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Interpellation Fetz
Mitunterzeichner - Cosignataires: Oester, Zwygart (2)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit In der Schweiz hält sich das Interesse für die Aussenpolitik in Grenzen. Die UNO-Abstimmung hat dies wiederum bestä- tigt. Andererseits stehen wir vor globalen Existenzproble- men, die sich nur grenzüberschreitend lösen lassen. Es liegt in unserem Eigeninteresse und ist ein Gebot der Solidarität, dass sich die weltverbundene Schweiz in den internationalen Zusammenhängen engagiert. Der Bundesrat hat dabei eine Führungsaufgabe.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 22. September 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 septembre 1986 Der Bundesrat ist sich der Wichtigkeit und der Notwendig- keit einer kontinuierlichen, gehaltvollen, aber dennoch all- gemein verständlichen Information über seine Aussenpolitik bewusst. Er beabsichtigt, seine entsprechenden Anstren- gungen zu intensivieren, wobei besonders darauf abgezielt werden soll, möglichst breite Schichten unserer Bevölke- rung anzusprechen und sie auf diesem Wege vermehrt an den internationalen Entwicklungen teilhaben zu lassen. Zusätzliche Angaben zur Information und zur Sensibilisie- rung der öffentlichen Meinung auf dem Gebiet der Aussen- politik sind aus den Antworten des Bundesrates auf die Motion Grendelmeier (86.350) sowie auf die Interpellation Grassi (85.969) ersichtlich, die zu diesen Themen einge- bracht worden sind.
Zu den Fragen der Beitragsmöglichkeiten der Schweiz zur Lösung akuter Weltprobleme sowie der Aktivierung ihrer Aussenpolitik zugunsten notleidender und unterdrückter Menschen gibt der Bundesrat zu bedenken, dass unser Land seit mehr als 25 Jahren im Rahmen der Entwicklungs- zusammenarbeit und der humanitären Hilfe entsprechende Anstrengungen unternimmt. Das Gesetz über die Entwick- lungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe hält fest, dass diese Hilfe in erster Linie ärmeren Entwicklungsländern, Regionen und Bevölkerungsgruppen zukommen soll. Neben dieser Grundausrichtung werden Ziele festgelegt wie die Verbesserung der Ernährungslage, die Schaffung von Arbeitsplätzen oder die Erstellung des ökologischen Gleich- gewichts. Diese Zielsetzungen bilden zusammen mit den im Gesetz vorgeschlagenen Formen der Hilfe das Konzept der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit.Dieses Kon- zept wird fortlaufend an die sich wandelnden Anforderun gen angepasst.
Eine aktive Hilfspolitik muss aber nicht nur in qualitativer, sondern auch in quantitativer Hinsicht den Problemen gerecht werden. Deshalb wird sich der Bundesrat ange- sichts der sich verschärfenden Situation in vielen Entwick- lungsländern weiterhin für eine kontinuierliche Verstärkung der schweizerischen Hilfeleistungen einsetzen.
Die gesamte schweizerische Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe steht im Zeichen der Solidarität mit Benachteiligten und Notleidenden in andern Ländern und Erdteilen. Der Bund arbeitet zu diesem Zweck seit langem auch mit verschiedenen privaten Hilfswerken eng zusam- men. Die Arbeitsteilung zwischen staatlichen Stellen und privaten Hilfswerken hängt davon ab, wer im konkreten Fall effizienter sein kann. Sollten in Zukunft jene Situationen an Bedeutung gewinnen, in denen sich die Hilfswerke am besten bewähren, steht einer Ausweitung der Zusammenar- beit nichts im Weg.
Die Schweiz wird auch nach der UNO-Abstimmung in den grossen UNO-Hilfsorganisationen, welche sich mit Entwick- lungszusammenarbeit und humanitärer Hilfe befassen, ver- treten bleiben. Die Zusammenarbeit mit multilateralen Orga- nisationen ist aus verschiedenen Gründen unerlässlich. Diese Organisationen ermöglichen einen konstanteren Fluss der Hilfeleistungen, gerade an die ärmsten Entwick-
lungsländer, als dies bei der oft kurzfristigen bilateralen Hilfe der Fall ist. Sie erfüllen wichtige Koordinationsfunktio- nen auch für die bilaterale Hilfe. Auf manchen Spezialgebie- ten wie Gesundheitswesen oder Landwirtschaft, aber auch bei der Durchführung von grösseren Projekten oder bei der Mobilisierung privater Kapitalien verfügen sie über spezielle Kenntnisse und Erfahrungen, die sich ein einzelnes Geber- land kaum aneignen kann.
