Interpellation Braunschweig
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86.943
Interpellation Ruf-Bern Selbstklebeadressen der Parlamentarier Interpellation Ruf-Berne Adresses autocollantes des Parlementaires
Wortlaut der Interpellation vom 9. Oktober 1986 Im Zusammenhang mit der Abgabe der Selbstklebeetiketten mit den Adressen aller National- und Ständeräte durch das Generalsekretariat der Bundesversammlung wird das Büro um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:
Nach welchen Grundsätzen - und allenfalls zu welchem Preis - werden die erwähnten Selbstklebeetiketten durch das Generalsekretariat der Bundesversammlung an welche Empfänger herausgegeben?
Besteht hinsichtlich dieser Frage ein Reglement, oder handelt es sich bei der bisherigen Praxis, die Adressetiket- ten sehr wohl an Wirtschaftsverbände und andere Interes- senorganisationen abzugeben, Parlamentarier mit entspre- chenden Begehren jedoch abzuweisen, um eine gewohn- heitsrechtliche Regelung?
An welche Organisationen (und allenfalls Einzelpersonen) wurden die Selbstklebeadressen in den letzten drei Jahren durch das Generalsekretariat herausgegeben? (Es wird eine detaillierte Liste mit den Namen der Empfänger, den Daten der Abgabe der Etiketten und - soweit bekannt - dem Inhalt des Versandes gewünscht).
Wie rechtfertigt das Büro die befremdende Tatsache, dass private Interessenverbände und andere parlamentsexterne Organisationen bei der Abgabe der Selbstklebeadressen gegenüber den Parlamentariern - also den eigentlichen «Hausherren (und -damen)» - bevorzugt behandelt werden? 5. Teilt das Büro die Ansicht, die Mitglieder beider Räte sollten jederzeit - ohne Verzug und ohne Begründung - die Selbstklebeetiketten mit den Adressen der Parlamentarier beziehen können - allenfalls gegen die Vergütung der Selbstkosten?
Ist das Büro bereit, dem Generalsekretariat in diesem Sinne Weisungen zu erteilen bzw. ein diesbezügliches Reglement zu erlassen, um willkürliche Entscheidungen ins- künftig auszuschliessen?
Texte de l'interpellation du 9 octobre 1986
A propos de la remise d'autocollants portant les adresses de tous les députés des deux Chambres par le secrétariat général de l'Assemblée fédérale, le Bureau est prié de répondre aux questions ci-après:
Selon quels critères le secrétariat a-t-il distribué ces éti- quettes? A quel prix? Pour quels destinataires?
Est-ce en raison d'un règlement ou d'une simple coutume que l'on remet les adresses autocollantes aux organisations économiques et autres associations intéressées alors qu'on les refuse aux députés qui en font la demande ?
A quelles organisations - et le cas échéant à quels parti- culiers - ces autocollants ont-ils été remis ces trois der- nières années par le secrétariat? (Nous désirons une liste détaillée des noms des destinataires, des dates de remise des étiquettes, et si possible du contenu des envois).
Comment le Bureau justifie-t-il le fait choquant que des groupements d'intérêts privés et autres organismes exté- rieurs au Parlement reçoivent un traitement préférentiel quant à la remise de ces étiquettes, alors que les députés devraient être les premiers servis?
Le Bureau pense-t-il comme nous que les députés des deux Chambres devraient pouvoir en tout temps - sans délai et sans avoir à donner d'explication - obtenir les adresses autocollantes des parlementaires, éventuellement contre paiement du prix coûtant?
Le Bureau est-il prêt à donner au secrétariat général des instructions dans ce sens ou à établir un règlement en la matière afin d'éviter à l'avenir des décisions arbitraires?
Mitunterzeichner - Cosignataire: Steffen (1)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Wiederholt wurde verschiedenen Mitgliedern der Bundes- versammlung durch das Generalsekretariat die Abgabe der Selbstklebeetiketten mit den Adressen aller National- und Ständeräte verweigert! Parlamentarier müssen die Couverts also selbst adressieren, wenn sie ihre Kollegen mit Informa- tionsunterlagen bedienen wollen.
