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Invalidenversicherung. 2. Revision
kutieren, eine neue Rechtsform und ein neues Verfahren wählen. Was damals richtig war, ist auch heute richtig. Wer für Nichteintreten ist, möchte diese Massnahme nicht. Ich möchte, dass sie aus Abschied und Traktanden fällt. 2. Herr Kommissionspräsident, wir haben heute nicht über Agrarpolitik im allgemeinen diskutiert, sondern über die Preiszuschläge für Oel und Fett. Sie haben mich zitiert. Sie wundern sich, dass ich als Marktwirtschafter für Direktzah- lungen usw. bin. Wir haben nicht darüber diskutiert, son- dern über diesen ganz konkreten Antrag, den der Bundesrat uns gemäss Gesetz zu unterbreiten hatte. Ueber die Agrar- politik könnte ich mit Ihnen gerne länger diskutieren; das haben wir auch gemacht. Ich möchte festhalten, dass es darum gegangen ist, diese Massnahme zu beurteilen.
Herr Bundesrat, Sie haben die Mittel und die Möglichkeiten, hier mehr zu machen; Sie verfügen über ein Riesenbudget für die Landwirtschaft; Sie haben Forschungsanstalten, Sie haben alles, es wäre doch eigentlich die Aufgabe des Bun- desrates, weitergehende Studien zu machen, anstatt das Geld auszugeben, um herauszufinden, wie man noch mehr Milch aus einer Kuh herauspressen kann, wie Sie es an der ETH und in anderen Forschungsanstalten machen. Das wäre doch eigentlich die Aufgabe! Ich darf das hier sagen, weil ich seinerzeit in einem Postulat gefordert habe, dass der Bund auch für Agrarökonomie und nicht nur für Agrar- technologie Geld ausgeben solle.
Bundesrat Furgler: Ich begreife nicht ganz, was Herr Biel mit den Erklärungen 3 und 4 gemeint hat. Es ist für mich völlig selbstverständlich, dass wir in diesem Saal auch hart disku- tieren können. Wenn die Stimmlage beim einen Tenor und beim anderen Bass und beim dritten Bariton ist, so ist das eher naturgegeben als böser Wille. Aber wenn dem Bundes- rat gegenüber in Abstimmungskampagnen permanent, per- manent gesagt wird, diese Landwirtschaftspolitik tauge nichts, dann müssen Sie dem Bundesrat, den Sie zurzeit haben, schon zugestehen, dass er sich dagegen wehrt. Das hat mit Ausweichen vor noch so harten Debatten überhaupt nichts zu tun. Ich liebe das Gefecht so, wie Sie es lieben. Aber vorhin war ich nun doch überrascht. Und das, was ich am Sonntag abend erklärt habe, ist völlig deckungsgleich mit dem, was ich jetzt gesagt habe. Führen Sie es sich selbst noch einmal in Musse zu Gemüt! Auch das Kurzzeitgedächt- nis ist durchaus noch intakt. Nun wünsche ich uns beiden viel Erfolg bei den Reformen.
Präsident: Wir bereinigen die Vorlage.
Zur Frage, ob der Antrag Neukomm auf Nichteintreten zuläs- sig ist, haben wir den Rechtsdienst des Parlamentes konsul- tiert. Dieser ist zum Schluss gekommen, dass das Eintreten auf die Vorlage nicht obligatorisch sei, so dass der Antrag Neukomm behandelt werden könne.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit (Nichteintreten) 52 Stimmen Für den Antrag der Mehrheit (Eintreten) 88 Stimmen
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1 et 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
87 Stimmen 42 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
84.089
Invalidenversicherung. 2. Revision Assurance-invalidité. 2e révision
Siehe Seite 735 hiervor - Voir page 735 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 24. September 1986 Décision du Conseil des Etats du 24 septembre 1986
Differenzen - Divergences
Art. 28 Abs. 1 und 1a, 33 Abs. 2, 38bis Abs. 3, Ziff. Il Aende- rung BVG Art. 24 Abs. 1, Uebergangsbestimmungen Abs. 2 und 2bis Antrag der Kommission Mehrheit Festhalten Minderheit
(Weber-Schwyz, Allenspach, Candaux, Etique, Gautier, Mül- ler-Scharnachtal, Neuenschwander, Pfund, Spoerry, Stucky) Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Eventualantrag Frey (falls der Minderheitsantrag angenommen wird) Art. 28 Abs. 1a Festhalten
Art. 28 al. 1 et 1a, 33 al. 2, 38bis al. 3, ch. Il Modification LPP art. 24 al. 1, dispositions transitoires, al. 2 et 2bis Proposition de la commission
Majorité Maintenir Minorité
(Weber-Schwyz, Allenspach, Candaux, Etique, Gautier, Mül- ler-Scharnachtal, Neuenschwander, Pfund, Spoerry, Stucky) Adhérer à la décision du Conseil des Etats
28-N
N
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Assurance-invalidité. 2e révision
Proposition subsidiaire Frey Art. 28 al. 1a (si la version de la minorité est adoptée) Maintenir
Zehnder, Berichterstatter: Der Ständerat hat heute vor einer Woche nochmals zur IV-Revision Stellung genommen. Eine einzige Differenz ist geblieben, allerdings im Kernstück der Vorlage, nämlich in der Rentenabstufung nach Artikel 28. Offensichtlich geht es heute nicht mehr um die Sache allein, sondern darum, was diese dringenden Aenderungen zugun- sten der Invaliden kosten dürfen. Ich erinnere daran, dass der Bundesrat anfänglich innerhalb eines Invaliditätsrah- mens von 35 bis 80 Prozent eine Vierstufen-Regelung vorge- schlagen hat. Neu gegenüber heute, wo es nur eine halbe und ganze Rente gibt, hätte zusätzlich die Viertels- und die Dreiviertelsrente eingeführt werden sollen. Die Mehrkosten dieser Aenderung belaufen sich auf 55 Millionen Franken. Der Ständerat hat in seinem ersten Beschluss bei unter 50 Prozent Invalidität am Ist-Zustand festgehalten und ledig- lich zwischen 60 und 69 Prozent Invalidität eine Dreiviertels- rente eingebaut. Anspruch auf eine Vollrente wäre erst mit 70 Prozent Invalidität gegeben gewesen, was gegenüber heute eine leichte Verschlechterung ausmachen würde. Die für diese billigere Lösung notwendigen Mehraufwendungen hätten gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag sogar 12 Millionen Franken weniger betragen.
Unser Rat hat in der Junisession ebenfalls einem Dreistufen- system zugestimmt: Viertels-, halbe und ganze Renten, wobei bei 50 Prozent Invalidität, also beim Anspruch auf eine halbe bzw. volle IV-Rente, keine Aenderungen gegen- über heute eingetreten wären, jedoch neu mit einer Viertels- rente ab 40 Prozent Invalidität viele Ungerechtigkeiten und Härten aus der Welt geschafft wären. Zudem würde ein neuer starker Anreiz für die Eingliederung erreicht. Für unseren Beschluss haben Sie Mehrkosten von 133 Millionen Franken bewilligt.
Interessant ist, dass in beiden Räten ein gleichlautender Minderheitsantrag, der dem Anliegen nach verfeinerter Ren- tenabstufung am besten Rechnung getragen hätte, aus Kostengründen keine Zustimmung fand. Er hätte nämlich 173 Millionen Franken gekostet. Im Ständerat ist dieser Vor- schlag trotzdem in der letzten Woche nur ganz knapp mit 20 zu 17 Stimmen unterlegen. In der definitiven Abstimmung hat der Ständerat einer gegenüber unserem Beschluss neuen Fassung zugestimmt, und zwar mit 24 zu 15 Stimmen.
Unsere vorberatende Kommission hat am Montag zur neuen Situation Stellung genommen. Sie beantragt Ihnen mit 11 zu 10 Stimmen, an unserem im Juni gefassten Beschluss fest- zuhalten. Die Minderheit der Kommission stimmt dem Stän- derat zu.
Heute haben Sie zwischen unserem Beschluss und jenem des Ständerates zu entscheiden. Ein weiterer Antrag liegt nicht vor. Der Ständerat schlägt nun neu ebenfalls ein Vier- stufensystem vor, wie das anfänglich der Bundesrat getan hat, nämlich bei 40 bis 49 Prozent Invalidität eine Viertels- rente, bei 50 bis 64 Prozent Invalidität eine halbe Rente, bei 65 bis 74 Prozent Invalidität, eine Dreiviertelsrente und ab 75 Prozent Invalidität eine ganze IV-Rente. Wir haben beschlossen: eine Viertelsrente bei 40 bis 49 Prozent Invali- dität, eine halbe Rente bei 60 bis 66 1/3 Prozent Invaliden- rente, wie das heute schon der Fall ist, und bereits ab 66 2/3 Prozent Invalidenrente eine Vollrente. Zudem wird bei unse- rem Beschluss die bestehende Härtefallrente beibehalten, während sie im Beschluss des Ständerates bei einem Invali- ditätsgrad von unter 50 Prozent gestrichen ist.
