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Motion Fankhauser
tion richtig assimiliert sind, d. h. dass sie erst dann wissen, wo- hin sie überhaupt gehören.
Es würde nun zu weit führen, wenn ich nun näher auf die Gründe eintreten würde, warum das so ist. Seit etwa 15 bis 20 Jahren ist aber in bezug auf die Ausländer in einer Dorfge- meinschaft, wie wir sie darstellen, eine Wende eingetreten: Die neu zugezogenen Ausländer stammen grösstenteils aus ei- nem anderen Kulturkreis und sind mohammedanischen Glau- bens. Diese Tatsache erschwert die Integration in eine Dorfge- meinschaft ausserordentlich. Probleme entstehen schon in der Schule, vor allem, sobald der Anteil der Ausländer über 50 Prozent beträgt. Meine vier Kinder sind unter diesen Bedin- gungen zur Schule gegangen, und ich könnte Ihnen einiges zu diesem Thema erzählen. Wenn beispielsweise aus Rück- sicht auf die ausländischen Schüler - die eben aus einem an- deren Kulturkreis stammen - nicht einmal mehr Weihnachts- lieder eingeübt und gesungen werden dürfen, werden für mich als Christ die Grenzen des Zumutbaren überschritten. So weit geht meine Toleranz nicht - und sie hat eine beachtliche Breite.
Wenn auch die Verträglichkeit der Kinder unterschiedlicher Kulturen relativ gross ist, zeigen sich aber mit dem Erwachsen- werden doch einige Probleme. So ist es praktisch unvorstell- bar, dass ein türkisches Mädchen mit einem Schweizer Bur- schen irgendwelche Beziehungen oder Kontakte pflegt. Im Gegenteil: Es ist ihm von den Eltern bis hin zur Drohung, an- dernfalls aus der Familie verstossen zu werden, verboten, sol- che Kontakte zu pflegen. Nach Beendigung der Schulzeit kap- seln sie sich richtiggehend von der Dorfgemeinschaft ab. Da- bei könnten ja gerade durch Heirat einer Ausländerin mit ei- nem Schweizer - oder umgekehrt - die aufgeworfenen Einbür- gerungsfragen auf einfachste Art gelöst werden. Dies wären Zeichen der Assimilation und der Integration.
Die vom Motionär aufgeworfenen Fragen der erleichterten Ein- bürgerung mögen für grossräumige, städtische Verhältnisse noch angehen, nicht aber für ländliche. Gerade in diesen deli- katen Fragen dürfen wir uns von den Bevölkerungsschwer- punkten nicht majorisieren lassen.
Gegenwärtig werde ich mit von einer Menge von Einbürge- rungsgesuchen von Bürgern aus östlichen Ländern bedacht. Es sind keine einfachen Entscheide, welche ich zusammen mit dem Rat und den Bürgern zu fassen habe. Wenn ich allen Gesuchen stattgeben würde, hätte ich in meiner Bürgerge- meinde in kurzer Zeit mehr stimmberechtigte Ausländer als Schweizer, deren Namen auszusprechen ich notabene nicht einmal in der Lage bin.
Die Zugeständnisse unseres Parlaments für eine Beibehal- tung des angestammten Bürgerrechts - sprich: Doppelbür- gerrecht - bedeuten für viele Ausländer eine Ermunterung zur Einbürgerung. Ich begreife deshalb heute noch nicht, warum unser Rat diesem Ansinnen stattgegeben hat.
Ich stehe nach wie vor der Einbürgerung von Ausländern posi- tiv gegenüber. Wir bedienen uns auch sehr grosszügig dieses Instrumentes. Einen Automatismus in der zweiten Ausländer- generation muss ich jedoch bekämpfen.
Ich bitte Sie, die Motion Portmann abzulehnen.
Portmann: Wir reden über rund 200 000 Mitbewohner, die noch keine Mitbürger sind. Diese Ausländer wurden meist wie wir in diesem Land geboren. Sie haben mit uns die Schulen besucht, mit uns die Lehre oder das Studium absolviert. Sie sind in den gleichen Vereinen wie wir; wir feiern miteinander Geburt und Tod, wir sitzen in der Kirche und im Konzert neben- einander, wir leisten mit ihnen Seite an Seite Zivilschutz, und schliesslich liegen unsere Gräber das eine neben dem ande- ren.
