Coopération nucléaire. Accords
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derung der getroffenen Abmachungen und verweise für die Einzelheiten auf die Abkommenstexte selber, die - wenig- stens in diesem Fall - sehr leicht und gut verständlich sind. Ich mache nur auf zwei Dinge aufmerksam:
Erste Bemerkung: Der neben dem Einsatz des Katastro- phenhilfekorps des Bundes, der Rettungsorganisationen, Polizeieinheiten, Feuer- und Oelwehren usw. ebenfalls vor- gesehene Armee-Einsatz vor allem von Luftschutztruppen, aber unter Umständen auch von Leuten der Sanität und der Genietruppen, beruht auf dem Grundsatz der Freiwilligkeit. Es ist also nicht so, dass Truppenaufgebote erlassen werden könnten und die betroffenen Leute ins benachbarte Ausland ausrücken müssten, sondern es besteht hier ein Prinzip der Freiwilligkeit, das nicht durchbrochen werden darf. Ein sol- cher freiwilliger Dienst wird auch auf allfällige Instruktions- dienste in der Armee angerechnet: Auch bei den paramilitä- rischen Organisationen wie Oel-, Feuerwehr-, Polizeieinhei- ten usw. erfolgt die Hilfeleistung durchaus auf freiwilliger Basis.
Zweite Bemerkung: Die beiden Abkommen sind nicht ganz deckungsgleich; das ergibt sich aus gewissen Verschieden- heiten zwischen den beiden benachbarten Staaten Bundes- republik Deutschland und Frankreich. Frankreich hat sich erfahrungsgemäss immer etwas zurückhaltender gezeigt, das ist eine Landestradition, die sich auch in der Detailaus- arbeitung dieser Abkommen auswirkt. Frankreich geht hin- sichtlich Einsatzkosten und Schadenersatz etwas weniger weit als die Bundesrepublik Deutschland. Nach beiden Abkommen wird jedoch auf die Geltendmachung von Scha- denersatzansprüchen für Schäden an Leib und Leben bei solchen Aktionen verzichtet.
Diese Abkommen können bedenkenlos ratifiziert werden. Ihre einstimmige Kommission beantragt Ihnen Zustimmung zu beiden Bundesbeschlüssen. Es ist noch festzuhalten, dass sie nicht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum gemäss Artikel 89 Absatz 3 BV unterstehen.
M. Aubert, président de la Confédération: Je remercie M. le rapporteur d'avoir fait part de l'unanimité de la commission sur ce sujet. Il est évident que nous sommes là dans un cas de renforcement de nos relations avec les Etats voisins. Vous allez me poser la question de savoir pourquoi ce ne sont pas tous les Etats voisins qui sont concernés. Nous sommes actuellement en pourparlers avec l'Autriche et avec l'Italie pour arriver à des conventions semblables de sorte que nous serons entourés par un réseau juridique qui per- mettra une meilleure intervention en matière d'assistance en cas de catastrophe.
A
Bundesbeschluss betreffend das Abkommen mit der Bun- desrepublik Deutschland über die gegenseitige Hilfelei- stung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen Arrêté fédéral concernant l'Accord avec la République fédérale d'Allemagne sur l'assistance mutuelle en cas de catastrophe ou d'accident grave
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 39 Stimmen (Einstimmigkeit)
B
Bundesbeschluss betreffend das Abkommen mit der Regierung der Französischen Republik über die gegensei-
tige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Un- glücksfällen
Arrêté fédéral concernant l'Accord avec la République française sur l'assistence mutuelle en cas de catastrophe ou d'accident grave
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1 und 2 Titre et préambule, art. 1 et 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 39 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
87.041
Nukleare Zusammenarbeit. Abkommen mit Australien und China Coopération nucléaire. Accords avec l'Australie et la Chine
Botschaft und Beschlussentwurf vom 20. Mai 1987 (BBI II, 1269) Message et projet d'arrêté du 20 mai 1987 (FF II, 1293)
Antrag der Kommission Eintreten
Proposition de la commission Entrer en matière
Lauber, Berichterstatter: Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung je ein Abkommen über die nukleare Zusammenarbeit mit Australien und mit der Volksrepublik China zur Genehmigung. Beide Abkommen regeln - ähnlich wie bereits bestehende Abkommen mit den USA, Grossbri- tannien, Schweden, Kanada, Frankreich und Brasilien - gewisse Grundsätze der Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Kernenergie.
