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Postulat Vollmer
tersuchung ein. Meist sind es Verkehrsrowdies, die schon ein langes Vorstrafenregister haben und so mehrmals im Jahr frei- gesprochen werden, nur weil nicht festgestellt werden kann, wer mit ihrem Auto gefahren ist.
Eine Bemerkung ist noch anzubringen: nach dem heutigen OBG werden Bussen über 80 Franken einfach im kantonalen Strafregister eingetragen. Dies führt oft dazu, dass der Halter, der von dieser Regelung keine Kenntnis hat, für Uebertretun- gen anderer im kantonalen Strafregister eingetragen wird. Ordnungsbussen sollten grundsätzlich nicht eingetragen wer- den.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Dezember 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 3 décembre 1990
Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Fahrzeughalter für Verfehlungen der Lenker würde einem grundlegenden rechts- staatlichen Prinzip, dem Verschuldensgrundsatz, zuwiderlau- fen und wäre zudem ein unverhältnismässiger Eingriff des Bundesgesetzgebers in das kantonal-prozessuale Zeugnis- verweigerungsrecht. In den Stellungnahmen zum Vernehm- lassungsschreiben des EJPD vom 16. Juli 1984 zur Teilrevi- sion des SVG haben sich die Kantone und begrüssten Organi- sationen fast einhellig gegen eine Haftung des Halters für Ver- kehrsverstösse des nicht eruierbaren Fahrzeugführers ausge- sprochen.
Die Situation lässt sich statt dessen durch prozessual-kanto- nale Regelungen, die den Halter zur Bekanntgabe des Fahr- zeugführers bzw. Täters verpflichten, verbessern. Einzelne Kantone (z. B. Zürich und Graubünden) kennen solche Vor- schriften, die vom Bundesgericht als mit dem Strassenver- kehrsgesetz vereinbar beurteilt wurden.
Formell könnte das Begehren schliesslich ohnehin nicht über eine Revision des Ordnungsbussengesetzes (OBG), sondern allenfalls durch eine Aenderung des schweizerischen Strafge- setzbuches (StGB) realisiert werden. Das Ordnungsbussen- gesetz regelt nämlich lediglich das Verfahren, und der Be- schuldigte behält stets die Möglichkeit, anstelle des speziellen Ordnungsbussenverfahrens das ordentliche Verfahren für Uebertretungen zu verlangen (vgl. Art. 10 Abs. 2 OBG).
Für die Erhöhung der Eintragungslimite der kantonalen Straf- kontrollen, wie sie der Motionär für den Fall der Verwirklichung seines Hauptbegehrens will, bedarf es keiner Gesetzesände- rung. Der Bundesrat bestimmt nach Artikel 5 Absatz 2 OBG, welche Ordnungsbussen einzutragen sind, und hat daher auch die Kompetenz, keine der in der Ordnungsbussenliste aufgeführten Tatbestände mehr als eintragungspflichtig zu er- klären. Einen entsprechenden Vorschlag wird das EJPD, in Er- füllung eines vom Ständerat überwiesenen Prüfungsauftrags (89.417 Postulat Gadient vom 16.3.89: Zentralstrafregisterein- tragungen), demnächst im Rahmen einer Revision der Strafre- gister-, Verkehrszulassungs- und Ordnungsbussenverord- nung in die Vernehmlassung geben.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Scherrer: Wenn ich nicht sehr stark irre, verlangt die Motion Lanz das gleiche wie Herr Ledergerber in seinem Postulat, nämlich die Kausalhaftung des Fahrzeugbesitzers für eine Uebertretung eines Lenkers, der nicht festgestellt werden kann. Wir haben jedoch Ziffer 2 des Postulates Ledergerber bereits abgelehnt. Also bin ich der Meinung, wir sollten hier auch das Postulat ablehnen, damit wir wenigstens vernünftig und folgerichtig vorgehen. Wir können nicht in einem Fall ein Postulat nicht überweisen und dann im anderen ein zweites gleichlautendes überweisen. Da stimmt ja etwas nicht mehr. Ich bitte Sie also, auch das Postulat abzulehnen.
