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Beamtengesetz. Aenderung
Kulturlandes ganz allgemein nicht unberücksichtigt bleiben sollte.
Für solche und ähnliche Massnahmen sind beim Bund aus den Treibstoffzöllen heute und auch künftig die Mittel vor- handen, so dass es sich meines Erachtens rechtfertigt, für entsprechende Projekte ungefähr die gleichen Subventions- prozentsätze anzuwenden, wie für den seinerzeitigen Bau der Nationalstrasse. Schliesslich hat die Nationalstrassen- rechnung das Geld früher durch ein billigeres Projekt bereits eingespart.
Da meine Ueberlegungen zur ganzen Problematik eigentlich allgemein einleuchten müssen und der Bund übrigens bis- her schon durch die Bewilligung von Lärmschutzwänden Verständnis für geplagte Autobahnanstösser bewiesen hat - was ich dankbar anerkenne -, hoffe ich, dass Sie mein Postulat an den Bundesrat überweisen werden. Ob es in der Folge dadurch irgendwo und irgendwann wieder zu einem Gemeindeehrenbürgerrecht für einen Bundesrat kommen könnte, kann heute nicht versprochen, aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Bundesrat Schlumpf: Die Einladung von Herrn Reichmuth, seinem Postulat zu entsprechen, wird gerne angenommen, mit oder ohne künftiges Ehrenbürgerrecht. Ich habe schon eines, nämlich dasjenige meiner eigenen Gemeinde Fels- berg; an und für sich wäre mein Bedarf gedeckt. Das soll aber in keiner Weise einer Annahme des Postulats entge- genstehen.
Dessen Forderungen werden heute bei Neuanlagen schon eingehalten, wie Herr Reichmuth gesagt hat. Das sei keiner- lei Kritik an dem, was man früher nicht getan hat, weil damals die Optik und Wertung eine andere war. Weil inzwi- schen der Verkehr ganz andere Ausmasse angenommen hat, als seinerzeit veranschlagt wurde, weil auch die Immis- sionen verschiedenster Art ganz anders empfunden werden als vor einigen Jahren, hat man erkannt, dass in der Tat mehr getan werden muss. Deshalb also Tieferlegungen, Ueberdeckungen von Strassen usw .; das wird - ohne dass wir unverhältnismässig viel Geld investieren - unsererseits sehr entgegenkommend geprüft, und es wird dem Wunsch danach auch entsprochen. Wir sind auch durchaus bereit, Untertunnelungen und Umfahrungen für Strecken vorzu- nehmen, bei denen noch vor wenigen Jahren die Meinung herrschte, man könne mit Teilmassnahmen die Immissionen (auch landschaftlicher Natur) abwehren.
Heute findet die Planung von Neuanlagen eine andere Bewertung. Es wäre deshalb gegenüber denjenigen Men- schen, welche die Lasten früher erbauter Strassen zu tragen haben, nicht richtig, wenn man bei bestehenden Anlagen nicht nachträglich installieren würde, was nach Massgabe der Verhältnismässigkeit mit Fug verlangt werden kann. Wir sind dazu bereit: ob es sich nun um die Reduktion von inzwischen aufgekommenem Lärm oder von Abgasen han- delt; es können auch Lichtimmissionen sein, wie Ständerat Reichmuth aufführte. Wir sind bereit, auch nachträglich bauliche Vorkehren zu treffen, um diese Immissionen zu reduzieren.
Es geht in der Tat um etwas sehr Wichtiges, weil in der Regel Siedlungsgebiete davon betroffen sind. Es geht um eine Restitution einer möglichen Integrität der Lebens- und Arbeitsräume von Menschen. Das muss prioritäre Bedeu- tung bei unserer Infrastrukturpolitik erlangen.
Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. Wir werden mit den Kantonen zusammen die nötigen Vorbe- reitungen treffen, die Bedürfnisse aufnehmen und ein Pro- gramm erstellen. Für die Finanzierung ist Gewähr geboten. Sie kennen den Stand der Rückstellungen. Wir haben bereits heute eine genügende verfassungsrechtliche Grund- lage mit Artikel 36ter in Buchstabe d. Mit der KVP-Vorlage in Artikel 37 Absatz 2 werden wir noch eine etwas breiter abge- stützte Verfassungsgrundlage haben.
Das Postulat kann also entgegenommen werden.
Ueberwiesen - Transmis
Schluss der Sitzung um 19.00 Uhr La séance est levée à 19 h 00
Sechste Sitzung - Sixième séance
Dienstag, 9. Dezember 1986, Vormittag Mardi 9 décembre 1986, matin
8.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Dobler
86.014
Beamtengesetz. Aenderung Statut des fonctionnaires. Modification
Botschaft und Gesetzentwurf vom 10. März 1986 (BBI II, 313) Message et projet de loi du 10 mars 1986 (FF Il, 317) Beschluss des Nationalrates vom 22. September 1986 Décision du Conseil national du 22 septembre 1986
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Matossi, Berichterstatter: Die vorliegende Botschaft umfasst zwei Geschäfte: einen Bundesbeschluss A über die Aenderung des Beamtengesetzes und einen Bundesbe- schluss B über die Aenderung des Beamtenverzeichnisses. Ich schlage vor, dass wir die Eintretensdebatte über beide Bundesbeschlüsse gemeinsam führen.
Wir sind Zweitrat. Im Nationalrat wurde diese Vorlage im Plenum mit 116 zu 0 Stimmen in der Herbstsession 1986 verabschiedet.
Unsere Kommission tagte am 25. November und verabschie- dete beide Geschäfte nach einer Sitzungsdauer von vier Stunden einstimmig. Die Tatsache, dass wir in der Detailbe- ratung praktisch allen Beschlüssen des Nationalrates gefolgt sind, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir über einige Artikel ausgiebig diskutiert und zum Teil mit knappen Mehrheiten entschieden haben.
Das Dienstverhältnis der Bundesbeamten wird in einem Gesetz vom Jahr 1927 geregelt. Die Aenderungen, die uns der Bundesrat vorschlägt, bringen keine sensationellen Neuerungen. Mit der vorgeschlagenen Teilrevision will der Bundesrat das Beamtengesetz auf veränderte gesetzliche Grundlagen abstimmen und, ganz allgemein gesagt, das Dienstverhältnis der Bundesbeamten flexibler regeln. Anlass zu den Aenderungen gab das Erfordernis, die Teilzeitarbeit neu zu regeln und die dafür notwendige Gesetzesgrundlage zu schaffen. Grundsätzlich soll der einzelne Beamte mög- lichst frei darüber entscheiden können, in welcher Form er seine Aufgaben erfüllen will.
Wir begrüssen es aber, dass der Bundesrat mit seiner Bot- schaft auf Seite 4 einen Anspruch auf Teilzeitarbeit aus- schliesst. Der Grundgedanke des Beamtengesetzes bleibt nach der vorliegenden Revision derselbe wie zur Zeit seiner Inkraftsetzung. Er soll «dem Staate und den Beamten den nötigen Schutz bei der Ausübung der gegenseitigen Rechte gewähren».
Schwerpunkte der vorgeschlagenen Aenderung sind: a) die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für die Teilzeitbe- schäftigung von Beamten im Sinne einer Anpassung an Regelungen, welche in der privaten Wirtschaft längstens eingeführt sind und sich zum Vorteil aller Beteiligten bewährt haben; b) die Gleichbehandlung von Mann und
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Statut des fonctionnaires. Modification
Frau beim Anspruch auf den Ortszuschlag, basierend auf Artikel 4 der Bundesverfassung; c) die Umgestaltung der Bestimmungen über die Kinderzulagen; d) eine Aenderung der Vorschriften über Nebenbeschäftigungen und Einfüh- rung einer Ablieferungspflicht bei erheblichem Einkommen aus Sondertätigkeit; e) die Einführung einer Sicherheitsprü- fung für Bundesbeamte; f) der Einbau der bis Ende 1986 aufgelaufenen Teuerung in die Besoldungen, der Ortszu- schlag und die Kinderzulagen. Auf diese Punkte werden wir in der Detailberatung zu sprechen kommen.
In einem Vorverfahren haben die Sozialpartner - sie sind auf Seite 5 unserer Botschaft aufgeführt - Gelegenheit und auch die Möglichkeit, sich zur Gesetzesrevision zu äussern. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei Verhandlungen die Ansichten der Vertragspartner nicht immer übereinstimmen. Der Bundesrat hält aber in seiner Botschaft auf Seite 6 fest: «Im übrigen darf das Einvernehmen mit den Personalver- bänden als hergestellt bezeichnet werden.» Das ist, wenn auch etwas kompliziert ausgedrückt, an und für sich erfreu- lich.
