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Postulat Gadient
Huber: Ich bitte Sie, dem Vorstoss von Herrn Miville in der Form der Motion zuzustimmen. Ich lasse mich von folgenden Ueberlegungen leiten.
Ich attestiere Herrn Miville, dass er uns mit ausserordentli- chem Geschick ein primär lokales Problem seines Lebens- raumes vorgetragen hat. Wir haben uns im Zusammenhang mit dem Flugplatz im Elsass an den Kosten beteiligt, wir ken- nen das Problem des Zivilschutzes in Ihrem Kanton, und wir wissen auch, welche Grundhaltung eingenommen wurde ge- genüber Energieproduktionsanlagen unmittelbar an den Grenzen. Ich muss Ihnen aber sagen, dass das Problem auch ein allgemeines ist. Das erleben wir sogar in Flächenkanto- nen.
Herr Bundesrat Villiger kennt fraglos die sogenannte Schüt- zenmatte in Lenzburg, wo seit der Zeit des Vorderladers oder noch früher geschossen wird. Ueber dieses Gebiet ist im Zu- sammenhang mit der Schiesstätigkeit eine Umweltverträglich- keitsprüfung durchgeführt worden. Es sind ganz erhebliche rechtliche Probleme aufgetreten, die sogar zu einer Einstel- lung der Schiesstätigkeit an diesem traditionellen Ort führen könnten.
Wir stehen vor der Frage: Ausserdienstliche Schiesspflicht an ungünstigen und an relativ günstigen Orten weiterführen, ja oder nein? Wir müssen eindeutig antworten: Ja - aber mit den nötigen Lärmschutzmassnahmen. Es ist situativ zu entschei- den, welche Lärmschutzmassnahmen anzubringen sind, wo sie anzubringen sind. Ich bin der Meinung, obwohl der Anfang meines Votums anders getönt hat - es ginge darum, den Hin- tergrund vielleicht etwas herauszuarbeiten -, dass das Pro- blem eben nicht nur ein lokales, sondern ein generelles ist. Weil es ein generelles ist und weil wir der Meinung sind, dass an der ausserdienstlichen Schiesspflicht festgehalten werden muss, würde ich Ihnen empfehlen, dem Vorstoss von Herrn Miville in der Form der Motion zuzustimmen.
Rüesch: Es tut Herrn Bundesrat Villiger leid, dass er diese Mo- tion ablehnen muss. Ich begreife, dass es ihm leid tut. Aber uns muss es nicht leid tun, diese Motion zu unterstützen, er- heblich zu erklären und zu überweisen.
Der Nationalrat hat ein Zeichen gesetzt zugunsten des ausser- dienstlichen Schiesswesens, indem er alle Vorstösse abge- lehnt hat, die dieses ausserdienstliche Schiesswesen erledi- gen wollten. Und ich meine, der Ständerat hat heute die Gele- genheit, nachzudoppeln und das zu unterstützen, was der Na- tionalrat bereits getan hat.
Persönlich bin ich als ehemaliger Truppenkommandant vom Wert dieses ausserdienstlichen Schiesswesens immer noch überzeugt, und zwar nicht nur wegen der Ausbildung, son- dern auch wegen der Integrationswirkung in der Truppe. Die- ses Zeichen dürfen wir setzen. Wir sind nicht an den Finanz- plan des Bundesrates gebunden. Wir werden uns dann später über die Kredite unterhalten.
Ich bitte Sie, im Interesse unserer Schützen und der Umwelt Herrn Miville zuzustimmen.
Bühler: Auch ich bin der Meinung, dass die Motion erheblich erklärt werden soll. Ich habe aber eine Detailfrage.
Wir haben alles Interesse daran, dass Schiessplätze regionali- siert werden. Besteht eine Möglichkeit, dass insbesondere re- gionale Schiessplätze eine solche Unterstützung oder Sub- vention erhalten? Wenn ja, haben wir zwei Ziele erreicht, näm- lich dass nicht überall und an jedem Ort geschossen werden muss und Lärm produziert wird, sondern dass wir das ganze regionalisieren können. Ich glaube, die Motion schliesst nicht aus, dass nicht in jedem Falle eine Subvention für den Lärm- schutz bei Schiessanlagen gesprochen werden muss, son- dern dass man hier differenziert vorgehen kann.