Lanz: Es scheint in diesem Saal Sitte zu werden, nicht schon auf der Liste zu sagen, wer etwas bekämpft und wer nicht. In früheren Zeiten gab es diese Unsitte noch nicht. Aber immer-
hin muss ich Ihnen sagen, dass das Problem selber vom Bun- desrat anscheinend erkannt wurde. Der Bundesrat hat mir bei seiner Antwort gesagt, wie man eigentlich vorgehen sollte. Und weil ich mit der Antwort, dass man auf kantonalem Gebiet vorgehen müsste, zufrieden bin, habe ich mich mit einem Postulat begnügt. Ich möchte ja auch, dass die Eintragungsli- mite ins kantonale Strafregister auf 100 Franken erhöht wird. Aber wenn Sie Motion und Postulat ablehnen, dann gehört das natürlich auch dazu - dann lehnen Sie das auch noch ab. Mir scheint es unhaltbar, dass die kantonale Limite und die Bundeslimite nicht auf gleicher Höhe sind.
Herr Fischer-Seengen hat vorhin gesagt, wer aufgrund wovon bestraft werden sollte, nämlich dann, wenn mit einem typen- geprüften Instrument die Geschwindigkeitsüberschreitung festgestellt werde. Nun gibt es aber Schlaumeier - sie nehmen je länger, je mehr zu -, die es verstehen, mit gewissen Metho- den (weil die Sitzung öffentlich ist, will ich Ihnen diese Metho- den nicht noch klarlegen) die Busse zu umgehen, weil mit der Foto zwar der Wagentyp und die Nummer festgestellt werden können, nicht aber, ob der Führer lange oder kurze Haare hat, weiblichen oder männlichen Geschlechts ist. Diese Schlau- meier würden Sie also nach wie vor bevorzugen.
Alle anständigen Leute in diesem Saal, die das nicht tun wür- den, müssten meinem Postulat - es ist jetzt ein Postulat - zu- stimmen. Die anderen sollen die Schlaumeier bevorzugen.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
64 Stimmen 25 Stimmen
90.804
Postulat Vollmer Erhöhung der Ordnungsbussen im Strassenverkehr Circulation routière. Relèvement des amendes d'ordre
Siehe Jahrgang 1990, Seite 2435 - Voir année 1990, page 2435
Diskussion - Discussion
Präsident: Das Postulat wurde von Herrn Scherrer bekämpft.
Scherrer: Voraussichtlich ist es das letzte Mal, dass ich heute das Wort ergreife. Ich habe eigentlich das Wesentliche in ei- nem früheren Postulat schon vorweggenommen, als es eben- falls um die Erhöhung der Ordnungsbussen ging.
Wir haben heute Tempolimiten, das wissen Sie alle, die an Schikane grenzen. Wir haben eine Behinderung des Privatver- kehrs, die nicht mehr nur eine Schikane ist, sondern die dazu führt, dass die Gesetze zum Teil gar nicht mehr eingehalten werden können, sie sind einfach rein willkürlich. Immer wenn schikanöse Gesetze da sind, lehnt sich der Bürger dagegen auf, missachtet die Gesetze - zum Teil kann man nicht einmal von Unvernunft sprechen - und wird dann gebüsst. Dass er gebüsst wird, wenn er ein Gesetz übertritt, das ist richtig, dage- gen kann man sich nicht wenden. Aber man muss sich dage- gen wenden, dass mit einem Strassenverkehrsgesetz, das im- mer unvernünftiger wird, immer mehr eigentliche Kriminelle «geschaffen» werden und dass vor allem auch die höheren Bussen immer früher einen Eintrag ins Strafregister nach sich ziehen.
Wenn ich denke, wie es um unseren Rechtsstaat bestellt ist, dann finde ich diese übertriebene, harte Verfolgung von Stras- senverkehrssündern - deren Uebertretungen zum grössten Teil nicht gravierender Natur sind - z. B. gegenüber dem Lau- fenlassen von Demonstranten - bedenklich.