Diese Ausländer sprechen akzentfrei unsere Sprache, und wir fragen uns, warum sie nicht Schweizer sind, warum sich ihr Rechts- und Pflichtenkreis von unserem unterscheiden soll. Herr Giger, wir reden nicht von Leuten, die in ihren Herzen bei uns keine Heimat gefunden haben.
Denken Sie jetzt vor allem an den Pflichtenkreis. Es sind Mitbe- wohner, mit denen wir alles teilen. Dürfen wir von ihnen nicht erwarten, dass sie an unseren Landespflichten mittragen? Das Schweizer Bürgerrecht ist seit der Stärkung der Europäi- 26-N
schen Gemeinschaft der Güter höchstes nicht mehr. Mit ei- nem Italienerpass z. B. wäre ich freier. Diese rund 200 000 Ausländer, die längst als Schweizer denken und fühlen, bela- sten aber unsere Ausländerstatistik. Das ist in einer Zeit der beginnenden weltweiten Armutswanderung und der neuent- fachten schweizerischen Fremdenphobie zu beachten. Es geht hier nicht um eine Masseneinbürgerung, wie sie Herr Fritz Meier Ihnen beängstigend vor Augen führen wollte. Wenn wir Ausländer guten Gewissens und ohne Furcht einbürgern können, dann diese zweite Ausländergeneration - und das er- leichtert.
Dass ihre Einbürgerung in Zukunft nicht mit einem Verlust des angestammten Bürgerrechts bestraft werden darf, sollte für kulturbewusste Europäer selbstverständlich sein. Es ist poli- tisch und menschlich geboten, diese zweite Ausländergenera- tion erleichtert einzubürgern. Und ich bin erleichtert, dass der Bundesrat dieser Motion zustimmt.
Bundesrat Koller: Der Bundesrat möchte diese Motion entge- gennehmen, weil wir überzeugt sind, dass wir das Ausländer- problem in unserem Land nur lösen können, wenn wir in be- zug auf die Einbürgerungen der zweiten Ausländergeneration grosszügiger werden, als wir das bis heute waren.
Wenn wir beispielsweise im Rahmen der Verhandlungen mit der Europäischen Gemeinschaft geltend machen, wir hätten schon mit Abstand den grössten Ausländeranteil aller europäi- schen Staaten - er macht bekanntlich etwa 16,4 Prozent aus -, dann ist mir aufgefallen, dass uns unsere Verhandlungspart- ner diesbezüglich nicht mehr ganz ernst nehmen, weil eben Tatsache ist, dass andere Staaten in bezug auf die Einbürge- rung lang ansässiger Einwohner bedeutend grosszügiger sind als die Schweiz.
Nun spricht ja der Bundesrat keineswegs einer allgemeinen und automatisierten Einbürgerungspolitik das Wort. Sie ha- ben sicher bemerkt, dass wir die Motion von Herrn Ducret in ein Postulat umwandeln möchten, weil wir dieses Reservat grundsätzlich den Kantonen und Gemeinden belassen möch- ten. Aber wir sind davon überzeugt, dass in bezug auf die zweite Ausländergeneration, die in ihrer überwiegenden Mehr- heit gut in die Verhältnisse unseres Landes integriert ist, eine Ausnahme angebracht ist.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, diese Motion anzuneh- men.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung der Motion Dagegen
81 Stimmen 14 Stimmen
90.697
Motion Fankhauser Ausländergesetz (Anag). Revision Séjour et établissement des étrangers. Révision de la loi (LSEE)
Wortlaut der Motion vom 19. September 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Bundesge- setzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer ein- zuleiten.
Dabei sollten die Ziele des sozialen und des Familienschutzes sowie die Grundprinzipien der Freizügigkeit der Personen ge- würdigt werden.
Insbesondere sollen folgende Punkte berücksichtigt werden:
Abschaffung des Saisonnierstatuts, insbesondere Einfüh- rung des Rechtes auf Familiennachzug und auf Stellen- und Berufswechsel.
Verbesserung der Stellung der Grenzgänger und Grenz- gängerinnen.
Motion Fankhauser
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N
11 mars 1991
Erteilung der Niederlassungsbewilligung bei Verheiratung für Gattinnen und Gatten von Schweizern und Schweizerin- nen.