Immer wieder erhalten jedoch vor allem privatrechtliche Interessenorganisationen, namentlich Wirtschaftsverbände, die Selbstklebeadressen problemlos (und vermutlich gratis), um ihre Jahresberichte oder andere Propagandaschriften zu versenden. Jüngstes Beispiel dafür ist der Versand der «Aare-Tessin AG für Elektrizität» - an die Mitglieder der Bundesversammlung im Vorfeld der ausserordentlichen «Tschernobyl-Session» im Oktober 1986.
Diese Praxis des Generalsekretariats, Interessenorganisatio- nen gegenüber den Parlamentariern in diesem Bereich zu bevorzugen, wird von verschiedenen National- und Stände- räten als äusserst befremdend und als eine Missachtung des Parlaments empfunden. Eine Regelung, die den Mitgliedern der Bundesversammlung den Bezug der Selbstklebeadres- sen - allenfalls gegen die Vergütung der Selbstkosten - ohne Verzug und ohne Schwierigkeiten ermöglicht, drängt sich auf, da das Generalsekretariat im Dienste des Parla- mentes und nicht irgendwelcher Wirtschaftsverbände zu stehen hat. Am zweckmässigsten wäre der Erlass eines entsprechenden Reglements durch die Büros beider Räte, um willkürliche Entscheidungen des Generalsekretariats, wie sie wiederholt getroffen wurden, inskünftig zu ver- meiden.
Schriftliche Stellungnahme des Büros Rapport écrit du Bureau
Seit der Einführung der Informatik beim Generalsekretariat der Bundesversammlung gibt dieses auf Wunsch Selbstkle- beadressen der Ratsmitglieder an die eidgenössischen Räte sowie an Organisationen ab, die ihre Meinung zu Geschäf- ten im Zusammenhang mit der bevorstehenden Session äussern möchten. Die zu verteilenden Texte sollen zum besseren Verständnis der Geschäfte beitragen und für die Ratsmitglieder von Interesse sein. Die Anfragen müssen von wirklich bestehenden Organisationen stammen und von den verantwortlichen Organen unterzeichnet sein. Diese Anfra- gen sind relativ selten. Es wird keine Statistik darüber ge- führt.
Das Büro ist jedoch der Ansicht, dass die Ratsmitglieder über zahlreiche Möglichkeiten verfügen, um sich bei ihren Kollegen während der Sessionen Gehör zu verschaffen, und dass es nicht angebracht ist, den Versand von zusätzlichem Material zu fördern, ausser in dringenden Fällen und wenn ein offensichtliches Interesse für alle Parlamentarier be- steht.
Le président: L'interpellant n'est pas satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
86.971
Interpellation Braunschweig KSZE-Folgetreffen in Wien CSCE. Prochaine réunion de Vienne
Wortlaut der Interpellation vom 11. Oktober 1986 Der Bundesrat misst dem KSZE-Prozess seit Jahren im Rah- men der schweizerischen Aussenpolitik grosse Bedeutung zu, zuletzt in seiner Interpellationsantwort vom 22. Septem- ber 1986 auf Seite 9. Im Hinblick auf die aussenpolitische
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Interpellation Braunschweig
Debatte in der Wintersession 1986 bitte ich den Bundesrat, zusätzlich die folgenden Fragen zu beantworten:
a. Menschenrechte und Grundfreiheiten;
b. Menschliche Kontakte und Korb 3 (Zusammenarbeit in humanitären und anderen Bereichen);
c. Korb 2 (Zusammenarbeit in Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Umwelt);
d. Friedliche Regelung von Streitfällen;
e. Zusammenarbeit im Mittelmeer-Raum;
f. Ergebnisse der Stockholmer Konferenz über vertrauens- bildende Massnahmen und Abrüstung in Europa (KVAE) und Korb 1 (Sicherheit in Europa);
g. Ergebnisse des Kulturforums in Budapest und ganz allge- mein kultureller Bereich;
h. Neue Vorschläge (Vertiefung gegenseitiger Beziehungen, Verbesserung der Sicherheit, Entwicklung der Zusammen- arbeit und des Entspannungsprozesses in Europa).
In welcher Weise wird die Schweiz nach der Reaktor- Katastrophe Tschernobyl die Variante Ausstieg aus der Kernenergie in die Verhandlungen einfliessen lassen?
