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19 juin 1987
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Interpellation Aubry
die Beilage und verzichtet darauf, nochmals eingehend in grundsätzlicher Hinsicht Stellung zu nehmen.
Zu den einzelnen Fragen des Interpellanten äussert er sich wie folgt:
Infolge einer Reihe von Schwierigkeiten wurde es März 1987, bis dieser auf Computer umgestellt war und alle 17 Fernmeldekreisdirektionen an das neue System ange- schlossen werden konnten. Diese Zeitverzögerung, dane- ben aber auch zusätzliche Anforderungen und technische Verbesserungen führten zu Investitionen von rund 250 Mil- lionen Franken. Bis im Herbst 1987 ist jetzt noch die Mög- lichkeit der gesamtschweizerischen Umtaxierung zu schaf- fen, was weitere 40 Millionen Franken erfordert. Das TERCO-Projekt «Abonnementsdienst» wird bis zu seinem Abschluss also auf rund 290 Millionen Franken zu stehen kommen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass dieses, wie es sich heute präsentiert, den PTT einen sehr viel grösseren Nutzen bringt, als 1980 geplant war. Berücksichtigt man das mit, so dürfte die Kostenüberschreitung im Vergleich zu einem optimalen Projektverlauf rund 50 Millionen Franken betragen.
Die ausserordentliche Beliebtheit der telefonischen Aus- kunft Nr. 111 mit Zuwachsraten von 5-9 Prozent und derzeit annähernd 68 Millionen Anrufen pro Jahr hat zu einer chro- nischen Ueberlastung dieses Dienstes geführt. Folge davon ist, dass verschiedenenorts der anfallende Verkehr trotz Erhöhung des Telefonistinnenbestandes nicht mehr zufrie- denstellend bewältigt werden kann. Um eine Stabilisierung der Zahl der Anrufe zu erreichen, haben die PTT-Betriebe in der Tat als eine Möglichkeit unter andern erwogen, die - übrigens bei weitem nicht kostendeckenden - Taxen für solche Auskünfte zu erhöhen, die von den Fragestellern an sich dem Telefonbuch entnommen werden könnten. Ein entsprechender Entscheid ist indessen noch nicht getroffen worden. Vielmehr sind die PTT-Betriebe zur Zeit daran, zusätzliche Abklärungen betrieblicher und technischer Natur vorzunehmen. Insbesondere wird auch untersucht, ob allenfalls durch einen breiten Einsatz von Videotex die Lage verbessert werden könnte.
Unmittelbarer Anlass für die 1986 von den PTT veran- lasste Ueberprüfung der EDV-Situation im Teilprojekt «Abonnementsdienste» bildete ein Antrag, für das Betriebs- zentrum Bulle u. a. zwei neue Rechner mit Kostenfolgen von rund 30 Millionen Franken zu beschaffen. ICS kam in ihrem Gutachten zum Schluss, dass der früher getroffene Entscheid zur Ablösung des einen Systems richtig war, sich weitere Ausbauten für 1987 aber nicht aufdrängten. Im wei- tern kritisierte sie die ungenügende Leistungsfähigkeit von bestehenden Programmen und Datenbanken.
Die erforderlichen Schritte für eine Behebung dieser Mängel waren teilweise bereits vor Ablieferung der ICS-Expertise durch die Projektverantwortlichen selber eingeleitet wor- den; teilweise werden die gemachten Vorschläge zurzeit noch geprüft. Die bisher erzielten Verbesserungen erbrin- gen namhafte Leistungsteigerungen durch eine optimalere Ausnutzung der Hardware.
Der Beizug von externen EDV-Spezialisten, darunter auch solchen der Firma IBM, wurde nötig, weil der ausgetrock- nete Arbeitsmarkt im EDV-Bereich keine genügenden Rekrutierungsmöglichkeiten bot und weitere Projektverzö- gerungen verhindert werden mussten. Bei TERCO existieren indessen keine Fälle, bei denen PTT-Spezialisten gekündigt haben, um alsdann als IBM-Berater wieder am Projekt zu arbeiten. Der Bundesrat besitzt auch keinerlei Hinweise dafür, dass ehemalige PTT-Mitarbeiter als IBM-Berater in anderen EDV-Projekten der PTT tätig sind.