Förderung von Integrationsmassnahmen sowie von Mass- nahmen der Reintegration in den Herkunftsländern der Gast- arbeiter und Gastarbeiterinnen für Rückkehrwillige.
Verbesserung des Rechtsschutzes und Schaffung einer verwaltungsunabhängigen Rekursinstanz in Angelegenhei- ten, die das Fremdenrecht betreffen.
Texte de la motion du 19 septembre 1990
Le Conseil fédéral est chargé de faire réviser la loi fédérale sur le séjour et l'établissement des étrangers.
Cette révision devra être conforme aux objectifs d'une politi- que sociale et favorable à la famille ainsi qu'aux principes fon- damentaux de la libre circulation des personnes.
Les points suivants sont à prendre spécialement en compte:
Abolition du statut de saisonnier, droit au regroupement fa- milial et au changement d'emploi et de profession.
Amélioration du statut des frontaliers.
Obtention d'une autorisation d'établissement par mariage avec un Suisse ou une Suissesse.
Promotion de mesures d'intégration et de réinsertion pour les étrangers qui désirent retourner dans leur pays.
Amélioration des voies de droit et création d'une instance de recours indépendante en matière de droit des étrangers.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Baerlocher, Bär, Bäumlin, Bodenmann, Borel, Darbellay, Dormann, Eggenber- ger Georges, Euler, Gardiol, Grassi, Haering Binder, Hafner Ursula, Haller, Herczog, Hubacher, Jaeger, Lanz, Lederger- ber, Leuenberger-Solothurn, Leutenegger Oberholzer, Mae- der, Mauch Ursula, Müller-Aargau, Ott, Pini, Pitteloud, Re- beaud, Rechsteiner, Reimann Fritz, Seiler Rolf, Stamm, Stap- pung, Stocker, Uchtenhagen, Ulrich, Vollmer, Wiederkehr, Zbinden Hans, Zwygart (41)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Die schweizerische Ausländerpolitik befindet sich an einem Wendepunkt. Die bestehende Kontingentierungspolitik ist nach zwanzigjähriger fast unveränderter Weiterführung an ihre Grenzen gestossen. Die innereuropäische Migration hat ihren Charakter verändert: Im Vordergrund steht heute die freige- wählte berufliche Mobilität über Landesgrenzen hinweg - eine Mobilität, die auch von jungen Schweizerinnen und Schwei- zern zunehmend genützt wird. Ueberdies hat das Schweizer- volk mit der wiederholten Ablehnung fremdenfeindlicher Initia- tiven den Weg zu einer Neuordnung der Ausländerpolitik ge- öffnet.
Eine solche Neuordnung muss auf einigen klaren Grundprin- zipien beruhen: einer Freizügigkeit der Personen auf der Basis der Reziprozität und den damit verbundenen sozialen Rech- ten auf Gleichbehandlung mit den inländischen Arbeitneh- mer(inne)n und auf Familiennachzug. Das Recht auf das Zu- sammenleben mit der Familie darf nicht länger durch gesetzli- che Verbote für einzelne Kategorien von Arbeitnehmer(inne)n eingeschränkt werden. Das bedeutet, dass das Saisonniersta- tut in seiner heutigen rechtlichen Form abgeschafft werden muss. Ein grosser Teil der heutigen Saisonniers wird in der Tat in Ganzjahresbetrieben beschäftigt; die Ablösung dieser Be- willigungen durch Jahresbewilligungen liegt nicht nur im Inter- esse der betroffenen Arbeitnehmer(inne)n, sondern ebenso im wirtschaftlichen Interesse der betroffenen Branchen. Im üb- rigen sollte sich künftig der Familiennachzug für «echte» saiso- nale oder kurzfristige Arbeitsverhältnisse nach den Wünschen und Möglichkeiten der Arbeitnehmer(inne)n richten und nicht durch gesetzliche Restriktionen eingeschränkt werden.
Für die Grenzgänger(innen) sind - mit oder ohne Abschluss eines EWR-Vertrags - zwei grundlegende Verbesserungen notwendig. Erstens ist die Rechtsstellung der langjährigen Grenzgänger(innen) jener der Jahresaufenthalter(innen) oder Niedergelassenen anzugleichen, indem ihre Bewilligungen für eine mehrjährige Dauer ausgestellt und erneuert werden und ihnen im Falle von Arbeitslosigkeit der Zugang zur Arbeits- vermittlung gewährleistet wird. Zweitens ist ihnen die volle be-
rufliche Freizügigkeit für den Berufs- und Stellenwechsel ein- zuräumen.
