Dépôt d'uranium. Autorisation générale
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Uranlager in Würenlingen. Rahmenbewilligung Dépôt d'uranium à Würenlingen. Autorisation générale
Botschaft und Beschlussentwurf vom 22. Mai 1985 (BBI Il, 387) Message et projet d'arrêté du 22 mai 1985 (FF II, 380) Beschluss des Nationalrates vom 19. Dezember 1985 Décision du Conseil national du 19 décembre 1985
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates
Antrag Piller Nichteintreten
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional
Proposition Piller Ne pas entrer en matière
Hefti, Berichterstatter: Das Eidgenössische Institut für Reak- torforschung betrieb in seiner Nähe in einem Gebäude einen Diorit-Reaktor, der nun stillgelegt ist und abgebrochen wird. Die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG hat schon vor längerer Zeit im Hinblick auf ihr Kernkraftwerk, für das die Bundes- versammlung die Rahmenbewilligung erteilt hat, Uranhexa- fluorid gekauft und im Ausland eingelagert. Uranhexafluorid ist eine Zwischenstufe zwischen dem Rohstoff Uran und den fertigen Brennelementen (Brennstäben), welche in den Kernkraftwerken benötigt werden. Es ist sogenanntes ange- reichertes Uran. Sowohl die Anreicherung von Uran wie die Herstellung von Brennelementen müssen im Ausland erfol- gen, von wo wir auch das Uran beziehen. Gegenüber der Lagerung von fertigen Brennelementen hat diejenige von Uranhexafluorid den Vorteil, dass im Zeitpunkt der Verarbei- tung zu Brennelementen der jeweils neueste Stand der Technik berücksichtigt werden kann. Für die blosse Anreicherung von Uran zu Uranhexafluorid ändert sich dagegen die Technik kaum. Gegenüber der Lagerung des Ausgangsstoffes, des Urans, hat die Lagerung von Hexafluo- rid den Vorteil, dass bereits ein wichtiger Arbeitsvorgang für die Brennelemente-Herstellung vollzogen ist. Bei internatio- nalen Störungen oder Schlimmerem könnte die Anreiche- rung von Uran, die, wie gesagt, im Ausland erfolgen muss, erschwert oder zumindest zeitlich verzögert werden. Wäh- rend Uran an verschiedenen Orten bezogen werden kann und die Herstellung von Brennelementen ebenfalls an ver- schiedenen Orten möglich ist, bestehen für die Anreiche- rung des Urans weniger Möglichkeiten. Die schweizerischen Kernkraftwerke sind jeweils für ein Jahr mit fertigen Brenn- elementen eingedeckt. Die Lagerung von Uranhexafluorid schafft eine darüber hinausgehende Reserve.
Die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG möchte nun bis zu 200 Tonnen ihres angereicherten Urans nach der Schweiz ver- bringen, um sie im Gebäude des ehemaligen Diorit-Reaktors beim Eidgenössischen Institut für Reaktorforschung (EIR) als Pflichtlager einzulagern.
Wie dieses Institut gehört auch das Gebäude über die ETH dem Bund und untersteht primär dem Eidgenössischen Schulrat. Die nuklearen Bewilligungen, über welche das EIR verfügt, decken die Lagerung von Uranhexafluorid nicht ab. Deshalb sind die entsprechenden zusätzlichen Bewilligun- gen erforderlich, darunter die vom Parlament zu erteilende Rahmenbewilligung. Wenn der Schulrat darum nachsucht,
so deshalb, weil er das Organ des Hauseigentümers und damit auch der Halter ist. In der Botschaft wird zwischen den Zeilen oder sogar deutlich beanstandet, es sei ein merkwürdiger Zustand, dass der Bund bei sich selber um eine Bewilligung nachsuchen müsse und dass man viel- leicht in Zukunft diesem Umstand durch eine Gesetzesände- rung begegnen sollte. Ich glaube aber kaum, dass sich eine solche aufdrängt, denn in dem Falle würde ja das Parlament ausgeschaltet, und das Parlament hat Anspruch darauf, seinen Einfluss geltend zu machen, gleichgültig, ob es sich um einen Privaten oder um eine Bundesanstalt handelt.
Vorgängig der Bewilligung durch das Parlament erfolgte die öffentliche Auflegung des Vorhabens, worauf 1182 Einwen- dungen gegen diese Einlagerung eingingen. 1040 davon benützten einen von vier bestimmten, vorverfassten Formu- lartexten.
Für unseren Entscheid steht im Vordergrund die Frage der Sicherheit. Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kern- anlagen (HSK) stellte in ihrem Gutachten vom 24. Juni 1983 abschliessend fest:
«Die HSK hat sich aufgrund des eingereichten Sicherheits- berichtes für die Lagerung von angereichertem UF6 (Uran- hexafluorid) im Diorit-Gebäude des EIR und der weltweiten Erfahrungen und Kenntnisse über die Lagerung von UF6 davon überzeugt, dass das vorgesehene Projekt, ergänzt durch die unten angegebenen Auflagen und Bedingungen, die notwendigen Voraussetzungen für einen ausreichenden Schutz des Betriebspersonals, der Bevölkerung und der Umgebung enthält. Die HSK kommt ausserdem zum Schluss, dass keine wichtigen Argumente gegen den vorge- sehenen Standort im EIR sprechen. Positiv zu bewerten ist dabei die geringe Einwohnerzahl und das Fehlen wichtiger Verkehrswege im Umkreis von einem Kilometer um den vorgesehenen Standort. Die Auswirkungen selbst der schwersten Unfälle (Flugzeugabsturz) bleiben auf diesen Umkreis beschränkt. Eine spezielle externe Notfallplanung erübrige sich deshalb.
Weniger günstig ist die Tatsache, dass in unmittelbarer Nähe des Lagerortes zirka 650 Personen im EIR und, in geringer Entfernung, im Schweizerischen Institut für Nukle- artechnik weitere 550 Personen ihren Arbeitsplatz haben. Aufgrund der im Normalbetrieb unproblematischen UF6- Lagerung kann jedoch nicht von einer Gefährdung gespro- chen werden. Lediglich im Falle des unwahrscheinlichen Ereignisses eines Flugzeugabsturzes auf das Diorit- Gebäude mit anschliessendem Treibstoffbrand müsste das Personal evakuiert werden. Die bestehende Notraumpla- nung des EIR ist deshalb an die neuartige Gefährdung anzupassen.»
Ihre Kommission tagte erstmals am 20. Mai 1986, kurz nach dem Reaktorunfall im Leninwerk bei Tschernobyl. Da damals über dessen Ursachen noch nichts Offizielles bekannt war, beschloss sie, dass die genannte Hauptabtei- lung ihr Gutachten nochmals überprüfe und zu zusätzlichen in der Kommission gestellten Fragen Stellung nehme. Die- ses neue Gutachten datiert vom 22. Juli 1986 und kommt auf Seite 15 zum Schluss: «Eine erneute Ueberprüfung der Sicherheit des geplanten UF6-Lagers in Würenlingen brachte gegenüber dem im Gutachten vom 24. Juni 1983 dargelegten Standpunkt der Hauptabteilung für Sicherheit der Kernanlagen keine grundsätzlich neuen Erkenntnisse. Die HSK beurteilt auch heute die Sicherheit des vorgesehe- nen UF6-Lagers noch gleich wie in ihrem damaligen Gutach- ten. Die HSK kommt auch nach ihrer Ueberprüfung zum Ergebnis, dass keine sicherheitstechnisch wichtigen Argu- mente gegen das UF6-Lager am Standort EIR in Würenlin- gen sprechen. Nicht ideal ist die hohe Zahl der Beschäftig- ten in der unmittelbaren Nähe des Lagers. Das durch das Lager bedingte zusätzliche Risiko ist für dieses Personal allerdings klein.»
