Chemin de fer de la Vereina
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E
18 décembre 1986
Elfte Sitzung - Onzième séance
Donnerstag, 18. Dezember 1986, Vormittag Jeudi 18 décembre 1986, matin
8.00 h Vorsitz - Présidence: Herr Dobler
86.034 Pilot- und Demonstrationsanlagen. Rahmenkredit Equipements énergétiques. Crédit de programme
Siehe Seite 536 hiervor - Voir page 536 ci-devant
Beschluss des Nationalrates vom 11. Dezember 1986 Décision du Conseil national du 11 décembre 1986
Differenzen - Divergences
Art. 1 Abs. 2 Antrag der Kommission Davon werden mindestens 5 Millionen Franken für Sonnen- energie-Projekte eingesetzt.
Art. 1 al. 2
Proposition de la commission Sur ce montant 5 millions de francs au moins seront affectés aux projets d'énergie solaire.
Hefti, Berichterstatter: Der Nationalrat hat beschlossen, dass von den 20 Millionen Franken, die bewilligt wurden, mindestens 5 Millionen für Sonnenenergie zu verwenden seien, allerdings in einer unglücklichen Fassung. Wir sind der Idee des Nationalrates gefolgt und haben die national- rätliche Fassung verbessert. Sie lautet nun: «Davon werden mindestens 5 Millionen Franken für Sonnenergie-Projekte eingesetzt.» Und die französischsprachige Fassung: «Sur ce montant 5 millions de francs au moins seront affectés aux projets d'énergie solaire.»
Das bedeutet natürlich nicht, dass man diese Gelder, sofern man sie nicht sinnvoll verwenden kann, unbedingt verwen- den muss. Es würde aber eher den Gesamtintentionen entsprechen, wenn die nicht benötigten Mittel für die ande- ren Zwecke Verwendung finden würden, als sie überhaupt nicht zu verwenden.
Die Kommission beantragt Ihnen Zustimmung zu ihrer Fas- sung.
Bundesrat Schlumpf: Das ist keine gute Lösung, ich muss das auch hier sagen. Man hat völlig übersehen, dass diese 540 000 Franken, die wir in der Botschaft für Sonnenener- gieanlagen eingesetzt haben, nur die bereits vorliegenden Anlagen betreffen und dass wir 13 Millionen für künftige haben. Dort drin sind auch Sonnenenergieanlagen vorge- sehen.
Der Vorschlag der Kommission ist besser. Wir können dem zustimmen, um damit zu einem Ende zu kommen. Wichtig ist, dass man einmal starten kann. Aber es besteht das Risiko, dass von diesem Betrag etwas verfällt, weil er gebun- den ist und für anderes vielleicht nicht genutzt werden kann. Das ist ein kleines Risiko.
Der Bundesrat ist bereit, dem Frieden zuliebe dem Antrag der Kommission zuzustimmen.
Hefti, Berichterstatter: In der Kommission sind uns vom Departement aus diese anderen Beträge, die der Herr Depar- tementschef eben erwähnt hat, nicht genannt worden. Ich kann nichts anderes beantragen als die Kommission beschlossen hat. Aber nach den Ausführungen des Herrn Departementschefs war auch unser Kommissionsbeschluss nicht richtig und höchstens das kleinere Uebel als dasjenige des Nationalrates.
Es steht mir als Präsident nicht an, Festhalten zu beantra- gen, was ich als Mitglied gerne machen würde. Aber ich kann ja auch nicht bundesrätlicher sein als der Bundesrat.
