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Voranschlag der Eidgenossenschaft 1987
Verabschiedung von Herrn Bundespräsident Egli Adieux à M. Egli, président de la Confédération
Präsident: Herr Bundespräsident, Sie sind heute zum letz- ten Mal bei uns. Sie wurden gestern im Rahmen der Ver- einigten Bundesversammlung gewürdigt. Aber ich möchte hier im Namen des Ständerates ebenfalls ein paar Worte anbringen.
Sie sind im Jahre 1975 zum Ständerat und 1982 zum Bun- desrat gewählt worden. In diesen elf Jahren Tätigkeit unter der Bundeskuppel haben Sie ein grosses Mass an Arbeit geleistet. Die meisten von uns haben Sie als schlagfertigen und liebenswürdigen Kollegen in Erinnerung. Sie dürfen aber auch mit Genugtuung zur Kenntnis nehmen, dass Ihre Leistungen als Bundesrat von Parlament und Volk aner- kannt und gewürdigt werden.
Sie übernahmen ein Departement, das mit der Unbill unse- rer Zeit wohl am härtesten konfrontiert wurde. Sie haben sich mit viel Energie, aber auch mit Erfolg für eine bessere Umwelt eingesetzt. Dafür danken wir Ihnen besonders.
Wir wünschen Ihnen völlige Wiederherstellung der Gesund- heit und eine sorgenfreiere künftige Lebensphase. (Beifall)
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Voranschlag der Eidgenossenschaft 1987 Budget de la Confédération 1987
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 744 hiervor - Voir page 744 ci-devant
Departement des Innern - Département de l'intérieur Fortsetzung - Suite
Präsident: Ich stelle fest, dass insbesondere die Positionen 311.04, 373.19 und 453.44 zu Diskussionen Anlass geben. Es handelt sich um die Differenzen zwischen unserer Finanz- kommission und dem Nationalrat. Dazu haben sich sehr viele Votanten eingeschrieben.
Ich bitte Sie, sich vorerst allgemein zum Departement des Innern zu äussern.
Schoch: Ich habe eine Bemerkung zu einer dieser allgemei- nen Positionen zu machen, und zwar zur Budgetposition 476.13 auf Seite 331 des Voranschlages. Ueber diese Posi- tion ist im Nationalrat mehr als anderthalb Stunden lang diskutiert und anschliessend mit Namensaufruf abgestimmt worden. Das Protokoll über die nationalrätliche Verhand- lung füllt an die 50 Seiten Manuskript. Ich meine, dass auf Budgetpositionen, die im Nationalrat so viel zu reden gaben, auch unser Rat eingehen muss, wenn auch mit der gebote- nen Kürze und Sachlichkeit.
Materiell geht es um Bundesbeiträge von 2,128 Millionen Franken für internationale Sportanlässe. 2 Millionen Fran- ken dieser Beiträge sind für die Skiweltmeisterschaften in Crans-Montana im Februar 1987 reserviert. Im Nationalrat hat Herr Jaeger letzte Woche den Antrag auf Streichung des Betrages von 2 Millionen Franken gestellt, und zwar mit dem Hinweis darauf, dass für diese Skiweltmeisterschaften 50 000 Quadratmeter Bergwald gerodet worden seien. Gegen den Antrag Jaeger hat sich naheliegenderweise die ganze Sportlobby geäussert. Das Ergebnis der Diskussion war eine ausgeprägte Polarisierung, die mich nicht glück- lich macht. Es standen den Grünen, schwergewichtig auf Umweltfragen fixierten Politikern - ich vermeide den Aus- druck «Einbahnpolitikern» -, die Sportler, die Befürworter der Defizitgarantie, gegenüber, die damit fast nolens volens
auch zu Befürwortern der umstrittenen Waldrodungen wur- den. Ich bedaure diese starre Frontziehung, die im National- rat kaum mehr eine differenziertere Stellungnahme zuliess. Ich will meinerseits versuchen, etwas Bewegung in die fest- gefahrenen Fronten zu bringen. Ich verzichte, nicht zuletzt aus dieser Ueberlegung heraus, darauf, Ihnen einen Antrag auf Streichung des Betrages von 2 Millionen Franken Defi- zitgarantie für das Organisationskomitee der Weltmeister- schaften von Crans-Montana zu stellen. Auch der Verzicht auf diesen Antrag dispensiert uns aber nicht davon, zur Sache selbst Stellung zu nehmen, und zwar Stellung zu nehmen aus der Sicht eines umweltbewussten Parlamenta- riers. Die Erhaltung der Umwelt, der Bergwälder liegt mir sehr am Herzen. Ich bin aber gleichzeitig auch ein Parla- mentarier, der nichts gegen den Sport hat, im Gegenteil. Ich habe auch gar nichts gegen die Durchführung sportlicher Grossveranstaltungen wie Weltmeisterschaften oder Olym- pische Spiele; ich meine vielmehr, es sei erwünscht und anzustreben, dass derartige Anlässe immer wieder auch in der Schweiz durchgeführt werden können. Gerade wenn ich die beiden Seelen, die in meiner Brust wohnen, berücksich- tige, muss ich es aber ausserordentlich bedauern, dass es das Organisationskomitee der bevorstehenden Weltmeister- schaften in Crans-Montana für richtig hielt, so umfangreiche Waldrodungen durchzuführen. Die Rodung von immerhin 50 000 m2 Bergwald ist ein gravierender Eingriff in die Umwelt. Die Organisatoren der Skiweltmeisterschaften von Crans-Montana müssen zur Kenntnis nehmen, dass ihre Rodungsaktion in der deutschen Schweiz in sehr breiten Kreisen auf grosses Unverständnis gestossen ist, ja zum Teil Empörung ausgelöst hat, und dies gar nicht etwa nur in Bevölkerungskreisen, die einfach von Haus aus dunkelgrün eingefärbt sind. Unverständnis und Empörung waren viel- mehr generell festzustellen. Die Verärgerung in der Bevölke- rung war ganz allgemein vorhanden. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass das Bundesgericht die durch die kan- tonalen Instanzen erteilte Rodungsbewilligung nicht aufge- hoben hat. Ich hatte in letzter Zeit mehrfach - auch in anderen Fällen - Mühe mit den Entscheidungen unseres Bundesgerichtes. Ich kann das hier ohne Wenn und Aber feststellen. Darüber hinaus bleibt der Entscheid für die Rodung der 50 000 m2 Wald auch dann ein Fehlentscheid, wenn er formalrechtlich unanfechtbar sein sollte.
Einem möglichen Einwand will ich gleich jetzt und im vor- aus entgegentreten. Ich weiss aus zuverlässiger Quelle, dass die umstrittenen Rodungen nicht notwendig, nicht unum- gänglich gewesen wären. Der Skibetrieb und der Rennbe- trieb im besonderen mögen sich zwar reibungsloser abwik- keln, wenn breitere Waldschneisen zur Verfügung stehen; breitere Schneisen können die technische Durchführung von Weltmeisterschaftsläufen vielleicht etwas vereinfachen. Die Uebertragung der Weltmeisterschaften an das Organisa- tionskomitee in Crans-Monatana wäre aber ohne weiteres auch ohne die leidigen Rodungen möglich und technisch realisierbar gewesen. Die Organisatoren von Crans-Montana haben mit ihrer unbedachten und sinnlosen Rodungsaktion all jenen einen eigentlichen Bärendienst erwiesen, die sich ihrerseits mit der Organisation kommender wintersportli- cher Veranstaltungen befassen. Ich bin in diesem Sinne davon überzeugt, dass die schweizerischen Bewerber für die Uebernahme von Olympischen Spielen - es handelt sich um Organisationskomitees in Lausanne und im Berner Oberland - über die im OK von Crans-Montana offensicht- lich fehlende Sensibilisierung gar nicht glücklich sind. Jedem weiteren Vorhaben - seien es nun Weltmeisterschaf- ten in einem ähnlichen Rahmen oder seien es Olympische Spiele - werden in Zukunft die Rodungen von Crans-Mon- tana entgegengehalten werden. Künftige Organisatoren werden es schwerer haben. Gerade weil ich für sportliche Anliegen offen bin und weil ich meine, es müssten auch in Zukunft wieder sportliche Grossveranstaltungen dieser Art in der Schweiz durchgeführt werden können, bedaure ich die Aktion des Organisationskomitees von Crans-Montana. Ich stelle Ihnen keinen Antrag. Aber ich meine, dass das Gesagte unbedingt ausgesprochen werden musste.