Ihre Kommission befasste sich hierauf in der Sitzung vom 26. August nochmals mit dem Geschäft. Es kam zu einer eingehenden Diskussion. Neben Herrn Direktor Kiener vom Bundesamt für Energiewirtschaft nahmen weitere Herren der Verwaltung teil, darunter auch auf Wunsch unserer
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Kollegin Bauer Herr Serge Prêtre, Chef der Abteilung Strah- lenschutz beim genannten Bundesamt.
Wie Sie sehen, stellte Herr Kollege Piller einen Nichteintre- tensantrag. Hiefür wurden von ihm und anderen Kommis- sionsmitgliedern vor allem folgende Gründe geltend gemacht: Es sollten eher fertige Brennelemente oder blos- ses Uran eingelagert werden. Der Standort Würenlingen sei, wie auch die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanla- gen sage, nicht ideal. Die Einlagerung sei nicht pflichtlager- würdig.
Auf den ersten Punkt bin ich bereits eingetreten. Es lässt sich daraus nichts gegen die Vorlage ableiten.
Auf den dritten Punkt werde ich später zurückkommen.
Nun zum zweiten Punkt, zur Eignung des Standortes in Würenlingen beim EIR:
Im Hinblick auf die Entfernung von den Wohngebieten, die Ueberwachung und Kontrolle sowie das Bestehen eines festen Gebäudes - im Ausland erfolgt die Lagerung solcher Behälter mit Uranhexafluorid oft im Freien -, ist der Standort gemäss dem zitierten Gutachten als günstig zu beurteilen. Nicht ideal ist nach demselben die Tatsache, dass in unmit- telbarer Nähe 1200 Personen arbeiten, nämlich beim EIR und etwas entfernter beim SIN. Aber einen anderen, geeig- neteren und idealeren Standort zu finden wäre schwierig, und es ist auf folgendes hinzuweisen: Bis vor einiger Zeit befand sich im genannten Gebäude ein Diorit-Reaktor. Herr Serge Prêtre wurde gefragt, ob jenes Sicherheitsrisiko klei- ner oder grösser gewesen sei als das jetzt vorgesehene. Herr Prêtre antwortete, das lasse sich im einzelnen nicht leicht entscheiden. Gesamthaft habe er aber den Eindruck, dass das Risiko des Reaktors grösser gewesen sei.
Im EIR befinden sich jetzt schon Demonstrations- und For- schungsanlagen sowie Laboratorien, die vor wesentlich grössere Sicherheitsprobleme stellen als die Uranhexafluo- rid-Lagerung. Die schädlichen Wirkungen des Uranhexa- fluorids sind toxologisch und nicht radiologisch. Es handelt sich sozusagen um Gift im klassischen Sinn - um ein mittel- starkes Gift - und nicht um Strahlungsschäden. Derartige Vergiftungsrisiken bestehen aber in unserem Lande andern- orts und ausserhalb des Kernsektors in viel grösserem Masse als hier.
Zum Absturz eines Flugzeuges: Konsequenterweise müsste dann auch jedes Wohnhaus flugzeugabsturzsicher sein, besonders wenn es mit Gas versorgt wird.
Zum Pflichtlager: Im Mietvertrag zwischen der Kernkraft- werk-Gesellschaft Kaiseraugst und dem Schulrat ist dafür gesorgt, dass sämtliche Kosten des Bundes gedeckt sind. Unabhängig vom Mietvertrag ist der Pflichtlagervertrag. Es gibt daraus Vorteile wie zinsgünstige Finanzierung und gün- stige Steuertaxation. Daneben bestehen natürlich auch Auf- lagen. Sind die Voraussetzungen für das Pflichtlager erfüllt? Man wendet ein, es handle sich um kein ohne weiteres verwendbares Produkt. Zur Vervollständigung, also zur Umarbeitung in Stäbe, müsste das angereicherte Uran ins Ausland gebracht werden. Aber wir stehen mit diesem ein- gelagerten, angereicherten Uran im Hinblick auf unsere Versorgungsfähigkeit immer noch viel besser da, als wenn wir überhaupt nichts hätten. Was nützen uns die pflichtgela- gerten Metalle oder die Baumwolle usw., wenn im Ernstfall die Energie fehlt, um die verarbeitenden Maschinen zu be- treiben?
Das Hexafluorid muss, soweit es die Kernkraftwerk Kaiser- augst nicht selber benötigt, den anderen schweizerischen Kernkraftwerken zur Verfügung gestellt werden. Entspre- chende Anpassungen bezüglich der Anreichung lassen sich ohne Schwierigkeit bewerkstelligen.
Zum Schluss verweise ich noch auf zwei Punkte, auf welche die Kommission Wert gelegt hat. Einmal, dass in die allge- meinen Ueberprüfungen der Kernanlagen - man spricht auch von einem Nachrüstungsprogramm - auch dieses Lager einbezogen wird. Direktor Kiener hat dies zugesichert. Es liegt uns daran, aber noch die ausdrückliche Zusiche- rung durch den Herrn Departementschef zu erhalten. Sodann wünscht die Kommission, dass der Bundesrat prüfte, wie der Standortgemeinde Würenlingen gewisse
finanzielle Vorteile zukommen können. Es wurden dagegen gewisse rechtliche Bedenken geltend gemacht, aber mit gutem Willen werden sie sich beheben lassen. In Anbetracht der heute teilweise noch negativen Stimmung gegenüber dem Kernsektor erscheint es durchaus angezeigt, dass sich hier der Bundesrat zu einer Geste durchringt.
Ich teile Ihnen noch mit, dass die Kommission Ihnen mit 9 zu 3 Stimmen bei einer Abwesenheit beantragt, auf die Vorlage einzutreten und derselben zuzustimmen.