Die finanziellen Auswirkungen dieser Gesetzesänderung können Sie auf den Seiten 24 und 25 der Botschaft nachle- sen. Die teuerungsbedingte Erhöhung der gesetzlichen Bezüge (Besoldungen, Ortszuschlag und Kinderzulagen) um 24,5 Prozent auf den Indexstand von 108,9 Punkten bewirkt keine Mehrkosten, da bisher im gleichen Umfang ausgerichtete Teuerungszulagen wegfallen.
Die Verbesserungen beim Anspruch auf Ortszuschlag und Dienstaltersgeschenk finden Sie ebenfalls auf Seite 24 unten genau aufgelistet. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 17 Millionen Franken. Das wäre, gemessen an den für 1986 budgetierten Personalaufwendungen des Bundes, 0,2 Pro- zent.
Im Bereich der Regelung von Dienstverhältnissen und von Lohnskalen gibt es auch in der Privatwirtschaft immer wie- der Probleme und Diskussionen. Wir sind uns auch bewusst, dass mit der heutigen Anpassung an veränderte Verhält- nisse nicht alle anstehenden Probleme gelöst und alle Fra- gen beantwortet sind, sondern dass man auch hier im Sinne einer vernünftigen Prioritätenordnung die dringenden Kor- rekturen vorschlägt. Dafür und für die gute und klare Bot- schaft sei dem Bundesrat gedankt.
Noch zwei Sätze zum Bundesbeschluss B, zu den Aemter- verzeichnissen: Wir beantragen, das vom Bundesrat erlas- sene Aemterverzeichnis zu genehmigen, wie dies Artikel 1 Absatz 2 des Beamtengesetzes vorsieht. Es heisst nämlich dort im geltenden Beamtengesetz: «Das Verzeichnis der Aemter, deren Träger die Eigenschaft von Beamten haben, wird vom Bundesrat aufgestellt. Es bedarf der Genehmi- gung der Bundesversammlung.»
Das geltende Verzeichnis wurde im Oktober 1972 erlassen. Aufgrund einiger Aenderungen im Laufe der Jahre 1980, 1982, 1983 und 1984 ist es den neuen Verhältnissen anzu- passen. Im einzelnen sind die Aenderungen auf Umbenen- nungen von Dienststellen, neue Berufsbezeichnungen und Reorganisationen von Dienststellen zurückzuführen. Die Aenderungen gehen aus dem Anhang zum Aemterverzeich- nis hervor. Die Zahl der Amtsbezeichnungen bleibt praktisch unverändert. Auf den Seiten 37ff der Botschaft finden Sie dieses Aemterverzeichnis. Mit den vorliegenden Aenderun- gen des Aemterverzeichnisses sind keine Mehrkosten ver- bunden.
Ich ersuche Sie im Namen der einstimmigen Kommission, auf das Bundesgesetz A und den Bundesbeschluss B einzu- treten.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
A Bundesgesetz über das Dienstverhältnis der Bundesbe- amten Loi fédérale sur le statut des fonctionnaires
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Ziff. I Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule, ch. I préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Ziff. I Titel, Art. 2 Abs. 1, 4 Abs. 3, 7 und 13 Abs. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. I titre, art. 2 al. 1, 4 al. 3, 7 et 13 al. 2
Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 15 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Antrag Bauer Abs. 2 .... durch den Beamten im Vollamt.
Art. 15 Proposition de la commission
Proposition Bauer Al. 2 .... avec la charge de fonctionnaire à plein temps.
Matossi, Berichterstatter: Ich habe hier nur eine kurze Bemerkung anzubringen. Die Kommission diskutierte eine Anregung der Redaktionskommission, diesen Abschnitt neu zu fassen. Obwohl diese Anregung deutlicher ausgesagt hätte, für welche Fälle eine Ermächtigung bzw. eine Bewilli- gung benötigt wird, wurde sie nicht zuletzt mit der Begrün- dung, man wolle keine Differenzen zum Nationalrat schaf- fen, fallengelassen. Persönlich habe ich das bedauert, aber wir stimmten hier dem Nationalrat bzw. dem Bundesrat zu. Das nur als Erklärung.
Mme Bauer: Ma proposition vise à compléter, s'agissant d'occupations accessoires, l'alinéa 2 de l'article 15 par l'ex- pression «à plein temps». L'alinéa 2 serait donc ainsi libellé: «L'exercice d'une activité commerciale et industrielle est incompatible avec la charge de fonctionnaire à plein temps.»
Si l'on peut admettre en effet qu'une occupation accessoire peut nuire, quant au rendement et à l'efficacité, à une activité à plein temps au service de l'Etat, il paraît excessif, abusif même, d'interdire à un fonctionnaire qui ne travaille qu'à mi-temps toute autre activité commerciale et indus- trielle. Il faut rappeler que l'alinéa 1 de cet article 15 garantit déjà à l'employeur qu'une occupation accessoire ne portera pas préjudice à l'accomplissement de ses devoirs de service et ne sera pas incompatible avec sa fonction. Cette condi- tion se justifie absolument. Il n'en va pas de même pour les postes à mi-temps. Ces derniers, nous le savons, sont de plus en plus demandés par les femmes d'abord qui sont ainsi mieux en mesure d'assurer leur double tâche profes- sionnelle et domestique, par les jeunes ensuite, filles et garçons, jeunes pères et jeunes mères, qui souhaitent consacrer une partie de leur temps soit à certaines occupa-
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Beamtengesetz. Aenderung
tions, soit à leurs enfants, quitte à gagner un peu moins d'argent. C'est une tendance générale qu'on peut noter dans tous les pays industrialisés et elle va se renforçant. Selon des études faites aux Etats-unis notamment, les employeurs sont gagnants, dès lors que le rendement, que l'efficacité d'un employé à mi-temps est supérieure à celui d'un employé à plein temps. Mais être fonctionnaire à mi- temps ne signifie pas forcément qu'on restera inactif le reste de la journée. Je pense par exemple à un petit paysan de montagne, heureux qu'un gain régulier vienne compléter ses modestes ressources, ou à un petit épicier que sa femme peut remplacer une partie de la journée. Contreviennent-ils vraiment à l'article 15 s'ils travaillent a mi-temps, aux CFF ou aux PTT, ou encore dans un arsenal de l'armée? Je pense aussi au cas précis d'un médecin-chef de l'hôpital militaire de Novaggio, employé à mi-temps par la Confédération. Peut-on vraiment lui interdire d'exercer une activité médi- cale le reste du temps ? N'a-t-il donc pas le droit de complé- ter son activité au service de la Confédération en recevant, dans son cabinet de consultation, ses propres patients dès lors que l'Etat fédéral en personne - le Département militaire en l'occurrence - ne l'emploie qu'à mi-temps? Avec des interdictions de ce genre, on en arrive à des absurdités. Ou bien l'on force l'employeur à engager un employé à plein temps, même s'il n'en a pas besoin, avec les dépenses supplémentaires qu'une telle mesure entraîne, ou bien on éloigne des personnes hautement qualifiées - ce pourrait être le cas de ce médecin de l'hôpital de Novaggio - en leur imposant des restrictions inacceptables. Mes chers collè- gues, vous qui vous faites toujours les chantres de la liberté, il faut à tout prix, dans ce cas, conserver une certaine souplesse, une certaine flexibilité.
Au sein de la commission, la proposition a été faite de biffer carrément l'alinéa 2. Elle n'a été repoussée que grâce à la voix prépondérante du président. Ma proposition actuelle est une formule de compromis. L'interdiction d'exercer une activité commerciale ou industrielle ne concerne pas les fonctionnaires qui travaillent à mi-temps. Je vous engage à l'adopter.
Reichmuth: Die Formulierung von Artikel 15 Absatz 2, wie sie der Bundesrat vorschlägt, ist auch in der Kommission diskutiert worden. Nach meiner Meinung ist dieser Artikel 15 Absatz 2 nach Vorschlag Bundesrat noch gemäss der Zeit konzipiert, in der alle Beamten vollzeitbeschäftigt waren. Ist ein Beamter beim Bund nur teilzeitbeschäftigt, sollte man ihm nicht vorschreiben können, kein Gewerbe zu betreiben, wie das beim Vollzeitbeschäftigten der Fall ist. Absatz 2 könnte dementsprechend heissen: «Einem Vollzeitbeamten ist jede Ausübung eines Gewerbes oder der Betrieb eines Handelsgeschäftes untersagt.»
