Interpellation Aliesch
1881
Forschung. Der Bundesrat hat damit vielfach unter Beweis gestellt, dass er auf die Auseinandersetzung mit neuen EG- internen Entwicklungen rasch zu reagieren gewillt ist, um die Gefahr einer europapolitischen Isolierung der Schweiz zu bannen. Die fortlaufende Analyse der EG-internen Entwicklung und deren möglichen Auswirkungen auf die Schweiz gehört denn auch zu den zentralen Aufgaben der für die schweizerischen EG-Beziehungen zuständigen Ver- waltungsstelle (Integrationsbureau EDA/EVD).
Der Bundesrat betrachtet es heute wie in der Vergangen- heit als seine ständige Aufgabe, im Hinblick auf verschie- dene, für die mittelfristige Zukunft denkbare Szenarien der EG-Integrationsentwicklung die weitere Gestaltung der schweizerischen Integrationspolitik zu planen. Im Hinblick auf die Erarbeitung fundierter Grundlagen für die Integra- tionspolitik steht die Bundesverwaltung in regelmässigen Kontakten mit den interessierten Kreisen der Wirtschaft, Politik und Universitäten. Für den Bundesrat sind gezielte Einzelaufträge analytischer Natur an verwaltungsexterne Forschungsstellen durchaus denkbar. Dass die voraus- schauende Planung schweizerischer Integrationspolitik dem zunehmend umfassender werdenden Charakter der EG-Integration Rechnung zu tragen hat, ist unbestritten. Der Bundesrat wird im Rahmen seiner Antwort auf das Postulat des Nationalrates vom 4. März 1987, welche für die erste Hälfte 1988 vorgesehen ist, einen ausführlichen Bericht über die Lage der Schweiz im europäischen Integrationsprozess ausarbeiten, der in einer Gesamtperspektive auch zu den von den Interpellanten angesprochenen Fragen Stellung nehmen wird. Der Bundesrat sieht in diesem Bericht eine wichtige Grundlage für eine vertiefte Diskussion über die Beziehungen der Schweiz zu der EG in den politischen Gremien und der Oeffentlichkeit.
Der Bundesrat prüft zur Zeit verschiedene Massnahmen, welche zur Vertiefung der Diskussion über unsere Bezie- hungen zur EG in den politischen Gremien beitragen sollen. Im Mittelpunkt steht dabei das Anliegen, im Rahmen künfti- ger Gesetzesvorlagen auch auf deren europapolitische Dimensionen hinzuweisen in der Absicht, der Entstehung vermeidbarer Rechtsdisparitäten zwischen schweizeri- schem und europäischem Recht entgegenzuwirken. Des weiteren wird gegenwärtig geprüft, wie eine national und international wirksame Oeffentlichkeitsarbeit über die Rolle der Schweiz im europäischen Integrationsprozess und die schweizerische Integrationspolitik verstärkt werden kann.
Präsident: Die Interpellanten sind von der Antwort des Bun- desrates teilweise befriedigt.
87.590
Interpellation Aliesch Gesamtverteidigung. Fernmeldesystem Défense générale. Système de télécommunications
Wortlaut der Interpellation vom 8. Oktober 1987
Das heutige öffentliche Fernmeldenetz ist einem EMP- Schlag (elektromagnetischer Puls) nicht gewachsen. Für die wichtigsten Bedürfnisse der zivilen Führung, der wirtschaft- lichen Landesversorgung und der Armee braucht es deshalb ein vom öffentlichen Fernmeldenetz unabhängiges, EMP- resistentes, landesweites Fernmeldenetz, d. h. ein Fernmel- desystem der Gesamtverteidigung (GV-Netz). Seit der Erhe- bung der Kommunikationsbedürfnisse durch die PTT bei allen vorgesehenen GV-Netz-Teilnehmern wie Organe der Kantone, Gemeinden, Spitäler, Bahnen usw. wurden keine
weiteren Informationen weder durch die PTT noch durch den Bund weitergegeben. Für alle vorgesehenen Benützer dieses geplanten Netzes ist es von grossem Interesse zu wissen, ob und ab wann das dringend notwendige Netz zur Verfügung steht. Der Bundesrat wird gebeten, über den Stand und die vorgesehenen weiteren Schritte bei der Reali- sierung des GV-Netzes zu orientieren.
