N
1997
Petitionen
de ne pas lever l'immunité de M. Oehen comme le demande M. Ruf.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Ruf-Bern
88 Stimmen 2 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
Petitionen - Pétitions
86.266
Petition Nationalrätin Gurtner, Bern. Amnestiegesuch für neun in der Strafanstalt Hindelbank inhaftierte südamerikanische Frauen Pétition de Mme Gurtner, conseillère nationale, Berne. Demande d'amnistie concernant 9 Sud-Américaines déte- nues à Hindelbank
Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli- chen Bericht:
Frau Gurtner begründet ihr Begehren wie folgt:
«Die obgenannten südamerikanischen Frauen sitzen in Hin- delbank, weil sie gegen das schweizerische Betäubungsmit- telgesetz verstossen haben: In Kloten abgefangen, entdeckte man bei ihnen Kokain, das sie für Drahtzieher in Südamerika an Komplizen in der Schweiz hätten ausliefern sollen. Dafür wurden sie von der Zürcher Justiz zu exempla- risch hohen Strafen verurteilt.
Frauen, wie die in Hindelbank inhaftierten Südamerikanerin- nen, spielen im internationalen Rauschgifthandel eine völlig untergeordnete Rolle. So heisst es in der authentischen, hervorragend recherchierten Insidergeschichte 'Schnee- blind' von Robert Sabbag (Heyne-Verlag): 'Im Drogenge- schäft bewertet man Frauen, so will es die Tradition, eigent- lich nur im Zusammenhang mit den Männern, zu denen sie gehören. Es ist typisch für die Branche, dass man Frauen, die der Polizei ins Netz gehen, sitzenlässt. Und es sind nicht wenige Frauen, die der Polizei ins Netz gehen, sie werden als 'Eselinnen', als Tragtiere für die Beförderung der Droge, eingesetzt. Die Schmuggler regen sich in solchen Fällen vor allem über den Verlust der Ware auf. Frauen gibt es genü- gend, sie kosten nicht viel.
Dass Frauen das billigste und bequemste Transportmittel im grossen Kokaingeschäft sind, hängt mit der besonderen Situation der ausgebeuteten und ausgenützten Frauen - insbesondere aus den Unterschichten - in südamerikani- schen Ländern zusammen. Wirtschaftskrise und die unge- rechten internationalen Handelsbeziehungen führen dazu, dass die meisten Familien ohne gesichertes Einkommen in sozialer Not und Armut leben müssen. Dass eine Frau allein für die Kinder sorgen muss und kein männlicher Ernährer für die Familie da ist, ist eher die Regel als die Ausnahme. Zudem sind die Frauen auch in diesen Ländern auf dem Arbeitsmarkt stark benachteiligt, was zur Folge hat, dass viele in die Halb- und Illegalität gezwungen werden (z. B. Drogenhandel, Prostitution).
Von diesem Hintergrund aus betrachtet sind die von der Zürcher Justiz verhängten exemplarisch hohen Strafen völ- lig verfehlt und ausserdem wirkungslos. Der Motor des
internationalen Rauschgifthandels sind keineswegs diese Frauen, sondern die von Männern dominierten internationa- len Drogen-Mafia, Waffenhandel und Bankgeschäfte, die dabei erwiesenermassen eng zusammenarbeiten.
Die grossen Profite aus dem Drogengeschäft machen nicht diese Frauen, sondern sie müssen für wenig Geld die gros- sen Risiken auf sich nehmen. Nicht nur gesellschaftlich stehen sie auf der untersten Stufe, sondern auch im Kokain- handel - und sie zahlen dafür die höchsten Preise.
Die in Hindelbank inhaftierten südamerikanischen Frauen sind in ihrem Leben in ihren Heimatländern unterdrückt und ausgebeutet worden. Sie konnten daher für die gewinn- trächtigen illegalen Geschäfte von anderen benutzt werden und sollen jetzt dafür noch mit einer sehr hohen Gefängnis- strafe bezahlen. So werden sie von der Schweizer Justiz noch einmal benützt, und zwar zwecks Statuierung eines Exempels. In Hindelbank sitzen sie zudem unter speziell diskriminierenden Bedingungen im Gefängnis.
Eine Amnestie dieser Frauen wäre deshalb kein besonderes Geschenk unsererseits an sie, sondern die Aufhebung einer sinnlosen und ungerechten hohen Strafe, die zudem die Falschen trifft.»
Aus diesen Ueberlegungen ist die Kommission grundsätz- lich der Meinung, dass das Parlament auf das Gesuch von Nationalrätin Gurtner nicht eintreten kann. Zuständigt für die Behandlung eines allfälligen Begnadigungsgesuchs oder von Begnadigungsgesuchen für die neun südamerika- nischen Frauen wäre die Begnadigungsbehörde des Kan- tons Zürich (vgl. Art. 31 Ziff. 8 und Art. 56 der Kantonsverfas- sung).
Die Kommission vermöchte, könnte sie auf das Gesuch eintreten, keine Gründe politischer Zweckmässigkeit zu erkennen, welche eine Amnestie geboten. Eine Amnestie
Pétitions
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18 décembre 1986
wäre vielmehr Anreiz und Alibi für die gewissenlosen Hinter- männer, weiterhin vor allem Frauen aus den sozial niedrig- sten Schichten als international tätige Drogenkuriere zu missbrauchen und auszunutzen.
Antrag der Kommission
Aus diesen Gründen beantragt die Petitions- und Gewährlei- stungskommission, auf das Begehren von Frau Gurtner nicht einzutreten.
Antrag Fankhauser Es sei der Petition Folge zu geben
Antrag Bäumlin
Rückweisung an die Petitions- und Gewährleistungskom- mission mit dem Auftrag:
Einholung eines Berichtes über den gesellschaftlichen Hintergrund der Frauen in ihren Herkunftsländern;
Prüfung der Frage, ob den Frauen die Einreichung indivi- dueller Begnadigungsgesuche zu empfehlen sei.
Proposition de la commission
La Commission des pétitions et de l'examen des constitu- tions cantonales recommande par conséquent de ne pas entrer en matière.
Proposition Fankhauser Donner suite à la pétition
Proposition Bäumlin
Renvoi à la Commission des pétitions et de l'examen des constitutions cantonales en l'invitant
à faire établir un rapport sur la situation de ces détenues dans leurs pays d'origine;
à examiner s'il y a lieu de recommander à ces détenues de présenter des recours en grâce individuels.
