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9 octobre 1986
1510
Interpellation Braunschweig
85.111 Interpellation Braunschweig Fahndungssystem RIPOL. Rechtsgrundlagen Système de recherches RIPOL. Bases légales
Wortlaut der Interpellation vom 20. Dezember 1985
Mit viereinhalb resp. neun Zeilen tat der Bundesrat zu Beginn dieser Woche dem Schweizervolk kund, dass das automatisierte Fahndungssystem RIPOL (Recherche infor- matisée policière, früher AFRP - warum auch diese verwir- rende Namensänderung?) nach erfolgreichem Probelauf in zwölf Tagen definitiv eingeführt werde. Zusätzlich können 54 Grenzstellen und alle Kantone angeschlossen werden. Nur gerade der Kanton Jura übt Zurückhaltung, offenbar dem Freiheitsraum der unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger zuliebe!
Wird das RIPOL über kurz oder lang mit den kantonalen Polizeicomputern technisch synchronisiert werden, und werden die Systeme kompatibel sein? Wird das Bundesamt für Polizeiwesen darüber entscheiden, welche Datenbe- stände der Kantone mit eigenem Polizeicomputer ins Gesamtsystem eingespeist werden? Ist die Befürchtung, Technik besiege den Föderalismus, richtig?
Ganz im Gegensatz zu dieser organisatorischen und tech- nischen Hektik bleibt die Frage nach den rechtlichen Grund- lagen unbeantwortet. Teilt der Bundesrat dieses Unbeha- gen, und verlangt er deshalb vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement bis Ende 1990 Botschaft und Entwurf zu gesetzlichen Grundlagen für die Datenverarbei tung bei EDV-Projekten im Polizeibereich? 3. Ist es richtig, dass im EJPD noch heute grosse Unklarheit besteht, ob diese rechtliche Grundlage in einem Spezialgesetz oder in Verbindung mit einer Gesetzesrevision und wie die Uebe- reinstimmung mit Datenschutz und anderen Bereichen (Bundesanwaltschaft) zustande kommen soll? Müssen Par- lament und Volk nicht endlich Gelegenheit haben, zu dieser Entwicklung Stellung nehmen zu können, die so sehr die Freiheit des einzelnen betrifft und beschränkt?
Texte de l'interpellation du 20 décembre 1985
Le Conseil fédéral a fait savoir au début de cette semaine au peuple suisse, dans des communications de quatre lignes et demie et de neuf lignes, que le système de recherche infor- matisée policière RIPOL (anciennement AFRP - pourquoi ce changement déroutant de nom?) allait devenir définitive- ment opérationnel dans douze jours, la période d'essai ayant été concluante. En plus, 54 postes frontaliers et tous les cantons pourront y être raccordés. Seul le canton du Jura émet des réserves, manifestement par respect de la liberté des honnêtes citoyens!
Le RIPOL sera-t-il, à plus ou moins longue échéance, relié, sur le plan technique, aux ordinateurs des polices cantonales et les divers système seront-ils compatibles? L'Office fédéral de la police décidera-t-il seul si les données emmagasinées dans l'ordinateur d'une police cantonale doi- vent être enregistrées dans le système général et lesquelles doivent l'être? A-t-on des raisons de craindre que la techni- que ne rende le fédéralisme inopérant?
Contrastant avec cette fébrilité sur le plan de l'organisa- tion et de la technique, le silence est gardé sur les fonde- ments juridiques des mesures prises. Le Conseil fédéral est- il lui aussi préoccupé par cette situation et demandera-t-il en conséquence au Département fédéral de justice et police d'élaborer jusqu'à la fin de 1990 un message et un projet de loi établissant les bases légales qui permettraient à la police de traiter les données par l'électronique ?