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Lauber: Als Vertreter des betroffenen Kantons kann ich die Intervention zur Defizitgarantie und die damit in Zusammen- hang gebrachte Rodungsbewilligung für die Skiweltmeister- schaften in Montana-Crans nicht unbeantwortet im Raum stehen lassen.
In der letzten Zeit ist einmal mehr gegen unseren Kanton und insbesondere die Organisatoren von Crans-Montana eine Art Kesseltreiben inszeniert worden, welches - ich möchte das hier betonen - absolut unberechtigt ist. Gestat- ten Sie mir, dass ich den Beweis dazu anhand einiger Fakten erbringe.
Zur Rodungsbewilligung: Die Organisatoren der Skiweltmei- sterschaften haben am 20. Juli 1985 vom eidgenössischen Departement des Innern die Bewilligung zur Rodung von 49 300 m2 Wald erhalten. Diese Rodungsbewilligung war Gegenstand von gründlichen Untersuchungen bezüglich des Bedürfnisses, der Notwendigkeit, der Verträglichkeit mit der Natur usw. Ausschlaggebend für das Gesuch und des- sen Bewilligung waren die Anforderungen der FIS, des Inter- nationalen Skiverbandes, an die Sicherheit von Pisten für derartige Wettkämpfe. Diese Rodung ist aber in concreto nicht nur für die Durchführung dieser Weltmeisterschaften wichtig, sondern ganz allgemein für die künftige Sicherheit dieses Skigebietes und des Skibetriebs auf dieser Piste. Eine Beschwerde von Umweltschutzkreisen gegen diese Rodungsbewilligung ist vom Bundesgericht am 19. März dieses Jahres abgewiesen worden. Bereits während des Verfahrens bei den Instanzen des zuständigen Departemen- tes und dann auch wieder während der Instruktion durch das Bundesgericht haben die Organisatoren sehr viel Kom- promissbereitschaft gezeigt und ihre ursprünglichen Begeh- ren stark zurückgenommen. Zu erwähnen ist aber auch, dass schliesslich nur etwa die Hälfte der beantragten Rodungen von Rekurrenten bekämpft worden ist. Die Bewil- ligung des Departementes des Innern ist durch das Bundes- gericht geschützt worden. Diese Bewilligung ist mit einer Reihe von Auflagen verbunden, welche unter anderem auch die Verpflichtung zur Aufforstung von 55 400 m2 neuen Wal- des einschliessen. Die Organisatoren haben sich - das muss man ihnen zugute halten, und eingehende Kontrollen durch die zuständigen Behörden haben dies ergeben - sehr strikte an diese Auflagen gehalten. Sie geben demnach keinerlei Anlass für irgendwelche Vorwürfe. Ich lade Herrn Kollega Schoch zu einer Besichtigung vor Ort ein. Er wird sich überzeugen können, dass das alles heute sehr gut aussieht. Das zuständige Departement des Innern und das Bundesge- richt haben ihre Entscheide - wie aus den Urteilsbegrün- dungen klar hervorgeht - in sorgfältiger Abwägung der sachlichen Gegebenheiten und auch des rechtlichen Ermes- sensspielraumes gefällt. Dabei ist zum Tragen gekommen, dass es in unserem Lande nicht nur eine rechtliche Pflicht zur Schonung und zum Schutz der Landschaft gibt, sondern auch rechtlich zu schützende wirtschaftliche Interessen, im konkreten Fall Massnahmen zur Förderung des Tourismus, dem in unserem Kanton eine sehr hohe Bedeutung zu- kommt.
Diese Rodungsbewilligung hat nun offenbar in verschiede- nen Kreisen unseres Landes und auch dieses Parlamentes Missbehagen ausgelöst. Ich habe dafür sogar Verständnis. Unverständlich ist aber, dass im Parlament der Versuch unternommen wird - nicht hier, aber im Nationalrat -, zu diesem unter klarer Einhaltung unserer Rechtsordnung gefällten Entscheid eine Art Obergerichtsbarkeit zu unserer letzten richterlichen Instanz einführen zu wollen. Es gehört zu den wesentlichen Grundelementen unserer demokrati- schen Rechtsordnung, dass deren Regeln auch dann einzu- halten sind, wenn Ereignisse oder - wie hier - Entscheide nicht dem persönlichen Wertbild oder den persönlichen Ansichten entsprechen. Man kann demnach weder das zuständige Departement noch das Bundesgericht anpran- gern, nur wei diese Instanzen in gründlicher Abwägung der Sachlage zum Schluss gekommen sind, dass die wirtschaft- lichen Interessen und die sicherheitstechnischen Ueberle- gungen in diesem Falle jene der Walderhaltung überwiegen. Als der Bundesrat - wir sind ihm dafür dankbar - am
In diesem Sinne danke ich Ihnen für das Verständnis und ersuche Sie, die getroffenen Entscheide zur Rodungsbewil- ligung und auch zur hier nicht bestrittenen Defizitgarantie in ihrer Rechtmässigkeit zu respektieren.
Schoch: Ich möchte hier nur festhalten, dass ich Herrn Lauber für die Einladung nach Crans-Montana danke und dass ich diese Einladung gerne annehme.
Mme Bauer Je voudrais intervenir brièvement au sujet de l'insuffisance du nombre des collaborateurs à l'Office fédé- ral de la protection de l'environnement. Le personnel fait cruellement défaut et l'insuffisance des effectifs pourrait avoir - nous le savons - des conséquences catastrophiques si nous n'y remédions pas rapidement.
Dans le cadre du contrôle de routine, la Commission de gestion s'en est entretenue avec les responsables de cet office, le 18 septembre, donc avant l'accident de Schweizer- halle - je tiens à le souligner. Ils l'ont confirmé, le manque de personnel est un problème lancinant. «Nous ne sommes pas en mesure - affirment-ils - d'assumer les tâches qui nous sont assignées»: ordonnances sur la protection des eaux, de l'air, du sol à compléter ou à réviser, problème des décharges, du stockage des déchets à résoudre, participa- tion à des rencontres internationales de plus en plus nom- breuses dès lors qu'il faut tendre à une harmonisation des mesures, des normes et des prescriptions.
Enfin, il importe de rappeler que c'est à la Confédération de contrôler l'application de la loi et des ordonnances par les cantons. Il apparaît que, jusqu'à présent, cette tâche a été négligée, tant pour ne pas porter atteinte à la susceptibilité des cantons, toujours jaloux de leur autonomie, que par manque de personnel scientifiquement formé. Et pourtant - le président de la Confédération l'a souligné tout à l'heure en évoquant l'accident de Schweizerhalle - il importe, si l'on veut maîtriser des technologies dangereuses pour l'huma- nité, que la Confédération dispose de collaborateurs bien préparés, de spécialistes et d'experts disposant d'une for- mation qui ne puisse pas être contestée. L'industrie chimi- que elle-même souhaite désormais que ces contrôles soient effectués, afin que la population reprenne confiance. M. Marc Moret, président de Sandoz, l'a plusieurs fois affirmé au cours de ces derniers jours.
Dès lors, Monsieur le conseiller fédéral, que le budget pour 1987 prévoit un bénéfice réjouissant, le Conseil fédéral est-il disposé à engager, ainsi que l'Office fédéral de protection de l'environnement le juge indispensable, de nouveaux coll- aborateurs? Selon les responsables de cet office, il en faudrait en tout cas une vingtaine.