Frau Fankhauser: «Die soziale Wiedereingliederung verur- teilter Personen ist seit Jahrzehnten eines der wichtigsten Ziele der Strafrechtspolitik», heisst es in der Botschaft betreffend die Genehmigung des Uebereinkommens über die Ueberstellung verurteilter Personen. Weiter heisst es in dieser Botschaft, dass «die Inhaftierung ausländischer Straf- gefangener in einer Strafanstalt zur Verbüssung einer Strafe oder einer freizeitsentziehenden Massnahme mit Problemen verbunden ist, die sich in der Gefängnisumgebung oft ver- schärfen.
Die ausgesprochenen Sanktionen werden in einem sozialen Umfeld vollzogen, mit dem die Strafgefangenen nicht ver- traut sind. Sie werden vom Gefängnispersonal überwacht, dessen Sprache sie nicht oder nur schlecht verstehen, und einem Vollzugssystems unterworfen, das nur schwerlich allein zu ihren Gunsten abgeändert werden kann.
Hinzu kommt, dass viele ausländische Insassen von ihren Familien und Freunden abgeschnitten sind und mit einer fremden Kultur und Religion sowie mit anderen Sitten kon- frontiert werden. Die ausländischen Strafgefangenen wer- den somit ohne triftigen Grund im Vergleich zu den anderen Strafgefangenen benachteiligt.» Soweit die Botschaft ans Parlament, und ich denke, dass diese Zeilen um so mehr gelten für Frauen aus Südamerika, die gleichzeitig in der grössten Zahl Mütter sind. Ich hätte nicht erwartet, dass die Kommission eine feministische Betrachtung für die Frauen und Mütter im Strafvollzug anstellt. Trotzdem finde ich die Bemerkungen auf der letzten Seite des Kommissionsberich- tes geradezu zynisch, wenn es heisst, dass eine Amnestie vielmehr Anreiz und auch Alibi für die gewissenlosen Hinter- männer wäre, weiterhin vor allem Frauen aus den sozial niedrigsten Schichten als international tätige Drogenkuriere zu missbrauchen und auszunützen. Das heisst im Klartext, dass wir weiterhin diese Frauen hart und exemplarisch strafen müssen, damit die Männer ihr Gewissen entwickeln. Ich glaube, das ist eine sehr kuriose Methode.
Die Diskussion um die Amnestie dieser Frauen und Mütter aus Südamerika in Hindelbank weist auf zwei noch gänzlich
ungelöste Probleme in unserem Land hin: das ist einmal der Strafvollzug an Ausländern, weil die Reintegration damit überhaupt nicht gewährleistet ist; aber wir haben soeben gehört, dass sich der Bundesrat die nötigen Ueberlegungen macht - mindestens im Bereich von Europa. Was überhaupt nicht gelöst ist, aber nicht nur für ausländische Personen, sondern auch für schweizerische Frauen, ist die Frage des Strafvollzugs an Müttern. Entweder dürfen sie die Kinder mitnehmen - und dann haben wir eine Art Sippenhaft -, oder es sind drastische Massnahmen von Familientrennung, die in diesem Ausmass die Männer nie treffen. Ich glaube, dass nach den sorgfältigen Ueberlegungen der Eidgenössi- schen Frauenkommission zum Strafvollzug an Frauen in den achtziger Jahren die Ueberlegungen weiter geführt und weitergepflegt werden sollten - neben dieser Diskussion um die Amnestie.
Ich weiss, mein Antrag, der Petition Folge zu leisten, ist unmöglich. Das hat man mir sehr oft gesagt, vom Moment an, als ich ihn gestellt habe. Mein Antrag ist juristisch unmöglich. Das habe ich sehr gut gehört, und ich denke, dass die Situation für diese südamerikanischen Mütter im Strafvollzug ebenso unmöglich ist - nicht juristisch unmög- lich, aber humanitär unmöglich. Ich glaube, dass wir die Möglichkeit haben, mit Amnestien auf menschlich unmögli- che Situationen eine sehr gut politisch mögliche Antwort zu geben. Trotzdem, weil ich niemanden in diesem Saal in ein juristisches Dilemma bringen will, möchte ich meinen Antrag zurückziehen und gleichzeitig bitten, den Antrag meines Fraktionskollegen Bäumlin zu unterstützen. Das können Sie mit Ihrem Gewissen juristisch vereinbaren und haben trotzdem die Möglichkeit, menschlich für diese Frauen etwas Positives zu tun, bevor es zu spät ist. Für einige ist es bereits zu spät, aber für die nächsten Frauen und gleichzeitig vielleicht auch für schweizerische Frauen können Sie so etwas Positives tun.
Bäumlin: Ich strebe mit meinem Antrag ein Ergebnis an, das die menschlichen Erwägungen von Frau Gurtner und von Frau Fankhauser voll aufnimmt, aber auch den juristischen Bedenken Rechnung trägt.
Zum Bericht der Kommission möchte ich sagen, dass er rechtlich in Ordnung ist. Es handelt sich hier nicht um einen Amnestiefall, ein solcher müsste für alle Betroffenen - und nicht nur für deren neun - gelten. Mittlerweile sind nicht nur Lateinamerikanerinnen, sondern auch Leute aus Afrika im gleichen Fall. Eine Amnestie müsste sich auf sie alle bezie- hen. Im Grunde ist es ein Begnadigungsfall. Deshalb mein Gesuch.
Ich weiss, wir sind für die Begnadigung nicht zuständig, aber ich möchte, dass es nicht einfach beim Antrag der Kommission bleibt, der korrekt ist - ich betone das noch- mals -; ich möchte einfach, dass wir noch ein bisschen Phantasie walten lassen und dann alles tun, was uns recht- lich möglich ist. Mein Antrag lautet: Rückweisung an die Kommission mit dem Auftrag:
Einholung eines Berichtes über den gesellschaftlichen Hintergrund der Frauen in ihren Herkunftsländern;
Prüfung der Frage, ob den Frauen die Einreichung indivi- dueller Begnadigungsgesuche zu empfehlen sei.