Est-il exact que ce département ne sait pas encore si les bases légales requises devraient être établies dans une loi
spéciale ou par une révision de loi, ni comment on pourra satisfaire aux exigences de la protection des données ou aux dispositions relatives à d'autres secteurs (ministère public) ? Le Parlement et le peuple ne doivent-ils pas enfin avoir la possibilité de dire ce qu'ils pensent de ces innova- tions qui affectent, voire limitent, très considérablement, la liberté individuelle ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Am 21. November 1984 antwortete mir der Bundesrat auf meine Interpellation 84.569 zum Personenfahndungsregi- ster im Computer, er habe einem bis Ende 1987 befristeten Versuch zugestimmt. Nun konnten laut Pressemeldungen in den vergangenen Monaten derart viele Fahrzeuge und Per- sonen ermittelt, kontrolliert und registriert werden, dass der Bundesrat offenbar nicht mehr in der Lage war zuzuwarten und auf den definitiven Vollausbau umschaltete. Zu Zehn- tausenden sind bereits die Daten erfasst.
Vor Jahresfrist versprach der Bundesrat: «Die zuständi- gen Instanzen im EJPD prüfen zur Zeit, mit welchen Erlas- sen bzw. mit welchen Ergänzungen von bereits bestehen- den Erlassen eine in rechtsstaatlicher Hinsicht befriedi- gende Lösung getroffen werden kann.» Und am 24. Juli 1985 war das EJPD noch voll guten Willens: «Im EJPD will man deshalb unverzüglich die erforderlichen Rechtsgrundlagen schaffen, damit das Versuchssystem wenn möglich noch vor Ende 1987 in den Vollbetrieb überführt wird.»
Die Schweiz hat den Ruf, das computerreichste Land zu sein. Schätzungsweise ist jede Bürgerin und jeder Bürger 200 bis 300 Mal gespeichert, ohne dass sie oder er in der Regel darüber informiert ist. Die Datengesetzgebung wird seit 1971 offiziell diskutiert, und noch immer stehen wir am Anfang. Verglichen mit dem Ausland sind wir hoffnungslos im Rückstand. Immer wieder werden Missbräuche bekannt: Dort gibt eine Arbeitslosenkasse und da ein Arbeitsamt die Daten der Arbeitsuchenden und der Stellenbewerber an Unbefugte weiter; eine Bibliothek gibt sogar die Lesestoffe und -gewohnheiten ihrer Benutzer den Strafverfolgungsbe- hörden bekannt!
Nicht anders ergeht es den Ausländern in der Schweiz, und es besteht der Verdacht, dass die Eile des EJPD mit Aus- und Wegweisungen zu tun hat.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 17. März 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 17 mars 1986
Der Bundesrat hat nach einem einjährigen, erfolgreichen Versuch am 16. Dezember 1985 die Verordnung über das automatisierte Fahndungssystem RIPOL gutgeheissen und auf den 1. Januar 1986 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurde die ursprüngliche, namentlich im französischen Sprachge- brauch schwerfällige Bezeichnung AFRP (automatisiertes Fahndungsregister Personen) durch das auch in deutsch verständliche Kürzel RIPOL (Recherche informatisée poli- cière) ersetzt. Mit dem RIPOL kann durch die Aktualisierung der Daten einerseits die Fahndung nach Straftätern erheb- lich verbessert werden, andererseits können Widerrufe von Fahndungen unverzüglich ins System eingegeben werden, so dass keine Person ungerechtfertigterweise angehalten wird.
Beim RIPOL handelt es sich um ein selbständiges Fahn- dungssystem des Bundes. Eine direkte technische Verknüp- fung mit kantonalen Polizeicomputern ist deshalb nicht vor- gesehen, dies obschon mit gewissen kantonalen Computer- systemen eine Kompatibilität besteht oder bestehen wird. Das Bundesamt für Polizeiwesen ist für das RIPOL verant- wortlich. Es entscheidet, welche Fahndungsdaten, die von den kantonalen Polizeikommandos geliefert werden, die Voraussetzungen für die Aufnahme ins RIPOL erfüllen. Die angeschlossenen Stellen erhalten dieselben Daten, wie sie bereits seit Jahrzehnten mittels Fahndungsbuch verbreitet wurden. Diese Daten sind in der RIPOL-Verordnung abschliessend aufgezählt. Den Anliegen des Datenschutzes
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Interpellation Iten
wird unter Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse Rechnung getragen.
