Motion Zumbühl
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86.950
Motion Zumbühl Denkmalpflege. Subventionspraxis Conservation des monuments historiques Modalités de subventionnement
Wortlaut der Motion vom 9. Oktober 1986
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Vor- schlag zu unterbreiten
wie die grosse Zahl längst fälliger Subventionsbeiträge an die Restaurierungskosten von Baudenkmälern innert dreier Jahre ausbezahlt und die umstrittene Dringlichkeitsordnung vom 1. Mai 1978 spätestens auf den 31. Dezember 1989 aufgehoben werden kann;
für ein Finanzierungssystem, das dem Bund - nach Auf- hebung der Dringlichkeitsordnung - erlaubt, seinen rechtli- chen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Denkmalpflege ohne zeitliche Verzögerungen nachzukommen.
Texte de la motion du 9 octobre 1986
Le Conseil fédéral est chargé de présenter au Parlement une proposition visant les buts suivants:
verser en trois ans la majeure partie des subventions échues de longue date au titre de la participation aux frais de restauration des monuments architecturaux, et abroger au plus tard au 31 décembre 1989 l'ordre d'urgence critiqué du 1er mai 1978;
établir un mode de financement permettant à la Confédé- ration de s'acquitter sans retard de ses obligations légales en matière de conservation du patrimoine architectural après l'abrogation de l'ordre d'urgence.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Arnold, Belser, Binder, Cavelty, Gadient, Hefti, Küchler, Kündig, Lauber, Miville, Reichmuth, Schönenberger, Stucki (13)
Zumbühl: Unser Land darf sich rühmen, einen unermessli- chen Reichtum an Kulturdenkmälern, verteilt auf alle Lan- desgegenden, zu besitzen. Gemäss dem Bundesbeschluss und der Verordnung betreffend die Förderung der Denkmal- pflege von 1958 verpflichtet sich der Bund, die Denkmal- pflege zu fördern, indem er zum Zweck der Erhaltung, der archäologischen Erforschung, der Ausgrabung oder Auf- nahme von Denkmälern Beiträge bis zu 45 Prozent an die Kosten bewilligt. In den letzten Jahrzehnten wurden in der Schweiz mit Bundeshilfe zahlreiche Baudenkmäler restau- riert. Zurzeit stehen rund 2500 Objekte, profane und kirchli- che Bauten, unter Bundesschutz. Ohne Bundeshilfe wären viele Restaurierungen undenkbar gewesen. Viele wertvolle Bauten hätte man dem Zerfall überlassen müssen. Die Bun- desunterstützung und die Betreuung und Ueberwachung durch das Bundesamt für Kulturpflege beziehungsweise durch die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege haben eine enorme Bedeutung.
Leider befindet sich die Eidgenössische Denkmalpflege in einer schweren Finanznot. Bundesrat und Parlament haben sich verschiedentlich mit diesem unhaltbaren Zustand befasst. Unser Ratskollege, Ständerat Stucki, hat vor zwei Tagen im Zusammenhang der Budgetberatung deutlich auf dieses Problem hingewiesen. Mit den zusätzlichen Mitteln aus den Treibstoffzolleinnahmen ist die erhoffte Entlastung leider noch nicht eingetreten. Die Zahlungsrückstände gegenüber Kantonen, Gemeinden und Privaten belaufen sich auf rund 100 Millionen Franken und übersteigen bei weitem die verfügbaren Mittel. Die daraus entstandene Situation ist staatspolitisch unhaltbar geworden. Mehr als 600 Gesuchsteller warten, zum Teil seit Jahren, auf ihre Auszahlung durch die zuständigen Behörden. Weil die nöti- gen finanziellen Mittel fehlen, werden die in Aussicht gestell- ten Beiträge des Bundes erst Jahre nach der Abrechnung
definitiv zugesichert und ausbezahlt, so dass die Gesuch- steller meistens gezwungen sind, anstelle der fehlenden Bundesbeiträge Bankkredite aufzunehmen, um die Arbeiten überhaupt finanzieren zu können. Dadurch verschlingen die Zinskosten beinahe den ganzen Betrag, den der Bund dem Gesuchsteller in Aussicht gestellt hat. Ein derartiges Geschäftsverfahren verstösst nach Ansicht weiter Kreise gegen das Prinzip von Treu und Glauben und bringt eine Reihe von Kantonen, Gemeinden und Privaten erhebliche, finanzielle Probleme.
