N 22 mars 1991
766
Postulat Zwygart
Zugang zum kulturellen Leben zu erleichtern.» Diese Formu- lierung wird unseres Erachtens der Bedeutung, welche der Er- wachsenenbildung in der heutigen Zeit sowohl in bildungs- als auch in kulturpolitischer Hinsicht zukommt, nicht gerecht. Insbesondere wird damit nur ein Aspekt der Erwachsenenbil- dung, nämlich die indirekte Wirkung derselben auf das kultu- relle Verständnis, berücksichtigt. Wir sind der Ansicht, dass die Erwachsenenbildung aber eine viel wesentlichere, ihr ei- gene Bedeutung hat. Es ist dies die bildungspolitische Kom- ponente dieses Bereiches, welche in sich und ohne zusätzli- che Abstützung in der Kulturpolitik in der heutigen Zeit von grösster Bedeutung ist.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 20. Februar 1991 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 20 février 1991 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
90.968
Postulat Loeb Aus- und Weiterbildungsförderung der Filmberufe Professions du cinéma. Subventions à la formation
Wortlaut des Postulates vom 13. Dezember 1990 Der Bundesrat wird ersucht, aufgrund des Filmartikels in der Bundesverfassung die Aus- und Weiterbildung der Filmberufe durch das Bereitstellen der notwendigen finanziellen Mittel si- cherzustellen.
Texte du postulat du 13 décembre 1990 Le Conseil fédéral est prié de fournir les moyens financiers né- cessaires à la formation et au perfectionnement dans les mé- tiers du cinéma en se fondant sur l'article constitutionnel.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Büttiker, Grendelmeier, Lon- get, Nabholz, Petitpierre, Scheidegger, Wiederkehr (7)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Verglichen mit der Grösse unseres Landes und der Ueber- macht einer finanzkräftigen ausländischen Filmproduktion verfügt das schweizerische Filmschaffen über einen beachtli- chen kulturellen Erfolg. Der Bund hat Anteil an diesem Erfolg. Der Auftrag zur Unterstützung des Schweizer Films ist durch einen entsprechenden Artikel in der Bundesverfassung veran- kert, und der Bund ist dieser Aufgabe, wenn auch mit verhält- nismässig bescheidenen Mitteln, getreulich nachgekommen. Trotzdem darf nicht verkannt werden, dass die Schweizer Filmbranche in der sich wandelnden Medienwelt vor grossen Herausforderungen steht, die sie nicht allein bewältigen kann. Hiezu gehört vermehrte Professionalität. Aus- und Weiterbil- dungsangebote haben aber bisher weitgehend gefehlt. Die- sen Mangel hat die Branche erkannt. In der Westschweiz ha- ben Ausbildungsgänge begonnen, in der deutschen Schweiz sind solche geplant. Zudem ist kürzlich eine schweizerische Stiftung gegründet worden, die ein koordiniertes Weiterbil- dungsangebot für die ganze Branche auf die Beine stellen soll. Die Filmberufe sind durch das Berufsbildungsgesetz nicht ab- gedeckt. Der Bund muss zusätzlich im Rahmen des Filmarti- kels Unterstützung leisten, wie das auch aus einem «Leitbild Aus- und Weiterbildung» des Bundesamtes für Kultur hervor- geht.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 20. Februar 1991 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 20 février 1991 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
90.960
Postulat Zwygart Schutz der Jugend vor Tabakmissbrauch Protection des jeunes contre l'abus du tabac
Wortlaut des Postulates vom 13. Dezember 1990
Eltern, Lehrer und Aerzte stellen fest, dass Rauchen bei Ju- gendlichen die am weitesten verbreitete Konsumart von suchtbildenden Stoffen darstellt. Das frühe Anfangsalter er- weckt bei Fachleuten grosse Bedenken, da das starke Abhän- gigkeitspotential des Nikotins bekannt ist und der jugendliche Organismus für tabakbedingte Schäden besonders anfällig ist.
Es sind daher folgende Massnahmen durch Aenderung der Lebensmittelverordnung zu ergreifen:
Der Verkauf von Tabakwaren an Jugendliche ist zu untersa- gen.
