Pétitions
2004
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19 décembre 1986
Dreizehnte Sitzung - Treizième séance
Freitag, 19. Dezember 1986, Vormittag Vendredi 19 décembre 1986, matin
8.00 h Vorsitz - Présidence: M. Cevey
86.034
Pilot- und Demonstrationsanlagen. Rahmenkredit Equipements énergétiques. Crédit de programme
Siehe Seite 1838 hiervor - Voir page 1838 ci-devant
Beschluss des Ständerates vom 18. Dezember 1986 Décision du Conseil des Etats du 18 décembre 1986
Differenzen - Divergences Art. 1 Abs. 2 (neu) Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Art. 1 al. 2 (nouveau) Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats Angenommen - Adopté
Petitionen - Pétitions
85.267 Petition Verein Schweizerischer Drogenfachleute. Amnestiebegehren für Drogendelinquenten Pétition. Demande d'amnistie de l'Association suisse des intervenants en toxicomanie
Fortsetzung - Suite
Siehe Seite 1997 hiervor - Voir page 1997 ci-devant
Frau Fetz: Ich habe Ihnen den Antrag gestellt, dem Amne- stiebegehren des Vereins schweizerischer Drogenfachleute stattzugeben. Ich möchte Ihnen das begründen.
Die Drogensucht hat in den letzten Jahren auch in der Schweiz unaufhaltsam zugenommen und ebenso die Verzei- gungen und Verurteilungen wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Bei der Revision vor zehn Jahren ist man davon ausgegangen, dass die Händler stärker zu bestrafen seien, während die Konsumenten therapeutisch behandelt werden sollen. In der Praxis jedoch ist es klar, dass Handel und Konsum nicht säuberlich getrennt werden können. Die Süchtigen sind auf den Kleinhandel (Beschaf- fungskriminalität) angewiesen. Der Grossteil der Verzeigten und Verurteilten ist unter 25 Jahre alt, das heisst, immer mehr Jugendliche werden von den Gesetzesmühlen wegen
Drogensucht erfasst und kriminalisiert. Die Gefängnisse sind voll mit Drogensüchtigen, der Repressionsapparat funktioniert, vor allem auf Kosten von kranken süchtigen Jugendlichen, denen nachher eine Integration in ein norma- les Leben um so schwerer fällt. Die Situation sieht für mich heute folgendermassen aus: Was ursprünglich bei der Revi- sion des Betäubungsmittelgesetzes als Kampf gegen Dealer gedacht war, ist längst zum Kampf gegen die Drogenabhän- gigen geworden. Das geltende Betäubungsmittelgesetz würde an sich die gesetzlichen Voraussetzungen für vorbeu- gende Massnahmen schaffen - tut es auch, darauf stützen sich auch die therapeutischen Massnahmen, die heute gemacht werden -, aber gleichzeitig sind die Strafbestim- mungen so, dass sie der Prophylaxe diametral entgegenste- hen und dass so eine Therapie verunmöglicht wird.
Jede Gesellschaft hat ihre Drogen. Die eine fördert die akzeptierten, die andere kennt andere akzeptierte Formen. Interessant ist nun, welche Suchtverhalten bei uns akzep- tiert sind, ja durch Werbung sogar noch gefördert werden. Es sind die Konsumsucht, die Fressucht, die Medikamenten- sucht, die Geschwindigkeitssucht, die Alkohol- und Nikotin- sucht. Alle diese Süchte sind bei uns akzeptiert, die Neben- erscheinungen werden sozusagen als Produkt der Verkaufs- strategien, als unvermeidbar angesehen. Die Folgen sind genauso schlimm wie bei den nichtakzeptierten Drogen; es gibt Krebstote, Herztote, Vergiftungstote, Unfalltote. Der Unterschied ist nur, dass diese Drogen gesellschaftlich akzeptiert sind. Das zeigt mir auch, dass nicht das spezifi- sche Suchtverhalten verpönt ist, sondern wohl eher der Mythos oder zum Teil auch das Fremde, das hinter anderen Drogen steht. Weshalb sind denn sonst Cannabis-Produkte heute noch verboten? Cannabis-Produkte sind ganz sicher nicht gesundheitsschädigender als andere Tabaksorten. Die heutigen Erkenntnisse von Fachleuten zeigen, dass das Elend vor allem durch die Illegalität von Drogen geschaffen wird; schlechter Stoff, dreckige Spritzen sind Hauptursa- chen für Todesfälle. Allein in der Schweiz wurden im letzten Jahr über hundert Drogentote registriert. Entsetzt nehmen wir kurz Ende Jahr die Statistik zur Kenntnis und gehen nachher wieder zur Tagesordnung über. Wer persönlich mit solchen Fällen konfrontiert ist, kann erst ermessen, welche Tragödie auch hinter jedem einzelnen Schicksal, hinter jeder einzelnen statistischen Zahl steht.
Die Beschaffungskriminalität wird also nicht zuletzt durch die Illegalität hervorgerufen. Ueberdenken Sie doch mal folgende Parallele: Was würde wohl ein Alkoholiker tun, wenn er für eine Flasche Schnaps 500 Franken bezahlen müsste, diese erst noch auf der Gasse illegal organisieren müsste und immer noch nicht wüsste, mit was der Schnaps gestreckt wäre? Das wäre doch der parallele Fall. Wir müs- sen davon wegkommen, dass der zunehmende Missbrauch von Drogen mit Repression bekämpft wird. Warum nehmen wir nicht die Erkenntnisse der Medizin und Psychologie zu Hilfe und verlassen uns stattdessen nur auf die Justiz? Sie alle wissen doch, dass gerade bei Suchtkrankheit die Pro- phylaxe, das Helfen, weit mehr bringt als Strafen. Meiner Meinung nach hat das geltende Betäubungsmittelgesetz, die geltende Drogenpolitik, versagt, die grossen Händler werden kaum gefasst. Ich erinnere Sie nur an das Beispiel Pizza-Connection. Es wirft ein sehr schlechtes Licht auf jene Kreise, die nie etwas mit Drogenhandel zu tun haben woll- ten. Doch genau diese machen die grossen Geschäfte, aus- zutragen haben es die süchtigen Jugendlichen; sie müssen dann den Kopf hinhalten. Ich glaube, es macht auch einen sehr schlechten Eindruck auf Jugendliche - oder ich frage mich wenigstens, wie es auf sie wirken muss -, wenn man kleine Drögeler, die sich selber vergiften, massiv bestraft, auf der anderen Seite aber grosse Umweltvergifter, die Hun- derttausende von Menschen gefährden, nicht einmal anklagt. Hier muss doch auch nach der Rechtsgleichheit gefragt werden.
Für mich ist das Amnestiebegehren ein Zeichen der Versöh- nung, eine Geste der Versöhnung, die wir Erwachsenen, die es in der Hand hätten, setzen könnten, es ist auch ein kleines Zeichen dafür, dass die Drogenpolitik, wie sie vor
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2005
Petitionen
zehn Jahren konzipiert worden ist, nicht unbedingt geholfen hat.
