N
19 décembre 1986
2064
Interpellation Wanner
86.599
Interpellation Wanner «Bahn 2000» und neue Alpentransversale. Zusätzlicher Elektrizitätsbedarf RAIL 2000 et transversale des Alpes. Besoins supplémentaires d'électricité
Wortlaut der Interpellation vom 2. Oktober 1986 Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:
Welcher zusätzliche Bedarf an elektrischer Energie ist zu erwarten, falls die «Bahn 2000» im vorgesehenen Rahmen realisiert wird?
Hat die Realisierung einer neuen Alpentransversale eben- falls Konsequenzen im Sinne der Frage 1?
Wie gedenkt der Bundesrat diesen zu erwartenden zusätzlichen Bedarf an elektrischer Energie sicherzustellen (dies unter Berücksichtigung der gegenwärtig aktuellen energiepolitischen Diskussionen in unserem Land)?
Texte de l'interpellation du 2 octobre 1986
Je prie le Conseil fédéral de bien vouloir répondre aux questions suivantes:
Si le projet RAIL 2000 est réalisé tel qu'il a été prévu, dans quelle mesure les besoins en électricité vont-ils augmenter ? 2. La réalisation d'une nouvelle transversale alpine aura-t- elle des conséquences sur cet accroissement ?
Comment le Conseil fédéral compte-t-il - compte tenu des débats dont fait actuellement l'objet la politique énergétique dans notre pays - répondre à ces besoins supplémentaires en électricité ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Realisierung der «Bahn 2000>> und allenfalls einer neuen Alpentransversale kann nicht losgelöst von der Versorgung mit der notwendigen elektrischen Energie betrachtet wer- den. Oder anders gesagt, es kann nicht in Frage kommen, diese Projekte zu verwirklichen, ohne die zum Betrieb not- wendigen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Die Versorgung unseres Landes mit elektrischer Energie ist zu einem Politikum geworden. Sie ist deshalb im Rahmen der für die «Bahn 2000» oder einer neuen Alpentransversale erforderlichen Beschlüsse zu berücksichtigen. Die Versor- gung unseres Landes mit elektrischer Energie ist zu einem Politikum geworden. Sie ist deshalb im Rahmen der für die «Bahn 2000» oder einer neuen Alpentransversale erforderli- chen Beschlüsse zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde bitte ich den Bundesrat, die aufgeworfenen Fragen zu be- antworten.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. November 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 novembre 1986 Im Jahre 1985 entfielen vom gesamten Endverbrauch an Energie unseres Landes rund 28 Prozent auf den Verkehr. Bemerkenswert ist dabei die Tatsache, dass die Bahnen nur 1 Prozent des gesamten schweizerischen Endenergiever- brauchs und 5,3 Prozent des Stromverbrauchs für sich in Anspruch nahmen, damit aber rund 45 Prozent der Tonnen- kilometerleistungen und 12 Prozent der Personenverkehrs- leistungen erbrachten. Dank ihrer Rad/Schiene-Technik und des hohen Wirkungsgrades des Elektromotors leistet die Eisenbahn - vernünftige Auslastungen vorausgesetzt - einen wesentlichen Beitrag zur rationellen Energieverwen- dung. Die Förderung des öffentlichen Verkehrs gehört des- halb zu den wichtigen Zielen auch der Energiepolitik.
Der Schienenverkehr benötigt pro transportierte Einheit zur Zeit im Personenverkehr etwa dreimal, für den Gütertrans-
port etwa zehnmal weniger Energie als der Strassenverkehr. Ohne Eisenbahnen wäre der Energieverbrauch im Verkehrs- sektor bei gleichen Verkehrsleistungen - neuesten Schät- zungen zufolge - etwa um 20 Prozent höher. Diese Schät- zungen machen deutlich, dass der öffentliche Verkehr schon heute in beträchtlichem Masse zum sparsamen Umgang mit der Energie und zur Verbesserung der Luftqua- lität beiträgt.
Im einzelnen sind die Fragen des Interpellanten wie folgt zu beantworten:
Leistung 200 bis 250 MW
Energie 400 bis 500 GWh/a.
Der Elektrizitätsbedarf der Schweizer Bahnen dürfte sich damit um 20 bis 25 Prozent erhöhen. Bezogen auf den derzeitigen gesamten Stromverbrauch in der Schweiz von über 42 000 GWh/a bedeutet der Mehrbedarf von 400 bis 500 GWh/a für die erwähnten Bahnprojekte eine zusätzliche Nachfrage nach Elektrizität von 1 Prozent. Im Vergleich dazu hat der gesamte Stromverbrauch in den letzten 10 Jah- ren um durchschnittlich 3,6 Prozent pro Jahr zugenommen. Dieser Mehrbedarf der Schweizer Bahnen basiert auf der Berechnung der heutigen Gütermengen. Ihm stehen weiter- gehende Einsparungen im Energieverbrauch der Motorfahr- zeuge gegenüber.
Die benötigte hochwertige Einphasenenergie muss zum Teil noch beschafft bzw. erzeugt werden, insbesondere durch volle Alleinnutzung der den SBB bisher verliehenen Wasser- kräfte.
Ja; ein Mehrbedarf ist grundsätzlich zu erwarten. In wel- chem Ausmass kann allerdings heute, wo weder Ausbau noch Betriebskonzept im einzelnen bekannt sind, nicht beurteilt werden. Immerhin ist davon auszugehen, dass der heutige Energiebedarf zur Ueberwindung der Höhendiffe- renz mit einer Basislinie wegfallen wird und zur beschleu- nigten Traktion der Züge verwendet werden kann.
Das Bundesgesetz über die Nutzbarmachung der Wasser- kräfte vom 22. Dezember 1916 (mit Ergänzungen vom 21. Juni 1985) sieht ein Recht des Bundes auf Benutzung von Gewässern für seine Verkehrsbetriebe vor. Demnach kann der Bundesrat kurz- bzw. längerfristige Massnahmen einleiten, welche die Aufrechterhaltung bzw. Förderung des öffentlichen Verkehrs, insbesondere auf dem Netz der SBB gewährleisten.
Die Frage nach der Deckung des aus den verschiedenen Bahnprojekten resultierenden zusätzlichen Bedarfs an elek- trischer Energie wird im Rahmen der energiepolitischen Szenarien behandelt. Der Bundesrat beabsichtigt, diese Szenarien den eidgenössischen Räten bis Ende 1987 vorzu- legen.
Es muss betont werden, dass die Stromversorgung der Bahnen als Teil der Landesversorgung zu betrachten ist. Im Hinblick auf die grosse Bedeutung der Bahnen als Verkehrs- träger lässt sich für den Fall einer Stromverknappung sagen, dass die Bahnen eine wichtige Stellung einnehmen und Bewirtschaftungsmassnahmen im Sinne des Landesversor- gungsgesetzes diesen Verbrauchssektor wahrscheinlich nicht in erster Linie treffen werden.
Le président: L'interpellant est satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
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Geschäftsnummer 86.599
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Datum 19.12.1986 - 08:00
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