Diese Formulierung entspricht genau dem Antrag, wie ihn Frau Bauer stellt. Wir müssten somit nicht mehr, wie es bisher der Fall gewesen ist, eine ganze Kategorie von Teilzeitbeamten künftig von der Nebenbeschäftigung ausschliessen. Wenn man beim Bund Teilzeitbeschäftigte zulassen will, dann darf man dies nicht nur auf die Unselbständigerwerbenden beschränken. Bei all diesen Teilzeitbeschäftigungen wird ja ohnehin im Einzelfall entschieden werden müssen, ob die Nebenbe- schäftigung damit vereinbar ist.
Ich möchte Ihnen deshalb empfehlen, dem Antrag von Frau Bauer zuzustimmen.
Bundesrat Stich: Ich muss Sie bitten, diesen Antrag von Madame Bauer abzulehnen. Es ist ja nicht so, dass wir die Unselbständigerwerbenden gegenüber den Selbständiger- werbenden vorziehen möchten, sondern wir möchten die Teilzeitarbeit für Leute einführen, die nicht voll arbeiten wollen. Wenn sie voll arbeiten wollen, sollen sie beim Bund arbeiten. Sie sollen kein anderes Gewerbe ausüben.
Hier stellen sich schon grundsätzliche Fragen. Wenn wir also das zulassen würden, was Madame Bauer vorschlägt, wäre es beispielsweise denkbar, dass wir in der Rechtsabtei- lung Anwälte hätten, Fürsprecher hätten, die halbtags arbei- ten, die hier im Büro die völlige Infrastruktur haben und
nachher wie ein selbständiger Anwalt oder Fürsprecher in Prozessen auftreten würden. Schon heute haben wir hier Probleme, wenn einmal ein Beamter irgendwo einen Kolle- gen vertritt. Das schätzt man gar nicht.
Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass es für die Verwaltung sehr ungeschickt ist, wenn ein Beamter bei- spielsweise noch ein Handelsgeschäft betreibt. Wer kann dann kontrollieren, welche Geschäfte er am Telefon wäh- rend der Arbeitszeit erledigt? Soll der Chef dann dauernd hinter ihm stehen, um zu kontrollieren, ob er jetzt für den Bund arbeitet oder ob er private Geschäfte macht? Ich glaube, das ist nicht sehr sinnvoll. Dasselbe gilt für einen Architekten, der nebenbei noch ein eigenes Architekturbu- reau führt und Baustellenbesichtigungen macht. Wer kann dann kontrollieren, ob er beim Zahnarzt oder auf einer Baustelle des Bundes oder auf einer privaten Baustelle gewesen ist? Das ist nicht möglich.
Deshalb sind wir hier ganz klar der Meinung, Teilzeitarbeit sei für Leute, die nicht voll arbeiten wollen, also beispiels- weise für eine Frau oder einen Mann, die zu Hause Kinder haben, damit sie sich mehr der Familie widmen oder damit sie irgendeinem Hobby nachgehen können. Dafür soll diese Teilzeit eingeführt werden. Ganz abgesehen davon ist es gerade bei der starken Spezialisierung, die in der Verwal- tung besteht, sinnvoll, Teilzeitberufe einzuführen, denn es ist nicht gesagt, dass in jeder Funktion zum vornherein ein volles Arbeitspensum gegeben ist.
Wenn aus irgendwelchen Gründen ein Angestellter des Bun- des, der nur teilzeitbeschäftigt ist, ein privates Geschäft führen will, ist das durchaus denkbar. Nur darf er dann nicht den Status eines Beamten wählen, sondern muss denjeni- gen eines Angestellten annehmen. Diese Möglichkeit besteht also. Aber beim Beamten erwarten wir, dass er voll im Dienste des Bundes steht, und deshalb bitte ich Sie sehr, diesen Antrag von Frau Bauer abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Bauer Für den Antrag der Kommission
15 Stimmen 22 Stimmen
Art. 20a Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 20b Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Matossi, Berichterstatter: Ich möchte hier nur zwei Worte verlieren, weil dieser Artikel 20b (neu) im Nationalrat zu einigen Diskussionen Anlass gegeben hat. Das Novum geht auf die Strafuntersuchung im Fall Jeanmaire zurück. Damals beantragten die Räte dem Bundesrat, er solle zur Verhinde- rung von Sicherheitsrisiken die notwendigen Präventiv- massnahmen ergreifen. Nach einer kurzen Diskussion in unserer Kommission und nach einigen Erläuterungen von Herrn Bundesrat Stich schloss sich die Kommission einstim- mig dem Beschluss des Nationalrates an, diesen Artikel zu streichen.
Angenommen - Adopté
Art. 21 Abs. 1, 24, 30 Abs 1 und 4, 31 Abs. 1 Ziff. 2, 36 Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Statut des fonctionnaires. Modification
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E
9 décembre 1986
Art. 21 al. 1, 24, 30 al. 1 et 4, 31 al. 1 ch. 2, 36 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 37 Antrag der Kommission Mehrheit Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Minderheit (Belser, Bauer, Jelmini, Meylan)
Abs. 1bis
In Orten mit besondern Verhältnissen namentlich am Arbeitsmarkt kann ein zusätzlicher Zuschlag bis zu 1800 Franken für ein ganzes Jahr ausgerichtet werden.
Abs. 2
Der Bundesrat regelt die Bemessung des Ortszuschlages, des Zuschlages nach Absatz 1bis sowie den Anspruch für Beamte, ...
Art. 37 Proposition de la commission Majorité
Adhérer à la décision du Conseil national
Minorité
(Belser, Bauer, Jelmini, Meylan)
Al. 1 bis
Dans les lieux ayant une situation particulière, spécialement sur le marché du travail, une indemnité supplémentaire de 1800 francs au plus pour une année entière pourra être versée.
Al. 2
Le Conseil fédéral règle le mode de calcul de l'indemnité de résidence, de l'indemnité prévue à l'alinéa 1bis, ainsi que le droit . ...
Matossi, Berichterstatter: Zu Artikel 37 Absatz 1 noch ein paar Ausführungen. Zur Frage der Abstufung des Ortszu- schlages nach Zivilstand verlangten und erhielten wir vom Eidgenössischen Finanzdepartement einen ausführlichen, zusätzlichen Bericht. Ich kann Ihnen heute diesen Bericht nicht ganz vorlesen, möchte aber folgende Hauptpunkte festhalten.
Bei gleichen oder gleichwertigen Voraussetzungen erhal- ten beide Geschlechter den gleichen Ortszuschlag.
Aufgrund einer Tabelle über den Zivilstand und das Geschlecht aller Bundesbediensteten rechnete das Eidge- nössische Finanzdepartement aus, dass die Ausrichtung des Ortszuschlages für Verheiratete an alle Ledigen mit eigenem Haushalt im jetzigen Zeitpunkt Mehrkosten von 45 Millionen zur Folge hätte. Den Ortszuschlag für Verheira- tete erhalten nur diejenigen Verwitweten und Geschiede- nen, die nachweisbar einen eigenen Haushalt führen, das heisst, die aufgrund ihres früheren Zivilstandes als Verheira- tete auch später noch eine eigene Wohnung weiterführen. Wer keinen eigenen Haushalt führt, ist für den Ortszuschlag den Ledigen gleichgestellt.
Eine Abstufung des Ortszuschlages nach Haushaltpflich- ten - ein Postulat der Arbeitsgemeinschaft unverheirateter Frauen, das uns zugestellt wurde - vermag insofern nicht zu überzeugen, als danach Ledige mit eigenem Haushalt auto- matisch jenen mit Unterhaltspflichten gleichgestellt würden, was Anspruch auf den Ortszuschlag für Verheiratete erge- ben müsste.
Die Mehrbelastung des Bundeshaushaltes wäre erheblich. Ich zitiere noch den letzten Satz aus diesem Zusatzbericht des Bundesrates vom 4. Dezember. Herr Bundesrat Stich schreibt: «Wir haben vorgesehen, die gesamte Frage des Anspruchs auf Ortszuschlag in nächster Zeit zu überprüfen und mit den Sozialpartnern zu besprechen.» Mir scheint das noch wichtig, denn es gibt hier noch Ungleichheiten, und diese können dann vom Bundesrat in aller Ruhe - auch nach Rücksprache mit den Sozialpartnern - gelöst werden.
Es handelt sich nicht nur um Differenzen bei Absatz 2, sondern auch beim Absatz 1 dieses Artikels 37.
Ich ersuche Sie, hier der Kommissionsmehrheit zuzustim- men. Die Minderheit, vertreten durch Herrn Ständerat Bel- ser, wird zu diesem Abschnitt 1bis noch einen Minderheits- antrag einbringen.