Dass die Frauen solche Gesuche von sich aus stellen könn- ten, ist mir natürlich auch klar, aber ich möchte, dass wir eine kleine Ermunterung geben, und zwar aus den folgen- den Gründen:
Die Frauen, um die es geht, stammen aus elenden Verhält- nissen und müssen um das Ueberleben auch ihrer Kinder kämpfen; sie stammen aus Verhältnissen, in denen es kaum rechtmässige und anständige Möglichkeiten gibt, Geld zu verdienen. Wer ihre Herkunftsgebiete kennt, der hat sicher bei seinem ersten Besuch einen schweren Kulturschock erlitten, wenn er ein einigermassen aufmerksamer Mensch ist. Prostitution - auch Kinderprostitution -, Diebstahl, Dro- gentransport stellen in diesen Fällen eine Art von «Beschaf- fungskriminalität» dar. Es geht um die Beschaffung der Mittel für das nackte Ueberleben, und zwar unter Umstän-
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Petitionen
den, wie wir sie in unserer Gesellschaft nicht kennen und sie uns kaum vorstellen können.
Die Tatsache, dass diese «Eselinnen», wie man sie im Jargon nennt, zumeist wegen ihres Habitus, wegen ihres Aussehens geschnappt werden, legt den Verdacht nahe, dass sie zur Ablenkung von anderen, wichtigeren Transpor- teuren, die im gleichen Flugzeug sitzen, eingesetzt werden, sozusagen als Lockvögel, blosse Lasttiere, denen auch die Last der Strafe aufgebürdet wird. Die Polizei täte gut daran, immer dann, wenn sie solche «Eselinnen>> feststellt, auch die Mitreisenden besonders gründlich zu untersuchen.
Unter den Umständen, wie sie hier vorliegen, verliert die Strafe sozusagen den Sinn, der ihr nach unserem Strafrecht zukommen soll. Die individuelle Abschreckung wird schon durch die Strafuntersuchung erreicht. Keine der Betroffenen wird je rückfällig werden. Auch schwere Strafen haben keine generelle Abschreckungswirkung. In den Elendsvier- teln von Bogotà zum Beispiel leben Hunderttausende im gesellschaftlichen Abseits, im verzweifelten Kampf ums Ueberleben. Von den schweren Strafen, die in der Schweiz auf sie warten, werden sie nie etwas hören. Dafür hören sie die beschönigenden Sprüche der Drogenmafia.
Die langen Strafen wirken für die Betroffenen in keiner Weise resozialisierend, im Gegenteil. Wie soll eine Kolum- bianerin zum Beispiel in einem Schweizer Gefängnis reso- zialisiert werden? Sie war schon vor ihrer Straftat aus der Gesellschaft ihrer Heimat ausgeschlossen, total marginali- siert. Sie wird nie zur Schweizer Gesellschaft gehören, wird man sie doch nach Verbüssung ihrer Strafe in ihr Herkunfts- land zurückschaffen. Sie wird wiederum in ein Slum an den Rand der Gesellschaft geraten. Die Frauen passen sich zwar an unseren Gefängnisalltag an, wo es ihnen in mancher Hinsicht besser geht als zu Hause, vor allem materiell. Aber das rüstet sie überhaupt nicht dazu aus, später im Elend besser zurechtzukommen, im Gegenteil.
Die meisten Betroffenen lassen von ihnen abhängige Angehörige, vor allem Kinder, zurück. Lange Strafen errei- chen bloss, dass diese Kinder zu Hause asozial werden, erst recht ins Elend gestossen werden. Ich denke an den Fall einer Chilenin in Hindelbank, von der ich weiss - man hat es mir gesagt -, dass sie fast verrückt wird, weil sie um Kinder bangt, die eine zeitlang verschwunden gewesen sind. Ich denke an eine andere, die fast in den Wahnsinn getrieben jetzt in der Waldau, also im Irrenhaus, ist. Nachgewiesen ist auch, dass Kinder von in Hindelbank inhaftierten Frauen sich mit Prostitutions- und Vermögensdelikten über Wasser halten.
Zusammenfassend: Die langjährige Inhaftierung schafft eine absurde Situation, indem sie genau das Gegenteil von dem bewirkt, was nach dem Gesetz den Sinn von Strafe ausma- chen sollte.
In dieser Situation sollten wir doch im Rahmen des Mögli- chen etwas Phantasie walten lassen, wenigstens ein Zei- chen setzen. Darauf geht mein Antrag aus.
Ich verlange einen Bericht. Das ist keine grosse Sache. Gefängnisseelsorger Gander ist den Familien der inhaftier- ten Frauen in Lateinamerika nachgereist. Er kennt die mei- sten Fälle genau. Er kann den Bericht ausarbeiten und vorlegen. Man kann dann bei den schweizerischen Bot- schaften nachfragen, ob das so ungefähr stimme. Das ist keine grosse Sache.
Prüfung der Frage, ob den Frauen die Einreichung indivi- dueller Begnadigungsgesuche zu empfehlen sei. Auch das ist keine grosse Sache, wenn wir einmal den Bericht, den ich verlange, haben.
Setzen wir ein Zeichen in einer aussergewöhnlichen Situa- tion, die den Rahmen unserer schweizerischen Lebenser- fahrung einfach sprengt. Rechtlich ist mein Antrag unbe- denklich. In menschlicher Hinsicht drängt sich seine Annahme, wie ich glaube, geradezu auf. Setzen wir ein kleines Zeichen.
Frau Gurtner: Zuerst eine Vorbemerkung: Am 15. Juli 1985 habe ich das vorliegende Amnestiebegehren für neun inhaf- tierte südamerikanische Frauen in Hindelbank eingereicht.
Inzwischen wurde das Begehren fünfmal traktandiert, fiel aber aus zeitlichen Gründen immer wieder vom Tisch. Für die betroffenen Frauen in Hindelbank bedeutete dies jedes- mal Hoffnung und Ungewissheit mit anschliessend neuer Enttäuschung. Diese Achtlosigkeit ist ein Ausdruck dessen, wie in diesem Rat mit Anliegen von machtlosen Randgrup- pen und Einzelpersonen umgegangen wird. Seit ich Mitglied dieses Rates bin, mag ich mich nicht erinnern, dass je Vorlagen zu Wirtschaft und Militär auch nur ein ähnliches Schicksal erlitten hätten. Diese langen Behandlungsfristen für Amnestiebegehren sind völlig inakzeptabel.