In Analogie zu Artikel 31a Absatz 1 Buchstabe b der Le- bensmittelverordnung ist die unkontrollierte Abgabe von Ta- bakwaren in Automaten zu untersagen. ·
In Analogie zu Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe k des Alkohol- gesetzes ist die Verteilung von Gratismustern zu untersagen. Nachdem die 1978 beschlossenen Formulierungen von Arti- kel 420d der Lebensmittelverordnung keine genügende Wir- kung zeitigten, ist der Erlass griffigerer Formulierungen am Platz.
Texte du postulat du 13 décembre 1990
Parents, enseignants et médecins constatent que parmi les substances pouvant conduire à la dépendance, c'est le tabac qui est le plus largement consommé par les jeunes. Les ex- perts s'inquiètent sérieusement de voir les enfants commen- cer à fumer si tôt, car la dépendance que peut provoquer la ni- cotine est bien connue, et l'organisme des jeunes est particu- lièrement sensible aux dommages causés par le tabac. Il convient donc de modifier l'ordonnance sur les denrées ali- mentaires pour prendre les mesures suivantes:
Interdire la vente de tabac aux jeunes.
Interdire la vente sans contrôle de tabac par des automates, par analogie avec l'article 31a, 1er alinéa, lettre b, de l'ordon- nance sur les denrées alimentaires.
Interdre la distribution d'échantillons gratuits, par analogie avec l'article 41, 1er alinéa, lettre k, de la loi sur l'alcool. L'article 420d de l'ordonnance sur les denrées alimentaires, tel qu'il a été rédigé en 1978, n'ayant pas eu l'effet désiré, il est temps d'adopter une formulation plus contraignante.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bäumlin, Daepp, Dormann, Fankhauser, Grendelmeier, Günter, Hösli, Kuhn, Lanz, Meier Samuel, Neukomm, Steffen, Ulrich, Weder-Basel, Wiederkehr (15)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Postulat Eisenring
767
März 1991 N
Die Automaten sind die häufigsten Quellen der Zigaretten, die von Kindern und sehr jungen Jugendlichen geraucht wer- den.
Die Verteilung von Gratismustern an Jugendliche ist zwar untersagt, aber bei Verteilung an einen unbestimmten Perso- nenkreis ist eine Kontrolle schwer möglich. Das Alkoholgesetz sieht zwar eine Ausnahmebewilligung für Messen und Ausstel- lungen vor, nicht aber z. B. für Verteilungen in Rekrutenschu- len und militärischen Einheiten, was offensichtlich abgenom- men hat oder sogar ganz eingestellt worden ist. Das sind nicht Maximalforderungen. Die Vertreter des Gesundheitswesens hatten seinerzeit weitergehende Formulierungen gewünscht.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 27. Februar 1991 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 27 février 1991 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
90.992 Postulat Wiederkehr Oekobonus für Generalabonnement Ecobonus sous forme d'abonnement général
Wortlaut des Postulates vom 14. Dezember 1990 Falls sich der Bundesrat für die Einführung eines Oekobonus entscheidet, wird er eingeladen zu prüfen, ob nicht ein Teil der Rückerstattung an die Berechtigten in der Form eines General- abonnements erfolgen sollte. Der entsprechende Teil der Ein- nahmen aus dem Oekobonus würde dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellt.
Texte du postulat du 14 décembre 1990
Le Conseil fédéral est invité, au cas où il déciderait d'introduire un écobonus, à étudier la possibilité d'une restitution partielle de l'écobonus aux ayants droit, sous forme d'une abonne- ment général. Le montant correspondant des recettes de l'écobonus serait mis à la dispostion des transports publics.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Biel, Dünki, Günter, Jaeger, Kuhn, Maeder, Meier Samuel, Weder-Basel, Zwygart (9)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 27. Februar 1991 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 27 février 1991 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Präsident: Das Postulat wird von Herrn Scherrer bekämpft. Die Diskussion wird verschoben.
