Interpellation Büttiker
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Kasse, also auch Personen, die erst in einem höheren Alter erstmals einer Krankenkasse beigetreten sind.
Die Abstufung der Bundesbeiträge nach dem Alter der Ver- sicherten ist für Kassen mit einer ungünstigen Altersstruktur vorteilhafter als die bisherige Aufteilung der Bundesbeiträge, die auf die Altersstruktur keine Rücksicht nahm. Die neue Re- gelung wird die Prämienunterschiede zwischen den Kassen etwas verringern, aber nicht völlig aufheben. Dazu wären mehr Mittel oder, wie dies gegenwärtig in der Expertenkommission für die Revision der Krankenversicherung diskutiert wird, eine Art Finanzausgleich (Risikoausgleich) zwischen den Kassen nötig.
Mit der neuen Regelung über die Bundesbeiträge ist der Bundesrat auch vollständig zum System der nachschüssigen Auszahlung übergegangen. Bereits bisher wurden die Bun- desbeiträge zum allergrössten Teil (für das Subventionsjahr 1989 zu 96 Prozent) nachschüssig ausbezahlt. Das vom Volk abgelehnte Bundesgesetz vom 20. März 1987 (Sofortpro- gramm) sah ebenfalls die nachschüssige Auszahlung vor. Wir haben indessen ein gewisses Verständnis dafür, dass die Krankenkassen die nachschüssig ausbezahlten Bundesbei- träge möglichst früh erhalten möchten. Auf der anderen Seite gilt es auch die Bedürfnisse der Tresorerie des Bundes zu be- rücksichtigen. Den Krankenkassen wird demnach im ersten Halbjahr 50 Prozent des Bundesbeitrages ausgerichtet. Diese neue Lösung ist für die Krankenkassen vorteilhafter als die bis- herige Regelung, bei welcher bis zur Jahreshälfte etwa 35 Pro- zent der Bundesbeiträge ausbezahlt wurden. Für den Bund andererseits ist bei den heutigen Zinssätzen dadurch mit einer Mehrbelastung von immerhin rund 11 Millionen Franken pro Jahr zu rechnen.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes teilweise befriedigt.
90.607
Interpellation Büttiker Bessere Unterstützung der Doktoranden durch den Nationalfonds Fonds national. Aide accrue aux candidats au doctorat
Wortlaut der Interpellation vom 21. Juni 1990
Der Schweizerische Nationalfonds unterstützt die Forschung unter anderem durch die Besoldung wissenschaftlicher Mitar- beiter in wissenschaftlichen Institutionen. In letzter Zeit wer- den vermehrt Doktoranden unterstützt. Doktoranden haben nur Anspruch auf eine halbe Stelle. Bei den tiefen Ansätzen des Nationalfonds führt dies zu Gehältern, die, in städtischer Umgebung, die Existenzbedürfnisse nicht voll decken. Eine Nebenbeschäftigung ist ausgeschlossen, da in der naturwis- senschaftlichen Forschung die Belastung eines Doktoranden mit etwa 50 bis 60 Wochenstunden zu beziffern ist.
Die schlechte Besoldung ist um so gravierender, da viele Uni- versitäten dazu übergegangen sind, die ehemals ausreichen- den bis guten Assistentensaläre den schlechten Konditionen des Nationalfonds anzugleichen.
Die Politik des Nationalfonds gefährdet auch die Forschung in der Industrie, da es sehr oft die wirtschaftlich interessierten Hochschulabsolventen sind, die wegen der ungenügenden Bezahlung eine Forschungstätigkeit ausschlagen. Da die Dis- sertation für die Forschungstätigkeit de facto den gleichen Stellenwert hat wie das Anwaltspatent für die Tätigkeit des An- walts, gehen diese Personen der Forschung für immer verlo- ren.
Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass diese Zustände den schweizerischen Wissenschaftsbetrieb in hohem Grade gefährden?
Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass das Nationalfonds- budget zu erhöhen ist?
Ist der Bundesrat bereit, für die Besserstellung der Doktoran- den entsprechende Massnahmen vorzusehen?
Texte de l'interpellation du 21 juin 1990
Le Fonds national suisse subventionne la recherche, notam- ment en rémunérant les collaborateurs des instituts scientifi- ques. Depuis quelque temps, il aide financièrement de plus en plus de candidats au doctorat. Ceux-ci n'ont droit qu'à un poste à mi-temps. Or, les salaires, établis selon les barèmes trop bas du Fonds national, ne sont pas suffisants pour couvrir les besoins de la vie citadine. Et les candidats au doctorat ne peuvent envisager l'éventualité d'un second emploi car la re- cherche scientifique exige d'eux 50 à 60 heures de travail par semaine.