316 Bundesamt für Gesundheitswesen 311.04 Hilfskräfte
373.19 Massnahmen zur Bekämpfung von Aids
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
316 Office fédéral de la santé publique 311.04 Auxiliaires
373.19 Mesures de lutte contre le SIDA
Proposition de la commission
Adhérer au projet du Conseil fédéral
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Gadient: Seit der Bundesrat im Herbst 1985 erste Massnah- men zur Bekämpfung der Aids-Epidemie angeordnet hat, ist eine erschreckende Entwicklung eingetreten. Nach dem Bericht der WHO weist die Schweiz die höchste Erkran- kungsrate aller europäischen Länder auf. Am vergangenen Wochenende wurde ein wissenschaftlicher Bericht über die Situation in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht, der ausserordentlich pessimistische Prognosen enthält. Dabei zählt man in der BRD auf eine Million Einwohner 8,8, in der Schweiz aber 21,2 Patienten. Bis 1991 muss in der Schweiz mit gegen 3500 Patienten mit dem Vollbild der Krankheit gerechnet werden. Täglich mehren sich die Krankheitsfälle. Die Herstellung eines wirksamen Impfstof- fes ist bis jetzt nicht gelungen und dürfte noch Jahre auf sich warten lassen, wie auch die Entwicklung von Medika- menten, mit denen der Virusinfektion begegnet werden kann.
In Würdigung dieser Fakten ist es in höchstem Masse unver- ständlich, wenn behauptet wird, dass man nicht wisse, wie die vom Nationalrat zusätzlich gesprochenen Mittel unter dieser Position einzusetzen seien. Diese Behauptung steht vorerst im offenen Widerspruch zur Aeusserung des Direk- tors des Bundesamtes für Gesundheitswesen. Professor Roos hat öffentlich erklärt, dass diese Mittel höchst willkom- men und nötig seien. In der Tat ist es doch wesentlich und ausreichend, dass die Stossrichtung des Einsatzes feststeht, und das ist in jeder Hinsicht der Fall. Der Mittelbedarf beim nationalen Referenzzentrum ist sichtbar, aber auch für die landesweite Aufklärungsarbeit ist ein erheblicher Mehrauf- wand gerechtfertigt. Schliesslich weiss man auch, dass die Behandlung eines einzigen Patienten 150 000 Franken ko- stet.
Prävention und wirksame Ueberwachung müssen sofort und umfassend einsetzen. Jedes Zuwarten ist in Anbetracht der Dimension dieser Krankheit nicht zu verantworten.
Nun habe ich durchaus Verständnis für das Unbehagen in der Kommission, dass offenbar entsprechende Unterlagen, aus denen die Ausgewiesenheit dieses Mehraufwandes resultiert, direkt und ohne Wissen des Bundesrates in parla- mentarische Hände gelangt sind, und dass man deshalb vorerst aus grundsätzlichen und formellen Erwägungen an der unveränderten Budgetposition festhalten möchte. Der Fauxpas der Verwaltung - oder wer immer ihn zu verantwor- ten hat - rechtfertigt es indessen nicht, den Entscheid nicht gleichwohl ausschliesslich sachbezogen zu treffen. Deshalb sollten wir dem Nationalrat zustimmen.
Frau Bührer: Ich habe den Ausführungen von Herrn Gadient, denen ich voll und ganz zustimme, einige Gedan- ken beizufügen. Es ist nicht sehr viel.
Ich weise erstens einmal darauf hin, dass am unverständli chen Entscheid der Finanzkommission vermutlich eine Tat- sache schuld ist, die wir nicht übersehen dürfen. Es wird immer noch die Frage gestellt: Geht uns, d. h. die Leute, die nicht zu einer Risikogruppe gehören, diese ganze Aids- Geschichte wirklich viel an? Man glaubt immer noch, dass es Risikogruppen gebe, während die anderen von der gan- zen Sache nicht berührt seien. Offenbar ist es noch nicht in unser Bewusstsein gedrungen, dass dieses Gefühl der Sicherheit bald schwinden wird, weil nämlich bald keine Risikogruppen mehr auszumachen sein werden. Leute mit der denkbar unauffälligsten Lebensweise werden bald ebenso bedroht sein wie Leute, die zu einer Risikogruppe gehören. Wir sollten diese Gedanken nicht länger ver- drängen.
Zweitens kann nicht genug darauf hingewiesen werden, dass sich die Zahl der Angesteckten in einer ausserordent- lich kurzen Zeit verdoppelt.
Also: Man spricht heute von einer Verdoppelungsrate von 11 Monaten; kürzlich habe ich eine Publikation gelesen, in der eine Dauer von nur mehr 8 Monaten angenommen wird. Die ganze Sache wickelt sich im Schneeballsystem ab. Deshalb zählt im Grunde genommen jeder Tag. Das heisst, wenn wir heute von 20 000 Angesteckten sprechen, dann werden es in weniger als einem Jahr 40 000 Angesteckte sein. Und was
sehr gravierend ist: der grösste Teil dieser Angesteckten weiss nichts davon! Das macht die Sache ausserordentlich gefährlich.
Die zentrale Frage beim Budget lautet: Weiss man mit die- sen zusätzlichen 3 Millionen etwas Vernünftiges anzufan- gen? Der Sprecher der Finanzkommission hat uns glaub- würdig versichert, dass für vernünftige Projekte die Türen jederzeit offen ständen, dass es dann nicht an Mitteln fehlen würde; man könne auch Nachtragskredite verlangen. Mei- ner Meinung nach ist das eine Sicht, die nicht ganz stimmt: Man weiss bereits heute, was man mit diesem Geld anfan- gen könnte. Die heute bereits bestehenden Institutionen, die Aidshilfe Schweiz und das Referenzzentrum für Antikörper- test und Virusnachweis, wissen, wie sie die Gelder verwen- den könnten, nämlich für mehr Information und Ueberwa- chung. Ganz besonders weiss es aber das Bundesamt für Gesundheitswesen, das landesweit Informationskampagnen starten möchte und dies auch tun sollte. Dabei müsste es speziell die Schulen im Visier haben. Man müsste die Sek- tion Prävention ausbauen; die Kantone müssten auf diese Dienste zählen können. Das einzige Mittel, das wir heute gegen Aids haben, heisst Prävention durch Information. Hier könnte man mit mehr Mitteln etwas erreichen.
Der Antrag unserer Finanzkommission spiegelt die Haltung von Zuschauern, die die Szene aus Distanz beobachten und sich Zeit für ihre Entscheide lassen können. Diese Zuschau- errolle wird uns nicht erhalten bleiben. Wir werden zu Mit- spielern in diesem Drama werden, ob wir wollen oder nicht. Die Frage ist nur, ob wir rasch zu Handelnden werden wollen oder erst, wenn wir von den Ereignissen überrollt werden. Mit einem anderen Bild: Wollen wir beim Brand- schutz sparen, um dann ein Vielfaches an Mitteln für das Löschen des Feuers auszugeben?
Ich bitte Sie dringend, dem Nationalrat zuzustimmen.
Frau Meier Josi: Sie haben die alarmierenden Zahlen gehört; die alarmierendste ist jene, wonach über 10 Prozent der Ansteckungen heute schon heterosexuell stattfinden. Morgen wird diese Pest des zwanzigsten Jahrhunderts in Ihrer Umgebung auftauchen, und übermorgen kann sie Ihre Verwandtschaft erfassen. Bei dieser neu erkannten, explosi- ven Veränderung der Lage steht für mich fest, dass die Posten Aufklärung, Ueberwachung der Epidemie und Refe- renzzentrum den ursprünglich vorgesehenen Kreditrahmen eindeutig sprengen. Die Budgetwahrheit und das Prinzip der Budgetvollständigkeit - ich verweise auf Artikel 3 Absatz 2 und Artikel 7c des Finanzhaushaltgesetzes - ver- langen aber von uns, dass wir voraussehbare Passivposten sofort aufnehmen und sie nicht durch Hinausschieben ver- schleiern.