Die enormen Zahlungsrückstände haben überdies dazu geführt, dass der Bund seit 1978 mittels einer Dringlichkeits- ordnung sämtliche neuen Gesuche von Kantonen sowie von finanzstarken Gemeinden von vorneherein ablehnt. Auch diese Dringlichkeitsordnung, ursprünglich nur als Notmass- nahme für einige Jahre gedacht, ist auf die Länge unhaltbar, weil sie gegen die Zweckbestimmung des Bundesbeschlus- ses über die Denkmalpflege verstösst.
Ich bin im Zusammenhang mit einer Kirchenrestaurierung in unserem Kanton - es betrifft dies Stans -, die mit einem Kostenaufwand von rund zwölf Millionen Franken betrieben wurde, auf diesen unhaltbaren Zustand gestossen. Es könnte leider noch eine beliebige Anzahl anderer Beispiele ins Feld geführt werden. Dies hat mich veranlasst, diese Motion einzureichen. Uebrigens ist auch im Nationalrat eine gleiche Motion mit 46 Unterschriften eingereicht worden. Was verlangt die Motion? Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Vorschlag zu unterbreiten:
Wie kann die grosse Zahl längst fälliger Subventionsbei- träge an die Restaurierungskosten von Baudenkmälern innert drei Jahren ausbezahlt und die umstrittene Dringlich- keitsordnung vom 1. Mai 1978 spätestens auf den 31. Dezember 1989 aufgehoben werden?
Es sollte ein Finanzierungssystem geschaffen werden, das dem Bund nach Aufhebung der Dringlichkeitsordnung erlaubt, seinen rechtlichen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Denkmalpflege ohne zeitliche Verzögerungen nachzu- kommen.
Kurz gesagt: Mit diesem Auftrag an den Bundesrat möchte erreicht werden,
a) dass innert drei Jahren mit den Rückständen aufgeräumt wird;
b) dass in Zukunft alle Gesuchsteller, sofern ein Bundesbei- trag als gegeben erscheint, verbindliche Zusicherungen erhalten und dass nach dem Einreichen der Schlussabrech- nung mit einer umgehenden Auszahlung gerechnet werden kann. In Zukunft muss doch der Bürger bei der Kreditertei- lung für eine Restaurierung den verbindlich zugesicherten Bundesbeitrag kennen und auch wissen, wann er zur Aus- zahlung gelangt.
Wenn die beiden Kriterien - definitive Zusicherung und Auszahlung nach vorliegender Abrechnung - eingehalten würden, wäre es unter Umständen möglich, die Subven- tionsansätze zu senken. Ich bin davon überzeugt, dass man dafür Verständnis aufbringen würde.
In einer Stellungnahme der Beratungsstelle der kantonalen Finanzdirektoren zum Entwurf des Subventionsgesetzes heisst es unter anderem: «Bei Finanzhilfen sollen Kreditvor- behalte zulässig sein, soweit dies wie vorgesehen mit dem Subventionszweck vereinbar ist. Wenn jedoch die Beitrags- zusicherung einmal erfolgt ist, darf die Beitragszahlung nicht unter Berufung auf die begrenzten Zahlungskredite zeitlich hinausgeschoben werden, wie dies heute beispiels- weise im Bereich der Denkmalpflege üblich ist.» An einer anderen Stelle steht: «Solange ein Rechtsanspruch auf Aus- richtung eines Bundesbeitrages besteht, darf er nicht durch lange Zeiträume illusorisch gemacht werden.»
Es sind viele Umstände an dem seit Jahren bestehenden unhaltbaren Zustand schuld. Den wichtigsten Grund kennen wir alle: Es ist die Finanzklemme des Bundes. Aber das darf uns doch nicht hindern, dieses Problem anzupacken. Ich bin mir bewusst, dass trotz des guten Willens seitens des Depar- tementschefs und des Bundesamtes für Denkmalpflege in der Vielfalt der Probleme nicht alles von heute auf morgen verändert werden kann. Es braucht alles seine Zeit. Aber
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E
11 décembre 1986
nach meiner Auffassung ist der Moment nun gekommen, um in diesem Bereich sauberen Tisch zu machen.
