Délégation parlementaire auprès de l'AELE. Rapport
52
E 6 mars 1990
Arrêté fédéral concernant l'approbation de l'Accord inter- national de 1989 sur le jute et les articles en jute
Gesamtberatung - Traitement global du projet
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Titre et préambule, art. 1, 2
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 36 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
89.082
·Zolltarifarische Massnahmen 1989/II Tarif des douanes. Mesures 1989/11
Bericht und Beschlussentwurf vom 10. Januar 1990 (BBI I, 189) Rapport et projet d'arrêté du 10 janvier 1990 (FFI, 161)
Antrag der Kommission Eintreten und Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Entrer en matière et prendre acte du rapport
Schönenberger, Berichterstatter: Der Bundesbeschluss über die Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen befasst sich einerseits mit der Aenderung des Gebrauchstarifs 1986 und andererseits mit der Verordnung über die Zollansätze für Waren aus der Efta und den EG (Handelsverordnungen). Bei der Aenderung des Gebrauchstarifs von 1986 geht es um die Einfuhr von Rohkaffee, der nach den Ergebnissen der Uru- guay-Runde vom Dezember 1988 in Montreal zu einem ermäs- sigten Zollansatz aus den Entwicklungsländern in die Schweiz hätte eingeführt werden können. Nun wird die Zollpräferenz aber nur gewährt, wenn ein Ursprungszeugnis vorliegt. Da der Kaffee jedoch in ganzen Schiffsladungen exportiert und die Bestimmung der einzelnen Partien erst nach der Verschiffung bekannt ist, können die Exporteure unsere Bedingungen im Ursprungsland nicht erfüllen. Damit ist aber auch die Zulas- sung der beschlossenen Zollpräferenz unmöglich.
Dies hat den Bundesrat veranlasst, insbesondere, weil sämt- licher Rohkaffee aus den Entwicklungsländern kommt, den Normalansatz der massgeblichen Tarifnummer auf den 1. Ja- nuar 1990 autonom auf das Niveau des bisher gültigen Präfe- renzsatzes zu senken. Damit kommen nun alle Einfuhren von Rohkaffee in den Genuss des ermässigten Ansatzes.
Die Aenderung der Verordnung über die Zollansätze für Waren aus der Efta und den EG (Freihandelsverordnung) vom 18. Oktober 1989 ist notwendig geworden wegen des Zu- satzprotokolles vom 12. Juli 1989 zum «Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäi- schen Wirtschaftsgemeinschaft betreffend die Beseitigung be- stehender und die Verhinderung neuer mengenmässiger Be- schränkungen bei der Ausfuhr sowie von Massnahmen glei- cher Wirkung». Dieses Zusatzprotokoll wird den eidgenössi- schen Räten auch im Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 89/1 + 2 zur Genehmigung unterbreitet.
Nach Artikel 6 Absatz 3 dieses Zusatzprotokolles wird es ab 1. Januar 1990 angewendet, falls sich die Vertragsparteien den Abschluss der Verfahren nicht bis zu diesem Zeitpunkt notifi- ziert haben. Der Bundesrat hat daher beschlossen, das Zu- satzprotokoll gemäss Artikel 2 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über aussenwirtschaftliche Massnahmen vom 1. Ja- nuar 1990 an vorläufig anzuwenden und die sich daraus erge- benden Zollansätze vorläufig in Kraft zu setzen. Dies hat zur
Aufhebung der Ausfuhrzölle auf verschiedenen in der Bot- schaft erwähnten Waren geführt. Diese zwischen den einzel- nen Efta-Staaten und der EWG vereinbarte Liberalisierung der Ausfuhren wurde ferner, gestützt auf einen entsprechenden Efta-Ratsbeschluss vom 16. November 1989, auch auf den Verkehr zwischen den Efta-Staaten ausgedehnt.
Die einstimmige Aussenwirtschaftskommission beantragt Ih- nen, auf die Vorlage einzutreten und dem Bundesbeschluss über die Genehmigung von zolltarifarischen Massnahmen zu- zustimmen.
Präsident: Die Kommission beantragt Ihnen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen.
Zustimmung - Adhésion
Eintreten wird ohne Gegenantrag beschlossen Le conseil décide sans opposition d'entrer en matière
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer au projet du Conseil fédéral
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Beschlussentwurfes 27 Stimmen (Einstimmigkeit)
An den Nationalrat - Au Conseil national
90.004
Parlamentarische Delegation bei der Efta. Bericht Délégation parlementaire auprès de l'AELE. Rapport
Herr Gadient unterbreitet im Namen der Schweizer Delega- tion beim Efta-Parlamentarierkomitee den folgenden schrift- lichen Bericht über die 14. ordentliche Tagung in Helsinki vom 25. und 26. Mai 1989 und über die dritte Begegnung mit der Aussenwirtschaftskommission des Europäischen Parlaments in Brüssel vom 30. November 1989
(Texte français voir Bulletin officiel du Conseil national, session de printemps 1990):
1989 war auch für die Efta ein ereignisreiches Jahr. Es sah den Beginn tiefgreifender Veränderungen in den Efta-EG-Bezie- hungen, die bis zur Verwirklichung der vier Freiheiten des EG- Binnenmarktes (freier Güter-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr) innerhalb eines die Efta-Länder und die Eu- ropäischen Gemeinschaften umfassenden einheitlichen Euro- päischen Wirtschaftsraumes führen könnten.
Auslösender Faktor dieser Entwicklung war die Rede von EG- Kommissionspräsident Jacques Delors vor dem Europäi- schen Parlament in Strassburg am 17. Januar 1989 zu Beginn der neuen vierjährigen Amtsperiode der EG-Kommission, worin er sich auch mit den EG-Efta-Beziehungen auseinander- setzte. Er fragte sich, ob der durch die Erklärung von Luxem-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Zolltarifarische Massnahmen 1989/II Tarif des douanes. Mesures 1989/II
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Anno
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II
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
02
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.082
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Numero dell'oggetto
Datum
06.03.1990 - 08:00
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52-52
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