Die USA-Gesundheitsbehörden beantragen ihrem Kongress angesichts dieser Entwicklung eine Erhöhung der Kredite auf eine Milliarde Dollar für die Aufklärung. Unter solch explosiven Umständen müssen wir unser Budget sofort im Sinne des Nationalrates anpassen.
Ich stimme seinem Antrag bei.
Schönenberger, Berichterstatter: Ich bedaure den Gang dieser Diskussion, die völlig auf ein Nebengeleise geraten ist. Es handelt sich hier letztlich um eine grundsätzliche Frage der Budgetpolitik und nicht um die Frage, ob man für die Aids-Bekämpfung mehr oder weniger Geld ausgeben wolle.
Niemand in diesem Saal verkennt den Ernst der Situation. Niemand verkennt, wie gefährlich diese Seuche Aids ist, weder der Bundesrat noch das Parlament. Es fehlt nicht am Willen, dieser Seuche zuleibe zu rücken und alles nur Nötige zu tun, um sie schliesslich zu besiegen. Die Lösung dieser Frage liegt aber nicht einfach bei einer Aufstockung der Budgetposition um 3 Millionen Franken. Der Bundesrat beantragt Ihnen bekanntlich 2,96 Millionen Franken für epi- demologische Untersuchungen (Antikörpertests, Virusnach- weis) und für die Aufklärung der Bevölkerung.
Wenn nun mehr gemacht werden soll - auch die Finanz- kommission ist einstimmig der Ansicht, dass ruhig mehr
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gemacht werden soll -, dann muss zuerst ein neues Konzept erarbeitet werden. Man muss wissen, was man zusätzlich machen will; man muss genau wissen, was das kostet. Wenn diese Fragen abgeklärt sind, können wir allenfalls mehr Geld ausgeben.
Bundesrat, Finanzdelegation und Finanzkommissionen haben klar zum Ausdruck gebracht, dass sie bereit sind, mehr Geld auszugeben, wenn feststeht, wofür dieses Geld benötigt wird. Es ist aber nicht in Ordnung, wenn wir lau- fend von Sparen reden, aber immer wieder die Budgetpolitik des Bundesrates unterlaufen und wahllos irgendwelche Positionen erhöhen, ohne uns an klare Grundsätze zu hal- ten. Der Bundesrat hat die Zusicherung abgegeben, dass er gewillt sei, sofort nach Vorliegen des Konzeptes vom Instru- ment des Nachtragskredites Gebrauch zu machen.
Wenn mehr Geld benötigt wird, wird das nicht in den ersten Tagen des nächsten Jahres sein. Vorderhand haben wir einmal drei Millionen Franken zur Verfügung, und bis diese drei Millionen Franken gebraucht sind, wissen wir auch, was zusätzlich getan werden kann. Dann können wir in Kenntnis der Sachlage entscheiden.
Ich muss Sie daher bitten, dem Antrag der Finanzkommis- sion zuzustimmen. Er ist wohlüberlegt. Ich betone nochmals - auch für verschiedene Zeitungen -, dass die elf Herren der ständerätlichen Finanzkommission sicher nicht die Aids- Bekämpfung hemmen, sondern im Gegenteil sie fördern wollen, aber auf dem ordentlichen Weg, wie es sich in einem geordneten Staat gebührt!
Bundesrat Stich: Ich bitte Sie wie der Herr Kommissionsprä- sident, dem Bundesrat und nicht dem Nationalrat zuzu- stimmen.
Der Bundesrat ist sich der Bedeutung der Bekämpfung von Aids durchaus bewusst. Er weiss auch, dass mehr getan werden muss. Aber der eingeschlagene Weg ist kein guter Weg. Wenn ein Amt mehr Geld haben muss, kann es auch nach der Budgeterstellung vor den Sommerferien oder nach der Behandlung durch den Bundesrat im September mit sorgfältiger erarbeiteten Unterlagen an den Bundesrat gelangen. In diesem Fall hätte der Bundesrat zweifellos die Finanzkommission gebeten, etwas anderes zu tun. Es ist meines Erachtens nicht akzeptabel, dass die Verwaltung mit Unterlagen, die für den Bundesrat bestimmt sind, diesem aber im Zeitpunkt der Diskussion im Nationalrat noch nicht zur Verfügung stehen, an Parlamentarier und Parlamentarie- rinnen gelangt, um zusätzliche Kredite herauszuholen. Das ist ein Weg, den wir nicht akzeptieren können.
Wenn ein Konzept vorliegt, wenn wir wissen, welche Kosten entstehen, und wenn wir überzeugt sind, dass die vorge- schlagenen Massnahmen zweckmässig sind, ist der Bun- desrat aber bereit, Ihnen im Budgetnachtrag I entspre- chende Anträge zu stellen. Falls es sehr eilt, wird sogar die Finanzdelegation bereit sein, solchen Anträgen zuzustim- men. Das ist der einzuschlagende Weg.
Wegen der voraussehbaren Kosten möchte ich nur noch darauf hinweisen, dass die letzte Informationskampagne des Gesundheitsamtes nach einer Umfrage nur etwa 28 Prozent der Bevölkerung erreicht hat. (Anmerkung der Redaktion: Diese Zahl wurde später korrigiert. Vgl. Debatte im National- rat vom 16. Dezember 1986.) Da muss man sich schon überlegen, ob eine solche Informationspolitik zweckmässig ist, oder ob es nicht eine bessere gibt. Wir sind gegenwärtig mit der Zusammenstellung einer Broschüre zum neuen Familien- und Eherecht beschäftigt. Wir wissen aber bereits jetzt, dass ein Nachtragskredit nötig sein wird, weil die Erfahrung zeigt, dass solche über Verträgerorganisationen verteilte Broschüren in der Regel direkt in die Altpapier- sammlung kommen und nicht angesehen werden. Deshalb werden wir diese Broschüre trotz der viel höheren Kosten durch die PTT verteilen lassen, weil so der Erfolg offensicht- lich grösser ist.
Aus all diesen Ueberlegungen bitte ich Sie, dem Bundesrat und nicht dem Nationalrat zuzustimmen. Es geht nicht um die Frage, ob wir rasch etwas tun wollen, sondern um die
Frage der Budgetgestaltung und der Behandlung der Ge- schäfte.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Gadient
21 Stimmen 8 Stimmen
316 Bundesamt für Gesundheitswesen 453.44 Krankenpflegeschulen Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
316 Office fédéral de la santé publique 453.44 Ecoles d'infirmières et d'infirmiers
Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Belser: Ich möchte kurz betonen, dass ich beruflich etwas mit Krankenpflegeschulen zu tun habe, dass aber kein Inter- essenkonflikt besteht, weil der hier verlangte Beitrag nicht für die Krankenpflegeschulen bestimmt ist.
Ich habe vor einigen Jahren in diesem Rat dafür gestimmt, dass die Bundesbeiträge an die vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkannten Krankenpflegeschulen auf Ende 1983 gestrichen werden. Dieser Schritt ist erfolgt. Nachteilige Auswirkungen auf die Krankenpflegeschulen sind mir nicht bekannt. Ich habe mich damals aber auch dafür eingesetzt, dass die Beiträge an die beiden Kaderschulen des Schwei- zerischen Roten Kreuzes in Lausanne und in Aarau bis 1985 beibehalten werden. Diese Zeit hätte genutzt werden sollen, um eine dauerhafte Finanzierung der Kaderausbildung in der Krankenpflege zu erreichen. Neben der Ausbildung von Oberpflegepersonal geht es dabei in erster Linie um die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Kranken- pflege. Diese sind zu vergleichen mit den Fachlehrern an Berufsschulen.
Ich war und ich bin überzeugt, dass sich der Bund nicht aus dieser Kaderausbildung zurückziehen darf. So wie der Bund über das Institut für Berufspädagogik die Ausbildung der Berufsschullehrer voll finanziert, so ist eine Beteiligung an der Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern für Kranken- pflege gerechtfertigt. Es ist für die Qualität dieser Ausbil- dung wichtig, dass das SRK als Träger dieser Kaderschulen nicht nur die Sanitätsdirektorenkonferenz, sondern auch den Bund hinter sich weiss.