Postulat Vollmer
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N
11 mars 1991
Deshalb bitte ich Sie, das Postulat Vollmer abzulehnen und diesem Antrag auf Erhöhung der Ordnungsbussen im Stras- senverkehr nicht zuzustimmen. Ich wäre für eine Erhöhung der Ordnungsbussen, wenn man sich voll hinter diese Rege- lungen im Strassenverkehrsgesetz stellen und sagen könnte: Jawohl, es ist richtig; jemand, der ein Gesetz übertritt, handelt gefährlich. Sehen Sie, wenn Sie heute auf der Autobahn mit 130 km/h fahren statt mit 120 km/h, dann handeln Sie nicht ge- fährlich. Vor ein paar Jahren war es noch erlaubt, und heute bezahlen Sie dafür eine Busse. Wenn die Busse erhöht wird, kommen Sie wenn möglich noch ins kantonale Strafregister, und das ist doch nicht mehr in Ordnung.
Vollmer: Ich möchte nichts auf die Worte erwidern, die Herr Scherrer bei seiner Bekämpfung meines Postulates vorgetra- gen hat. Ich glaube, über diese Auspuffphilosophie, die sich dagegen wehrt, dass Gesetzesübertretungen geahndet wer- · den, über die Tatsache, dass er das als Schikane bezeichnet, lohnt sich nicht, Worte zu verlieren.
Ich möchte hier etwas sagen, weil mir das Postulat und die An- gelegenheit wichtig sind: Niemand glaubt, dass wir allein mit der Erhöhung von Ordnungsbussen und von Bussen über- haupt der zunehmenden Verkehrsverwilderung begegnen können. Es braucht auch immer weitere Massnahmen, wir wis- sen das, es braucht vor allem auch bauliche Massnahmen, da- mit wir diese Verwilderung in den Griff bekommen. Trotzdem scheint es mir wichtig, dass wir hier festhalten, dass sich die Regelung der Ordnungsbussen an sich grundsätzlich sehr be- währt hat. Es ist ein einfaches System, ein unbürokratisches System.
Jetzt stellen wir aber fest, dass seit der Einführung dieser Ord- nungsbussen im Jahre 1973, also vor 18 Jahren, keine Anpas- sung mehr stattgefunden hat. Mit anderen Worten, die Geld- entwertung im Laufe dieser 18 Jahre hat dazu geführt, dass die präventive Funktion, die eigentlich diese Ordnungsbussen haben sollten, weitgehend verlorengegangen ist. Zurzeit erle- ben wir auf unseren Strassen äusserst bedenkliche Entwick- lungen. Allein die Statistiken der Polizeiorgane sprechen neu- erdings wieder eine ganz deutliche Sprache. Wir stellen mas- sive Ueberschreitungen bei den Geschwindigkeiten fest; wir stellen fest, dass immer häufiger Rotlichter überfahren werden usw. Die Folgen dieser massiven Verwilderungen sind gravie- rend, und um diese Folgen geht es mir. Es ist eine Zunahme der Verkehrstoten festzustellen, und zwar vor allem eine Zu- nahme der Opfer bei Kindern und Jugendlichen. Sie sind es, die von Rasern betroffen sind, weil Kinder aufgrund ihrer Ent- wicklung die Geschwindigkeit des herannahenden Fahrzeu- ges noch nicht abschätzen können; sie werden dann über- durchschnittlich oft Opfer dieser Rasereien. Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass mit drastischeren Bussen ganz eindeutig präventive Wirkungen erzielt werden können. Wenn wir hier etwas tun, heisst das, dass wir damit auch konkret Un- fälle vermeiden wollen. Wir wollen damit ganz konkret Men- schenleben schützen.
Ich bin dem Bundesrat deshalb dankbar, dass er bereit ist, das Postulat anzunehmen. Aber ich muss schon sagen, Herr Bun- desrat Koller, ich bin eigentlich ein bisschen enttäuscht und erstaunt, dass der Bundesrat in dieser Angelegenheit nicht schon selbständig gehandelt hat. Es wäre längst fällig gewe- sen, hier eine Anpassung vorzunehmen. Versuchen wir doch wenigstens in den Bereichen, in denen wir gesetzgeberisch und auf Verordnungsstufe Einflussmöglichkeiten haben, auf das Unfallgeschehen einzuwirken, diesen Spielraum auszu- nützen.