Bundespräsident Egli: Herr Zumbühl, Sie halten Ihren Fin- ger auf eine wunde Stelle in der Verwaltung, meines Depar- tementes, auf eines meiner grössten Sorgenkinder. Für den Missstand darf nicht nur die Verwaltung verantwortlich gemacht werden; er kann nur in Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Parlament gelöst werden.
Es trifft zu, dass mein Vorgänger im Jahre 1978 eine Direk- tive erlassen musste, wonach gewisse Gemeinden und Kan- tone vom Empfang von Subventionen überhaupt ausge- schlossen wurden; andere wurden im Empfang von Subven- tionen eingeschränkt. Ich gebe zu, dass diese Weisung in rechtlicher Hinsicht möglicherweise auf tönernen Füssen steht. Aber es blieb meinem Vorgänger gar keine andere Wahl, als dieses Vorgehen zu wählen. Mir selbst blieb auch keine andere Wahl, als diese Praxis fortzusetzen; denn die uns vom Par ament zur Verfügung gestellten Gelder reichen eben nicht aus, um die Subventionen zu bezahlen, die wir gutsprechen. Wir sind bei der Gutsprache der Subventionen auch nicht frei, sondern es werden uns die Prozentzahlen vorgeschrieben.
Wir werden künftig vielleicht in einer etwas besseren Lage sein, weil uns auch noch die Gelder der Treibstoffzollerträge zukommen. Die Sparmassnahmen 1984 haben unsere Situa- tion etwas verbessert, weil die Prozentsätze für die Subven- tionen herabgesetzt worden sind. Aber es ist uns nicht möglich, noch weitere Einschränkungen vorzunehmen, Herr Zumbühl, ohne dass wir den Bundesbeschluss vom 17. März 1958, betreffend die Förderung der Denkmalpflege, verletzen würden.
Momentan sind 635 Gesuche hängig. Der Ueberhang beträgt 107 Millionen Franken. Es sind nun Massnahmen getroffen worden, dass, wie Sie es verlangen, nach einem Programm bis Ende 1989 dieser Ueberhang abgedeckt wer- den kann. Ausserdem ist mein Departement beauftragt, unverzüglich eine Revision des Denkmalschutzgesetzes beziehungsweise des betreffenden Bundesbeschlusses an die Hand zu nehmen, und zwar so an die Hand zu nehmen, dass Ihnen diese Vorlage in der kommenden Legislaturpe- riode unterbreitet werden kann.
Ich kann Ihrer Motion also teilweise entsprechen. Aber im ersten Teil bewegt sie sich natürlich im Bereiche der Recht- setzungskompetenz des Bundesrates, weshalb ich Sie bitte, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Präsident: Ich frage den Motionär an, ob er bereit ist, seinen Vorstoss in ein Postulat umzuwandeln.
Zumbühl: Vorab möchte ich dem Bundesrat, vor allem auch Herrn Bundespräsident Egli, für die offene Darlegung der gegenwärtigen Situation im Bereich der Denkmalpflege bestens danken. Ich danke auch für die geäusserte Absicht, den Pendenzenberg bis Ende 1989 abzutragen, auf diesen Zeitpunkt die Dringlichkeitsordnung aufzuheben und die Revision der rechtlichen Bestimmungen an die Hand zu nehmen. Wenn ich richtig verstanden habe, ist also der Bundesrat bereit, im Sinne der Motion zu handeln.
Dieses Anliegen berührt ohne Ausnahme alle Kantone, und ich zweifle wirklich nicht am guten Willen des Bundesrates. Wenn wir aber seinem Antrag folgen und die eingereichte Motion in ein Postulat umwandeln, fehlt die wünschbare Verbindlichkeit. Wir möchten nur eines: dem Bundesrat und vorab auch dem Departementsvorsteher den Rücken stär- ken. Deshalb habe ich mich entschlossen, an der Form einer Motion festzuhalten. Ich ersuche Sie, mich in dieser Frage zu unterstützen.