Ich habe übrigens darum auch im letzten Dezember eine Motion zur Aenderung des Betäubungsmittelgesetzes ein- gereicht, in der die Entkriminalisierung des Konsums und des Besitzes von Drogen zum Eigenbedarf verlangt wird. Diese Revision ist längst überfällig, und auch wenn der Bundesrat jetzt nicht bereit ist, diese Motion entgegenzu- nehmen, kann das nicht darüber hinwegtäuschen, dass heute namhafte Experten und Expertinnen, die das Problem aus eigener Anschauung kennen, längstens eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes, eine Entkriminalisierung der Süchtigen verlangen. Ich glaube, dazu ist sicher nicht das letzte Wort gesprochen.
Zum Schluss möchte ich noch Bundespräsident Egli zitie- ren, der zu Beginn des Jahres der Jugend sagte: «Die Jugend hat auf jeden Fall Anrecht auf Solidarität und Tole- ranz.» In diesem Sinne könnten wir dem Amnestiebegehren stattgeben.
Ich appelliere deshalb an Ihre Solidarität und Toleranz gegenüber kranken Jugendlichen. Setzen Sie dieses Zei- chen der Versöhnung für das längst vergangene Jahr der Jugend und bewilligen Sie dieses Amnestiebegehren.
Günter: Im Prinzip stimme ich dem Votum von Frau Fetz zu. Eine Amnestie hat aber nur dann einen Sinn, wenn ein Vorgang abgeschlossen ist, was hier nicht der Fall ist. Es ist nur in Bananenrepubliken so, dass andere Gründe, wie der Geburtstag des Diktators, genügen, um eine Amnestie zu erlassen. Obwohl man im Kanton Bern nach den letzten Vorfällen manchmal meinen könnte, wir seien in einer Bana- nenrepublik, wäre doch das Vordringliche, dass wir das Betäubungsmittel-Gesetz ändern, damit nicht neue Drogen- süchtige kriminalisiert werden.
Nun hat sich unsere Kommission verwunderlicherweise recht mutig geäussert. Sogar die Frage der Straflosigkeit des Drogenkonsums und die Abgabe von Drogen an Süch- tige kamen zur Sprache, allerdings mit der Einschränkung der unterschiedlichen Behandlung von harten und weichen Drogen.
Das sind an und für sich wichtige Punkte. Unter dem Aspekt der Krankheit Aids ist die Abgabe von Drogen an Süchtige - Kollege Fierz hat darauf hingewiesen - besonders aktuell geworden. Heute morgen haben wir in den Nachrichten gehört, dass in England ab sofort Spritzen und Nadeln für Fixer frei verfügbar sind. Es passiert in diesem Bereich einiges. Das ist sowohl vom Aspekt der Hilfe an Drogenab- hängige wie auch von der Seuchenpolitik her gesehen richtig.
Ich glaube, es ist noch nie vorgekommen, dass eine Kom- mission zwar gesagt hat, «diese 3 Punkte müssen ganz dringend geprüft werden», dann aber darauf verzichtet hat, den Bundesrat auch einzuladen, diese Prüfung tatsächlich vorzunehmen.
In der heutigen Situation bleibt uns nichts anderes übrig, als den Bericht an die Kommission zurückzuweisen und sie aufzufordern, nun tatsächlich eine Motion einzureichen, welche ungefähr die Fragen aufnimmt, die sie selbst gestellt hat, oder zumindest ein Postulat zu formulieren, damit der Bundesrat rasch Stellung nehmen kann. Der Rat sollte sich heute ganz klar äussern, dass er zu diesen Fragen eine Stellungnahme des Bundesrates will. Es sind zu diesem Thema einige Vorstösse hängig. Wir können aber das Ver- fahren abkürzen, wenn wir jetzt eine Zurückweisung des Berichtes beschliessen, verbunden mit dem Auftrag, dass die gestellten Fragen vom Bundesrat beantwortet werden sollen; das ist der Inhalt meines Antrages. Ich hoffe, dass Sie ihm zustimmen können.
Frau Uchtenhagen: Ich möchte zuerst den Petitionären dan- ken. Sie haben in einem Gebiet grosse Arbeit geleistet, in dem es nicht sehr viel Lorbeeren zu holen gibt. Eine Stel- lungnahme zum Amnestiebegehren ist für mich recht schwierig. Die Amnestie bringt nicht nur schwierige juristi- sche Probleme - sie sind für mich nicht ausschlaggebend -,
sondern auch ein anderes Problem, auf das ich Sie hinwei- sen möchte.
Es ist wohl kaum denkbar, dass 3000 bis 4000 Drogenabhän- gige auf einen Schlag entlassen werden und wieder in die Drogenszene absinken. Das würde eine Verfinsterung dieser Drogenszene zur Folge haben. Mit andern Worten: eine Amnestie müsste gestaffelt erfolgen und sie muss - das ist nun einfach eine notwendige Bedingung - begleitet sein von therapeutischen, fürsorgerischen und ärztlichen Mass- nahmen.
Was kann man eigentlich in dieser fast aussichtslosen Lage tun, in der wir heute stecken?
Es wird viel von der Gesamtrevision des Drogengesetzes gesprochen. Wenn das, was die Fachleute fordern, bei uns tatsächlich durchkommen würde, könnte man über eine solche Revision sehr erfreut sein, aber ich habe 1973 bis 1975 an diesem Drogengesetz recht massgeblich mitgear- beitet. Wir haben es von einem eigentlichen Strafgesetz - es gab überhaupt keine Therapiemöglichkeiten - in der Kom- mission in ein Therapiegesetz umfunktioniert. Seine Mög- lichkeiten werden aber nicht ausgeschöpft. Es liegt vor allem an den Gerichtsbehörden, Artikel 19a einmal deutlich auszuschöpfen und mehr daraus zu machen.
Wir leben heute nicht in einer liberaleren Zeit als damals; ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Rat ein besseres Drogengesetz macht als der Rat von 1975, aber ich lasse mich gern belehren. Aber auch dieser Rat wird über das Problem stolpern, dass Konsumenten notgedrungen eben auch Dealer sind, handeln müssen, straffällig werden, auf den Strich gehen. Man wird jetzt wohl kurzfristige Lösungen treffen, weil man vor Aids Angst hat. Das sind keine guten Motive, wenn man den Hintergedanken hat: gebt ihnen doch Heroin oder sonst etwas, dann sterben sie rasch und das Problem ist gelöst! Im Augenblick sollte man auf eidgenössi- scher Ebene durch eine Strafgesetzrevision - ich werde nächstens einen entsprechenden Vorstoss einbringen - ermöglichen, dass das Urteil nachträglich revidiert werden könnte. Wenn jemand verurteilt wird und im Verlaufe der Strafverbüssung eine Therapie machen will, dann sollte das möglich sein.
Auf kantonaler Ebene - das wird von einzelnen Kantonen bereits praktiziert - sollte es vor allem die Möglichkeit des vorzeitigen Massnahmenantritts geben. Wenn man drogen- abhängig ist, sollten die Therapiemassnahmen sofort einset- zen können - ganz gleichgültig, was es dann ist. Langes Warten und sich immer an der Grenze der Legalität oder jenseits davon bewegen müssen, das ist verheerend.