Allein aus dem finanziellen Mehrbedarf, den diese beiden Vorlagen verursachen, wird ersichtlich, dass die Fassung des Ständerates im Vergleich zu unserem Beschluss eine Verschlechterung für jene Mitmenschen bedeutet, die ohne- hin auf der Schattenseite leben und in besonderem Masse auf unsere Hilfe und unser Verständnis angewiesen sind. Sie haben in der Junisession Mehrkosten von 133 Millionen zugestimmt. Der Ständerat ist jetzt mit seinem Beschluss auf
80 Millionen Franken gegangen. Mit aller Deutlichkeit muss ich hier festhalten, dass die um 53 Millionen billigere Lösung des Ständerates einem sozialpolitischen Rück- schritt von bedenklichem Ausmasse gleichkommt, in dem sie zwar eine Viertelsrente einführt, dafür aber die Grenze für eine Vollrente von heute 66 2/3 Prozent auf 75 Prozent hinaufschraubt. Dies hat untragbare Einbussen für einen Teil der Vollrentner zur Folge: Sie müssen für die Teilrentner bluten.
Die Besitzstandgarantie ist kein Trost; wenn man das genau betrachtet, wirkt sie sich doch nur so lange aus, bis sie durch die Teuerung aufgefressen ist. Tatsache ist und bleibt, dass eine Erwerbsfähigkeit von 33 Prozent praktisch nicht mehr verwertet werden kann und daher ab diesem Invalidi- tätsgrad unbedingt eine Vollrente notwendig ist. Warten auf eine Vollrente, bis die Restarbeitsfähigkeit auf 25 Prozent abgesunken ist, wie das der Ständerat mit seiner Lösung vorschlägt, ist schlicht und einfach unzumutbar.
Bereits in der Junisession haben wir uns über die verschie- denen Auffassungen ausgesprochen. Ein fortschrittlicher, ein menschlicher Geist hat damals obsiegt. Ich verzichte heute darauf, das Pro und Kontra nochmals darzustellen. Ich hoffe fest, die Einsicht möge auch heute durchdringen, dass im IV-Gesetz dringende Lücken zu schliessen und störende Mängel zu beheben sind.
Im Auftrage der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, eine Haltung zu zeigen, die den behinderten Mitmenschen Mut schenkt und ihnen unsere herzliche Zuneigung beweist. Das tun Sie, wenn Sie unserem Beschluss aus der Junisession zustimmen.
M. Etique, rapporteur: Les délibérations et la décision du Conseil des Etats du 24 septembre laissent subsister entre nous et la Chambre haute une divergence importante à l'article 28, alinéa premier. Cet article - je vous le rappelle - constitue le point central de cette révision, puisqu'il traite de la question controversée de l'échelonnement des rentes.
Après la décision du Conseil des Etats, à laquelle le Conseil fédéral s'est rallié, la situation qui se présente à nous est la suivante, dans la mesure où nous devons trancher entre deux propositions. Nous avons tout d'abord la proposition du Conseil national, à l'article 28, alinéas 1 et 1a, que la majorité de la commission vous suggère de maintenir par 11 voix contre 10. Cette solution prévoit trois échelons de rentes: un quart de rente dès 40 pour cent d'invalidité, une demi-rente dès 50 pour cent d'invalidité, soit la situation actuelle et une rente entière dès 66 2/3 pour cent d'invali- dité, ce qui correspond aussi à la situation actuelle. La version du Conseil national maintient en outre la demi-rente pour les cas pénibles dès 40 pour cent d'invalidité, contre toutefois 33 1/3 pour cent aujourd'hui.
En juin, cette solution, qui entraîne des dépenses supplé- mentaires évaluées à 137 millions de francs, l'avait emporté par 89 voix contre 73 sur la proposition de la minorité Weber-Schwyz, qui vient précisément d'être reprise par le Conseil des Etats, avec l'aval du Conseil fédéral.
Le Conseil des Etats qui, au départ, était favorable à un modèle à trois degrés, structuré entre 50 et 100 pour cent a - il faut le relever - changé fondamentalement d'optique, le 24 septembre, en reprenant à son compte la proposition minoritaire du Conseil national qui - je vous le rappelle - suggère quatre échelons d'invalidité: un quart de rente dès 40 pour cent, une demi-rente dès 50 pour cent, trois-quarts de rente dès 65 pour cent et une rente entière dès 75 pour cent. Cette décision a été prise par 24 voix contre 15 au Conseil des Etats qui, soit dit en passant, n'a pas repris à son compte les cas pénibles, c'est-à-dire la demi-rente dès 40 pour cent alors qu'en votation préliminaire, notre conseil a toujours lié les cas pénibles au modèle à quatre degrés. La solution du Conseil des Etats entraînerait des dépenses supplémentaires pour 122 millions de francs, dont - il faut le préciser - 42 millions pour le maintien des droits acquis, somme qui diminuera peu à peu pour tomber à zéro.
Par 11 voix contre 10, votre commission vous demande de vous en tenir au modèle à trois degrés, c'est-à-dire à la
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décision que vous aviez prise en juin dernier. Je ne revien- drai pas sur les arguments abondamment développés au mois de juin. Je vous rappelle simplement qu'aux yeux de la majorité, cette solution permet d'améliorer la situation des invalides faiblement atteints par l'introduction du quart de rente dès 40 pour cent d'invalidité, sans modifier la situation des invalides graves qui continueront à bénéficier de la rente entière, comme aujourd'hui, dès 66 2/3 pour cent d'in- validité. La majorité estime en effet, que la capacité rési- duelle de gain à partir de 66 2/3 pour cent d'invalidité est très aléatoire pour ne pas dire nulle. Elle estime que la limite des 75 pour cent nécessaire pour obtenir la rente entière est irréaliste et doit être maintenue au niveau actuel. En outre, la majorité fait observer que la solution qu'elle préconise serait administrativement plus simple, en raison du nombre limité de cas à régler par les dispositions transitoires, un montant de quatre millions étant suffisant pour ces cas. Elle relève finalement que les organisations concernées, liées aux milieux des invalides et des handicapés, ont marqué leur préférence pour la solution proposée par le Conseil na- tional.
La minorité de la commission, à laquelle j'appartiens, estime que si un échelonnement plus fin des rentes est possible en dessous de 50 pour cent d'invalidité, cet échelonnement doit l'être aussi en-dessus de cette limite. A ses yeux, un échelonnement à quatre degrés doit permettre de mieux utiliser la capacité résiduelle de gain de ceux qui ne sont pas invalides à 100 pour cent. En outre, elle estime que les dispositions transitoires qui coûteront plus de 40 millions de francs garantissent les droits acquis. Pour le reste, je laisse le soin au représentant de cette minorité de développer à nouveau ses arguments.
En tant que rapporteur de la commission, je vous demande de vous en tenir à votre décision du mois de juin, c'est-à-dire de maintenir le système d'un échelonnement à trois degrés avec maintien des cas pénibles.
Weber-Schwyz, Sprecher der Minderheit: Im Namen der Kommissionsminderheit empfehle ich Ihnen Zustimmung zum Ständerat. Unsere Kommission hat sehr knapp mit 11 gegen 10 Stimmen die Version des Ständerates abgelehnt. Ich möchte nochmals die Merkmale dieses Minderheitsvor- schlages in Erinnerung rufen und vor allem auf die Schwer- punkte dieser Revision hinweisen.
Es geht hier primär um eine Revision des Rentensystems und erst in zweiter Linie um eine Kostenfrage. Es geht um eine verbesserte Feinabstufung entsprechend dem Wunsch der Behindertenverbände, wie das in verschiedenen Einga- ben und Publikationen nachzulesen ist. Die juristische Kom- mission der Behindertenverbände war es, die 1981, im Jahr der Behinderten, vorab die Dreiviertelsrente gefordert hat. Es geht nicht um eine Festlegung neuer Nominalrenten; das wäre Aufgabe einer Totalrevision. Es geht also um die Fest- legung anderer Rentenstufen. Die Nationalratsmehrheit hatte in der Junisession das allseits kritisierte alte und holprige Rentensystem wieder aufgenommen und unten eine Viertelsrente angepfropft. Das ist die Version des Natio- nalrates vom Juni 1986.
Die Version der Ständeratsmehrheit, unterstützt durch unsere Minderheit, wird keine Schlechterstellung von Behinderten bringen, weil die Besitzstandgarantie gewährt ist und weil - das wird sehr gerne und absichtlich vergessen - wir einen sehr grosszügigen Ausbau des Ergänzungslei- stungsgesetzes beschlossen haben, insbesondere auch die Möglichkeit des Abzuges von behinderungsbedingten Mehrkosten bis zu 300 Franken im Monat.
Gestatten Sie mir hier eine kurze Bemerkung zu den Ausfüh- rungen unseres Kommissionspräsidenten. Ich hätte vom Kommissionspräsidenten angesichts eines Beschlusses von 11 gegen 10 Stimmen eine etwas objektivere Berichterstat- tung erwartet. Es nützt nichts, in Emotionen zu machen und möglichst keine Ausführungen zum System der Revision darzulegen. Eine gefühlsmässig heraufbeschworene Gefahr der Benachteiligung der Schwerstbehinderten verkennt unser Rentensystem, das nämlich Einkommensnachteile
ausgleicht. Medizinisch und körperlich Schwerstbehinderte sind in allen Rentenstufen anzutreffen, und es gibt selbst Paraplegiker, die keine Renten erhalten, weil unser System so ausgelegt ist.