Belser, Sprecher der Minderheit: Ich möchte zuerst noch etwas zum Ortszuschlag für Ledige sagen. Man hat mit der vorliegenden Fassung zwar die ungleiche Behandlung von Mann und Frau aufgehoben; die Vorlage ist aus diesem Grunde verfassungskonform. Aber durch diese Aenderung wurden störende Ungleichheiten zwischen Ledigen einer- seits und Verheirateten, Verwitweten und Geschiedenen andererseits noch offenkundiger, als sie es bisher waren. Ein Beispiel mag genügen: Ein kinderloses Ehepaar, beide sind berufstätig. Der Mann arbeitet bei einer Bank, die Frau ist Juristin beim Bundesamt für Justiz. Diese Frau erhält den Ortszuschlag für Verheiratete. Ihre 45jährige ledige Sekretä- rin muss sich mit dem kleineren Ortszuschlag begnügen. Diese Lösung ist von überholten Vorstellungen geprägt: danach sollten Ledige in einem Grosshaushalt leben oder sich mit einem Zimmer begnügen. Wie Herr Kommissions- präsident Matossi sagte, haben wir dazu einen Bericht des Bundesrates erhalten. Der Bundesrat führt darin aus, dass Verwitwete und Geschiedene nur dann den Ortszuschlag für Verheiratete erhalten, wenn sie weiterhin einen eigenen Haushalt führen. Hier gilt plötzlich das Kriterium der Haus- haltführung. Warum bei Ledigen nicht? Der Bundesrat scheint die Kosten zu scheuen. Auf 45 Millionen Franken würde die Gleichstellung der Ledigen mit den Verheirateten beim Ortszuschlag zu stehen kommen. Das fällt tatsächlich ins Gewicht. Nun liessen sich aber zweifellos auch Wege für einen schrittweisen Abbau dieser Differenzen finden, dass man beispielsweise diesen gleichen Zuschlag Ledigen nach dem dreissigsten Altersjahr gibt usw.
Ich bin aber heute damit einverstanden, wenn man vor- schlägt, dass man diese Frage nächstens in Angriff nehmen wird. Ich begrüsse das. Wichtig scheint mir dabei, dass man auch die betroffene Minderheit - eben die Ledigen - anhört, denn die nächste Aenderung beim Ortszuschlag sollte unbe- dingt einen Abbau dieser Benachteiligung mit sich bringen. Nun stelle ich den Antrag, einen Artikel 37 1bis aufzuneh- men, dass zusätzlich zum Ortszuschlag in Orten mit beson- deren Verhältnissen ein Zuschlag bis zu 1800 Franken jähr- lich ausgerichtet werden kann. Der Antrag hat zum Ziel, einerseits die Personalprobleme des Bundes in den Bal- lungszentren zu entschärfen und andererseits die Benach- teiligung des dort tätigen Bundespersonals zu lindern. Der Zuschlag ist also für das Bundespersonal in den Grossstäd- ten gedacht, vor allem in Genf. Dort haben wir die schwierig- sten Verhältnisse. Dieser Zuschlag darf nur beim Vorliegen besonderer Verhältnisse ausgerichtet werden. Wir haben geschrieben, dass diese Regelung vor allem bei angespann- tem Arbeitsmarkt zum Tragen kommen kann. Es kann aber auch die besondere Situation auf dem Wohnungsmarkt sein. Der Zuschlag kann abgestuft werden, darf aber höch- stens 1800 Franken betragen.
Es handelt sich somit um eine zielgerichtete Massnahme, mit der die Mittel dort eingesetzt werden, wo es wirklich nötig ist. Die Personalsituation in den Grossstädten, insbe- sondere bei PTT und SBB, ist seit langem prekär. Im vergan- genen Jahr haben die Abgänge bei den PTT um 11 Prozent zugenommen, die Uebertritte zu anderen Arbeitgebern gar um 29,5 Prozent. In Genf kann der Rekrutierungsbedarf nicht gedeckt werden. Die Bundesbahnen können insbeson- dere in den Grossstädten und beim Arbeiterpersonal die bewilligten Sollbestände nicht ausfüllen. Diese Situation verschärft sich laufend. In Genf bestehen enorme Schwierig- keiten in praktisch allen grossen Personalkategorien, also beim uniformierten Post- und SBB-Personal und in den Bereichen mit unregelmässigen Arbeitszeiten, beispiels- weise bei den Telefonistinnen. Beim Wechsel zu anderen öffentlichen und privaten Arbeitgebern sind beträchtliche Lohnverbesserungen eben keine Seltenheit. Ein bezeich-
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Beamtengesetz. Aenderung
nendes Schlaglicht auf die Situation in Genf wirft auch eine am 9. Juni 1986 als Postulat überwiesene Motion unseres Kollegen Ducret, die darauf abzielt, mit einer Veränderung des Dienstleistungsangebotes - Stichwort Abbau der Dienstleistungen am Samstag - die Postberufe in seiner Stadt wieder attraktiver zu machen. Wäre es nicht besser, wenn man auch hier mit einer gezielten Massnahme mithel- fen würde, die Situation zu verbessern? Der Bundesrat wird die Ausrichtung des Zuschlages eingrenzen können. Auf Grund der heutigen Bedürfnisse ist tatsächlich mit Mehrko- sten von rund 45 Millionen zu rechnen, davon fast 24 Millio- nen für die PTT. Um die Relationen herzustellen: 1 Prozent Teuerungszulage kostet den Bund rund 60 Millionen Fran- ken. Die finanziellen Folgen bewegen sich also insgesamt in einem bescheidenen Rahmen. Man muss auch immer wie- der sehen, dass die enorme Personalfluktuation auch Mehr- kosten verursacht. Mit unserem Antrag möchten wir eine gewisse Stabilisierung erreichen. Er bekämpft die Personal- schwierigkeiten des Bundes und hilft eben auch mit, die Dienstleistungen der Verkehrsbetriebe in Umfang und Quali- tät zu sichern. Deshalb bitte ich Sie, diesem Antrag zuzu- stimmen.
M. Aubert: J'interviendrai sur l'alinéa premier de l'article 37, non pas sur l'alinéa 1bis que nous propose maintenant M. Belser. Sur cet alinéa premier de l'article 37, je ne fais pas de proposition, j'aimerais me borner à une observation, qui rejoint le souci qu'a exprimé tout à l'heure M. Belser. Au fond, je vais dire en français ce que M. Belser a fort bien dit en allemand.
J'ai aussi eu l'occasion de lire le rapport très concis que le Département des finances a fourni à la commission, où il apparaît que la différence de sexe ne joue plus aucun rôle dans l'octroi des allocations de résidence. Si je puis dire, l'article 4, alinéa 2 de la constitution est désormais respecté. Mais j'ai le sentiment qu'il n'en va pas de même de l'article 4, alinéa premier, qui est un principe beaucoup plus général. Est-ce que nous pouvons faire une différence entre les célibataires et les non-célibataires? Pour ma part, je com- prends très bien que nous fassions des différences selon des critères objectifs tels que les charges de famille ou la tenue d'un ménage, mais les différences selon l'état civil (entre une veuve et une célibataire, par exemple) me parais- sent peu conformes à l'alinéa premier de l'article 4.
Je ne fais pas de proposition aujourd'hui, je l'ai dit. Je sais bien que supprimer toutes différences coûterait assez cher à la Confédération. On a articulé les chiffres de 40 à 50 mil- lions de francs par an. Mais je sais aussi, M. Matossi vient de le dire, que de nouvelles négociations seront bientôt entre- prises à ce sujet. Je souhaite qu'à cette occasion le Conseil fédéral, se préoccupe non seulement de l'alinéa 2 mais aussi de l'alinéa premier de l'article 4. Je ne crois pas que la solution actuelle soit conforme à la constitution.
Jelmini: Ich unterstütze den Minderheitsantrag Belser. Die
. Personalsituation in den grossen Agglomerationen, beson- ders in den Städten Genf, Zürich und zum Teil auch Basel, ist bereits wieder so prekär wie zu den schlimmsten Zeiten der Hochkonjunktur Anfang der siebziger Jahre.
In diesen Städten liegen die Lebenskosten weit über dem Durchschnitt; dazu kommen ganz besonders schwierige Arbeitsmarktverhältnisse. Da wir das Problem der unter- schiedlichen Lebenskosten nicht bei den Grundbesoldun- gen lösen können und auch nicht wollen, müssen wir auf das Mittel des Ortszuschlages zurückgreifen. Kurzfristig bleibt uns kein anderes Instrument als das, was jetzt mit dem Minderheitsantrag vorgeschlagen wird. Alle anderen Mass- nahmen kämen zeitlich später, wir befürchten sogar zu spät. Zur Frage der Unterscheidung des Ortszuschlages nach Zivilstand muss ich etwas weiter ausholen. Bereits in der Botschaft zum Beamtengesetz vom Jahre 1924 findet sich der Hinweis, dass überall da, wo Wonungsmieten, Preise und Steuern ein gewisses Durchschnittsmass übersteigen, entsprechend der gegenwärtigen Regelung, Ortszulagen für Ledige und Verheiratete hinzukommen. Diese Kriterien wur-
den später noch ergänzt um die personalpolitischen der Grösse und Lage des Dienstortes ergänzt. Die Koppelung der sozialen Komponente mit dem Ortszuschlag haben Ver- treter des Personals, insbesondere die christlichen Bundes- personalgewerkschaften, schon seit Jahren zu ändern ver- sucht, leider erfolglos.