Ich habe etwas Hemmungen, von der «Entkriminalisierung der Drogen» zu reden. So einfach sehen es die Fachleute nicht, das muss ich Frau Fetz sagen. Im Augenblick steht bei den Kantonen insbesondere eine liberalere Anwendung, eine breitere Indikation beim Metadon zur Diskussion. Das Beste wäre wahrscheinlich, diese Ersatzdroge endlich brei- ter zu verabreichen. Der Kanton Zürich wird das voraussicht- lich nächstens tun, und zwar wiederum wegen des Aidspro- blems, damit die drogenabhängigen Frauen, die auf den Strich gehen, wenigstens eine Droge bekommen. Aber es nützt gar nichts - das britische Beispiel zeigt es -, wenn man Drogenabhängigen eine Droge oder eine Ersatzdroge gibt. Die Probleme sind damit nicht gelöst. Die Drogenabhängi- gen bleiben nach wie vor marginalisiert, wenn man nicht grosse Anstrengungen unternimmt, und psychiatrische The- rapien, psychologische Betreuung und die nötigen Dienste zur Verfügung stellt. Sonst bleiben sie in der gleichen Situa- tion und sind nach wie vor anfällig für Kriminalität und Promiskuität.
Ich unterstütze den Antrag Günter. Die Kommission muss sagen, was sie mit ihren Schlussfolgerungen will. Formen Sie, liebe Kommissionsmitglieder, sie in ein Postulat! Zeigen Sie den guten Willen, denn das Drogenproblem ist jetzt, insbesondere im Schatten von Aids, ein ganz dringliches Problem. Wir sollten es angehen, aber es sind vor allem die Kantone, die handeln müssen und die die notwendigen Gelder für die Fürsorge und die Therapie der Drogenabhän- gigen zur Verfügung stellen müssen.
Pétitions
2006
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19 décembre 1986
Nauer: Das Betäubungsmittelgesetz von 1975 sieht neben Zuchthausstrafen für gewinnsüchtige Drogenhändler auch bessere Therapieleistungen für reumütige Drogenabhän- gige vor. Die Praxis zeigt nun aber, dass die Trennung in Händler und Konsumenten eine Illusion ist. In den letzten zehn Jahren haben sich die Verzeigungen wegen Handel, Konsum und Schmuggel von illegalen Drogen nahezu ver- dreifacht. Die Folgen sind ständig wachsende Zahlen von Drogendelinquenten, die mit Gefängnis bestraft werden müssen. Mit Gefängnis Bestrafte sind, abgesehen von den in Drittweltländern angeheuerten Kurieren, vor allem hiesige kleinere Zwischenhändler, die selber heroinsüchtig sind und mit Drogen handeln, weil sie nur über diesen Weg den eigenen Stoff beschaffen können. Nicht gelungen ist es aber, die eigentlichen Akteure und Drahtzieher der interna- tionalen Drogenmafia hinter Gitter zu bringen.
Heute glaubt niemand mehr daran, dass das Drogenproblem über das Betäubungsmittelgesetz mit dem Einsatz von Zoll- beamten, Polizisten und Strafrichtern gelöst werden kann. Je stärker die offizielle Repression beim Drogenkonsum in Erscheinung tritt, um so rascher erhöhen sich die Preise für die Drogen. Dies wirkt sich sofort im Bestreben aus, den Absatz zu erhalten, ja auszuweiten. Absatz erhalten und ausweiten heisst nichts anderes, als neue Kunden im Kreise der Jugendlichen zu suchen. Der brutale Drogenalltag zeigt, dass mit strafrechtlichen Mitteln dem Drogenproblem nicht beizukommen ist, im Gegenteil. Die strafrechtlichen Mittel haben uns in eine Sackgasse geführt. Der Drogenkonsum hat eben vielfältige persönliche und gesellschaftliche Ursa- chen. Eine Lösung lässt sich nur finden, wenn diese Ursa- chen an der Wurzel gepackt werden. Wir sollten darum den Mut für eine Aenderung der bisherigen praktisch erfolglosen Drogenpolitik aufbringen. Ein erster Schritt wäre ein Eintre- ten auf das Amnestiebegehren der Drogenfachleute, minde- stens aber bitte ich Sie um Unterstützung des Antrages unseres Ratskollegen Braunschweig auf Rückweisung an die Kommission.
Mme Pitteloud: Je me déclare d'accord avec au moins une des conclusions de la commission, celle suivant laquelle il faudrait repenser toute la politique en matière de drogue, car elle a abouti à une impasse. En effet, ceux qui, comme moi, ont lu le dernier rapport de l'Office fédéral de la santé publique sur la drogue en Suisse, ont pu y relever plusieurs éléments inquiétants à prendre très au sérieux. Dans de nombreux cantons, dit ce rapport, il y a une augmentation du nombre d'usagers de drogues et hormis l'usage du cannabis ou de l'héroïne, il y a un usage toujours plus fréquent de l'alcool et des médicaments, drogues qui, dans notre société, sont mises à la portée de tous. Il y a une abondance de drogues sur le marché. Le rapport dit: «Toutes les drogues sont abondantes, voire surabondantes et amenées en grand style au consommateur par un trafic parfaitement organisé.» Le rappport fait également allusion aux problèmes de plus en plus nombreux auxquels sont confrontés les intervenants en toxicomanie: le manque d'institutions spécialisées et de possibilités thérapeutiques, comme alternative à l'exécution de peine, le manque de places de désintoxication et de programmes de postcures, enfin, le manque de places de travail protégées et de loge- ments pour les anciens toxicomanes. Si nous avions discuté durant cette session de la pétition Pro Mente Sana, je crois que nous aurions dû inclure cette population d'anciens toxicomanes dans le problème posé par cette pétition. Le rapport relève également, à juste titre, que l'élément humain reste fondamental dans toute prise en charge et que les rares succès enregistrés l'ont été grâce à l'intervention de professionnels, d'éducateurs «sachant fournir aux toxico- manes à la fois la fermeté sécurisante, contenant nécessaire à un manque de limites intérieures et la dose d'affection suffisante pour combler une souffrance profonde, source de l'appétence toxicomanique.»
Malheureusement, la commission, face à la demande d'am- nistie lancée par ces professionnels, qui sont jour après jour confrontés avec ces problèmes dans les conditions difficiles
que j'ai citées auparavant, n'est pas réellement entrée en matière sur le fond ou en tout cas pas suffisamment. En effet, elle s'est contentée de quelques considérations, de demander un rapport au Conseil fédéral et, également, de faire allusion à une éventuelle révision de la loi sur les stupéfiants. Je pense, lorsque plusieurs milliers de jeunes dans ce pays se débattent dans des situations sans issues, que les professionnels et les parents les voient s'enfoncer progressivement, enlisés dans des procédures pénales, des détentions qui hypothèquent gravement leur avenir, qu'on aurait pu espérer une réponse manifestant un peu plus de souci et de compréhension pour ces jeunes et surtout un peu plus de soutien à ceux qui les prennent en charge et qui nous demandaient surtout un signe. Cette pétition ne pré- tendait nullement vouloir résoudre le problème, ni d'ailleurs combattre le commerce de la drogue par une mesure ponc- tuelle, ce qui est avancé au point 4 de la commission et qui n'était nullement l'intention. Aux yeux des pétitionnaires, cette amnistie devait plutôt être un essai d'appréhender les problèmes de la jeunesse d'une façon nouvelle et coura- geuse - on vous l'a rappelé à l'occasion de l'année de la jeunesse - et cela aurait été surtout une façon de reconnaî- tre que les procédures envisagées jusqu'ici n'avaient pas abouti à l'objectif souhaité. Cela aurait pu être, également, une façon de passer l'éponge et de permettre à ces jeunes qui peuplent nos prisons - 35 à 60 pour cent des détenus sont des toxicomanes - de tenter de redémarrer à l'aide de thérapies ou de programmes de réinsertion.
