Motion Grendelmeier
513
in bescheideneren wirtschaftlichen Verhältnissen durch die Neuerungen begünstigt werden. Das im Rahmen von EVK und PHK anvisierte durchschnittliche Terminalter von 62 Jahren kann im übrigen nicht losgelöst von der Frage der allgemeinen Pensionierungsgrenze beurteilt werden. In sei- ner Botschaft vom 17. Juni 1985 über die Volksinitiative zur Herabsetzung des AHV-Rentenalters auf 62 Jahre für Män- ner und 60 Jahre für Frauen, die demnächst durch den Souverän beurteilt werden wird, weist der Bundesrat darauf hin, dass eine Herabsetzung des Rentenalters der Entwick- lung der Lebenserwartung zuwiderläuft, das Verhältnis zwi- schen der Anzahl der Rentner und jener der Erwerbstätigen zusätzlich verschlechtert und zu einer weiteren Belastung der schweizerischen Volkswirtschaft führt. Dabei hält der Bundesrat den Bestrebungen zur Reduktion des Rentenal- ters entgegen, dass Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit vor Erreichen des Rentenalters erheblich beeinträchtigt ist, Anspruch auf Ausrichtung einer Invalidenrente hätten. Ueberlegungen zu demographischen Tendenzen und ge- samtwirtschaftlichen Auswirkungen einer Reduktion des Rentenalters müssen für die Altersvorsorge insgesamt ange- stellt werden und können sich nicht nur auf die erste Säule beziehen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 2. März 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 2 mars 1987
Der Bundesrat hat am 2. März 1987 neue Statuten der Eidge- nössischen Versicherungskasse beschlossen. Der Verwal- tungsrat der SBB beabsichtigt, die Statuten der Pensions- und Hilfskasse der SBB entsprechend zu revidieren. In Aus- führung von Artikel 48 Absatz 2 des Beamtengesetzes (SR 172.221.10) unterbreitet der Bundesrat die neuen Statuten der Bundesversammlung zur Genehmigung. In der diesbe- züglichen Botschaft begründet er eingehend, weshalb bereits im heutigen Zeitpunkt die Statuten angepasst wer- den sollen. Ferner legt er darin die neue Ordnung und die personalpolitischen Auswirkungen dar.
Der Bundesrat teilt die Auffassung nicht, wonach die Gleich- stellung der Geschlechter und der flexible Altersrücktritt im Bereiche der beruflichen Vorsorge für die Bundesbedienste- ten erst verwirklicht werden können, wenn die AHV-Gesetz- gebung diese Fragen gelöst hat. Das Bundesgericht hat in Entscheiden vom 25. März 1983 im Sinne Wenk und 8. November 1985 im Sinne Tardin festgestellt, dass öffent- lichrechtliche Kassenreglemente, die ein unterschiedliches Rücktrittsalter für Mann und Frau vorsehen, verfassungs- widrig sind. Es äusserte sich zudem dahingehend, dass die zuständigen Behörden die Pflicht hätten, die Gleichstellung ohne Aufschub zu verwirklichen.
Zu beachten ist zudem, dass die erste und zweite Säule nicht identische Ziele verfolgen und deshalb nicht gleiche Ordnungen erheischen. Geboten ist einzig, dass die Vor- schriften über die berufliche Vorsorge auf die AHV-Rege- lung gebührend Rücksicht nehmen. Gleichstellung der Geschlechter und flexibler Altersrücktritt lassen sich durch geeignete Vorkehren, wie etwa die Ausrichtung von Ueber- gangsrenten, sehr gut mit der geltenden AHV-Ordnung koordinieren. Das heute gültige AHV-Recht steht der
raschen Realisierung der beiden vordringlichen Postulate in keiner Weise entgegen.
Da im Rahmen des Genehmigungsverfahrens das Parlament Gelegenheit erhält, unter anderem auch zu den in der Motion aufgeworfenen Fragen und Begehren Stellung zu nehmen, ist die separate Behandlung der Motion nicht not- wendig.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Abgelehnt - Rejeté
86.808
Motion Grendelmeier Alternative Energien. Verstärkte Förderung Développement des énergies de substitution
Wortlaut der Motion vom 19. Dezember 1986
Der Bundesrat wird ersucht, innerhalb von zwei Jahren nach Annahme dieser Motion eine Vorlage einzubringen, wonach der praktische Einsatz von alternativen, einheimischen und erneuerbaren Energien, die geeignet sind, die Luftver- schmutzung zu reduzieren, direkt zu subventionieren ist. Die benötigten Mittel sind mittelfristig durch eine Lenkungsab- gabe im Sinne der Massnahme B9 des «Berichts Luftrein- haltekonzept» zu beschaffen, die aber auf jeden Fall als zweckgebundene Abgabe auszugestalten ist.