Der Beschluss des Ständerates und der Antrag unserer Kommissionsminderheit verfolgen keine Kürzungs- oder Rückstufungsabsichten. Es geht um gerechtere und wirk- lichkeitsbezogenere Renten; es geht aber auch in diesem Antrag um die Sicherstellung aller Aufgaben und Leistun- gen der Invalidenversicherung. Bei einem Finanzrahmen von rund 3 Milliarden Franken in der Betriebsrechnung 1985 ist rund die Hälfte für Rentenzahlungen vorgesehen. Die Invalidenversicherung hat aber noch andere Aufgaben. Sie hat die medizinischen und beruflichen Eingliederungsmass- nahmen zu finanzieren, sie hat Bau- und Betriebsbeiträge an Behindertenwerkstätten und Wohnheime zu leisten, und sie finanziert die Sonderschulen. Weil die Invalidenversiche- rung eine eigene Rechnung führt, ist der Finanzrahmen gesetzt: Selbst wenn alle Verpflichtungen vorgegeben sind, zum Teil in Prozenten-Sätzen, werden - das habe ich selber erlebt - Zusicherungen oder Auszahlungen Verzögerungen erfahren. Was also irgendwo zuviel weggenommen wird, wird an einem andern Ort fehlen.
Die Lösung des Ständerates und unserer Minderheit bringt auch ein bescheidenes Abrücken vom Giesskannenprinzip. Invalidenrenten werden ausgerichtet, ungeachtet von der Einkommens- und Vermögenslage. Die neue Kombination von Invalidenversicherung und Ergänzungsleistungen wird zu bedürfnisgerechteren Renten führen. Es ist nicht Auf- gabe der Sozialversicherung, ausreichende Einkommen und genügende Vermögen zulasten der Sozialversicherung zu schonen. Dazu hätte ich sehr gerne auch eine Aussage seitens der SP gehört.
Ich komme zum Schluss: Ich bitte Sie, der Ständeratsmehr- heit zuzustimmen. Diese Lösung enthält alle Vorzüge, die bei der Revision gefordert werden, nämlich: vier Rentenstu- fen und wesentliche Verbesserungen. Sie gewährt mehr als den bisherigen Besitzstand, unter Einbezug der Revision der Ergänzungsleistungen. Sie fördert den Eingliederungs- und Leistungswillen. Wir verschonen verschiedene Behinderte vor der Angst, bei Mehrleistung rückgestuft zu werden. Auch das ist hier zu beachten. Letztlich - ich wiederhole es nochmals - werden keine bisherigen Vollrentner benachtei- ligt.
Ich bitte Sie, dem Ständerat zuzustimmen.
Cantieni: Namens der CVP-Fraktion beantrage ich Ihnen, der Mehrheit der Kommission zuzustimmen. Mit unserem Beschluss zu Artikel 28 Absatz 1 und Absatz 1a in der Som- mersession dieses Jahres haben wir eine gute Lösung für die Ausgestaltung des Stufenmodells bei der IV-Rente gefunden. Ein erstes Ziel wurde gegenüber der ursprüngli- chen Lösung des Ständerates dadurch erreicht, dass wir die Viertelsrente bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent in das vorliegende Bundesgesetz aufgenommen haben. Der Ständerat hatte ursprünglich diese Viertelsrente, und zwar im Gegensatz zum Antrag des Bundesrates, nicht vorgesehen. Bekanntlich erhielt dann die erste Vorlage im Ständerat eine Zustimmung von lediglich 14 zu 0 Stimmen. Mit unserem Beschluss vom 18. Juni haben wir auch die Finanzierung geregelt.
Die entscheidende Schwachstelle des jetzt vorliegenden ständerätlichen Lösungsvorschlags liegt darin, dass man zulasten der Schwerstinvaliden über 40 Millionen Franken pro Jahr einsparen möchte. Dieser Tatbestand - und da widerspreche ich Kollege Weber - wird auch dadurch nicht entkräftet, dass man eine feinere Rentenabstufung als Hauptpunkt der Argumentation in den Vordergrund stellt. Wir können insbesondere für die Festlegung der vollen Rente erst bei einem Invaliditätsgrad von 75 Prozent kein Verständnis aufbringen. Ist es zu verantworten, dass wir die ganze Rente in unserem Wohlfahrtsstaat erst bei einem so extrem hohen Grad von Invalidität ausrichten? Dies müsste wohl bedeuten, dass auch noch Schwer- und Schwerstinva- lide auf einen Nebenerwerb angewiesen wären. Diese Mög-
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Assurance-invalidité. 2e révision
lichkeit ist aber in der Praxis so gering, dass nur über die Ergänzungsleistungen ein Ausgleich geschaffen werden könnte. Damit würden aber in erster Linie die Kantone zusätzlich belastet. Das kann wohl nicht der Sinn dieser Gesetzesrevision sein.
Darf ich in diesem Zusammenhang auch darauf hinweisen, dass wir eben in dieser Herbstsession auf verschiedenen Gebieten grosse Bundesausgaben beschlossen haben? Wir stehen selbstverständlich zu diesen Verpflichtungen des Bundes. Aber wir sollten hier gleiche Massstäbe anwenden, wenn es darum geht, den Benachteiligten in unserer Gesell- schaft beizustehen.
Ein Letztes: In der Praxis wird auch die Abstufung und die Einreihung Dreiviertelsrente bei 65 Prozent Invalidität, Voll- rente bei 75 Prozent Probleme bringen. Unser Beschluss vom Juni 1986, ab 66 2/3 Prozent Invalidität die Vollrente auszurichten, ist sozialpolitisch gerechtfertigt und stellt auch eine praktikable Lösung dar. Er ist aber auch ein echter Kompromiss zwischen dem ersten Antrag des Bun- desrates bzw. dem ersten Beschluss des Ständerates und den Anträgen der Kommissionsminderheiten in den beiden Räten.
Unsere Fraktion unterstützt deshalb aus voller Ueberzeu- gung grossmehrheitlich den Antrag der Kommissionsmehr- heit. Ich empfehle Ihnen Festhalten am Entscheid unseres Rates.
Müller-Scharnachtal: Die SVP-Fraktion unterstützt einhellig die ständerätliche Fassung, also diejenige der Kommis- sionsminderheit. Sie nimmt zwar - das möchte ich hier offen sagen - einige Nachteile dieses Vierstufenmodells in Kauf: Die relativ hohe Grenze von 75 Prozent Invalidität für den Bezug einer ganzen Rente mit den entsprechenden Folgen für den arbeitsmarktlichen Auftrag; den Wegfall der Härte- fälle; die Schwierigkeit bei der Bestimmung der Arbeitsfä- higkeit innerhalb dieser engen Stufen sowie den wesentlich höheren Arbeitsaufwand beim Vollzug. Als Vertreter einer Kantonsregierung weiss ich, was ich da sage.
Die SVP-Fraktion misst jedoch den Vorteilen der ständerätli- chen Lösung entsprechendes Gewicht zu, so u. a. dem Umstand, dass eine geringfügige Verbesserung der Erwerbsfähigkeit nicht gleich zu einer empfindlichen Schlechterstellung des Versicherten führen muss. Ferner sind wir überzeugt, dass wir damit dem von allen Seiten gehegten Wunsch nach einer Feinabstufung besser entspre- chen als mit einem Dreistufenmodell.
Die SVP-Fraktion stellt jedoch - das möchte ich auch nicht verhehlen - insbesondere finanzpolitische Ueberlegungen an. Wenn wir gemäss Version des Ständerates beschliessen, besteht Gewähr, dass mit den vorgesehenen Erhöhungs- möglichkeiten des Beitragssatzes einmal die Folgen der feineren Rentenabstufung abgedeckt sind und eine Gesun- dung der Lage bei der IV mittelfristig herbeigeführt werden kann. Niemand weiss jedoch, ob die wirtschaftlichen Bedin- gungen und entsprechend auch die Eingliederungsmöglich- keiten weiterhin so günstig sind wie heute.
Ich rufe in Erinnerung, dass wir mit der Fassung des Stände- rates eine gegenüber heute wesentliche Verbesserung erzie- Jen, auch eine bessere Lösung, als sie der Bundesrat ursprünglich vorgeschlagen hatte. Sie nimmt eben auch etwas Rücksicht auf die finanzielle Situation bei der öffentli- chen Hand. Ich bitte Sie, der ständerätlichen Fassung zuzu- stimmen.
M. Gautier: Le groupe libéral se ralliera à la solution de la minorité de la commission et à la solution du Conseil des Etats, mais il le fera sans aucune joie et sans aucun enthou- siasme. En effet, cette solution ne nous paraît pas entière- ment satisfaisante, et ce pour deux raisons.
La première, dont on a déjà parlé, c'est la détérioration par rapport à la situation actuelle, de la situation des invalides entre 65 et 75 pour cent d'invalidité. M. Weber-Schwyz nous l'a rappelé tout à l'heure, il s'agit ici d'invalidité économique et non pas d'invalidité médicale, mais il y a cependant là quelque chose que nous ne pouvons que regretter.