Piller: Als Unternehmen ist die Kaiseraugst AG sicher nicht zu beneiden. In der Tat ist ihr Weg mehr als nur steinig. Es gilt aber zu bedenken, dass der Bau eines Kernkraftwerkes ein hochpolitisches Ereignis ist und deshalb die Bewilli- gungsverfahren zwangsläufig kompliziert werden. Ein Unternehmen, das sich in diesem Gebiet engagiert, weiss dies und muss bereit sein, gewisse Risiken einzugehen. Risiken, die - wie mir scheint - im Energiegeschäft mit den zu erwarteten Gewinnen normalerweise sehr gut abgegolten werden. Ein solches Risiko ist die Kaiseraugst AG auch eingegangen, als sie 1974 Verträge abschloss, um Uranhe- xafluorid anzukaufen. Es handelte sich zweifelslos um einen äusserst günstigen Kauf. Die Unternehmung musste sich schon damals auch überlegt haben, was mit dem Material zu geschehen habe, wenn sich der Bau verzögern sollte oder wenn die Rahmenbewilligung gar nicht erst erteilt würde. Sie musste auch das Risiko einkalkulieren, dass der Bun- desrat aus vielleicht zwingenden Gründen sogar einmal die Betriebsbewilligung versagen könnte. Freies Unternehmer- tum verlangt auch das gelegentliche Eingehen eines Risi- kos. Was ist aber von einem Unternehmen zu halten, das ' nicht mehr gewillt ist, dieses Risiko zu tragen und das dieses - wenigstens teilweise - der öffentlichen Hand abtreten möchte? Darum geht es meines Erachtens beim vorliegen- den Geschäft. Uranhexafluorid ist eine Form angereicherten Urans, das zur Herstellung von Brennelementen unserer Leichtwasserreaktoren dient. Das Material ist, was die Strah- lenbelastung anbelangt, nicht sehr gefährlich. Es darf aber trotzdem nicht bagatellisiert werden, wie dies unser Kom- missionspräsident tat. Hingegen könnte die Reaktion mit Wasser zu sehr unliebsamen Folgen führen. Das Gefahrenri- siko ist zugegebenermassen nicht zu vergleichen mit einem Zwischenlager für radioaktiven Abfall oder gar mit demjeni- gen eines Kernreaktors. Trotzdem bin ich der Meinung, dass wir auf das Geschäft nicht eintreten sollten. Dies aus folgen- den Gründen:
Das Institut für Reaktorforschung ist eine Annexanstalt der ETH und hat ganz klare Aufgaben im Bereich der For- schung, der Isotopenproduktion und der Ausbildung von Kern- und Strahlenschutzfachleuten. Dass es auch noch Lagerstätte für voreilig gekauftes Rohmaterial für die Brenn- stäbefabrikation unserer Kernkraftwerke sein soll, ist mir vollständig neu. Dazu kommt, dass wir vor zirka drei Jahren viele Millionen bewilligten, um der Isotopenproduktion im EIR mehr Raum zu schaffen. Damals sprach man in der Botschaft von Raumknappheit. Neubauten wurden bewilligt. Nun sollen wir heute einen Gebäudekomplex als Lagerraum zu Privatzwecke freigeben. Was ist das für eine Planung? Es scheint, dass sich im EIR einiges an Widersprüchlichem anhäuft.
Die Region Würenlingen ist - das schliesse ich aus den Stellungnahmen der Gemeinden - mit den beiden Zentren SIN und EIR stark mit Gefahrenquellen dotiert. Das wird immer wieder behauptet. Zusätzliche derartige Einrichtun- gen sollten deshalb nur in äussersten Notfällen bewilligt werden. Es erstaunt deshalb, dass der Bundesrat überhaupt auf das Gesuch der Kaiseraugst AG eingegangen ist. Aus dem Sicherheitsgutachten, insbesondere dem Zusatzgut- achten, das die Kommission verlangte, ist ersichtlich, dass das Diorit-Reaktorgebäude als Standort nicht ideal ist. Man sollte aber rein aus psychologischen Gründen den bestmög- lichen Standort suchen und nicht einfach den Weg des geringsten Widerstandes - respektive den billigsten Weg - beschreiten. Ich zitiere nur einen einzigen Satz aus dem Zusatzgutachten: «Die HSK kommt nach ihrer Ueberprüfung
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zum Ergebnis, dass keine sicherheitstechnisch wichtigen Argumente gegen das UF6-Lager am Standort EIR in Würen- lingen sprechen. Nicht ideal ist die hohe Zahl der Beschäf- tigten in der unmittelbaren Nähe des Lagers. Das durch das Lager bedingte zusätzliche Risiko ist für diese Personen allerdings klein.» Hier ist zu bemerken, dass bis heute noch in allen Berichten, sei das für ein neues Kernkraftwerk, sei das für Zwischenlager, immer nur von kleinen Risiken gesprochen wurde. Ich begreife nicht, dass man auch noch den Begriff «kleines Risiko» differenzieren kann. Weiter muss ich festhalten, dass immerhin 1200 Personen in unmit- telbarer Nähe beschäftigt sind. Es handelt sich also hier doch um ein - wenn auch kleines - zusätzliches Risiko.
Ich frage mich, wie 1977 mit den Delegierten für wirtschaftli- che Kriegsvorsorge ein Pflichtlagervertrag abgeschlossen werden konnte. Ging es darum, die Kaiseraugst AG von den Vorteilen eines solchen Vertrages profitieren zu lassen? Ich denke da an für solche Fälle vorgesehene Steuervorteile und Kapitalbeschaffungserleichterungen. Auf alle Fälle ste- hen die Aussagen der Verwaltung in der Kommission klar im Widerspruch zu dem Entscheid der Delegierten für Kriegs- vorsorge, dem heutigen Amt für wirtschaftliche Landesver- sorgung.
Ein Parlament, das die Oberaufsicht wahrzunehmen hat, muss reagieren, das heisst für mich, nicht eintreten. Für mich ist die Ausgangslage klar: Die Kaiseraugst AG hat einen Gelegenheitskauf getätigt und ist dabei ein normales unternehmerisches Risiko eingegangen. Zugegeben, die Kaiseraugst AG hat mit dem Vorhaben, ein Kernkraftwerk zu bauen, kein besonderes Glück gehabt. Wir wollen ehrlich sein: Nach Tschernobyl glaubt doch wohl keiner hier im Saal mehr ernsthaft daran, dass dieses Kernkraftwerk tat- sächlich noch gebaut wird. Die Eidgenossenschaft soll nun einen Teil des Verlustes übernehmen, der aus dem Gelegen- heitskauf des Uranhexafluorides voraussichtlich entstehen wird. Die Eidgenossenschaft zahlt nicht direkt - das gebe ich zu -, aber indirekt übernimmt sie einen Teil dieses Verlustes, indem sie die Einlagerung im EIR erlaubt und die Vorteile der Pflichtlagerung gewährt. Können wir da mit gutem Gewissen ja sagen? - Ich kann es nicht.
Nun noch ein Wort zu den Entschädigungsforderungen von seiten des Kantons Aargau: Hier muss ich doch warnen, dass wir nicht einen Präzedenzfall schaffen, der zum Sün- denfall werden könnte. Viele Regionen unseres Landes lei- sten sehr viel für das Gesamtwohl unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Denken wir an die Nationalstrassen, an die zu realisierende «Bahn 2000», an Hochspannungsleitungen, aber auch an die vielen militärischen Anlagen, Flugplätze, Schiessplätze, usw. Mit Blick auf all diese schon erbrachten und noch zu erbringenden Opfer ist das Begehren aus dem Kanton Aargau für mich nicht verständlich. Ich weiss, dass die Kernkraftwerkbetreiber in der Regel gegenüber den betroffenen Standortgemeinden recht grosszügig sind, Auch die Standortgemeinden von Wasserkraftwerken durf- ten von Zuwendungen profitieren, sei es von Beiträgen an Schulen und Kindergärten oder auch von Zuwendungen für kulturelle Zwecke. Würenlingen und Villigen beherbergen demgegenüber bundeseigene Forschungszentren. Sie haben aber - nicht zuletzt wegen der beachtlichen Zahl von Arbeitsplätzen und somit der sicheren Steuereinnahmen -
diese beiden Zentren herbeigewünscht. Der Kanton Aargau hat gegen dieses zusätzliche Lagervorhaben der Kaiser- augst AG nie eine konsequent ablehnende Haltung einge- nommen. Sie wollen somit dieses Lager, obwohl es nicht von so zentralem Interesse für unser Land ist. Wenn wir hier nun vom Bund aus eine Entschädigungsforderung erfüllen oder wenigstens den Weg dazu bereiten, dann können wir sicher sein, dass eine Kettenreaktion erfolgen wird. Es ist dann in der Tat nicht einzusehen, warum beispielsweise eine Gemeinde entschädigungslos einen Panzerschiess- platz akzeptieren soll, wenn Würenlingen für das Einlagern von Uranhexafluorid, das laut Expertenbericht nur ein klei- nes Risiko beinhaltet, enschädigt werden soll oder wenn der Bund - im nachhinein - sogar für das EIR und das SIN eine Art Risikostandortgebühr zu entrichten hätte. Ich bitte Sie, diesen Sündenfall unter keinen Umständen zu vollziehen, denn die Folgen wären vermutlich weit grösser, als uns lieb wäre. Herr Bundesrat, bleiben Sie auch in dieser Frage konsequent.
