Interpellationen. Gatt und Landwirtschaft
1701
Frage 78: Leutenegger Oberholzer. Erster Schritt zum Ausstieg Premier pas vers l'abandon du nucléaire
In den Abstimmungsunterlagen hielt der Bundesrat fest: «Die Moratoriums-Initiative ist ein erster Schritt zum Ausstieg aus der Kernenergie.» Die Stimmenden haben nun Ja gesagt zum er- sten Schritt zum Ausstieg.
Welche Schritte unternimmt nun der Bundesrat, um diesen Aus- stieg einzuleiten und damit dem Volksentscheid nachzuleben?
Schriftliche Antwort des Bundesrates
Wie bereits in der Antwort auf die Fragen der Nationalräte Bo- denmann, Bär und Hubacher erläutert, hat das Volk nicht Ja gesagt zum Ausstieg aus der Atomenergie. Deshalb sind keine Schritte zu unternehmen, um diesen Ausstieg einzuleiten. Um dem Moratorium gerecht zu werden, müssen aber alle Möglichkeiten neuer Energiegewinnung, gerade im Bereich der Alternativenergie, ausgelotet werden.
Ebenso müssen aufgrund des Energieartikels und des Ener- gienutzungsbeschlusses die Kompetenzen für eine forcierte Energiesparpolitik ausgeschöpft werden.
Erst wenn diese Anstrengungen Früchte tragen, das heisst, erst wenn wir wissen, wie wir den Strom aus den Kernkraftwer ken ersetzen können, können wir aussteigen aus der Atom- energie.
Frage 79: Ammann. Kürzung der Abgeltungen an die SBB Prestations d'intérêt public. Indemnisation des CFF
Kürzlich wurde bekannt, dass der Bund beabsichtigt, die Ab- geltungen an die SBB ab 1991 massiv (um 50 bis 80 Millionen Franken pro Jahr) zu kürzen. SBB-Sprecher erklärten, die Bun- desbahnen sähen sich deshalb über die schon bisher geplan- ten Massnahmen hinaus (Umwandlung von Stationen in un- bediente Haltestellen, Umstellung von Regionalverkehr auf die Strasse sowie Tariferhöhungen) zu verschiedenen zusätzlichen Sparmassnahmen veranlasst.
Sind diese Meldungen zutreffend, und wenn ja, welche Strecken, Stationen und Tarife sind von den zusätzlichen Mass- nahmen betroffen?
Wie beurteilt der Bundesrat diese allein finanzpolitisch moti- vierten Sparübungen im Lichte einer kohärenten Politik in den Bereichen Verkehr, Energie, Umwelt, Luftreinhaltung und Ver- sorgungssicherheit (Erdöl, Golfkrise)?
Schriftliche Antwort des Bundesrates
Die Abgeltung für die Tariferleichterung wurde ebenfalls ge- kürzt, da eine externe Studie auf eine geringere Entschädi- gungsberechtigung hindeutet. Darum kann davon nicht ein- fach abgeleitet werden, die Tariferhöhung gehe auf diese Kür- zung zurück. Sie entspricht vielmehr den tatsächlichen Be- dürfnissen.
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90.674
Dringliche Interpellation Jung Gatt-Verhandlungen und Landwirtschaft Interpellation urgente Jung Négociations du GATT et politique agricole
Wortlaut der Interpellation vom 17. September 1990
Was gedenkt der Bundesrat im Rahmen der Gatt-Verhand- lungen zu unternehmen, um der Schweiz eine eigenständige und unabhängige Landwirtschaftspolitik gemäss den vier Oberzielen des 6. Landwirtschaftsberichtes zu garantieren? 2. Das Sonderstatut im Rahmen des Gatt bildet die völker- rechtliche Grundlage des Schweizerischen Aussenhandelsin- strumentariums. Der Bundesrat hat festgehalten, dass auf das Sonderstatut, ohne dass im Gatt gleichwertige Regeln veran- kert werden, nicht verzichtet wird. Wie beurteilt der Bundesrat die Aussicht auf ein günstiges Ergebnis im Bereich der Regel- verhandlungen und auf die diesbezügliche Stellung des Son- derstatutes?
Im Gatt wird zurzeit ein dreifacher Ansatz zum Abbau des Schutzes und der Stützung der Landwirtschaft in Betracht ge- zogen, der für alle Länder verbindlich sein soll. Wird der Bun- desrat in diese Verhandlungen eintreten, und wie gedenkt er den Schutz der schweizerischen Landwirtschaft sicherzustel len?