Ensuite, ce que nous regrettons surtout c'est la rigidification des mesures vis-à-vis des petits invalides. Dans la situation actuelle, un invalide qui avait moins de 50 pour cent d'inca- pacité de travail sur le plan économique pouvait obtenir une demi-rente dans les cas de rigueur - entre 33 1/3 et 50 pour cent d'invalidité. Avec la solution du Conseil des Etats, comme avec celle que vous aviez votée il y a quelques mois du reste, cette souplesse disparaît complètement. Nous con- sidérons qu'une fois de plus on va appliquer ici la «techni- que de l'arrosoir» au lieu de choisir les cas qui méritent réellement une aide. M. Weber y insistait tout à l'heure aussi, il y a des invalides à 35, 40 ou 45 pour cent qui ont largement les moyens de vivre grâce à leur fortune ou grâce à l'aide de leur famille, il y en a d'autres qui n'ont pas ces moyens, et là il faudrait pouvoir faire un choix et ne pas accorder automa- tiquement une rente.
Je sais, pour l'avoir entendu dire, il y a quelques jours, en commission par M. le président de la Confédération, que le Département de l'intérieur et l'Office fédéral des assurances sociales n'aiment pas devoir faire un tel choix. Cependant, j'ai vu d'autres sujets où l'Office fédéral des assurances sociales ne refusait pas toujours de prendre un certain nombre de décisions, même lorsque cela n'arrangeait pas toujours les partenaires auxquels il avait affaire - je pense en particulier à l'assurance-maladie.
La solution que nous propose la majorité de notre commis- sion, celle que nous avons votée il y a quelques mois, me paraît au moins aussi mauvaise et, de surcroît, elle coûte 53 millions de plus par an. Dès lors, pourquoi choisir celle qui coûte le plus cher quand elles sont toutes deux médioc- res? Autant choisir celle qui coûte un peu moins cher! La seule concession que je puisse faire c'est que si l'on ajoute à la solution de la minorité, celle que propose M. Frey-Neu- châtel - soit de rétablir les cas de rigueur - peut-être aurions-nous là une solution un peu plus souple à laquelle nous pourrions adhérer au moment du vote final. Sans cela, je fais les plus expresses réserves sur notre attitude au moment du vote final sur cette modification de la loi sur l'assurance-invalidité.
Fierz: Die grüne Gruppe unterstützt die ständerätliche Ver- sion. Die Forderung nach dem 4-Stufenmodell kam aus der Praxis. Wir brauchen dieses Modell. Stellen sie sich vor: Im Bereich von 65 Prozent Invalidität macht es eine Verdoppe- lung oder eine Halbierung der Rente aus, je nachdem, ob der Arzt oder die IV-Kommission sagt, ein Patient sei zu 67 oder zu 62 Prozent invalid. Sie haben ja keine fixen Kriterien. In diesem Bereich brauchen wir die Dreiviertelsrente, sonst müssten wir rein willkürlich entscheiden.
Wenn man mehr Geld ausgeben will, sollte man es gezielt ausgeben, damit wirklich die ganzen Renten existenzsi- chernd sind. Dann müssten wir aber die Grundrente erhö- hen. Das ist indessen ein anderes Problem. Die Dreiviertels- rente müssen wir jetzt haben.
Jaeger: Die LdU/EVP-Fraktion möchte ihnen einhellig beliebt machen, an den Beschlüssen des Nationalrates fest- zuhalten, den Minderheitsantrag abzulehnen und Ihrer Kom- missionsmehrheit zu folgen.
Nach unserer Auffassung ist es sozial die Mindestlösung, die wir hier beschliessen sollten. Wir haben darauf in der letzten Debatte hingewiesen. Auch wir haben ja zu jenen gehört, die ursprünglich das Vierstufenmodell verlangt haben. An die Adresse von Kollege Fierz möchte ich sagen, dass eben gerade aus der Praxis der Einwand gekommen ist, dass die Feinabstimmung zu willkürlichen Entscheiden führen kann. Sie haben das ja selber gesagt, und deshalb bin ich etwas erstaunt, dass sie daraus dann den Schluss ziehen, dass das Vierstufenmodell besser zu handhaben sei. Und an die Adresse von Herrn Weber, dem Anführer der Minderheit, möchte ich sagen, dass es nicht zutrifft, dass hier vom Ständerat und seitens der Minderheit keine Rückstufung vorgeschlagen wird. Sie haben das betont; aber wenn Sie den Vorschlag des Ständerates genau anschauen, so stellen Sie eben fest, dass bei einem Invaliditätsgrad zwischen 75
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und 65 Prozent eine neue Stufe eingeführt wird, die auf drei Viertel zurückgeht. Das ist nun die Tatsache. Sie können nicht einfach sagen, das sei keine Zurückstufung. Ich möchte Sie deshalb bitten, den Anträgen der Kommissions- mehrheit zu folgen und diese für unsere Invaliden sicher als Mindestlösung zu betrachtende Version zu unterstützen.
Frau Segmüller: Ich möchte mich zu den Ausführungen von Herrn Weber bezüglich des Minderheitsantrages äussern. Es trifft zu, dass mit der vorliegenden Revision eine feinere Abstufung beabsichtigt ist. Wir haben sie mit der Schaffung der Viertelsrente erreicht, da sind wir uns einig. Es trifft auch zu, dass zusätzlich eine Stufe im Dreiviertelsbereich notwen- dig wäre, aber nicht um jeden Preis. Ganz gewiss ist es nicht diese Dreiviertelsstufe, wie sie der Ständerat jetzt vorsieht, welche eine Verschlechterung brächte, denn das würde bedeuten, dass diejenigen, die heute eine volle Rente haben, nachher die Dreiviertelsrente bekämen. Das ist nicht beab- sichtigt, das wird strikte abgelehnt. Einkommenseinbussen ausgleichen soll die Invalidenrente und nicht neue Einkom- menseinbussen schaffen, wie wir dies mit dem System des Ständerates täten.
Die Besitzstandwahrung ist wohl im Fall der jetzigen Ren- tenbezüger gegeben, nicht aber für die Gruppe der zukünfti- gen Invaliden im Bereich von 66 bis 75 Prozent. De facto findet nur eine Rückstufung statt, ob Sie nun die Absicht dazu haben oder nicht. Gerechtere und wirklichkeitsnahere Stufen erreichen wir im Einviertelsbereich. Wenn wir schon nicht das Geld ausgeben wollen für eine solch gerechte und wirklichkeitsnahe Stufe im Dreiviertelsbereich, sollten wir wenigstens den Mut haben, dazu zu stehen und jetzt in dieser Revision die Finger davon zu lassen.
Es ist heute eine holprige Angelegenheit mit der Abstufung zwischen 50 und 100 Prozent, aber besser diese Holprigkeit - wir haben damit zu leben gelernt - als eine eindeutige Verschlechterung, die man dann auch noch als Verbesse- rung verkauft! Da machen wir nicht mit.
Lanz: Die einhellige SP-Fraktion beantragt Ihnen, der Kom- missionsmehrheit zuzustimmen, und ich nehme die Gele- genheit wahr, auf drei Punkte einzutreten, die hier vom Sprecher der Kommissionsminderheit, Herrn Weber, darge- legt wurden.
Erstens: In der Frage der Feinabstufung kann ich mich den Aeusserungen von Frau Segmüller anschliessen. Die Fein- abstufung wurde verlangt, aber nie wurde daran gedacht, damit Verschlechterungen einzuführen. Darum hat unsere Fraktion bei der ersten Beratung auch den Minderheitsan- trag eingereicht. Er ist abgelehnt worden; der Sache zuliebe haben wir ihn nicht mehr aufgenommen. Er hätte Feinabstu- fungen und Verbesserungen gebracht.
Zweitens: Herr Weber sagt, die Minderheit habe keine Rück- stufungs- oder Kürzungsabsichten.
Lassen sie mich an einem Beispiel erklären, was der Minder- heitsantrag für die Zukunft bringen würde: Ein Invalider, zwischen 70 und 75 Prozent invalid, hatte früher ein Ein- kommen von 3000 Franken. Mit der Invalidenversicherung, wie sie heute Gültigkeit hat, und unter Berücksichtigung der per 1987 verbesserten Ergänzungsleistung bezieht er eine Invalidenrente von 1180 Franken, und weil er sich bemüht und einen vorzüglichen Arbeitgeber hat, kann er noch ein bisschen arbeiten, nämlich im Rahmen der restlichen etwa 26 bis 27 Prozent. So verdient er noch 800 Franken. Das ergibt ein monatliches Bruttoeinkommen von 1980 Franken. Um zu eruieren, ob er Ergänzungsleistungen zugut hat, muss man wissen, welche Miet-, Neben- und Krankenkas- senkosten er hat. Das sind bei dieser Person 600 Franken; also gibt es keine Ergänzungsleistungen.
Wenn jedoch die Minderheit obsiegen würde, würde ab 1988 - früher kann das Gesetz wohl nicht in Kraft treten - die Situation wie folgt aussehen: Die Invalidenrente würde auf 885 Franken, eine Dreiviertelsrente, sinken. Dies gälte zwar nicht für die oben erwähnte Person, aber für jene, die im Jahr 1988 und später invalid werden. Der Besitzstand ist ja
gewahrt. Es wäre noch schöner, wenn dieser auch noch bekämpft würde.