Der heutige Zustand vermag aber je länger desto weniger zu befriedigen und stellt bei der beabsichtigten Gleichstellung von Mann und Frau, insbesondere der verheirateten Beam- tin, neue Probleme. Sie werden mit der vorliegenden Aende- rung von Artikel 37 nicht beseitigt. Es zeigt sich immer deutlicher, dass heute, angesichts der gewandelten Verhält- nisse, für Ledige mit eigenem Haushalt usw., das Kriterium des Haushaltes nicht mehr zu genügen vermag. Es müssten neue und allenfalls betragsmässig abgestufte Anspruchsbe- dingungen umschrieben werden, um die mit der familiären Haushaltsführung verbundenen Mehrkosten abzugelten. Eine befriedigende Lösung lässt sich voraussichtlich nur mit einer Entkoppelung der sozialen Komponente von Artikel 37 und einer entsprechenden eigenständigen Familienzulage in Artikel 43, eventuell verbunden mit einer eigentlichen Ausbildungszulage, finden.
Damit begrüsse ich mit Kollega Belser die Absichtserklä rung, die von Herrn Bundesrat Stich in einem Bericht an die Mitglieder der vorberatenden Kommission gemacht wurde, die gesamte Frage des Anspruchs auf Ortszuschlag und der damit verbundenen Familienkomponente zu überprüfen und mit den Sozialpartnern eine zeitgemässe, aber auch familienpolitisch verantwortbare Lösung zu suchen.
Mme Bauer: Cette indemnité supplémentaire est néces- saire, si nous voulons assurer l'engagement d'abord, la stabilité ensuite du personnel fédéral, dans des villes où les conditions de vie sont particulièrement onéreuses. C'est le cas de plusieurs grandes cités de Suisse, où les loyers, notamment, peuvent atteindre des hauteurs vertigineuses. Il en résulte que les fonctionnaires fédéraux, employés soit dans des offices de la Confédération, soit aux PTT, soit aux CFF, après avoir fait leur calcul, ou bien renoncent à s'y installer, ou bien s'en vont dès qu'ils ont la possibilité de trouver un autre poste.
On ne peut raisonnablement comparer en effet les dépenses d'un ménage dans un petit canton rural de notre pays à celles auxquelles doivent consentir des habitants de Zurich, Bâle, Genève et d'autres villes encore.
Nombreux sont les établissements de dimensions natio- nales de notre pays qui reconnaissent la nécessité de payer davantage leurs employés selon le lieu où ils habitent. Nous devons tenir compte, nous aussi, de ces disparités régio- nales et assurer aux fonctionnaires une indemnité supplé- mentaire si les conditions financières du lieu où ils résident l'exigent.
C'est pourquoi je vous engage à accepter cet alinéa 1bis proposé par la minorité.
M. Ducret: Tout comme Mme Bauer, je désire approuver cette proposition de la minorité qu'a brillamment défendue M. Belser. D'ailleurs, je l'en remercie.
En effet, il ne faut pas se cacher la réalité des choses. Actuellement, le bénéfice, notamment des PTT, n'est réalisé que grâce à deux centres urbains suisses. Si les profits de Zurich et de Genève disparaissaient, les PTT seraient en déficit. C'est aussi simple que cela.
Deuxièmement, il faut tout de même tenir compte de la réalité de la situation. Le Conseil fédéral s'est-il une fois posé la question de savoir comment il se faisait que Genève, qui représente cinq pour cent de la population suisse, parve- nait à payer le huit pour cent de l'impôt fédéral direct? Mes concitoyens s'en acquittent sans beaucoup de plaisir, mais avec un excellent esprit confédéral. Pourquoi paient-ils le huit pour cent alors qu'ils ne représentent que le cinq pour cent? Pour la raison toute simple que les salaires, dans la région genevoise, comme d'ailleurs dans la région zuri- choise, bâloise et même bernoise, sont effectivement plus élevés. Par conséquent, la concurrence pousse les fonction-
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naires fédéraux à quitter leur emploi pour occuper des postes cantonaux ou dans le privé.
Nous sommes d'ailleurs très contents d'accueillir des fonc- tionnaires fédéraux, car la Confédération les prépare bien et ce sont généralement des gens très compétents. Nos fonc- tionnaires peuvent bénéficier d'une situation qui leur permet de vivre dans des conditions normales. Bien entendu, il ne s'agit pas d'en faire des favorisés.
Sur le plan de la concurrence, j'estime notamment que les PTT sont aujourd'hui en danger. La qualité des services qu'ils délivrent dans les grands centres urbains est en baisse et menace de l'être encore plus. Par conséquent, si cette situation perdure, les bénéfices diminueront. C'est inéluc- table.
A la suite des rencontres qui ont eu lieu avec les responsa- bles des PTT en particulier, le canton de Genève a décidé d'accomplir un effort spécial sur le plan du logement. Cependant, il ne peut tout de même pas aller jusqu'à en faire dans le domaine des salaires. Cela revient à la Confédéra- tion et aux PTT qui en ont les moyens. Le bénéfice retiré de leurs activités dans une ville comme Genève doit permettre de verser une indemnité supplémentaire.
Je vous demande de suivre la proposition de la minorité, qui a été présentée par M. Belser tout à l'heure. Dans le cas contraire, nous provoquerons des difficultés au sein de plusieurs administrations fédérales.
Küchler: Ich möchte meinerseits als Kommissionsmitglied zum Antrag von Kollege Belser Stellung nehmen. Wir haben diesen Antrag bereits in der Kommission eingehend disku- tiert. Ich komme zum Schluss, dass wir diesem Antrag aus folgenden Gründen nicht Folge geben sollten:
Die vorgeschlagenen Ortszulagen gemäss Artikel 37 Absatz 1 beinhalten bereits eine gewisse Bandbreite zwi- schen den Minimal- und Maximalbeträgen. Wenn wir also den besonderen Verhältnissen in einzelnen Städten Rech- nung tragen wollen, können wir dies ohne weiteres auf- grund der ordentlichen Ortszulagen, indem wir für diese Orte die Maximalbeiträge sprechen.
Die Sonderzulagen beginnen eine Eigendynamik zu entwickeln und zu wuchern, wie man das immer wieder feststellen kann. Obwohl ursprünglich als Ausnahmen gedacht, werden sie jeweils zur Regel. Wir können solche Sonderzulagen auch in Zeiten veränderter wirtschaftlicher Verhältnisse oder in Zeiten von Rezessionen nicht mehr rückgängig machen.
Aus Gründen der Rechtsgleichheit müssten wir solche Superzulagen nicht nur einer einzelnen Beamten-Kategorie ausrichten, sondern diese wären allen Bediensteten auszu- richten und hätten entsprechende finanzielle Konsequen- zen. Herr Bundesrat Stich hat uns in der Kommission Zahlen genannt zwischen 45 und 60 Millionen Franken. Ich glaube, im Rahmen dieser Minirevision sollten wir nicht Fragen anschneiden, die nun solche finanziellen Konsequenzen nach sich ziehen würden.
Die Frage der Effizienz solcher Superzulagen ist äusserst fragwürdig, das heisst, wir würden finanzielle Mittel nach dem Giesskannensystem, ohne entsprechende Wirkungen in den betreffenden Orten, ausschütten. Ich glaube, die Rekrutierungsschwierigkeiten könnten mit dieser Superzu- lage nicht gelöst werden; das hat uns Herr Bundesrat Stich ebenfalls bestätigt. Man müsste vielmehr nach Artikel 36 Absatz 2 vorgehen und dort für die Entlohnung ein Korrektiv vornehmen, indem die Höchstbeträge der betreffenden Besoldungsklasse mit Zustimmung des Bundesrates über- schritten werden dürften. Hier könnte man in der Tat für einzelne Kategorien entsprechende Korrektive schaffen.
Abschliessend möchte ich auf einen regionalpolitischen Aspekt hinweisen. Wir würden nämlich bei einem völligen Ausgleich von regionalen Kaufkraftunterschieden das Attraktivitätsgefälle zwischen Grossagglomerationen und abgelegenen Orten noch erheblich vergrössern. Dies ist indessen kein erstrebenswertes Ziel. Ich möchte Sie auf- grund der gemachten Ausführungen bitten, dem Antrag von Kollege Belser nicht stattzugeben.
