Equipements énergétiques. Crédit
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30 septembre 1986
Nutzen für die anderen wird heute nur noch als «Opfer» empfunden, wobei man gerne grosszügig vergisst, dass man vielleicht längst aus vergleichbaren Opfern anderer selbst auch Nutzen gezogen hat. Ich bin bereit, dem Bun- desrat zu empfehlen, diese Fragen zu prüfen, aber Sie dürfen daraus keine Zusicherungen ableiten. Das wäre ver- früht, und ich wäre dafür gar nicht kompetent. Aber ich gebe zu, Ständerat Binder, im Kanton Aargau wie auch anderen- orts stellen sich Fragen, die wir gesamthaft überprüfen müssen.
Zu den Ausführungen von Ständerat Piller und Frau Stände- rätin Bührer (Nichteintreten). Man kann sicher nicht sagen, Ständerat Piller, hier gehe es darum, dass ein Risiko quasi von der Unternehmung auf die öffentliche Hand übertragen werde. Das Risiko bleibt bei der Unternehmung, bei der Kernkraftwerk Kaiseraugst AG. Es geht auch nicht darum, ihr irgendwie - Frau Ständerat Bührer, Sie haben es am Schluss gesagt - «zu Gefallen zu sein». Beileibe nicht! Die Frage war einfach, ob es richtig sei, dieses Gebäude zur Verfügung zu stellen, ob der Bund als Gebäudeinhaber ein Interesse insbesondere an einer zweckmässigen Nutzung habe. Zweitens stellte sich die Frage nach der Landesversor- gung, die von Ihnen bestritten wird. Der Bund stellt - Stän- derat Hefti hat das einlässlich dargelegt - ein Gebäude zur Verfügung, gegen volle Schadloshaltung, also gegen Miete, Entschädigung, was immer das dann rechtlich ist. Zu dieser Situation kam es, weil dieses Gebäude nicht mehr für frü- here Zwecke verwendet wird, d. h. nicht deshalb, weil man früher unbedacht handelte! Gerade auf dem Gebiete der Forschung gibt es immer wieder vergleichbare Entwicklun- gen, indem eben Bauten, Anlagen und Einrichtungen, die während einer gewissen Zeit für bestimmte Forschungs- zwecke benötigt und benützt werden, nachher wegen einer Aenderung in der Aufgabenstellung, wegen Erfüllung des Auftrages und dergleichen, nicht mehr nötig sind.
Wäre es besser, dieses Gebäude mit einem entsprechenden Kostenaufwand abzureissen, zu beseitigen, zu entsorgen? Ist es nicht zweckmässiger, dieses Gebäude, das von der bisherigen Verwendung her hohen Sicherheitsanforderun- gen entspricht, einem neuen Zweck dienstbar zu machen? Das gilt insbesondere, weil die Sicherheit von der HSK klar bejaht wird.
Ich spreche jetzt nicht bezogen auf die Ausführungen von Frau Bührer und Herrn Piller; aber ich muss sagen, gele- gentlich macht man sich schon einige Gedanken, wenn man bestrebt ist, objektiv zu sein.
Da wägen wir ab und legen die Erwägungen offen dar: Man muss sich überlegen, ob für die 1200 Mitarbeiter in den beiden Betrieben SIN und EIR ein zusätzliches Risiko besteht. Natürlich ist das der Fall; sie sind innerhalb dieses Kilometers, von dem die Rede ist. Wenn man aber alle Faktoren berücksichtigt, ist dieses zusätzliche Risiko so klein, dass es ohne Zweifel verantwortbar ist.
Doch nimmt man aus diesem sachlichen, objektiven Abwä- gen unserer zuständigen Sicherheitsstellen manchmal nur gerade einzelne Gedanken, Sätze heraus. Man muss sich doch mit den Vorbehalten auseinandersetzen, wenn man objektiv sein will; das ist das Fundament für eine Stellung- nahme Pro oder Kontra. Man muss jedoch alle Beurteilun- gen durch unsere HSK (sicher eine sehr verantwortungsbe- wusste Amtsstelle) mit Blick auf die Schlussfolgerungen werten. Die Schlussfolgerungen sind eindeutig: Die Sicher- heit ist in hohem Masse gegeben, das Risiko für die 1200 Mitarbeiter in den beiden Betrieben ist durchaus verantwort- bar, weil es so klein ist, weil es durch alle gebotenen und vorgesehenen Sicherheitsmassnahmen minimalisiert wer- den kann.