Les maigres rémunérations offertes par le Fonds national ont des effets d'autant plus graves que de nombreuses universités ont été amenées à adapter à celles-ci les salaires des assis- tants, qui, autrefois, étaient suffisants ou même avantageux. La politique du Fonds national porte également atteinte à la re- cherche dans le domaine de l'industrie. En effet, ce sont très souvent les diplômés d'université intéressés par l'économie qui renoncent aux activités de recherche à cause des traite- ments insuffisants. La thèse nécessaire pour pouvoir faire de la recherche ayant de facto la même valeur que le brevet né- cessaire à l'exercice de la profession d'avocat, ces diplômés se détournent à jamais de la recherche.
Le Conseil fédéral pense-t-il également que cette situation porte gravement atteinte à la recherche scientifique en Suisse?
Considère-t-il aussi que le budget du Fonds national devrait être augmenté?
Est-il disposé à prévoir les mesures nécessaires à l'améliora- tion des conditions de vie et de travail des candidats au docto- rat?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 5. September 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 5 septembre 1990
Im Jahre 1989 richtete der Schweizerische Nationalfonds an 1300 Doktoranden Beiträge von insgesamt 30 Millionen Fran- ken aus. Im selben Zeitraum unterstützte er 323 Stipendiaten mit einem Totalbetrag von 10,3 Millionen Franken.
Die vom Nationalfonds ausgerichtete Doktorandenentschädi- gung ist das Ergbenis intensiver Beratungen zwischen Vertre- tern verschiedener Fachbereiche und entspricht einem schweizerischen Mittelwert. Falls die persönlichen Existenz- bedürfnisse des Doktoranden damit nicht vollständig gedeckt sind, können ihm von der Universität (allenfalls auch aus Dritt- quellen) gegen anteilmässige Entlohnung im Rahmen einer Assistenz gewisse Sonderaufgaben übertragen werden.
Die Doktorandenentschädigungen des Nationalfonds werden aus der Sicht der verschiedenen Industriezweige unterschied- lich beurteilt. Während Vertreter der chemischen Industrie die Ansätze als genügend erachten, tendieren Exponenten der Maschinenindustrie auf eine Anhebung. Im Sinne einer Gleichbehandlung aller Forschungsbereiche verzichtet der Nationalfonds darauf, den Doktoranden je nach Disziplin marktgerechte Entschädigungen zu bezahlen, um sie zur Pro- movierung anzuhalten.
N 22 mars 1991
776
Interpellation Wiederkehr
chen des vergangenen Jahres erhebliche Kürzungen vorzu- nehmen. Trotz der bestehenden Schwierigkeiten kann aber noch nicht von einer «Gefährdung des schweizerischen Wis- senschaftsbetriebes in hohem Grade» gesprochen werden. 2. Die Beiträge an den Schweizerischen Nationalfonds werden alle vier Jahre durch die eidgenössischen Räte bewilligt. Eine entsprechende Botschaft für die Jahre 1992 bis 1995 ist in Vor- bereitung. Gestützt auf diese werden die eidgenössischen Räte die Höhe der zukünftigen Bundesbeiträge festzulegen haben. Die von verschiedenster Seite an den Bundesrat her- angetragenen Begehren um Erhöhung der Bundesbeiträge auch im Bereich der Forschung werden zurzeit eingehend ge- prüft. Dabei wird, wie bei sämtlichen Ausgaben des Bundes in den kommenden Jahren, die allgemeine Entwicklung des Bundeshaushaltes entsprechend zu berücksichtigen sein.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes befriedigt.
90.941
Interpellation Wiederkehr Naturheilkunde Médecines parallèles
Wortlaut der Interpellation vom 12. Dezember 1990 Vor kurzem hat sich der Zürcher Erziehungsdirektor zu einem Lehrstuhl für Erfahrungsmedizin an der Universität Zürich durchgerungen. Demgegenüber scheinen zuständige Bun- desbehörden immer noch eine ablehnende Haltung gegen- über den Anliegen der Erfahrungsmedizin und gegenüber auch klaren Wirkungen von Naturheilmethoden und -mitteln aufrechtzuerhalten.