Wie kommt es zur heutigen Situation? Da kann ich sowohl dem SRK wie der Sanitätsdirektorenkonferenz einige Vor- würfe nicht ersparen. Die Sachlage war klar, aber man hat zu lange darüber nachgedacht, wie es weitergehen soll, bis man sich dann schliesslich dazu durchgerungen hat, dass sich weiterhin der Bund an der Kaderausbildung beteiligen soll und muss. Irgendwo war gehörig Sand im Getriebe, das sei zugegeben.
Ich bitte Sie aber, nicht die gute Sache dieses Zögern bussen zu lassen. Der Bund hat ein eminentes Interesse daran, sich an der Ausbildung des Kaders in der Kranken- pflege zu beteiligen. In den Lehrerfunktionen der Kranken- pflege herrscht heute ein eklatanter Mangel an ausgebilde- tem Personal. Es sind aber auch Bundesaufgaben (ich denke an den koordinierten Sanitätsdienst, oder auch an das, worüber wir vorher diskutiert haben), die es dem Bund gebieten, sich nicht total aus der Krankenpflege davonzu- stehlen. Es ist übrigens der gleiche Bund, der jetzt vor- schreibt, dass die Katastrophenpflege in die Ausbildungs- pläne aufgenommen werden muss. Er sollte nun auch die Mittel bereitstellen, damit das, mindestens über die Kader- ausbildung, eingebracht werden kann.
Damit wird auch das Prinzip der Aufgabenteilung nicht berührt, denn es geht um die Schulen auf schweizerischer Ebene in Lausanne und in Aarau. Es ist weniger eine finanz- politische Frage, die hier zur Diskussion steht, als eine Frage, ob sich der Bund aus dieser Ausbildung davonsteh- len soll.
Ich bitte Sie, dem Nationalrat zu folgen und diesem Kredit von 1 Million Franken zuzustimmen.
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Schönenberger, Berichterstatter: Vorgestern hat Ihnen Herr Stucki als Subkommissionspräsident bereits die Haltung der Finanzkommission dargelegt. Ich könnte Ihnen zu dieser Position praktisch wieder das Gleiche sagen wie zur Posi- tion «Aids».
Die Krankenpflegeschulen sind in ihrer Bedeutung und in ihrer Wichtigkeit absolut anerkannt. Nun muss ich Sie aber darauf aufmerksam machen, dass Sie mit Bundesbeschluss vom 24. Juni 1982 die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen in einem ersten Paket vollzogen haben und dass dabei die Beiträge an die Krankenpflegeschulen gestrichen worden sind. Man hat bis Ende 1985 eine Uebergangsord- nung eingeführt, hat sich also recht grosszügig gezeigt. Jetzt sind die Beiträge dahingefallen. Der Bundesrat hat korrekt gehandelt, denn es fehlt heute die Rechtsgrundlage für diese Bundesbeiträge. Es ist doch nicht zu glauben, dass das gleiche Parlament zuerst eine Rechtsgrundlage für einen Bundesbeitrag aufhebt und zwei, drei Jahre später die alten Bundesbeiträge -
ohne Rechtsgrundlage - beschliesst. Das sind doch einfach Gegensätzlichkeiten, die wir uns schlicht und einfach nicht leisten dürfen und nicht leisten können.
Es besteht noch weniger Anlass, sich derartige Eskapaden zu leisten, weil ja die Finanzierung der Krankenpflegeschu- len und der Kaderschulen gesichert ist. Die kantonale Sani- tätsdirektorenkonferenz hat sich gegenüber dem Schweize- rischen Roten Kreuz verpflichtet, bei Ausfall des Bundesbei- trages in die Bresche zu springen und diese Defizite zu übernehmen. Es ist nicht am Platz - insbesondere nicht in diesem Rat -, daran zu zweifeln, dass die Kantone ihre Versprechungen einhalten. Wir können doch nicht eine Uebung «Aufgabenteilung» durchführen - sie war mühsam genug - und danach einfach wieder im alten Fahrwasser weiterrudern.
Ich bitte Sie also sehr, dem Bundesrat zuzustimmen.
Frau Bührer: Der Präsident der Finanzkommission hat vor- hin von unserem Entscheid gesprochen, die Krankenpflege- schulen dem kantonalen Bereich zuzuschlagen. Nun macht er aber in seinen Ausführungen keinen Unterschied zwi- schen Krankenpflegeschulen, die heute tatsächlich von den Kantonen voll übernommen worden sind - Herr Belser hat schon darauf hingewiesen -, und der Kaderschule der Kran- kenpflege. Diesen Unterschied dürfen wir nicht übersehen. Ich zweifle daran, dass damals, als bei der Aufgabenteilung die Krankenpflegeschulen den Kantonen zugeschlagen wur- den, wirklich daran gedacht wurde, dass noch eine andere Art Krankenpflegeschule besteht, nämlich die Kaderschule, die die Lehrer und Lehrerinnen für die Krankenpflegeschu- len in den Kantonen ausbildet. Diese Kaderschule darf man nicht in einen Topf werfen mit den Krankenpflegeschulen. Da besteht eine Analogie zum Berufsbildungszentrum des Biga, das ja auch vom Bund getragen wird.
Ein weiterer Punkt: Der Kommissionspräsident spricht davon, dass sich die Sanitätsdirektoren verpflichtet hätten, diese Schule nicht fallenzulassen. Ich glaube auch, dass diese Schule nicht einfach fallengelassen würde. Aber es ist doch nicht zu übersehen, dass sie heute in der Luft hängt. Ich habe in meinen Unterlagen die Notiz, dass sich die Sanitätsdirektorenkonferenz und das Schweizerische Rote Kreuz im Juli 1985 zusammen dafür eingesetzt haben, dass der Bundesbeitrag für diese Kaderschule erhöht wurde. Das deutet eindeutig darauf hin, dass die Dinge heute zumindest nicht geregelt sind. Ich meine, man könnte weiter darüber sprechen, aber man müsste dieser Schule nun doch etwas Luft verschaffen und zumindest für dieses Jahr noch einmal den Beitrag sprechen. Ob dann in einem späteren Zeitpunkt eine andere Regelung getroffen wird, darüber wird man sprechen müssen. Aber die Sanitätsdirektoren - da bin ich überzeugt - sind heute noch nicht soweit, dass die finan- zielle Lage dieser Schule wirklich gesichert ist.
Belser: Die Sanitätsdirektorenkonferenz schreibt anschei- nend unterschiedliche Briefe. Das nehme ich zur Kenntnis. Aber ich möchte etwas zur Rechtsgrundlage sagen, die da -
auch von Herrn Schönenberger - bestritten wird: Es gibt einen Bundesbeschluss, der das Schweizerische Rote Kreuz betrifft. In Artikel 2 Absatz 1 heisst es: «Die wichtigsten Aufgaben des Schweizerischen Roten Kreuzes sind die frei- willige Sanitätshilfe, der Blutspendedienst für zivile und militärische Zwecke, die Förderung der Krankenpflege und Ueberwachung der Ausbildung in den vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkannten Krankenpflegeschulen.» Es ist also eindeutig, dass das Rote Kreuz in dieser Ausbildung eine Funktion hat.
In Artikel 3 steht: «Der Bund trägt der Sonderstellung des Schweizerischen Roten Kreuzes als nationale Rotkreuzge- sellschaft durch Gewährung von Beiträgen und besonderen Erleichterungen Rechnung.> In Absatz 2: «Der Bund richtet dem Schweizerischesn Roten Kreuz jährlich aus: a) einen Beitrag zur Erfüllung der in Artikel 2 umschriebenen Aufga- ben .... ». Wenn das als Rechtsgrundlage nicht genügt, Herr Schönenberger, dann weiss ich auch nicht, was genügen soll.