Man hat hier - übrigens auch in der Kommission - dem Sicherheitsgesichtspunkt zu Recht alle erdenkliche Auf- merksamkeit und Bedeutung geschenkt. Ich habe schon erwähnt: Das machen wir überhaupt bei allen Anlagen.
Zur Frage der Landesversorgung. Es ist richtig, dass dieser Stoff, damit er einsatzfähig wird, zur Umwandlung ins Aus- land transportiert werden muss. Eine derartige Vorsorgehal- tung liegt im Versorgungsinteresse: Wir erreichen eine
Diversifikation der Rohstoffe, wenn wir auch nicht direkt verwertbare Stoffe für die Energieproduktion lagern. Auch in der Diversifikation liegt also eine Landesversorgung: Hier kommt der Energie eine grosse Bedeutung zu, und wir haben im Hinblick auf unsere Versorgungsstrukturen besondere Probleme. Ich nenne noch einmal die 66 Prozent Erdöl und Erdölprodukte, die wir nur während eines beschränkten Zeitraums im Inland lagern können. Wir haben etwa 6 bis 7 Prozent Erdgas; das ist nicht lagerhal- tungsfähig. Unser nationales Interesse an dieser Diversifika- tion bzw. an einer solchen Rohstofflagerhaltung hat der Delegierte für die Landesversorgung vor vielen Jahren - sicher zu Recht - bestätigt. Dass als Folge einer solchen Beurteilung die Kernkraftwerk Kaiseraugst AG die entspre- chenden wirtschaftlichen Begünstigungen, Vorteile erhält, ist nichts anderes als recht und billig: Jedermann, der auf diese Weise das nationale Interesse beachtet, erhält sie. Es wäre rechtlich nicht haltbar, wenn man sie in diesem Fall verweigern würde. Das könnte man nur tun, wenn man sagen würde: Wir haben kein Interesse an dieser Lagerhal- tung. Wenn man aber die Vorratshaltung bejaht, müssen auch die entsprechenden Rechte eingeräumt werden. Das hat der Delegierte in diesem Fall zugesichert. Der Bundesrat ist der Ueberzeugung - ich persönlich bin es auch -, dass das zu Recht geschehen ist.
Ich möchte Sie deshalb bitten, auf diese Vorlage einzutreten und ihr zuzustimmen. Das darf im Hinblick auf die Sicherheit und auch im Hinblick auf das Landesinteresse getan wer- den. Die Frage, die im Raume bleibt - «Abgeltung oder Behandlung einer solchen Standortgemeinde oder Stand- ortregion?» -, wollen wir zur Prüfung entgegennehmen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Piller (Nichteintreten) 7 Stimmen Für den Antrag der Kommission (Eintreten) 29 Stimmen
Hefti: Von mir aus kann die Vorlage - wenn kein Einspruch aus dem Rat erhoben wird - in globo behandelt werden.
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
29 Stimmen 7 Stimmen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
86.034
Pilot- und Demonstrationsanlagen. Rahmenkredit
Equipements énergétiques. Crédit de programme
Botschaft und Beschlussentwurf vom 28. Mai 1986 (BBI II, 1131) Message et projet d'arrêté du 28 mai 1986 (FF II, 1159)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Hefti, Berichterstatter: Diese Vorlage beinhaltet zwei Teile. Der eine ist orientierend; über den andern müssen wir
SBB. Leistungsauftrag 1987
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befinden. Der Bundesrat gibt bekannt, dass er über den Budgetweg - auf dem wir natürlich auch wieder zustimmen müssen - im Sinne des Energiesparens 10 Millionen für wärmedämmende Einsparungen und Vorhaben bei den Bundesbauten einsetzen will und dazu durch diesen Beschluss einen Kredit von 20 Millionen für Pilotvorhaben, wobei die Durchführung dieses Konzeptes in enger Koordi- nation mit der Energie- und Umweltforschung des Bundes erfolgen soll. Die Frage nach der Verfassungsmässigkeit mag sich vielleicht stellen; aber immerhin können wir im Parlament heute darüber entscheiden, durch einen nicht dem Referendum unterstellten Bundesbeschluss.
Diese Vorlage liegt durchaus im Konzept des Bundesrates, Alternativenergien zu fördern, auch wenn man sich bewusst ist, dass sie jetzt und auch noch in Zukunft nur einen geringen Beitrag an unsere Energieversorgung erbringen können. Die Vorlage war denn auch in der Kommission völlig unbestritten und wurde rasch verabschiedet.