Eine Neuordnung der schweizerischen Ausländerpolitik muss auch eine aktive Eingliederungspolitik von Bund und Kanto- nen einschliessen. Bisher hat sich der Bund auf die Tätigkeit der EKA als beratende Kommission - die überdies mit sehr dürftigen Mitteln ausgestattet ist - beschränkt. Das im Jahre 1982 knapp abgelehnte Ausländergesetz enthielt eine, aller- dings sehr bescheidene Rechtsgrundlage zur Unterstützung von Informationen und Integration der Ausländer.
Wir fordern den Bundesrat auf, im Rahmen einer Teilrevision des Ausländergesetzes die fehlende Rechtsgrundlage zu ei- ner aktiven Förderung der Integrationspolitik durch Bund und Kantone zu schaffen. Insbesondere ist auch die finanzielle Un- terstützung interessierter Organisationen (Arbeitsgemein- schaften, Beratungsstellen, Hilfswerke usw.) auf dem Gebiet der Betreuung, Aus- und Weiterbildung und gesellschaftli- chen Eingliederung der Ausländer vorzusehen. Dabei sollten auch Massnahmen der Reintegration bei dauernder Rückkehr in die Heimatländer miteinbezogen werden; der Bund könnte auf diese Weise auch Projekte zur Schaffung neuer Arbeits- plätze in den Herkunftsregionen fördern.
Im Sinne einer familienschützenden Massnahme sollte die im Gesetzesprojekt 1982 völlig unbestrittene Erteilung der Nie- derlassung bei Verheiratung für Gattinnen und Gatten von Schweizerinnen und Schweizern gesetzlich verankert werden - dies besonders angesichts der Zunahme der binationalen Ehen.
Schliesslich ersuchen wir den Bundesrat, die Bestimmungen über den Rechtsschutz im Ausländergesetz zu verbessern. Dabei sind zumindest die im Gesetzesprojekt von 1982 vorge- sehenen, in der damaligen Abstimmung unbestritten geblie- benen Rechtsvorschriften zu verwirklichen. Darüber hinaus er- scheint die Schaffung einer unabhängigen Beschwerdein- stanz, wie sie nun im Asylbereich geschaffen werden soll, auch im Ausländerrecht als dringend wünschenswert. Damit würde mehr Transparenz im Ausländerrecht geschaffen und insbesondere eine einheitlichere Beurteilung von Härtefällen gewährleistet. Heute besteht in vielen Fragen eine uneinheitli- che kantonale Praxis. Da es zudem an der notwendigen Trans- parenz fehlt, kommt es immer wieder zu unakzeptablen Ent- scheiden. Eine unabhängige Beschwerdeinstanz, welche eine transparente und kontinuierliche Praxis entwickeln würde, könnte viel zur Verbesserung der Situation beitragen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 26. November 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral
du 26 novembre 1990
Die mit der Motion Fankhauser gestellten Anträge setzen ein neues Ausländergesetz voraus. Zu den einzelnen Forderun- gen ist folgendes zu bemerken:
Die für Saisonniers geltende Regelung, insbesondere der Familiennachzug sowie die berufliche Freizügigkeit und der Kantonswechsel, steht in einem engen Zusammenhang mit den Auswirkungen des freien Personenverkehrs in der EG auf die schweizerische Ausländerpolitik. Zudem besteht ein Zu- sammenhang mit den im Rahmen der Uruguay-Runde des Gatt stattfindenden Verhandlungen über ein Allgemeines Ab- kommen für den Handel mit Dienstleistungen (GATS). Vorerst müssen das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Efta- Staaten und der EG über die Schaffung eines Europäischen Wirtschaftsraums und das Ende der Uruguay-Runde abge- wartet werden.
Auch die Stellung der Grenzgänger bildet Gegenstand der Verhandlungen mit der EG und damit potentiell auch des GATS. Dieses Begehren ist deshalb ebenfalls zurückzustellen.
Aufgrund der von den eidgenössischen Räten am 23. März 1990 im Zusammenhang mit der Bürgerrechtsgesetzrevision beschlossenen Aenderung des Anag hat der ausländische Ehegatte eines Schweizer Bürgers Anspruch auf Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung. Nach einem ord- nungsgemässen und ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren hat er Anspruch auf die Niederlassungsbewilligung. Es liegen keine Gründe für eine anderslautende Regelung vor.