Schönenberger, Berichterstatter: Ich weiss, dass Sie darauf brennen, den Zug nehmen zu können. Ich fühle mich nicht verantwortlich dafür, dass das bis jetzt noch nicht geglückt ist. Aber ich möchte Herrn Belser noch klipp und klar sagen: Der Bundesbeschluss vom 24. April 1972 über Bundesbei- träge an anerkannte Krankenpflegeschulen - und allein dieser ist massgebend - sah Beiträge einerseits an die allgemeinen, vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkann- ten Krankenpflegeschulen und andererseits an die vom Schweizerischen Roten Kreuz betriebene Kaderschule für Krankenpflege vor, Frau Bührer.
Und diesen Bundesbeschluss haben wir hier in diesem Saal aufgehoben; somit besteht die Rechtsgrundlage nicht mehr. Es wäre ein Unsinn, wenn man einen gestrichenen Bundes- beitrag - d. h. einen Bundesbeitrag, dem man die Rechts- grundlage entzogen hat - durch ein Hintertürchen ohne Grundlage wieder einführen würde. Darüber ist genügend diskutiert worden, und vermutlich sind auch die Meinungen gemacht.
Bundesrat Stich: Ich muss Sie auch hier bitten, dem Bun- desrat und der Kommission zuzustimmen und nicht dem Nationalrat.
Es ist so, wie Herr Schönenberger sagt: eine Rechtsgrund- lage besteht nicht mehr. Selbst, wenn Sie diesen Beitrag beschliessen würden, müsste das Finanzdepartement ihn sperren, bis eine Rechtsgrundlage vorhanden wäre. Es ist also nicht denkbar, dass wir irgend etwas auszahlen. Es wäre auch etwas erstaunlich, wenn das Parlament nun wie- der auf Beschlüsse zurückkäme, die 1982 im Rahmen der Aufgabenteilung gefasst wurden. Man muss auch etwas Vertrauen in die Kantone haben, dass sie zu ihren Verspre- chungen stehen.
Damals hat man im Rahmen des Aufgabenteilungspaketes I für die unzähligen kleinen Aufgaben, die die Kantone über- nehmen, den Finanzausgleich verstärkt. Deshalb kann man jetzt nicht einfach wieder rückwärts buchstabieren; das wäre schlechte Politik. Zudem hat uns das Rote Kreuz bestä- tigt, dass die Finanzierung durch die Sanitätsdirektoren mindestens vorderhand gesichert sei. Es besteht also kein Grund, auf die Beschlüsse zurückzukommen.
Ich bitte Sie daher, Bundesrat und Kommission zuzustim- men und den Antrag des Nationalrates abzulehnen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Belser Für den Antrag der Kommission
7 Stimmen 19 Stimmen
Justiz- und Polizeidepartement Département de justice et police
M. Aubert: Je vous prie de m'accorder quelques minutes au sujet du Département de justice et police, quand bien même nous n'avons pas de différence avec le Conseil national.
Budget de la Confédération 1987
770
E
11 décembre 1986
Le DFJP est, comme celui des affaires étrangères, un dépar- tement où l'accroissement des dépenses est légèrement supérieur à la moyenne, puisqu'il est de l'ordre de 50 mil- lions de francs, ce qui représente une élévation de 10 pour cent environ. Cette élévation est due, pour une petite part, à l'Office de la justice. Il s'agit des mensurations cadastrales d'une part et de l'exécution des peines d'autre part, où l'on peut voir le subventionnement d'investissements. Mais, naturellement, c'est le délégué aux réfugiés, c'est-à-dire le domaine dont il s'occupe, qui cause la hausse la plus notable. d'environ 40 millions de francs.
En section, nous avons eu l'occasion d'examiner avec un certain soin deux services, deux divisions de l'administra- tion fédérale: l'Office de la protection civile et l'Institut suisse de droit comparé à Dorigny.
Au sujet de l'Office de la protection civile, j'aimerais dire - du point de vue financier s'entend et non du point de vue de la gestion - que, pour les délais, il n'y a pas de retard dans le paiement des subventions. En revanche, il y a un certain retard dans les engagements, qui est estimé à un ordre de grandeur de 60 millions de francs. Le directeur nous a dit qu'il serait probablement résorbé dans les deux ou trois prochaines années.
En ce qui concerne le montant des subventions aux cons- tructions de la protection civile, il dépend d'une part du taux de subventionnement, d'autre part et surtout de l'objet sub- ventionné. Pour le taux de subventionnement, le responsa- ble nous a rappelé que le pouvoir d'appréciation de l'auto- rité d'exécution fédérale était extrêmement faible. Quant à l'objet lui-même, alors là naturellement, on peut subvention- ner des constructions plus ou moins développées, plus ou moins luxueuses. Il semble que l'office fasse un effort consi- dérable pour ne subventionner que ce qui mérite véritable- ment de l'être. Le directeur nous disait même avec une certaine satisfaction que plusieurs décisions qu'il avait prises avaient ensuite été attaquées par des demandeurs déçus et que les recours avaient été déclarés bien fondés, ce qui montre que l'administration est plutôt parcimonieuse. Nous avons aussi examiné l'Institut suisse de droit comparé. C'est cet institut que vous rencontrez dans le budget à la page 344, au numéro 413. On peut s'étonner qu'en regard de 3 millions de francs de dépenses pour l'année, il ne soit prévu que 200 000 francs de recettes. Nous avons donc demandé des explications et posé des questions assez ser- rées au responsable de l'Institut.
Il est apparu qu'une partie des spécialistes qui travaillent dans l'Institut doivent gérer une bibliothèque qui prend une dimension respectable (environ 70 000 volumes); et que, dans la mesure où ces spécialistes se consacrent à la production c'avis de droit, plusieurs de ces avis ne sont pas facturés, parce qu'ils sont destinés aux collectivités publi- ques, notamment à la Confédération et aux cantons. La Confédération, par exemple, a demandé d'importants avis de droit. C'est d'ailleurs l'une des tâches principales de l'Institut que de fournir des renseignements à la Confédéra- tion. Cela doit vous faire comprendre pourquoi il n'y a que 200 000 francs qui soient prévus pour les recettes.
Enfin, une dernière remarque. Nous savons que la hausse des dépenses concerne particulièrement le délégué aux réfugiés. Il est assez difficile de s'en faire une idée exacte quand on considère la page 345, au numéro 415, pour la raison que les dépenses figuraient précédemment sous une autre rubrique, c'est-à-dire l'Office fédéral de la police, au numéro 403. Nous avons, ici aussi, demandé des explica- tions pour que nous puissions comparer ce qui est compa- rable. La comparaison, qui nous a été fournie, montre que les dépenses croîtront vraisemblablement d'une quaran- taine de millions de francs entre 1986 et 1987. Seulement, la moitié de la somme, dans cette hausse de 40 millions de francs, est le résultat de l'application de lois qui sont actuel- lement soumises à une demande de référendum, de sorte que 20 millions sont bloqués jusqu'à ce que le peuple suisse se soit prononcé, au mois d'avril prochain.
Une observation encore au sujet de cette division. Il nous a semblé qu'avec des frais d'assistance de 110 millions de
francs pour un nombre de requérants d'asile d'environ 20 000, cela signifiait que chacun coûtait à la Confédération environ 5000 francs par année, ce qui laisse entrevoir qu'une bonne partie de ces personnes se sont déjà inté- grées dans le circuit économique, c'est-à-dire qu'elles gagnent leur vie.
Genehmigt - Approuvé
Militärdepartement Département militaire
Meier Hans, Berichterstatter: Beim Militärdepartement lag schon der Voranschlag 1986 unter den Militärausgaben nach Rechnung 1985. Der Voranschlag 1987 sieht Ausga- ben vor, die um 106 Millionen unter dem Voranschlag 1986 liegen.
Ich müsste Ihnen nun einiges über die Gliederung der Aus- gaben, den Anteil der Militärausgaben an den Gesamtausga- ben des Bundes und am Bruttosozialprodukt darlegen und auf die Verschiebungen hinweisen. In Anbetracht der vorge- rückten Zeit unterlasse ich das.