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Insbesondere soll sich das Bundesamt für Sozialversicherung seit Jahren weigern, ein in seiner Wirkung nicht umstrittenes Kräuterheilmittel (Padma 28) in die Spezialitätenliste (SL) auf- zunehmen und damit allgemein kassenzulässig zu machen. Betroffen von dieser Weigerung sind vor allem an Arterioskle- rose leidende ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die finan- ziell nicht auf Rosen gebettet sind.
Demgegenüber sind gefässerweiternde Medikamente (Vaso- dilatantien und verwandte Substanzen) kassenzulässig, ob- wohl sie «bei peripheren Durchblutungsstörungen keinen the- rapeutischen Nutzen haben» (Gutachten des Wissenschaftli- chen Instituts der Ortskrankenkassen, März 84), ja sogar ge- fährlich sein können, und ihre Propagierung zum Beispiel in Schweden deshalb verboten ist.
Ich frage deshalb den Bundesrat:
Wann werden Kräuterheilmittel und im speziellen Padma 28 in die SL aufgenommen?
Gedenkt der Bundesrat, in der Eidgenössischen Arzneimit- telkommission und in der Fachkommission für allgemeine Lei- stungen künftig auch Vertreter der Naturheilkunde und der Er- fahrungsmedizin Einsitz nehmen zu lassen?
Texte de l'interpellation du 12 décembre 1990
Récemment, le Département de l'instruction publique de can- ton de Zurich a obtenu de haute lutte une chaire de médecine empirique à l'université de Zurich. Pour leur part, les autorités fédérales compétentes semblent déterminées à ne reconnaî- tre ni l'intérêt suscité par ce type de médecine, ni les effets évi- dents obtenus par les thérapeutiques naturelles.
L'Office fédéral des assurances sociales se refuse notamment depuis plusieurs années à admettre sur la liste des spécialités le Padma 28, médicament phytothérapeutique dont l'effica-
cité n'est pas contestée, alors qu'en l'admettant il inciterait tou- tes les caisses-maladie à le prendre en charge. Ce refus tou- che tout particulièrement des concitoyennes et concitoyens d'un certain âge souffrant d'artériosclérose, qui sont loin de nager dans l'abondance.
Par contre des médicaments destinés à la dilatation des vais- seaux (vasodilatateurs ou substances analogues) sont admis par les caisses-maladie; or, selon l'expertise du «Wissenschaf- tliches Institut der Ortskassen» de mars 1984, ils ne présentent aucun avantage thérapeutique en cas de perturbations de l'ir- rigation sanguine, et peuvent même être dangereux, au point que leur distribution a été interdite en Suède par exemple. C'est pourquoi je demande au Conseil fédéral:
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 20. Februar 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 20 février 1991
Padma 28 ist ein Naturheilmittel tibetanischer Herkunft auf Kräuterbasis. Padma 28 wurde als Adjuvans durch die IKS re- gistriert und 1977 zur Aufnahme in die SL angemeldet. Bis an- hin fand Padma 28 keine Aufnahme in die SL und zwar nicht deshalb, weil es zu den Naturheilmitteln gehört, sondern weil es der Herstellerfirma Padma AG, Zürich, bisher nicht gelun- gen ist, einen den allgemeinen Prüfungskriterien entspre- chenden Nachweis der therapeutischen Wirksamkeit zu er- bringen. Die aus den Jahren 1978 respektive 1980 stammen- den Verwaltungsentscheide wurden vom Eidgenössischen Versicherungsgericht (EVG) in seinem Urteil vom 12. März 1982 geschützt. Im Jahre 1984 leitete die Firma das Verfahren zur Aufnahme von Padma 28 in die SL wiederum ein. Am 28. Juni 1985 wurde die Aufnahme der Spezialität in die SL neuerlich in erster Instanz abgelehnt, weil trotz der Nachrei- chung neuer Unterlagen der nötige Nachweis der therapeuti- schen Wirksamkeit nicht hat erbracht werden können. Nach verschiedenen durch die Firma beziehungsweise den Rent- ner-Kantonalverband St. Gallen/Appenzell lancierten Presse- kampagnen sowie der Anrufung der nationalrätlichen Ge- schäftsprüfungskommission entschied sich das mit Verwal- tungsbeschwerde angerufene Eidgenössische Departement des Innern für den Beizug weiterer Experten. Auch wurde wis- senschaftliche Literatur nachgereicht. Somit ist das Verwal- tungsverfahren noch hängig, und es kann keine Aussage dar- über gemacht werden, ob und wann Padma 28 Aufnahme in die SL findet.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.607
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
22.03.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
775-776
Page
Pagina
Ref. No
20 019 783
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