Miville: Auch ich möchte Sie bitten, den Anträgen unseres Kollegen Zumbühl in dieser Sache voll und ganz zu folgen. Bundspräsident Egli hat klar dargelegt, dass Herr Zumbühl hier den Firger auf eine Wunde gelegt habe. Ich weiss ja auch, dass man im Bundesamt für Kulturpflege einerseits und im Departement andererseits grösstes Verständnis für
diese Anliegen hat. Nun sollte ihnen auch auf dem Wege, den Herr Zumbühl aufgezeigt hat, Nachachtung verschafft werden. Ich darf in diesem Zusammenhang auch an meine Motion, die als Postulat überwiesen wurde - Denkmalpflege, Förderungskriterien -, erinnern; es war im Dezember 1985. Wir haben gehört, dass auf dem Gebiet der Denkmalsubven- tionen, die ausgerichtet werden müssten, ein Stau besteht. Es würde bei den jetzt zur Verfügung stehenden Mitteln Jahre brauchen, um nur diesen Rückstau abzutragen.
Man hätte über diese ganze Angelegenheit auch beim Vor- anschlag sprechen können, Bundesamt für Kulturpflege, Jahreskredit, Denkmalpflege, 20 300 000 Franken. Es ist kein Zufall, dass hier ursprünglich 25 Millionen Franken eingesetzt waren. Man spürt doch bundesseits die Verpflich- tung, die hier wahrzunehmen wäre. Dieser Beitrag ist von der Finanzverwaltung auf 20 Millionen Franken herunterge- strichen worden.
Es ist auch kein Zufall, dass die Finanzkommission des Nationalrates einen Weg suchen wollte, indem die entspre- chende Sektion empfahl, den Kredit Förderung der Denk- malpflege um jene 4 Millionen aufzustocken, die man nun unter dem Titel Kulturinitiative nicht ausgeben kann. Ver- schiedenenorts im Bunde - man hat dann auf diesen Aus- weg wieder verzichtet - besteht nun die Meinung, dass mit den jetzt zur Verfügung stehenden Mitteln nicht auszukom- men sei, wenn wir den Rückstau an Denkmalschutzgesu- chen bewältigen wollen.
Was hat das alles zur Folge? Damit kommen wir zu dieser «unheilvollen Direktive» - wie sie Bundespräsident Egli bezeichnet hat -, Gesuche für Restaurierungen von Bauten im Besitze finanzstarker Kantone, politischer Gemeinden oder Kirchgemeinden zum vornherein nicht zu akzeptieren. Das hat z. B. zur Folge, dass der Kanton Basel-Stadt bzw. die Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons Basel-Stadt letztes Jahr zur Kenntnis nehmen musste, dass keine Sub- vention für die Restaurierung der Peters-Kirche - einer der hervorragendsten gotischen Kirchen im Kanton Basel-Stadt, in der Stadt Basel, unbestreitbar ein Denkmal von nationa- lem Rang - ausgerichtet werde. Man hat bundesseits vor Jahren auch nichts an die Renovation des Spalentors - dessen kulturhistorische wie auch historische Bedeutung Sie zweifellos alle kennen und worüber ich weiter nichts auszuführen brauche - gegeben.
Und nun zeigt uns Herr Zumbühl mit seiner Motion einen Weg, der beschritten werden sollte, einerseits, um das Finanzierungssystem in diesem Bereich in Ordnung zu brin- gen und andererseits, um diese umstrittene Dringlichkeits- ordnung des Jahres 1978 endlich wieder aufzuheben. Es ist ein Weg, der um so mehr beschritten werden sollte, als in absehbarer Zeit zusätzliche Mittel aus den Treibstoffzöllen für diese Finanzierungen zur Verfügung stehen werden. Ich bitte Sie, der Motion Zumbühl vollumfänglich Ihre Zustimmung zu erteilen.
Bundespräsident Egli: Wie ich orientiert bin, hat Ihr Rat strengstens darauf geachtet, dass nicht im delegierten Rechtsetzungsbereich des Bundesrates Motionen einge- reicht werden können. Sie haben kürzlich die Frage neu studiert und dabei eine neue Art von Vorstoss geschaffen. Die Ziffer 1 Ihrer Motion, Herr Zumbühl, bewegt sich ganz sicher im delegierten Rechtsetzungsbereich. Bei Ziffer 2 kann man sich fragen, indem wir Ihnen hier insoweit entge- genkommen, dass wir durch Rechtsetzung Ordnung schaf- fen wollen.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion Dagegen
23 Stimmen 6 Stimmen
765
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1987
Verabschiedung von Herrn Bundespräsident Egli Adieux à M. Egli, président de la Confédération
Präsident: Herr Bundespräsident, Sie sind heute zum letz- ten Mal bei uns. Sie wurden gestern im Rahmen der Ver- einigten Bundesversammlung gewürdigt. Aber ich möchte hier im Namen des Ständerates ebenfalls ein paar Worte anbringen.