Texte de l'interpellation du 8 octobre 1987
Actuellement, le réseau public de télécommunication ne serait pas en état de résister à l'effet des impulsions électro- magnétiques (EMP). C'est pourquoi il est nécessaire, pour répondre aux besoins les plus importants de la conduite civile et de l'approvisionnement économique du pays ainsi qu'à ceux de l'armée, de disposer d'un réseau public de télécommunications autonome, résistant à l'EMP et cou- vrant tout le pays ou, en d'autres termes, d'un réseau de télécommunication pour la défense générale. Depuis que les PTT ont recensé les besoins en moyens de communica- tion en faisant une enquête auprès de tous les organes qu'il est prévu de raccorder au réseau de la défense générale, tels que cantons, communes, hôpitaux, chemins de fer, etc., ni les PTT, ni la Confédération n'ont fourni d'autres informa- tions. Pour tous les futurs utilisateurs du réseau projeté, il est important de savoir si et quand ils disposeront de ce réseau, dont ils ont un urgent besoin. Le Conseil fédéral est donc prié de donner des renseignements sur l'état d'avance- ment des travaux et sur les autres étapes prévues dans la réalisation du réseau de la défense générale.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Im Rahmen der Ueberprüfung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Fernmeldenetzes nach einem EMP-Schlag haben die Fernmeldedienste der Generaldirektion der PTT festgestellt, dass das heutige Fernmeldenetz einem EMP nicht stand hält. In der Folge wurden Konzepte und Projekte für ein Fernmeldesystem der Gesamtverteidigung (GV-Netz) ausgearbeitet. Bei den Kantonen, Bezirken, Gemeinden usw. wurden die Kommunikationsbedürfnisse erhoben. Vor- gesehen ist anscheinend ein GV-Netz mit etwa 15 000 Teil- nehmern, über welches unabhängig vom öffentlichen Fern- meldenetz verzugslos eine Kommunikation zwischen allen angeschlossenen Teilnehmern sichergestellt ist. Verschie- dene Zusammenbrüche des öffentlichen Telefonnetzes in letzter Zeit haben gezeigt, dass die Realisierung des GV- Netzes dringend notwendig ist. Solche Netz-Zusammenbrü- che gab es beispielsweise im November 1984 anlässlich des Entweichens einer Bromwolke in Genf, im November 1986 in Basel bei einem Chemiebrand, Ende 1986 in Zürich, Basel und Genf infolge eines Programmfehlers in den Zentralen sowie im März 1987 an verschiedenen Orten der Schweiz infolge eines Fernsehwettbewerbes.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 25. November 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 25 novembre 1987 Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Fernmeldenetzes einem elektromagneti- schen Puls (EMP) nicht standhält, für Sabotage, Zerstörun- gen sowie Eingriffe durch Unbefugte anfällig ist und Netzzu- sammenbrüche infolge von Ueberlastung möglich sind. Um die Kommunikation auch bei ausserordentlichen Lagen sicherzustellen, wurden der Beauftragte des Bundesrates für die Koordination der Uebermittlung im Rahmen der Gesamtverteidigung und die PTT-Betriebe beauftragt, ein vom öffentlichen Fernmeldenetz unabhängiges, EMP- geschütztes Netz zu konzipieren. Dieses sogenannte Gesamtverteidigungsnetz (GV-Netz), das primär für die zivile Führung und Landesversorgung, sekundär für die Armee vorgesehen ist und welches die vom Interpellanten erwähn- ten, bzw. oben aufgeführten Eigenschaften aufweist, liegt heute im Vorprojekt vor und befindet sich zur Zeit im bun- desverwaltungsinternen Vernehmlassungsverfahren. Noch nicht abschliessend gelöst ist die Frage der Finanzierung. Der Bundesrat wird alles unternehmen, um diesbezüglich
43-N
N
18 décembre 1987
1882
Interpellation Aliesch
rasch eine Regelung herbeizuführen. Die PTT-Betriebe wer- den alsdann die Realisierung des Vorhabens an die Hand nehmen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundes- rates teilweise befriedigt.