Ich hoffe, dass mit der Ueberweisung dieses Postulates der Bundesrat auch endlich ernst macht.
Günter: Eigentlich habe ich mir vorgenommen, mich nicht von Herrn Scherrer provozieren zu lassen. Aber wenn er da mit ruhiger Stimme nun diese grotesken Dinge zum besten gibt, wenn er da ganz ruhig erzählt, dass die Geschwindigkeits- übertretungen nicht so schlimm seien, wenn wir wissen, wie die Unfallkurve rabiat ansteigt, dann ist ein gefährlicher Ver- harmloser am Werk. Es wird verharmlost, wie heute wieder ge- rast wird. Wir können dann in den Spitälern versuchen, die Op-
fer der Schlächterei auf unseren Strassen wieder einigermas- sen auf die Beine zu stellen, Schuldige und Unschuldige - das ist einfach grotesk und makaber.
Wir schlachten auf unseren Schweizer Strassen pro Jahr rund viermal mehr Leute, als die Alliierten im ganzen Golfkrieg verlo- ren haben. Das ist die Realität.
Schreiben Sie auch einmal so viel darüber, oder vielleicht kön- nen wir auch einmal auf dem CNN-Kanal ebenso anschaulich die Opfer auf unseren Strassen darstellen wie diesen grässli- chen Krieg «War in the Gulf»!
Herr Scherrer kommt hierher und verharmlost Tempoüber- schreitungen, nachdem wir vor kurzem auf der N 1 den gröss- ten Crash aller Zeiten erlebt haben, zwar bei Glatteis und Ne- bel, aber nichtsdestotrotz ganz klar als Folge der Raserei.
Wer heute auf der N 1 fährt, weiss, wie es dort zu und her geht, und es ist ein Wunder, dass nicht täglich ein ähnlicher Crash passiert, auch bei besseren Strassenverhältnissen. Ich bin der Meinung, wir sollten wirklich aufhören, Verkehrsfolgen zu ver- harmlosen. Herr Vollmer gibt mit seinem Postulat eine Gele- genheit, auf die Opfer hinzuweisen. Aber ich möchte diese Ge- legenheit auch wahrnehmen, darauf hinzuweisen, dass die Auto-Partei und ihre Exponenten eine enorme Verantwortung dafür haben, dass Leute in diesem Lande umkommen, invalid werden, zu Tode gefahren werden, weil sie Geschwindigkeits- übertretungen massiv verharmlosen und dann den Leuten vorgaukeln, man könne mit irgendwelchen technischen Mass- nahmen und Kursen diese Sache beherrschen. Unfälle sind vor allem eine Sache der Psychologie und des Respekts vor dem Leben, und genau das wird missachtet, wenn man so leichtfertig von Geschwindigkeitsüberschreitungen spricht und sich nicht vor Augen hält, wie viele unserer Landsleute un- ter den Folgen unverantwortlichen Fahrens leiden. Geschwin- digkeitsüberschreitungen müssen bestraft werden, auch · wenn es Prominente betrifft, auch wenn es uns selber betrifft - es geht nicht anders. Wir müssen uns hier am Zügel reissen, anders ist es nicht möglich, dass wir auf unseren Strassen wie- der mehr Ordnung haben, anders geht die Schlächterei wei- ter, und die Unfallquote steigt weiter - doch diese muss jetzt wieder herunterkommen.
