in vielen Fällen ausserhalb des eigenen Kantons herstellen lassen. Im Jahr 1985 wurden beispielsweise rund 40 Prozent des insgesamt benötigten Uniformtuchs in den Kantonen Wallis, Graubünden und Glarus bezogen. Ein weiteres Bei- spiel ist das Gepäck: Der Kanton Genf muss einen grossen
Teil seiner Aufträge in anderen Kantonen ausführen lassen, weil er über zu wenig Sattler-Betriebe verfügt. Umgekehrt müssen die meisten Bergkantone die von ihnen zu beschaf- fenden Uniformhemden im Mittelland herstellen lassen, weil sie über keine Hemdenfabriken verfügen.
Im gleichen Umfang wie an die Kantone werden von der Gruppe für Rüstungsdienste des Militärdepartements jedes Jahr direkt weitere Aufträge an Betriebe der Textil-, Leder- und Kunstlederbranchen erteilt; im Jahr 1985 betrug dieses Auftragsvolumen rund 81 Millionen Franken. Dabei ist die Gruppe für Rüstungsdienste bemüht, vor allem Kleinbe- triebe in Randregionen (Heimarbeitnehmer und Gewerbebe- triebe)zu berücksichtigen. Darüber hinaus erteilen die eid- genössischen und kantonalen Zeughäuser laufend Repara- turaufträge im Bereich der Mannschaftsausrüstung an Kleinbetriebe abseits der grossen Industriezentren.
Die Erteilung von industriellen Aufträgen an Bergkantone würde voraussetzen, dass dort ein eigenes, konkurrenzfähi ges Industriepotential besteht. Der Bundesrat hält es aber für unzweckmässig, wenn in Gebirgs- und Randregionen Betriebe angesiedelt werden müssten, die im überwiegen- den Mass von Militäraufträgen abhängig wären. Schwan- kungen im Auftragsvolumen, wie sie sich nicht vermeiden lassen, würden die Existenz solcher Betriebe in wirtschaft- lich schwächeren Gebieten bedrohen.
Aus den dargelegten Gründen lehnt der Bundesrat die Aen- derung der Verordnung über die Mannschaftsausrüstung im Sinn der Motion ab. Er ist aber bereit, den Vorstoss als Postulat anzunehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates
Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Präsident: Herr Schmidhalter ist mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
84.917
Aargau
Tessin
4,3 0,3 6,5 6,7 1,2
Officiers instructeurs
des troupes sanitaires
Siehe Jahrgang 1984, Seite 757 - Voir année 1984, page 757
Diskussion - Discussion
Landolt: Mit dem Problem der Instruktoren - ganz generell betrachtet - hat sich die GPK im Jahre 1984/85 beschäftigt und uns darüber am 22. Mai 1985 einen Bericht erstattet. Zudem danke ich dem Chef EMD, dass er eine Arbeits- gruppe «Instruktorenberuf» eingesetzt hat. Trotzdem und ausdrücklich im Interesse für eine bessere Ausbildung bei den Sanitätstruppen muss ich mich heute hier aussern.
Ich halte darum fest, was der Oberfeldarzt, Herr Divisionär Huber, in einem Interview öffentlich gesagt hat: « .... uns fehlen also die Instruktoren, welche der Truppe zeigen, wie Sanitätshilfsstellen gemacht, wie Militärspitäler eingerichtet und betrieben werden, wie der Patiententransport durchge- führt wird. Heute sind es Nichtmediziner, die diese spezifi- sche Ausbildung leiten.» Im gleichen Interview begründet er das Manko - zur Zeit ist unter 28 Instruktoren der Sanität ein einziger Arzt - damit, dass Assistenzärzte von Spitälern nur
36,0 17,0 1,5 0,5 0,4 0,1 1,8 0,3 1,0 0,5 4,0 1,1 2,3 5,9 0,2
%
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Schmidhalter Berücksichtigung der Bergkantone Motion Schmidhalter Equipement des troupes. Part revenant aux cantons montagnards
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1986
Année
Anno
Band
III
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.512
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Datum 24.09.1986 - 16:00
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Data
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