87.593
Interpellation Aliesch Lokalradios. Neue Bewilligungen Radios locales. Nouvelles autorisations d'émettre
Wortlaut der Interpellation vom 8. Oktober 1987
Nachdem Mitte Jahr das Lokalradio «Berner Oberland» eine Konzession für seinen Sendebetrieb erhalten hat, sind im Laufe des zweiten Halbjahres 1987 weitere Konzessionsge- suche für den Betrieb von Lokalradios beim Eidgenössi- schen Verkehrs- und Energiedepartement eingereicht wor- den. Darunter befindet sich das Konzessionsgesuch von Radio GRischa, das mit einer Kurzveranstaltung bewiesen hat, dass es in der Bündner Bevölkerung eine breite Abstüt- zung geniesst und einem breiten Bedürfnis entgegen- kommt.
Ich frage den Bundesrat an,
unter welchen Bedingungen weitere Konzessionen für lokale Rundfunk-Versuche erteilt werden;
ob er bei noch zu erteilenden Bewilligungen bereit ist, Regionen ausserhalb der bereits durch die Luft und das dichte Kabelnetz reichhaltig versorgten Gebiete zuerst zu berücksichtigen;
ob er auch der Auffassung ist, dass weitere Konzessionen vorrangig für Lokalradios zu erteilen sind, die innerhalb der lokalen Rundfunk-Versuche etwas Neues bringen, was bei Radio GRischa der Fall ist, denn es bringt ein dreisprachiges Vollprogramm für einen Kanton ausserhalb der grossen Agglomerationen und ohne eigenes DRS-Studio für die (deutschsprachige) Bevölkerungsmehrheit.
Texte de l'interpellation du 8 octobre 1987
Après que la radio locale «Berner Oberland» s'est vu accor- der à la mi-87 l'autorisation d'émettre, d'autres demandes d'autorisation ont été déposées auprès du Département fédéral des transports, des communications et de l'énergie, notamment par Radio Grischa qui a déjà émis pendant un mois et prouvé, par la large audience recueillie, qu'elle répondait à un besoin qui existait dans les Grisons. Je demande au Conseil fédéral:
quelles seront à l'avenir les conditions que devront remplir les radios locales pour avoir droit à un essai de radiodiffu- sion.
s'il est prêt à accorder la priorité aux régions qui ne bénéficient pas encore d'un réseau très dense de câbles ou qui sont mal arrosées par les ondes radio.
s'il est lui aussi d'avis qu'à l'avenir les concessions devraient avant tout être accordées aux radios locales ayant prouvé, pendant leur temps d'essai, qu'elles apportaient du nouveau, comme l'a fait Radio Grischa qui a permis à un canton n'ayant pas sur son territoire de ville importante et ne disposant pas lui-même d'un studio DRS pour la majorité - germanophone - de sa population d'écouter 24 heures sur 24 un programme diffusé en trois langues.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler-Tschappina, Columberg (2)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Radio GRischa erhielt die Bewilligung, im Sommer 1987 eine einmonatige Kurzveranstaltung durchzuführen. Dabei wurden sozusagen alle Versuchsziele übertroffen. Es zeigte sich, dass ein 24 Stunden-Vollprogramm auch ausserhalb der grossen Agglomerationen mach- und finanzierbar ist. Dieses Ergebnis dürfte für den gesamtschweizerischen Lokalradio-Versuch von Bedeutung sein. Mit der Erteilung einer Konzession für das Radio GRischa könnte der mit der Kurzveranstaltung begonnene Versuch weitergeführt wer- den. Durch die bereits eingeleitete Aktienzeichnung garan- tiert dieses Bündner Lokalradio eine breite Abstützung in der Bevölkerung. Noch nie seit dem Erlass der RVO (Verord- nung über lokale Rundfunk-Versuche) konnte zudem eine derart grosse Sympathie-Kundgebung für ein Lokalradio dokumentiert werden, wie nach Abschluss der Kurzveran- staltung von Radio GRischa. Mit Radio GRischa soll ver- sucht werden, ein Lokalradio für einige zentrale Gebiete einerseits, gleichzeitig