Ceux qui vous ont fait cette demande l'ont fait en toute connaissance de cause des problèmes. C'est le cas, par exemple, du centre de «Contact» de Berne qui regroupe les efforts de 25 communes dans le travail avec les jeunes et les parents. Une des principales contradictions qu'ils vivent, c'est de voir des toxicomanes qui nécessiteraient des aides thérapeutiques ou des réinsertions ne pas en bénéficier et faire, au contraire, de longues peines de prison, avec des résultats négatifs pour la suite de leur existence. On peut imaginer les difficultés qui existent en vue d'une réinsertion sociale pour des individus fragiles au départ, après des années de dépendance à la toxicomanie, lorsqu'on y ajoute des années de vie en détention. C'est pourquoi je soutiens la demande d'amnistie présentée par l'Association suisse des intervenants en toxicomanie et je vous demande, tout au moins, si vous ne la soutenez pas, de renvoyer le rapport à la commission, suivant les propositions Günter et Braun- schweig.
Le président: La discussion n'est plus demandée, nous pouvons passer à la décision. Auparavant je donne la parole au président de la commission.
Fischer-Hägglingen, Berichterstatter: Ich habe Ihnen ge- stern das Wesen der Amnestie dargelegt. Sie haben dabei festgestellt, dass die Amnestie eine Beeinträchtigung des Grundsatzes der Rechtsgleichheit bringt. Gerade in diesem Fall würde der Grundsatz der Rechtsgleichheit aufs schwer- ste verletzt. Mit der Gewährung einer Amnestie würden die entsprechenden Strafbestimmungen im Betäubungsmittel- gesetz oder im Strafgesetz nicht aufgehoben. Diese Bestim- mungen müssen durch die Richter auch nach dem Tag der Amnestiegutheissung angewendet werden. Alle jene Perso- nen also, die nach diesem Tag straffällig würden, müssten mit dem Vollzug der Strafe rechnen.
Amnestie kann nur dann gewährt werden, wenn das Ereig- nis, welches zur Straffälligkeit geführt hat, abgeschlossen ist. Wenn Sie das Amnestiebegehren lesen, stellen Sie auch gewisse Unklarheiten fest. Unklar ist auch das Kriterium «jugendliche Drogendelinquenten». Der Wunsch, dass nur diejenigen Drogendelinquenten von der Amnestie ausge- nommen werden sollen, die ausschliesslich wegen Drogen- handels verurteilt sind, zeigt einerseits das allzu weit gehende Amnestiebegehren und andererseits auch die Pro- blematik in bezug auf die Rechtsgleichheit.
Wir sehen, dass im vorliegenden Fall eindeutig die Kriterien der Amnestie nicht erfüllt sind. Sie kann aber auch mit ein
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Petitionen
Zeichen zur Lösung des tatsächlich bestehenden Drogen- problems sein. In der Kommission wurde lange darüber beraten, welchen Beitrag die Kommission und das Parla- ment leisten können. Wir sind zum Schluss gekommen, dass der Kommission das nötige Wissen sowie die Kenntnisse fehlen, um die ganze Problematik beleuchten zu können. Unsere Kommission hat vor allem Petitionen zu beurteilen; wir sind keine Fachkommission, welche sich in diese ganze Problematik einleben könnte. Wir stehen immer vor dem gleichen Problem, weil die durch die zahlreichen Gesuche entstehenden Problemstellungen sehr weitgefächert sind. Uns ist vor allem die Aufgabe gestellt, eine rechtliche Beur- teilung der Gesuche vorzunehmen.
In der Kommission wurde ebenfalls darüber diskutiert, ob wir einen Bericht über das Drogenproblem anfordern sollen oder ob wir die Schaffung einer speziellen Kommission verlangen sollten oder ob sogar direkt die Revision des Betäubungsmittelgesetzes postuliert werden soll.
Auch hier haben wir festgestellt, dass wir keinen einstimmi- gen Vorschlag machten, der sich auf das notwendige Wis- sen und auf eine einheitliche Lagebeurteilung stützen könnte. Wir haben nach langer, reiflicher Ueberlegung beschlossen, nicht selber aktiv zu werden. Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass sowohl die Bundesbehör- den als auch die Kantonsbehörden eine generelle Lagebeur- teilung vornehmen sollten. Ich glaube, sie tun das auch. Die Behörden sind permanent daran, sich zu überlegen, wie sie dieser Geissel unseres Jahrzehntes begegnen könnten.
Ich muss nochmals darauf aufmerksam machen, dass die Amnestie kein taugliches Mittel dazu ist. Sie alle haben die Möglichkeit, selber ein Postulat oder eine Motion einzurei- chen. Das wäre der saubere Weg, wenn Sie in diesem Gebiet aktiv werden möchten.
Aus diesem Grunde bitte ich Sie, das Amnestiebegehren abzulehnen.
M. Eggly-Genève, rapporteur: Il est évident que ce sujet nécessite qu'on en discute et qu'on y réfléchisse beaucoup et il était tout à fait prévisible qu'il y aurait un débat à ce propos.
On ne peut pas dire, Monsieur Braunschweig, que la com- mission ne se soit pas préoccupée de ce problème du trafic de la drogue et de la situation des jeunes qui en sont victimes. Si vous le prétendez, c'est que vous n'avez pas lu le point 4 où la Commission des pétitions a fait état de ses préoccupations à cet égard. Ce que la commission a estimé, c'est que ce n'est pas une mesure ponctuelle, telle que l'amnistie, qui allait apporter la moindre solution à cet égard. Mme Fetz, qui critique la loi, nous a d'ailleurs rappelé qu'elle a déposé une motion sur ce sujet. Par conséquent, le Conseil fédéral est obligé d'étudier ce problème. Il devra, soit faire des propositions allant dans le sens préconisé par Mme Fetz, soit dire pourquoi il ne veut pas d'une libéralisa- tion du trafic, en liaison avec la consommation de certaines drogues. Toute cette question des drogues licites et illicites devra être examinée.
