Postulat Brügger
768
N
22 mars 1991
Verhältnis mehr zu den allenfalls in Frage stehenden Inter- essen, wobei allerdings der Schutz der Persönlichkeitsrechte von in die Fichen aufgenommenen Personen nicht vernach- lässigt oder einfach übergangen werden darf.
Eine wissenschaftliche Befragung sollte in Auftrag gegeben werden zur Abklärung der Frage, welches aufgrund der heuti- gen Sachlage unter Wertung der bisherigen Informationen und der neu dargelegten Perspektiven des Delegierten die Meinung in unserer Bevölkerung über diese Vorgänge ist. Wahrscheinlich würde auch dies zur Erkenntnis führen, dass ernsthaft Mittel und Wege gesucht werden sollten, wonach Bundesrat und Parlament eine Lösung ins Auge fassen, nach der dieses «Geschäft» vorzeitig abgebrochen werden könnte. Wäre der Sache insgesamt und unserem Staat sodann nicht besser gedient, wenn die bundesseitig zu erwartenden Auf- wendungen im Kostenbetrag von über 50 Millionen Franken gewissermassen als «Bussgeld» einem sinnvollen Zweck zu- geführt würden, z. B. dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz zur Finanzierung seiner derzeitig massiven Sonderauf- wendungen für viele Hilfsaktionen in der ganzen Welt?
Es ist anzunehmen, dass sich letztlich auch betroffene Bürger mit einer solchen Regelung abfinden könnten bei gleichzeiti- ger Bestätigung durch den Bundesrat, dass die alten und zum grossen Teil längst überholten und wertlosen Fichen vernich- tet würden (die sogenannte «historische» Bedeutung der Fi- chen ist hintanzusetzen) und sich die für unser Staatswesen erforderlichen Unterlagen über Personen im In- und Ausland künftig strikte nach den neuen Grundsätzen des Staatsschutz- rechtes zu richten haben.
Texte du postulat du 6 décembre 1990
Le Conseil fédéral est invité à présenter un rapport relatif aux dangers existentiels d'origine autre que politico-militaire, men- tionnés dans le rapport 90 sur la politique de sécurité de la Suisse.
Sprecher - Porte-parole: Keller
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Der Bericht des Bundesrates zur Sicherheitspolitik beschränkt sich ausdrücklich auf die zurzeit bestehenden machtpolitisch bedingten Gefahren, denen mit den Mitteln der Gesamtvertei- digung zu begegnen ist (Bericht Seite 6f.). Das breite Spek- trum der übrigen existentiellen Bedrohungen behandelt der Bericht lediglich unter dem sicherheitspolitischen Aspekt. Es bedarf deshalb zusätzlich einer gesamtheitlichen und überde- partementalen Beurteilung dieser Gefahren aus anderen Poli- tikbereichen. Erst eine solche vertiefte Gesamtbeurteilung er- möglicht eine ganzheitliche Politik der Existenzsicherung und den gezielten Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 27. Februar 1991 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 27 février 1991 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Dezember 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 décembre 1990
Der Bundesrat geht mit der Zielsetzung des Postulates, einer raschen und rechtsstaatlich korrekten Beendigung der Fi- chenaffäre, einig. Ein rechtsstaatlich vertretbares Vorgehen bedeutet jedoch, dass das laufende Ficheneinsichtsverfahren zu Ende geführt werden muss, wenn nicht das Gleichbehand- lungsgebot verletzt werden soll. Bis Ende November wurden über 9000 Fichenkopien und 80 000 Meldungen an nicht ver- zeichnete Personen verschickt, und für die Erledigung der restlichen Gesuche sind die Vorarbeiten weit fortgeschritten. Vorbehalten bleibt die ausstehende Entscheidung des Bun- desgerichts.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Präsident: Das Postulat wird von Herrn Leuenberger-Solo- thurn bekämpft. Die Diskussion wird verschoben.
Verschoben - Renvoyé
90.918
Postulat der christlichdemokratischen Fraktion Gesamtbeurteilung existentieller Gefahren
Postulat du groupe démocrate-chrétien Dangers existentiels. Appréciation d'ensemble
Wortlaut des Postulates vom 6. Dezember 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, Bericht zu erstatten über die im Bericht 90 zur Sicherheitspolitik der Schweiz aufgeführten nicht machtpolitisch bedingten existentiellen Gefahren.
