N 2 mars 1987
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Postulat Ruf-Bern
weniger Jahre ihren Rückstand weitgehend aufgeholt haben, lassen erwarten, dass bis zum vorerwähnten, von den eidgenössischen Räten in Aussicht genommenen Zeit- punkt die noch bestehenden Lücken in allen Kantonen einigermassen geschlossen werden können. Sollten sich die erwarteten Fortschritte bis zum Jahre 1990 nicht abzeich- nen, wird der Bundesrat gestützt auf Artikel 6 des Zivil- schutzgesetzes nötigenfalls konkrete Fristen setzen.
Das Kaderproblem des Zivilschutzes liegt darin, dass sich nicht genügend geeignete Kaderanwärter gewinnen lassen oder dass sich die zuständigen Gemeindebehörden noch nicht überall der entscheidenden Bedeutung der Kaderfunk- tionen bewusst sind. Dazu kommt, dass die für die Kader- ausbildung verantwortlichen kantonalen und kommunalen Stellen zum Teil noch nicht über die erforderliche Zahl hauptamtlicher Instruktoren oder die notwendigen Ausbil- dungsanlagen verfügen. Dies führte in der Uebung «Drei- zack» dazu, dass Kaderfunktionen teilweise von noch nicht ausgebildeten Schutzdienstpflichtigen versehen werden mussten.
Seitens des Bundes soll die Kadersituation der Zivilschutz- organisationen dadurch verbessert werden, dass im Rah- men der in Vorbereitung stehenden Vollzugsverordnung zu Artikel 52 der Militärorganisation der gezielte vorzeitige Uebertritt von Offizieren der Armee zum Zivilschutz geför- dert wird.
Von den Kantonen muss erwartet werden, dass sie das Schwergewicht ihrer Anstrengungen in der Ausbildung auf die Schulung der Kader legen.
Zur besseren Gewährleistung einer konzeptionsgerechten, das Selbstvertrauen fördernden Mitwirkung der Zivilschutz- organisationen an Gesamtverteidigungsübungen bereitet das Bundesamt für Zivilschutz in Zusammenarbeit mit den kantonalen Zivilschutzämtern zurzeit eine Wegleitung
zuhanden der Uebungsleitungsorgane künftiger Uebungen vor.
Die Ergebnisse der bis heute durchgeführten Schutzraum- kontrollen der Kantone und Gemeinden sowie Stichproben des Bundesamtes für Zivilschutz lassen den Schluss zu, dass zwischen 80 und 90 Prozent der Schutzräume in betriebsbereitem Zustand sind. Die Zahl der noch Mängel aufweisenden Schutzräume wird bei fortgesetzter Schutz- raumkontrolle rasch abnehmen. Zu den für die Stadt Basel bekanntgegebenen Zahlen ist zu bemerken, dass darin auch jene zahlreichen Fälle geringfügiger Mängel enthalten sind, durch welche die Wirksamkeit eines Schutzraumes in keiner Weise in Frage gestellt wird.
Le président: M. Bonny est satisfait de la réponse du Conseil fédéral. L'interpellation est liquidée.
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Postulat Ruf-Bern Schutzplatzzuweisung. Bekanntgabe an die Bevölkerung
Postulat Ruf-Berne Protection civile. Information de la population sur l'attribution des places protégées
Wortlaut des Postulates vom 19. Dezember 1986
Der Bundesrat wird ersucht, die Kantone und Gemeinden zu veranlassen, überall dort, wo dies noch nicht vorgenommen worden ist, aber vertretbar erscheint, zur Sicherstellung des Schutzbedürfnisses der Bevölkerung die Schutzplatzanwei- sung in geeigneter Form bekanntzugeben.
Texte du postulat du 19 décembre 1986
Afin d'assurer à la population la protection dont elle a besoin, le Conseil fédéral est prié d'inviter les cantons et les communes à porter de façon appropriée à la connaissance du public l'attribution des places protégées partout où cela n'a pas encore été fait, mais où cela se justifie de le faire.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Brélaz, Hari, Humbel, Müller-Scharnachtal, Soldini, Steffen, Weder-Basel (7)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Schweiz ist heute dank ihren Zivilschutzmassnahmen in der Lage, im Notfall und bei entsprechender Vorbereitung, über 80 Prozent der Bevölkerung in hierfür besonders erstellten Schutzräumen zu schützen. In gewissen Gemein- den und Städten ist diese Prozentzahl sogar höher. Soweit die Bevölkerung den Schutzraum nicht im eigenen Haus hat, ist durch die örtlichen Schutzorganisationen ihre Zuweisung auf andere private oder öffentliche Schutzräume vorbereitet. Dagegen unterblieb in der Mehrzahl der Gemeinden und Städte bis heute aus den unterschiedlich- sten Gründen die Bekanntgabe dieser Schutzplatzzuwei- sung.
Dieser Zustand ist unbefriedigend. Die Bevölkerung hat Anspruch darauf, frühzeitig darüber orientiert zu werden, welche Schutzmassnahmen für sie vorgekehrt worden sind
Postulat Ruf-Bern
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und insbesondere, wo sich die für sie bestimmten Schutz- plätze befinden, damit im Falle einer behördlichen Anord- nung ein rascher Schutzraumbezug möglich ist. Diese Bekanntgabe kann auf verschiedenartige Weise erfolgen, wie zum Beispiel durch Anschlag usw.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 25. Februar 1987 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 25 février 1987 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Le président: Le Conseil fédéral est prêt à accepter le postulat. Celui-ci est-il combattu par un membre du Conseil? Ce n'est pas le cas. Il est adopté.
Ueberwiesen - Transmis
Schluss der Sitzung um 19.40 Uhr La séance est levée à 19 h 40
5-N
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Postulat Ruf-Bern Schutzplatzzuweisung. Bekanntgabe an die Bevölkerung Postulat Ruf-Berne Protection civile, Information de la population sur l'attribution des places protégées
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Jahr
1987
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Band
I
Volume
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Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
86.840
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Numero dell'oggetto
Datum
02.03.1987 - 14:30
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Seite
32-33
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