März 1991 N
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Motion Fankhauser
Das verworfene Ausländergesetz hatte den verfassungs- rechtlichen Rahmen hinsichtlich der Betreuung und gesell- schaftlichen Eingliederung der Ausländer ausgeschöpft. Die Eingliederung von Ausländern in der Schweiz und ihre Wie- dereingliederung in ihren Herkunftsstaaten sind mit dem Ex- port und dem Import von Sozialleistungen eng verbunden. Dieser Fragenkomplex bildet ebenfalls Gegenstand von Ver- handlungen mit der EG.
Der Rechtsschutz und die Frage einer verwaltungsunab- hängigen Beschwerdeinstanz hängen von der Rechtsstellung in einem neuen Ausländergesetz ab. Massgebend sind wie- derum der künftige Einfluss des freien Personenverkehrs in der EG und der Ausgang der GATS-Verhandlungen.
Aus diesen Gründen kann der Bundesrat nicht empfehlen, die . Motion entgegenzunehmen. Dagegen ist er bereit, die An- träge - mit Ausnahme des Begehrens zu Ziffer 3 - bei der Aus- arbeitung eines neuen Ausländergesetzes in der Form eines Postulats zu prüfen. Eine entsprechende Vorlage wird er vor- bereiten, sobald feststeht, welche Auswirkungen sich aus den EWR- und Gatt-Verhandlungen auf die schweizerische Aus- länderpolitik ergeben werden.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Frau Fankhauser: Es ist höchste Zeit, eine neue Ausländerpo- litik zu entwickeln. Ich glaube, dass es auch höchste Zeit ist, überhaupt eine neue Migrationspolitik zu entwickeln. Es ist auch höchste Zeit, aus den Fehlern zu lernen, und es ist be- kanntlich auch nicht verboten, gescheiter zu werden. Deshalb sollten wir jetzt Eckpfeiler für eine sozialverträgliche Auslän- derpolitik setzen.
Wir wissen alle, dass das Saisonnierstatut nicht mehr zu halten ist. Im Grunde genommen ist der Bundesrat mit mir und mit den zahlreichen Mitunterzeichnern und -unterzeichnerinnen der Motion einverstanden, mit Ausnahme von Ziffer 3 meines Vorstosses. Der Bundesrat will aber das Ganze auf die lange Bank schieben und führt die EG-, die Efta-, die Gatt-Verhand- lungen, die Uruguay-Runde an, um uns auf später zu vertrö- sten. Gerade diese Verhandlungen zeigen, wie wichtig es ist, dass wir jetzt entscheiden, wie wir eine sozialverträgliche Poli- tik gestalten wollen!
Wenn Sie erlauben, komme ich jetzt zu dieser ominösen Zif- fer 3, wo der Bundesrat noch immer kein Musikgehör hat. Er hatte schon bei der Behandlung des Bürgerrechtsgesetzes kein Musikgehör. Wir haben, so vehement wir konnten, ver- sucht zu zeigen, dass es um etwas geht, was Herr Bundesrat Koller normalerweise sehr hoch schätzt: die Familienpolitik. Es ging darum, und es geht immer noch darum, mit einer so- fortigen Niederlassungsbewilligung der binationalen Ehe ein Minimum an Sicherheit zu geben. Wir haben damals gekämpft und mit 93 zu 62 Stimmen verloren, diese Niederlage so ge- schluckt und gemerkt, dass das falsch war. Frau Segmüller hat später in der «Schweizer Familie» gesagt, dass ich sie da- mals für die Bedürfnisse der Familie zu wenig sensibilisiert hätte, was ich jetzt nachhole.
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Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass kein Nachbarland in Europa die Ehepartner so lange warten lässt wie wir, bis sie die gleiche Aufenthaltsbewilligung erhalten. Ueberall wird man Mitbürgerin und Mitbürger, sobald man verheiratet ist. Manchmal muss man ein bis zwei Jahre warten, um überhaupt die Nationalität zu bekommen. Aber kein Land trennt die Fami- lie in der Aufenthaltsregelung so stark wie wir. Ich will nicht al- les wiederholen, was ich damals gesagt habe. Aber man muss sich vorstellen, was das für eine Familienmutter oder einen Fa- milienvater heisst, die oder der im Besitz einer solchen Aufent- haltsbewilligung ist, fünf Jahre lang in der Freiheit einge- schränkt zu sein und alles Mögliche auf sich nehmen zu müs- sen, nur deshalb, weil wir diese Familienpolitik nicht so nach- vollziehen können. Ich bedaure, dass Frau Segmüller im Mo- ment nicht anwesend ist. Ich bin - nachdem ich ihre Aussagen in der «Schweizer Familie» gelesen habe - überzeugt, dass sie mich unterstützen würde.