Wie weit und wie konkret lässt sich die Schweizer Delega- tion zusammen mit neutralen Staaten von Europas Eigen- ständigkeit leiten? Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass die europäischen Staaten Lösungen möglichst unabhängig von den Grossmächten anstreben sollten?
Welche Mittel und Möglichkeiten sieht der Bundesrat, den KSZE-Prozess in der Bevölkerung besser zu verankern? Diese Frage ist um so dringender, je langfristiger, kompli- zierter und vielfältiger sich diese Entwicklung erweist und je bescheidener die Ergebnisse einzelner Etappen sichtbar werden.
In welcher Weise können insbesonders Interessierte, Ver- treter privater Organisationen, Fachleute aller Art, Wissen- schafter und ganz allgemein regierungsunabhängige Per- sönlichkeiten in den KSZE-Prozess einbezogen werden?
Texte de l'interpellation du 11 octobre 1986
Le Conseil fédéral attribue depuis des années une grande importance à la Conférence sur la sécurité et la coopération en Europe dans le cadre de sa politique étrangère. Il le répétait encore dernièrement dans sa réponse à une inter- vention du 22 septembre 1986 (page 9). En prévision du débat de politique extérieure de la session d'hiver pro- chaine, je prie le Gouvernement de répondre aux questions ci-après:
a. droits personnels et libertés fondamentales;
b. relations humaines, coopération humanitaire et autres formes de collaboration (corbeille 3);
c. coopération économique, scientifique, technique et éco- logique (corbeille 2);
d. règlement pacifique des différends;
e. coopération dans le bassin méditerranéen;
f. résultats de la conférence de Stockholm sur les mesures de confiance et le désarmement (CDE) et la sécurité en Europe (corbeille 1);
g. résultats du forum culturel de Budapest et de la confé- rence dans le domaine de la culture en général;
h. nouvelles propositions telles que: amélioration des rela- tions, renforcement de la sécurité, intensification de la coo- pération et poursuite du processus de détente en Europe.
Après la catastrophe de Tchernobyl, comment la Suisse entend-elle oeuvrer pour promouvoir au cours des négocia- tions la renonciation à l'énergie nucléaire ?
Dans quelle mesure la délégation suisse se laisse-t-elle guider, de concert avec les autres pays neutres, par la
volonté de l'Europe de mener une politique autonome? Le Conseil fédéral est-il d'avis que les Etats européens devraient chercher des solutions de manière aussi indépen- dante que possible à l'égard des grandes puissances?
Mitunterzeichner Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bäumlin, Bircher, Borel, Bratschi, Christinat, Clivaz, Deneys, Eggenberg-Thun, Euler, Fankhauser, Fehr, Friedli, Gloor, Gurtner, Hubacher, Lanz, Leuenberger-Solothurn, Leuen- berger Moritz, Longet, Mauch, Meyer-Bern, Morf, Nauer, Neukomm, Pitteloud, Rechsteiner, Reimann, Renschler, Rie- sen-Freiburg, Robbiani, Ruch-Zuchwil, Ruffy, Stamm Wal- ter, Stappung, Uchtenhagen, Vannay, Wagner, Weber-Arbon (39)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 26. November 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 26 novembre 1986
Parallel dazu waren die Ost-West-Beziehungen durch ein gewisses Tauwetter gekennzeichnet, dies insbesondere seit sich im Jahr 1985 ein neuer Stil in der KP der Sowjetunion bemerkbar gemacht hat, was zum Gipfeltreffen zwischen Präsident Reagan und Generalsekretär Gorbatschow in Genf und zum Vorgipfel von Reykjavik geführt hat.
Was den Rüstungsbereich anbelangt, so ist in derselben Zeitperiode die Aufstellung der Pershing Il in Westeuropa erfolgt, dies als Reaktion auf die sowjetischen SS 20. Gleich- zeitig sind die für den Einsatz von Marschflugkörpern not- wendigen Einrichtungen installiert worden. Auf dem Abrü- stungssektor hat keine der sich im Gang befindlichen Ver- handlungsrunden zu einer sei es auch nur bescheidenen Vereinbarung geführt.