Zum Amnestiebegehren. Die Frauen kommen aus Kolum- bien, Bolivien, Peru, Chile und Brasilien. Sie sitzen in Hindel- bank - das wurde erwähnt -, weil sie gegen das schweizeri- sche Betäubungsmittelgesetz verstossen haben. In Kloten und in letzter Zeit vor allem auch in Genf abgefangen, wurde bei ihnen Kokain entdeckt, das sie für Drahtzieher in Süd- amerika an deren Komplizen in der Schweiz hätten auslie- fern sollen. Einige Frauen wussten bei der Festnahme nicht einmal, was sie transportierten oder wieviel davon, und sie wussten vor allem nicht um die Gefährlichkeit dieser Reise und um die schwerwiegenden Konsequenzen. Sie sind mar- ginale Rädchen der internationalen Drogenmafia, Befehls- empfängerinnen auf der untersten Stufe, die gegen Geld einen Auftrag ausführen.
Die Schweizer Justiz hat sie dafür zu exemplarisch hohen Strafen verurteilt. So wurden zum Beispiel die Schwestern Justimano aus Bolivien, wie auch Frau Lima Vanni zu fünf bis sechs Jahren Zuchthaus verurteilt. Eine abschreckende Wirkung haben diese Strafen nicht, denn einerseits wurden die Frauen von ihren Drahtziehern schlicht vergessen und im Stich gelassen. Die Drahtzieher interessieren sich nur für den Stoff und die Dollars, die damit zu verdienen sind. Auf der anderen Seite werden die Urteile in den Herkunftslän- dern der Frauen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder irgendwo publiziert. Das Urteil betrifft und trifft also nur die betroffenen Frauen, die Schweizer Behörden, die Schweizer Justiz. Um so wichtiger und relevanter zur Beur- teilung der Angelegenheit ist die Herkunft und die soziale Situation dieser Frauen, die zu ihrem illegalen Handeln führten. Herr Bäumlin hat dies auch erwähnt.
Die Frauen stammen alle aus armen und ärmsten Verhältnis- sen, leben in Not und grosstem Elend, zumeist in den Slums der südamerikanischen Städte. Die Arbeitslosigkeit ist enorm, und gerade für Frauen aus den Elendsvierteln beste- hen praktisch keine Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Sie können höchstens als Dienstmädchen, als sogenannte muchachas, praktisch ohne Entlohnung, nur gegen Nah- rung und Schlafgelegenheit, eine Anstellung finden.
Die prekäre wirtschaftliche Situation hat auch ihre Auswir- kungen auf die familiären Verhältnisse. Dass eine Frau allein für die Kinder aufkommen muss und kein männlicher Ernäh- rer für die Familie da ist, ist eher die Regel denn die Aus- nahme. Die inhaftierten Frauen aus Lateinamerika haben alle Kinder. Die meisten von ihnen sind alleinerziehende Mütter, und keine Familie verfügt über genügend Einkom- men, um alle ernähren zu können.
Bei einem Besuch in der Strafanstalt Hindelbank sagte eine der Frauen zu mir: Für meine Kinder habe ich es getan, ich wollte das Geld nicht als Prostituierte verdienen, und andere Möglichkeiten ausser Stehlen gibt es keine für Frauen.
Frauen wie die in Hindelbank inhaftierten Südamerikanerin- nen spielen nicht nur gesellschaftlich in ihren Herkunftslän- dern, sondern auch im internationalen Rauschgifthandel eine völlig untergeordnete Rolle.
Im Drogengeschäft werden Frauen nur im Zusammenhang mit den Männern, zu denen sie gehören, bewertet. Es ist typisch für die Branche, dass Frauen, die der Polizei ins Netz gehen, sitzen gelassen werden, und es sind einige, die der Polizei ins Netz gehen. Sie werden als sogenannte Eselin- nen, Tragtiere für die Beförderung der Droge, eingesetzt. Die Schmuggler regen sich in solchen Fällen nur über den Verlust der Ware auf. Frauen gibt es genügend, sie kosten nichts, werden benützt, ausgenützt und weggeworfen. Für verhältnismässig sehr wenig Geld werden sie gezwungen,
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die grössten Risiken auf sich zu nehmen. Als sie in der Schweiz gefasst wurden, bestrafte sie die Schweizer Justiz besonders hart. Wenn im Kommissionsbericht erwähnt wird, dass die Umstände und die Herkunft der Frauen bei der Festsetzung der Strafen berücksichtigt wurden, mag das wohl stimmen, aber sicher nicht in dem Sinne, dass das soziale Elend der Frauen in ihren Herkunftsländern und ihre marginale Rolle im internationalen Drogenhandel zu einer Strafminderung geführt hätten. Leider muss ich im Gegen- teil davon ausgehen, dass ihre schlechte soziale Stellung als Frauen, als Ausländerinnen, als Mitglieder der Unterschicht, als Alleingelassene und Ausgestossene ohne finanziellen oder rechtlichen Rückhalt, als bei uns Sprach- und Recht- sunkundige dazu benützt wurde, ein abschreckendes Exem- pel zu statuieren.
Abschliessend möchte ich festhalten, dass der weitere Ver- bleib der Lateinamerikanerinnen in Hindelbank weder für den Kampf gegen den Drogenhandel noch für die Drogen- probleme hier bei uns, weder für die Abschreckung der gewissenlosen Hintermänner im Geschäft - wie sie die Kom- mission nennt - noch für das juristische Rechtsempfinden hier bei uns einen Sinn macht. Objektiv gibt es keine Gründe, ausser höchstens formaljuristische, die aber dem gesunden Menschenverstand widersprechen, um mein Amnestiegesuch abzulehnen. Ich halte deshalb am Amne- stiegesuch fest.
Die Argumente, die Herr Bäumlin vorgebracht hat, werden juristisch richtig sein, und ich kenne sie auch; Herr Bäumlin hat sie mir schon vorher dargelegt. Mir geht es mit diesem Gesuch aber darum, auf das Problem überhaupt aufmerk- sam zu machen und für diese betroffenen Frauen einen gangbaren, menschlichen Weg zu finden.
Fischer-Hägglingen, Berichterstatter: Erlauben Sie mir, dass ich ganz kurz noch einmal auf das Wesen der Amnestie zurückkomme, und zwar deshalb, weil wir ja nicht nur die- ses Gesuch auf der Traktandenliste haben, sondern noch ein anderes. Es scheint, dass man Amnestiebegehren viel- fach für andere Ziele und Zwecke missbraucht. Sie haben das auch jetzt wieder in der Begründung gehört.