Die UNO ist die einzige universelle Organisation, die sich mit allen wichtigen weltweiten Problemen befasst. So gesehen gibt es zu ihr im multilateralen Bereich keine Alternative. Die Schweiz wird ihre traditionelle Politik, einen konstrukti- ven Beitrag zur Sicherung und Förderung des Friedens zu leisten, fortführen und gegebenenfalls noch ausbauen. Dies gilt insbesondere mit Bezug auf das Leisten guter Dienste und das Eintreten für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte.
Die Schweiz wird auch im Rahmen der durch die Nichtmit- gliedschaft gezogenen Grenzen die Aktivitäten der Ver- einten Nationen weiterhin fördern, insbesondere auch durch vermehrte Unterstützung friedenserhaltender Operationen. Unser Land wird seine aktive Mitarbeit in den Unterorganisa- tionen weiterführen und sich für die Erhaltung der Rolle Genfs als Sitz internationaler Organisationen einsetzen.
Dabei handelt es sich um bewährte Schwerpunkte unserer Aussenpolitik. Im Grunde genommen gibt es keinen Ersatz für die seinerzeit angestrebte Möglichkeit, durch einen Bei- tritt zur UNO schweizerische Interessen besser vertreten zu können.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen 12 Stimmen
44 Stimmen
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
86.516
Interpellation Fetz Südafrika. Diplomatisches und politisches Verhalten der Schweiz Afrique du Sud. Attitude politique et diplomatique de la Suisse
Wortlaut der Interpellation vom 19. Juni 1986
Im Gegensatz zur Praxis der meisten westlichen Länder hat bisher kein diplomatischer Vertreter der Schweiz an einer Beerdigung von Opfern der Polizeigewalt in Südafrika teilgenommen oder politische Gefangene im Gefängnis besucht oder den Prozessen gegen die Führer wichtiger schwarzer Organisationen beigewohnt. Wie begründet der Bundesrat den Verzicht auf solche Gesten, die in vielen Fällen neues Blutvergiessen verhindern und politisch Ver- folgten einen minimalen Schutz bieten können? Entspricht es dem Willen des Bundesrates, dass der Schweizer Bot- schafter keine Kontakte zu den repräsentativen Führerinnen und Führern der schwarzen Gemeinschaften, Kirchen und Gewerkschaften pflegt?
Die schweizerische Vertretung in Südafrika sucht keine der bekannten regierungsunabhängigen Organisationen wie Black Sash, Institute of Race Relations oder SACC auf, um sich Informationen zur Lage zu beschaffen; dies bestäti- gen Angehörige dieser Organisationen. Kann der Bundesrat sich auf die Einschätzung der Situation durch die Botschaft verlassen, wenn diese sich einseitig auf offizielle Quellen stützt?
9 octobre 1986
N
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Interpellation Fetz
a. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass man sich unter den Weissen Südafrikas über die harmlose Haltung der Schweiz lustig macht?
b. Zu welchem Anlass hat der Bundesrat zum letzten Mal via Schweizer Botschaft in Pretoria interveniert?
c. Kann der Bundesrat ein Beispiel einer diskreten Interven- tion nennen, die einen Erfolg gezeitigt hat?
Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um den Eindruck schweizerischen Wohlwollens gegenüber dem Apartheidre- gime zu korrigieren? Wie nimmt der Bundesrat Stellung zur geplanten Teilnahme von Hans Rometsch, NAGRA, als Hauptreferent an einer offiziellen Konferenz in Südafrika im September 1986?
Ist der Bundesrat bereit, die andauernde wissenschaftliche Zusammenarbeit offizieller und halb-offizieller Vertreter der Schweiz mit den Behörden Südafrikas - besonders auf dem Gebiet der Nukleartechnologie - nicht mehr zuzulassen? 5. Im Oktober 1985 empfing Staatssekretär Brunner die Apartheidmarionette Chief Ghatsa Buthelezi zu einem Arbeitsessen. Südafrikanische Wirtschaftsvertreter und die Delegation des Commonwealth anerkannten die Bedeutung des ANC innerhalb des schwarzen Widerstands und führten Gespräche mit dessen Präsidenten, Oliver Tambo. Erklärt sich der Bundesrat bereit, in nächster Zeit auch massge- bende Repräsentanten des ANC und andere authentische Führer der Schwarzen durch hohe Beamte des EDA und ohne Geheimhaltung zu empfangen?