Ich hoffe, ich habe Sie jetzt für diese Problematik genügend sensibilisiert, und bitte Sie, alle Punkte als Motion zu unterstüt- zen. Falls Sie das immer noch nicht können, bitte ich Sie, zu- mindest diesen Punkt zusätzlich zu den Punkten, die der Bun- desrat als Postulate akzeptiert, separat als Postulat, zuhanden unseres Familienschützers, Herrn Bundesrat Koller, zu über- weisen, damit wir uns auch in diesem Bereich europakonform entwickeln können.
Ruf: Sie kennen vermutlich die Ausländerzahlen, die im ver- gangenen Januar mit Stand Ende 1990 veröffentlicht worden sind. Wie die vorherigen beweist auch die neueste Ausländer- statistik, wie krass die Stabilisierungspolitik des Bundesrates in diesem Bereich versagt hat! Ich zitiere aus Absatz 1 der EJPD-Pressemitteilung vom 25. Januar 1991 zu dieser Aus- länderstatistik:
«Die ständige ausländische Wohnbevölkerung belief sich am Jahresende auf 1 100 262 Personen, 59 937 oder 5,8 Prozent mehr als vor einem Jahr. Der Höchststand von Ende August 1974 wurde damit um 34 042 Personen überschritten.» Der Anteil an der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz betrug Ende Dezember 1990 16,4 Prozent; ein Jahr vorher waren es noch 15,6 Prozent.
Es wurde also eine neue Rekord-Ausländerzahl in der Ge- schichte unseres Landes erreicht! Noch 1985 betrug der offizi- elle Ausländerbestand 939 671 Personen, Ende 1989 1 040 325 Personen. Von 1985 bis 1990, in fünf Jahren also, hatten wir eine Zunahme von rund 160 000 Personen zu ver- zeichnen! In den 1,1 Millionen sind notabene nicht enthalten mehrere hunderttausend internationale Funktionäre, Saison- niers, Asylbewerber und Ausländer mit einem bewilligten Auf- enthalt von weniger als einem Jahr - von den Schwarzarbei- tern, deren Grössenordnung schätzungsweise auch sechs- stellige Zahlen erreicht, ganz zu schweigen.
Nicht berücksichtigt in den offiziellen Zahlen - dies sei bei die- ser Gelegenheit einmal mehr in Erinnerung gerufen - sind zu- dem die mehreren hunderttausend Einwanderer, die seit dem Zweiten Weltkrieg eingebürgert und durch Neueinwanderer ersetzt wurden. Für die Zunahme ist auch 1990 erneut eine massive Mehreinwanderung verantwortlich: 59 587 Auswan- derungen standen sage und schreibe 117 711 Einwanderun- gen gegenüber.
Der Bundesrat hat also seine wiederholten Stabilisierungs-, ja sogar Abbauversprechen immer wieder bewusst gebrochen und das Schweizervolk angelogen! Nun will die Motion Frank- hauser eine noch viel weitergehende Lockerung des Auslän- derrechts: Familiennachzug für Saisonniers, Verbesserung der Stellung der Grenzgänger, Niederlassungsbewilligung für ausländische Staatsangehörige sofort bei Heirat mit einem Schweizerbürger als wichtigste Stichworte. Dies, obschon 1982 ein ähnlich einwanderungsfreundliche Ausländergesetz vom Volk verworfen worden ist: Die damalige Nationale Aktion hatte mit Erfolg das Referendum ergriffen.