Dreher: Ich möchte nicht auf das argumentatorische Niveau des ehrenwerten Doktor Günter heruntersteigen. Die Ge- schwindigkeitslimiten in der Schweiz sind eine politische An- gelegenheit; sie haben mit Sachlichkeit und Sicherheit gar nichts zu tun. Wie Sie wissen: Da war ein Tempo «Waldster- ben», das dann der Bundesrat beibehalten hat, mit der Be- gründung, es fördere die Unfallabnahme. In der Bundesrepu- blik Deutschland (West) haben sie eine wesentlich bessere Unfallentwicklung auf Autobahnen als in der Schweiz. Das ist alles bekannt; aber Sie wollen es nicht glauben, weil es dem von Ihnen so verehrten Bundesrat nicht ins Konzept passt. Ich hätte mich hier nicht geäussert, wäre nicht das Wort «Aus- puffphilosophie» gefallen - auch das qualifiziert den Absen- der. Sie reden von einer Zunahme der Verkehrstoten in die- sem Jahr, vor allem innerorts - das ist wahr und traurig. Aber: Wir haben doch gesamtschweizerisch Hunderte von Millionen Franken ausgegeben, um die Geschwindigkeit herunterzuset- zen, die Strassen zu verriegeln, zu verrammeln und unpassier- bar zu machen; wir haben überall Geschwindigkeitslimiten, Tempo 30 innerorts, usw. eingeführt, und trotzdem steigt die Zahl der Toten. Ja, irgend etwas stimmt da nicht. Offenbar er- ziehen Sie den Autofahrer zum Tachometeridioten, so dass er nicht mehr auf den Verkehr, sondern auf die Hindernisse ach- tet, anders lässt es sich nicht erklären. Sie wissen so gut wie ich, dass die Zahl der Unfälle, Verletzten und Toten auf Auto- bahnen, wo auf richtungsgetrennten Fahrbahnen gefahren wird, am geringsten ist und dass dort auch mit Abstand die be- ste Unfallentwicklung in der Schweiz und auch im vergleichba- ren Ausland anzutreffen ist. Das alles sind Fakten, an die man sich eigentlich halten könnte.
Leider ist es so, dass mit dem Postulat Vollmer in erster Linie der Bussen- und Polizeistaat ausgebaut werden soll - das sind doch die Fakten. Ueberrascht uns das? Das überrascht uns gar nicht. Hat doch der Herr Postulant den Machthabern des
Motion Wiederkehr
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blutigsten Mörderstaates (der ehemaligen DDR) noch vor kur- zem den Speichel geleckt - so ist es doch!
Bundesrat Koller: Der Bundesrat ist bereit, das Postulat ent- gegenzunehmen. Ich möchte aber doch noch einige Punkte klarstellen. Gegenüber Herrn Nationalrat Dreher möchte ich betonen, dass die Tempolimiten nicht vom Bundesrat festge- legt worden sind, sondern in einer Volksabstimmung; und das Volk hat bekanntlich immer recht. Dann darf ich gegenüber Herrn Vollmer betonen, dass der Bundesrat aus eigener Initia- tive die Bussenansätze der Bussenverordnung in den Jahren 1979 und 1986 bereits teilweise angehoben hat. Die von Ihnen verlangten massiven Erhöhungen der Ordnungsbussenan- sätze mittels Verordnungsänderung sind leider - und darüber möchte ich hier doch Klarheit schaffen - gar nicht möglich, weil nämlich das Ordnungsbussengesetz nur Ordnungsbus- sen bis 100 Franken zulässt. Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat heute morgen im Rahmen der Massnahmen des Luftreinhalte-Konzepts mein Departement beauftragt hat, ihm eine Botschaft zur Aenderung des Ordnungsbussengesetzes zu unterbreiten.
In diesem Sinne nehmen wir das Postulat an.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
60 Stimmen 21 Stimmen
90.874
Motion Wiederkehr Strassenverkehrsgesetz. Massnahmen gegen Wiederholungstäter Loi sur la circulation routière. Mesures contre les récidivistes
Wortlaut der Motion vom 5. Oktober 1990
Der Bundesrat wird ersucht, eine Aenderung des Strassenver- kehrsgesetzes (SVG) vorzulegen, welche die notorischen Wie- derholungstäter zum Schutze der rücksichtsvollen Verkehrs- teilnehmer wirksam zu fassen vermag. Namentlich soll die Re- vision folgende Punkte umfassen:
Mit einem geeigneten Punktesystem im Führerschein ist si- cherzustellen, dass der Wiederholungstatbestand einfach er- fasst und damit der Rechtsprechung als Entscheidungsgrund- lage vorliegen kann. Das Punktesystem soll mit einem verein- heitlichten Führerausweisentzug gekoppelt sein. Die heutigen Entzugsmöglichkeiten werden damit nicht aufgehoben. Das Punktesystem soll auch das Ordnungsbussenverfahren er- gänzen.