Wir haben in der Kommission Verständnis für die Situation dieser Frauen in Hindelbank gezeigt, aber man kann ihnen mit dem Mittel der Amnestie in keiner Form entgegenkom- men. Die Amnestie stellt den Verzicht des Staates auf Straf- verfolgung und auf Strafvollzug gegenüber einer Mehrzahl von Personen dar, die nicht individuell bestimmt sind, deren Widerhandlungen aber durch ein gemeinsames, generelles Merkmal gekennzeichnet sind. Der Verzicht erfolgt aus wichtigen Gründen im öffentlichen Interesse. Da die Amne- stie dazu bestimmt ist, gesetzlich vorgesehene Sanktionen strafbarer Handlungen aufzuheben, muss ihre Gewährlei- stung in erster Linie von der Voraussetzung abhängig sein, dass im öffentlichen Interesse ein Verzicht auf Ahndung der fraglichen Widerhandlung besteht. Diesem öffentlichen Interesse muss ein ganz besonderer Wert zukommen, denn es gibt ja verschiedene öffentliche Interessen, und da es öffentliche Interessen gibt, die eben gerade die Ahndung der begangenen Widerhandlung und die Vollstreckung der ver- hängten Sanktion erfordern, ist eine Interessenabwägung vorzunehmen.
Die Amnestie ist nur dann gerechtfertigt und zulässig, wenn das Interesse auf einen Verzicht höher zu werten ist als das Interesse auf Ahndung des Tatstrafbestandes. Dies trifft in einem Rechtsstaat nur selten zu. Es ist von grosser Bedeu- tung, dass die Justiz ihren normalen Gang nimmt. Die Ver- hängung strafrechtlicher Sanktionen stellt eine notwendige Funktion zur Verwirklichung des Rechtes dar. Vorschriften, die nicht erzwungen werden und deren Missachtung auch keine Strafe nachziehen, stehen in Gefahr, nicht beachtet zu werden. Eine Amnestie ist nur dann zu gewähren, wenn sich diese aus zwingenden Gründen als notwendig erweist, quasi aus höherer Staatsräson heraus. Diese Gründe sind nicht rechtlicher, sondern politischer Art. Die Amnestie wird im Interesse des Staates gewährt und nicht - oder jedenfalls
nicht vorwiegend - aus Rücksicht auf die betreffende Person.
Dies einige Bemerkungen zur Amnestie als solcher.
Wie Sie daraus ersehen, sind im vorliegenden Fall die Krite- rien nicht erfüllt. Insbesondere ist die Amnestie nur auszu- sprechen für eine Mehrzahl von Personen, die individuell nicht bestimmt sind.
Das vorliegende Gesuch ist auch eine Einmischung in die Gewaltentrennung. Es kann nicht unsere Aufgabe sein, die gefällten Strafen zu kritisieren, die keinesfalls übersetzt sind.
Die Kommission hat sich auf der anderen Seite auch sehr eingehend mit den Hintergründen des Drogenschmuggels und der Ausnutzung der Schmugglerinnen auseinanderge- setzt. Wir sind der Auffassung, dass wir hier in diesem Saal nicht das richtige Gremium sind, um diese Fragen auszudis- kutieren. Richtig wäre es gewesen, wenn die Insassen von Hindelbank ein Begnadigungsgesuch gestellt hätten. Es wäre vielleicht die Aufgabe all derjenigen gewesen, die sich heute für diese Frauen einsetzen, ihnen zu helfen, dass sie rechtzeitig diese Begnadigungsgesuche bei den kantonalen Behörden hätten einreichen können. Die kantonalen Behör- den hätten dann das ganze Umfeld abklären können, insbe- sondere auch die Fragen, die Herr Professor Bäumlin aufge- worfen hat.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, auf das Amnestiege- such nicht einzutreten und auch die Anträge von Herrn Professor Bäumlin abzulehnen. Es ist Aufgabe der kantona- len Behörde, Begnadigungen zu behandeln. Es ist ohne weiteres möglich, dass die betroffenen Frauen diese Gesu- che stellen, ohne dass sich unser Parlament engagiert.
M. Eggly-Genève, rapporteur: Les membres de la commis- sion n'ont pas du tout sous-estimé la situation de détresse dans laquelle se trouvent ces détenues d'Hindelbank et que Mmes Gurtner et Frankhauser, ainsi que M. Bäumlin ont évoquée. La question est simplement de savoir ce que peut faire notre Parlement dans une telle affaire.
A plusieurs reprises, nous avons eu à nous occuper de demandes d'amnistie. Nous connaissons donc sa significa- tion et ce que pourraient être son contenu et sa motivation. Pour qu'une amnistie soit décrétée, les intéressés n'ont même pas besoin de la demander. Il faut que l'autorité politique que nous représentons juge qu'il y a un intérêt général et national à l'octroyer. Nous ne sommes pas du tout dans un cas semblable. Nous nous trouvons dans une situation où certaines personnes ayant été condamnées par la justice pour des faits précis, pourraient éventuellement demander leur grâce. C'est une affaire cantonale. D'ailleurs, on peut se demander pourquoi ceux qui sont intervenus aujourd'hui et qui s'occupent de ces personnes ne les ont pas plutôt incitées à demander la grâce dans le canton dont elles étaient, en quelque sorte, tributaires. Mme Frankhau- ser a trouvé que la commission avait un certain cynisme à affirmer que si on ne les punissait pas, on pousserait dans une certaine mesure les trafiquants de drogue à utiliser de tels courriers. Mais, Madame Fankhauser, c'est probable- ment exact. Plus ce serait facile d'employer des femmes comme courriers porteurs de drogue, plus on en aurait et plus les gros trafiquants les utiliseraient. Je suis d'accord avec vous sur le fait qu'il faudrait imposer des mesures - sur le plan international d'ailleurs - permettant une meilleure chasse des gros trafiquants, car ce sont eux les véritables responsables. Ce sont eux qu'il faudrait punir de la façon la plus exemplaire. Cependant, cela ne change rien au fait que notre loi oblige à sanctionner les porteurs de drogue. Par conséquent, il était impossible pour la justice de ne pas condamner ces Sud-Américaines. La meilleure chose qui pourrait leur arriver maintenant, c'est que la grâce leur soit peut-être accordée en considération de leur situation per- sonnelle.
