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Interpellation Humbel
zen hinaus noch bekräftigt. Eine Intensivierung der interna- tionalen Zusammenarbeit zur Behebung von Umweltschä- den und zu ihrer Verhinderung sowie zu ihrer völkerrechtli- chen Regelung ist daher unerlässlich.
Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
86.564
Interpellation Humbel Gesundheitswesen. Nationale Sparkonferenz Santé publique. Conférence sur un programme d'économies
Wortlaut der Interpellation vom 22. September 1986 Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beant- worten:
A. Welches sind die Adressaten der vielen Empfehlungen, welche die NSPK herausgegeben hat? Der Bundesrat wird aufgefordert, die Empfehlungen gemäss der nachstehenden Reihenfolge aufzulisten:
Welche Empfehlungen können durch Gesetzesänderun gen realisiert werden?
Welche Empfehlungen durch Verordnungen?
Welche Empfehlungen richten sich an Kantone und Ge- meinden?
Welche an unsere Spitäler, Kliniken usw .?
Welche an Aerzte und Berufsorganisationen?
Welche Aenderungen und Ergänzungen müssen bei den Krankenkassen und deren Organisationen vorgenommen werden?
Welche Empfehlungen trifft die pharmazeutische Indu- strie?
Welche Empfehlungen müssen jeden einzelnen Bürger ansprechen?
Auf welche Art und Weise sollen die übrigen Vorschläge realisiert werden?
B. Wie beabsichtigt der Bundesrat eine Erfolgskontrolle für die Spar-Empfehlungen durchzuführen? Müssen neue Kon- troll-Instrumente geschaffen werden? Wenn ja, welche? Sol- len diese Kontrollen auf Stufe Bund, Kantone, Krankenkas- sen usw. durchgeführt werden?
C. Wie beurteilt der Bundesrat überhaupt die Aussichten für den Erfolg der Nationalen Sparkonferenz? Wann werden die Vorschläge und Empfehlungen wirksam?
D. Welche Bedeutung misst der Bundesrat den Aktivitäten der Turn- und Sportverbände (und damit auch der vielen Sektionen und Vereine in unserem Lande) im Gesundheits- wesen bei, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Präventivmedizin?
E. Hat der Bundesrat ein Informationskonzept, und wie ist es ausgestaltet (breite Informationskampagne)? Oder will der Bundesrat diese Informationskampagnen den Kantonen und Krankenkassen überlassen?
Texte de l'interpellation du 22 septembre 1986
Le Conseil fédéral est prié de répondre aux questions sui- vantes:
A. A qui s'adressent les nombreuses recommandations que la conférence nationale sur un programme d'économies a adoptées? Le Conseil fédéral est invité à les énumérer dans l'ordre suivant:
Quelles sont les recommandations qui peuvent être réali- sées par des révisions de lois?
Quelles sont les recommandations qui peuvent être réali- sées par voie d'ordonnance?
Quelles sont les recommandations qui s'adressent aux cantons et aux communes?
Quelles sont les recommandations à l'intention des hôpi- taux, cliniques, etc .?
Quelles sont les recommandations destinées aux méde- cins et à leurs organisations professionnelles?
Quelles modifications doit-on apporter aux caisses-mala- die et à leurs organisations?
Quelles sont les recommandations qui visent l'industrie pharmaceutique?
Quelles sont les recommandations qui intéressent chaque citoyen?
De quelle manière envisage-t-on de réaliser les autres propositions?
B. Comment le Conseil fédéral a-t-il l'intention de procéder pour déterminer la mesure dans laquelle ces recommanda- tions ont été suivies? Sera-t-il nécessaire de créer de nou- veaux moyens de contrôle? Dans l'affirmative lesquels ? Les contrôles devront-ils être faits: sur le plan fédéral, cantonal, au sein des caisses-maladie, sur un autre plan?
C. D'une façon générale, quelles sont, de l'avis du Conseil fédéral, les chances de succès de la conférence nationale sur un programme d'économies? Quand les propositions et les recommandations adoptées produiront-elles leur effet? D. Quelle importance le Conseil fédéral accorde-t-il aux acti- vités des sociétés suisses de gymnastique et de sport (ainsi qu'à leurs nombreuses sections) dans le domaine de la santé publique, notamment en ce qui concerne la médecine préventive ?
E. Le Conseil fédéral a-t-il un plan d'information ? Comment est-il structuré (vaste campagne d'information)? Le Conseil fédéral préfère-t-il plutôt laisser aux cantons et aux caisses- maladie le soin d'organiser une telle campagne?
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Wenn man sich bei einem parlamentarischen Vorstoss zum mündlichen Verfahren entschliesst, läuft man Gefahr, dass der Vorstoss im Plenum überhaupt nicht mehr behandelt wird. Deshalb wähle ich nachträglich das schriftliche Ver- fahren.
Man hat von der Nationalen Sparkonferenz viel mehr erwar- tet, auch ein grösseres Echo bei unseren Bürgern.