Verschoben - Renvoyé
90.742
Postulat Eisenring Bereinigung der Fichenaffäre Règlement définitif de l'affaire dite des fiches
Wortlaut des Postulates vom 26. September 1990
Der Bundesrat wird - in Zusammenarbeit mit den Regierungs- parteien - ersucht zu prüfen, ob und in welcher auch rechts- staatlich vertretbaren Form das Geschäft «Fichenaffäre» durch eine besondere Beschlussfassung ohne Verzug abgeschlos- sen und bereinigt werden könnte.
Texte du postulat du 26 septembre 1990
Le Conseil fédéral est invité à étudier, de concert avec les par- tis gouvernementaux, la possibilité de mettre sans retard un terme à l'affaire dite des fiches et de procéder à un règlement définitif de la question, par la voie d'une décision spéciale; il examinera en outre quelle forme compatible avec notre Etat de droit peut être adoptée à cet effet.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Eine kritische Würdigung des vierten Zwischenberichtes des Fichen-Sonderbeauftragten Dr. W. Gut (21. September 1990) führt zu einem in mehrfacher Hinsicht bedenklichen und kaum akzeptablen Ergebnis. Die bisher bekannt gewordenen Fälle von Fichen-Eintragungen zeugen insgesamt über weite Strecken eher von Unbeholfenheit, Kleinkariertheit, übertrie- benem Amtseifer und amtlichem Querverhalten als von «staatspolitischer» Bösartigkeit. Der offensichtlich gewordene Mangel an Kontrolle und Führung, insbesondere auch die viel- fach abhanden gekommene Einhaltung der Maxime der Ver- hältnismässigkeit, lässt sich nachträglich nicht korrigieren. Dass Unrecht und «Unrecht» geschehen ist, ist leider hinzu- nehmen. Unter Umständen können Entschuldigungen in den Fällen offensichtlicher Missgriffe eine Aera der «Aussöhnung» begründen.
Ist es nun aber tatsächlich unvermeidlich, dass in diesem Wust von Fichen voraussichtlich während einigen Jahren allein beim Bund über 80 Personen, wovon ein grosser Teil sehr qualifizierte Fachkräfte, mit der Aufarbeitung beschäftigt und möglicherweise Tausende von Rechtsverfahren über alle In- stanzen hindurch geführt werden müssen, um dieses «Ge- schäft» erst in fernen Jahren zu erledigen? Stehen die bundes- seitigen Aufwendungen mit voraussichtlich über 50 Millionen Franken überhaupt in einem akzeptablen Verhältnis zum «Schadenfall»? Dazu wären die analogen Aufwendungen der Kantone und der Gemeinden zu addieren. Die Offenlegung der Fichen von Schweizern hat sodann ergeben, dass in 50 Prozent der Fälle die letzten Eintragungen auf 1980 und noch früher zurückgehen und auch zahllose aktuellere Eintra- gungen kaum hochwertig sind.
Insgesamt nähert man sich immer mehr dem Eindruck, dass das Fichen-Unwesen, bei allen unkorrekten Vorgängen und möglichen Rechtsverletzungen, die zu kritisieren bleiben, in vielen öffentlichen Darlegungen überzogen worden ist. Hier- unter haben heute nicht nur der Bund und zahlreiche Fachstel- len des Bundes und der Kantone als solche, sondern vor allem auch zahllose öffentliche Angestellte direkt und indirekt zu lei- den. Der Freitod eines in keiner Weise bescholtenen kantona- len Beamten, der mit den Fichen zu tun hatte, sollte Fanalwir- kung haben. Sodann ist auch das Verhältnis des Bundes zu den Kantonen und Gemeinden in mehrfacher Hinsicht bereits seit langem einer bedenklichen Strapazierung ausgesetzt, die man so sicher nicht gewollt hat. Die Vorgänge mit ihren direk- ten und indirekten Begleitumständen stehen somit in einem nur mehr zweifelhaften oder in überhaupt keinem vertretbaren
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Zwygart Schutz der Jugend vor Tabakmissbrauch Postulat Zwygart Protection des jeunes contre l'abus du tabac
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.960
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
22.03.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
766-767
Page
Pagina
Ref. No
20 019 769
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