Wie gedenkt der Bundesrat den heutigen Selbstversor- gungsgrad zu halten, falls an der Grenze auf mengenmässige Einfuhrbeschränkungen verzichtet und die verschiedensten, heute sehr vorteilhaften Abschöpfungssysteme in Zölle, die über kurz oder lang abgebaut werden müssen, umgewandelt würden?
Der schweizerischen Landwirtschaft erwachsen durch Auf- lagen im Gesetzgebungsbereich (Tierschutz, Umweltschutz, Kontingentierungen, Höchstbestandesgrenze usw.) verzerrte und nicht vergleichbar hohe Produktionskosten. Wie gedenkt der Bundesrat in den Gatt-Verhandlungen diesen Konflikt zu lösen, und wie gedenkt er solche Wettbewerbsverzerrungen zu neutralisieren und auszuschliessen?
Falls der Handel mit Agrarerzeugnissen liberaler gestaltet wird, ist die Gefahr sehr gross, dass sich diejenigen Produkte durchsetzen, die die geringsten ökologischen Auflagen erfül- len mussten. Eine Verlagerung in Länder, die in bezug auf Um- weltfragen weniger sensibilisiert sind, verbunden mit einem weltweiten Oekodumping, wäre die Folge. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit die Anliegen der Oekologie in den Verhandlungen des Gatt ihren Niederschlag finden? 7. Wie gedenkt der Bundesrat im Rahmen der Gatt-Verhand- lungen die Multifunktionalität der schweizerischen Landwirt- schaft zu erhalten und auch abzugelten?
Texte de l'interpellation du 17 septembre 1990
Que pense entreprendre le Conseil fédéral dans le cadre des négociations du GATT pour garantir à la Suisse une politi- que d'autonomie et d'indépendance agricole, conformément aux quatre objectifs primordiaux énoncés dans le sixième Rapport sur l'agriculture?
Le statut particulier dont jouit la Suisse au sein du GATT constitue l'assise de droit public international des instruments de la politique économique étrangère de la Suisse. Le Conseil fédéral a stipulé qu'il ne saurait renoncer à ce statut sans obte- nir des règles équivalentes en échange. Comment ce même Conseil fédéral juge-t-il les chances d'arriver ici à un résultat appréciable par des négociations?
Le GATT envisage à l'heure actuelle trois mesures contrai- gnantes pour tous les pays en vue de restreindre la protection et le soutien accordés aux agricultures nationales. Le Conseil fédéral entrera-t-il en matière dans ces discussions et com- ment pense-t-il assurer la protection de l'agriculture suisse?
45-N
N
1er octobre 1990
1702
Interpellations. GATT et politique agricole
Comment le Conseil fédéral envisage-t-il de maintenir le de- gré d'autoapprovisionnement actuel au cas où l'on renonce- rait à limiter les contingents à la frontière ou au cas où l'on transformerait en droits de douane les systèmes des prélève- ments, qui sont aujourd'hui encore très avantageux mais qu'il faudra supprimer tôt ou tard?
Dans bien des domaines (la protection des animaux, la pro- tection de l'environnement, les contingentements, les effectifs maximum), la législation impose aux agriculteurs suisses des coûts de production déformés et incomparablement élevés. Comment, lors des négociations du GATT, le Conseil fédéral pense-t-il résoudre ce conflit et comment estime-t-il pouvoir neutraliser voire exclure de telles distorsions de la concur- rence?
Si le commerce de produits agricoles venait à se liberaliser, il y a fort à parier que le marché serait alors envahi par des pro- duits qui ne répondent qu'aux critères écologiques minimum. Il s'ensuivrait aussi un déplacement de la production vers des pays moins sensibles que le nôtre aux problèmes de la protec- tion de l'environnement et, inévitablement, un dumping écolo- gique mondial. Que pense faire le Conseil fédéral pour que les arguments écologiques soient entendus lors des négocia- tions du GATT?