Die beteiligten Staaten verpflichten sich namentlich, alle aus dem anderen Staat bezogenen Nukleargüter ausschliesslich für friedliche Zwecke zu benützen. Die Schweiz und Austra- lien sind diese Verpflichtung schon durch den Beitritt zum Atomsperrvertrag eingegangen. Die Volksrepublik China dagegen ist Atommacht, so dass es wesentlich ist, dass aus der Schweiz gelieferte Nukleargüter nicht für militärische Zwecke gebraucht werden. Zu den Nukleargütern gehört gemäss der schweizerischen Atomverordnung zum Beispiel auch ein für ein chinesisches Atomkraftwerk benötigter Druckwasserkessel.
Beide Abkommen sehen auch vor, dass die gelieferten Nukleargüter nur mit Zustimmung des Lieferstaates an Dritt- staaten wieder ausgeführt werden können. Australien, eines der vier hauptsächlichen Exportländer von Uran, hat dem vorliegenden Abkommen generell zugestimmt, dass Kern- material australischen Ursprungs aus der Schweiz in Länder ausgeführt werden kann, die mit Australien ein ähnliches Abkommen abgeschlossen haben. Die Schweiz transferiert Nuklearmaterial zum Beispiel zur Wiederaufbereitung oder zur Brennelementherstellung, so dass die generelle Zustim- mung Australiens zu einer wesentlichen Vereinfachung füh- ren wird.
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Nukleare Zusammenarbeit. Abkommen
Sie werden nun fragen, wie diese Verpflichtungen der Staa- ten überprüft werden können. Die internationale Verifikation der Nonproliferations-Verpflichtungen wird durch die Inter- nationale Atomenergieagentur durchgeführt. Die Mitglieder des Atomsperrvertrages haben sich verpflichtet, alle ihre nuklearen Aktivitäten unter die IAEA-Kontrolle zu stellen und zu diesem Zwecke mit der Agentur ein Kontrollabkommen auszuhandeln. Nichtmitglieder des Atomsperrvertrages schliessen spezielle Abkommen mit der Internationalen Atomenergieagentur ab für die Güter, die ihnen im Rahmen ihrer internationalen Zusammenarbeit geliefert werden. Die Kernwaffenstaaten haben auf freiwilliger Basis Kontrollab- kommen abgeschlossen oder verhandeln gegenwärtig dar- über. Diese Kontrollabkommen sehen Inspektionen mit dem Ziel vor, allfällige Abzweigungen von Kernmaterial aus den entsprechenden Anlagen oder dem ganzen Kernenergiepro- gramm frühzeitig zu entdecken. Ueberprüft werden dabei die Inventare, die von der nationalen Aufsichtsbehörde und der IAEA geführt werden, sowie deren Uebereinstimmung mit den tatsächlich vorhandenen Kernmaterialmengen in den Anlagen. Die Inspektionen werden von internationalen Inspektionsteams der IAEA durchgeführt.
Die Kommission legt besonders Gewicht darauf, dass der Atomstaat China, ohne bisher dazu verpflichtet zu sein, im vorliegenden Abkommen zusichert, aus der Schweiz bezo- gene sensitive nukleare Güter unter die Kontrolle der Inter- nationalen Atomenergieagentur zu stellen.
Australien ist für die Schweiz namentlich als Lieferant von Uranium ein wichtiger Partner. Mit der Volksrepublik China ist eine Zusammenarbeit bei der Erstellung von Kernkraft- werken in China möglich. Ausserdem hat die Volksrepublik China angeboten, abgebrannte Brennelemente aus schwei- zerischen Atomkraftwerken zu übernehmen. Sollte die Entsorgung in der Schweiz nicht möglich sein, will der Bundesrat eine Entsorgung im Ausland nicht grundsätzlich ausschliessen. Die abgebrannten Brennelemente können grundsätzlich für die Endlagerung, Zwischenlagerung oder die Weiterverwendung bestimmt sein. Das vorliegende Abkommen bietet dazu eine Grundlage.
Was die Uebereinstimmung zwischen ungelösten Fragen der Kernenergiepolitik auf nationaler Ebene und internatio- nalen Bindungen betrifft, ist festzuhalten, dass beide Abkommen dem geltenden Grundsatz schweizerischer Ver- sorgungspolitik entsprechen, einseitige Abhängigkeiten zu vermeiden und die Versorgung zu diversifizieren.