Die IV-Rente sinkt von 1180 Franken auf 885 Franken. Der Erwerb ist immer noch derselbe. Jetzt kommt eine Ergän- zungsleistung von 98 Franken pro Monat dazu. Das ergibt total 1783 Franken Bruttoeinkommen. Wir ziehen wieder die Miet-, Neben- und Krankenkassenkosten ab. Das ergibt dann ein Nettoeinkommen von 1183 Franken. Mit diesem Nettoeinkommen hat dieser Invalide noch einiges zu bestrei- ten, nämlich Kleider, Wäsche, Schuhe, Steuern. (Mir kommt manchmal die Galle hoch, wenn ich in meinem Amt sehe, wieviel Steuern Leute mit luxuriösem Lebensstandard, ja mit fast hochstaplerischem Lebensstandard, im Vergleich zu unseren Invaliden zahlen.) Daraus sind auch Telefon, Radio, Fernsehen, Neuanschaffungen, Versicherungen und dazu ein Taschengeld, was einem jeden zuzugestehen ist, zu bestreiten. In Zukunft hat eine Person mit einem Invaliditäts- grad von 72 oder 73 Prozent also 300 Franken weniger Ein- kommen. Das ist einfach so; das schleckt auch keine Geiss weg.
Drittens: Herr Weber-Schwyz, noch zum Giesskannenprin- zip: Sie und Ihre Minderheit verwechseln die Sozialversiche rung mit der Sozialfürsorge, und da machen wir einen grundsätzlichen Unterschied. Bei der Sozialversicherung hat man etwas zugut; da besteht ein Rechtsanspruch. Bei der Sozialfürsorge werden Vermögenslage und die finan- zielle Situation der Verwandten usw. geprüft. In der heutigen politischen Landschaft unserer Schweiz ist es vermutlich nicht anders möglich, als so vorzugehen. Aber wir wün- schen, dass man den Verfassungsauftrag, die Invalidenrente solle den Existenzbedarf angemessen decken, besser erfüllt. Davon dürfen wir jetzt nicht abkommen.
Es ist für mich und für meine Fraktion ein Horror, daran denken zu müssen, dass wir heute daran sind, für die Zukunft Verschlechterungen in der Invalidenversicherung in Erwägung zu ziehen.
Stimmen Sie der Mehrheit zu!
Präsident: Es haben sich noch sechs Einzelredner eingetra- gen. Ich beantrage Ihnen, hier die Rednerliste zu schliessen.
M. Borel: La majorité et la minorité sont d'accord sur un point. L'introduction d'un quart de rente est utile aux handi- capés et à tous, car elle facilite la réinsertion sociale. Mais, qui doit payer la facture?
La proposition du Conseil des Etats, reprise par la minorité de la commission, consiste à faire supporter une forte part des contributions par les handicapés eux-mêmes et, ce qui est plus grave encore, à ceux-là même qui sont le plus touchés économiquement par leur infirmité. Le groupe socialiste estime scandaleux de régresser à ce point dans notre politique sociale. Cet avis est partagé par les associa- tions de handicapés: «Les handicapés graves doivent-ils vraiment sauver la neutralité des frais? (cf. Bulletin de la Fédération suisse des organisations d'entraide pour malades et invalides)». Cela signifie: «Les handicapés doi- vent-ils payer seuls l'introduction du quart de rente?» Le Conseil des Etats soutenu par la minorité Weber n'améliore la situation d'aucun invalide qui a droit aujourd'hui à une rente. Il introduit le quart de rente, mais en revanche il aggrave la situation de la plupart des invalides ayant droit actuellement à une rente. Tout d'abord, il supprime la possi- bilité d'en obtenir dans des cas pénibles et ensuite, le droit à une rente entière pour une grande proportion d'invalides fortement touchés sur le plan économique par leur infirmité. Nous sommes favorables à l'introduction d'un quart de rente, mais il est inadmissible que ce progrès se fasse aux dépens des autres handicapés. Par conséquent, je vous invite à voter pour la proposition de la majorité.
Wick: Ich bitte Sie ebenfalls, der Mehrheit zuzustimmen, und zwar komme ich auf das Votum von Herrn Fierz zurück. Er hat gesagt, aus der Praxis zeige sich, dass eine feinere Einstufung der Renten auch im oberen Bereich notwendig sei. Ich habe absichtlich einen ganzen Morgen in dem Beur-
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teilungszentrum in Basel verbracht und beobachtet, wie sich das dort tatsächlich abwickelt. Ich kann Ihnen sagen: Die Kollegen, die dort arbeiten, beschwören uns beinahe, wir sollen auf ein Dreistufenmodell gehen. Nachdem das Drei- stufenmodell, das hier zur Diskussion steht, auch durchaus konkurrenzfähig ist mit dem, was die Invalidenverbände wünschen - zu Recht wünschen; ich komme nicht auf die Schlechterstellung der Schwerstbehinderten zurück -, weise ich nochmals auf diesen praktischen Punkt des Drei- stufenmodells hin.
Wenn Sie die Zusammenstellung der Abstimmungen noch einmal zur Hand nehmen, sehen Sie, dass bei der Dreivier- telsrente nur ein Spielraum von 10 Prozent vorhanden ist. Sie müssen sich einmal vorstellen, was der Betreffende denkt oder sagt oder macht, wenn er in den Bereich 70, 72 Prozent kommt. Das ist so nahe bei der vollen Rente von 75 Prozent, dass er garantiert einen Rekurs machen wird. Sie werden als Folge einer solchen Stufenregelung mit 4 Stufen, wie sie hier steht, mit einer Flut von Rekursen überhäuft werden. Dies ist zwar ein absoluter Nebenpunkt. Ich habe ihn nur noch einmal erwähnt, weil dieser Punkt mit der Praxis tatsächlich etwas zu tun hat. Gerade jene in diesem Rat, die auch im staatlichen Betrieb für mehr Effi- zienz sind, sollten sich diesen Gedanken noch einmal über- legen und im Zweifelsfalle vielleicht doch diesem Dreistu- fenmodell zustimmen.
Pfund: Es ist eigentlich überflüssig, bei unserer geringen Präsenz zu versuchen, die Lager zu verschieben. Ich bin der Ansicht, die Meinungen seien gemacht. Aber es gibt doch noch einige Punkte, die nicht unerwähnt bleiben dürfen. Denken wir an den Anfang dieser Revision zurück. Männig- lich war der Meinung, dass zwei Ziele erfüllt werden sollten. Erstens: die feinere Rentenabstufung als Motivation des Behinderten, im Arbeitsprozess besser integriert werden zu können, ohne bei der Rente grössere Einbussen in Kauf nehmen zu müssen. Zweitens: die längerfristige Sicherstel- lung der Finanzierung. In diesem zweiten Punkt haben wir den Entscheid getroffen. Er kann als erledigt betrachtet werden.
Das erstgenannte Ziel, die feinere Rentenabstufung, kann nur mit dem Vierstufenmodell, wie es der Ständerat nun vorlegt und wie es der Bundesrat bereits in der Botschaft vorgeschlagen hat, erreicht werden. Wir betrachten die sozialen Einrichtungen als Ganzes. Wir haben die Ergän- zungsleistungen kürzlich sehr grosszügig ausgebaut; wir stehen dazu. Aber das Ziel dieser grosszügigen Lösung war letztlich, die Ergänzungsleistung als ergänzenden Bestand- teil zu den übrigen sozialen Einrichtungen zu betrachten. Die Ergänzungsleistungen bringen zwar eine kleine Mehrbe- lastung für die Kantone. Auf der anderen Seite dürfen wir nicht ausser acht lassen, dass diese im Fürsorgebereich ganz entscheidend entlastet werden.
Ein weiterer Punkt, der in diesem Zusammenhang anzufüh- ren ist: die sogenannten Härtefälle. Wir haben verschiedent- lich von den zuständigen kantonalen Finanzdirektoren und andern Fachleuten gehört, dass der Härtefall administrativ sehr aufwendig sei. Der Härtefall fällt bei der von der Minder- heit vorgeschlagenen Lösung weg und entlastet damit alle Beteiligten. Dies hat auch einen psychologischen Aspekt. Die Abklärungen beim Behinderten, ob er unter die Härte- fallklausel fallen könnte, fallen weg.
Es wurde auch gesagt, die Schwerstbehinderten würden entscheidend schlechter gestellt. Der Bundesrat wollte erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 Prozent eine ganze Rente gewähren. Der Ständerat und die Minderheit haben hier korrigiert und sind auf 75 Prozent gegangen, im Wissen darum, dass dort, wo dies zu Härtefällen führen könnte, letztlich die Ergänzungsleistung wieder das gleiche Einkom- men garantiert.
Herr Lanz hat ein Beispiel gebracht, um zu zeigen, dass in diesem Bereich eine entscheidende Verschlechterung statt- finden würde. Es gibt auch eine andere Betrachtungsweise. Es ist nämlich so, dass nicht die heute zu 66 2/3 bis 75 Pro- zent Invaliden benachteiligt würden. Hier hilft der Besitz-
stand. Aber auch die neu in den Bereich von 66 2/3 bis 75 Prozent Invaliditätsgrad fallenden Behinderten würden auf keinen Fall schlechter gestellt. Sie bekämen zwar weni- ger von der IV, aber sie hätten den Ausgleich durch die EL. Ich möchte hier einfach darauf hinweisen, dass diese beiden Einrichtungen - wie schon bei den Beratungen der EL betont wurde - als Ganzes betrachtet werden müssen. Die ständerätliche Lösung, die derjenigen der Minderheit Weber-Schwyz entspricht und die der Bundesrat unterstützt, ist ein Verständigungsmodell. Ich glaube, dass wir gerade hier, wo verschiedene Sozialversicherungswerke zusam- menwirken müssen, auf Verständigungen angewiesen sind. In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.