Eine Ueberweisung des Vorstosses würde dem Bundesrat nicht nur indirekt grünes Licht für eine noch viel largere Hal- tung bei der Festlegung der jährlichen Einwanderungskontin- gente geben. Eine Annahme würde die Landesregierung auch ihre Glaubwürdigkeit in den EWR-Verhandlungen noch völlig verlieren lassen, wenn es um Ausnahmeregelungen bzw. Schutzklauseln bezüglich des freien Personenverkehrs geht. Herr Bundesrat Koller, vielleicht will der Bundesrat ja genau diesen Freipass für die EWR-Verhandlungen, den ihm das Postulat geben würde, um dann auf einen Parlamentsauftrag verweisen und sagen zu können, man sei im Grund der Dinge mit dem freien Personenverkehr einverstanden; es gebe einen überwiesenen parlamentarischen Vorstoss in dieser Richtung. Dass meine Vermutung bezüglich der Haltung des Bundesra- tes nicht abwegig ist, zeigen die neuesten Aeusserungen ein- zelner Bundesräte, namentlich von Herrn Delamuraz, hinsicht- lich der künftigen Kursrichtung der Verhandlungen Schweiz-EG. Dies hat sich vorhin auch bei der Haltung des Bundesrates zur Motion Portmann gezeigt. Offenbar wünscht man sich eine vermehrte Einwanderung; da wären auch er- leichterte Einbürgerungen von Nutzen, weil man so die Stati- stik wieder frisieren und beschönigen könnte!
N 11 mars 1991
400
Motion Fankhauser
Ich bitte Sie dringend, diesen Vorstoss auch als Postulat abzu- lehnen.
Bundesrat Koller: Ich will mich kurz fassen. Dass der Bundes- rat sich eine vermehrte Einwanderung wünscht, ist wirklich an den Haaren herbeigezogen. Wenn Sie wissen, welche Pro- bleme wir tagtäglich mit den Kantonen und den Gemeinden zu lösen haben, beispielsweise auf dem Gebiete des Asylwe- sens, dann brauche ich keine langen Ausführungen zu ma- chen. Ich möchte hier noch einmal festhalten, dass wir bereit sind, die Motion in Form des Postulates entgegenzunehmen, mit Ausnahme der Ziffer 3. Dass wir die Ziffer 3 ablehnen, hängt nur damit zusammen, dass wir den letztjährigen Ent- scheid des Parlamentes respektieren. Wir können doch nicht ständig Parlamentsentscheide, kaum sind sie getroffen wor- den, wieder in Frage stellen.
Daher: Annahme als Postulat mit Ausnahme der Ziffer 3.
Präsident: Ich schlage Ihnen vor, dass wir zuerst in eventualer Abstimmung zwischen Motion und Postulat entscheiden und das Resultat dann dem Antrag Ruf gegenüberstellen, der den Vorstoss in keiner Form überweisen will.
Frau Fankhauser: Ich nehme an, Herr Präsident, dass Sie nach dem Vorschlag von Herrn Bundesrat Koller abstimmen lassen. Ich möchte wirklich über Ziffer 3 separat abstimmen lassen, nachdem der Bundesrat sie auch als Postulat ablehnt.
Präsident: Frau Fankhauser, Sie haben natürlich recht. Wir gehen so vor, wie ich es jetzt gesagt habe bei den Ziffern 1, 2, 4 und 5. Ueber Ziffer 3 stimmen wir dann separat ab.
Ziff. 1, 2, 4, 5 - Ch. 1, 2, 4, 5
Abstimmung - Vote
Eventuell - A titre préliminaire Für Ueberweisung als Postulat 49 Stimmen 47 Stimmen
Für Ueberweisung als Motion
Definitiv - Définitivement
Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
64 Stimmen 27 Stimmen
Ziff. 3 - Ch. 3
Frau Fankhauser: Nach der Logik der Abstimmung, nachdem wir die anderen Punkte als Postulat überwiesen haben, wäre ich dafür, dass wir diesen Punkt auch als Postulat überweisen. Ich beantrage Ueberweisung als Postulat.
Präsident: Damit fällt der Antrag auf Ueberweisung als Motion dahin.
Abstimmung - Vote Für Ueberweisung des Postulates Dagegen
54 Stimmen 46 Stimmen
Schluss der Sitzung um 19.30 Uhr La séance est levée à 19 h 30
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Motion Fankhauser Ausländergesetz (Anag). Revision Motion Fankhauser Séjour et établissement des étrangers. Révision de la loi (LSEE)
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Jahr
1991
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Anno
Band
II
Volume
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Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.697
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 11.03.1991 - 14:30
Date
Data
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397-400
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20 019 682
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