Zusammenfassend halten wir fest, dass die beiden Abkom- men zu einer wesentlichen Vereinfachung beim Austausch von nuklearen Gütern zwischen der Schweiz und Australien sowie der Volksrepublik China führen werden. Die Nonproli- · ferations-Bedingungen, die sowohl vom Atomsperrvertrag als auch vom schweizerischen Atomgesetz und der Atom- verordnung verlangt werden, müssen nicht mehr für jedes einzelne Geschäft ausgehandelt werden. Beide Rahmenab- kommen führen aber - dies sei deutlich betont - zu keinerlei Verpflichtung der Schweiz, nukleare Güter zu kaufen oder zu verkaufen. Sie schränken auch das schweizerische Recht für Ein- und Ausfuhr von nuklearen Gütern in keiner Weise ein. Sie erleichtern lediglich die Verhandlungen zwischen interessierten privaten Firmen und staatlichen Behörden. Die Kommission beantragt Ihnen deshalb einstimmig, bei einer Enthaltung, dem Bundesbeschluss zuzustimmen und damit den Bundesrat zu ermächtigen, die beiden Abkom- men zu ratifizieren.
Jagmetti: Die Ausführungen des Kommissionspräsidenten haben Ihnen die ganze Problematik und auch die Gründe gezeigt, weshalb die Kommission für Eintreten und für Genehmigung ist. Ich möchte nur noch einen Punkt etwas hervorheben, weil er vielleicht für unsere Zustimmung und auch für die nachherige Handhabung von Bedeutung ist. Diese beiden Abkommen ersetzen das schweizerische Bewilligungssystem nicht. Es wird also nach schweizeri- schem Recht nach wie vor eine Bewilligung für Einfuhr und Ausfuhr sowohl von Stoffen wie von Anlagen notwendig sein. Diese Bewilligung wird damit nicht zum vornherein
erteilt. Unser nationales Recht bleibt also voll gewahrt, auch in dieser Beziehung. Das schien mir noch kurz erwähnens- wert zu sein.
Frau Bührer: Die Abkommen über nukleare Zusammenar- beit mit Australien und China bringen Vereinfachungen und Erleichterungen für alle Geschäfte im Nuklearbereich. Die Frage, die ich mir stelle, ist: Wollen und sollen wir diese Geschäfte vereinfachen, erleichtern und damit fördern? Auch wer nicht auf dem Boden der Atomkraftwerkgegner steht, müsste sich zumindest die Frage stellen, ob der Zeit- punkt für diese Abkommen glücklich gewählt ist. Wir stehen am Vorabend entscheidender Volksabstimmungen über die Atomkraftfrage. Ist es da politisch klug, Verträge mit so langer Laufzeit abzuschliessen? Das ist die eine Frage. Es sprechen auch sachliche Gründe gegen diese Abkom- men. Die Abkommen geben ein Bild von der unglaublichen Kompliziertheit der Geschäfte mit Nukleargütern. Es geht nicht ohne dichtes Sicherheitsnetz rund um diese heisse Ware, damit nicht etwa aus friedlichem Material unfriedli- ches werde. Welche Illusionen! Wir wissen längst, dass das Sicherheitsnetz Lücken hatte und - so ist zu befürchten - noch hat. Die Abkommen zeigen auch mit jeder wünschba- ren Deutlichkeit, in welch mehrfache Abhängigkeit sich ein Nutzer von Atomenergie begibt, der weder eigenes Uran noch eine eigene Anreicherungsanlage, noch eine Wieder- aufbereitungsanlage, noch - trotz jahrelangem Stochern im Untergrund - eine Endlagerstätte für den Abfall besitzt. Die Abkommen vereinfachen und erleichtern die Wege vom Uran zum gebrauchsfertigen Brennelement. Soweit kann ich die positive Bewertung der Abkommen für die Schweiz akzeptieren, zumal ja nicht zur Diskussion steht, dass wir die Atomkraftwerke von einem Tag auf den andern abstellen wollen.
Als äusserst bedenklich erachte ich jedoch die in der Bot- schaft erwähnte Möglichkeit, abgebrannte Brennelemente aus unseren AKW nach China zu schicken. Der Gedanke, derart gefährliches Material um den halben Erdball zu jagen, ist geradezu unerträglich, ganz abgesehen davon, dass sich aus abgebrannten Brennstaben Atombombenmaterial gewinnen lässt.