Binder: Bei diesem für den Standortkanton Aargau und die Standortgemeinde Würenlingen wichtigen Geschäft stehen zwei Probleme im Vordergrund unseres Interesses: Erstens die Sicherheitsfrage und zweitens die Abgeltung der Son- derleistungen, welche die Gemeinde Würenlingen im Sektor Kernenergie hier ein weiteres Mal erbringt.
Ein gewisses zusätzliches Risiko nehmen also die Standort- gemeinde Würenlingen und der Standortkanton Aargau auf sich, wenn Sie diese Rahmenbewilligung erteilen. Die Bevöl- kerung von Würenlingen und der Standortkanton Aargau haben der Frage der Sicherheit immer erste Priorität einge- räumt. Das hat sich bereits im Vernehmlassungsverfahren gezeigt, und das können Sie auch in der Botschaft, die vor Tschernobyl erschienen ist, auf Seite 7 nachlesen. Das zur Sicherheitsfrage.
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kommen, gerade von seiten der Kernenergiegegner den Warnfinger erhebt und sagt, hier werde ein Präjudiz ge- schaffen.
Der Bundesrat hat sich bis heute auf den Standpunkt gestellt, für eine solche Abgeltung bestehe keine gesetzliche Grundlage. Auch anlässlich der Kommissionssitzung hat Herr Direktor Kiener folgendes erklärt:
«In bezug auf die Gemeinde Würenlingen hat man das Problem einer Abgeltung unter den verschiedensten Aspek- ten eingehend geprüft. Es besteht keine Rechtsgrundlage.» Ich kann dieser Meinung des Bundesrates und der Meinung von Herrn Direktor Kiener nicht widerspruchlos zustimmen. Bis heute habe ich kein Rechtsgutachten gesehen, das die Auffassung des Bundesrates stützen würde. Persönlich habe ich auch kein eigenes Rechtsgutachten erstellt. Aber ich habe doch einige rechtliche Bemerkungen anzubringen, nachdem man immer wieder erklärt, man möchte der Gemeinde Würenlingen eigentlich schon eine gewisse Abgeltung zugestehen, aber es bestehe rechtlich dazu keine Möglichkeit.
Nehmen Sie die Botschaft 86.034 über den Rahmenkredit für Pilot- und Demonstrationsanlagen im Energiebereich zur Hand. Dort wird, gestützt auf die Budgetgewalt der Bundes- versammlung gemäss Artikel 85 Ziffer 10 BV, ein Rahmen- kredit von 20 Millionen Franken bewilligt. In unserer Kom- mission hat Herr Kollege und Prof. Jagmetti erklärt, dieser Rahmenkredit für Pilot- und Demonstrationsanlagen sei ver- fassungsrechtlich abgedeckt, weil hier der Bund im Rahmen seiner ordentlichen Tätigkeit handle.
Ich will zu dieser Auffassung von Herrn Jagmetti nicht Stel- lung nehmen. Ich gehe als gelehriger Staatsrechtsschüler davon aus, dass er recht hat. Aber wenn Sie schon die Rechtsgrundlage für einen Kredit von 20 Millionen Franken für Pilot- und Demonstrationsanlagen bejahen, müssen Sie ganz sicher auch die Rechtsgrundlagen für eine angemes- sene Abgeltung bei der Errichtung eines Uranlagers an- nehmen.
In der Botschaft über das Uranlager - leider wurde bis jetzt vergessen, diesen Passus zu zitieren - heisst es auf Seite 14 wörtlich: «Die Errichtung des Lagers braucht daher eine gesetzliche Grundlage. Sie findet sich, da das Lager in erster Linie den Interessen der Landesversorgung dient, in Arti- kel 4 Absatz 2 des Landesversorgungsgesetzes.» Das Lan- desversorgungsgesetz, das sich übrigens auf Artikel 31bis Absatz 3 Buchstabe e und Artikel 32 der Bundesverfassung stützt, gibt insbesondere in Artikel 4 Absatz 2 dem Bundes- rat die Kompetenz, «die Anlageerhaltung und Vermehrung von Vorräten durch Verträge und andere Mittel zu fördern». Der Bund kann demnach nach meinem juristischen Empfin- den und nach meiner juristischen Ueberzeugung die Lager- haltung für angereichertes Uran direkt oder indirekt fördern und im Fall Würenlingen eine angemessene Abgeltung der Gemeinde vorsehen. Der Bundesrat muss also gar keine neue Rechtsgrundlage schaffen; diese ist vielmehr bereits im Landesversorgungsgesetz und in der allgemeinen Bud- getkompetenz der Bundesversammlung vorhanden.
Bei der Frage der Abgeltung der Gemeinde Würenlingen handelt es sich meines Erachtens also nicht um eine Frage des Rechtes, sondern um eine des guten Willens dieser Gemeinde gegenüber. Man kann die Kernenergieanlagen nicht einfach mit Militärplätzen usw. vergleichen. Das alles tragen wir im Kanton Aargau auch und dafür werden wir auch nicht besonders entschädigt.
Aber wenn besondere Risiken in Kauf genommen werden müssen, wie es in Würenlingen der Fall ist - Beznau I, Beznau II, EIR, SIN, nun dieses Uranlager und das Lager für schwachradioaktive Abfälle -, muss auch der Bund einse- hen, dass die dortige Bevölkerung mit Recht geschlossen die Meinung vertritt, eine gewisse Abgeltung sei angebracht. Wenn schon bei Mülldeponien Gebühren verlangt werden, soll man in ähnlicher Weise auch hier eine Abgeltung vor- sehen.
Sowohl in der Sicherheitsfrage als auch in der Frage der Entschädigung müssen angemessene Lösungen gefunden werden. Hinsichtlich Sicherheit muss das Uranlager auf den
neuesten Stand der Wissenschaft und Technik gebracht werden. Die Frage der Entschädigung ist vom Bundesrat ernsthaft zu prüfen. Er besitzt dazu die Rechtsgrundlagen. Wenn er sie nicht besitzt, soll er sie schaffen. Sonst behalte ich mir die Möglichkeit eines separaten parlamentarischen Vorstosses vor.
Wir dürfen die Kernenergie-Gemeinde Würenlingen jetzt nicht einfach im Stich lassen. Ich bin der Kommissionsmehr- heit und dem Kommissionspräsidenten - auch im Namen und Auftrag der Gemeinde Würenlingen und des Standort- kantons Aargau - sehr dankbar, dass sie erstens dem Bun- desrat klar und deutlich den Wunsch unterbreitet haben, in der Sicherheitsfrage solle alles vorgekehrt werden, was heute technisch und wissenschaftlich möglich ist, und dass zweitens der Bundesrat auch in der Frage der Abgeltung eine angemessene Lösung suchen und anbieten müsse. Ich bin davon überzeugt, Herr Bundesrat Schlumpf, dass der Bundesrat diesen Willen der Kommission beachten und eine Lösung finden wird.
Mit diesen Bemerkungen stimme ich dieser Rahmenbewilli- gung zu und bitte Sie, den Antrag Piller abzulehnen.