Je répondrai également à M. Günter qu'on ne voit pas l'uti- lité de renvoyer cette demande d'amnistie à la Commission des pétitions car les interrogations qu'il soulève sur toute la problématique posée par le trafic et la consommation de drogue sont toutes évoquées par la Commission des péti- tions. M. Nauer nous dit qu'il faut réfléchir à la situation des jeunes, que ce n'est pas en punissant qu'on résoudra le problème des jeunes en situation de détresse. Nous sommes tout à fait d'accord, Monsieur Nauer, mais ce n'est pas non plus avec cette mesure ponctuelle d'une amnistie qu'on résoudra quoi que ce soit. Mme Uchtenhagen nous l'a d'ail- leurs parfaitement exposé tout à l'heure: l'amnistie n'est certainement pas la mesure adéquate et ce n'est pas parce que 3 à 4000 détenus toxicomanes seraient libérés que quelque chose changerait. Mme Uchtenhagen nous annonce une proposition quant à une révision du code pénal, cela semble être son intention. Eh bien, nous atten- drons et nous verrons s'il y a lieu, là aussi, d'envisager, dans certains secteurs, une décriminalisation. C'est un débat qui
sera intéressant. Je ne crois pas que le signe qui serait donné par l'amnistie apporterait quelque chose.
Madame Pitteloud, nous sommes d'accord, aucune solution n'a encore été trouvée pour empêcher ce terrible trafic de drogue, mais il n'est pas sûr que la décriminalisation de ce trafic permette de - passez-moi cette expression - «prendre les gros poissons». Ce qu'il faudrait, c'est frapper à la source, c'est frapper les gros trafiquants afin que de tels produits ne soient pas à disposition.
On demande un signe, mais ce ne serait pas un bon signe que d'aller dans le sens d'une amnistie. Par conséquent, il ne faut pas accepter la proposition d'amnistie, et je ne vois pas comment, dans le même esprit, on apporterait quelque chose par le renvoi du problème à la commission.
Pour conclure, je vous rappelle que l'Association des inter- venants en toxicomanie demande d'amnistier entièrement tous les délinquants toxicomanes qui, au moment de l'am- nistie, font l'objet d'une plainte ou d'une procédure pénale. La commission, je vous le rappelle, a souligné que la portée de cette demande est trop grande. Le critère selon lequel ne sont exclus de l'amnistie que les délinquants jugés unique- ment pour trafic de drogue montre déjà ce caractère géné- ral. Les délinquants condamnés principalement pour trafic de drogue bénéficieraient eux aussi de l'amnistie en même temps que des délinquants qui sont condamnés essentielle- ment pour d'autres délits. D'autre part, la mesure ponctuelle qui est demandée ne résoudrait rien du tout. Enfin, si vous avez lu le rapport, au point 4, vous aurez constaté encore une fois que la commission évoque ces préoccupations. Elle demande au Conseil fédéral de préparer un rapport complet au sujet de ce problème du trafic de drogue. Par consé- quent, je ne crois pas qu'un postulat qu'elle aurait pu déposer serait plus fort que ce point 4 du rapport. Voilà pourquoi, malgré la pertinence peut-être de certains argu- ments avancés, la Commission des pétitions considère que les conditions pour envisager une demande d'amnistie ne sont pas remplies, que cela ne correspond pas à l'esprit de l'amnistie. Aussi vous propose-t-elle de ne pas donner suite à la pétition et de ne pas accepter les demandes de renvoi déposées qui n'apporteraient rien de plus.
Le président: Nous pouvons passer à la décision. Je vous propose la procédure suivante: tout d'abord nous oppose- rons les deux propositions de renvoi de MM. Günter et Braunschweig. Dans un deuxième vote, le résultat sera opposé à la proposition de Mme Fetz. Enfin, le résultat du deuxième vote sera opposé à la proposition de la commis- sion.
Abstimmung - Vote
Erste Eventualabstimmung - Premier vote préliminaire Für den Antrag Braunschweig 25 Stimmen
Für den Antrag Günter 18 Stimmen
Zweite Eventualabstimmung - Deuxième vote préliminaire Für den Antrag Braunschweig 24 Stimmen Für den Antrag Fetz 10 Stimmen
Definitiv - Définitivement
Für den Antrag der Kommission 78 Stimmen
Für den Antrag Braunschweig 33 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
86.252 Petition Anti-Apartheid-Bewegung. Südafrika. Auch die Schweiz muss handeln Pétition Mouvement anti-apartheid. Afrique du sud. «La Suisse aussi doit agir»
Herr Steinegger unterbreitet im Namen der Petitions- und Gewährleistungskommission den folgenden schriftlichen Bericht:
Pétitions
2008
N
19 décembre 1986
keine weiteren schweizerischen Kredite für die südafrika- nische Regierung und die parastaatlichen Organisationen - keine Einfuhr von Krügerrand-Goldmünzen
keinen Verkauf von Computer- und nukleartechnologi- schem Material oder von Patenten an Südafrika
Aufhebung der Flüge der Swissair nach Südafrika und keine Landerechte für die South African Airways in der Schweiz.
Diese Massnahmen sind nach Meinung der Petenten auf- rechtzuerhalten, bis Südafrika ernsthafte Schritte zur Abschaffung der Apartheid unternommen hat, wie
das Gespräch über eine Machtteilung mit den Führern der Schwarzen aufnimmt und alle politischen Gefangenen frei- lässt;
Südafrikanern aller Rassen das gleiche Bürgerrecht ver- leiht;
jeder Südafrikaner das Recht hat, zu wohnen, zu arbeiten und Land zu erwerben, wo er will;
Menschen aller Rassen ein einheitliches Erziehungssy- stem erhalten.
Die Kommission ersuchte die Fraktionspräsidenten, die Peti- tion mit den erwähnten Interpellationen zu traktandieren.
Antrag der Kommission
Aus diesem Grund beantragt die Petitions- und Gewährlei- stungskommission, die Petition abzuschreiben.
Antrag Rechsteiner
Die Petition sei als Motion dem Bundesrat zu überweisen.
Proposition de la commission Pour ce motif, la commission propose de classer la pétition.
Proposition Rechsteiner
Transmettre la pétition au Conseil fédéral sous forme de motion.
Rechsteiner: Es sind noch kaum 50 Jahre her, seit in unse- rem nördlichen Nachbarland ein Regime an der Macht war, das auf der Lehre von der Ueberlegenheit des sogenannt arischen Menschen und der rassischen Minderwertigkeit der Juden, Zigeuner und anderer als Untermenschen qualifi- zierter Völker beruhte. Wir wissen, mit welchen Folgen. Aber noch heute gibt es einen Staat, der die Lehre von der Ueberlegenheit der Weissen und die systematische Diskrimi- nierung der Menschen mit anderer Hautfarbe in der Verfas- sung verankert hat. Das Land heisst Südafrika, das System Apartheid. Vier Millionen Weisse herrschen über 24 Millio- nen Menschen zweiter Klasse, zu deren Unterdrückung mehr als 200 Sondergesetze erlassen worden sind. Von den politischen Rechten, den Grundrechten, bleiben sie ausge- schlossen. Sie sind gezwungen, in eng umgrenzten, unfruchtbaren Ghettos, «Homelands» und «Townships» genannt, zusammengepfercht zu leben. Die weissen Herren haben ihren Staat, den sie nur noch mit brutaler Gewalt aufrechterhalten können, zum Polizei- und Militärstaat hochgerüstet. Jede kritische Berichterstattung ist verboten. Zehntausende von Menschen, darunter Hunderte von Kin- dern unter 16 Jahren, sind in Gefängnissen eingesperrt und sollen auch auf Weihnachten nicht freigelassen werden. Trauerfeiern für Schwarze, die von der Polizei ermordet worden sind, sind untersagt worden. Der Terrorismus des
Regimes, das ein ganzes Land, Namibia, widerrechtlich besetzt hält, richtet sich nicht nur gegen die eigene Bevölke- rungsmehrheit, sondern auch gegen die Nachbarstaaten, die rücksichtslos militärisch, wirtschaftlich und politisch destabilisiert werden.