Miville: Ich danke eigentlich für die Diskussion, die hier statt- gefunden hat. Ich möchte Herrn Bundesrat Villiger noch fol- gendes sagen:
Der erste Teil seiner Ausführungen war eine Erklärung, dass die Gesetze in diesem Land das und das vorschreiben und
dass die Verordnungen so und so formuliert sind; dass das im- mer so gewesen sei. Also eine Argumentation de lege lata, wie die Juristen sagen.
Mir geht es hier um die lex ferenda: Wo sich Zustände als un- haltbar, als mehr und mehr unhaltbar erweisen, ist das Parla- ment aufgerufen, die entsprechenden Bestimmungen zu än- dern. Deshalb reiche ich eine Motion ein und unter keinen Um- ständen ein Postulat.
Der zweite Teil seiner Ausführungen betraf die finanzielle Seite: Da habe ich nun Verständnis für Sie, Herr Bundesrat Vil- liger, wenn ich an die finanzielle Belastung des Bundes denke. Das kann mich aber von meiner Absicht nicht abbringen, weil ich dieses Anliegen als durch und durch gerechtfertigt erachte. Das alles verbinde ich nun noch mit dem Wunsch, dass im Bunde nie für Dümmeres Geld ausgegeben wird als für das, was ich hier beantrage.
Bundesrat Villiger: Noch eine kurze Bemerkung: Herr Miville hat mit seiner letzten Bemerkung recht, aber ich würde bestrei- ten, dass das im EMD der Fall ist.
Ich habe gehört, was hier gesagt worden ist. Sie sind natürlich völlig frei zu beschliessen, wie Sie wollen. Herr Miville hat si- cher recht, wenn er die Form der Motion wählt für sein Anlie- gen, denn es braucht eine Gesetzesänderung. Herr Rüesch hat mit leisem Lächeln gesagt, er würde dann beim Budget wieder daran denken. Ich denke dann auch wieder daran. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man neuen Anliegen, die populär sind, in den beiden Räten relativ häufig zustimmt. Wenn dann aber in Form des Budgets und des Finanzplans die Rechnung präsentiert wird, tönt es häufig anders, und un- ter dem Titel der Opfersymmetrie und der pauschalen Reduk- tion werden dann Dinge betroffen, die vielleicht noch wichtiger wären als das, was man vorher bewilligt hat.
Ich würde also, wenn ich das den Herren Ruesch, Huber und Miville sagen darf, im Falle Ihrer Zustimmung zur Motion Mi- ville sehr intensiv auch mit Ihrer Gnade bei den Budgetver- handlungen rechnen.
Abstimmung - Vote
Für Ueberweisung der Motion 32 Stimmen (Einstimmigkeit)
90.437
Postulat Gadient Schaffung eines Bundesamtes für Kommunikation Création d'un office fédéral de la communication
Wortlaut des Postulates vom 20. März 1990
Kommunikations- und Medienpolitik stehen im Umbruch. In den letzten Jahren ist ein beeindruckendes Gesetzgebungs- programm eingeleitet und zum Teil verabschiedet worden. Zu denken ist an den Verfassungsartikel 55bis betreffend Ra- dio und Fernsehen, verschiedene Bundesbeschlüsse im Me- dienbereich und an den Entwurf des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen.
Aehnliches gilt für den Kommunikationsbereich, wo das Fern- meldegesetz das 1922 in Kraft gesetzte Telegrafen- und Tele- fonverkehrsgesetz ablösen soll und eine neue europakon- forme Fernmeldeordnung geschaffen werden muss.
Der Vollzug dieser Erlasse, die eine Oeffnung und Liberalisie- rung bringen, ist mit zahlreichen arbeitsintensiven Aufgaben verbunden. Beide Bereiche, Telekommunikation und elektro- nische Medien, sind eng miteinander verknüpft.
12-S
Protection du tracé des voies navigables.