Die Stundenansätze für externe Mitarbeiter variierten 1986 von 90 bis 310 Franken, wobei die Honorare jeweilen
vom Profil des einzelnen Beraters und der Infrastruktur der entsprechenden Unternehmung abhängig waren. Ein Ver- gleich zwischen diesen Honoraren und den Gehältern der PTT-Bediensteten ist schon deshalb nicht möglich, weil es sich bei den genannten Ansätzen um Entgelte handelte, welche den Arbeitgeberfirmen der beigezogenen Speziali- sten bezahlt werden mussten. Diese gehen erfahrungsge- mäss nur zu einem, in ihrem Umfange nicht bekannten Bruchteil weiter an den Arbeitnehmer selber, nicht zuletzt deswegen, weil sie in nicht unerheblichem Ausmasse auch Gemeinkosten mitenthalten.
Le président: L'interpellateur est satisfait de la réponse du Conseil fédéral.
86.151
Interpellation Aubry Verwendung von Atrazin durch die SBB Usage d'atrazine par les CFF
Wortlaut der Interpellation vom 15. Dezember 1986 Atrazinspuren, die an der deutsch-französischen Grenze im Trinkwasser festgestellt worden sind, haben einen deut- schen Politiker veranlasst, die Schweizerischen Bundesbah- nen in der Presse anzuschuldigen und zu verlangen, dass die SBB für die Beseitigung des Unkrautes auf den Bahn- dämmen kein Atrazin mehr verwenden.
Wird der Bundesrat bei den SBB vorstellig werden, damit künftig Mittel verwendet werden, die weniger schädlich sind und die Umwelt nicht verschmutzen?
Texte de l'interpellation du 15 décembre 1986
Des traces d'atrazine dans l'eau potable à la frontière ger- mano-suisse ont permis à un homme politique allemand d'accuser et d'exiger dans la presse que les CFF n'em- ploient plus ce produit chimique pour éliminer les mau- vaises herbes des remblais des lignes de chemin de fer. Le Conseil fédéral va-t-il intervenir auprès des CFF pour qu'on emploie d'autres produits moins nocifs et non-pol- luants?
Mitunterzeichner - Cosignataire: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit L'auteur renonce au développement et demande une réponse écrite.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Februar 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 11 février 1987
L'utilisation d'atrazine par les CFF doit être réglée dans le cadre de l'application de l'ordonnance du 9 juin 1986 sur les substances dangereuses (RS 814.013). Sur la base de cette ordonnance, tous les produits servant au traitement des plantes, y compris les herbicides utilisés pour les installa- tions ferroviaires, ont récemment été soumis à autorisation. L'admission d'un produit est décidée par l'autorité compé- tente qui examine son efficacité et son impact sur l'environ- nement, et qui impose les charges correspondantes. A l'heure actuelle, un groupe de travail, composé de représen- tants des Offices fédéraux de la protection de l'environne- ment et des transports ainsi que des cantons, des chemins de fer et des stations fédérales de recherches agronomi- ques, élabore en outre une directive sur l'élimination non polluante des mauvaises herbes le long des voies. Ce docu- ment énumère notamment les principes écologiques per- mettant d'apprécier la nécessité de l'utilisation des produits et fixe certaines exigences minimales auxquelles doivent
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Interpellation Loretan
satisfaire les substances utilisées pour l'entretien des voies. Le groupe de travail comprend également des spécialistes des CFF, bien que la directive ne s'adresse pas seulement à cette entreprise, mais à toutes les compagnies ferroviaires de Suisse.
Parallèlement, les CFF vérifient le principe sur lequel repose l'élimination chimique des mauvaises herbes et les disposi- tifs techniques y relatifs. On examine, en collaboration avec l'industrie chimique, si d'autres substances ou traitements permettent de limiter la croissance des mauvaises herbes le long des voies, ce qui est indispensable au maintien d'un trafic ferroviaire moderne.