Der Handelsaustausch zwischen Ost und West war (trotz eines leichten Rückgangs im Jahr 1985) in den letzten drei Jahren gesamthaft gesehen stabil geblieben, wobei der Aus- tausch mit den Alliierten der Sowjetunion im Steigen und mit letzterer im Abnehmen begriffen ist. Die östliche Nach- frage nach Technologie hat regelmässig zugenommen.
Im Umweltbereich hat die Bewusstseinsbildung in bezug auf die grenzüberschreitenden Auswirkungen der Verschmut-
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zung beträchtlich zugenommen als Folge der jüngsten Indu- strieunfälle. Die Verstärkung der internationalen Zusam- menarbeit im Hinblick auf die Verhinderung und die Wieder- gutmachung von Umweltschäden wird seither als unbestrit- tene Priorität anerkannt.
Was die Achtung der Menschenrechte in den Ländern Ost- europas anbelangt, so ist die Gesamtbilanz negativ. Man kann höchstens einige konkrete Fälle erwähnen, die den betreffenden Delegationen (am Rande namentlich des Ber- ner Expertentreffens) unterbreitet worden sind und die eine befriedigende Lösung gefunden haben. Gesamthaft gese- hen, bekommt die Bevölkerung Osteuropas jedoch kaum Fortschritte in diesem Bereich zu spüren.
So präsentiert sich, in grossen Zügen, das Umfeld, in dem das Treffen von Wien eröffnet wurde. Was das allgemeine Klima betrifft, ist beizufügen, dass die Ergebnisse der Konfe- renz von Stockholm bei gewissen Teilnehmerstaaten eine Euphorie verursacht haben, die auch das Treffen von Reyk- javik nicht zu dämpfen vermochte (eher das Gegenteil scheint der Fall zu sein). Besagte Euphorie lässt diese Teil- nehmerstaaten darauf drängen, so rasch wie möglich in die zweite Phase der KVAE überzugehen, die sich mit der eigentlichen Abrüstung zu befassen hätte. Wir können uns diesem Drängen nicht anschliessen, und zwar aus folgen- den drei Hauptgründen:
Wir sind - nach dem Erfolg von Stockholm und angesichts fehlender Schlussdokumente in Ottawa, Budapest und Bern - davon überzeugt, dass sich die Notwendigkeit greifbarer Fortschritte beim Kapitel Menschenrechte aufdrängt. Es ist dies seit jeher eine Konstante der schweizerischen KSZE- Politik, haben wir doch seit 1972 auf der unerlässlichen Ausgewogenheit zwischen den Körben bestanden.
Wir sind auch überzeugt davon, dass Abrüstungsmass- nahmen, und sei es auch nur in Teilbereichen, erst wirklich ergriffen werden können, wenn zwischen den Hauptteilneh- mern ausreichend Vertrauen herrscht. Es scheint uns unum- gänglich, dass die in Stockholm beschlossenen Massnah- men vorerst in die Praxis umgesetzt werden, bevor ernsthaft in die zweite Phase übergegangen wird. Wir fürchten dies- bezüglich nämlich, dass einigen Delegationen daran gele- gen ist, eher über Abrüstung zu reden, als letztere auch durchzuführen.
Wirkliche Abrüstungsmassnehmen betreffen in erster Linie jene Länder, die einer Allianz angehören, und nicht die neutralen Staaten, deren Streitkräfte den alleinigen und unbestrittenen Zweck erfüllen, das Staatsgebiet zu vertei- digen.
Dies ist in den grossen Zügen die Haltung der schweizeri- schen Delegation am Wiener Folgetreffen. Im Detail präsen- tieren sich die Dinge wie folgt:
a. Wir sind nach wie vor überzeugt, dass die Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten als ein wesentli- cher Faktor des Friedens, der Gerechtigkeit und des Wohler- gehens notwendig ist, um die Entwicklung freundschaftli- cher Beziehungen und die Zusammenarbeit zwischen den Staaten sicherzustellen. Dieses in der Schlussakte veran- kerte Prinzip bleibt gültig, vorausgesetzt diese Achtung werde in die Tat umgesetzt und stelle nicht eine reine Fiktion dar.