Frau Bührer: Dies ist eine Vorlage voller Merkwürdigkeiten. Ich will nicht sagen, dass etwas verschleiert wird, im Gegen- teil. Die Einwände, wie sie in der Vernehmlassung zutage getreten sind, werden offen dargelegt. Auch die sicherheits- technischen Gutachten verschweigen die Bedenken keines- wegs. Nur hat man die richtigen Schlüsse nicht gezogen. Der Eindruck drängt sich auf, dass wieder einmal nicht sein kann, was nicht sein darf. Warum ist es nicht möglich, Herr Binder, nein zu sagen zu diesem Lager? Warum wird alles nach Wunsch zurechtgebogen?
Warum der Bund gegenüber einer privaten Gesellschaft derart hilfreich ist, ist schleierhaft. Niemand bestreitet, dass dieses Lager ein Risiko für die Bevölkerung ist. Dieses wiegt nicht ganz leicht, denn zu viele Menschen haben ihren Arbeitsplatz in unmittelbarer Nähe des Lagers. Dazu kommt der Transportweg, und zwar zweimal durch die Schweiz, weil das Uranhexafluorid zur Verarbeitung wieder ins Aus- land ausgeführt werden muss.
Die Risiken hängen eng mit der Qualität der Behälter zusam- men. In der Botschaft steht einiges darüber; nämlich in der Schweiz bestehen zwar keinerlei Erfahrungen mit solchen Lagern und solchen Behältern, aber - ich zitiere: «Hingegen gibt es im Ausland genügend Erfahrungen für eine langjäh- rige Lagerung, die normalerweise im Freien erfolgt». Weiter heisst es, selbst nach 20jähriger Lagernutzung seien keine Korrosionsprobleme aufgetreten. Wieviel hätten wir in der Schweiz wohl von einem undichten Behälter irgendwo auf einer eingezäunten Wiese im fernen Frankreich erfahren? Wir erfahren ja mit knapper Not, was in Mühleberg passiert! Die Botschaft und die Sicherheitsgutachten beschäftigen sich recht ausführlich mit dem Fall eines Flugzeugabsturzes auf das Lager. Seltsamerweise wird die Möglichkeit eines Transportunfalles beim Hin- und Rücktransport kaum be- achtet.
Im Zusatzgutachten zur Sicherheit, das die Kommission eingeholt hat, wird die Frage eines Transportunfalles am Beispiel des Unfalles des Transportschiffes Mont Louis vor der belgischen Küste abgehandelt. Die Behälter hätten sich dort «als recht robust erwiesen». Es ist aber ohne weiteres einsichtig, dass sich ein Unfall, ein Transportunfall in der Schweiz, nicht auf dem Meer abspielen wird.
Wie steht es beim Sturz von einem Viadukt? Bei einem Brand in einem Tunnel? Die Behälter sind für einen Fall - also einen freien Fall - aus 1 m Höhe auf einen Dorn und aus 9 m Höhe auf eine ebene Fläche ausgelegt. Das genügt für einen Sturz von einem Viadukt niemals.
Ich komme auf die zentrale Frage zurück. Weshalb nehmen wir dieses erhöhte Risiko auf uns?
Erstes Stichwort: die Landesversorgung. Herr Piller hat davon gesprochen. Diese Konstruktion - ich nenne es eine Konstruktion - fällt in sich zusammen wie ein Kartenhaus. Sie ist an den Haaren herbeigezogen, denn eine zentrale Voraussetzung für ein Pflichtlager ist hier eben nicht gege-
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ben. Zentrale Voraussetzung wäre, dass die Ware im Krisen- fall dem Zugriff des Auslands entzogen sein müsste. Und genau das trifft hier nicht zu, weil dieses Uranhexafluorid zur Aufarbeitung ins Ausland geschickt werden muss.
Weiter ist zu sagen, dass der Lagerort nicht ideal ist. Das geht auch aus allen Gutachten hervor.
Und drittens ist zu sagen, dass die Behauptung des Bedarfs auf wackligen Füssen steht. Die AKW-Kaiseraugst hat noch gar kein Kraftwerk, und die andern Schweizer AKW interes- sieren sich überhaupt nicht für diese Ware. Der Markt ist - so wurde uns gesagt - sehr liquid, und keinem Menschen fällt es ein, Uranhexafluorid als Notvorrat zu lagern. Es ist also durchaus möglich, dass das Uranhexafluorid zu einem späteren Zeitpunkt definitiv wieder ins Ausland ausgeführt wird oder werden muss.
Auch die Botschaft rechnet offenbar mit einer solchen Mög- lichkeit. Das signalisieren zahlreiche Formulierungen, wie z. B. «vorab» sei dieses UF6 zur Bedarfsdeckung im eigenen Land bestimmt. Oder an einer anderen Stelle: Vorab müsse es den anderen schweizerischen AKW zur Verfügung gestellt werden. Oder: «in erster Linie im Interesse der Landesversorgung». Das sind alles recht vage Formulierun- gen, die auch die andere Möglichkeit durchaus zulassen.
Die Frage bleibt: Warum stellt der Bund diesen Lagerraum zur Verfügung? Warum diese Hilfestellung für eine Lage- rung, die für die Bevölkerung ein erhöhtes Risiko mit sich bringt?
Man könnte auch fragen: Stehen für den Bund und für uns die Gesundheit und die Sicherheit der Bevölkerung an erster Stelle oder sind es die finanziellen Interessen einer privaten Gesellschaft? Denn dass die AKW Kaiseraugst mas- siv profitiert, konnten Sie den Ausführungen des Kommis- sionsreferenten und von Herrn Piller entnehmen.
Noch ein Wort zum Risiko: Auf Seite 8 in der Botschaft finden Sie, dass die geplante Einlagerung am vorgeschlage- nen Ort zu keinem nennenswerten Risiko für Mensch und Umwelt führt. Warum schlägt dann die Kommissionsmehr- heit vor, die Frage einer Entschädigung zu prüfen? Wollen wir Hand dazu bieten, dass die Bevölkerung ein Risiko für ihre Gesundheit verkaufen kann? Ich frage Sie: Wer entschädigt die Leute an den Transportwegen für ihr zusätz- liches Risiko?
Bei all diesen Fragen kann es nur eine Haltung geben: Wir müssen dieses Risiko vermeiden. Wir müssen nein sagen zu diesem Lager. Der Entschädigungsweg kann nicht der Weg sein. Wir sind doch keine Seelenverkäufer! Jedes Risiko, das sich vermeiden lässt, muss vermieden werden. Alles andere empfinde ich als unmoralisch. Was soll diesen Würenlingern eigentlich noch alles zugemutet werden? Wir muten ihnen hier ein überflüssiges Risiko zu, das zu den anderen, die sie schon tragen, noch dazu kommt. Auch ein kleines Risiko ist zu gross, wenn es überflüssig ist und der Allgemeinheit als Gegengewicht kein Nutzen erwächst. Das ist hier der Fall. Zum Schluss: Mir scheint, mit dieser Vorlage sei der Bogen überspannt worden. Man hat im Bestreben, der AKW Kaiser- augst zu Gefallen zu sein, versucht, aus der Not eine Tugend zu machen, alles unter dem Stichwort «Landesversorgung». Was dabei herausgekommen ist, ist eine Zumutung.
Reichmuth: Dass sich die Kommission die Sache angesichts der landes- und weltweiten Diskussionen um Atomanlagen nicht leicht gemacht hat, ist selbstverständlich. Obwohl ein Gutachten der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernan- lagen des Bundesamtes für Energiewirtschaft von 1983 zu einem positiven Schluss gekommen ist, hat die Kommission - wie das bereits ausgeführt worden ist - in einem Zusatz- gutachten abklären lassen, ob die für 1983 gültigen Bedin- gungen und die Stellungnahme der Kommission auch drei Jahre später noch als verbindlich anzusehen seien. Auch das Zusatzgutachten ist zu einem positiven Schluss ge- kommen.