Le président: L'interpellatrice est satisfaite de la réponse du Conseil fédéral.
86.830
Interpellation Loretan Hochspannungsnetze. Gesamtkonzept Réseaux à haute tension. Plan directeur
Wortlaut der Interpellation vom 19. Dezember 1986 Am 22. Oktober 1985 hat der Bundesrat als Beschwerdein- stanz die Abschnitte Yverdon-Romanel und Romanel-Vaux- sur-Morges der 380 000/220 000-Volt-Freileitung, die Mühle- berg BE mit Verbois GE verbinden soll, gutgeheissen und gleichzeitig zur ganzen Leitung grundsätzlich ja gesagt. Die Art und Weise, wie in diesem Verfahren die Interessenabwä- gung zwischen dem Bedarf nach dem Bau der genannten Leitung einerseits und den Anliegen des Landschaftsschut- zes anderseits vorgenommen worden ist, veranlasst mich, den Bundesrat zu ersuchen, zu den folgenden Fragen Stel- lung zu nehmen:
Verfügt der Bundesrat über ein Gesamtkonzept für das 220/380-kV-Freileitungsnetz in unserem Land?
Vermag das heutige, nach Leitungsabschnitten geglie- derte Bewilligungsverfahren gemäss Bundesgesetz betref- fend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen vom 24. Juni 1902 sowie gemäss der sogenannten Planvorlage- verordnung vom 26. Mai 1939 noch zu befriedigen, im besonderen unter den Aspekten der Raumplanung und des Landschaftsschutzes?
Erachtet der Bundesrat eine Anpassung des Elektrizitäts- gesetzes und der Planvorlageverordnung an die veränder- ten Gegebenheiten nicht auch als notwendig?
Texte de l'interpellation du 19 décembre 1986
Le 22 octobre 1985, le Conseil fédéral a, en tant qu'autorité de recours, approuvé la construction des secteurs Yverdon- Romanel et Romanel-Vaux-sur-Morges de la ligne électrique aérienne de 380 000/220 000 volts qui doit relier Mühle- berg BE à Verbois GE et, simultanément, donné son accord de principe pour l'ensemble de la ligne. La manière dont on a, dans cette affaire, pondéré les intérêts (d'une part, la nécessité d'avoir une telle ligne et, d'autre part, l'obligation de protéger le paysage) m'incite à poser au Conseil fédéral les questions suivantes:
Dispose-t-il d'un plan directeur pour le réseau de lignes électriques aériennes de 220/380 kV dans notre pays?
La procédure actuelle en matière d'autorisations, applica- ble par secteurs de lignes, conformément à la loi fédérale du 24 juin 1902 concernant les installations électriques à faible et à fort courant et à l'ordonnance du 26 mai 1939 relative aux pièces à présenter pour les installations électriques à courant fort, satisfait-elle toujours aux exigences, notam- ment sous l'angle de l'aménagement du territoire et de la protection du paysage?
Le Conseil fédéral ne pense-t-il pas comme moi qu'une adaptation de ces textes aux conditions actuelles s'impose ?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Auer, Basler, Bircher, Brélaz, Bundi, Chopard, Dünki, Eppenberger-Nesslau, Frey, Früh, Keller, Longet, Lüchinger, Müller-Meilen, Nef, Oester, Petitpierre, Pfund, Rebeaud, Revaclier, Ruffy, Sager, Schni- der-Luzern, Schüle, Segmüller, Seiler, Spälti, Villiger, Wagner, Wanner, Weber-Arbon, Wellauer, Wick, Wyss (34)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Nach heute geltender Regelung ist das Eidgenössische Starkstrominspektorat in erster Instanz für die Bewilligung von Hochspannungsleitungen zuständig. Dieses wird vom Schweizerischen Elektrotechnischen Verein geführt und ist vom Bund vertraglich mit der Wahrnehmung öffentlich- rechtlicher Befugnisse beauftragt. Es hat als rein techni- sches Organ Projekte mit weitreichenden Folgen für Land- schaft und Umwelt zu beurteilen.