Sie sind im Jahre 1975 zum Ständerat und 1982 zum Bun- desrat gewählt worden. In diesen elf Jahren Tätigkeit unter der Bundeskuppel haben Sie ein grosses Mass an Arbeit geleistet. Die meisten von uns haben Sie als schlagfertigen und liebenswürdigen Kollegen in Erinnerung. Sie dürfen aber auch mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen, dass Ihre Leistungen als Bundesrat von Parlament und Volk aner- kannt und gewürdigt werden.
Sie übernahmen ein Departement, das mit der Unbill unse- rer Zeit wohl am härtesten konfrontiert wurde. Sie haben sich mit viel Energie, aber auch mit Erfolg für eine bessere Umwelt eingesetzt. Dafür danken wir Ihnen besonders.
Wir wünschen Ihnen völlige Wiederherstellung der Gesund- heit und eine sorgenfreiere künftige Lebensphase. (Beifall)
86.052
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1987 Budget de la Confédération 1987
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 744 hiervor - Voir page 744 ci-devant
Departement des Innern - Département de l'intérieur Fortsetzung - Suite
Präsident: Ich stelle fest, dass insbesondere die Positionen 311.04, 373.19 und 453.44 zu Diskussionen Anlass geben. Es handelt sich um die Differenzen zwischen unserer Finanz- kommission und dem Nationalrat. Dazu haben sich sehr viele Votanten eingeschrieben.
Ich bitte Sie, sich vorerst allgemein zum Departement des Innern zu äussern.
Schoch: Ich habe eine Bemerkung zu einer dieser allgemei- nen Positionen zu machen, und zwar zur Budgetposition 476.13 auf Seite 331 des Voranschlages. Ueber diese Posi- tion ist im Nationalrat mehr als anderthalb Stunden lang diskutiert und anschliessend mit Namensaufruf abgestimmt worden. Das Protokoll über die nationalrätliche Verhand- lung füllt an die 50 Seiten Manuskript. Ich meine, dass auf Budgetpositionen, die im Nationalrat so viel zu reden gaben, auch unser Rat eingehen muss, wenn auch mit der gebote- nen Kürze und Sachlichkeit.
Materiell geht es um Bundesbeiträge von 2,128 Millionen Franken für internationale Sportanlässe. 2 Millionen Fran- ken dieser Beiträge sind für die Skiweltmeisterschaften in Crans-Montana im Februar 1987 reserviert. Im Nationalrat hat Herr Jaeger letzte Woche den Antrag auf Streichung des Betrages von 2 Millionen Franken gestellt, und zwar mit dem Hinweis darauf, dass für diese Skiweltmeisterschaften 50 000 Quadratmeter Bergwald gerodet worden seien. Gegen den Antrag Jaeger hat sich naheliegenderweise die ganze Sportlobby geäussert. Das Ergebnis der Diskussion war eine ausgeprägte Polarisierung, die mich nicht glück- lich macht. Es standen den Grünen, schwergewichtig auf Umweltfragen fixierten Politikern - ich vermeide den Aus- druck «Einbahnpolitikern» -, die Sportler, die Befürworter der Defizitgarantie, gegenüber, die damit fast nolens volens
auch zu Befürwortern der umstrittenen Waldrodungen wur- den. Ich bedaure diese starre Frontziehung, die im National- rat kaum mehr eine differenziertere Stellungnahme zuliess. Ich will meinerseits versuchen, etwas Bewegung in die fest- gefahrenen Fronten zu bringen. Ich verzichte, nicht zuletzt aus dieser Ueberlegung heraus, darauf, Ihnen einen Antrag auf Streichung des Betrages von 2 Millionen Franken Defi- zitgarantie für das Organisationskomitee der Weltmeister- schaften von Crans-Montana zu stellen. Auch der Verzicht auf diesen Antrag dispensiert uns aber nicht davon, zur Sache selbst Stellung zu nehmen, und zwar Stellung zu nehmen aus der Sicht eines umweltbewussten Parlamenta- riers. Die Erhaltung der Umwelt, der Bergwälder liegt mir sehr am Herzen. Ich bin aber gleichzeitig auch ein Parla- mentarier, der nichts gegen den Sport hat, im Gegenteil. Ich habe auch