Die Sicherheit des Lagers ist nach allen Stellungnahmen der Experten gewährleistet, und das Risiko, das damit verbun- den ist, muss als äusserst gering bezeichnet werden. Im
Zusatzbericht der Hauptabteilung für Sicherheit der Kernan- lagen wird ausdrücklich folgendes festgehalten:
«Die HSK» - so nennt sich diese Kommission - «ist deshalb nach wie vor der Ueberzeugung, dass eine akute Gefahr durch UO2-, F2- und HF-Vergiftung als Folge einer massiven UF6-Freisetzung nur innerhalb eines Umkreises von einem Kilometer vom Lagerort gegeben ist.» Dann die wichtige Feststellung: «Solche massive Freisetzungen sind zudem nur als Folge eines Flugzeugabsturzes direkt aufs Lager denkbar. Da die Wahrscheinlichkeit für ein solches Ereignis sehr klein ist, ist das damit verbundene Risiko unbedeu- tend.»
In bezug auf das Risiko gegenüber der Bevölkerung der Umgebung ist dem Bericht folgendes zu entnehmen:
«Aus der Antwort zur Frage c wird ersichtlich, dass ein UF6- Lager mit Vorteil in einer dünn besiedelten Gegend errichtet werden sollte. Wohngebiete sollten, wenn möglich, ein bis zwei Kilometer vom Lager entfernt sein. Diese Bedingungen sind im Falle des vorgesehenen UF6-Lagers am Standort EIR erfüllt. Die HSK würde voraussichtlich für ein UF6-Lager in der Schweiz ein geschlossenes Lagergebäude fordern, um einen besseren Schutz der Behälter gegen Einwirkungen von aussen zu gewährleisten, aber auch, um die Biosphäre bei auffälligen UF6-Freisetzungen besser zu schützen. Alle diese Forderungen werden vom geplanten UF6-Lager in Würenlingen erfüllt. Insofern ist der Standort nach Ansicht der HSK günstig.»
Man darf aus diesem Gutachten natürlich nicht nur die negativen Punkte herausnehmen, es sei denn, man ist gewillt, die ganze Frage der Sicherheit zu dramatisieren. Ein Gesuchsteller hat nach dem Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1978 zum Atomgesetz einen Rechtsanspruch auf Erteilung der Rahmenbewilligung, wenn keine objektiven und wichtigen Gründe dagegen aufgeführt werden können. Solche Gründe liegen nicht vor und konnten auch nicht geltend gemacht werden. Es konnten allenfalls politische Ueberlegungen in die Diskussion eingeworfen werden, die wir aber hier im konkreten Fall nicht zu berücksichtigen haben.
Im Sinne der Rechtssicherheit und der Rechtsstaatlichkeit kann daher die Genehmigung der Rahmenbewilligung nicht verweigert werden, wobei nach meiner Ansicht die Frage einer Abgeltung im Sinne der Ausführungen von Herrn Bin- der offenbleibt.
Ich empfehle daher Eintreten und Genehmigung des Bun- desbeschlusses, wie das der Nationalrat bereits getan hat.
Hefti: Zu den Argumenten von Kollege Piller und Kollegin Bührer habe ich bereits in meinem Eintretensreferat Stel- lung genommen. Deshalb ist es auch etwas breiter als üblich geworden. Ich sehe auch jetzt keinen Anlass, von den dorti- gen Ausführungen abzurücken.
Ich frage mich, ob diese Opposition nicht auch in Verbin- dung zu bringen ist mit der Initiative zum Ausstieg aus der Kernenergie, welche von der Partei, der diese beiden Rats- mitglieder angehören, lanciert worden ist.
Man hat seinerzeit den Vorsteher des Eidgenössischen Ver- kehrs- und Energiewirtschaftsdepartements da und dort kri- tisiert, als er nach dem Unfall beim Lenin-Werk erklärte, für die schweizerische Energiepolitik habe sich grundsätzlich nichts geändert. Inzwischen liegen die Resultate der Exper- tentagung der internationalen Atomenergieorganisation in Wien von Ende August vor, wo die sowjetischen Vertreter anerkanntermassen kooperierten. Aufgrund der Ergebnisse dieser Tagung kann nun gesagt werden, dass die Stellung- nahme des Departementsvorstehers richtig gewesen ist. Es ist an jener Tagung u. a. vom sowjetischen Experten gesagt worden: «Ein ähnlicher Unfall wie derjenige in Tschernobyl ist in keinem andern Reaktorsystem der Welt möglich.» Damit dürfte auch zutreffen, was schon in unserer Kommis- sion gesagt wurde, nämlich dass an diesem ukrainischen Unfall kaum etwas gegen die Kernenergie spricht, wohl aber vieles gegen die sowjetischen Verhältnisse.
In diesem Zusammenhang ist es sicher auch wichtig, dass der Bundesrat an seinem Konzept zur Substitution des
Uranlager. Rahmenbewilligung
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Erdöls festhält. Es wurde neulich gesagt, das sei jetzt viel- leicht problematisch und statt Substitution sollte man eher von Diversifikation sprechen. Nun heisst diese Substitution nicht unbedingt, dass die absolute Erdölmenge reduziert wird gegenüber dem heutigen Stand, wohl aber deren pro- zentualer Anteil an dem immer noch wachsenden Energie- verbrauch. Ich glaube, dies ist unerlässlich, nicht nur, damit wir nicht einseitig abhängig werden, sondern auch im Hin- blick auf den ganzen Umweltschutz, denn unsere Diskussio- nen über das Waldsterben und über die Luftreinhaltungs- konzepte würden etwas schizophren wirken, wenn dieser Pfeiler der bundesrätlichen Politik, eben die Substitution des Erdöls, nicht mehr voll anerkannt würde.
Bundesrat Schlumpf: Darf ich zuerst sagen, weshalb mich meine Mitarbeiter anlässlich der Kommissionssitzung ver- treten mussten? Diese Kommissionssitzung vom 26. August fand an einem Tag statt, an dem ich in der nationalrätlichen Kommission «Bahn 2000» engagiert war. Die Festlegung erfolgte, obwohl das bekannt war. Deshalb hat mich der Direktor des Bundesamtes für Energiewirtschaft, Herr Dr. Kiener, vertreten.
Nun zu den Voten: Einmal zum Punkt, den Ständerat Hefti nennt: Energiepolitik und Substitution, Modal split, wenn man so will. Das steht völlig ausser Frage. Vom Substitu- tionsziel können wir, wenn wir ehrlich sein und eine gesamt- haft richtige Politik betreiben wollen, nicht abweichen, jedenfalls nicht im Hinblick auf die Versorgungssicherheit, von der hier zu Recht die Rede ist, im Hinblick auf die Langzeiterwartungen in bezug auf Erdöl.