Bratschi: Gestatten Sie mir als Fürsorgedirektor der Stadt Bern und als Präsident der Behindertenorganisation der Stadt Bern doch noch, ein Wort an Sie zu richten.
Wenn Sie je mit Behinderten zu tun hatten - ich bin über- zeugt, dass das sicher nicht bei allen Damen und Herren, die hier im Saale sitzen, der Fall ist -, dann wissen Sie, dass die Behinderten diejenigen Mitmenschen sind, die in unserem Staat wirklich auf der Schattenseite des Lebens stehen. Und wenn Sie mit in Betracht ziehen, wie schwierig es viele Behinderte haben - das kann ich als Fürsorgedirektor beur- teilen -, dann muss man sich darüber schämen, wie hier über drei oder vier Stufen gestritten, diskutiert und von gerechteren Lösungen gesprochen wird. Denn zwei Tatsa- chen springen ins Auge. Erstens: Die Lösung des Ständera- tes ist die billigere Lösung; sie kostet 53 Millionen weniger. Die Behinderten bekommen also ganz sicher weniger als bisher. Zweitens: Wer bekommt einen Teil weniger? Behin- derte, die bisher eine Vollrente bekommen haben, werden nur noch drei Viertel erhalten. Diese zwei Tatsachen zeigen doch ganz offensichtlich über den Wald dieses Geplänkels hinweg, wohin man geht, wenn man dem Ständerat zu- stimmt!
Ich möchte Sie dringend bitten, an dem festzuhalten, was wir schon einmal beschlossen haben, nämlich, dem Vor- schlag der Nationalratsmehrheit zu folgen.
M. Frey-Neuchâtel: Je vous invite à voter la proposition de la minorité, c'est-à-dire la version du Conseil des Etats, et cela pour deux raisons essentielles.
Premièrement, je remarque que la proposition de la majorité tend à fixer le degré d'invalidité à 66 2/3 pour cent pour obtenir une rente entière. Ce taux est trop bas et cela aura un effet pervers. L'assuré qui veut faire un effort en travail- lant quelques heures se trouvera pénalisé puisqu'il subira une réduction de son revenu total. 66 2/3 pour obtenir une rente totale est une erreur. Nous ne sommes pas dans l'esprit des assurances sociales puisque l'on démobilise, par là, les assurés, on les pénalise s'ils veulent travailler, s'ils veulent faire un effort pour se réinsérer dans la vie sociale. Cela me paraît regrettable.
Deuxièmement, une fois de plus, la version de la majorité tombe dans l'erreur fréquente, en matière d'assurances sociales notamment, à savoir le saupoudrage des investisse- ments, la politique de l'arrosoir. Si la version de la majorité coûte 133 millions de plus que celle du Conseil fédéral, ce n'est pas parce qu'il y a progrès social, c'est parce que l'on saupoudre les investissements.
La solution du Conseil des Etats en quatre paliers serre la réalité des cas de plus près. Elle a un inconvénient. Si on ne la complétait pas par l'article 28, alinéa 1a, on supprimerait un acquis touchant les assurés les plus défavorisés, ce qui me gênerait tout particulièrement.
C'est pourquoi je vous demande de compléter la solution de la minorité en maintenant l'alinéa 1a que nous avons adopté lors de la session de juin. Je rappelle que cet alinéa stipule que, dans les cas pénibles définis par le Conseil fédéral, le droit à la demi-rente s'ouvre lorsque l'assuré est invalide pour 40 pour cent au moins. Je remarque qu'il y a cas pénible lorsque les effets de l'atteinte économique sont plus importants que ceux de l'atteinte physique elle-même et qu'ils touchent des catégories particulièrement défavorisées
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sur le plan économique et social. Ce complément, je le répète, permettra une amélioration des cas pénibles que l'on évalue à environ 2000 sur les 130 000 assurés. En résumé, par la version du Conseil des Etats, nous vou- lons supprimer la politique de l'arrosoir et donner et davan- tage à ceux qui en ont véritablement besoin.
En juin, la majorité et la minorité du Conseil national ont été d'accord sur un point: donner la compétence au Conseil fédéral d'intervenir en faveur des cas pénibles (art. 28, al. 1a). Par conséquent, je vous prie de maintenir notre position. 2000 assurés sont concernés.
Eggli-Winterthur: Ich finde es schon komisch, dass man heute feststellt, ein Vierstufenmodell sei besser als ein Drei- stufenmodell. Persönlich würde ich dem auch zustimmen, und ich war auch schon immer dieser Meinung. Ich möchte daran erinnern, dass Sie im Juni 1986 die Gelegenheit gehabt hätten, einem korrekten und sauberen Vierstufen- modell zuzustimmen. Es hätte etwas gekostet, und weil es etwas gekostet hat, haben Sie es abgelehnt. Ich möchte auch daran erinnern, dass der Ständerat unseren entspre- chenden Minderheitsantrag mit nur 20 gegen 17 Stimmen abgelehnt hat. Damals hätten Sie dem zustimmen müssen, meine Herren der SVP, der FDP und auch der GP, dann hätten Sie heute nicht dem Vierstufenmodell nachtrauern müssen! Dann wäre die Situation klar.
Es wird immer gesagt, die Behinderten würden nicht von Rentenkürzungen betroffen. Ich möchte immerhin feststel- len, dass auf der offiziellen Mitteilung des Bundesamtes steht, für die Bestandessicherung seien 42 Millionen Fran- ken pro Jahr notwendig. Diese 42 Millionen Franken laufen ungefähr 1995 aus. Die Bestandessicherung bedeutet aber, dass man entsprechend dem Stand am 1. Januar 1988 ein- geschätzt wird, wenn das Gesetz in Kraft tritt.
Spätere Rentenverbesserungen werden an dieser Bestan- dessicherung angerechnet. Beim betreffenden Behinderten bleibt die Rentenhöhe, wie sie ist. Es gibt keine Teuerungs- zulage. Es gibt nichts weiter. Dessen muss man sich bewusst sein. Auch ich bin Präsident einer Behindertenor- ganisation. Ich persönlich möchte nicht als Vertreter dieser Behinderten dann sagen müssen, ich sei im Rat dafür gewe- sen, die Behinderten zu bestrafen und 40 Millionen Franken auf Kosten der Schwerstbehinderten einzusparen. Darüber muss man sich klar sein. Hat man keine Argumente mehr, nimmt man das Wort «Giesskanne> hervor, und hier findet man immer wieder Gelegenheit zu sparen. Wir haben heute nachmittag - und überhaupt in dieser Session - eine viel grössere Giesskanne ausgeschüttet. Mit diesem Gegenargu- ment Giesskanne findet man immer wieder Gefolgschaft. Zur Ergänzungsleistung: Man sagt, die EL sei eine gute Regelung. Das ist sie auch. Aber wenn man die EL auszah- len muss und die Prozedur kennt, kann sie nicht mehr als so grosszügig gelten. Man hat einen gesetzlichen Anspruch, aber man muss mehr persönliche Verhältnisse offenlegen als bei der Fürsorge, damit man unterstützt wird. Ich erin- nere daran, bei uns genügt ein A-5-Formular doppelseitig inklusive Antrag des besuchenden Behördemitgliedes für die Armenunterstützung, für die EL hingegen braucht man vier Seiten und allfällige Zusatzblätter. Hier ist der Papier- krieg sehr gross. Das freut die Behinderten auch nicht gerade. Darüber muss man sich klar sein. Sie kommen sich immer als Fürsorgeempfänger vor, selbst wenn eine gesetz- liche Regelung besteht.
Im übrigen weise ich darauf hin, dass es sicher falsch ist, auf dem Buckel der Behinderten 40 Millionen einzusparen. Herr Weber muss keine Angst haben! Die Renten sind finanziert. Wir haben - zwar gegen Ihren Widerstand - eine Beitragser- höhung beschlossen, damit diese Aufgabe finanziert wer- den kann. Die Mittel sind gesichert, so dass wir hier keine Sorgen haben müssen.
