Chemin de fer de la Vereina
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E
18 décembre 1986
Elfte Sitzung - Onzième séance
Donnerstag, 18. Dezember 1986, Vormittag Jeudi 18 décembre 1986, matin
8.00 h Vorsitz - Présidence: Herr Dobler
86.034 Pilot- und Demonstrationsanlagen. Rahmenkredit Equipements énergétiques. Crédit de programme
Siehe Seite 536 hiervor - Voir page 536 ci-devant
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 1986 Décision du Conseil national du 11 décembre 1986
Differenzen - Divergences
Art. 1 Abs. 2 Antrag der Kommission Davon werden mindestens 5 Millionen Franken für Sonnen- energie-Projekte eingesetzt.
Art. 1 al. 2
Proposition de la commission Sur ce montant 5 millions de francs au moins seront affectés aux projets d'énergie solaire.
Hefti, Berichterstatter: Der Nationalrat hat beschlossen, dass von den 20 Millionen Franken, die bewilligt wurden, mindestens 5 Millionen für Sonnenenergie zu verwenden seien, allerdings in einer unglücklichen Fassung. Wir sind der Idee des Nationalrates gefolgt und haben die national- rätliche Fassung verbessert. Sie lautet nun: «Davon werden mindestens 5 Millionen Franken für Sonnenergie-Projekte eingesetzt.» Und die französischsprachige Fassung: «Sur ce montant 5 millions de francs au moins seront affectés aux projets d'énergie solaire.»
Das bedeutet natürlich nicht, dass man diese Gelder, sofern man sie nicht sinnvoll verwenden kann, unbedingt verwen- den muss. Es würde aber eher den Gesamtintentionen entsprechen, wenn die nicht benötigten Mittel für die ande- ren Zwecke Verwendung finden würden, als sie überhaupt nicht zu verwenden.
Die Kommission beantragt Ihnen Zustimmung zu ihrer Fas- sung.
Bundesrat Schlumpf: Das ist keine gute Lösung, ich muss das auch hier sagen. Man hat völlig übersehen, dass diese 540 000 Franken, die wir in der Botschaft für Sonnenener- gieanlagen eingesetzt haben, nur die bereits vorliegenden Anlagen betreffen und dass wir 13 Millionen für künftige haben. Dort drin sind auch Sonnenenergieanlagen vorge- sehen.
Der Vorschlag der Kommission ist besser. Wir können dem zustimmen, um damit zu einem Ende zu kommen. Wichtig ist, dass man einmal starten kann. Aber es besteht das Risiko, dass von diesem Betrag etwas verfällt, weil er gebun- den ist und für anderes vielleicht nicht genutzt werden kann. Das ist ein kleines Risiko.
Der Bundesrat ist bereit, dem Frieden zuliebe dem Antrag der Kommission zuzustimmen.
Hefti, Berichterstatter: In der Kommission sind uns vom Departement aus diese anderen Beträge, die der Herr Depar- tementschef eben erwähnt hat, nicht genannt worden. Ich kann nichts anderes beantragen als die Kommission beschlossen hat. Aber nach den Ausführungen des Herrn Departementschefs war auch unser Kommissionsbeschluss nicht richtig und höchstens das kleinere Uebel als dasjenige des Nationalrates.
Es steht mir als Präsident nicht an, Festhalten zu beantra- gen, was ich als Mitglied gerne machen würde. Aber ich kann ja auch nicht bundesrätlicher sein als der Bundesrat.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
86.007
Vereinabahn Chemin de fer de la Vereina
Siehe Seite 331 hiervor - Voir page 331 ci-devant
Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 1986 Décision du Conseil national du 9 décembre 1986
Differenzen - Divergences
Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Piller, Berichterstatter: Beim Bundesbeschluss über die Ver- einabahn sind noch vier eher marginale Differenzen zu bereinigen. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, bei allen vier Differenzen dem Nationalrat zuzustimmen. Ich nehme alle vier Differenzen durch. In Artikel 2 möchte der Nationalrat ausdrücklich die Preisbasis 1. Januar 1985 im Beschluss drin haben. Es ist so, dass das in der Botschaft festgehalten worden ist und bei der Parlamentsberatung dem zugestimmt wurde. Aber der Nationalrat möchte das explizit im Bundesbeschluss festgehalten haben. Ihre Kom- mission stimmt hier zu.
Angenommen - Adopté
Art. 2a Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Piller, Berichterstatter: Im weiteren möchte der Nationalrat einen Artikel 2a einfügen, der nochmals klar festhält, dass vom Bund keine weiteren finanziellen Verpflichtungen für den Ausbau zum Zwecke der Kapazitätssteigerung oder der erhöhten Wintersicherheit bei der Flüelastrasse eingegan- gen werden dürfen.
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen auch hier einstimmig Zustimmung zum Nationalrat, möchte aber doch festhalten, dass ein Ausbau für die Sommersicherheit, das heisst also Ausbau gegen Steinschlag, nicht als Kapazitätssteigerung angesehen werden dürfte.
Angenommen - Adopté
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Pilot- und Demonstrationsanlagen. Rahmenkredit Equipements énergétiques. Crédit de programme
In
Dans
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.034
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.12.1986 - 08:00
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Data
Seite
828-828
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20 014 939
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