90.946
Postulat Brügger Für die Einführung der Simulationstechnik in der militärischen Ausbildung Formation de la troupe. Techniques de simulation
Wortlaut des Postulates vom 12. Dezember 1990 Der Bundesrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Simu- lationstechnik in der Ausbildung der Truppe generell einge- führt wird.
Texte du postulat du 12 décembre 1990 Le Conseil fédéral est prié de généraliser le recours aux techni- ques de simulation pour l'instruction de la troupe.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Aguet, Ammann, Béguelin, Bodenmann, Braunschweig, Carobbio, Danuser, Eggenber- ger Georges, Fankhauser, Hafner Ursula, Jeanprêtre, Lanz, Ledergerber, Leuenberger-Solothurn, Matthey, Meizoz, Neu- komm, Pitteloud, Ruffy, Stappung, Ulrich, Vollmer, Zbinden Hans, Züger (24)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Wie aus der Beantwortung des Bundesrates auf meine Inter- pellation vom 21. Juni 1989 hervorgeht, wird die Simulations- technik heute schon in den verschiedenen Truppengattungen der Armee eingesetzt. Die Einführung der Simulationstechnik erreicht in den verschiedenen Truppengattungen allerdings einen recht unterschiedlichen Grad.
Gerade bei der Infanterie steckt die Simulationstechnik noch in den Kinderschuhen. Generell wird für Schiessübungen in dieser Waffengattung nach wie vor die Simulation nur ganz selten angewendet.
Postulat der freisinnig-demokratischen Fraktion
769
Die Forschung und Weiterentwicklung muss vorangetrieben werden. Die Zusammenarbeit mit ausländischen Armeen muss angesichts der weltweiten Entwicklung intensiviert wer- den.
In der heutigen Zeit stossen Militärprojekte zum Ausbau von bestehenden Schiessplätzen berechtigterweise immer mehr auf hartnäckigen Widerstand.
Der Einsatz moderner Waffensysteme bringt notgedrungen grössere Auswirkungen auf Natur und Umwelt mit sich. Der Einsatz der modernen Tiefbautechnik ermöglichte in den letz- ten Jahren das Erschliessen von abgelegenen Alpentälern und das Einrichten ausgedehnter Uebungsanlagen. Das hat sich besonders negativ ausgewirkt, und die Akzeptanz für sol- che Militärprojekte ist verständlicherweise im Schwinden be- griffen. Mit modernen Strassenunterhaltsmaschinen wird zu- dem ermöglicht, die Schiesstätigkeit selbst zu Winterzeiten weiterzuführen. So kann die Natur sich nicht erholen. Die Schiessübungen in den Bergen sind im Grunde genommen eine erste Phase der Simulation und entsprechen ohnehin nicht einem modernen Kampfgeschehen. Deshalb sind diese drastisch zu reduzieren und durch die Anwendung moderner Simulationstechnik zu ersetzen.
Beim Ueben mit Kriegsmunition besteht ein grosseres Risiko für das Leben der beteiligten Soldaten. Der Tod eines jungen Rekruten im letzten Sommer hat auf brutale Weise auf diese la- tente Gefahr hingewiesen. Solchen Gefahren ist mit der Wei- terentwicklung der Simulationstechnik aus dem Wege zu ge- hen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates vom 27. Februar 1991 Déclaration écrite du Conseil fédéral du 27 février 1991 Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Ueberwiesen - Transmis
90.983
Postulat Ruckstuhl Fachoffizier-Status für Instruktionsunteroffiziere Status d'officiers techniques pour les sous-officiers instructeurs
Wortlaut des Postulates vom 14. Dezember 1990 Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung eines dem Fachoffizier entsprechenden Status für Instruktionsunteroffi- ziere zu prüfen.
Texte du postulat du 14 décembre 1990 Le Conseil fédéral est chargé d'examiner l'institution d'un sta- tut correspondant à celui des officiers techniques pour les sous-officiers chargés de l'instruction.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bürgi, Engler, Kühne, Widrig (4)
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Angesichts des nach wie vor herrschenden Instruktorenman- gels in der Armee sind Massnahmen zur Attraktivitätssteige- rung des Instruktorenberufs gerade auch für Unteroffiziere · weiterhin notwendig.