Matossi, Berichterstatter: Herr Ständerat Küchler hat jetzt die andere Seite der Medaille gezeigt, nachdem vorher die Sprecher unserer armen Grossstädte mit ihrem «niedrigen Durchschnittseinkommen» ihre Anliegen vorgetragen haben. Ich möchte sagen, dass Herr Ständerat Belser einen Antrag aufgenommen hat und etwas modifiziert vorlegt, der bereits im Nationalrat zur Sprache gekommen ist bzw. von einer Mehrheit der Kommission in den Nationalrat getragen wurde. Dort wurde aber dieser Antrag mit 94 zu 59 Stimmen abgelehnt. Der Antrag Belser wurde auch in unserer Kom- mission diskutiert. Er wurde dort, bei gelichteten Reihen, mit 4 zu 3 Stimmen abgelehnt. Sie haben den Hauptgrund gehört. Herr Bundesrat Stich wird sicher noch darauf zurückkommen. Die Kosten sind doch erheblich, und ich ersuche Sie, der Mehrheit der Kommission bzw. Bundesrat und Nationalrat zuzustimmen.
Belser, Sprecher der Minderheit: Gestatten Sie mir eine kurze Bemerkung zum Votum des Präsidenten. Der Antrag hat zwar im Nationalrat vorgelegen, aber ich habe den Bedenken des Nationalrates Rechnung getragen, indem ich eingefügt habe: «namentlich am Arbeitsmarkt». Damit wird den Bedenken, die die ablehnende Mehrheit im Nationalrat immer vorgebracht hat, Rechnung getragen.
Bundesrat Stich: Zuerst danke ich Herrn Aubert und Herrn Belser dafür, dass sie Verständnis dafür haben, dass wir nicht gerade alles gemacht haben, damit sie keinen Antrag gestellt haben. Wir werden diese Frage noch sehr einge- hend prüfen. Ich möchte beifügen, dass wir bei der Ausar- beitung dieser Aenderung im Prinzip von der Voraussetzung ausgegangen sind, es sollte nur gemacht werden, was wenig oder nichts kostet; deshalb die Begrenzung auf 17 Millionen Franken. Wir sind uns bewusst gewesen, dass es andere Postulate gibt, die ebenfalls sehr wesentlich sind. Es trifft auch zu, dass wir bei verschiedenen Dienststellen in Genf oder Zürich Probleme haben. Diese Probleme können wir aber unseres Erachtens nicht mit einem solchen Antrag lösen, sondern es braucht hier andere Mittel. Ich habe in den letzten Wochen mit den Generaldirektoren der PTT und SBB gesprochen - beim Zoll haben wir übrigens die gleichen Probleme -, und wir sind dort übereingekommen, dass wir dem Parlament möglichst bald eine Aenderung der Aemter- klassifikation und damit auch der Ueberprüfung des Ortszu- schlages zuleiten wollen.
Seit wir diese Vorlage vorbereitet haben, hat sich verschie- denes verändert, nicht zuletzt hat sich auch die wirtschaftli- che Entwicklung ganz gewaltig geändert. Damals - als wir diese Vorlage vorbereiteten - bestanden keinerlei, heute haben wir sehr grosse Rekrutierungsprobleme. Das ist unbestritten. Heute stellen Sie auch fest, dass in der Privat- wirtschaft so gut wie überall Reallohnerhöhungen ausge- richtet werden; ich denke beispielsweise an die Banken, wo man generell real 2 Prozent bezahlt und dann noch 3 Pro- zent individuell, also recht massive Erhöhungen zugesteht. Deshalb werden wir diese Situation sehr bald überprüfen müssen, damit wir konkurrenzfähig bleiben und auch der Bund Personal findet, das zu seiner Zufriedenheit arbeitet und auf das er sich verlassen kann.
Der Vorschlag von Herrn Belser mit 1800 Franken ist etwas modifiziert gegenüber dem Antrag im Nationalrat: «Nament- lich am Arbeitsmarkt», an Orten mit besonderen Verhältnis- sen, kann ein besonderer Zuschlag ausgerichtet werden. Das bedeutet aber umgekehrt, dass er trotzdem für alle Bediensteten in diesen Ortschaften ausgerichtet werden muss, also in Genf beispielsweise nicht nur für die unifor- mierten PTT-Beamten, die Rangierarbeiter und die Zöllner, sondern natürlich auch für sämtliche Beamte der ZAS. Dort haben wir auch Personalprobleme. Aber es würde natürlich die ganze Hierarchiestufe betreffen. Insofern haben wir nicht überall die gleichen Probleme. Deshalb glauben wir, dass diese Regelung trotz allem nicht sehr zweckmässig ist. Herr Küchler hat bereits darauf hingewiesen: Es sind 45 bis 61 Millionen für drei Grossstädte, je nachdem, ob man die Agglomeration dazu nehmen will. Eine solche Zulage ist
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also auf der einen Seite sehr aufwendig und auf der anderen Seite trotzdem nicht voll befriedigend. Schon deshalb zie- hen wir vor, nein zu sagen, aber die Garantie abzugeben, dass wir an diesen Problemen sehr intensiv weiterarbeiten. Wir suchen Lösungen, die befriedigend sind. Ich bitte Sie, den Antrag Belser abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Minderheit 13 Stimmen 23 Stimmen
Für den Antrag der Mehrheit
Art. 43 Abs. 1 erster Satz sowie Abs. 2 und 3, 43a Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 43 al. 1 première phrase, al. 2 et 3, 43a Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 43b Antrag der Kommission Abs. 1 ... Zulage nach Massgabe des Beschäftigungsgrades aus- gerichtet ... Abs. 2 und 3 Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 43b
Proposition de la commission Al. 1 ... est versée au prorata de leur degré d'occupation. Le Conseil fédéral ... Al. 2 et 3
Adhérer à la décision du Conseil national
Matossi, Berichterstatter: Es handelt sich hier um eine redaktionelle Anpassung. Wir ersetzen den Ausdruck «nach Massgabe der Arbeitszeit» durch den Ausdruck «nach Mass- gabe des Beschäftigungsgrades». Wir verwenden hier den gleichen Ausdruck «Beschäftigungsgrad» wie in Artikel 45 Absatz 3ter.
Angenommen - Adopté
Art. 45 Abs. 2 und 3, 3bis, 3ter sowie 5 Bst.b Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Antrag Hefti Abs. 3bis (gemäss Anregung der Redaktionskommission, Variante II) Die Besoldungen und die Zulagen unterliegen einem Teue- rungsausgleich nach Massgabe eines allgemeinverbindli- chen Bundesbeschlusses.
Art. 45 al. 2 et 3, 3bis, 3ter et 5 let. b Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national Proposition Hefti
Al. 3bis
(selon proposition de la commission de rédaction, varian- te II)
Le traitement et les allocations sont adaptés au renchérisse- ment dans la mesure fixée par un arrêté fédéral de portée générale.
Hefti: Mein Antrag bezieht sich auf Absatz 3bis dieses Arti- kels, welcher sich mit dem Teuerungsausgleich befasst. Bis jetzt ist diese Sache so geregelt: Alle vier Jahre fassen wir darüber durch allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss unseren Entscheid. Dies gibt uns nötigenfalls eine gewisse Flexibilität. Nach meinem Antrag wäre das heutige Verfah- ren weiterhin möglich, während dies nach Antrag des Bun-
desrates weniger sicher und unklar wird. Meiner Meinung nach müssen wir in diesem Punkt nötigenfalls die allge- meine Situation mitbetrachten, uns nicht nur auf diejenige der Beamten beschränken, sondern auch die übrige Privat- wirtschaft mitberücksichtigen. Auch hier wird der Teue- rungsausgleich angestrebt. Er ist Ziel, aber man kann keine Garantie geben, die wirtschaftlichen Verhältnisse mögen das nicht immer gestatten. Meines Erachtens wäre es nicht richtig, wenn man die Beamten gegenüber den übrigen Teilen der Bevölkerung allzusehr bevorzugen würde. Man hat es auch bei dieser Vorlage wieder gesehen, dass immer wieder mit der Privatwirtschaft verglichen wird. Meiner Mei- nung nach ist es recht und billig, dass man es auch in diesem Punkt tut.
Mein Vorschlag folgt demjenigen der Redaktionskommis- sion, die auch gesetzestechnische Ueberlegungen anführt, welchen meines Erachtens ebenfalls beizupflichten ist. Aus diesen Gründen empfehle ich Zustimmung zu meinem Antrag, der den bisherigen Zustand weiterzuführen ermög- licht.