M. Bäumlin affirme qu'il y aurait lieu de recommander à ces détenues de présenter des recours en grâce individuels. Je crois que le rapport de la commission laisse bien entendre entre les lignes que ce serait peut-être effectivement la voie,
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Petitionen
par l'intermédiaire de leurs avocats, la plus adéquate. Ce n'est pas le rôle de la commission, ni de ce Parlement, de faire une recommandation aux avocats des détenues d'Hin- delbank. Quant au rapport sur leur situation dans leur pays d'origine, on pourrait naturellement en exiger un. Cepen- dant, j'estime que vous avez suffisamment bien dressé la situation pitoyable sur le plan social et dans le domaine de la drogue qui règne dans ces pays. De toute façon, je ne pense pas que cela modifierait notre détermination. Est-ce que dans le cadre d'une révision de la loi sur les stupéfiants on pourrait avoir un rapport ? De toute façon, à ce moment-là, le Conseil fédéral nous en parlerait certainement. M. Bäumlin pourrait déposer une motion qui serait discutée, mais ce n'est probablement pas une raison suffisante pour renvoyer à la commission le rapport qui vient de vous être présenté. En ce qui nous concerne, nous n'avons qu'une chose à faire, c'est-à-dire considérer que les conditions pour une amnistie ne sont pas remplies et que nous devons donc rejeter la demande de Mme Gurtner ainsi que la proposition de renvoi de M. Bäumlin qui n'apporterait rien de décisif à la situation dans laquelle nous nous trouvons.
Le président: Nous passons à la décision. Je vous rappelle que la Commission des pétitions propose de ne pas entrer en matière. Mme Fankhauser qui avait fait une proposition la retire au bénéfice de celle de M. Bäumlin qui, lui, propose le renvoi à la commission. Nous opposons donc la proposi- tion de la commission avec celle de M. Baumlin.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Bäumlin
61 Stimmen 38 Stimmen
Herczog: Ich möchte Sie nur darauf aufmerksam machen, dass eine sehr eigenartige Abstimmung durchgeführt wurde. Es existieren der Antrag von Frau Gurtner, ein Antrag von Herrn Bäumlin und der Antrag der Kommission. Jetzt dürfen Sie nicht im Tempo des Gehetzten, weil Sie um 10.15 Uhr auf den Zug wollen, diese Abstimmung so durchführen. Zuerst wird eine Eventualabstimmung durchgeführt, deren Ergebnis nachher dem Antrag der Kommission gegenüber- gestellt wird.
Le président: Nous avions trois propositions: celle de la Commission des pétitions tendant à ne pas entrer en matière, celle de Mme Fankhauser, qui a été retirée, qui invitait à donner suite à la pétition, et celle de M. Bäumlin, qui suggérait le renvoi à la commission. Mme Fankhauser a retiré sa proposition au bénéfice de celle de M. Bäumlin; je n'en ai pas reçu d'autres.
Pour que Mme Gurtner soit tranquillisée, nous voterons de la manière suivante: La Commission des pétitions propose de ne pas entrer en matière, décision que vous venez d'ail- leurs de prendre - ce qui implique bien sûr le rejet de la proposition de Mme Gurtner - Mme Gurtner suggère de donner suite à la pétition. Nous opposerons donc ces deux propositions dans un vote qui, à mon avis, est inutile mais qui va calmer les esprits.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Gurtner
63 Stimmen 27 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
85.267 Petition Verein Schweizerischer Drogenfachleute. Amnestiebegehren für Drogendelinquenten
Pétition. Demande d'amnistie de l'Association suisse des intervenants en toxicomanie
Herr Fischer-Hägglingen unterbreitet namens der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftli- chen Bericht:
Die Petenten begründen ihr Gesuch wie folgt (gekürzte Fassung):
Der Verein Schweizerischer Drogenfachleute verfolgt in erster Linie gesundheitspolitische Ziele. Seine Mitglieder sind in verschiedenen Bereichen der Drogenarbeit wie Bera- tung, Nachsorge, Prophylaxe, Therapie tätig. Wir sind über- zeugt, dass das Jahr der Jugend für eine Standortbestim- mung eine einzigartige Chance ist.
Zur Situation der Drogenkonsumenten und -abhängigen stellen wir fest:
Das Angebot illegaler Drogen auf dem Schwarzmarkt ist zunehmend grösser und vielfältiger. Ein beträchtlicher Teil der Jugendlichen kommt mit diesen Drogen in Berührung. - Die Jugendlichen realisieren früher oder später, dass sie sich auf illegalem Boden bewegen. Sie verbergen daher ihr Tun vor der Oeffentlichkeit, vor Gleichaltrigen und beson- ders auch vor ihren Eltern. Das Klima, in dem sie leben, ist geprägt von Vorsicht, Angst und Misstrauen. Desintegration bahnt sich an.
Jahr für Jahr werden mehr jugendliche Drogenkonsumen- ten kriminalisiert. Die Verzweigungen und Verurteilungen steigen an, und die schweizerischen Gefängnisse sind zu rund einem Drittel mit Drogenabhängigen belegt.
Die vom Gesetz erfassten Drogenkonsumenten bilden aller- dings nur die Spitze des Eisbergs.
Jugendliche Drogenkonsumenten, die abhängig werden, geraten in eine ausweglose Lage: Die zwingende Beschaf- fung der ausserordentlich teuren Substanzen führt zu Folge- delikten (Diebstählen, Einbrüchen, Betrügereien u. a.), was weitere Strafverfahren auslöst. Gleichzeitig strafen zu müs- sen und heilen zu wollen führt in ein Dilemma.
Die Drogenabhängigen verelenden zusehends. Begleiter- scheinungen sind Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit, Prosti- tution und Kontaktarmut. Deshalb binden sie sich intensiver an die Leute in der Drogenszene und werden in eine Subkul- tur abgedrängt. Widerstandskraft und Gesundheit ver- schlechtern sich, Selbstvertrauen und Selbstachtung schwinden.
Mitbetroffen sind die Familien dieser jungen Leute. Für Eltern und Geschwister gehören Aengste, Schuldgefühle, Auswegslosigkeit und Verzweiflung zum Alltag. Aus Furcht vor gesellschaftlicher Aechtung kapseln sich viele von ihrer Umwelt ab.