Weshalb sind 106 Millionen Franken Gesamtausgaben weni- ger als im Vorjahresbudget vorgesehen? Der Herr Kommis- sionspräsident hat bereits auf die grösste Auswirkung hin- gewiesen, nämlich die Kompensation der Zahlungsspitze bei der Panzerbeschaffung, rund 200 Millionen Franken. Es widerspiegelt zusätzlich das Resultat echter Sparanstren- gungen; auch die stagnierende Teuerung hat ihren positi- ven Einfluss; ein wesentlicher Faktor ist die Preissituation bei den Treib- und Brennstoffen. Es konnten namhafte Mehraufwendungen beim Sold, bei der Unterkunft, bei den diversen Anpassungen für Entschädigungen und insbeson- dere bei den Bahntransporten - inbegriffen die neuen verbil- ligten Urlauberbillets - aufgefangen werden.
Im Voranschlag 1987 sind 49,4 Prozent für die laufenden Ausgaben und 50,6 Prozent für die militärischen Investitio- nen vorgesehen. Das hat sich gegenüber dem Vorjahr um einiges verschoben, dort waren 48,5 Prozent für laufende Ausgaben und 51,5 Prozent für militärische Investitionen vorgesehen.
Da wir keine kritischen Bemerkungen anzubringen haben, möchte ich auf weitere Ausführungen verzichten und Ihnen Zustimmung zum Budget des Militärdepartementes bean- tragen.
Genehmigt - Approuvé
Finanzdepartement - Département des finances
Genehmigt - Approuvé
Volkswirtschaftsdepartement Département de l'économie publique
Weber, Berichterstatter: Der Voranschlag des Volkswirt- schaftsdepartements weist gesamthaft gegenüber dem Bud- get 1986 bei den Ausgaben eine Erhöhung von 276 Millio- nen Franken oder 9,8 Prozent auf. Die Einnahmen erhöhen sich um 149 Millionen Franken oder 22 Prozent.
Interessant ist die Aufteilung nach Sachgruppen. Die Bun- desbeiträge erreichen den Betrag von 2,412 Milliarden Fran- ken oder 78,17 Prozent des Gesamtbudgets des Volkswirt- schaftsdepartementes, Darlehen und Warengeschäfte 12 Prozent; das sind zusammen 90 Prozent. Somit fallen auf die übrigen Sachgruppen lediglich 10 Prozent.
Das Bundesamt für Landwirtschaft und die landwirtschaftli- chen Forschungsanstalten beanspruchen von den 3,1 Mil- liarden Ausgaben des Volkswirtschaftsdepartementes allein über 2 Milliarden; das sind zwei Drittel. Bawi und Biga partizipieren je mit etwas über 400 Millionen Franken. Es liegt daher nahe, dass sich das Augenmerk der Budgetprü- fungen in erster Linie auf diese Schwergewichtsbereiche richtete. Ich verzichte aus Zeitgründen darauf, Fragen, die sich in der Kommission gestellt haben und die zur Zufrie-
771
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1987
denheit der Kommission beantwortet wurden, hier auszu- führen.
Es war der Wunsch der Sektion, dass Herr Bundesrat Furg- ler sich zur Situation der ERG vor der Kommission äusserte. Als Sprecher der Finanzkommission habe ich das Thema bereits bei der Rechnung 1985 angeschnitten. Damals habe ich zwei geplante Massnahmen erwähnt:
die Finanzdelegation werde sich der Probleme noch an- nehmen;
eine verwaltungsinterne Gruppe prüfe, wie die ERG der Eigenwirtschaftlichkeit nähergebracht werden könne.
Wo stehen wir heute? Eine allgemeine Erhöhung der Gebühren kommt scheinbar nicht oder nicht mehr in Frage, nachdem sie bereits einmal erhöht worden sind. Die Ein- gänge der Gebühren wurden kleiner. Eine Differenzierung der Gebühren nach Risikogrösse könnte ein Weg sein. Damit könnte man der Tendenz entgegenwirken, dass grosse Risiken bei der ERG, kleine Risiken bei der Privatas- sekuranz versichert werden, weil dort die Gebühren tiefer sind. Grosse und kleine Risiken sollten solidarisch getragen werden. Wir waren froh, dass Herr Bundesrat Furgler in der Finanzkommission mögliche Massnahmen in Aussicht stel- len konnte, denn auch hier geht es schliesslich um Steuer- gelder. Die Bundesvorschüsse bewegen sich langsam von 1 Milliarde zu 1,5 Milliarden.
Die bundesrätlichen Schlussfolgerungen lassen sich stich- wortartig wie folgt zusammenfassen:
Das noch nicht dauerhaft gelöste Verschuldungsproblem zahlreicher Entwicklungsländer verursacht auf jetzigem Niveau verharrende Auszahlungen für Transferschäden und Konsolidierungen.
Die Verzinsung des Bundesvorschusses beansprucht einen steigenden Ausgabenanteil (1987 14 Prozent). Aus diesen Ueberlegungen wurde auch schon geprüft, die Schulden abzuschreiben. Man hat aber davon abgesehen, weil man weitere Begehrlichkeiten befürchtet.
Die Einnahmen stagnieren weiter; sie entwickeln sich sogar leicht rückläufig.
Der Bundesvorschuss wird noch höher, aber im Laufe der Zeit erwartet man einen rückläufigen Finanzbedarf zur Auf- rechterhaltung der Liquidität.
Die Vorkehrungen, die zu einer langfristigen Wiederherstel- lung der Eigenwirtschaftlichkeit der ERG zu fordern sind, liegen in der Ueberprüfung der aktuellen Gebührenstruktur. Momentan scheint eine grössere Belastung nicht möglich. Es wird aber untersucht, ob nach Risikolage differenzierte Gebührenansätze zu verantworten wären. Ueber diese Ueberprüfung erwarten wir demnächst einen Bericht. Nach Auffassung von Herrn Bundesrat Furgler sollte die Lage nicht dramatisiert werden. Immerhin ist die ERG aber ein ständiges Thema in den Medien und in der Oeffentlichkeit. Die ERG wird auch in Zukunft, dort, wo noch Marktchancen bestehen, ein wichtiges Instrument für unsere Exportwirt- schaft sein, wenn wir nicht wollen, dass Arbeitsplätze durch falsch interpretierte Subventionen anderer Staaten gefähr- det werden.
Wie geht nun die Entwicklung weiter? In den ersten zehn Monaten dieses Jahres wurden neue Garantien gesprochen im Betrag von rund 2,3 Milliarden Franken. Die Garantie- summe hat sich damit auf rund 13,2 Milliarden erhöht. Wenn diese Positionen extra-poliert und mit denjenigen des Jah- res 1985 verglichen werden, ergibt sich eine deutliche Abnahme in der Beanspruchung: neue Garantien minus 14 Prozent, Garantiesumme minus 15 Prozent, grundsätzli- che Zusage minus 21 Prozent. Das zeigt, dass die Gebühren- erhöhung offenbar eine gewisse dämpfende Wirkung zei- tigt.
Im Abschnitt Landwirtschaft wurde auf die hohe Komplexi- tät des Landwirtschaftsbudgets verwiesen. Es ist schwierig, einzelne Positionen zu korrigieren. Wollte man die bedeu- tenden Budgetposten, die auch wirklich einschenken, ändern, so käme das einer Kursänderung der Landwirt- schaftspolitik gleich. Dies wäre nicht kurzfristig durchführ- bar, da vorerst entsprechende Modifikationen der Rechts- grundlagen nötig wären.
Auf die konkrete Frage, wieweit das Parlament beim Voran- schlag 1987 des Bundesamtes für Landwirtschaft noch Aen- derungen vornehmen könnte, ohne an bestehende Rechts- grundlagen gebunden zu sein, muss zur Kenntnis genom- men werden. Dass dieser Spielraum sehr gering ist und das Ermessen recht bescheiden. Als Beispiele wurden von den zuständigen Stellen die Investitionskredite, Bodenverbesse- rungen und landwirtschaftliche Hochbauten sowie Verwer- tungsmassnahmen für Wein erwähnt. Der Bundesrat hat verschiedene Massnahmen zwecks Abbau von Ueberschüs- sen ergriffen. Aus Zeitgründen verzichte ich darauf, diese Massnahmen hier zu skizzieren.