Schmid: Es ist so, wie Kollege Hefti gesagt hat. Die Formu- lierung stammt von der deutschsprachigen Redaktionskom- mission, deren Präsident zu sein ich die Ehre habe. Die Beanstandungen, die wir von unserer Seite gemacht haben und von Herrn Hefti aufgenommen worden sind, sind an sich weniger politischer, sondern technischer Art.
Ich ersuche Sie, die beiden massgebenden Sätze zu lesen. Es heisst hier: «Die massgebenden Bezüge unterliegen einem Teuerungsausgleich. Sie werden zusammen mit den Grundsätzen und dem Anspruch in einem allgemein ver- bindlichen Bundesbeschluss geregelt». Wir waren der Auf- fassung, diese beiden Sätze seien perplex. Ist nämlich der Satz 1 ein blosses Programm, wird der Anspruch auf Teue- rungsausgleich erst durch Satz 2 begründet. Ist aber bereits in Satz 1 ein durchsetzbarer Anspruch vorhanden, ist nicht ganz verständlich, warum der Anspruch gemäss Satz 2 in einem besonderen Bundesbeschluss oder auf Gesetzes- stufe geregelt werden soll. Ist es eine Delegation des Gesetz- gebers selbst, ist das eine unschöne Formulierung. Nach dem Antrag Hefti würde das Gesetz die programmatische Erklärung enthalten, den Anspruch aber würde man in einem separaten Bundesbeschluss näher ausgestalten. Meiner Meinung nach ist das der richtige Weg, weswegen ich Ihnen - zur Vermeidung von Unklarheiten - empfehlen möchte, dem Antrag Hefti zuzustimmen.
Matossi, Berichterstatter: Dieser Antrag wurde in der Kom- mission eingereicht, allerdings konnte er nicht diskutiert werden, weil der Antragsteller die Sitzung vorzeitig verlas- sen musste.
Diese Neufassung des Artikels 3bis geht - wie Ständerat Schmid gesagt hat - auf eine Anregung der Redaktionskom- mission zurück. Im geltenden Bundesbeschluss vom Okto- ber 1984, welcher auf vier Jahre befristet ist, steht, dass die Bundesbeamten und die Rentner der Versicherungskasse des Bundes zur Wahrung der Kaufkraft ihrer Bezüge Anspruch auf eine angemessene Teuerungszulage haben. In der Tat wäre es nicht logisch, wenn Sie zugleich in der heutigen Aenderung den generellen Teuerungsausgleich festschrieben.
Ich kann Ihnen keine Stellungnahme der Kommission bekanntgeben, weil sie keine Stellung dazu bezogen hat. Ich werde dem Antrag von Ständerat Hefti zustimmen.
Belser: Es mag sein, dass die Fassung, wie sie die Redak- tionskommission vorschlägt, das gleiche beinhaltet. Ich gehe einmal davon aus. Die Besoldungen und die Zulagen unterliegen einem Teuerungsausgleich. Dass wir das jeweils mit einem Bundesbeschluss befristet regeln, war unbestrit- ten. Aber ich möchte mich sehr von Herrn Heftis Begrün- dung für die andere Fassung distanzieren. Das deutet auf eine Abschwächung des Teuerungsausgleichs hin, nähert die Anstellungsverhältnisse des Bundes denjenigen der Pri- vatwirtschaft an, bei denen - nicht generell - vielleicht
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grössere Schwankungen bestehen. Immerhin müssen wir aber sehen, dass wir beim Bund nicht die Möglichkeit haben, wie das heute in verschiedenen Gebieten des privat- wirtschaftlichen Bereichs gemacht wird, bei florierender Wirtschaft Jahr für Jahr Reallohnerhöhungen gewähren zu können. Diese Möglichkeit hat der Bund nicht, deshalb kommt dem Teuerungsausgleich beim Bund eine wichtigere Funktion zu, und diese möchte ich keineswegs einge- schränkt wissen.
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie, den Antrag Hefti und der Redaktionskommission abzulehnen. Sie haben den Argu- menten von Herrn Hefti entnommen, dass es trotz allem nicht eine redaktionelle Aenderung ist, sondern er möchte an sich eine materielle Aenderung.
Hier ist der Grundsatz des Teuerungsausgleiches festgehal- ten. Man sagt, dass die Grundsätze und der Anspruch in einem verbindlichen Bundesbeschluss geregelt werden. Das ist ein Bundesbeschluss, den wir Ihnen im nächsten Jahr wieder unterbreiten werden und der dann den Bundes- rat wieder für vier Jahre ermächtigt, nach bestimmten Grundsätzen Teuerungszulagen auszurichten. Heute heisst es dort «einen angemessenen Teuerungsausgleich».
Herr Hefti möchte an sich mehr Flexibilität - aber nur nach unten; indem man notfalls auf die Abgabe eines Teuerungs- ausgleiches verzichten könnte, selbst wenn die Teuerung gestiegen wäre. Sie haben gelesen und gehört, dass das Bundespersonal für das nächste Jahr keine erhöhten Bezüge bekommt, weil der Indexstand noch 0,1 Punkte unter demjenigen des letzten Novembers liegt. Ich habe hier also keine Möglichkeit, irgend etwas zu geben. Herr Hefti möchte aber etwas anderes: er möchte unter Umständen ebenfalls nichts geben, wenn es beispielsweise in der Wirt- schaft nicht so gut geht.
Mit Flexibilität bin ich einverstanden; aber sie soll und darf nicht eine Einbahnstrasse nach unten sein. Wenn Sie Flexi- bilität haben wollen, dann geben Sie sie so, dass man sich auch nach oben anpassen kann. In der heutigen Zeit bekom- men in der Privatschaft praktisch alle Beschäftigten Real- lohnerhöhungen. Aber beim Bund ist nichts möglich. Des- halb lehne ich solche Anträge ab, die nur in einer Richtung, nämlich nur nach unten, flexibel sind.
Ich bitte Sie, dem Bundesrat und dem Nationalrat zuzustim- men und den Antrag Hefti abzulehnen.
Hefti: Es liegt ein gewisses Missverständnis vor. Materiell bewirkt mein Antrag keine Aenderung gegenüber der bishe- rigen Lösung, welche der Departementsvorsteher seinerzeit selber in diesem Rate vorgelegt und verteidigt hat. Der Departementsvorsteher sprach soeben von «angemesse- nem Teuerungsausgleich». Dieses Wort findet sich im Antrag des Bundesrates auch nicht. Mit meiner Lösung hat es das Parlament in der Hand, zu handeln, wie es will.
Letsch: Die Ausführungen von Herrn Bundesrat Stich haben den Eindruck aufkommen lassen, dass das Besoldungssy- stem des Bundes überhaupt nicht flexibel sei. Hier muss man doch darauf aufmerksam machen, dass dieses System in verschiedener Hinsicht sogar flexibler ist als jenes in vielen Bereichen der Privatwirtschaft. Die Beamten haben die sogenannten ordentlichen Dienstalterszulagen: das ist nicht Teuerungsausgleich, das gibt reale Erhöhung. Wenn sie an der ersten Grenze einer Besoldungsklasse anstossen, sind in sehr vielen Fällen automatische Aufstiege in die nächste Klasse möglich - auch ohne Funktionsänderung. So starr ist der Bund also auch wieder nicht. Ich finde das richtig. Der Eindruck, der hier erweckt wurde, bedurfte mei- nes Erachtens einer Präzisierung.
Bundesrat Stich: Diesen Eindruck hat Herr Hefti mit der Begründung zu seinem Antrag erweckt. Es ist ganz klar, was er wollte. Deshalb muss ich diesen Antrag auch bekämpfen, denn nachher wird man sagen, das sei der Zweck der Uebung gewesen. Sie sollen aber frei sein, diese Grundsätze beim nächsten Beschluss zu bestimmen. Dazu ist erst noch
festzuhalten, dass nachher fehlt: «Der Bundesrat baut jähr- lich die Teuerungszulage in die massgebenden Bezüge ein.» Das scheint uns in bezug auf die EVK von Bedeutung zu sein. Wir sollten nicht wieder ins alte Fahrwasser zurück- kommen.
Ich bitte Sie, dem Antrag des Bundesrates zuzustimmen.
Präsident: Ich stelle fest, dass Artikel 45 mit Ausnahme von Absatz 3bis unbestritten ist. Wir stimmen über Absatz 3bis ab.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Hefti 21 Stimmen 9 Stimmen
Für den Antrag der Kommission
Belser: Ist bei Absatz 3bis der letzte Satz nun auch gefallen? Es kann doch nicht der Wunsch sein, dass man die Teue- rungszulagen nicht laufend einbauen kann? Das hat nun wirklich nichts mehr mit Redaktion zu tun!