Die Haltung der Schweiz diesem menschen- und menschen- rechtsverachtenden Regime gegenüber ist, zurückhaltend ausgedrückt, zwiespältig, wie das im übrigen auch wieder einmal aus den Erklärungen des EDA im Zusammenhang mit der Entführung von Corinne Bischof und Daniel Schnei- der hervorgegangen ist, die Schweiz betonte nämlich, dass dieser Vorfall die guten Beziehungen mit Südafrika - ich unterstreiche den Ausdruck «gute Beziehungen mit Süd- afrika» - gefährden könnte. Auf der rein verbalen Ebene hat der Bundesrat zwar wiederholt erklärt, dass er das System der Apartheid verurteile. Gleichzeitig vertrat er jedoch immer die Auffassung, eine Aenderung der südafrikani- schen Rassenpolitik könne nur im direkten, «mit der erfor- derlichen Ueberzeugungskraft geführten Gespräch» auf diplomatischem Weg herbeigeführt werden.
Als der Bundesrat im Sommer im Rahmen einer Interpella- tion gefragt wurde, ob er sich bewusst sei, dass sich die Schweiz mit dieser Harmlosigkeit und Blauäugigkeit in Süd- afrika nur lächerlich mache, beeilte er sich, im Brustton der Ueberzeugung zu erklären, dass das EDA in seinen Gesprächskontakten mit der südafrikanischen Regierung hat feststellen können, «dass die von der Schweiz gegen- über Südafrika eingenommene Haltung ernstgenommen und akzeptiert wird». Wie sehr die Haltung der Schweiz durch die südafrikanische Regierung akzeptiert und wie ernst die Schweiz genommen wird, wenn es ihr tatsächlich darum geht, die Apartheid zu beseitigen, davon kann sich tagtäglich jedermann selber überzeugen: nämlich über- haupt nicht! Im Gegenteil: Willkür und Repression dieses Regimes nehmen immer zu. Von Ernstnehmen und Akzep- tieren könnte nur dann die Rede sein, wenn die Schweiz das Apartheid-Regime im Grunde genommen billigt.
Genau das muss sich die offizielle Schweiz durch die sensi- bilisierte Weltöffentlichkeit zunehmend vorwerfen lassen, nämlich, dass sie das südafrikanische Regime unterstützt und billigt, wenn nicht durch Worte, so doch um so mehr durch Taten.
Wenn das Engagement der Schweizer Banken gegenüber Südafrika in den letzten Jahren geradezu sprunghaft zuge- nommen hat - von 1,4 Milliarden 1981 auf 4,6 Milliarden 1984 beispielsweise -, obwohl gegen aussen scheinheilig noch von der Einhaltung des Courant normal - das ist das Niveau des herkömmlichen Kapitalflusses - gesprochen wird, bedeutet das in der Praxis nichts anderes als eine Parteinahme, eine massive Unterstützung des Apartheid- Regimes. Wenn der Schweizer Regierungsvertreter an der Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation allein auf weiter Flur gegen Sanktionen kämpft; wenn Staatssekretär Brunner sich vor den Botschaftern gegen Sanktionen über- haupt ausspricht und vor dem Risiko warnt, durch die Abschaffung der Apartheid «um des Prinzips willen» ein politisches und wirtschaftliches Chaos im südlichen Afrika zu provozieren; wenn der neue Direktor des Bawi, Staatsse- kretär Blankart, öffentlich Sanktionen als politisch generell untaugliches Mittel bezeichnet; wenn Rudolf Rometsch noch im September dieses Jahres offiziell eine Konferenz der Atomenergiebehörde Südafrikas eröffnet und der Bun- desrat in diesem Zusammenhang auf den privatrechtlichen Status der Nagra verweist, obwohl er sonst nicht müde wird, die wichtige öffentliche Aufgabe dieser Institution zu beto- nen, und wenn schliesslich alt Nationalbankpräsident Leut- wiler die für Südafrika überlebensnotwendigen Umschul- dungsverhandlungen durchführt und der Bundesrat im Unterschied zu Herrn Leutwiler selber nicht sehen will, dass dieser weder für Südafrika noch für die Weltöffentlichkeit einfach ein beliebiger Privatmann ist, dann gehört die Schweiz nicht nur in vorderster Linie zur Anti-Sanktionen- Lobby im Interesse der südafrikanischen Regierung, son- dern ist auch gleichzeitig eine elementare wirtschaftliche und politische Stütze des Apartheid-Regimes.
2009
Petitionen
Dies widerspricht zunächst dem Grundsatz der Neutralität, einer Säule unserer Aussenpolitik. Heute haben fast alle Staaten der Welt und insbesondere alle Staaten Europas mehr oder weniger weitreichende Wirtschaftssanktionen in Kraft gesetzt - nach einer Liste der Johannesburger Wirt- schaftszeitung «Business Day» stehen nur noch die beiden Rechtsaussen-Staaten Israel und Taiwan zusammen mit der Schweiz im Abseits. Die Schweiz aber verletzt die Neutralität zugunsten des Apartheid-Regimes, wenn sie Sanktionen generell ablehnt, national und in internationalen Foren gegen Sanktionen kämpft und sich sogar heute weigert, die Mindestmassnahmen zur Vermeidung von Umgehungsge- schäften zu treffen, obschon der Weltöffentlichkeit bekannt ist, dass nach dem Inkrafttreten der neuen amerikanischen Sanktionen ein wesentlicher Teil der von den amerikani- schen Banken abgezogenen 5 Milliarden Dollars aus dem öffentlichen Sektor Südafrikas auf Schweizer Banken depo- niert werden sollen, dass die Umgehungsgeschäfte im Erdölbereich wesentlich über Marc Rich in Zug organisiert werden oder dass Botha nach der Aufhebung der Lande- rechte für die südafrikanische Fluggesellschaft erklärt hat, jetzt über Europa und insbesondere über die Schweiz flie- gen zu wollen, um nur wenige Beispiele zu erwähnen.