Was man sich fragen könnte: Geht der Bundesrat mit den 20 Millionen, die sich übrigens später, wenn nötig, ohne weiteres erhöhen lassen, nicht etwas wenig weit, wenn andernorts verlangt wurde, es sollten für solche Zwecke jährlich 100 Millionen eingesetzt werden sowie es solle die Prüfung eines Solarkraftwerkes in den Alpen erfolgen? Ich glaube aber, der Bundesrat handelt mit seinem Antrag rich- tig, ebenso wenn er auf Seite 7 der Botschaft auf das Moment der Wirtschaftlichkeit hinweist. Forschen soll nicht im Sinne eines «l'art pour l'art»> betrieben werden. Auch beim Forschen ist sinnvolles Handeln und systematisches Vorgehen am Platze.
Die Bundesrepublik gab Hunderte von Millionen ohne nen- nenswerten Erfolg aus. Solarkraftwerke in viel günstigeren Gegenden als bei uns, z. B. in Israel, in der Sahara, in Amerika, Spanien, vermochten selbst kleine Erwartungen nicht zu erfüllen. Es hat sicher kaum einen Wert, nochmals erforschen zu wollen, was andernorts bereits fehlschlug. Es wird richtig sein, als ersten Schritt einmal genau zu prüfen, was andernorts schon geschah und mit welchem Erfolg. Die Kommission beantragt - wie bereits gesagt - einstimmig Eintreten und Zustimmung zum Bundesbeschluss.
Bundesrat Schlumpf: Ich danke Herrn Ständerat Hefti, dass er auch diese Vorlage so konzis vertreten hat.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 33 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
Schluss der Sitzung um 11.00 Uhr La séance est levée à 11 h 00
Siebente Sitzung - Septième séance
Mittwoch, 1. Oktober 1986, Vormittag Mercredi 1er octobre 1986, matin
9.15 h
Vorsitz - Présidence: Herr Gerber
85.070
SBB. Leistungsauftrag 1987 CFF. Mandat de prestations 1987
Botschaft, Beschluss- und Gesetzentwürfe vom 27. November 1985 (BBI III, 658)
Message, projets de loi et d'arrêté du 27 novembre 1985 (FF III, 634) Beschluss des Nationalrates vom 19. Juni 1986 Décision du Conseil national du 19 juin 1986
Antrag der Kommission Eintreten
Antrag Letsch Nichteintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Proposition Letsch Ne pas entrer en matière
Piller, Berichterstatter: Mit dem Bundesbeschluss vom 19. März 1982 wurde den Schweizerischen Bundesbahnen erstmals ein Leistungsauftrag erteilt. Vorausgegangen waren einige für die SBB sehr schwierige und aus finanziel- ler Sicht wenig erfreuliche Jahre. Die Verantwortlichen unterbreiteten deshalb dem Bundesrat Vorschläge zur unternehmerischen und verkehrspolitischen Sanierung. Ich erinnere Sie auch an die damals erstellten Expertisen der Firma Knight-Wegenstein und des Betriebswissenschaftli- chen Institutes der ETH Zürich.
Aus all diesen Arbeiten entstand der Leistungsauftrag 82, mit dem der Gesetzgeber die von den SBB zu erbringenden Leistungen festlegt und gleichzeitig die unternehmerischen Zielsetzungen klar vom gemeinwirtschaftlichen Aufgaben- bereich abgrenzt.
Bei den damaligen Beratungen in unserem Rate gab es lobende und kritische Stimmen. Unser hochgeschätzter Ratspräsident Gerber führte damals als Berichterstatter am Schluss seines Votums folgendes an: «Mit den beantragten politischen und skizzierten unternehmerischen Massnah- men werden zwar die SBB noch nicht wieder eigenwirt- schaftlich. Die Fehlbeträge sinken jedoch so weit, dass Unternehmensleitung und Personal in ihrem Willen bestärkt werden, in Zukunft den vollen Rechnungsausgleich zu erzie- len. Daneben wird es Aufgabe der politischen Behörden sein, Wettbewerbsverzerrungen, wie sie heute auf den schweizerischen Verkehrsnetzen bestehen, so weit wie möglich abzubauen.»
Wenn wir heute Bilanz ziehen, trifft dies ziemlich genau zu. Wesentliche damals gestellte Ziele wurden erreicht. Einmal brachte die Trennung in einen marktwirtschaftlichen und in einen gemeinwirtschaftlichen Bereich eine eindeutige Ver- besserung der Transparenz. Damit wuchs in der Bevölke- rung auch das Verständnis für die aus den gemeinwirt- schaftlichen Leistungen entstehenden Defizite, die dann von der öffentlichen Hand abgegolten werden. Es zeigt sich
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.034
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
30.09.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
536-537
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Pagina
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20 014 793
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