Comment, dans le cadre des négociations du GATT, le Con- seil fédéral pense-t-il maintenir, mais aussi indemniser, les multiples fonctions de l'agriculture suisse?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Berger, Blatter, Blocher, Bühler, Bürgi, Columberg, Daepp, Diener, Dormann, Engler, Fischer-Hägglingen, Hari, Hess Otto, Kühne, Luder, Meier- Glattfelden, Müller-Wiliberg, Nussbaumer, Philipona, Ruck- stuhl, Rutishauser, Rüttimann, Savary-Vaud, Schnider, Schwab, Stocker, Wanner, Wyss William, Zwingli (29)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die laufende Uruguay-Runde des Gatt wird voraussichtlich im Dezember 1990 zum Abschluss kommen. Die Entwicklung der Verhandlungen im Agrarbereich und insbesonders die Hal- tung der Schweiz geben in landwirtschaftlichen Kreisen zu grosser Besorgnis Anlass. Schritt für Schritt werden Teile der ursprünglichen Position der Schweizer Delegation aufgege- ben. Es besteht die Gefahr, dass der bäuerliche, bodenab- hängige Familienbetrieb dem internationalen Handel geopfert wird und dass dadurch die schweizerische Landwirtschaft ihre nichtlandwirtschaftlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen könnte. Die Hektik der Verhandlungen und die Widersprüch- lichkeiten der Information verbreiten grosse Angst und Ban- gen. Die Verunsicherung in der Landwirtschaft ist gross. Ich bitte daher den Bundesrat um Beantwortung folgender Fra- gen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 1. Oktober 1990
Rapport écrit du Conseil fédéral du 1er octobre 1990
Von Beginn der Uruguay-Runde im Jahr 1986 an hat die Schweiz ihre Verhandlungsposition beibehalten. Ständig ver- langte sie die Schaffung von Grundsätzen und Verfahren im Gatt, welche den multifunktionalen Zielsetzungen der Land- wirtschaft gerecht werden. Immer verfocht die Schweiz den Standpunkt, dass die nichtwirtschaftlichen Zielsetzungen der Landwirtschaftspolitik (Umweltschutz, Bewahrung des Famili- enbetriebes, Versorgungssicherheit, dezentrale Besiedelung usw.) angemessene Schutz- und Stützungsmassnahmen rechtfertigen. In dieser Ueberzeugung hat die Schweiz stets die Erarbeitung von Gatt-Regeln gefördert, welche einen si- cheren und beständigen Rahmen für die langfristige Entwick- lung der Landwirtschaft bilden sollten. Dafür wird sie sich auch in Zukunft einsetzen. Bereits gelang es, hier einige konkrete Ergebnisse zu erzielen:
die nichtwirtschaftlichen Zielsetzungen finden heute starken Rückhalt in den Agrarverhandlungen;
die Idee, dass die Gatt-Regeln den Besonderheiten der Landwirtschaft anzupassen sind, stösst auf allgemeine An- nahme;
zudem besteht Uebereinstimmung, dass das endgültige Verhandlungsresultat notwendigerweise sowohl allgemeine Regeln als auch konkrete Verpflichtungen, nach denen die Schutz- und Stützungsmassnahmen teilweise und fortschrei- tend abzubauen sind, enthalten muss; gemäss dem Ent- scheid im Rahmen des Gatt vom April 1989 bilden diese bei- den Elemente ein unteilbares Ganzes.
Für die Schweiz setzt die Verwirklichung der nichtwirtschaft- lichen Ziele die Schaffung von Gatt-Regeln voraus, welche
es ihr erlauben, mengenmässige Einfuhrbeschränkungen für gewisse Güter beizubehalten, insbesondere für diejenigen, welche im Inland einer wirksamen Produktionsbeschränkung unterliegen;
ausdrücklich oder stillschweigend einräumen, dass ein be- stimmtes Mass an Grenzschutz unabdingbar und deswegen nicht verhandelbar ist;
es ihr gestatten, ihre Landwirtschaft mittels nicht produkte- gebundenen Direktzahlungen zu stützen, um bestimmte Gruppen von Landwirten, wie die Bergbauern, oder insbeson- dere ein bestimmtes Verhalten, wie den Anbau mit umwelt- schonenden Methoden, zu fördern.
Die Idee, dass bestimmte Formen der internen Stützung, wel- che nicht an die Produktion gekoppelt sind, zulässig sind, fin- det in den Verhandlungen weitgehende Zustimmung. Anders verhält es sich bei den mengenmässigen Einfuhrbeschrän- kungen. Die Schweiz wird weiterhin kämpfen, um hier ihrer Auffassung Geltung zu verschaffen.
Aus rechtlicher Sicht kann die Schweiz nicht ohne ihr Einver- ständnis dazu veranlasst werden, ihren besonderen Status zu verlassen. Jedoch gilt es zu bedenken, dass in den Verhand- lungen starke Pressionen bestehen, welche darauf abzielen, alle Sonderstatute abzuschaffen. Deshalb würde sich die Schweiz vermehrtem Druck aussetzen, sollte sie ihr Beitritts- protokoll gegen Verpflichtungen anrufen, welche sich alle Gatt-Vertragsstaaten auferlegen, um Schutz- und Stützungs- massnahmen abzubauen.