b. Der Bereich der menschlichen Kontakte (Familienzusam- menführungen, Besuche, gemischte Heiraten usw.) ist einer der wenigen, bei dem im Rahmen des dritten Korbes, wenig- stens mit gewissen Staaten Osteuropas, praktische Resul- tate erzielt werden konnte. Wir werden deshalb unsere Bemühungen aufgrund konkreter Fälle, auf die wir aufmerk- sam gemacht werden, fortführen. Selbst wenn sie manch- mal zu Erfolgen führen, sind die diskreten Interventionen am Rande der Konferenz nicht ausreichend. Im Rahmen der Konferenz selber müssen deshalb vereinzelte früher (namentlich am Berner Expertentreffen) eingebrachte Vor- schläge wieder aufgenommen werden, um sie in den norma- tiven Teil der KSZE zu integrieren. Wir denken dabei insbe- sondere an die Verpflichtung jedes Teilnehmerstaates, die für Reisen der eigenen Bürger geltenden Gesetze, Verord-
nungen und Prozeduren zu veröffentlichen und bekanntzu- machen.
c. Die Diskussionen im Rahmen des zweiten Korbes werden in Wien wahrscheinlich einen grösseren Platz einnehmen als anlässlich der Folgetreffen von Madrid und Belgrad. Unsere Aufmerksamkeit wird dabei vor allem einer harmoni- schen Entwicklung des Handelsaustauschs gelten. Es geht dabei insbesondere um gewisse Praktiken im Warenhandel sowie um die Erleichterung von Geschäftskontakten und den Schutz von Investitionen.
Wir messen der internationalen Zusammenarbeit im Umweltbereich besondere Bedeutung zu. Wir werden uns deshalb insbesondere dahingehend verwenden, die Verab- schiedung von harmonisierten, international geltenden Nor- men betreffend die Luftverschmutzung zu erreichen und eine Verbesserung beim Informationsaustausch über den Verschmutzungsgrad in den verschiedenen Ländern zu erwirken. Was die gefährlichen Abfälle anbelangt, so sind wir für die Ausarbeitung eines den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen erfassenden Ueberwachungs- und Kontrollsystems. Wir sind zudem an der Ausarbeitung inter- nationaler Empfehlungen im Hinblick auf die Wiedergutma- chung von Umweltschäden interessiert.
d. Die beiden Treffen von Montreux (1978) und Athen (1984) haben deutlich gemacht, dass die Zeit für die Einführung eines Systems der friedlichen Regelung von Streitfällen noch nicht reif ist. Jeder Teilnehmerstaat kennt die ihm zur Verfügung stehenden Mittel; er wird davon, gestützt auf politische Kriterien, Gebrauch machen oder nicht. Im Grunde genommen wünschen gegenwärtig weder der Osten noch die NATO-Partner in ein System eingebunden zu werden, das obligatorischen Charakter trägt.
Dennoch wird die Schweiz das Ziel, das sie sich zu Beginn des KSZE-Prozesses gesetzt hat, nicht aus den Augen verlie- ren. Es scheint uns nur, dass die Bedingungen gegenwärtig nicht gegeben sind, um in naher Zukunft eine erfolgverspre- chende Verhandlung dieser Frage wieder aufzunehmen.
e. Der Mittelmeerraum hat als zweitrangige Materie Eingang in die offiziellen Texte der KSZE gefunden. Der Grund liegt darin, dass das Hauptanliegen der KSZE die Ost-West-Bezie- hungen sind. Nachdem letztere schon komplex genug sind, sollte vermieden werden, durch die Diskussion der Pro- bleme des Mittelmeerraums, und insbesondere jener seines östlichen Teils, von den Hauptanliegen der KSZE abzulen- ken. Im übrigen hat die Schweiz aufgrund ihrer geographi- schen Lage in diesem Bereich eine Rolle zu spielen, die von Zurückhaltung geprägt ist.