Texte de la motion du 19 décembre 1986
Le Conseil fédéral est chargé de soumettre aux Chambres, dans les deux ans qui suivront l'acceptation de cette motion, un projet de disposition tendant à subventionner directe- ment l'utilisation d'énergies de substitution, indigènes et renouvelables, qui permettraient de réduire la pollution atmosphérique. On se procurera à moyen terme les fonds nécessaires en prélevant une taxe d'incitation au sens de la mesure B9, indiquée dans le rapport «Stratégie de lutte contre la pollution atmosphérique», redevance dont le pro- duit sera de toute façon affecté à ce but.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Günter, Jaeger, Maeder- Appenzell (3)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Gemäss dem erwähnten Bericht des Bundesrates würde die vorgeschlagene Lenkungsabgabe eine wesentliche und dauerhafte Reduktion der Luftverschmutzung bringen. Die Verfassungsgrundlage besteht, aber die Finanzierung ist nicht gesichert, weshalb hier eine Verbindung mit Len- kungsabgaben, die aber zweckgebunden sein müssen, vor- geschlagen wird.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Februar 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 18 février 1987
Am 10. September 1986 hat der Bundesrat im Rahmen des Berichtes «Luftreinhaltekonzept» beschlossen, eine Len- kungsabgabe auf fossiler Energie sowie weitere Varianten einer Energieabgabe prüfen zu lassen. Am 29. Oktober 1986 hat er dem EVED den Auftrag erteilt, einen Energieartikel in der Bundesverfassung zu entwerfen, der auch eine Energie- abgabe enthalten soll. Die in der Motion genannten Mass- nahmen werden in diesem Zusammenhang einer vertieften Prüfung unterzogen.
65-N
N
20 mars 1987
514
Motion Oehen
Von einem verbindlichen Auftrag im Sinne der Motion sollte abgesehen und die Prüfungsergebnisse abgewartet werden. Insbesondere sollte erst in Kenntnis der Vernehmlassung zum Energieartikel über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzu- wandeln.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
86.937
Motion Oehen Leichtlöslicher Stickstoffdünger Engrais azotés facilement solubles
Wortlaut der Motion vom 9. Oktober 1986 Die Verwendung steigender Mengen leichtlöslichen Stick- stoffdüngers in Landwirtschaft und Feldgemüsebau hat eine direkte Beziehung zur
Mengenproduktion in Acker- und Futterbau;
Schädigung der Böden;
Belastung der Gewässer;
Verwendung von Pestiziden;
negativen Energiebilanz der Landwirtschaft;
volkswirtschaftlichen Problematik der Landwirtschaft im Industriestaat.
Der Bundesrat wird ersucht, eine umfassende Studie erstel- len zu lassen, um diese Zusammenhänge zu erhellen. Darauf basierend sind sachliche Vorschläge zur Bewältigung des Grundproblems zu formulieren und den eidgenössischen Räten zur Entscheidung vorzulegen.
Texte de la motion du 9 octobre 1986
Il existe un rapport direct entre l'utilisation croissante d'en- grais azotés facilement solubles dans l'agriculture et les cultures maraîchères et
l'accroissement de la production dans les domaines de la culture des champs et de la culture des fourrages;
la détérioration des sols;
la pollution des eaux;
l'emploi de pesticides;
le bilan énergétique négatif de l'agriculture;
les problèmes de l'agriculture dans l'économie d'un pays industrialisé.
Le Conseil fédéral est chargé de faire élaborer une étude exhaustive des rapports existant entre ces différents fac- teurs, de faire ensuite des propositions concrètes visant à résoudre ce problème fondamental et de les soumettre aux Chambres fédérales pour décision.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann-St. Gallen, Bré- laz, Bühler-Tschappina, Carobbio, Fierz, Grendelmeier, Jae- ger, Kühne, Maeder-Appenzell, Müller-Bachs, Müller-Schar- nachtal, Nussbaumer, Oester, Rebeaud, Risi-Schwyz, Rob- biani, Ruckstuhl, Ruffy, Schnider-Luzern, Soldini, Zwygart (21)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Seit Jahren werden dauernd zunehmende Mengen leichtlös- licher Stickstoffdünger verwendet. Dies als Antwort auf den seit Jahrzehnten andauernden Zwang, die laufenden Tauschwertverluste der landwirtschaftlichen Produkte durch grössere Erträge pro Flächeneinheit, pro Nutztier und pro menschliche Arbeitskraft zu kompensieren.
Die erfolgreiche wissenschaftliche Arbeit in Tier- und Pflan- zenzucht sowie Tierhaltung und Pflanzenbau haben die bäuerliche Arbeit mengenmässig ausserordentlich effizient werden lassen.