In der Botschaft nicht erwähnt, aber seit einiger Zeit im Gerede ist die Möglichkeit, unseren hochradioaktiven Abfall nach China zu exportieren. Auch solcher Atommülltouris- mus mit all seinen Risiken würde durch diese Abkommen erleichtert, und dazu kann ich nicht Hand bieten. Das wäre eine neue Art von Kolonialismus übelster Sorte, eine Schande für die reiche Schweiz, die sich mit harten Franken sozusagen ein Stück der Wüste Gobi kaufen und sich so ein Problem vom Hals schaffen würde, ohne es zu lösen. Ich sage auch nein zur Möglichkeit, dass die Schweiz dank den Erleichterungen, die diese Abkommen bringen, tatkräftig und natürlich profitabel zum Ausbau und zur Verbreitung der Atomenergie beiträgt. Wenn wir im Ausland helfen, Anlagen zu bauen, dann haben wir nachher keinerlei Ein- fluss auf die Betriebssicherheit dieser Anlagen, und es liegt auch nicht in unserer Hand, rechtzeitig die nötigen Erneue- rungen zu veranlassen. Im Bereich Atomenergie erträgt es aber nicht nur keine menschlichen Irrtümer, auch Material- schwächen sind tödlich. Eine solch gefährliche Technik darf nicht weiterverbreitet werden, schon gar nicht in Ländern, die möglicherweise aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sein könnten, jederzeit alles Nötige für die Sicher- heit ihrer Kernanlagen zu tun.
Ich stimme diesen Abkommen nicht zu; sie sind anachroni- stisch. Das Ende des Atomzeitalters ist in Sicht. Es bleibt zu hoffen, dass es kein Ende mit Schrecken sein wird.
M. Aubert, président de la Confédération: Je rends hom- mage à Mme Bührer d'avoir tenu ces propos et d'avoir affirmé son intime conviction sur le problème nucléaire. Cependant, permettez-moi, aujourd'hui, de vous demander de ne pas ouvrir le débat sur celui-ci.
Actuellement, nous avons en Suisse des centrales qui fonc- tionnent avec des matériaux nucléaires. Nous devons donc
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résoudre le problème de l'approvisionnement. Vous con- naissez les difficultés que nous avons eues avec le Canada qui refusait de nous livrer des matières fissiles à des condi- tions acceptables pour nous.
En signant un accord avec l'Australie, qui est un des plus importants fournisseurs d'uranium du monde, nous avons la possibilité de diversifier l'approvisionnement de notre pays. Il ne s'agit pas de prendre une décision sur la construction de nouvelles centrales nucléaires, mais simplement d'assu- rer l'approvisionnement de celles qui existent et qui sont, pour l'instant, nécessaires à la consommation énergétique de la Suisse.
A propos de l'accord avec la Chine, on a reproché à la Suisse d'exporter ses éléments combustibles irradiés. Vous connaissez la politique du Conseil fédéral qui a été exprimée dans une réponse à une question ordinaire déposée par Mme Morf, le 16 mars 1987, intitulée «Déchets nucléaires, exportation vers la Chine». Le gouvernement a affirmé que, dans la mesure du possible, la Suisse désire stocker les éléments de combustibles irradiés à l'intérieur de ses fron- tières.
Avec la Chine, le problème s'est posé de façon différente, car c'est à sa demande que des entretiens ont eu lieu à Berne pour une éventuelle exportation de combustibles irradiés de Suisse en Chine. L'accord avec la Chine présente la même caractéristique que celui que nous vous proposons de conclure avec l'Australie: diversification de la prove- nance d'uranium pour la Suisse. En outre, à propos de notre industrie d'exportation, je rappelle que la Chine a déjà conclu avec le Japon, la République fédérale d'Allemagne, les Etats-Unis, la France et la Belgique des accords bilaté- raux pour la construction, jusqu'en l'an 2000, de dix nou- velles centrales nucléaires d'une moyenne de 10 000 méga- watts.
L'industrie suisse, qui en a les capacités technologiques, aurait la possibilité de participer à ce marché. Je ne me prononce pas sur la moralité ou l'immoralité d'une centrale nucléaire. J'expose simplement des faits.