In unserer Arbeit werden wir täglich mit solchen Nöten konfrontiert. Sie können nicht nur individuell betrachtet, noch von den Betroffenen allein bewältigt werden. Die Aus- einandersetzung mit den gesellschaftlichen und politischen Zusammenhängen des Drogenproblems ist von grösster Wichtigkeit. Sie muss ernsthaft von den Erwachsenen begonnen werden.
Wir bitten Sie daher, sehr verehrte Damen und Herren, im Jahr der Jugend Zeichen zu setzen:
Ein Zeichen der Entspannung, welches ein Umdenken ermöglicht. Ein Umdenken, das für die Zukunft Wege aus der unbefriedigenden Situation finden hilft.
Ein Zeichen der Solidarität und der Toleranz, welches
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Pétitions
2002
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18 décembre 1986
zeigt, dass die bestehenden Probleme gesehen und die Jugendlichen vom Parlament ernstgenommen werden.
Wir sind überzeugt, dass solche Zeichen in der Bevölkerung - und gerade bei Jugendlichen - viele positive Kräfte auslö- sen würden. Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass das Amnestiebegehren grosse Anforderungen an Sie stellt.
Das internationale Jahr der Jugend soll das Gespräch mit den Jugendlichen fördern, und es soll Impulse und Aktionen auslösen, die weit über das Kalenderjahr hinaus wirken. Sehr geehrte Damen und Herren, Ihnen ist es möglich, einen Anfang zu machen. Es würde uns freuen, wenn unser Parla- ment mutig und unkonventionell handeln würde - im Inter- esse des Staates und der Gemeinschaft.
Der Schweizerische Verband der Fachleute für Alkoholge- fährdeten- und Suchtkrankenhilfe und die «Contact- und Informationsstelle für kalten Drogenkonsum» (CIKADE) teil- ten den Räten mit Schreiben vom 13. September bzw. 12. August 1985 mit, dass sie das Amnestiebegehren unter- stützen. Der Verein Drogenhilfe, Basel, machte am 19. November 1985 auch eine entsprechende Mitteilung.
Die Petitions- und Gewährleistungskommission war sich darüber einig, dass dem Amnestiebegehren in der vorliegen- den Form nicht entsprochen werden kann, da es zu weit gefasst ist. Allein schon der Wunsch, dass nur diejenigen Drogendelinquenten von der Amnestie ausgenommen wer- den sollen, die ausschliesslich wegen Drogenhandels verur- teilt sind, zeige die allzu weitgesteckten Grenzen des Amne- stiegesuches. Danach müssten nämlich auch Delinquenten, die hauptsächlich - aber nicht ausschliesslich - wegen Drogenhandels verurteilt wurden, in den Genuss der Amne- stie kommen.
Die Kommission teilt die Auffassung der Gesuchsteller, dass die mit der Revision des Betäubungsmittelgesetzes 1975 angestrebten Ziele bisher nicht erreicht werden konnten. Obwohl das revidierte Gesetz eine härtere Bestrafung des Drogenhandels vorsieht, hat das Drogenproblem seither immer grössere Ausmasse angenommen: Die Verzeigungen wegen «Handel» nahmen im Verlauf der letzten 10 Jahren um 41 Prozent zu, jene wegen «Handel, Konsum und Schmuggel» um 275 Prozent und jene wegen «Konsum» gar um 300 Prozent. Allein im vergangenen Jahr gab es in der Schweiz 13 689 Verzeigungen wegen eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Bundesamt für Gesundheitswesen schätzt heute die Zahl der schwer Dro- genabhängigen (meist Heroinfixer) auf mindestens 5700. Infolge der grossen Dunkelziffer geht es aber davon aus, dass diese Zahl ungefähr 12 000 betragen könnte. Die Zahl der Todesopfer betrug 1984 133.
In der Drogenszene sind aber neben der Zunahme der Betroffenen auch andere beunruhigende Veränderungen zu beobachten. Danach kommen Jugendliche in einem immer früheren Zeitpunkt mit Cannabis in Kontakt oder steigen vermehrt direkt mit Heroin und Kokain in die Drogenszene ein. Der Drogenkonsum hat sich auf alle sozialen Schichten ausgedehnt, und es findet eine Angleichung der Konsumge- wohnheiten beider Geschlechter statt. Der vor kurzem erschienene Drogenbericht 1984 gibt Aufschluss über die erschreckende Situation im Drogenbereich.
ihres Erachtens eine generelle Straflosigkeit nicht zur Dis- kussion stehen kann;
die Frage einer unterschiedlichen Behandlung von harten und weichen Drogen;
die Frage der Abgabe von Drogen an Süchtige.
Die Kommission würde einen Bericht des Bundesrates zu dieser Problematik begrüssen. Sie verzichtet darauf, im heu- tigen Zeitpunkt einen konkreten Vorstoss in dieser Richtung zu unternehmen, um den Bundesrat die Art der Berichter- stattung frei wählen zu lassen. Sie wird jedoch die Entwick- lung in diesem Bereich aufmerksam verfolgen und - wenn nötig - Schritte im Hinblick auf eine Revision des Betäu- bungsmittelgesetzes unternehmen.
Antrag der Kommission
Die Petitions- und Gewährleistungskommission beantragt, dem Amnestiegesuch des Vereins Schweizerischer Drogen- fachleute keine Folge zu geben.
Antrag Fetz Dem Amnestiebegehren sei Folge zu geben.
Antrag Braunschweig Rückweisung an die Kommission
mit dem Prüfungsauftrag, ob dem Amnestiebegehren unter Berücksichtigung flankierender Massnahmen (vorbereitete und begleitende Entlassung, Therapiemöglichkeiten, Aen- derung der Gesetzgebung resp. der Anwendung) Folge gegeben werden kann.
Antrag Günter
Rückweisung an die Kommission
mit dem Auftrag in Punkt 4, Bericht der Kommission, fol- gende Aenderung vorzusehen:
.... insbesondere ersucht die Kommission den Bundesrat, folgende Punkte zu prüfen:
die Frage der Straflosigkeit ...
(Rest des Berichtes sinngemäss zu adaptieren)
Proposition de la commission
La Commission des pétitions et de l'examen des constitu- tions cantonales propose de ne pas donner suite à la demande d'amnistie de l'Association suisse des interve- nants en toxicomanie.
Proposition Fetz Donner suite à la demande d'amnistie.