Angenommen - Adopté
An den Nationalrat - Au Conseil national
86.007
Vereinabahn Chemin de fer de la Vereina
Siehe Seite 331 hiervor - Voir page 331 ci-devant
Beschluss des Nationalrates vom 9. Dezember 1986 Décision du Conseil national du 9 décembre 1986
Differenzen - Divergences
Art. 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Piller, Berichterstatter: Beim Bundesbeschluss über die Ver- einabahn sind noch vier eher marginale Differenzen zu bereinigen. Ihre Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, bei allen vier Differenzen dem Nationalrat zuzustimmen. Ich nehme alle vier Differenzen durch. In Artikel 2 möchte der Nationalrat ausdrücklich die Preisbasis 1. Januar 1985 im Beschluss drin haben. Es ist so, dass das in der Botschaft festgehalten worden ist und bei der Parlamentsberatung dem zugestimmt wurde. Aber der Nationalrat möchte das explizit im Bundesbeschluss festgehalten haben. Ihre Kom- mission stimmt hier zu.
Angenommen - Adopté
Art. 2a Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Piller, Berichterstatter: Im weiteren möchte der Nationalrat einen Artikel 2a einfügen, der nochmals klar festhält, dass vom Bund keine weiteren finanziellen Verpflichtungen für den Ausbau zum Zwecke der Kapazitätssteigerung oder der erhöhten Wintersicherheit bei der Flüelastrasse eingegan- gen werden dürfen.
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen auch hier einstimmig Zustimmung zum Nationalrat, möchte aber doch festhalten, dass ein Ausbau für die Sommersicherheit, das heisst also Ausbau gegen Steinschlag, nicht als Kapazitätssteigerung angesehen werden dürfte.
Angenommen - Adopté
Bundesverfassung (Verkehrspolitik)
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Art. 4a Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Piller, Berichterstatter: Weiter möchte der Nationalrat eine periodische Berichterstattung. Sie sehen das in Artikel 4a. Ihre Kommission ist mit der Formulierung nicht besonders glücklich, weil hier eigentlich nicht Berichterstattung an die Verkehrskommission und die Bautengruppe zu geschehen hätte, sondern an die eidgenössischen Räte. Nun ist es aber so, dass wir bereits mehrere solcher Formulierungen haben. Wir haben eine solche Formulierung in der Botschaft Furka- tunnel, wir haben eine solche Formulierung für die Bericht- erstattung Panzer 68 und ebenfalls Panzer Leopard.
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen auch hier einstimmig, dem Nationalrat zuzustimmen, um diese Differenzen zu eliminie- ren, ist aber der Meinung, dass man doch künftig vermehrt die Regeln einhalten sollte, die Berichterstattung habe an das Parlament und nach Möglichkeit im Geschäftsbericht zu erfolgen.
Wir haben einen Geschäftsbericht, und wir sollten vermehrt mit ihm arbeiten und nicht neben dem Geschäftsbericht noch 10, 15 weitere Berichte immer wieder anfordern.
Mit dieser Bemerkung bitte ich Sie, dem Nationalrat zuzu- stimmen.
Angenommen - Adopté
Art. 4b Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil national
Piller, Berichterstatter: In Artikel 4b möchte der Nationalrat, dass nach der Inbetriebnahme noch einmal geprüft werden sollte, ob die Umweltverträglichkeit gegeben ist, und wenn nicht, dass gegebenenfalls die nötigen Ergänzungen vorzu- nehmen seien.
Hier empfiehlt Ihnen die Kommission, ebenfalls einstimmig, Zustimmung zum Nationalrat, möchte aber festhalten, dass es nicht angeht, dass laufend wieder überprüft werden muss. Es ist auch die Meinung des Antragstellers im Natio- nalrat, dass nach etwa 5 Jahren nochmals eine Prüfung zu erfolgen hätte und dass dann wenn nötig noch Massnah- men zu ergreifen wären, aber nicht, dass das ein Dauerzu- stand würde.
Ich bitte Sie namens der einstimmigen Kommission, auch hier zuzustimmen.
Bundesrat Schlumpf: Wir sind mit dieser Ergänzung einver- standen im Sinne der Interpretation von Ständerat Piller. Es soll also nicht eine permanente Nachkontrolle erfolgen, sondern nach einigen Jahren eine Erfolgskontrolle mit den notwendigen Ergänzungen. So war auch der Antrag von Herrn Rolf Weber im Nationalrat gemeint. Ich bin froh, wenn das im Protokoll festgehalten wird. Ich pflichte der Interpre- tation von Herrn Piller bei.