Verletzt ist aber nicht nur der Grundsatz der Neutralität. Verletzt ist noch viel mehr der aussenpolitische Grundsatz der Solidarität. Der Berner Professor Walter Kälin hat kürz- lich in einem sehr bemerkenswerten Referat zu den Verfas- sungsgrundsätzen der Schweizer Aussenpolitik dargelegt, dass der Maxime der Solidarität eine wesentliche, selbstän- dige Bedeutung zukommen müsse und dass auch unsere Aussenpolitik grundrechtsbezogen sein müsse. Grundsätz- lich finden Interventionen eines Landes und der Schweiz zwar ihre Schranken am völkerrechtlichen Einmischungs- verbot. Dieses gilt jedoch dann nicht mehr, wenn eine schwere und systematische Verletzung fundamentaler Men- schenrechte stattfindet.
Zu diesen Verletzungen in einem Kernbereich von Grund- rechten, bei denen das Einmischungsverbot nicht gilt, gehö- ren das Verbot des Völkermordes, das der Sklaverei und das der Rassendiskriminierung, darunter die Apartheid. Aber nicht nur diese Verfassungsgrundsätze sprechen für die Ergreifung von Sanktionen durch die Schweiz und damit für die Forderungen der Petition, sondern auch immer mehr Menschen in unserem Land sehen, dass die Schweiz nicht mehr abseits stehen darf. Sanktionen werden heute nicht mehr nur durch die Parteien der Linken und den Gewerk- schaftsbund gefordert, sondern auch durch die Kirchen. Auf protestantischer Seite unterstützt der Weltkirchenrat heute offiziell den Kampf des ANC. Auf katholischer Seite kann z. B. auf die hervorragende Broschüre der «Justitia et Pax» unter dem Titel «Unsere Verantwortung für Südafrika» ver- wiesen werden, deren Lektüre jedem CVP-Parlamentarier und jeder CVP-Parlamentarierin ans Herz zu legen ist. Selbst die «NZZ» hat nach langem Zögern begonnen, sich vom Apartheid-Regime abzusetzen und «unzweideutige Zeichen an die Adresse der Regierung Botha» zu fordern, wohl wissend, dass die Tage des Regimes auf kurz oder lang gezählt sind.
Wenn der Bundesrat und wenn die Profiteure seiner Politik in unserem Land - und das sind in erster Linie die Grossban- ken - von diesen klaren und unmissverständichen Zeichen noch immer nichts wissen wollen, dann ist dies nicht ein- fach nur vom Gesichtspunkt der Menschenrechte eher uner- träglich, sondern es widerspricht auch dem wohlverstande- nen Landesinteresse. Im Landesinteresse - und dieses Inter- esse ist nicht deckungsgleich mit demjenigen der Grossban- ken - kann es nämlich nicht liegen, gegenüber der Weltöf- fentlichkeit immer mehr den Eindruck zu erwecken, zu den ganz wenigen verbleibenden wirtschaftlichen und politi- schen Stützen des Apartheidregimes zu gehören.
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Wirtschaftssanktionen mögen für sich allein zwar noch nicht zu einer Wende in Südafrika führen. Der Kampf wird viel- mehr direkt im Land selber ausgetragen. Aber Sanktionen allein können wohl verhindern, dass es zu einem unvorstell- baren Blutbad kommen wird. Zwar sind die Regierung
Botha und ihre Adlaten krampfhaft bemüht, die Sanktionen als unwirksam zu bezeichnen. Die südafrikanische Presse wird mit rigoroser Zensur zu amtlich verordnetem Optimis- mus genötigt. Alle Indizien sprechen jedoch untrüglich dafür, dass sich Südafrika auf eine Belagerungswirtschaft hinbewegt, die auf die Dauer so nicht aufrechterhalten wer- den kann. Zu nachhaltig sind die Auswirkungen der Sanktio- nen, und zu nachhaltig sind die Auswirkungen der Desinve- stionen grosser Konzerne wie IBM, General Motors, Coca Cola, Barclays usw.
Die politischen Reaktionen machen im übrigen auch klar, wer von den Massnahmen in erster Linie betroffen ist. Es ist das Apartheid-Regime selber, das um sein politisches und wirtschaftliches Ueberleben kämpft, langfristig ebenso ver- geblich, wie es die weisse Minderheit in Rhodesien getan hat.
Die Schweiz hat lange, zu lange, nicht wahrhaben wollen, wie kriminell beispielsweise das Marcos-Regime auf den Philippinen tatsächlich war. Sie musste es nach dem Sturz zur Kenntnis nehmen. Die Unrechtsqualität der Apartheid- Regierung, des Apartheid-Regimes von Südafrika, übertrifft diejenige des Marcos-Regimes um ein Vielfaches. Es wäre höchste Zeit, dass die offizielle Schweiz dies zur Kenntnis nehmen und danach handeln würde, bevor es zu spät ist.
Steinegger, Berichterstatter: Unser Rat hat bisher zu Süd- afrika folgende Petitionen erhalten:
Eine Petition vom 24. September 1985 der Anti-Apartheid- Bewegung der Schweiz, eine weitere Petition vom 27. November 1986 der Anti-Apartheid-Bewegung der Schweiz zur Kenntnisnahme - diese Petition ist eigentlich an die Südafrikanische Botschaft gerichtet -; ferner eine Pétition pour des sanctions suisses contre l'Afrique du Sud des SOS Racisme Vaud vom 13. Dezember 1986.
Die Petitions- und Gewährleistungskommission hat die Peti- tion vom 24. September 1985 dem Departement für auswär- tige Angelegenheiten zugestellt, weil ja im Nationalrat zwei Interpellationen hängig sind. Die Kommission ging davon aus, dass die in den Petitionen aufgeworfenen Fragen im Zusammenhang mit diesen Interpellationen behandelt wer- den. Zudem sind die in der Petition geforderten Massnah- men gegen Südafrika praktisch identisch mit den in der Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion vom 16. September 1985 zur Diskussion gestellten Massnahmen. Ueberdies ist, soweit die Petition Fragen des Kapitalexpor- tes anschneidet, das Problem bereits im Zusammenhang mit einer Motion Leuenberger-Solothurn behandelt worden. Die Motion ist am 4. Oktober 1985 als Postulat überwiesen wor- den. In diesem Zusammenhang ist von Bedeutung, dass gemäss Artikel 8 des Bankengesetzes nur wirtschaftliche Landesinteressen die Bewilligungspflicht von Kapitalexpor- ten rechtfertigen und nicht irgendwelche andere Interessen. Gemäss einem Antrag vom 1. Oktober 1986 möchte nun Kollege Rechsteiner die Petition als Motion an den Bundes- rat überweisen. Die Kommission hat sich mit dem Antrag Rechsteiner nicht konkret befasst. Aus der Kenntnisgabe an das Departement für auswärtige Angelegenheiten ist aller- dings zu schliessen, dass die Kommission eher der Meinung war, dass es sich nicht um ein Begehren handelt, das zur Ueberweisung als Motion geeignet ist.
Aufgrund der Diskussion zur Motion Leuenberger ist bekannt - das hättte Kollege Rechsteiner eigentlich wissen müssen -, dass die Bewilligungspflicht für Kapitalexporte rechtlich problematisch ist. Deshalb wurde ja auch damals die Ueberweisung als Postulat und nicht als Motion be- schlossen.