Im Zusammenhang mit der Teilrevision der Krankenversi- cherung spricht man von einem Sofort-Programm. Am 5. Juli 1984 hat die vorberatende nationalrätliche Kommis- sion die Sofortmassnahmen verabschiedet. Die Teilrevision wurde in der Herbst- und Wintersession 1984 im Nationalrat behandelt und bei der Gesamtabstimmung mit 132 zu 14 (Gesetzesentwurf A) verabschiedet.
Seither ist die ständerätliche Kommission an der Arbeit; wann das Geschäft im Plenum des Ständerates behandelt wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
In der Zwischenzeit sind zwei Volksinitiativen eingereicht worden:
eine mit dem Titel «Für eine finanziell tragbare Kranken- versicherung (Krankenkassen-Initiative)»
eine von der SPS und des SGB mit dem Titel «Für eine gesunde Krankenversicherung».
Offenbar ist es ausserordentlich schwierig, ja fast unmög- lich, bezüglich unserer Krankenversicherungen einen Kon- sens in unserem Land zu finden. Man spricht von einem sog. «Sofort-Programm», das keines ist, weil die Behandlung viel Zeit in Anspruch nimmt und schon heute mit dem Refe- rendum gedroht wird. Den Bundesrat trifft über die sehr schleppende Behandlung im Parlament keine Schuld.
Es ist mir klar, dass jeder einzelne Bewohner in unserem Staat seinen eigenen Beitrag zur Senkung der Gesundheits- kosten und damit gegen die Kostenexplosion leisten kann. Ich verweise nur auf drei bescheidene, aber doch wirksame Wege: *
Interpellation Maeder-Appenzell
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N
20 mars 1987
Wir sollten nicht mit jedem «Bobo» zum Arzt und in die Apotheke springen, sondern uns selber disziplinieren und vor allem die berühmten alten «Grossmutter-Rezepte» (mit Naturprodukten) wieder anwenden.
Die örtlichen Familien- und Krankenpflegevereine sollten aktiver werden. Auch hier läge ein bedeutender Kosteneffekt im positiven Sinn drin.
Sparen im Gesundheitswesen ist heute aktueller denn je. Ich erwarte vom Bundesrat gerne eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates
vom 22. Dezember 1986
Rapport écrit du Conseil fédéral du 22 décembre 1986
Die Nationale Sparkonferenz im Gesundheitswesen war beauftragt, Vorschläge und Anregungen auszuarbeiten mit dem generellen Ziel, mittelfristig eine Angleichung der Zuwachsrate der Krankenpflegekosten an jene der Löhne zu bewirken. Da Massnahmen im Hinblick auf diese Vorgabe sowohl im Bereich der Gesetzgebung (Bundesgesetze, kan- tonale Gesetze) als auch im Durchführungsbereich erforder- lich sind, sind (angesichts der vielfältigen Zuständigkeiten im Gesundheitswesen) für die Planung und Realisierung von Sparmassnahmen die verschiedenen staatlichen Ebe- nen und privaten Institutionen, Organisationen und Ver- bände im Gesundheitswesen angesprochen.
Der Bundesrat hat dieser geteilten Trägerschaft Rechnung getragen. Seine Stellungnahme muss daher in diesem Zusammenhang gesehen werden.
A. Anlässlich der vom Vorsteher des Eidgenössischen Departementes des Innern auf den 8. November 1982 einbe- rufenen Nationalen Sparkonferenz im Gesundheitswesen haben sich die Teilnehmer auf die Bildung von vier Arbeits- gruppen verständigt. Die Arbeitsgruppen wurden angewie- sen, die kurz- und mittelfristig realisierbaren, in den Rahmen der Teilrevision der Krankenversicherung (KMVG: Bundes- gesetz über die Kranken- und Mutterschaftsversicherung) passenden Sparvorschläge vorweg zu behandeln und aus- zuarbeiten. Sie sind bereits Mitte August 1983 der vorbera- tenden Nationalratskommission für die Teilrevision der Krankenversicherung zugeleitet und auch der Oeffentlich- keit bekanntgegeben worden. Der Nationalrat hat die Mehr- zahl der Vorschläge in die Vorlage zur Teilrevision der Krankenversicherung (81.044) aufgenommen. Der Ständerat wird sie voraussichtlich in der Wintersession 1986 behan- deln.
Der Bundesrat hat seinerseits Vorschläge der Sparkonfe- renz z. T. direkt umgesetzt u. a. in seinen tarifpolitischen Entscheiden. Des weiteren hat er auf Verordnungsebene die Kostenbeteiligung des Versicherten im Sinne der Empfeh- lungen der Sparkonferenz neu geregelt.
Die Arbeitsgruppen der Nationalen Sparkonferenz haben - wie erwähnt - auch mittel- und längerfristig Reformen für das Gesundheitswesen vorgeschlagen. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat Wege geprüft, diese längerfristigen Reformen weiter zu verfolgen. So wird zurzeit abgeklärt, ob eine sogenannte «Landeskonferenz für das Gesundheitswe- sen» diese und andere Aufgaben übernehmen könnte. Eine Umfrage bei den Direktbetroffenen des Gesundheitswesens ist im Gange.