für abgelegene Regionen anderer- seits zu machen. Dies in einem Gebiet, in welchem der Bundesrat bereits zwei Konzessionen an Lokalradios erteilt hat, das aber mit diesem neuen Medium immer noch nicht versorgt ist. Graubünden, und hier v.a. die deutschsprachige Bevölkerung, ist die einzige Grossregion der Schweiz ohne Privatradio und ohne eigenes DRS-Studio für die Bevölke- rungs-Mehrheit. Das erste Bündner Lokalradio würde nicht nur das Angebot in einem mit elektronischen Massenme- dien bisher unterversorgten Kanton erweitern, sondern auch für den gesamtschweizerischen Versuch mit Lokalradios neue Aspekte aufzeigen. Zum ersten Mal nämlich würde hier eine Bevölkerung ausserhalb der grossen Agglomerationen mit einem 24 Stunden-Vollprogramm versorgt, würde ein Radio ein dreisprachiges Gebiet regelmässig dreisprachig über lokale und regionale Ereignisse informieren und würde das Rätoromanische in ein professionelles privates Radio- programm integriert sowie das Rumantsch Grischun zum festen Bestandteil eines Radioprogramms.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 30. November 1987
Rapport écrit du Conseil fédéral du 30 novembre 1987 Mit der Verordnung über lokale Rundfunk-Versuche (RVO) sollten zur Vorbereitung der künftigen Gesetzgebung einige Radio- und Fernsehveranstaltungen für begrenzte Zeit ermöglicht werden. Die Gesuche waren bis 30. Septem- ber 1982 einzureichen. Nach diesem Datum konnten nur noch Gesuche eingereicht werden, die neue Möglichkeiten bieten, um die Versuchsziele zu erreichen. Da die RVO Ende 1988 ausläuft, ist es in der verbleibenden kurzen Zeit kaum mehr möglich, dass ein Projekt noch einen sinnvollen Bei- trag zur Abklärung der Versuchsziele leistet. Indessen ist vorauszusehen, dass die Versuchsphase mit lokalem Rund- funk über den 31. Dezember 1988 hinaus verlängert werden muss, denn das Radio- und Fernsehgesetz wird voraussicht- lich nicht auf Anfang 1989 mit den notwendigen Ausfüh- rungserlassen in Kraft treten können. Ein Abbruch der Ver- suchsphase scheint dem Bundesrat angesichts der medien- politischen Rolle der Lokalradios und ihres wichtigen Plat- zes beim Publikum, die sie sich in der Versuchsphase erwor- ben haben, weder sinnvoll noch opportun zu sein. Der Bundesrat sieht deshalb eine Verlängerung der RVO bis zum Inkrafttreten des Radio- und Fernsehgesetzes vor. Bei dieser Verlängerung wird er auch über die Frage zu entscheiden haben, ob neue Veranstalter zugelassen wer- den sollen und welche Bedingungen dafür allenfalls zu setzen sind.
Für den Bundesrat steht im Vordergrund, das Radio- und Fernsehgesetz nicht zu präjudizieren und die notwendigen Gestaltungsräume offen zu halten. Dieses Bestreben bedeu- tet aber nicht ein Einfrieren des Status quo, weil damit eine zeitlich nicht absehbare Stagnation des Lokalrundfunks ausgelöst werden könnte. Der Bundesrat schliesst nicht aus, in besonderen Fällen noch neue Veranstalter zur Versuch- sphase mit lokalem Rundfunk zuzulassen. Denkbar wären neue Veranstalter insbesondere in Gebieten, in denen bisher
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Aliesch Gesamtverteidigung. Fernmeldesystem Interpellation Aliesch Défense générale. Système de télécommunications
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1987
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Wintersession
Session
Session d'hiver
Sessione
Sessione invernale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
13
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
87.590
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 18.12.1987 - 08:00
Date
Data
Seite
1881-1882
Page
Pagina
Ref. No
20 016 021
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.