Die heutigen Ueberschussprobleme sind eine direkte Folge dieser, wenigstens teilweise erfolgreichen Bemühungen der Landwirtschaft, trotz des anhaltenden Preisdruckes wirt- schaftlich zu überleben.
Die Verwendung hoher Gaben leichtlöslicher Stickstoffdün- ger ruft nach massiven Gaben anderer Handelsdünger. Das natürliche Nährstoffangebot der Böden bei ausschliessli cher Gabe leichtlöslicher Stickstoffdünger fällt sonst sehr rasch aus dem Gleichgewicht. Es leidet die natürliche Fruchtbarkeit der Böden, die Bodengare schwindet, das Bodenleben verliert seine ursprüngliche Vielfalt.
Schlecht strukturierte Böden leiden in ihrer Speicherfähig- keit und Filterwirkung.
Die Nitratbelastung vieler Grund- und Oberflächengewässer steht mit den oben dargelegten Verhältnissen in engstem Zusammenhang (siehe auch: Beat Bühlmann «Ein bisschen gar viel Gülle haben wir schon im Wasser», «Weltwoche» vom 9. Oktober 1986 S. 27). Gewisse landwirtschaftliche Abfallprodukte (z. B. Lignin aus der Bagasse oder der Holz- verzuckerung) sollen die Fähigkeit haben, Dünge- und Pflanzenschutzmittel einzubinden und - ähnlich einer Zeit- pille - dosiert über einen längeren Zeitraum in den Ackerbo- den abzugeben. Auf diesem Weg ist vielleicht ein Beitrag zur Vermeidung der Auswaschung der Böden und der Ueberla- stung der Gewässer zu erzielen, indem ohne Wirkungsver- lust nur noch die absorbierbaren Mengen von Dünge- und Pflanzenschutzmittel eingebracht würden. Welche gesicher- ten Erkenntnisse liegen darüber bereits vor, und welche Forschungs- bzw. Anwendungsmassnahmen sind dazu an- gezeigt?
Hohe Gaben leichtlöslicher Stickstoff-Dünger sind auch eine wesentliche Voraussetzung für die Entstehung krank- heitsanfälliger Pflanzen, zu deren Schutz bzw. Rettung dann massiv wenig oder überhaupt nicht selektive Pestizide in die biologischen Kreisläufe eingebracht werden. Es interessie- ren daher neben den Wirkstoffen auch deren Wirkungs- spektren, Metaboliten und Metabolismen sowie die bekann- ten und die erst vermuteten oder noch nicht hinreichend erforschten kumulativen und synergetischen Effekte. Die intensive Verwendung leichtlöslicher Stickstoffdünger ist auch in ihrer Auswirkung auf die negative Energiebilanz der modernen Landwirtschaft sowie bezüglich der angeführten gesamtwirtschaftlichen Aspekte aufzuzeigen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 9. März 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 9 mars 1987
Der Verbrauch an leichtlöslichen Stickstoffdüngern hat in der Schweiz in den vergangenen Jahrzehnten stark zuge- nommen. Neben dem Verbrauch an Handelsdüngern ist aber auch die in Hofdüngern anfallende Stickstoffmenge beträchtlich angestiegen. Diese Zunahme der Stickstoffan- wendung hat wesentlich zur Ertragssteigerung beigetragen. Umstritten ist, ob der Boden durch hohe Stickstoffgaben direkt geschädigt wird.
Ein üppiger Pflanzenwuchs wirkt sich zwar positiv auf den Boden aus. Längerfristig ist bei einer Verwendung bestimm- ter Stickstoffdünger aber mit einer zunehmenden Versaue- rung des Bodens zu rechnen. Bezüglich der Belastung der Gewässer ist die Auswaschung von Nitrat mehr eine Frage der Bepflanzung (Vermeidung von Brachperioden) als der Stickstoffdosierung. Zudem ist der Hofdünger in dieser Beziehung problematischer, als es die Handelsdünger sind. Es hat sich ferner gezeigt, dass ein Zusammenhang besteht zwischen dem Stickstoffdüngerverbrauch und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Um die Anwendung dieser Mittel in Grenzen zu halten, sind bei den Forschungsanstalten entsprechende Arbeiten im Gang.
Andererseits wird die Energiebilanz durch die mit der Stick- stoffdüngung erhöhten Erträge positiv beeinflusst. Der Ein- fluss der Stickstoffdüngung auf die Pflanzenqualität wie
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Grendelmeier Alternative Energien. Verstärkte Förderung Motion Grendelmeier Développement des énergies de Substitution
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.808
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
20.03.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
513-514
Page
Pagina
Ref. No
20 015 253
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.