Stucki: Ich gehe auch davon aus, dass dieser letzte Satz bestehen bleibt und dass mit dem Beginn dieses Satzes gemäss Antrag von Herrn Hefti selbst die Verwaltung zufrie- den ist. Es wäre richtig, diese Teuerungszulagen laufend einzubauen. Das ist auch in den Kantonen so.
Bundesrat Stich: Ich habe vor der Abstimmung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das fehlen würde. Sie haben trotz- dem so entschieden. Jetzt ist dieser Absatz 3bis so geregelt, wie Sie entschieden haben, falls Sie nicht darauf zurück- kommen.
Präsident: Wir stimmen über den letzten Satz ab.
Abstimmung - Vote
Für Beibehaltung Für Streichung
20 Stimmen 2 Stimmen
Art. 46, 47 Abs. 3, 48 Abs. 4 und 5bis, 49 Abs. 2, 51 Abs. 3, 55 Abs. 2 zweiter Satz, 63 Abs. 2, 64 Abs. 1, 67 Abs. 3 Bst. b und Aenderungen von Bezeichnungen Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 46, 47 al. 3, 48 al. 4 et 5bis, 49 al. 2, 51 al. 3, 55 al. 2 deuxième phrase, 63 al. 2, 64 al. 1, 67 al. 3 let. b et modifi- cations terminologiques Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Ziff. Il und III, Referendum und Inkrafttreten Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Ch. Il et Ill, Référendum et entrée en vigueur Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Gesetzentwurfes 24 Stimmen (Einstimmigkeit)
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Beamtengesetz. Aenderung
B Bundesbeschluss über die Genehmigung von Aenderun- gen des Aemterverzeichnisses Arrêté fédéral sur l'état des fonctions
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 28 Stimmen (Einstimmigkeit)
86.053
Alkoholverwaltung. Geschäftsbericht und Rechnung 1985/1986 Régie des alcools. Gestion et compte 1985/1986
Bericht und Beschlussentwurf vom 10. September 1986 Rapport et projet d'arrêté du 10 septembre 1986
Bezug bei der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, Länggass- strasse 31, 3012 Bern S'obtiennent auprès de la Régie fédérale des alcools, Länggass- strasse 31, 3012 Berne
Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Mme Bauer, rapporteur: La Commission de l'alcool du Conseil des Etats s'est réunie le lundi 1er décembre 1986 en présence de M. Stich, conseiller fédéral, chef du Départe- ment des finances, de M. Müller, directeur de la Régie fédé- rale des alcools, et de ses collaborateurs, MM. Zurbrügg et Ansermet. Elle a examiné le rapport de gestion et compte 1985/1986 de la Régie des alcools, qui se solde par un bénéfice net de 252,8 millions de francs, soit 9,1 millions de plus qu'en 1984/1985. Les produits se sont élevés à 405,3 millions et les charges à 152,5 millions de francs. Si le bénéfice dépasse celui de 1984/1985, il n'en est pas moins de 16,4 millions de francs inférieur aux prévisions budgé- taires. Les charges d'exploitation de 152,5 millions de francs n'ont pas dépassé le montant inscrit au budget. Elles sont moins élevées qu'en 1984/1985 en raison notamment de la diminution des frais relatifs à l'utilisation sans distillation des pommes de terre et des fruits. Les produits d'exploita- tion, qui totalisent 405,3 millions de francs, contre 415,5 mil- lions de francs l'année précédente, et 421,5 millions inscrits au budget, accusent également une diminution due essen- tiellement au fait que le revenu tiré de la vente des boissons distillées, notamment d'eau-de-vie et de fruits à pépins, a baissé de 11,6 millions de francs par rapport à l'exercice précédent. Les récoltes provenant des droits de monopole ont enfin diminué de 2,7 millions de francs.
Le bénéfice net réalisé par la Régie fédérale des alcools au cours des cinq dernières années était attribué, je vous le rappelle, à raison de 95 pour cent à la Confédération qui les consacrait à l'AVS et à l'assurance-invalidité et de 5 pour cent aux cantons qui les employaient à la lutte contre l'alcoolisme. Conformément à l'arrêté fédéral du 5 octobre 1984, accepté en votation populaire le 9 juin 1985, les can-
tons reçoivent, pour la première fois cette année, 10 pour cent du bénéfice net, soit 25,3 millions de francs. Ils sont tenus d'employer cette somme à combattre non seulement les causes et les effets de l'alcoolisme, comme c'était le cas jusqu'à présent, mais encore à lutter contre l'abus des stupéfiants et autres substances engendrant la dépendance, ainsi que contre l'abus des médicaments. La part de la Confédération, soit 90 pour cent, c'est-à-dire 227,5 millions de francs, reste acquise à l'AVS et à l'Al.
Après avoir pris connaissance du rapport du comité de révision de la Commission de l'alcool, la Commission de l'alcool du Conseil des Etats a décidé, à l'unanimité, de prendre acte du rapport de gestion de la Régie fédérale des alcools et d'approuver le projet d'arrêté fédéral. Signalons, en outre, que la commission a pris acte de l'arrêté du Conseil fédéral du 26 novembre 1986 concernant la réorga- nisation fonctionnelle de la Régie fédérale des alcools qui propose d'approuver le compte de la Régie pour l'exercice 1985/1986.
Schoch: Sie haben mittlerweile wahrscheinlich realisiert, dass ich im Zusammenhang mit Geschäften der Alkoholver- waltung keine Gelegenheit auslasse, um einen Profilie- rungsversuch zu unternehmen. Ich benutze deshalb auch heute die Gelegenheit, mich zwar nicht zum Geschäftsbe- richt und zur Rechnung der Alkoholverwaltung, aber zu den beträchtlichen Turbulenzen zu äussern, mit denen sich die eidgenössische Alkoholverwaltung in den letzten drei Jah- ren konfrontiert sah. Es sind nämlich genau drei Jahre her, seit Ständerat Affolter - ebenfalls im Zusammenhang mit der Behandlung von Geschäftsbericht und Rechnung der Alkoholverwaltung - in diesem Rat ein sehr markiges Votum deponiert hat, das nicht ohne Folgen blieb.
Sie erinnern sich: Die Alkoholdelegation hat im Gefolge dieses Votums im Mai 1984 die Durchführung einer Exper- tise beschlossen. Der Bundesrat hat später dann den Exper- tenauftrag Herrn Professor Germann aus Lausanne erteilt, dessen Gutachten im September 1985 abgeliefert worden ist. Der Inhalt dieses Gutachtens ist bekannt und in diesem Rat auch schon in groben Zügen erörtert worden.
Die Alkoholdelegation hat an zwei Sitzungen im Januar und August 1986 das Gutachten Germann erörtert. Sie hat aber dazu keine Beschlüsse gefasst und auch keine Anträge an den Bundesrat formuliert. Der Bundesrat hat inzwischen auch ohne Anträge der Alkoholdelegation entschieden. Sie sind darüber orientiert worden, dass der Bundesrat aus den verschiedenen Varianten, die Herr Professor Germann vor- geschlagen hatte, die mittlere Variante ausgewählt hat und diese mittlere Variante minus - um in modernem Jargon zu sprechen - realisieren will bzw. die Realisierungsphase die- ser «mittleren Variante minus» bereits in die Wege geleitet hat. Es geht - um das kurz zu rekapitulieren - im wesentli- chen um drei Punkte:
Die engeren gesundheitspolitischen Funktionen der Alko- holverwaltung werden zum Teil dem Bundesamt für Gesundheitswesen zugewiesen, zum Teil privatisiert.
Die Abteilungen für Obst und Kartoffeln werden innerhalb der Alkoholverwaltung zusammengelegt und reorganisiert. 3. Die Zentralstelle für Obstverwertung in Affoltern/Zürich bleibt unverändert bestehen, entgegen dem Antrag von Pro- fessor Germann. Das ist das Minus gegenüber der mittleren Variante.
Zusätzlich wurde eine Revision des Geschäftsverkehrsge- setzes beschlossen, wonach die Finanzaufsicht und die Geschäftsprüfung mit Bezug auf die Alkoholverwaltung ins- künftig nicht mehr durch die Alkoholdelegation und die Alkoholkommissionen, sondern durch die Finanz- und Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte durchgeführt werden.
Gemessen an den Neuerungen, die seinerzeit zur Diskus- sion standen, ist das, was jetzt tatsächlich realisiert wird, relativ wenig. Es sind in der Alkoholverwaltung keine umfas- senden Neustrukturierungen beschlossen worden, und es ist nicht mehr die Rede von der Ueberführung grosserer Abteilungen in das Bundesamt für Landwirtschaft, was ja
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Wintersession
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Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
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06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.014
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Datum 09.12.1986 - 08:00
Date
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727-735
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