Das Schweizer Verhandlungsziel besteht darin, Gatt-Regeln festzulegen, welche es erlauben, unserer Landwirtschaft ei- nen angemessenen Schutz ohne Sonderstatut zukommen zu lassen. Dies würde uns ermöglichen, in autonomer Weise dar- auf zu verzichten. Offensichtlich kann es nicht darum gehen, unser Sonderstatut in die allgemeingültigen Normen aufzu- nehmen. Es handelt sich vielmehr darum, die Möglichkeit zu erhalten, mittels eines gewissen Grenzschutzes die Verwirkli- chung der nichtwirtschaftlichen Zielsetzungen unserer Land- wirtschaftspolitik sicherzustellen. Sollte dies nicht gelingen, so wird die Schweiz ihr Beitrittsprotokoll aufrechterhalten.
Interpellationen. Gatt und Landwirtschaft
1703
hervor, dass sich die Schweiz bereits verpflichtet hatte, auf der- artige Verhandlungen einzutreten. Jedoch wird sie konkrete Verpflichtungen nur unter der ausdrücklichen Bedingung ein- gehen, dass die Verwirklichung der nichtwirtschaftlichen Ziele ihrer Landwirtschaftspolitik sichergestellt ist, insbesondere durch die Schaffung geeigneter Gatt-Regeln (vgl. Frage 1). In jedem Fall entspricht eine gewisse Senkung des Preisniveaus den landesinternen Erfordernissen, da die staatliche Preisstüt- zungspolitik an ihre Grenzen gestossen ist, indem sich ein be- deutender Teil der Bevölkerung durch die hohen Preise veran- lasst sieht, sich im benachbarten Ausland mit Agrarerzeugnis- sen einzudecken. Sollte sich die Preisschere weiter öffnen, so ist mit zunehmenden Einkäufen im Ausland zu rechnen, so dass sich die Schweizer Landwirtschaft empfindlichen Er- tragseinbussen ausgesetzt sähe. Dieses Szenario würde sich auch insofern nachteilig auswirken, als es die Schockbewe- gung im Landwirtschaftsbereich zunächst verzögert, sodann aber verstärkt, welche im Falle einer vollständigen Annähe- rung der Schweiz an die EG Platz greifen könnte.
In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Schweiz in gewissen Sektoren, welche international zu heftigen Diskus- sionen Anlass geben (z. B. Milchprodukte, Brot- und Futterge- treide, Rind- und Schweinefleisch), über einen hohen Selbst- versorgungsgrad verfügt. Hier hat sich der Selbstversor- gungsgrad über die letzten zehn Jahre auf nahezu 100 Pro- zent, teilweise auch darüber, erhöht. Angesichts dieser Tatsa- che erweist sich die Argumentation, nach welcher die Schweiz wegen ihres relativ geringen gesamten Selbstversorgungs- grades nichts zur Wiederherstellung der internationalen Agrar- märkte durch Gewährung eines minimalen Marktzutritts beizu- tragen hätte, als zunehmend dürftiger. Hier gilt es einzusehen, dass wir uns in einer schwachen Verhandlungsposition befin- den.
5./6. Der Bundesrat ist sich der vielfachen Auflagen bewusst, denen sich die Schweizer Landwirtschaft ausgesetzt sieht. Um dieser Lage Rechnung zu tragen, verteidigt die Schweiz nach- drücklich die Haltung, dass insbesondere Produkte, welche einer strikten Mengenkontingentierung unterliegen (vor allem die Milch), weiterhin in den Schutz von mengenmässigen Ein- fuhrbeschränkungen gelangen können. Ausserdem hat sich die Schweiz im Gatt für die Möglichkeit ausgesprochen, mit- tels Direktzahlungen die zusätzlichen Kosten abgelten zu kön- nen, welche aus Auflagen des Umwelt- und Tierschutzes ent- stehen. Diese Auffassung wird von einem bedeutenden Teil unserer Handelspartner geteilt. Hingegen sind diese weit we- niger geneigt, einem Kompensationssystem zuzustimmen, welches weitgehend auf Importschutz beruht, indem ja Instru- mente bestehen, welche nicht verzerrend auf den internationa- len Handel wirken (Direktzahlungen).