Bei den Verwertungsmassnahmen für Wein hat der Bundes- rat ein Fünfjahresprogramm zur Regulierung des Weinmark- tes beschlossen. Mit einer Streichung der 37 Millionen, wie es in einer nationalrätlichen Sektion der Finanzkommission versucht worden ist und mit der auch wir liebäugelten, würden wir dem Bundesrat in die Arme fallen und ihm die Möglichkeit nehmen, der verhängnisvollen Entwicklung entgegenzuwirken. Die Weinschwemme war ja schon am Dienstag Thema einer engagierten Auseinandersetzung in unserem Rat. Hier nicht nur Grenzen zu sehen, sondern auch Grenzen zu setzen, wird in Zukunft nötig sein. Von den 37 Millionen sollen 30 Millionen für die Herstellung von alko- holfreien Traubensäften, 7 Millionen für die industrielle Ver- wertung, zum Beispiel die Essigherstellung, eine halbe bis eine ganze Million für die Exportförderung und 0,2 Millionen für Informationsaktionen verwendet werden. Das Wehr- mannszweierli steht nicht zur Diskussion und müsste der- einst über das EMD abgebucht werden.
Bei Position 707.433.40, Bodenverbesserungen und land- wirtschaftliche Hochbauten, beantragte die nationalrätliche Finanzkommission eine Reduktion von 130 Millionen auf 125 Millionen Franken. Der Rat ist dem Antrag nicht gefolgt. Damit besteht keine Differenz zum Bundesrat. Rein rechne- risch, so haben wir uns orientieren lassen, liesse sich eine solche Reduktion vornehmen, denn bezüglich der Budget- höhe gibt es hier einen gewissen Freiraum. Die Höhe der Beiträge ist zwar gesetzlich festgelegt; die Zusicherungen können aber den bewilligten Kreditposten angepasst wer- den. Die Bedürfnisse - das ist das Wesentliche - sind in der Praxis vorhanden und auch ausgewiesen. Eine Reduktion könnte empfindliche Engpässe schaffen, denn es besteht ein sehr grosser Investitionsbedarf im Bereich der landwirt- schaftlichen Strukturverbesserungen. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass vier Fünftel der Beitragsleistungen auf das Berggebiet und die voralpine Hügelzone entfallen. Hier geht es um die am wenigsten begüterten Teile der Landwirtschaft, und wir betonen ja immer wieder in unserer politischen Tätigkeit, dass gerade diese Gebiete unsere Auf- merksamkeit verdienten. Eine Reduktion des Kredites, der übrigens auch vom Bundesrat in gleicher Höhe eingesetzt ist wie für 1986, wäre vermutlich falsch.
Auf Wunsch der Sektion 1 der Finanzkommission hat Herr Bundesrat Furgler vor dem Plenum zu anderen Kürzungs- wünschen bzw. Kürzungsmöglichkeiten Stellung genom- men. Ich verzichte aus Zeitgründen darauf, hier darüber zu berichten. Aber wir haben zur Kenntnis nehmen müssen, dass es schwierig ist, Kürzungen vorzunehmen, weil das meiste an gesetzliche Bestimmungen gebunden ist. Die Ausführungen des Volkswirtschaftsministers wirkten einer- seits ernüchternd und andererseits frustrierend, weil sie die bereits erwähnte Komplexität des Budgets des Bundesam- tes für Landwirtschaft erneut aufzeigten.
Die Kommission beantragt Ihnen, dem Voranschlag des Volkswirtschaftsdepartements mit der Kenntnisnahme zuzu- stimmen, dass man bemüht ist, Abhilfe zu schaffen, wo es ab und zu Aerger gibt und wo Möglichkeiten bestehen. Ich beantrage Ihnen Zustimmung.
Genehmigt - Approuvé
E 11 décembre 1986
772
Organisation des troupes. Révision
Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement Département des transports, des communications et de l'énergie
M. Ducret, rapporteur: La Commission des finances vous propose d'accepter les deux amendements du Conseil national. Sur l'instigation de M. Jean-François Aubert, nous avons spécialement examiné l'utilisation des moyens finan- ciers dans le domaine de la recherche pour les économies d'énergie. Nous avons reçu du Conseil fédéral des réponses extrêmement intéressantes et très positives.
Pour l'année 1987 déjà, l'augmentation des propositions de dépenses sera dirigée dans le sens de la conservation de l'énergie, des énergies renouvelables, ainsi que des écono- mies. Il reste des sommes importantes qui sont destinées au nucléaire, mais essentiellement dans l'optique de la sécu- rité. A l'avenir, dans le courant des années 1990-1992, on se prépare à nous soumettre une très forte augmentation diri- gée vers ces trois domaines: conservation, c'est-à-dire stockage de l'énergie puisque nous en aurions suffisam- ment durant la belle saison; recherche sur les énergies renouvelables que nous approuvons totalement; aide aux économies d'énergie.
Pour terminer, dans nos discussions au sujet de l'améliora- tion de la production, nous avons constaté que nos usines hydro-électriques pourraient produire facilement beaucoup plus de courant. Il n'y a pas d'obstacles techniques, mais juridiques. Dans beaucoup de cas - le Département en est conscient - il faudrait modifier le droit de disposition des eaux et des concessions de l'Etat. En effet, on est en train de perdre un temps considérable. Alors qu'on pourrait turbiner beaucoup plus d'eau, on doit la laisser passer parce qu'on ne réussit pas à modifier les concessions dans un délai raisonnable. C'est tout de même un comble, alors que nous parlons tous d'économies d'énergie et que nous sommes tous en train de discourir sur ce que nous devrions faire, que des articles de loi soient bêtement des obstacles à ce qui pourrait être un renouvellement important de notre produc- tion nationale en énergie.
Voilà ce que je voulais vous dire au nom de la section No 2. Genehmigt - Approuvé
Gesamtvoranschlag - Budget général
Genehmigt - Approuvé
Anhang -Annexe Genehmigt - Approuvé
B Bundesbeschluss Arrêté fédéral
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 1 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Schönenberger, Berichterstatter: Aufgrund der Beratungen haben die Zahlen in Artikel 1 geändert. Ich kann Ihnen die neuen Zahlen bekanntgeben: Ausgaben: Fr. 24 225 397 897 .-. Einnahmen: Fr. 24 396 035 728 .-.
Einnahmenüberschuss im Finanzvoranschlag:
Fr. 170 637 831 .-. Reinaufwand im Gesamtvoranschlag: Fr. 250 218 578 .-.
Angenommen - Adopté
Art. 2 Antrag der Kommission Abs. 1bis Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Für den Rest von Art. 2: Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Art. 2 Proposition de la commission Al. 1bis Adhérer au projet du Conseil fédéral Pour le reste de l'article 2: Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté
Art. 3, 4 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Angenommen - Adopté Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Beschlussentwurfes 25 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
86.032
Truppenordnung. Aenderung Organisation des troupes. Révision
Botschaft und Beschlussentwurf vom 28. Mai 1986 (BBI II, 1109) Message et projet d'arrêté du 28 mai 1986 (FF II, 1137) Beschluss des Nationalrates vom 25. September 1986 Décision du Conseil national du 25 septembre 1986
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Beschluss des National- rates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer à la décision du Conseil na- tional
Kündig, Berichterstatter: Die Vorlage des Bundesrates enthält drei Teile: 1. die Aufhebung der Bestimmung, dass in der Regel Einhei- ten nur aus Wehrmännern einer Heeresklasse zusammenge- setzt sind;
organisatorische Aenderungen bei der Artillerie und den Mechanisierten und Leichten Truppen;
den Beschluss über zusätzliche Dienstleistungen zur Umschulung auf den Panzer 87 Leopard.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Voranschlag der Eidgenossenschaft 1987 Budget de la Confédération 1987
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.052
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 11.12.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
765-772
Page
Pagina
Ref. No
20 014 925
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