Wir sorgen uns um Umweltbelastung und Luftreinhaltekon- zept, wie Herr Hefti zu Recht bemerkte. Wir balgen uns herum wegen der Töffli-Alterslimite und wegen 120 km/h Maximalgeschwindigkeit auf Nationalstrassen und 80 km/h Geschwindigkeit auf Kantonsstrassen. Könnten wir da ande- rerseits in Erwägung ziehen, das Substitutionsziel fallen zu lassen? Wie steht es denn? Wir haben in unserem Lande den rekordverdächtigen Erdölanteil an der Gesamtenergie von etwa 66 Prozent. In andern, vergleichbaren Ländern hat man 40, 30 Prozent und noch weniger. Im Jahre 1950 haben wir in unserem Land insgesamt 1 Million Tonnen Erdöl, Erdölprodukte, Schweröl, Heizöl, Leichtöl, Treibstoffe ver- braucht! Im Jahre 1985 waren es nach allem Substituieren 11,5 Millionen Tonnen.
Ich will auf die Gesamtenergieproblematik nicht näher ein- gehen, aber mit diesen wenigen Hinweisen unterstreichen und bejahen, was Ständerat Hefti gesagt hat: die Substitu- tion bleibt eine der Zielvorgaben unserer Energiepolitik. Wir können davon aus den dargelegten Gründen nicht abwei- chen.
Eine zweite Bemerkung zu Ständerat Hefti:
Wir haben in der Botschaft und an der ersten Kommissions- sitzung, an der ich selbst dabei war, gesagt, es sei eine eigentümliche Stellung, die das Parlament und wir einneh- men, weil der Bund sich selbst eine Rahmenbewilligung erteilt, denn das EIR ist ja ein Bundesinstitut. Wir haben nicht gesagt, man müsse das Gesetz ändern und dem Parla- ment die Mitwirkung - Genehmigung der Rahmenbewilli- gung gemäss Atomgesetz - wegnehmen, sondern wir haben in der Botschaft auf Seite 4 unten nur gesagt, dass dieses kuriose Verfahren - eben die Bewilligung bundeseigener Atomanlagen - überprüft werden müsse. Das machen wir im Zusammenhang mit dem Entwurf zum Kernenergiegesetz, der gelegentlich auch Sie beschäftigen wird.
Hier geht es nicht darum, dem Parlament keine Mitsprache mehr zu gewähren.
Sie haben einige Erklärungen und Bestätigungen gewünscht zu dem, was Direktor Kiener an der zweiten Kommissionssitzung sagte. Ich kann diese ohne weiteres abgeben.
Zur Nachrüstungspflicht: Wir werden diese auch hier bei diesem neuen Verwendungszweck auferlegen, weil Nachrü- sten ganz allgemein zum politischen Instrumentarium gehört, und zwar deshalb, weil die Sicherheit aller Kernanla- gen, ob sie nun der Produktion oder der Lagerhaltung
dienen, Priorität hat. Das entsprach der bundesrätlichen Politik seit Jahr und Tag, nicht erst seit dem tragischen Unglück von Tschernobyl. Nachrüsten bedeutet ja gar nichts weiter, als den Sicherheitsstandard jeweils auf das auszurichten, was nach dem Stand von Technik und Wis- senschaft möglich ist.
Das werden wir auch hier wie in allen anderen Fällen einhal- ten: Also kann diese Bestätigung, die in der Kommission von meinem Mitarbeiter abgegeben wurde, hier wiederholt werden.
Zur Frage einer Entschädigung der Gemeinde Würenlingen: Ich möchte mich zwar auch nicht auf eine juristische Aus- einandersetzung einlassen; die Ausführungen von Herrn Ständerat Binder verlangen aber einige Hinweise. Ich bin bereit - der Bundesrat sicher auch -, dieses Problem ein- lässlich und über diesen Bereich hinaus zu prüfen, weil sich neue Fragen stellen. Heute, Ständerat Binder, brauchen wir kein Rechtsgutachten. Wir haben auch keines.
Eine zusätzliche Rechtsgrundlage (Legalitätsprinzip) braucht es nur, soweit wir über den eigenen Bereich - das hat Ständerat Professor Jagmetti (ich habe es im Protokoll gelesen) zu Recht gesagt - hinausgehen, da alle Leistungen für und gegen Dritte einer speziellen Rechtsgrundlage bedürfen. Dort, wo wir aber pro domo, für uns selbst, tätig werden - soweit dieses Tätigsein eine Rechtsgrundlage hat -, ist keine zusätzliche Rechtsgrundlage erforderlich.
Was könnte als Rechtsgrundlage herangezogen werden? Herr Ständerat Binder zitiert zum Vergleich die Botschaft, die nachher beraten wird: Aufwendungen von 20 Millionen für Pilot- und Demonstrationsanlagen. Das ist ein Beispiel, wo wir nur im eigenen Bereich tätig werden: Im Rahmen von Bundesvorhaben, nicht bei Dritten, sind derartige For- schungsziele zu verfolgen und zu finanzieren, eben mit Pilotanlagen, mit Demonstrationsanlagen. Da geht es um keinen Franken Leistungen an und für Dritte. Weil es um den eigenen Tätigkeitsbereich geht, kann der Bund über den Budgetweg, also nach dem ordentlichen Verfahren, vorge- hen. Eine zusätzliche Rechtsgrundlage ist nicht nötig!
Auch das Landesversorgungsgesetz ist rechtlich unbehilf- lich, weil es keinerlei Rechtsgrundlage für Abgeltungen von Standortbelastungen und dergleichen an Dritte abgibt. Einen derartigen Sachverhalt kennt das Landesversor- gungsgesetz nicht. Es wäre möglich, dort über eine Revision eine entsprechende Klausel einzufügen. Mit diesen Abgel- tungen für Standortbelastungen können natürlich auch, soweit es sich nicht um ein Enteignungsverfahren handelt, um die Inanspruchnahme von Vermögenswerten Dritter, Standortbelastungen im Sinne von materiellen Enteignun- gen entschädigt werden. Dafür haben wir im Enteignungs- recht eine Grundlage. Aber es geht hier ja nicht darum, dass wir Standortbelastungen für Würenlingen schaffen, weil wir Rechte, Vermögenswerte in Anspruch nehmen und Immis- sionen, Inkonvenienzen verursachen würden.
Das waren einige rechtliche Ueberlegungen, die darlegen sollten, dass es keine einfache Problematik ist.
Nun aber zu dem, was die Kommissionsmehrheit und Stän- derat Binder mehr interessiert. Wir wollen und - ich bin überzeugt - wir müssen diese Frage prüfen. Wir haben heute eine andere Landschaft. Heute werden Anliegen bestritten oder sogar bekämpft, die früher gesuchte Vorha- ben waren. Das erleben wir bei vielen Infrastrukturvorhaben. Wir erleben es nicht nur bei den Strassen, sondern neuer- dings sogar bei der Schiene. Bei Häufungen von Standorten für bestimmte Infrastrukturvorhaben, wie man sie im Kanton Aargau insbesondere im Zusammenhang mit Energieanla- gen, Produktionsanlagen, Lagerhaltung oder auch allenfalls einmal Entsorgungsanlagen hat, ist es sicher nötig, die Fragen eines Ausgleichs (ob Sie das dann als «Abgeltung» bezeichnen wollen oder nicht) zu prüfen. Aber wir können die Prüfung nicht auf die erwähnten Sachverhalte beschrän- ken, weil die Fragen weit darüber hinausgehen. Sie kennen ja die Situation, die wir heute vielerorts antreffen, dass Vorhaben des Staates - nicht nur des Bundes, oft auch von Kantonen und Gemeinden - gar nicht mehr willkommen sind, sofern sie keinen unmittelbaren Nutzen bringen. Der
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30 septembre 1986
Nutzen für die anderen wird heute nur noch als «Opfer» empfunden, wobei man gerne grosszügig vergisst, dass man vielleicht längst aus vergleichbaren Opfern anderer selbst auch Nutzen gezogen hat. Ich bin bereit, dem Bun- desrat zu empfehlen, diese Fragen zu prüfen, aber Sie dürfen daraus keine Zusicherungen ableiten. Das wäre ver- früht, und ich wäre dafür gar nicht kompetent. Aber ich gebe zu, Ständerat Binder, im Kanton Aargau wie auch anderen- orts stellen sich Fragen, die wir gesamthaft überprüfen müssen.