Im Beschwerdeverfahren ist dem Eidgenössischen Ver- kehrs- und Energiewirtschaftsdepartement sowie dem Bun- desrat die Eidgenössische Kommission für elektrische Anla- gen als begutachtende Instanz beigegeben, primär um das Bedürfnis für Leitungsbewilligungen zu beurteilen. In seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Rebeaud (11. März 1985) hat der Bundesrat eingeräumt, dass die heute bestehende Situation, insbesondere seit dem Inkrafttreten des Natur- und Heimatschutzgesetzes, des Raumplanungsgesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes, «nicht mehr voll- ständig zu befriedigen vermag».
Die Art des von rein technischen Ueberlegungen geprägten Bewilligunsverfahrens führt dazu, dass die Belange des Landschafts-, Natur- und Heimatschutzes nicht ihrem Wert gemäss gewichtet werden, indem diese wichtigen Aspekte nur abschnittweise (die Abschnitte sind von der die Bewilli- gung verlangenden Elektrizitätsgesellschaften vorgegeben), in der Taktik der «Salamischeiben», und eben nicht bezogen auf das Gesamtprojekt gewürdigt werden. Der gesuchstel- lenden Gesellschaft wird für ihre Interessen eine auf das ganze Projekt bezogene Würdigung zugebilligt, während die ebenso berechtigten Anliegen des Landschaftsschutzes usw. auf einen nach Leitungsabschnitten gegliederten «Hür- denlauf in Etappen» verwiesen werden. So werden diese Belange in eine kleinräumige Betrachtungsweise gezwun- gen. Eine echte Interessenabwägung mit gleich langen Spiessen ist so unmöglich. Nötig wäre also eine verfahrens- mässig sichergestellte Gesamtschau über Projekte wie z. B. dasjenige für eine Hochspannungsleitung Mühleberg-Ver- bois. Zu prüfen wäre ein zweistufiges Bewilligungsverfah- ren, analog dem für Nationalstrassen geltenden Verfahren. Das in den europäischen Verbundbetrieben eingebundene schweizerische Hochspannungs-Uebertragungsnetz ist bis auf wenige Abschnitte - die indessen besonders schwierige Einpassungsprobleme aufgeben (z. B. Pradella-Martina) - fertiggestellt. Es sollte das Bestreben aller Beteiligten sein, bei der Schliessung allfällig noch vorhandenen Lücken zu vermeiden, dass die Belastung der Landschaft gesamthaft noch zunimmt. In besonders empfindlichen Abschnitten sind die Kabel unterirdisch zu verlegen. Bei der Optimierung des Netzes sollte versucht werden, die Landschaft von besonders störenden Eingriffen wieder zu entlasten. Eine optimale Ausgestaltung des schweizerischen Hochspan- nungs-Uebertragungsnetzes ist aber nur aufgrund eines langfristig ausgelegten Gesamtkonzeptes möglich. Dieses muss sich nicht nur auf den ausgewiesenen Bedarf, sondern - gleichgewichtig - auch auf die Belange des Landschafts- schutzes abstützen.
Auf dem Weg über das hier angeregte Gesamtkonzept soll- ten die Elektrizitätsunternehmen angehalten werden, bei der Anlage ihrer Leitungsnetze vermehrt zusammenzuarbeiten. Diese Forderung schliesst auch die Schweizerischen Bun- desbahnen mit ein. So könnten Doppelspurigkeiten, die sich letztlich wiederum negativ auf die Landschaft auswirken, vermieden werden. Auf diese Weise liessen sich Lücken im Uebertragungsnetz einzelner Werke da und dort ohne die Anlage von neuen Hochspannungsleitungen schliessen.
Die heutige Situation ist im übrigen auch nach der Ansicht des Eidgenössischen Starkstrominspektorates unbefriedi-
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Jahr
1987
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 86.151
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 19.06.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
1028-1029
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Pagina
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20 015 550
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