Motion Meizoz
692
N
21 mars 1991
sie, le cas échéant, du projet du Conseil fédéral. Mais si ce pro- jet ne devait pas venir au mois de septembre, je pense qu'alors la commission devrait sans tarder se mettre au travail et réali- ser enfin cette legislation d'application qui est réclamée, comme je le constate, par les deux parties concernées dans cette affaire.
Angenommen - Adopté
90.553
Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion Förderung gemeinnütziger Bauträger
Motion du groupe radical-démocratique Constructions d'utilité publique. Aide au financement
Wortlaut der Motion vom 13. Juni 1990 Der Bundesrat wird aufgefordert, mit dem Budget 1991 einen Sonderkredit für die Aufstockung der Bundesdarlehen für die Fonds de Roulement zugunsten gemeinnütziger Bauträger im Betrage von 200 Millionen Franken zu gewähren. Die jährlich auszuschüttenden Beträge unter diesem Titel sind auf 25 Mil- lionen Franken zu erhöhen.
Texte de la motion du 13 juin 1990
Le Conseil fédéral est chargé de prévoir dans le budget 1991 un crédit exceptionnel de 200 millions de francs, en augmen- tation des prêts consentis par la Confédération au fonds de roulement en faveur des constructions d'utilité publique. Les montants annuels affectés à ce but doivent être augmentés de 25 millions de francs.
Sprecher - Porte-parole: Scheidegger
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Gemäss Artikel 51 des Wohnbau- und Eigentumsförderungs- gesetzes (WEG) fördert der Bund die Tätigkeit von Trägern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus, insbesondere durch Gewährung von Bürgschaften und Darle- hen. Dabei haben die sogenannten Fonds de Roulement, wel- che den Dachorganisationen des gemeinnützigen Woh- nungsbaus zur Förderung ihrer gemeinnützigen Mitglieder zur Verfügung gestellt werden, besondere Bedeutung.
In der gegenwärtigen Wohnungsmarktsituation bedarf es zu- sätzlicher Impulse für die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus. Die bisher über den Fonds de Roulement zur Verfügung gestellten Darlehen reichen nicht aus, um neue In- itiativen in genügendem Masse auszulösen und die hohen Darlehenszinsen, die für Bankkredite bezahlt werden müssen, merklich zu verbilligen. Es sind daher zusätzliche Mittel für ver- mehrte Bundesdarlehen an gemeinnützige Bauträger bereit- zustellen. Damit wird sowohl die Produktion preisgünstiger Wohnungen durch bestehende Bauträger wie die Gründung neuer gemeinnütziger Bauträger gefördert.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 29. August 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 29 août 1990
Die finanziellen Mittel für die Wohnbauförderung dürften bis gegen Ende 1991 aufgebraucht sein. Für die Zeit danach ist dem Parlament eine Vorlage zur Beschaffung neuer Kredite zu unterbreiten. Gemäss Artikel 53 des Wohnbau- und Eigen- tumsförderungsgesetzes sind die zu Lasten der Finanzrech- nung aufzubringenden Bundesmittel als Rahmenkredite mit
einfachem Bundesbeschluss zu bewilligen. Ein entsprechen- der Beschluss mit Botschaft ist in Vorbereitung. Die Anliegen der FDP-Fraktion werden darin aufgenommen werden, damit in Zukunft den gemeinnützigen Bauträgern eine vermehrte Förderung als bis anhin zuteil werden kann.
Die Motion verlangt einen zusätzlichen Sonderkredit von 200 Millionen Franken sowie einen Jahreskredit von 25 Millio- nen Franken, d. h. im voraus festgelegte Beträge. Mit der An- nahme der Motion ist der Bundesrat an diese Beträge gebun- den.
Er besässe keine Möglichkeit mehr, das vorgegebene Betreff- nis auf Bedarf, Nachfrage oder Notwendigkeit zu prüfen und allenfalls anzupassen. Der Bundesrat hält es daher für zweck- mässiger, die Frage über die Höhe des Kredits offen zu lassen. Aus diesem Grund will er den Vorstoss nicht in der zwingen- den Form der Motion, sondern vielmehr als Postulat entge- gennehmen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwan- deln.
Scheidegger: Die freisinnige Fraktion hält an der Motion fest. Ich darf aber gleichzeitig feststellen, dass mit der Zustimmung von heute morgen zur Bundeshilfe Wohnungsbau und zur Er- höhung der WEG-Position im Budget 91 auf 25 Millionen Fran- ken diese Motion bereits erledigt ist. Deshalb hoffe ich, dass der Bundesrat der Umwandlung in eine Motion unter gleich- zeitiger Abschreibung zustimmt.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je suis d'accord.
Abgeschrieben - Classé
90.763
Motion Meizoz Sozialer Wohnungsbau. Erhöhung der Bundeshilfe Logements d'utilité publique. Augmentation de l'aide fédérale
Wortlaut der Motion vom 2. Oktober 1990
Der Bundesrat wird beauftragt, das Wohnbau- und Eigen- tumsförderungsgesetz vom 4. Oktober 1974 in folgenden Punkten abzuändern:
Der Prozentsatz für die Senkung des Anfangsmietzinses im Rahmen der Grundverbilligung sowie der Zusatzverbilligung I und Il wird erhöht.
Die Zinssätze für die Vorschüsse des Bundes werden her- abgesetzt.
Die Geltungsdauer des Mietzins- und Finanzierungsplans wird verlängert.
Die Einkommens- und Vermögensgrenzen, die vom Bun- desrat festgelegt werden, sind jenen der Kantone anzuglei- chen, sofern diese auch Finanzhilfe an den gemeinnützigen Wohnungsbau leisten.
Der Handlungsspielraum des Bundes zugunsten von Trä- gern und Organisationen des gemeinnützigen Wohnungs- baues wird erweitert; der Bund erhält die Möglichkeit, nicht rückzahlbare Zuschüsse zu gewähren.
Texte de la motion du 2 octobre 1990
Le Conseil fédéral est chargé de modifier la loi fédérale encou- rageant la construction et l'accession à la propriété de loge- ments du 4 octobre 1984, sur les points suivants:
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion der freisinnig-demokratischen Fraktion Förderung gemeinnütziger Bauträger Motion du groupe radical-démocratique Constructions d'utilité publique. Aide au financement
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.553
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.03.1991 - 15:00
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Seite
692-692
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20 019 721
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