Ein zweites Problem betrifft die Kompetenzverteilung bei der Gesetzgebung über die Luftfahrt. Gemäss Luftfahrtge- setz ist die Benutzung des Luftraumes über der Schweiz grundsätzlich gestattet. Allerdings darf der Bundesrat - und nicht das Parlament - mit Rücksicht auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder aus andern Gründen die Benutzung des schweizerischen Luftraumes dauernd oder zeitweise verbieten oder einschränken. Ueberdies ist die Swissair eine private Aktiengesellschaft. Die Beteiligung der
40-N
Afrique du Sud. Interventions personnelles
2010
N
19 décembre 1986
öffentlichen Hand liegt bei etwa 23 Prozent, und sie hat eine Konzession für gewerbsmässige Luftfahrt. Konzessionsbe- hörde ist wiederum nicht das Parlament, sondern das Eidge- nössische Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement. Dieser Antrag auf Motion wirft die alte Frage auf, ob mittels Motion verlangt werden kann, dass der Bundesrat Massnah- men ergreife, die in seinen verfassungsmässigen oder gesetzlichen Zuständigkeitsbereich fallen, also in den Zuständigkeitsbereich des Bundesrates und nicht in den des Parlamentes. Das Büro des Ständerates hat sich mit seinem Bericht betreffend Revision des Geschäftsverkehrs- gesetzes vom 19. Juni 1986 eindeutig gegen die Zulassung derartiger Motionen ausgesprochen. Auch die Mehrheit der Staatsrechtslehrer ist dieser Auffassung; ich verweise auf ein Gutachten von Professor Eichenberger und auch auf Jean-François Aubert im Traité constitutionnel suisse.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission Für den Antrag Rechsteiner
84 Stimmen 41 Stimmen
An den Ständerat - Au Conseil des Etats
85.540
Interpellation der sozialdemokratischen Fraktion Südafrika. Massnahmen der Schweiz Interpellation du groupe socialiste Politique envers l'Afrique du Sud
Wortlaut der Interpellation vom 16. September 1985, siehe Seite 478 hiervor Texte de l'interpellation du 16 septembre 1985, voir page 478 ci-devant
85.532
Interpellation der Fraktion der PdA/PSA/POCH Südafrika. Haltung der Schweiz Interpellation du groupe PdT/PSA/POCH Afrique du Sud. Attitude de la Suisse
Wortlaut der Interpellation vom 16. September 1985 Die Regierung Südafrikas greift zu grausamen Unterdrük- kungsmassnahmen, um die Beherschung der grossen schwarzen Mehrheit durch die weisse Minderheit aufrecht- zuerhalten. Seit Beginn dieses Jahres sind mehr als 800 Schwarze getötet, zahlreiche Todesurteile gefällt und Tau- sende von Menschen verhaftet worden.
Mit ihren besonders intensiven politischen und wirtschaftli- chen Beziehungen zu Südafrika unterstützt die Schweiz die rassistische Regierung und ihre Repressionspolitik unmit- telbar.
Während mehrere Länder zu konkreten Massnahmen, wie zum Beispiel wirtschaftlichen Sanktionen, gegriffen haben, hat die Schweiz sich bis jetzt mit einer zaghaften Verurtei- lung begnügt. Dies genügt nicht.
Texte de l'interpellation du 16 septembre 1985
Pour maintenir la domination de la minorité blanche sur la grande majorité noire, le gouvernement de l'Afrique du Sud se livre à une féroce répression. Dpuis le début de l'année plus de 800 Noirs ont été tués, de nombreuses condamna- tions à mort ont été prononcées et les arrestations se comp- tent par milliers.
Par ses relations politiques et économiques, particulière- ment importantes, la Suisse apporte un soutien direct au gouvernement raciste sud-africain et à sa politique de ré- pression.
Face à cette situation plusieurs pays ont pris des mesures concrètes, telles que des sanctions économiques alors que la Suisse s'est contentée jusqu'à maintenant d'une timide condamnation. La Suisse ne peut en rester là.
Sprecher - Porte-parole: Magnin
M. Magnin: Bien que cette interpellation, pour laquelle l'ur- gence nous fut refusée, ait été déposée il y a plus d'une année déjà, elle reste tragiquement d'actualité. En effet, depuis la déclaration de l'état d'urgence, en juillet 1985, la situation n'a cessé de s'aggraver. La répression est devenue de plus en plus féroce, elle n'épargne personne, hommes, femmes, enfants sont massacrés par centaines, voire par milliers. Les prisons regorgent de monde, le nombre des personnes emprisonnées est évalué à près de 20 000. La torture y est journalière.
Tout récemment, le gouvernement sud-africain a dû recon- naître que plusieurs centaines d'enfants, de douze à quinze ans, sont emprisonnés dans des conditions que je vous laisse deviner. Comme vous le savez, la presse nationale et internationale a été complètement muselée.
Lors du débat de politique étrangère, l'on a beaucoup parlé, à cette tribune et également dans la réponse du Conseil fédéral, des droits de l'homme. Alors, s'il est un pays sur lequel le Conseil fédéral et le chef du Département des affaires étrangères, à raison très préoccupés par le pro- blème des droits de l'homme, devraient prendre position clairement, c'est bien l'Afrique du Sud, parce que là, les droits de l'homme ne sont pas seulement bafoués, ils n'exis- tent pratiquement pas. Mais malgré les massacres et les souffrances, la lutte du peuple sud-africain ne se relâche pas. Au contraire, elle s'intensifie et le régime est plongé dans une crise profonde, tant au niveau économique que politique.
Depuis 1980, la dette sud-africaine a quadruplé et s'élève à plus de 24 milliards de dollars dont 14 remboursables à court terme. L'Afrique du Sud est donc très dépendante des capitaux étrangers. Malheureusement, les grandes banques suisses sont devenues ses meilleurs bailleurs de fonds. On pourrait citer de très nombreux chiffres à l'appui de cette affirmation. Nous nous bornerons à en énumérer quelques- uns particulièrement éloquents et ils proviennent de publi- cations émanant de la Banque nationale.
De 1980 à 1984, les créances de l'ensemble des banques suisses à l'égard de l'Afrique du Sud se sont accrues de 227 pour cent, celles des grandes banques, Union de Ban- ques Suisses, Société de Banque Suisse, Crédit Suisse, Banque Leu et Banque Populaire Suisse, de 338 pour cent. Si nous prenons la position nette, c'est-à-dire les créances suisses moins les dettes suisses à l'égard de l'Afrique du Sud, la tendance est encore plus forte. Toutes banques confondues, la position nette des avoirs en Afrique du Sud est, en 1984, de 400 pour cent plus élevée qu'en 1980 et pour les cinq grandes banques elles-mêmes, dont l'UBS, de 75 pour cent plus élevée.
Depuis 1981, la part des crédits destinés aux banques et aux autorités sud-africaines s'est considérablement accrue au détriment des secteurs non bancaires et non étatiques. En 1984, les banques et les autorités sud-africaines s'arro- geaient les 57 pour cent, soit 2 milliards 600 millions de francs, des crédits opérés en Afrique du Sud. Cette statisti- que provient de la Banque nationale suisse et elle date de 1984.
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Datum 19.12.1986 - 08:00
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