a. 1979 und im Februar 1986 wurde Aussenminister Piek Botha, 1984 der heutige Staatspräsident Botha vom Bundes- rat empfangen. 1979 fand gleichzeitig ein Treffen aller süd- afrikanischen Botschafter in Zürich statt. Gab es seither weitere solche Treffen in der Schweiz? Geniessen Regie- rungsvertreter Südafrikas und ihre Aktivitäten in der Schweiz ein unbeschränktes Gastrecht? Wie rechtfertigt der Bundesrat die Häufung der Kontakte mit Südafrika auf höchster Ebene vor dem Hintergrund der Verurteilung der Apartheid und der schweizerischen Neutralität?
An der Weltkonferenz gegen den Rassismus 1983 in Genf erklärte der Schweizer Botschafter Charles-François Pictet, dass die Vorarbeiten zur Ratifizierung der Internationalen Konvention gegen alle Formen der rassischen Diskriminie- rung (vom 21. Dezember 1965) durch die Schweiz im Gange seien. Was ist seither geschehen? Ist der Bundesrat in der Lage, einen Termin für die Ratifizierung dieser Konvention zu nennen?
Teilt der Bundesrat grundsätzlich die Ansicht, dass die schweizerische Aussenpolitik gegenüber Südafrika die freundschaftliche Zusammenarbeit mit dem Apartheidre- gime möglichst vermeiden und vermehrt klare Zeichen der Solidarität mit der unterdrückten schwarzen Bevölkerung beinhalten sollte? Was unternimmt der Bundesrat, damit sich im Rahmen der üblichen Neutralitätspolitik die verbale Anti-Apartheidhaltung der Bundesbehörden auch in der Praxis der Administration und der Diplomatie durchsetzt?
Texte de l'interpellation du 19 juin 1986
l'objet de persécutions à caractère politique? Veut-il vrai- ment que notre ambassadeur n'entretienne aucune relation avec les représentants des communautés noires, des Eglises et des syndicats ?
Notre mission diplomatique en Afrique du Sud ne s'est adressée à aucune des organisations indépendantes du gouvernement qui sont connues, telles que Black Sash, Institute of Race Relations ou SACC, pour obtenir des infor- mations sur l'état des choses; des membres des organisa- tions mentionnées confirment cette constatation. Le Conseil fédéral peut-il, pour évaluer la situation, se fonder sur l'avis de notre ambassade, si celle-ci s'en tient unilatéralement aux sources officielles?
Jusqu'à ce jour, le Conseil fédéral a refusé de faire des démarches diplomatiques fermes, par exemple d'intervenir publiquement ou de rappeler notre ambassadeur, parce que la présence permanente de celui-ci et des interventions discrètes auprès du gouvernement de l'Afrique du Sud don- neraient des résultats plus tangibles.
a. Se rend-il compte du fait que les Blancs d'Afrique du Sud se gaussent de l'innocuité de la politique suisse en la ma- tière ?
b. A quelle occasion le Conseil fédéral est-il intervenu en dernier lieu par l'entremise de notre ambassade à Pretoria? c. Peut-il donner un exemple d'intervention discrète qui a été couronnée de succès?
Qu'entend-il entreprendre afin d'effacer l'impression que la Suisse a une attitude bienveillante à l'égard du régime d'apartheid? Que pense-t-il de la participation prévue de M. Hans Rometsch, de la CEDRA, à titre d'orateur principal, à une conférence officielle qui sera organisée en Afrique du Sud en septembre 1986?
Est-il disposé à ne plus autoriser la collaboration perma- nente établie entre des représentants officiels et semi-offi- ciels de notre pays avec les autorités sud-africaines sur le plan scientifique, notamment dans le domaine de la techno- logie nucléaire?
Le Conseil fédéral a reçu M. Piek Botha, ministre des affaires étrangères d'Afrique du Sud, en 1979 et en février 1986, et son homonyme, l'actuel président de ce pays, en 1984. En 1979, tous les ambassadeurs sud-africains en mis- sion en Europe s'étaient réunis à Zurich à l'occasion de la visite précitée. Y a-t-il eu depuis d'autres rencontres de ce genre en Suisse? Les représentants du gouvernement d'Afrique du Sud jouissent-ils chez nous d'une hospitalité leur permettant de déployer leurs activités sans restriction aucune? Comment le Conseil fédéral accommode-t-il l'in- tensification de nos rapports avec l'Afrique du Sud au plus haut niveau avec la condamnation de l'apartheid et la neu- tralité suisse ?