B. Eine Erfolgskontrolle der Sparempfehlungen anhand von geeigneten Kontrollinstrumenten lässt sich erst sinnvoll durchführen, wenn die Vorschläge in konkrete Massnahmen umgesetzt und im Gesundheitswesen während einiger Zeit durchgesetzt werden. Angesichts der einleitend dargelegten Kompetenzausscheidungen im Gesundheitswesen ist nach Ansicht des Bundesrates eine effiziente Erfolgskontrolle von sämtlichen betroffenen staatlichen Ebenen sowie privaten Institutionen, Organisationen und Verbänden zu tragen.
C. Wie bereits erläutert, sind die kurz- und mittelfristig reali- sierbaren, KMVG-relevanten Vorschläge der Nationalen Sparkonferenz seinerzeit der vorberatenden Nationalrats- und Ständeratskommission für die Teilrevision der Kranken- versicherung zugeleitet worden. Die Kommissionen haben wesentliche Vorschläge der Sparkonferenz übernommen und damit eine gezielte Verstärkung von Massnahmen zur
Eindämmung der Krankenpflegekosten gutgeheissen. Wann diese Vorschläge und Empfehlungen wirksam werden, hängt vom weiteren Verlauf der parlamentarischen Beratun- gen zur KMVG-Vorlage ab.
Der Bundesrat begrüsst die Verstärkung der kostendämp- fenden Massnahmen im Rahmen der Teilrevision der Kran- kenversicherung. Er selbst hat z. B. durch die erwähnte Aenderung der Verordnung über die Krankenversicherung (SR 832.121) dazu beigetragen, Empfehlungen der Nationa- len Sparkonferenz rasch umzusetzen. Die geplanten bzw. beschlossenen Massnahmen auf Gesetzgebungs- und Ver- ordnungsstufe dürfen als Erfolg der Nationalen Sparkonfe- renz gewertet werden.
D. Es ist allgemein anerkannt, dass Bewegungsmangel einer der Risikofaktoren für Gesundheitsstörungen darstellt. Der Bundesrat misst daher den Aktivitäten der Turn- und Sport- verbände in unserem Lande zur Verbesserung der Lebens- qualität und nicht zuletzt auch im Sinne eines Beitrages zur Dämpfung der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen einen hohen Stellenwert zu. Das Bundesgesetz über Turnen und Sport, welches Turnen und Sport im Interesse der Entwicklung der Jugend, der Volksgesundheit und der kör- perlichen Leistungsfähigkeit bezweckt, trägt diesem Umstand Rechnung. Es verankert insbesondere die Bewe- gung «Jugend und Sport» und regelt die hierfür auszurich- tenden Bundesbeiträge. In einer Rahmenvorschrift schreibt das Gesetz den Kantonen vor, für ausreichenden Turn- und Sportunterricht in den Schulen zu sorgen. Es wird überdies festgehalten, dass der Turn- und Sportunterricht in den Schulen obligatorisch ist.
E. Die Informationspolitik des Bundesrates im Gesundheits- wesen richtet sich nach den Bedürfnissen der Bevölkerung. So hat das Bundesamt für Gesundheitswesen im Frühjahr 1986 eine landesweite Aufklärungsarbeit über die Krankheit Aids begonnen. Diese Aufklärungskampagne wird weiterge- führt. Aehnliche Aktionen sind für die Krankheiten Masern, Mumps und Röteln im Gange, wo der Bund eng mit den Kantonen und Gemeinden zusammenarbeitet (Kantons- ärzte, Schulärzte). Die Durchführung nationaler Gesund- heitskampagnen hat auch die Nationale Sparkonferenz zur Förderung der Prävention und Prophylaxe vorgeschlagen.
Le président: L'interpellateur n'est que partiellement satis- fait de la réponse du Conseil fédéral.
86.466
Interpellation Maeder-Appenzell Versuchs-Schiessplatz Val Cristallina Place de tir d'essai au Val Cristallina
Wortlaut der Interpellation vom 3. Juni 1986
Nach welchen Gesichtspunkten hat das EMD das Val Cristallina für die Einrichtung des geplanten Versuchs- Schiessplatzes ausgewählt?
Hat der Bundesrat Kenntnis davon, dass die gesamte rechte Talseite des Val Cristallina im Eidgenössischen Inventar der zu erhaltenden Landschaften und Naturdenk- mäler von nationaler Bedeutung (KLN) und auch im Inventar für den Kanton Graubünden verzeichnet ist?
Welche Bedeutung misst der Bundestrat dem KLN bei? Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, die Einrichtung eines Versuchs-Schiessplatzes in dem im KLN enthaltenen Val Cristallina widerspreche den gewichtigen öffentlichen Interessen des Landschafts- und Heimatschutzes?
Hat der Bundesrat Kenntnis davon, dass nicht nur in Medel/Lucmagn, sondern in weiten Teilen des Bündner Oberlands Opposition gegen die Einrichtung des geplanten Versuchs-Schiessplatzes entstanden ist? Ist der Bundesrat
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Humbel Gesundheitswesen. Nationale Sparkonferenz Interpellation Humbel Santé publique. Conférence sur un programme d'économies
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
I
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.564
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
20.03.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
533-534
Page
Pagina
Ref. No
20 015 281
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