Mit dem Erreichen des Grads eines Adjudant-Unteroffiziers sind die gradmässigen Beförderungsmöglichkeiten für In- struktionsunteroffiziere bereits im Alter von rund dreissig Jah- ren abgeschlossen. Mit der Schaffung eines speziellen Status nach dem Vorbild des Fachoffiziers kann der Uebernahme be- sonderer Ausbildungsfunktionen durch Instruktionsunteroffi-
ziere Rechnung getragen werden. Die Verleihung des dem Fachoffizier ähnlichen Status für den beruflichen Einsatz hat unter Berücksichtigung von Eignung, Neigung und Dienstal- ter der in Frage kommenden Instruktionsunteroffizieren zu er- folgen.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 27. Februar 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 27 février 1991
Zunächst muss festgehalten werden, dass der Instruktoren- mangel weniger ein Problem des fehlenden qualifizierten Nachwuchses ist; seine Hauptursache liegt vielmehr in der be- grenzten Zahl von Stellen für das Instruktionskorps.
Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass die Attraktivität des In- struktorenberufs erhöht werden muss. Das EMD prüft gegen- wärtig verschiedene Massnahmen zur Erfüllung dieser unbe- strittenen Forderung. Für die Instruktionsunteroffiziere wird u. a. ein Modell erarbeitet, das eine erweiterte, funktionsbezo- gene Laufbahn mit stufenweisen Lehrgängen vorsieht.
Die Arbeitsgruppe Instruktorenberuf (Arbeitsgruppe Hess) hat seinerzeit empfohlen, auf eine Oeffnung des Aufstiegs der In- struktionsunteroffiziere in den Offiziersrang zu verzichten, aber auch von der gradmässigen Entkopplung der Instrukto- ren von den Graden in der Armee abzusehen. Das Problem der gradmässigen Besserstellung der Instruktionsunteroffi- ziere sollte deshalb nicht losgelöst von der Gradstruktur der Armee behandelt werden, wobei diese möglicherweise in Zu- kunft Aenderungen erfahren wird; es ist denkbar, dass für Un- teroffiziere zusätzliche Dienstgrade und entsprechende Grad- abzeichen eingeführt werden.
Die Idee, den Instruktionsunteroffizieren den Status des Fach- offiziers zu geben, ist geprüft worden; sie ist aus verschiede- nen Gründen nicht sinnvoll:
Fachoffizier ist kein militärischer Grad, sondern eine Funkti- onsbezeichnung für Kader-Funktionsträger «auf Zeit». Bei die- sen handelt es sich um Spezialisten, die früher dem inzwi- schen abgeschafften Hilfsdienst der Armee angehörten. Sie sind nur für die Dauer ihrer Funktionsausübung Fachoffiziere und haben hiefür keine Beförderungsdienste zu leisten. Als reine Spezialisten haben sie in den Bereichen Führung und Erziehung der Truppe keine Kompetenzen und Verantwort- lichkeiten wahrzunehmen.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass den Instruktionsunter- offizieren mit 'der Verleihung des Fachoffiziers-Status ein schlechter Dienst erwiesen würde und andere Lösungen für deren Besserstellung gesucht werden müssen.
Schriftliche Erklärung des Bundesrates Déclaration écrite du Conseil fédéral Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
Abgelehnt - Rejeté
90.925
Postulat der freisinnig-demokratischen Fraktion Schweiz und Europäisches Währungssystem (EWS) Postulat du groupe radical-démocratique La Suisse et le Système monétaire européen (SME)
Wortlaut des Postulates vom 10. Dezember 1990 Der Bundesrat wird eingeladen, die Stabilitäts- und Währungs- politik unseres Landes einer eingehenden Analyse zu unter-
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Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Brügger Für die Einführung der Simulationstechnik in der militärischen Ausbildung Postulat Brügger Formation de la troupe. Techniques de simulation
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
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Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
90.946
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 22.03.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
768-769
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Pagina
Ref. No
20 019 773
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