Lors de la conférence mondiale contre le racisme qui s'est tenue à Genève en 1983, notre ambassadeur, M. Char- les-François Pictet, a déclaré que les travaux devant aboutir à la ratification par la Suisse de la convention internationale du 21 décembre 1965 sur l'élimination de toutes les formes de discrimination raciale étaient en bonne voie. Où en sont- ils maintenant? Le Conseil fédéral est-il en mesure de dire quand, selon lui, cette convention pourrait être ratifiée? 7. Le gouvernement est-il également d'avis qu'en principe la politique suivie par la Suisse à l'égard de l'Afrique du Sud
Oktober 1986 N
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Interpellation Keller
doit éviter autant que faire se peut de favoriser la collabora- tion avec le régime d'apartheid et souligner davantage que ce n'est le cas notre solidarité avec la population noire opprimée? Qu'entreprend-il pour obtenir que, dans le cadre de notre politique traditionnelle de neutralité, l'attitude hos- tile à l'apartheid proclamée verbalement par nos autorités fédérales s'impose aussi dans la pratique de notre adminis- tration et de notre diplomatie ?
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 22. September 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 septembre 1986 Der Bundesrat hat die grundsätzliche Haltung der Schweiz gegenüber der Apartheidpolitik der südafrikanischen Regie- rung im Parlament wiederholt dargelegt. Er verweist in die- sem Zusammenhang namentlich auf seine Antwort zur Inter- pellation der Sozialdemokratischen Fraktion vom 16. Sep- tember 1985 betreffend Südafrika-Massnahmen der Schweiz. Zu den einzelnen Punkten der Interpellation nimmt er wie folgt Stellung:
ad 1. und 2. Aufgabe der schweizerischen Diplomaten im Ausland ist es, die Interessen der Schweiz im Ausland zu vertreten, den Kontakt zu den Behörden ihres Residenzlan- des aufrechtzuerhalten und Informationen an die Zentrale weiterzuleiten, nicht aber an Solidaritätskundgebungen jeg- licher Art teilzunehmen, was leicht als Einmischung in die innern Angelegenheiten ausgelegt werden könnte.
Es trifft im übrigen nicht zu, dass die schweizerische Bot- schaft in Pretoria keine Kontakte zu regierungsunabhängi- gen Organisationen pflegt. Die Informationspraxis unserer Vertretung ist durchaus zufriedenstellend; an Informationen aus verschiedensten Quellen über Südafrika mangelt es weder dem EDA noch dem Bundesrat.
ad 3a. In seinen Kontakten mit Vertretern der Regierung wie der (weissen) Opposition konnte das EDA feststellen, dass die von der Schweiz gegenüber Südafrika eingenommene Haltung ernst genommen und akzeptiert wird.
ad 3b. Wie der Interpellantin wohl bekannt ist, haben die zuständigen schweizerischen Behörden in der letzten Zeit eine lange Reihe von Interventionen, auch zugunsten von Südafrikanern, getätigt. Die letzten standen im Zusammen- hang mit der Mitte Juni 1986 erfolgten Verhaftung mehrerer Schweizer-/Doppelbürger (Jean-François Bill, Guy Subilia, Peter Jordi und Jeannette Schmid).
ad 3c. Sowohl die Gewährung des Besuchsrechts trotz Aus- nahmezustand im Falle der vorgenannten Schweizer wie auch die Freilassung von Pfarrer Subilia, Peter Jordi und Jeannette Schmid ist unseren Bemühungen zuzuschreiben. Frühere Interventionen im Zusammenhang mit dem Ausnah- mezustand vom 21. Juli 1985 und den damit verbundenen Verhaftungen einiger Kirchenleute dürfen ebenfalls als erfolgreich bezeichnet werden. Sie wurden zugunsten von Pfarrer Alan Boesak, Präsident der Weltallianz der Refor- mierten Kirchen und Co-Präsident des UDF, Tom Mantatta, Mitarbeiter des südafrikanischen Kirchenrates, sowie Mce- bisi Xundu, anglikanischer Pfarrer in Durban, getätigt.
ad 4. Der Bundesrat hat bereits bei früherer Gelegenheit darauf hingewiesen, dass Herr Leutwiler das seinerzeitige Verhandlungsmandat auf Wunsch der Gläubigerbanken als Privatmann und nicht im Auftrag der Landesregierung über- nommen hatte. Bei der Teilnahme von Rudolf Rometsch an einer Konferenz in Südafrika handelt es sich ebenfalls um eine Privatinitiative. Gemäss den Statuten ist die NAGRA eine privatrechtliche Gesellschaft.