gar nichts gegen die Durchführung sportlicher Grossveranstaltungen wie Weltmeisterschaften oder Olym- pische Spiele; ich meine vielmehr, es sei erwünscht und anzustreben, dass derartige Anlässe immer wieder auch in der Schweiz durchgeführt werden können. Gerade wenn ich die beiden Seelen, die in meiner Brust wohnen, berücksich- tige, muss ich es aber ausserordentlich bedauern, dass es das Organisationskomitee der bevorstehenden Weltmeister- schaften in Crans-Montana für richtig hielt, so umfangreiche Waldrodungen durchzuführen. Die Rodung von immerhin 50 000 m2 Bergwald ist ein gravierender Eingriff in die Umwelt. Die Organisatoren der Skiweltmeisterschaften von Crans-Montana müssen zur Kenntnis nehmen, dass ihre Rodungsaktion in der deutschen Schweiz in sehr breiten Kreisen auf grosses Unverständnis gestossen ist, ja zum Teil Empörung ausgelöst hat, und dies gar nicht etwa nur in Bevölkerungskreisen, die einfach von Haus aus dunkelgrün eingefärbt sind. Unverständnis und Empörung waren viel- mehr generell festzustellen. Die Verärgerung in der Bevölke- rung war ganz allgemein vorhanden. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das Bundesgericht die durch die kan- tonalen Instanzen erteilte Rodungsbewilligung nicht aufge- hoben hat. Ich hatte in letzter Zeit mehrfach - auch in anderen Fällen - Mühe mit den Entscheidungen unseres Bundesgerichtes. Ich kann das hier ohne Wenn und Aber feststellen. Darüber hinaus bleibt der Entscheid für die Rodung der 50 000 m2 Wald auch dann ein Fehlentscheid, wenn er formalrechtlich unanfechtbar sein sollte.
Einem möglichen Einwand will ich gleich jetzt und im vor- aus entgegentreten. Ich weiss aus zuverlässiger Quelle, dass die umstrittenen Rodungen nicht notwendig, nicht unum- gänglich gewesen wären. Der Skibetrieb und der Rennbe- trieb im besonderen mögen sich zwar reibungsloser abwik- keln, wenn breitere Waldschneisen zur Verfügung stehen; breitere Schneisen können die technische Durchführung von Weltmeisterschaftsläufen vielleicht etwas vereinfachen. Die Uebertragung der Weltmeisterschaften an das Organisa- tionskomitee in Crans-Monatana wäre aber ohne weiteres auch ohne die leidigen Rodungen möglich und technisch realisierbar gewesen. Die Organisatoren von Crans-Montana haben mit ihrer unbedachten und sinnlosen Rodungsaktion all jenen einen eigentlichen Bärendienst erwiesen, die sich ihrerseits mit der Organisation kommender wintersportli- cher Veranstaltungen befassen. Ich bin in diesem Sinne davon überzeugt, dass die schweizerischen Bewerber für die Uebernahme von Olympischen Spielen - es handelt sich um Organisationskomitees in Lausanne und im Berner Oberland - über die im OK von Crans-Montana offensicht- lich fehlende Sensibilisierung gar nicht glücklich sind. Jedem weiteren Vorhaben - seien es nun Weltmeisterschaf- ten in einem ähnlichen Rahmen oder seien es Olympische Spiele - werden in Zukunft die Rodungen von Crans-Mon- tana entgegengehalten werden. Künftige Organisatoren werden es schwerer haben. Gerade weil ich für sportliche Anliegen offen bin und weil ich meine, es müssten auch in Zukunft wieder sportliche Grossveranstaltungen dieser Art in der Schweiz durchgeführt werden können, bedaure ich die Aktion des Organisationskomitees von Crans-Montana. Ich stelle Ihnen keinen Antrag. Aber ich meine, dass das Gesagte unbedingt ausgesprochen werden musste.
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1986
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Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.950
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 11.12.1986 - 08:00
Date
Data
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