Zehnder, Berichterstatter: Im Grunde genommen bin ich etwas erstaunt, dass wir im Differenzbereinigungsverfahren zum Ständerat noch einmal eine Generaldebatte über die- sen Artikel 28 führen. Ich glaubte, dass wir uns im Juni völlig
genügend ausgesprochen haben. Das Pro und Kontra wurde derart dargelegt, dass ich annehmen durfte, das sei heute nicht mehr notwendig. Daher, Kollege Weber-Schwyz, fühlte ich mich nicht verpflichtet, hier speziell die Minderheit als Kommissionspräsident zu vertreten, zudem wusste ich, dass Sie selber diesen Minderheitsantrag gebührend vertre- ten würden. Ich halte fest, es geht tatsächlich nur um diese Rentenabstufung, und zwar gleichzeitig auch um die abso- lute Summe in Franken, die das ganze Vorhaben kostet. Es geht nicht, wie das Kollege Weber-Schwyz unterstellt hat, nur um das System. Die Kosten sind bei der ganzen Diskus- sion leider ausschlaggebend. Ich habe Ihnen bewusst diese Tabelle austeilen lassen, die die Kommission erhalten hat. Sie sehen dort, was die einzelnen Vorschläge an Mehrauf- wendungen voraussetzen, wenn sie durchgesetzt werden möchten. Die beste Regelung, die auch die Behindertenor- ganisationen ohne weiteres akzeptiert hätten, ist nämlich das Vierstufen-System mit 40, 50, 60 und 70 Prozent Invalidi- tätsgrad. Das hätte 173 Millionen gekostet. Das war und ist zu viel für den Ständerat und leider - das haben wir in der Junisession festgestellt - auch für den Nationalrat. Also kann man nicht kommen und sagen, es gehe nicht um das Geld, es gehe nur um das System. Das ist wirklich daneben. Ich bin auch erstaunt, dass man heute behauptet, es gehe den Behindertenorganisationen ausschliesslich um das Vierstufen-System. Ich zitiere Kollege Weber-Schwyz, der in der Junisession - Sie können das auf Seite 757 nachlesen - ausdrücklich im Namen der Behindertenorganisationen gesagt hat, es gäbe drei Prioritäten in dieser Revision, näm- lich die erste Priorität: die Einführung der Viertelsrente. Diese Einführung haben wir miteinander beschlossen, und auch der Ständerat ist heute so weit. Da sind wir uns also einig. Zweite Priorität nach Herrn Weber-Schwyz: kein Bezugsabbau in den oberen Invaliditätsgraden. Eine verfei- nerte Abstufung, aber keine Verschlechterung in den obe- ren Berechtigungsstufen. Nun bin ich erstaunt, wir können doch alle gemeinsam noch etwas rechnen! Sind 66 2/3 Pro- zent oder 75 Prozent Invaliditätsgrad dasselbe ?! Nein, das ist nicht dasselbe. Alle Rentner, die neu hineinkommen und über 66 2/3 Prozent bis 75 Prozent invalid sind, bekämen nur eine Dreiviertelsrente nach der Lösung des Ständerates und nicht mehr wie heute eine volle IV-Rente. Nun geht es um die einfache Tatsache - bitte überlegen Sie sich das gut! -, ob heute ein Invalider bei einer Erwerbsfähigkeit von noch 33 Prozent in diesem Land irgendwo einen Arbeitsplatz fin- det! Diese 33 Prozent Arbeitsfähigkeit sind einfach nicht mehr verwertbar. Jetzt kommen der Ständerat und die Min- derheit unseres Rates und wollen noch weiter zurückdre- hen, so dass man mit einer Vollrente warten muss, bis noch 25 Prozent Rest-Erwerbsfähigkeit vorhanden sind. Erst dann bekommt man eine volle IV-Rente. In diesem Land, wo man so freigebig ist! Wir haben es in dieser Session schon in anderen Ausgabenbereichen erlebt, aber in dieser sozialpo- litischen Frage glaubt man, eine Verschlechterung sei das Richtige. Kollege Weber-Schwyz, ich bedaure ausserordent- lich, dass man sich hier getraut hat, zu erklären, es sei eine gute Lösung, wenn man genau weiss, dass es nichts ande- res als ein sozialpolitischer Rückschritt sondergleichen ist. Sie wollen doch niemandem weismachen, es sei eine Besitz- standgarantie in dieses Gesetz hineingekommen und damit sei der Verlust für Rentner ausgeglichen, die nachher erst mit 75 Prozent eine volle IV-Rente bekommen. Das bedeutet, dass all diejenigen, die heute eine volle IV-Rente beziehen und nicht über 75 Prozent invalid sind, nichts mehr bekom- men und warten, bis die Teuerung die Entwicklungen bei den IV-Renten aufgefressen hat. Das ist die Situation. Sie erhalten keine Rentenverbesserung, und wenn die Teue- rung vorbei ist, bleiben sie beim Anspruch auf eine Dreivier- telsrente. Wenn das fortschrittlich ist oder den Rentnern gegenüber Verständnis beweisen soll, bin ich schon sehr erstaunt.
Ich möchte Sie dringend bitten, in diesem Rat keine Ver- schlechterungen für die IV-Rentner zu beschliessen. Bleiben Sie bei unserem Beschluss vom Juni, den wir reiflich disku- tiert haben. Ich glaube, das ist der vernünftigste Weg.
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Noch kurz zum Eventualantrag von Kollege Frey. Kollege Frey beantragt die Härtefallrente, falls wir heute der Minder- heit folgen und der Lösung des Ständerates zustimmen. Was heisst das? Das heisst, dass wir, wenn wir dem Stände- rat zustimmen, trotzdem eine Differenz zu ihm bekommen. Der Ständerat muss das dann auch noch absegnen. Wenn diese Härtefallrente in den Ständeratsvorschlag eingebaut wird, können Invalide mit einem Invaliditätsgrad zwischen 40 bis 49 Prozent anstelle einer Viertelsrente eine halbe Rente zugesprochen erhalten. Damit werden diese auch bezugsberechtigt bei den Ergänzungsleistungen. Bezüger einer Viertelsrente in der IV haben normalerweise keinen Anspruch auf EL-Leistungen; dies ist unser gemeinsamer Beschluss mit dem Ständerat. Das ist die Situation. Die Kommission hat diese Frage auch diskutiert; sie wurde von der welschen Seite aufgeworfen, und wir haben gesagt: Wir halten an unserem Antrag fest. Aber jetzt muss ich sagen: Sollte die Minderheit obsiegen - was ich nicht hoffe -, müsste man dem Eventualantrag Frey zustimmen.
M. Etique rapporteur: Je ne vais pas plaider et cela pour deux raisons. La première, étant donné que notre commis- sion était fortement partagée (11 voix contre 10), j'estime qu'il appartient aux partisans de l'une et de l'autre des propositions de défendre eux-mêmes leurs arguments. Deuxièmement, les arguments en faveur d'un système à trois ou à quatre échelons ont été développés dans le détail lors de la session de juin, à tel point que je suis convaincu qu'il y a longtemps déjà que la religion des uns et des autres est faite.
Je me contenterai simplement d'exprimer un certain regret devant le ton qu'a pris la discussion à un moment donné. Je voudrais faire observer qu'on a le droit de ne pas partager l'avis de la majorité dans cette affaire, sans pour autant être accusé de vouloir démanteler notre système social ou de vouloir remettre en cause les acquis, ainsi que notre loi sur l'assurance-invalidité à laquelle nous restons tous profondé- ment attachés. Il est tout de même - à mon avis - un peu déplacé de parler d'attitude scandaleuse, lorsque que l'on s'adresse à la minorité. La minorité propose, elle aussi, un modèle et une solution qui sont à même d'améliorer la situation des handicapés et des invalides. Sa solution qui entraîne tout de même des dépenses supplémentaires, dans un premier temps, de l'ordre de 120 millions de francs, propose un système qui améliore la situation des invalides par un échelonnement plus nuancé des rentes à tous les degrés.
Lorsque M. Borel prétend que la proposition de la minorité n'améliorera pas la situation des bénéficiaires de rentes au- dessus de 50 pour cent, c'est faux. Une augmentation du revenu du travail entraîne - on le sait - pour une personne au bénéfice d'une rente une diminution ou une perte de celle-ci. Or, actuellement cette diminution est de l'ordre de 50 pour cent, le bénéficiaire d'une rente passant de la rente entière à la demi-rente, alors qu'avec un système d'échelon- nement plus nuancé, la régression se fera progressivement par paliers de quarts de rentes
Pour bien connaître le milieu des handicapés, je partage les soucis de M. Lanz, sans toutefois arriver toujours aux mêmes conclusions. En effet, il part de l'idée que la rente invalidité devrait, à elle seule, permettre de couvrir les besoins vitaux des handicapés. Or, notre système de sécu- rité sociale est tout de même basé principalement sur les deux piliers. Mais, si l'on estime que le niveau actuel des rentes invalidité n'est pas suffisant il ne faut pas se tromper de cible. Ce n'est pas un échelonnement à trois degrés contre un échelonnement à quatre degrés qui résoudra le problème, c'est une élévation générale du niveau des rentes, exprimée en francs qu'il faudrait envisager.
S'agissant de la proposition de M. Frey, même si la commis- sion n'a pas eu l'occasion de statuer sur celle-ci, je crois pouvoir vous proposer de l'accepter pour deux raisons. Premièrement, il y a une question de symétrie à réaliser. Le modèle à trois échelons nous est présenté avec les cas pénibles. Dès lors, je me demande pourquoi nous ne pour-
rions pas proposer également au Conseil le modèle à quatre échelons, avec aussi les cas pénibles. Ce fut d'ailleurs votre avis lorsque le 12 juin vous avez suivi la proposition de M. Frey. Chaque fois que le Conseil avait à se prononcer entre un modèle à quatre échelons avec ou sans cas péni- bles, vous vous êtes prononcés pour le modèle à quatre échelons avec les cas pénibles, tel que proposé par M. Frey. C'est la raison pour laquelle, si la proposition de la minorité devait l'emporter, je vous demanderais de l'améliorer en y intégrant la proposition de M. Frey et en y ajoutant les cas pénibles.
Präsident: Herr Weber-Schwyz möchte eine kurze persönli- che Erklärung abgeben.
Weber-Schwyz: Die Ausführungen des Kommissionspräsi- denten veranlassen mich, hier doch noch eine persönliche Erklärung abzugeben. Ich möchte immerhin festhalten, dass die Argumente selbst bei erhöhter Tonlage nicht besser geworden sind. Zur Feststellung, meine Aussagen in der Junisession ständen im Widerspruch zu meinen heutigen Ausführungen, möchte ich daran erinnern, dass es verschie- dene Postulatspunkte gegeben hat. Hauptforderung: verfei- nerte Abstufung, unbedingt eine Viertelsrente, usw. Das ist heute noch der Fall. Ich möchte nochmals erwähnen, dass vor allem die Dreiviertelsrente damals von den juristischen Beratern des «Aktionskomitees des Jahres des Behinder- ten» gefordert wurde.