ad 5. Es entspricht einer konstanten Praxis des Bundesrates und der Verwaltung, sich Informationen durch Kontakte mit verschiedensten Kreisen zu beschaffen; Südafrika bildet hier keine Ausnahme. Chief Buthelezi als Führer von 7 Mil- lionen Zulu (mithin der grössten schwarzen Bevölkerungs- gruppierung) ist ein interessanter Gesprächspartner mit durchaus eigenständigen Vorstellungen über eine Lösung der Probleme Südafrikas. Wie die Interpellantin der Presse entnommen haben wird, hat andererseits der Vorsteher des
EDA am 20. Juni 1986 den Präsidenten des ANC, Herrn Oliver Tambo, empfangen.
Diese Kontakte bieten Gelegenheit, den Standpunkt des Bundesrates bezüglich der Lage in Südafrika und die damit verbundene unmissverständliche Verurteilung der Apart- heid in Erinnerung zu rufen.
ad 6. Was die Ratifizierung der Internationalen Konvention gegen alle Formen der rassischen Diskriminierung (vom 21. Dezember 1965) betrifft, verweist der Bundesrat auf seine Antwort auf die Interpellation Rechsteiner vom 20. Juni 1986.
ad 7. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass eine Aende- rung der südafrikanischen Rassenpolitik nur aufgrund einer klaren und beharrlichen Haltung gegenüber Südafrika zu erreichen ist, die der südafrikanischen Regierung in folgen- der Weise zur Kenntnis gebracht wird: In direkten Gesprä- chen (in diesem Sinn sind 1984 der damalige Ministerpräsi- dent und der Aussenminister von Südafrika in Bern empfan- gen worden; auch der Besuch des Aussenministers im Früh- jahr 1986 in Bern ist zu einer entsprechenden Intervention benützt worden); durch diskrete, aber in der Aussage deutli- che Interventionen auf diplomatischem Weg, die auf eine bessere Beachtung der Menschenrechte abzielen; durch öffentliche Erklärungen zu ausserordentlichen Ereignissen. Die Schweiz ist im übrigen nach wie vor bereit, im Rahmen ihrer Politik der Disponibilität einen Beitrag zur Lösung der Probleme im südlichen Afrika zu leisten, wenn sie darum gebeten wird.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion 41 Stimmen 46 Stimmen
Dagegen
Präsident: Die Interpellantin ist von der Antwort des Bun- desrates nicht befriedigt.
85.930
Interpellation Keller Sondermüll. Entsorgungskonzept Déchets spéciaux. Mode d'élimination
Wortlaut der Interpellation vom 2. Dezember 1985
Die zweckmässige Beseitigung von Sondermüll ist zu einem bedeutenden Problem geworden, das sich in Zukunft noch verschärfen wird. Export ins Ausland kann keine Dauerlö- sung sein. Anderseits fehlen im Inland geeignete Möglich- keiten, Sondermüll abzulagern und zu vernichten. Es muss darum gehen, auf diesem sehr heiklen Gebiet einwandfrei geordnete Verhältnisse zu schaffen. Ich frage daher den Bundesrat:
Hat er den Ueberblick, wo, in welcher Art und in welchem Umfang in der Schweiz Sondermüll anfällt? Welche Arten von Sondermüll und in welchem Umfang werden ins Aus- land transportiert?
Ist Gewähr geboten, dass Zwischenlagerungen einwand- frei erfolgen?
Besteht ein Konzept für die zweckmässige Entsorgung der verschiedenen Arten von Sondermüll, z.B. für Lagerung, Verbrennung? Arbeitet der Bund an einem solchen Konzept, einschliesslich einer differenzierten Triage der verschiede- nen Stoffe? Veranlasst der Bund die erforderlichen geologi- schen Untersuchungen, um die zweckmässige Lagerung von Abfallstoffen abzuklären?
Was unternimmt der Bundesrat, um die unerlässliche Beteiligung und Mitarbeit der Wirtschaft sicherzustellen?
Verfügt das zuständige Bundesamt über die notwendigen
57-N
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Fetz Südafrika. Diplomatisches und politisches Verhalten der Schweiz Interpellation Fetz Afrique du Sud. Attitude politique et diplomatique de la Suisse
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Jahr
1986
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.516
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1986 - 08:00
Date
Data
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1503-1505
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