Proposition Braunschweig Renvoi à la commission
avec mandat d'examiner si, en tenant compte de mesures d'appoint (libération préparée et suivie, possibilités de théra- pie, modification et application de la législation), il pourrait être donné suite à la demande d'amnistie.
Proposition Günter Renvoi à la commission
en l'invitant à prévoir au point 4 la modification ci-après: La commission demande en particulier au Conseil fédéral d'examiner les points suivants:
(Adapter le rapport en conséquence)
Braunschweig: Mir ist aufgefallen, dass in dieser Session Randgruppen und Minderheiten die eigentlichen Verlierer waren. Wir haben das Konsumkreditgesetz verwässert und dann abgelehnt, wir haben einen Aids-Kredit nicht aufge- stockt, wir haben die Petition psychisch Kranker verscho- ben, wir haben gerade jetzt diesen Amnestieentscheid gefällt, und nun steht auch noch ein Amnestiebegehren der Drogenfachleute für Drogenabhängige zur Diskussion. Ich lade Sie ein, in diesem Falle morgen zu prüfen, ob Sie nicht der Rückweisung an die Kommission zustimmen oder
2003
Petitionen
allenfalls diesem Begehren Folge geben können. Ich habe zwar Verständnis für die Ueberlegung der Kommission, einer isolierten Amnestie, einer Einzelmassnahme nicht zustimmen zu können, aber auf der andern Seite sagt die- selbe Kommission sehr deutlich, dass die Revision des Betäubungsmittelgesetzes aus dem Jahre 1975 die ange- strebten Ziele nicht erreicht hat. Die Kommission hat sich auch Gedanken über eine teilweise Straflosigkeit des Dro- genkonsums, über die unterschiedliche Behandlung von harten und weichen Drogen und über die Abgabe von Dro- gen an Süchtige gemacht. Mit andern Worten: Die Kommis- sion hat sich mit Besorgnis und eigenen Ueberlegungen des Problems angenommen. Um so unverständlicher und enttäuschender ist der Antrag in Punkt 5, dem Amnestiege- such keine Folge zu geben. Punkt, fertig, Schluss! Keine Empfehlung an den Bundesrat, keine Anfrage, kein Bericht, obwohl im Bericht ausdrücklich erwünscht; kein Postulat, keine Motion, rein gar nichts! Und damit auch kein Hoff- nungszeichen an die Drogenfachleute, an die Aerzte und Sozialarbeiter; kein Zeichen der Ermutigung an die Eltern der Drogenabhängigen und an sie selber. Das ist sehr trau- rig und ein wenig erbärmlich. Wofür hat denn diese Kom- mission darüber nachgedacht, sich Ueberlegungen gemacht, wofür setzen wir denn eine solche Kommission zur Vorprüfung ein?
Ich bitte Sie, diesem blutlosen Antrag der Kommission ohne Wärme und ohne Leben nicht zuzustimmen, sondern ihn an die Kommission zurückzuweisen, damit uns ein neuer Antrag vorgelegt wird, der dem guten Bericht ebenbürtig ist. Geben Sie doch der Kommission eine neue Chance!
Wäre eine Amnestie nicht doch möglich, nachdem sich das bisherige Strafsystem so schlecht bewährt hat? Ich verweise vor allem auf den Punkt 3 der Kommissionsüberlegungen. Amnestie, wie ich sie mir vorstelle, müsste allerdings jede einzelne Entlassung vorbereiten und gleichzeitig begleiten. Allenfalls könnte auch ein Teil der Strafen in stationäre oder ambulante Massnahmen im Sinn von Artikel 19a des Betäu- bungsmittelgesetzes, in Verbindung mit Artikel 44 des Straf- gesetzbuches, umgewandelt werden. Es müsste geprüft werden, ob durch eine Erhöhung des Therapieangebotes Verurteilungen und Bestrafungen entgegengewirkt werden könnte. Die Kosten des Strafvollzuges und der Justiz über- steigen sehr wahrscheinlich die Sozialarbeiter- und Thera- piekosten ganz beträchtlich. Ich teile die Auffassung der Kommission, die im Bericht deutlich durchschimmert, dass sich eine Gesetzesrevision aufdrängt, und es wäre nützlich und heilsam, wenn die Kommission einen Beitrag leisten könnte, diese Revision voranzutreiben und ihr eine ganz bestimmte Richtung zu geben (in Richtung Straflosigkeit), wie bereits im Bericht angedeutet.
Mir schwebt ein ganzes Massnahmenpaket gegen die Dro- genabhängigkeit vor, zu dem auch die Amnestie oder eine Teilamnestie gehören müsste. Das sind nur Gedanken, Anregungen und Fragen.
Ich lade die Kommission ein, darauf zurückzukommen und eigenständig durch Abklärungen einen zusätzlichen Beitrag zu leisten. Ich wünsche der Kommission sehr viel Ehrgeiz und Phantasie.
Vorerst bitte ich Sie aber um Unterstützung des Rückwei- sungsantrages. Es gibt wenig junge Menschen, die in einer verzweifelteren und trostloseren Lage sind als Abhängige illegaler Drogen. Dabei denke ich nicht nur an die äussere Verwahrlosung, an die Folgekriminalität und Folgeprostitu- tion, sondern auch an die innere Langeweile, an die Kon- takt- und Antriebslosigkeit und schliesslich im Hintergrund die quälende, unerfüllte Sehnsucht nach Hoffnung, Liebe und Sinngebung des Lebens. Diese Sehnsucht ist mögli- cherweise mehr Ursprung der Suchtkrankheiten, als wir wahrhaben wollen. Unsere eigenen Antworten sind ja oft sehr bescheiden, wenn nicht gar verschüttet oder verdrängt. Ich bitte Sie nicht nur persönlich um Unterstützung des Antrages auf Rückweisung, sondern auch im Namen einer grossen Anzahl von Eltern, deren grösste Sorge die Mög- lichkeit ist, dass ihr eigenes Kind drogenabhängig werden könnte, und die Angst davor haben. Welche Eltern haben
diese Sorge noch nie gehabt? Ich bitte Sie um Rückweisung im Namen der Betroffenen selber.
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
Schluss der Sitzung um 10.15 Uhr La séance est levée à 10 h 15
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Consiglio nazionale
Sitzung
12
Séance
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Datum
18.12.1986 - 07:00
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1997-2003
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