Jagmetti: Darf ich nur eine kleine Bemerkung beifügen? Die Aufwendungen für die Massnahmen, von denen hier die Rede ist, wären nicht gebundene Ausgaben. Wenn dafür neue Mittel notwendig wären, müssten diese auf dem ordentlichen Weg beschlossen werden.
Angenommen - Adopté
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
82.082
Bundesverfassung (koordinierte Verkehrspolitik) Constitution fédérale (politique coordonnée des transports)
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 825 hiervor - Voir page 825 ci-devant
Art. 36ter Abs. 2 und 3 - Art. 36ter al. 2 et 3
Fortsetzung - Suite
M. Flückiger: Les règles de la solidarité confédérale com- mandent de progresser sur plusieurs fronts à la fois. Ancrer dans la constitution fédérale les bases d'une politique coor- donnée des transports est un progrès auquel il convient d'ajouter la dimension de la solidarité. Nous aurons alors fait oeuvre utile complète.
Représentant d'un canton périphérique, je vous prie de prendre en compte les disparités qui existent entre les régions de notre pays - disparités géographiques, qui condi- tionnent les voies de communication, et économiques, qui agissent sur les moyens à disposition pour assurer les meilleures communications entre et à l'intérieur de nos régions. Or, il convient de répéter ce matin que le projet du Conseil fédéral, relayé par la majorité du Conseil des Etats, ne manque pas d'inquiéter les cantons les moins favorisés. Les contraindre à assumer une part de la couverture des frais d'exploitation du transport régional, même en les assu- rant d'une participation financière de l'Etat central, laquelle n'est pas définie, revient à les pénaliser. Plus spécifique- ment, j'observe que l'introduction d'une distinction entre trafic national et trafic régional est de nature à provoquer certaines confusions et complications de gestion, voire complications comptables. De plus, alors que le transport public est, par définition, intercantonal, a-t-on l'assurance que les cantons seront toujours sur la même voie - sans jeu de mots - pour coordonner leurs actions dans l'intérêt d'une politique des transports cohérente à l'extérieur des fron- tières cantonales? Enfin, nous ne sommes pas certains que la péréquation financière apportera aux cantons à faible capacité les ressources nécessaires pour procéder aux investissements et couvrir les déficits d'exploitation du transport régional.
Pour les motifs précités, et en raison des inconnues évo- quées, je voterai les alinéas 2 et 3 de l'article 36ter dans la version de la minorité que je vous invite à soutenir.
Gadient: Wenn ich als Vertreter eines bedeutenden Privat- bahnkantons für den Mehrheitsantrag und damit für Fest- halten an unserem Beschluss eintrete, geschieht das nicht leichten Herzens. Persönlich hätte ich einen etwas abwei- chenden Weg von Mehrheits- und Minderheitsantrag vorge- zogen und dabei einerseits am Prinzip der bundesrätlichen Aufgabenteilung aus all den plausiblen Gründen, die in der Botschaft enthalten sind, festgehalten; andererseits aber den Bund gleichzeitig verpflichtet für eine angemessene Grunderschliessung auch im Sektor des regionalen öffentli- chen Verkehrs zu sorgen. Wir haben uns in der Kommission in zahlreichen Sitzungen eingehend um tragbare Lösungen bemüht. Schliesslich ist dann mehrheitlich die im ständerät- lichen Beschluss enthaltene Weichenstellung erfolgt. Ich meine, dass damit die erwähnte Grunderschliessung - aller- dings in modifizierter Form - unter Bundesmitwirkung ebenfalls gewährleistet wird. Das möchte ich im folgenden kurz belegen.
Es ist geltend gemacht worden, dass die Kantone im öffentli- chen Regionalverkehr mit unserem Beschluss weitgehend
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Chemin de fer de la Vereina
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1986
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.007
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.12.1986 - 08:00
Date
Data
Seite
828-829
Page
Pagina
Ref. No
20 014 940
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