Die Tatsache, dass der Schweiz eine Vorreiterrolle im Umwelt- schutz zukommt, bedeutet jedoch nicht, dass unsere Han- delspartner diese Fragen vernachlässigen. In der Mehrzahl der Staaten hat die Oekologie Auftrieb erfahren, und die Zeit ist reif, dass eine internationale Konzertierung eine gewisse Har- monisierung der entsprechenden Normen hervorbringt. Un- sere diesbezügliche Gesetzgebung hat in Verfolgung an- spruchsvoller Zielsetzungen auch den Interessen der Land- wirtschaft Rechnung zu tragen. Zudem steht es den Schweizer Bauern und dem Handel offen, ihre Anstrengungen zu verstär- ken, um der Oeffentlichkeit durch intensiviertes Marketing den Wert von ökologiegerechten Produkten aufzuzeigen. Damit sollte es besser gelingen, die in der Schweiz für deratige Güter anscheinend bestehende Nachfrage auszuschöpfen.
Die Schweiz wird zudem die Initiative ergreifen, um die Teil- nehmerstaaten der Uruguay-Runde auf die Umweltschutz- problematik hinzuweisen. Zu diesem Zweck wird sie dem- nächst eine Erklärung zur Oekologie abgeben, in welcher sie zur internationalen Konzertierung sowie zu vermehrtem Ein- bezug der ökologischen Zwänge in die Welthandelsregeln aufruft.
90.681
Dringliche Interpellation Zwingli Situation der Landwirtschaft Interpellation urgente Zwingli Situation de l'agriculture
Wortlaut der Interpellation vom 18. September 1990
Der schweizerische Bauernstand und die meisten bäuerlichen Organisationen verfolgen die laufenden Gatt- und EWR-Ver- handlungen mit einem hohen Mass an «Vorschuss-Ver- trauen». Insbesondere vertraute man den zahlreichen beruhi- genden Zusicherungen von Chefbeamten und selbst von Bundesräten.
Inzwischen ist aus zahlreichen Aeusserungen auf einen tief- greifenden Meinungsumschwung zu schliessen. Das anfäng- liche Vertrauen weicht zusehends lähmendem Misstrauen. Viele Bauern sind verunsichert. Sie vermuten, dass sich in den laufenden Gatt- und EWR-Verhandlungen, aber auch in der in- nenpolitischen Auseinandersetzung zwischen verschiedenen Wirtschaftssektoren für die Landwirtschaft existenzbedro- hende Entwicklungen abzeichnen und befürchten, dass die zuständigen Behörden vorhandene Informationen zurückhal- ten.
Um eine unkontrollierte Entladung angestauter Emotionen zu vermeiden, ersuche ich den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fragen:
Welche Auswirkungen sind aus dem gegenwärtigen Stand der Verhandlungen im Gatt, für den EWR oder für andere Inte- grationsprojekte auf unsere Landwirtschaft zu erwarten?
Mit welchen Forderungen und Auflagen anderer Wirt- schaftskreise, die die landwirtschaftlichen Interessen tangie- ren, ist der Bundesrat im Zusammenhang mit den Integrati- onsbestrebungen konfrontiert?
Der Bundesrat hat wiederholt betont, dass die Schweiz nicht auf Abbauverhandlungen eintreten werde, solange nicht ein Regelsystem erarbeitet ist, das jedem Land den nötigen Spielraum für eine eigenständige Agrarpolitik garantiere. Ent- spricht der heutige Stand der Gatt-Verhandlungen diesen Ziel- setzungen?
Wie beurteilt der Bundesrat die Entwicklung der verschiede- nen Existenzgrundlagen der schweizerischen Landwirtschaft, wie Produktions- und Absatzmöglichkeiten, Selbstversor- gungsgrad, Preis- und Kostenniveau, bäuerliches Einkom- men und Strukturentwicklung?
Welche Massnahmen will der Bundesrat ergreifen, um die Erhaltung eines gesunden Bauernstandes und einer lei- stungsfähigen Landwirtschaft zu ermöglichen und damit die Erfüllung der gestellten multifunktionalen Aufgaben unserer Landwirtschaft (siehe Oberziele im 6. Landwirtschaftsbericht) längerfristig zu gewährleisten?
Zahlreiche Delegierte bäuerlicher Organisationen haben im kommenden Herbst schwerwiegende Beschlüsse zu fassen. Sie sind dazu auf sachkundige und objektive Informationen angewiesen. Ich danke dem Bundesrat zum voraus für eine entsprechende Beantwortung.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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1990
Année
Anno
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Volume
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Herbstsession
Session
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Sessione
Sessione autunnale
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
11
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.674
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Datum 01.10.1990 - 14:30
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