f. Wir hatten eingangs bei den allgemeinen Ausführungen schon Gelegenheit, die Konferenz von Stockholm und ihre Resultate zu erwähnen. Die schweizerische Delegation, die Wert auf Realismus legt, hat darauf hingearbeitet, dass die in Aussicht genommenen vertrauensbildenden Massnah- men (insbesondere die Verifikation) so wirkungsvoll wie möglich sind. Es hat sich leider gezeigt, dass eine der Allianzen aus Gründen, die wenig mit der Konferenz selber zu tun haben, ihre Forderungen gegenüber der anderen Allianz ein wenig voreilig zurückgesteckt hat. Die schliess- lich getroffene Vereinbarung lässt wichtige praktische Bestimmungen im ungewissen, was die Wirksamkeit der Vereinbarung zum gegebenen Zeitpunkt entsprechend schwächen wird. Deshalb können die Bestimmungen von Stockholm noch verbessert werden. Unsere Sorge, reali- stisch zu sein, drängt uns ausserdem dazu, die Beurteilung der Anwendungsweise dieser Bestimmungen und allenfalls ihre Verbesserung vorzunehmen, bevor in eigentliche Abrü- stungsverhandlungen übergegangen wird (zweite Phase der KVAE). Wir sehen nicht, wie Massnahmen betreffend den Abbau von Rüstung und Truppen beschlossen werden kön- nen, bevor nicht ein Minimum an Vertrauen zwischen den Blöcken gegeben ist. Ein zu rasches Vorgehen würde die Unterhändler unweigerlich zu endlosen Wortgefechten ver- urteilen, ohne - wie das Beispiel der MBFR in Wien zeigt - konkrete Ergebnisse zu erzielen, was die Glaubwürdigkeit des Prozesses schädigt.
Die Schweiz ist der Ueberzeugung, dass neutrale Staaten,
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die per definitionem niemanden bedrohen, nicht gezwun- gen werden können, in diesem Bereich den ersten Schritt zu tun. Eine Teilnahme unseres Landes an Verhandlungen, die zu obligatorischen Abrüstungsmassnahmen führen würden, müsste aus den oben erwähnten Gründen und in Kenntnis aller Aspekte des Problems sorgfältig geprüft werden. Im Rahmen des ersten Korbes wird die Schweiz schliesslich alle Ideen und Vorschläge unterstützen, die auf eine Verbes- serung bei der Bekämpfung des Terrorismus hinzielen.
g. Das Kulturforum von Budapest war die erste Veranstal- tung im Rahmen des KSZE- Prozesses, an der nicht nur Regierungsvertreter teilnehmen konnten. Dieses Forum hätte Gelegenheit bieten können, um Kulturschaffenden aus Ost und West einen direkten und informellen Meinungsaus- tausch zu gestatten. Die Unnachgiebigkeit der sowjetischen Delegation hat dies leider teilweise verhindert und dazu beigetragen, dass sich der Meinungsaustausch nur mit beschränkter Spontaneität abwickeln konnte. Diese Tatsa- che ist bei den Persönlichkeiten aus dem Westen nicht unbemerkt geblieben; sie hat auch die sowjetische Furcht vor der freien Meinungsäusserung zu Tage gebracht.
In Wien werden vereinzelte der zahlreichen am Forum ein- gebrachten Vorschläge wieder unterbreitet werden. Die Schweiz wird jene unterstützen, die sie schon in Budapest unterstützt hatte. Ausserdem wird sie den Fragen der Infor- mation besondere Aufmerksamkeit schenken, insbesondere auch dem Problem der Arbeitsbedingungen für Journali- sten. Die Beschränkungen, denen letztere in bezug auf ihre Person und ihr Material in den Staaten Osteuropas ausge- setzt sind, erschweren in der Tat die Ausübung einer ernst- haften und unabhängigen Tätigkeit.