636
E
20 septembre 1990
Heute werden die Aufgaben im Medien- und Telekommunika- tionsbereich von wenigen Leuten im Generalsekretariat des EVED bewältigt. Dies war bisher äusserst rationell und zweck- mässig. Mit Blick auf die kommenden Aufgaben genügt diese rudimentäre Organisationsstruktur nicht mehr.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, die Errichtung eines Bundesamtes für Kommunikation zu prüfen.
Texte du postulat du 20 mars 1990
La politique des médias et de la communication est en muta- tion. Ces dernières années, um imposant programme législatif a vu le jour et a été partiellement approuvé.
Preuves en sont l'article 55bis de la constitution relatif à la ra- dio et à la télévision, divers arrêtés fédéraux dans le domaine des médias et le projet de loi fédérale sur la radio et la télévi- sion.
Le domaine de la communication connaît une situation sem- blable, en ce sens que la loi de 1922 réglant la correspon- dance télégraphique et téléphonique doit être remplacée par une loi sur les télécommunications et s'accompagnera d'une nouvelle réglementation des télécommunications plus con- forme aux normes européennes.
L'exécution de cette législation, visant l'ouverture et la libérali- sation, implique de nombreuses et lourdes tâches. Les deux domaines, télécommunications et médias électroniques, sont intimement liés.
Les tâches relevant des médias et des télécommunications sont assumées par un nombre restreint de collaborateurs du Secrétariat général du DFTCE. Cette solution était parfaite- ment rationnelle et appropriée.
Dans la perspective des tâches futures, cette structure organi- sationnelle rudimentaire ne suffit plus. Le Conseil fédéral est dès lors prié d'examiner la possibilité de créer un office fédéral de la communication.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Seiler, Uhlmann, Zimmerli (3)
Gadient: Die Begründung meines Postulates ist im wesent- lichen im aufliegenden Text enthalten. Das Gesetzgebungs- programm der letzten Jahre im Kommunikations- und medien- politischen Bereich erreicht einen erheblichen Umfang. Ich er- innere an das soeben verabschiedete Radio- und Fernseh- gesetz, an das in der Kommissionsberatung befindliche Fern- meldegesetz, aber auch an verschiedene Bundesbeschlüsse im Medienbereich und schliesslich an den Verfassungsarti- kel 55bis.
Dem Bundesrat und dem EVED werden in diesen Erlassen zahlreiche Aufgaben zusätzlich aufgebürdet. Der Vollzug die- ser Gesetzgebung, aber auch die sich vollziehende Liberali- sierung werden sich nicht mit den heute verfügbaren Organi- sationsstrukturen und personellen Ressourcen bewältigen lassen.
Die Aufgaben im Medien- und Telekommunikationsbereich werden heute von wenigen Leuten im Generalsekreariat des EVED wahrgenommen. Dank ungewöhnlichem Einsatz und entsprechendem Können war das Pensum bis heute zu be- wältigen, aber mit Blick auf die auf uns zukommenden Auf- gaben kann eine derart rudimentäre Organisationsstruktur si- cherlich nicht mehr genügen.
Im Zuge der Beratung des Fernmeldegesetzes zeichnet sich in der Kommission eine strikte Trennung ab zwischen hoheit- lichen und betrieblichen Befugnissen. Eine solche Regelung setzt wiederum und in ganz besonderem Masse voraus, dass das EVED zwingend über ein entsprechendes Führungsin- strument verfügen muss. Gerade weil auch im Fernmeldege- setz, und dann in der Folge im Vollzug desselben, die bundes- rätliche und departementale Mitwirkung eine erhebliche Aus- weitung erfahren wird, kam die Kommission bereits in diesem Stadium zum Schluss, dass mit der Schaffung eines Bundes- amtes für Kommunikation nicht zugewartet werden soll. Die Kommission für die Beratung des Fernmeldegesetzes beauf- tragte dann an ihrer Sitzung vom 11. September die Verwal- tung einstimmig, eine entsprechende Uebergangsbestim- mung im Fernmeldegesetz selber auszuarbeiten und vorzule-
gen, damit das Bundesamt ohne Zeitverzug in diesem Erlass vorgesehen werden kann. Zu diesem Zeitpunkt war das Postu- lat, das wir heute behandeln, bereits traktandiert, aber - Herr Kommissionspräsident Kündig stimmt darin mit mir überein, ich spreche also mit seinem Einverständnis - dessen Ueber- weisung wird die Kommission und auch den Bundesrat darin bestärken, eine entsprechende Regelung im Fernmeldege- setz vorzusehen. Sie werden demnach schon kurzfristig die Gelegenheit haben, bei der betreffenden Gesetzesberatung den definitiven Entscheid zu treffen.
