N
9 octobre 1986
1486
Postulat Jung
86.530 Postulat Segmüller Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis für Hauspflegerinnen Certificat fédéral de capacité. Aides familiales
Wortlaut des Postulates vom 20. Juni 1986 Der Bundesrat wird ersucht, unverzüglich die Revision der Verordnung über die hauswirtschaftliche Ausbildung und über die Berufsbildung der Bäuerin vom 16. Januar 1974 den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes vom 1. Januar 1980 anzupassen.
Damit kann die Grundlage für die eidgenössische Regelung der Ausbildung der Hauspflegerinnen geschaffen und den Hauspflegerinnen endlich ein eidgenössisches Fähigkeits- zeugnis ausgestellt werden.
Texte du postulat du 20 juin 1986
Le Conseil fédéral est prié de réviser dans les plus brefs délais l'ordonnance du 16 janvier 1974 sur la formation en matière d'économie familiale et la formation professionnelle de la paysanne et de la rendre conforme aux dispositions de la loi fédérale du 1er janvier 1980 sur la formation profes- sionnelle.
Ainsi, les conditions de base nécessaires à la réglementation fédérale de la formation d'aide familiale pourraient être créées, permettant enfin d'introduire un certificat fédéral de capacité pour les aides familiales.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Blunschy, Camenzind, Columberg, Cotti Flavio, Darbellay, Fankhauser, Feigenwin- ter, Hess, Iten, Kühne, Nussbaumer, Oehler, Röthlin, Ruck- stuhl, Schmidhalter, Seiler, Stamm Judith, Zwygart (18)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die Anpassung der hauswirtschaftlichen Verordnung vom 16. Januar 1974 an die Aufgabenteilung Bund/Kantone 1. Paket ist demnächst abgeschlossen (Wegfall der Rege- lung des hauswirtschaftlichen Unterrichts auf Stufe Volks- schule, Wegfall Stufe Fortbildungsschule, Wegfall hauswirt- schaftlicher Kurse für Erwachsene).
Nachteilig wirkt sich aber weiterhin aus, dass die Verord- nung sich nach wie vor auf das alte Berufsbildungsgesetz von 1963 abstützen muss. Davon betroffen sind insbeson- dere die 12 Hauspflegerinnenschulen in unserem Land, die jedes Jahr ca. 150 Schülerinnen ausbilden. Dem Beruf der Hauspflegerin (oder Familienhelferin) kommt immer mehr Bedeutung zu infolge der gesamtgesellschaftlichen Verän- derungen (Ueberalterung, kürzere Spitalaufenthalte).
Nachteilig wirkt sich die jetzt noch gültige Verordnung unter anderem darin aus, dass die Ausbildung der Hauspflegerin bisher nicht eidgenössisch geregelt werden konnte (kein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis). Die Grundlage dazu kann erst mit einer Revision der Verordnung, gestützt auf das neue Berufsbildungsgesetz (Art. 77 Abs. 2) geschaffen werden.
Ebenfalls benachteiligt ist durch die fehlende Revision der Berufsschulunterricht für Haushaltlehrtöchter, der weiterhin nur nach altem Recht, nämlich mit 30 Prozent respektive 27 Prozent subventioniert werden kann. Eine Revision der Verordnung würde auch hier eine Abstützung auf das Berufsbildungsgesetz und damit die Anhebung des Subven- tionssatzes auf 40 Prozent respektive 37 Prozent, analog zu allen übrigen Berufen, erlauben.
In Würdigung der sachlichen Dringlichkeit erscheint es nicht gerechtfertigt, die Revision der Verordnung weiterhin zu verschieben bis zum Zeitpunkt der Realisierung des 2. Paketes Aufgabenteilung Bund/Kantone.
Die genannten Revisionspunkte stellen inhaltlich den Haupt- bestandteil der notwendigen Revision dar. Sie sind absolut unbestritten.
Ich ersuche daher den Bundesrat um unverzügliche Revi- sion der Verordnung, um damit endlich der ungerechtfertig- ten Diskriminierung eines ganzen Berufszweiges ein Ende zu bereiten.
Erst mit dieser Revision wird es nämlich überhaupt möglich, den Hauspflegerinnen ein eidgenössisches Fähigkeitszeug- nis auszustellen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 10. September 1986 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 10 septembre 1986 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
85.114
Postulat Jung Fleisch und Fleischwaren. Forschungsanstalt Viande et produits carnés. Station de recherche
Wortlaut des Postulates vom 20. Dezember 1985 Im Zeitalter moderner Technologien ist der Vollzug staatli- cher Massnahmen auf gesicherte Forschungsergebnisse abzustützen. Im Gegensatz zu anderen Lebensmitteln wie Milch, Getreide, Obst, Gemüse und Wein fehlt für Fleisch und Fleischwaren eine Eidgenössische Forschungsanstalt. Fleisch ist das Produkt, das nach Angaben des Schweizeri- schen Bauernverbandes mit 40 Prozent des Endrohertrages der Landwirtschaft am meisten einbringt und nach Erhe- bung des BIGA den Konsumenten mit 22 Prozent der Haus- haltausgaben anteilsmässig am meisten belastet. Im Inter- esse der Produzenten und Konsumenten wird der Bundesrat ersucht, gestützt auf die Artikel 16 und 17 des Landwirt- schaftsgesetzes, auf Bundesebene eine Forschungsanstalt für die Belange des Fleisches zu schaffen. Dieser For- schungsstelle wären folgende Aufgaben zuzuordnen:
Sicherstellung einer genügenden Qualität des Fleisches und der Fleischwaren. Dies kann dadurch geschehen, dass Empfehlungen bezüglich der einzelnen Endprodukte ausge- arbeitet werden oder Anleitungen für die Fleischherstellung veröffentlicht werden;
Ueberprüfung der bekannten und neuen Technologien im Hinblick auf mögliche Gesundheitsrisiken (Anwendung von Zusatzstoffen wie Nitrit, Phosphat, Räuchern; neue Appa- rate wie Separator, Tumbler; Elektrostimulation; Warmzerle- gung; Bestrahlung);
Untersuchung der Auswirkungen von Entwicklungen in der Zucht- und Tierhaltung sowie der Fütterung auf die Qualität von Fleisch und Fleischwaren (z. B. PSE, DFD);
Prüfung des Rückstandverhaltens, der Toxikologie und der Analytik von Tierarzneimitteln (zur Zeit sind rund 200 Wirkstoffe bekannt, über die nur rudimentäre Kennt- nisse bestehen);
Erstellen von Gutachten im Hinblick auf die Ausfuhr von Fleischwaren (z. B. Ausfuhr von Bündnerfleisch in die USA (Fremdstoffe), nach Japan (Mikroorganismen), nach der BRD (Salpeter);
Zentrale Durchführung von Fremdstoffuntersuchungen (Uebersichtsuntersuchungen zur Abklärung der Belastung der Bevölkerung, Untersuchungen für den Vollzug);
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Segmüller Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis für Hauspflegerinnen Postulat Segmüller Certificat fédéral de capacité. Aides familiales
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.530
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
1486-1486
Page
Pagina
Ref. No
20 014 688
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.