Nun zur Darstellung: Es ist natürlich einäugig, wenn man die Auswirkungen der IV isoliert zur Darstellung bringt. Es dürfte bekannt sein, dass unser Sozialversicherungssystem auf verschiedenen Säulen beruht. Mir nahestehende Kreise waren es auch - dies vor allem bei den Ergänzungsleistun- gen -, die zusätzliche Forderungen gestellt haben, beispiels- weise behinderungsbedingte Mehrkosten, Abzugsberechti- gung usw. Es ist vermessen zu sagen, diejenigen, die die Version des Ständerates vertreten, würden Rückschritte postulieren. Das wäre ein grosser Vorwurf an die Adresse unseres Bundesrates, in dem bekanntlich alle grossen Frak- tionen vertreten sind. Ich glaube, heute haben wir die Ver- ständigungslösung auf dem Tisch. Der Bundesrat hat Zei- chen gesetzt, indem er sich bereit erklärt hat, sich der Lösung des Ständerates anzuschliessen. Es handelt sich nicht nur um ein Kompromisswerk, sondern um einen zwei- ten Baustein, der Fortschritte ermöglichen wird.
Präsident: Herr Hubacher hat das Wort für eine kurze per- sönliche Erklärung.
Hubacher: Mir ist aufgefallen, dass der Kommissionsspre- cher, Kollege Etique, offenbar ein nur sehr platonisches Verhältnis zur Kommissionsmehrheit hat. Ich bekam den Eindruck, dass er den Minderheitsantrag vertrat. Dass Kom- missionssprecher nur noch ihre eigene Meinung vertreten, betrachte ich als eine Verwilderung in unserem Ratsbetrieb. Ich bitte Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen und nicht mehr zuzulassen.
M. Etique, rapporteur: Je ne sais pas si M. Hubacher était présent lorsque j'ai pris la parole pour la première fois, où j'ai, en toute objectivité, avancé tous les arguments pré- sentés par la majorité de la commission en faveur de sa proposition.
Bundespräsident Egli: Der Bundesrat schliesst sich der Kommissionsminderheit an. Es fällt mir auf, dass keiner der Votanten von den Kosten gesprochen hat, die Ihre Beschlüsse der öffentlichen Hand verursachen. Ich möchte den sozialpolitischen Elan der Kommissionsmehrheit und ihrer Sympathisanten nicht brechen; denn auch mein sozial- politisches Herz schlägt mit Ihnen! Ich muss Sie aber als Regierungsmann auf die Kosten aufmerksam machen, die Ihre Beschlüsse zur Folge haben. Mit dem Beschluss der Kommissionsmehrheit werden gegenüber dem ursprüngli- chen bundesrätlichen Antrag 80 Millionen Mehrkosten ver-
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Internationales Privatrecht. Bundesgesetz
ursacht. Davon entfallen 40 Millionen Franken auf die öffent- liche Hand, 30 Millionen Franken davon zulasten des Bun- des. Das sei lediglich pro memoria vermerkt; denn wir ken- nen alle jene Stimmen, die wiederkommen, wenn in diesem Saal vom Budget und von der Staatsrechnung gesprochen wird. Das ist der erste Grund, weshalb ich mich der Kommis- sionsminderheit anschliesse.
Der zweite Grund besteht im Vorteil, dass dieses Modell den Härtefall vermeidet. Der Härtefall ist tatsächlich, wie es wie- derholt hervorgehoben worden ist, administrativ sehr schwer zu handhaben. Er ist im übrigen ein Fremdkörper in unserem System der Sozialversicherung, und in den mei- sten Fällen weckt er falsche Hoffnungen, weil der Härtefall seiner Natur gemäss den Ausnahmefall bilden muss. Diese Gründe veranlassen und verpflichten mich, der Kommis- sionsminderheit zuzustimmen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit Für den Antrag der Minderheit
82 Stimmen 57 Stimmen
Angenommen gemäss Antrag der Mehrheit Adopté selon la proposition de la majorité
Präsident: Damit entfällt der Eventualantrag Frey.
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
85.037
Atomgesetz. Teilrevision Loi sur l'energie atomique. Révision partielle
Siehe Jahrgang 1985, Seite 2179 Voir année 1985, page 2179 Beschluss des Ständerates vom 30. September 1986 Décision du Conseil national du 30 septembre 1986
Differenzen - Divergences
Art. 5 Abs. 1 und Art. 37 Abs. 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 5 al. 1 et art. 37 al. 4 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Neuenschwander, Berichterstatter: Bei der Differenz dieser Vorlage geht es nicht um eine materielle, sondern nur um zwei redaktionelle Aenderungen. Wir haben in Anbetracht der kleinen Aenderungen nicht nochmals eine Gesetzesaus- teilung vorgenommen.
Zum Text: In Artikel 5 Absatz 1 geht es um das Bewilligungs- kriterium von Nichtverbreitung von Kernwaffen. Im gelten- den Artikel 5 Absatz 1 des Atomgesetzes ist von «Bedingun- gen und Auflagen» die Rede. Der Passus «und Auflagen» war in den verwaltungsinternen Vorentwürfen der Botschaft enthalten, wurde jedoch in der endgültigen Fassung ohne Absicht einer Aenderung gestrichen.
Wir von der Energiekommission beantragen Ihnen, den ursprünglichen Wortlaut «Bedingungen und Auflagen» zu übernehmen.
In Artikel 37 Absatz 4 - der Präsident bat mich, beide Artikel zu behandeln - geht es um die Kompetenz für bilaterale Verträge. Der Gesetzestext lautet: «Der Bundesrat kann, um die Einfuhr oder Ausfuhr von radioaktiven Kernbrennstof-
fen, nuklearen Gütern und Daten nach Artikel 4 Absatz 2 zu ermöglichen, bilaterale völkerrrechtliche Verträge abschliessen über ihre Wiederausfuhr, Sicherung, Kontrolle und nicht-militärische Verwendung.» Neu sind die beiden Worte «sowie von», die Sie in der Vorlage haben. Sie sind nach «Kernbrennstoffen» einzusetzen. Der übrige Textent- wurf ist gleich.
Diese Formulierung ist klarer als der Text der Botschaft. Im Namen der Energiekommission beantrage ich Ihnen, diesen zwei redaktionellen Aenderungen zuzustimmen.
M. Jeanneret, rapporteur: Comme vous l'a dit le président, la proposition qui vous est présentée n'a aucun aspect matériel mais revêt un caractère purement rédactionnel. A l'article 5, il s'agit simplement de reprendre la notion qui se trouvait dans l'ancien libellé et qui est meilleure. On peut donc se rallier au Conseil des Etats. A l'article 37, alinéa 4, il s'agit simplement, dans le domaine de la compétence des traités bilatéraux, d'ajouter la notion plus claire «ainsi que d'articles nucléaires».
Pour ces deux raisons, la commission vous propose d'adop- ter ces deux changements purement rédactionnels.
Angenommen - Adopté
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
82.072
Internationales Privatrecht. Bundesgesetz Droit international privé. Loi
Botschaft und Beschlussentwurf vom 10. November 1982 (BBI 1983 I, 263)
Message et projet d'arrêté du 10 novembre 1982 (FF 1983 1, 255)
Beschluss des Ständerates vom 13. März 1985 Décision du Conseil des Etats du 13 mars 1985
Mitteilung - Communication
Präsident: Die Fraktionspräsidentenkonferenz hat beschlossen, die Eintretensdebatte auf die Kommissions- und Fraktionssprecher zu begrenzen.
Im Zusammenhang mit diesem Geschäft gestatte ich mir folgende Mitteilung: Ein Departementsvorsteher kann sich gemäss Artikel 65ter Absatz 2 des Geschäftsverkehrsgeset- zes von einem Mitarbeiter in die Verhandlungen begleiten lassen. Diesem kann auf Begehren des Departementsvorste- hers das Wort zu Angelegenheiten erteilt werden, die beson- dere fachtechnische Kenntnisse voraussetzen. Beim heuti- gen Geschäft macht Frau Bundesrätin Kopp von dieser Entlastungsmöglichkeit Gebrauch. Herr Professor Frank Vischer, Universität Basel, wird Frau Bundesrätin Kopp in die Verhandlungen begleiten und zu Fachfragen Stellung nehmen. Herr Professor Vischer war massgeblich an der Ausarbeitung der Vorlage beteiligt, und er hat an der Behandlung des Geschäftes in beiden vorberatenden Kom- missionen aktiv mitgewirkt.
Antrag der Kommission Eintreten Proposition de la commission Entrer en matière
Iten, Berichterstatter: Wir danken zunächst der Fraktions- präsidentenkonferenz für die Bereitschaft und den Beschluss, das Internationale Privatrecht noch in dieser Session zu beraten. Sie werden selber auch festgestellt
29-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Invalidenversicherung. 2. Revision Assurance-invalidité. 2e révision
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 84.089
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
01.10.1986 - 15:00
Date
Data
Seite
1273-1281
Page
Pagina
Ref. No
20 014 646
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