In diesem Sinne ersuche ich Sie höflich, das Postulat zu über- weisen.
Bundesrat Ogi: Ich kann mich kurz fassen. Sie wissen, dass im Kommunikationssektor eine grosse Dynamik festzustellen ist. Sie wissen auch, dass zwei grosse Gesetze in der parlamenta- rischen Beratung sind: das Radio- und Fernsehgesetz einer- seits und das Fernmeldegesetz andererseits. In beiden Geset- zen werden uns verschiedene Aufgaben zugeteilt. Es wird nicht mehr möglich sein, mit einer Handvoll Mitarbeiter all diese Aufgaben, die aus diesen beiden Gesetzen heraus- wachsen, zu übernehmen.
Ich bitte Sie deshalb, das Postulat zu überweisen.
Ueberwiesen - Transmis
87.035
Freihaltung der Wasserstrassen Protection du tracé des voies navigables.
Bericht des Bundesrates vom 15. April 1987 (BBI II, 457) Rapport du Conseil fédéral du 15 avril 1987 (FF II, 466) Beschluss des Nationalrates vom 19. September 1989 Décision du Conseil national du 19 septembre 1989
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht Proposition de la commission Prendre acte du rapport
M. Flückiger, rapporteur: En 1916, le Conseil fédéral a reçu mandat de désigner les voies navigables et les cours d'eau qui pourraient être aménagés aux fins de la navigation et de pren- dre «les mesures nécessaires pour que la navigabilité des sec- tions de cours d'eau désignées par lui ne soit pas compromise par des constructions ou par une modification artificielle du lit». Il a rempli ce mandat en 1923. En effet, l'arrêté du Conseil fédéral, du 4 avril 1923, contient une liste de ces cours d'eau. Il s'agit du Rhin, de Bâle au lac de Constance; de l'Aar, depuis son embouchure dans le Rhin jusqu'au lac de Neuchâtel; de la section de cours d'eau du lac de Bienne au lac de Thoune. Par la suite, la sauvegarde des voies navigables a fait périodique- ment l'objet d'interventions parlementaires. Le Conseil fédéral a fait rapport sur la situation du moment en 1956, 1965 et 1971. En 1973, les Chambres fédérales ont transmis une motion exi- geant qu'une loi sur la protection du tracé des voies naviga- bles soit édictée, que des négociations portant sur l'aménage- ment du Rhin supérieur soient ouvertes, et que d'autres pro- jets d'aménagement de voies navigables soient étudiés. Le Conseil fédéral ordonna la préparation du projet de loi requis mais interrompit ensuite les travaux préliminaires en prévision de la conception globale suisse des transports qui aurait dû in- clure la navigation. Dans la conception globale publiée en 1977, on a notamment proposé d'aménager le cours du Rhin de Bâle jusqu'à l'embouchure de l'Aar. En revanche, l'aména- gement de l'Aar jusqu'au lac de Neuchâtel avait été considéré comme inutile.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Gadient Schaffung eines Bundesamtes für Kommunikation Postulat Gadient Création d'un office fédéral de la communication
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1990
Année
Anno
Band
IV
Volume
Volume
Session
Herbstsession
Session
Session d'automne
Sessione
Sessione autunnale
Rat
Ständerat
Conseil
Conseil des Etats
Consiglio
Consiglio degli Stati
Sitzung
04
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.437
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 20.09.1990 - 08:00
Date
Data
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635-636
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Pagina
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20 019 193
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