h. Wir sind der Ansicht, dass die Schlussakte und das Abschliessende Dokument von Madrid das Wesentliche an wünschbaren Bestimmungen für die Ost-West-Beziehungen enthalten. Bestimmt sind diese Texte verbesserbar, aber sie sind es nur in geringem Mass. Die Schweiz wird sich in Wien folglich nicht darauf verwenden, diese Texte in neuer Form nochmals zu schreiben. Wir stellen hingegen fest, dass die Anwendung dieser Bestimmungen, insbesondere derjeni- gen des dritten Korbs, zu wünschen übrig lässt. Statt einer Neuformulierung bereits eingegangener Verpflichtungen - eine Uebung, die diesen kaum einen höheren Wirkungsgrad verleihen dürfte -, glauben wir, wäre es nützlicher, in diesem Bereich ein Verifikationssystem einzuführen, das, mit entsprechenden Anpassungen, dem in Stockholm beschlos- senen Mechanismus ähnlich ist. Die schweizerische Delega- tion wird sich bemühen, diese Idee zu fördern, die, falls sie Form annimmt, eine wichtige Verbesserung im Vertrauen zwischen den Teilnehmerstaaten darstellen könnte.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass am Wiener Treffen ein Thema wie der Ausstieg aus der Kernenergie aufgegriffen wird. Ein solches Anliegen widerspricht der Energiepolitik der meisten Teilnehmerstaaten, allen voran jener der Gross- mächte. Es ist hingegen zu erwarten, dass die Teilnehmer- staaten als Folge der Katastrophe von Tschernobyl Wege und Mittel suchen werden, um die Zusammenarbeit im Fall von Industrieunfällen, welcher Art sie auch seien, zu ver- stärken.
Auch wenn sich innerhalb der 35 Teilnehmerstaaten der KSZE drei Interessengruppen herausgebildet haben (NATO, Warschauer Pakt, Neutrale und Nichtpaktgebundene), ergibt es sich doch auch, dass sich Beziehungen zwischen den Delegationen auf weniger ausgeprägte Art abwickeln. Je nach Thema kann die Verhandlung Ost-West-Charakter annehmen, oder provisorische Absprachen nach einem eher unklassischen Muster können sich abzeichnen. Manchmal finden direkte Kontakte zwischen den USA und der Sowjet- union im Namen ihrer Allianzpartner statt. Bei dieser Vielfalt kann es geschehen. dass die Gruppe der N+N, die per definitionem keiner strengen internen Disziplin unterworfen ist und innerhalb derer die Ansichten divergieren mögen, einige Schwierigkeiten hat, ihre Rolle als Schiedsrichter zu erfüllen, eine Rolle, die man ihr auf den ersten Blick einzu- räumen versucht ist.
Unter diesen verschiedenen Verhaltensmustern gibt es
eines, welches die bedauerlichsten Auswirkungen hat und das zudem den Regeln der Konferenz zuwiderläuft: Es ist dies die Tendenz zur Bipolarisation. Auch wenn es auf der Hand liegt, dass die beiden Grossmächte die sie betreffen- den Probleme unter sich regeln, so sollte doch vom Moment an, da der Verhandlungsrahmen die KSZE ist, jeder Teilneh- merstaat seine Interessen auf gleiche Weise vertreten kön- nen. Es ist gerade dies der Vorteil, den die KSZE unserem Land bietet, und wir werden weiterhin mit Nachdruck auf den Prozedurregeln bestehen, die uns ebendieses Recht garantieren.
Dies ist allerdings nicht ausreichend, um die schweizerische Oeffentlichkeit für die Arbeiten der KSZE in dem Masse zu interessieren, wie wir dies wünschten. Wir pflegen deshalb eine sehr offene Informationspolitik gegenüber der Presse und haben zahlreiche Konferenzen gegeben. Ausserdem legen wir viel Wert auf eine aktive Zusammenarbeit mit jenen Privatorganisationen, die sich mit den verschiedenen Fragenkreisen der KSZE befassen. Wir werden auch in Zukunft an dieser Vorgehensweise festhalten.
Falls, wie wir dies hoffen, in Wien die Durchführung eines Treffens über Fragen der Information, inklusive der Arbeits- bedingungen für Journalisten, beschlossen werden sollte, werden wir die Einbeziehung von Vertretern dieser Berufs- sparte vorsehen. Dasselbe würde für andere KSZE-Veran- staltungen gelten, falls die Teilnehmerstaaten ein Vorgehen in diesem Sinne beschliessen sollten.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag auf Diskussion Dagegen
39 Stimmen 61 Stimmen
Le président: L'interpellant n'est que partiellement satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Braunschweig KSZE-Folgetreffen in Wien Interpellation Braunschweig CSCE. Prochaine réunion de Vienne
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Jahr
1986
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Anno
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V
Volume
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Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance Seduta
Geschäftsnummer 86.971
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.12.1986 - 08:00
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Data
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