Zu den Ausführungen von Ständerat Piller und Frau Stände- rätin Bührer (Nichteintreten). Man kann sicher nicht sagen, Ständerat Piller, hier gehe es darum, dass ein Risiko quasi von der Unternehmung auf die öffentliche Hand übertragen werde. Das Risiko bleibt bei der Unternehmung, bei der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG. Es geht auch nicht darum, ihr irgendwie - Frau Ständerat Bührer, Sie haben es am Schluss gesagt - «zu Gefallen zu sein». Beileibe nicht! Die Frage war einfach, ob es richtig sei, dieses Gebäude zur Verfügung zu stellen, ob der Bund als Gebäudeinhaber ein Interesse insbesondere an einer zweckmässigen Nutzung habe. Zweitens stellte sich die Frage nach der Landesversor- gung, die von Ihnen bestritten wird. Der Bund stellt - Stän- derat Hefti hat das einlässlich dargelegt - ein Gebäude zur Verfügung, gegen volle Schadloshaltung, also gegen Miete, Entschädigung, was immer das dann rechtlich ist. Zu dieser Situation kam es, weil dieses Gebäude nicht mehr für frü- here Zwecke verwendet wird, d. h. nicht deshalb, weil man früher unbedacht handelte! Gerade auf dem Gebiete der Forschung gibt es immer wieder vergleichbare Entwicklun- gen, indem eben Bauten, Anlagen und Einrichtungen, die während einer gewissen Zeit für bestimmte Forschungs- zwecke benötigt und benützt werden, nachher wegen einer Aenderung in der Aufgabenstellung, wegen Erfüllung des Auftrages und dergleichen, nicht mehr nötig sind.
Wäre es besser, dieses Gebäude mit einem entsprechenden Kostenaufwand abzureissen, zu beseitigen, zu entsorgen? Ist es nicht zweckmässiger, dieses Gebäude, das von der bisherigen Verwendung her hohen Sicherheitsanforderun- gen entspricht, einem neuen Zweck dienstbar zu machen? Das gilt insbesondere, weil die Sicherheit von der HSK klar bejaht wird.
Ich spreche jetzt nicht bezogen auf die Ausführungen von Frau Bührer und Herrn Piller; aber ich muss sagen, gele- gentlich macht man sich schon einige Gedanken, wenn man bestrebt ist, objektiv zu sein.
Da wägen wir ab und legen die Erwägungen offen dar: Man muss sich überlegen, ob für die 1200 Mitarbeiter in den beiden Betrieben SIN und EIR ein zusätzliches Risiko besteht. Natürlich ist das der Fall; sie sind innerhalb dieses Kilometers, von dem die Rede ist. Wenn man aber alle Faktoren berücksichtigt, ist dieses zusätzliche Risiko so klein, dass es ohne Zweifel verantwortbar ist.
Doch nimmt man aus diesem sachlichen, objektiven Abwä- gen unserer zuständigen Sicherheitsstellen manchmal nur gerade einzelne Gedanken, Sätze heraus. Man muss sich doch mit den Vorbehalten auseinandersetzen, wenn man objektiv sein will; das ist das Fundament für eine Stellung- nahme Pro oder Kontra. Man muss jedoch alle Beurteilun- gen durch unsere HSK (sicher eine sehr verantwortungsbe- wusste Amtsstelle) mit Blick auf die Schlussfolgerungen werten. Die Schlussfolgerungen sind eindeutig: Die Sicher- heit ist in hohem Masse gegeben, das Risiko für die 1200 Mitarbeiter in den beiden Betrieben ist durchaus verantwort- bar, weil es so klein ist, weil es durch alle gebotenen und vorgesehenen Sicherheitsmassnahmen minimalisiert wer- den kann.
Man hat hier - übrigens auch in der Kommission - dem Sicherheitsgesichtspunkt zu Recht alle erdenkliche Auf- merksamkeit und Bedeutung geschenkt. Ich habe schon erwähnt: Das machen wir überhaupt bei allen Anlagen.
Zur Frage der Landesversorgung. Es ist richtig, dass dieser Stoff, damit er einsatzfähig wird, zur Umwandlung ins Aus- land transportiert werden muss. Eine derartige Vorsorgehal- tung liegt im Versorgungsinteresse: Wir erreichen eine
Diversifikation der Rohstoffe, wenn wir auch nicht direkt verwertbare Stoffe für die Energieproduktion lagern. Auch in der Diversifikation liegt also eine Landesversorgung: Hier kommt der Energie eine grosse Bedeutung zu, und wir haben im Hinblick auf unsere Versorgungsstrukturen besondere Probleme. Ich nenne noch einmal die 66 Prozent Erdöl und Erdölprodukte, die wir nur während eines beschränkten Zeitraums im Inland lagern können. Wir haben etwa 6 bis 7 Prozent Erdgas; das ist nicht lagerhal- tungsfähig. Unser nationales Interesse an dieser Diversifika- tion bzw. an einer solchen Rohstofflagerhaltung hat der Delegierte für die Landesversorgung vor vielen Jahren - sicher zu Recht - bestätigt. Dass als Folge einer solchen Beurteilung die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG die entspre- chenden wirtschaftlichen Begünstigungen, Vorteile erhält, ist nichts anderes als recht und billig: Jedermann, der auf diese Weise das nationale Interesse beachtet, erhält sie. Es wäre rechtlich nicht haltbar, wenn man sie in diesem Fall verweigern würde. Das könnte man nur tun, wenn man sagen würde: Wir haben kein Interesse an dieser Lagerhal- tung. Wenn man aber die Vorratshaltung bejaht, müssen auch die entsprechenden Rechte eingeräumt werden. Das hat der Delegierte in diesem Fall zugesichert. Der Bundesrat ist der Ueberzeugung - ich persönlich bin es auch -, dass das zu Recht geschehen ist.
Ich möchte Sie deshalb bitten, auf diese Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Das darf im Hinblick auf die Sicherheit und auch im Hinblick auf das Landesinteresse getan wer- den. Die Frage, die im Raume bleibt - «Abgeltung oder Behandlung einer solchen Standortgemeinde oder Stand- ortregion?» -, wollen wir zur Prüfung entgegennehmen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Piller (Nichteintreten) 7 Stimmen Für den Antrag der Kommission (Eintreten) 29 Stimmen
Hefti: Von mir aus kann die Vorlage - wenn kein Einspruch aus dem Rat erhoben wird - in globo behandelt werden.
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
29 Stimmen 7 Stimmen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
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Pilot- und Demonstrationsanlagen. Rahmenkredit
Equipements énergétiques. Crédit de programme
Botschaft und Beschlussentwurf vom 28. Mai 1986 (BBI II, 1131) Message et projet d'arrêté du 28 mai 1986 (FF II, 1159)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Hefti, Berichterstatter: Diese Vorlage beinhaltet zwei Teile. Der eine ist orientierend; über den andern müssen wir
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Uranlager in Würenlingen. Rahmenbewilligung Dépôt d'uranium à Würenlingen. Autorisation générale
In
Dans
In
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Jahr
1986
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 85.038
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 30.09.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
530-536
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Pagina
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20 014 792
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