Mit der Genehmigung des Vollbetriebes des RIPOL hat der Bundesrat das EJPD beauftragt, gesetzliche Grundlagen für die Bereiche RIPOL sowie die Sektionen Interpol und Erkennungsdienst (AFIS) der Bundesanwaltschaft auszuar- beiten. Bis zum Erlass der Vorschriften auf Gesetzesstufe sind die entsprechenden Tätigkeiten auf Verordnungsstufe geregelt oder noch zu regeln.
Vorarbeiten zur Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Datenverarbeitung der EDV-Projekte im Polizeibereich sind bereits aufgenommen worden. Da es sich dabei um bereichsspezifische Datenschutzregelungen handelt, sollen diese nicht in den Entwurf für ein Datenschutzgesetz aufge- nommen, sondern anderswo geregelt werden. Im Vorder- grund steht die Revision bestehender Gesetze.
Durch die Verbesserung der Fahndungsmöglichkeiten wird die Freiheit des unbescholtenen Bürgers in keiner Art und Weise eingeschränkt; im Gegenteil, das RIPOL trägt indirekt zur Sicherung der Allgemeinheit bei.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
37 Stimmen 63 Stimmen
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates nicht befriedigt.
86.378
Interpellation Iten Bundesamt für Genie und Festungen (BAGF). Reorganisation Office fédéral du génie et des fortifications. Réorganisation
Wortlaut der Interpellation vom 19. März 1986
Der Bundesrat wird um Auskunft über den Stand der Reor- ganisation des BAGF sowie um Beantwortung der nachfol- genden Fragen ersucht:
Welche längerfristigen Ziele sollen erreicht werden durch die schon wieder vorgesehene Reorganisation des BAGF?
Aus der am 7. März 1986 an das Personal abgegebenen Information ist ersichtlich, dass durch die vorgesehene Reorganisation etwa 75 Arbeitsplätze verloren gehen. Dies soll erreicht werden durch die Zentralisation der Abteilung Bauten in Bern unter Aufhebung der bisherigen Aussenstel- len von Kriens, Mels und St. Maurice.
Ist in diesen Reorganisationsplänen nicht ein Widerspruch zu erkennen zu der angekündigten Haltung des Bundesra- tes zur Dezentralisierung von Bundesämtern?
Ist nicht zu befürchten, dass die «Einsparung» von 75 Aussenstellen die Aufblähung der Zentralverwaltung prä- judiziert und dass Arbeiten, welche bisher durch diese Aus- senstellen besorgt wurden, in Zukunft vermehrt durch Auf- träge an Dritte kompensiert werden?
Welche Verbesserungen in der Zusammenarbeit zwi- schen der Abteilung Bauten und den Technischen Diensten sind durch die beabsichtigte Reorganisation zu erwarten?
Texte de l'interpellation du 19 mars 1986
Le Conseil fédéral est prie de dire où en est la réorganisation de l'Office fédéral du génie et des fortifications (OFGF) et de répondre aux questions suivantes:
Quels sont les objectifs à long terme poursuivis par la réorganisation derechef prévue de l'OFGF?
Il ressort de l'information donnée au personnel le 7 mars 1986 que la réorganisation entraînera une diminution de
75 postes environ. Pour arriver à ce résultat, il est prévu de centraliser à Berne la division constructions en supprimant les services techniques situés ailleurs, à savoir à Kriens, Mels et Saint-Maurice.
Ces projets de réorganisation ne sont-ils pas en contradic- tion avec la position adoptée par le Conseil fédéral au sujet de la décentralisation des offices fédéraux ?