Der dritte Führerausweisentzug gilt lebenslänglich (Art. 17 Abs.4 neu).
Wer ein Motorfahrzeug führt, obwohl ihm der Führer- oder Lernfahrausweis verweigert oder entzogen wurde, wird mit Gefängnis und mit Busse bestraft (Art. 95 Ziff. 2 Aenderung). Das gelenkte Fahrzeug ist - unabhängig der Eigentumsver- hältnisse daran - einzuziehen, es sei denn, der Gewahrsam des Eigentümers oder Besitzers sei durch eine widerrechtli- che Handlung gebrochen worden (Art. 95 Ziff. 2 Ergänzung).
Texte de la motion du 5 octobre 1990
. Le Conseil fédéral est chargé de modifier la loi sur la circula- tion routière de manière à réprimer efficacement les cas de ré- cidives notoires, afin de protéger les usagers de la voie publi- que respectueux des règles. La revision devra notamment por- ter sur les points suivants:
Un système de points inscrits sur le permis de conduire sera institué de manière à permettre facilement la constatation de la récidive et à servir de base à la jurisprudence. Le système de points sera lié à une définition uniforme du retrait du permis. Les conditions actuelles de retrait du permis seront mainte- nues. Le système de points complétera la procédure des amendes d'ordre.
Le troisième retrait de permis sera prononcé à vie (art. 17, al. 4, nouveau).
Celui qui conduit un véhicule à moteur, alors que le permis de conduire ou le permis d'élève conducteur lui a été refusé ou retiré, sera puni des arrêts et de l'amende (art. 95, ch. 2, mo- dif.). Le véhicule conduit sera confisqué, indépendamment du rapport de propriété, sauf s'il est établi que les droits du pro- priétaire ont été violés par un acte illicite (art. 95, ch. 2, complé- ment).
Mitunterzeichner - Cosignataires: Ammann, Basler, Bäumlin, Béguelin, Blatter, Brügger, Bundi, Bürgi, Büttiker, Danuser, Diener, Dormann, Dünki, Engler, Eppenberger Susi, Fankhau- ser, Gardiol, Grendelmeier, Günter, Haering Binder, Hafner Rudolf, Hafner Ursula, Jaeger, Jeanprêtre, Keller, Kuhn, Leuenberger Moritz, Longet, Luder, Maeder, Müller-Aargau, Nebiker, Neukomm, Nussbaumer, Ott, Pitteloud, Portmann, Rebeaud, Scheidegger, Seiler Rolf, Stamm, Stocker, Ulrich, Vollmer, Weder-Basel, Widmer, Zbinden Hans, Züger, Zwy- gart
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Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 8. Dezember 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 8 décembre 1990
Die Einführung eines Punktesystems würde voraussetzen, dass das heutige, bewährte System bei Führerausweisentzü- gen grundlegend geändert werden müsste. Ein solcher Sy- stemwechsel aber kommt nur in Betracht, wenn damit wesent- liche Verbesserungen bezüglich Verkehrssicherheit erzielt werden können. Dies lässt sich zwar noch nicht abschliessend beurteilen, ist aber eher zweifelhaft. Ausländische Staaten, die das Punktesystem bereits kennen, haben nämlich minde- stens so viele Probleme mit der Verkehrssicherheit wie die Schweiz.
Der Bundesrat lehnt daher die Entgegennahme als Motion ab. Er ist aber bereit, das Begehren als Prüfungsauftrag entgegen- zunehmen und in die Abklärungen bezüglich Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit einzubeziehen. In diesem Sinn hat er bereits früher ähnliche Begehren (85.543 Motion Graf: Geschwindigkeitsüberschreitungen. Entkrimina- lisierung, 90.321 Postulat Jaeger: Verkehrssicherheit und 89.724 Motion Ledergerber: Führerschein mit Punktesystem) als Postulate entgegengenommen.
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Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.804
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 11.03.1991 - 14:30
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Data
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393-395
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