Outre les intérêts de l'industrie d'exportation et la fourniture d'uranium, la Chine - à sa demande - nous offre la possibi- lité d'exporter le combustible irradié. Ces éléments sont suffisamment éloquents pour que - dans l'intérêt de la Suisse - on accepte ces accords. M. Jagmetti a eu raison de confirmer qu'ils ne sont que la base qui régit les garanties de non-prolifération. La réalisation de la coopération relève de la compétence et de la responsabilité des entreprises pri- vées. Ces accords n'impliquent donc aucun engagement concret de la part de la Confédération. Il est important de signaler ce point. Je vous remercie de l'avoir fait.
J'estime que la ratification de ces accords est dans l'intérêt de notre pays et je vous prie de donner suite à la demande qui vous est adressée par le Conseil fédéral et par votre commission unanime.
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Lauber, Berichterstatter: Im Ingress, deutscher Text, hat sich ein Fehler eingeschlichen: Es sollte natürlich heissen: «Gestützt auf Artikel 8 der Bundesverfassung» und nicht «der Bundesversammlung».
Angenommen - Adopté
Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes Dagegen
35 Stimmen 4 Stimmen
An den Nationalrat - Au Conseil national
87.059
Umweltkriegsübereinkommen Convention sur la guerre de l'environnement
Botschaft und Beschlussentwurf vom 16. September 1987 (BBI III, 797) Message et projet d'arrêté du 16 septembre 1987 (FF III, 765)
Antrag der Kommission Eintreten und Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Proposition de la commission Entrer en matière et adhérer au projet du Conseil fédéral
Affolter, Berichterstatter: Es besteht auch hier nicht der geringste Zweifel, dass wir Abkommen solcher Art, mit der- art martialischen Titeln, beitreten bzw. dass wir sie ratifizie- ren müssen, selbst wenn wir - wie in der Botschaft in eher klagendem Ton nochmals betont wird - als Nichtmitglied der Uno nicht ins Verhandlungsgeschehen eingreifen konn- ten. Wir hätten übrigens auch als Uno-Mitgliedstaat hier kaum Einfluss nehmen können, weil gerade in dieser heis- sen Materie im Grunde genommen nur die Supermächte das Sagen haben können. Aber derartige internationale Bemü- hungen liegen exakt auf der Linie der schweizerischen Rüstungskontroll- und Abrüstungspolitik, wie wir sie seit Jahrzehnten nicht nur im Departement für auswärtige Ange- legenheiten, sondern auch beim Eidgenössischen Militärde- partement unterstützen und verfolgen.
Hauptsächlicher Inhalt dieses Uebereinkommens mit dem furchterregenden Titel ist ein Verbot absichtlich ausgelöster Naturereignisse grossen Ausmasses als Mittel der militäri- schen Kriegsführung. Ein solches Verbot können wir natür- lich ohne die geringsten Hemmungen auf uns nehmen, denn die Schweiz verfügt über keinerlei Techniken - wenig- stens zurzeit, aber auch in absehbarer Zukunft nicht -, die hier in Frage kämen. Zu denken ist an künstlich ausgelöste Erdbeben oder allgemein Eingriffe in das ökologische Gleichgewicht der Erde oder gar in extraterrestrische Zustände wie lonosphäre oder Ozonschicht. Wenn wir auch über diese Techniken verfügen könnten, dächte doch in diesem Lande niemand daran, sie gegen einen anderen Staat anzuwenden.
Trotzdem kam in unserer Kommission eine gewisse Skepsis zutage, und zwar wurde nicht etwa die Notwendigkeit des Beitritts zum Uebereinkommen in Frage gestellt, sondern dessen praktische Anwendbarkeit. Es gab eine Reihe von Fragen, und die Antworten darauf waren nicht ohne weite- res geeignet, die Zweifel auszuräumen. Sie haben mich in den letzten Tagen veranlasst, zum Thema Umweltkriegsbe- drohung auch noch die zuständigen Armeeinstanzen zu befragen und eine entsprechende Dokumentation anzufor- dern. In der Kommission wurde vor allem auch die Definition der in Frage kommenden umweltverändernden Techniken
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Nukleare Zusammenarbeit. Abkommen mit Australien und China Coopération nucléaire. Accords avec l'Australie et la Chine
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1987
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Sessione invernale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
07
Séance
Seduta
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Datum 10.12.1987 - 08:00
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