Ne doit-on pas craindre que «l'économie» de 75 postes extérieurs ne soit suivie d'un gonflement des effectifs de l'administration centrale et que certains travaux effectués jusqu'ici par ces services extérieurs soient à l'avenir confiés en plus grand nombre à des tiers?
Quelle amélioration peut-on attendre de la réorganisation projetée, dans le domaine de la collaboration entre la divi- sion constructions et les services techniques?
Mitunterzeichner - Cosignataire: Schärli (1)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Direktion des Bundesamtes für Genie und Festungen, Bern, hat das Personal am 7. März 1986 darüber orientiert, dass das BAGF erneut reorganisiert werde, indem insbeson- dere die Aufhebung der Aussenstellen der Technischen Dienste von Kriens, Mels und St. Maurice (mit Unterabtei- lung in Andermatt und Thun) erfolge.
Da dadurch allein in Kriens etwa 23 Arbeitsplätze verloren- gingen, ist ein derart bedeutungsvoller Schritt gut zu überle- gen, umso mehr, als die vorgesehene Reorganisation ver- schiedenen früheren Reorganisationen widerspricht und ausserdem kaum im Einklang steht mit den Bemühungen des Bundes, die Dienststellen und Verwaltungen, soweit wie möglich, zu dezentralisieren.
Dem Vernehmen nach standen der Direktion des BAGF vor der Entscheidung der Reorganisation zwei Varianten zur Verfügung, nämlich die Variante «Zentral» und die Variante «Dezentral». Daraus ist ersichtlich, dass auch die Variante «Dezentral» im Grundsatz realisierbar wäre. Dies deckt sich auch mit den Tatsachen, dass aufgrund der Erklärungen der Direktion die Technischen Dienste sehr gut gearbeitet haben, dass verschiedene Bundesämter und Regiebetriebe des Bundes wieder dazu übergegangen sind, bestimmte Bereiche aus wirtschaftlichen oder standortbedingten Ueberlegungen vermehrt zu dezentralisieren, dass beispiels- weise die SBB ihr Baufachorgan wieder regionalisiert. Ins- besondere ist im Zusammenhang mit dem BAGF zu befürch- ten, dass die zentrale Bearbeitung der Bauvorhaben Zeitver- luste wegen langer Fahrten zu den Baustellen mit sich bringen müsste.
Darüber hinaus steht fest, dass Ortskundige in der Regel Bauvorhaben effizienter bearbeiten können. Es ist deshalb nicht einzusehen, weswegen gut funktionierende Dienststel- len aufgehoben und der Zentralverwaltung in Bern einver- leibt werden sollen.
Allein in Kriens würden durch die vorgesehene Massnahme 23 Arbeitsplätze verloren gehen, wovon 18 Dienstnehmer betroffen sind, die aus dieser Region stammen. Wenn diese Aussenstelle des Technischen Dienstes in Kriens nicht mehr besteht, wird auch das regionale Gewerbe vieler Aufträge verlustig gehen, weil aufgrund der Submissionsverordnung die ortsansässigen Firmen bisher angemessen berücksich- tigt wurden.
Es ist deshalb erwünscht, dass die Landesregierung zu den erwähnten Reorganisationsplänen in der Oeffentlichkeit Stellung nimmt.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. September 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 septembre 1986 1. Durch die Interpellation Iten soll das EMD veranlasst wer- den, auf die Durchführung von Reorganisationsmassnah- men beim Technischen Dienst des Bundesamts für Genie und Festungen zu verzichten. Es hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass in verschiedenen Sektoren der Bun- desverwaltung Reorganisationsmassnahmen unumgänglich sind. Das Militärdepartement und sein Bundesamt für Genie
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1986
Année
Anno
Band
III
Volume
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Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
15
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.111
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 09.10.1986 - 08:00
Date
Data
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1510-1511
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