Interpellation Büttiker
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allen Tierhaltern, die ihre Stallungen in den letzten Jahren den Mindestmassen der Tierschutzverordnung angepasst haben, kaum verstanden, wenn der Bundesrat weitgehende Locke- rungen der Tierschutzvorschriften gewähren würde.
Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:
Auslaufende Betriebe, d. h. solche, in denen die Tierhaltung in wenigen Jahren aufgegeben wird, können nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit voraussichtlich mit einer flexiblen Haltung der Vollzugsbehörden rechnen. Dabei ist an den Begriff des «auslaufenden Betriebs» ein strenger Mass- stab zu legen: wird die Tierhaltung nicht nach Ablauf der ange- gebenen Auslaufperiode eingestelt, so ist sie zu untersagen.
Die Modalitäten einer flexiblen Behandlung der Stufen- und Alpbetriebe, in denen sich die Tiere insgesamt nur während kurzer Zeit aufhalten, werden zurzeit im Bundesamt für Veteri- närwesen geprüft. Vom Grundsatz, wonach die Tiere an ihren hauptsächlichen Aufenthaltsorten tierschutzgerecht gehalten werden müssen, soll nicht abgewichen werden.
Das Tierschutzgesetz bietet keine Rechtsgrundlage für di- rekte Bundesbeiträge an Tierschutzmassnahmen. Somit fehlt es an einer entscheidenden Voraussetzung, um Bundesmittel zur Verfügung zu stellen.
Die Gewährung einer indirekten Bundeshilfe über zusätzliche Meliorationsbeiträge und Investitionskredite fällt nicht in Be- tracht wegen der Notwendigkeit, das Ausgabenwachstum des Bundeshaushalts einzuschränken. In diesem Zusammen- hang darf darauf hingewiesen werden, dass Geflügel-, Schweine-, Heimtier-, Wildtier- und Versuchstierhalter für die weitgehend abgeschlossene Anpassung ihrer Betriebe an die Tierschutzvorschriften keine staatlichen Beihilfen erhalten ha- ben.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes nicht befriedigt.
90.726
Interpellation Büttiker Missbräuche beim Pferdetraining Entraînement des chevaux. Abus
Wortlaut der Interpellation vom 25. September 1990
Bei der diesjährigen Reiter-Weltmeisterschaft in Stockholm sind bezüglich «Barren» von Pferden (Trainingsmethoden) bei der deutschen Reiterequipe unglaubliche Dinge aufgedeckt worden. Viele Leute auch in unserem Lande haben sich dabei gefragt, wie es in der Schweiz mit den Tierschutzvorschriften über die Haltung, die Pflege und die Verwendung von Pferden steht.
Deshalb frage ich den Bundesrat an:
Hält es der Bundesrat für möglich, dass auch in der Schweiz im Reitsport Trainingsmethoden «à la Schockemöhle» vor- kommen?
Ist der Bundesrat bereit, die Verordnung zum Eidgenössi- schen Tierschutzgesetz im Sinne des Tierschutzes, der Pfer- dehalter, Pferdefreunde und Pferdesportverbände mit Vor- schriften über die Haltung und Verwendung von Pferden zu er- gänzen?
Warum hat es der Bundesrat bis heute unterlassen, die Ver- wendung von Mitteln zum «Barren» von Pferden zu verbieten? 4. Warum hat der Bundesrat die von einer Arbeitsgruppe «Pferd» des Schweizerischen Tierschutzes 1984 ausgearbei- teten Vorschläge, die an das Bundesamt für Veterinärwesen eingereicht wurden, bis heute schubladisiert?
Ist der Bundesrat nach den Enthüllungen an der Reiter- Weltmeisterschaft bereit,die Vorschläge der Arbeitsgruppe «Pferd» der Nutztierkommission des Schweizer Tierschutzes unter Leitung von Professor Dr. A. Nabholz zu prüfen?
Texte de l'interpellation du 25 septembre 1990
Des révélations incroyables ont été faites cette année lors des championnats du monde d'équitation de Stockholm, sur la façon dont les chevaux de l'équipe allemande sont «barrés» durant l'entraînement. Bien des gens se sont alors demandé quelles prescriptions de protection des animaux s'appliquent en Suisse à la détention et à l'utilisation des chevaux et aux soins à leur donner.
Je demande au Conseil fédéral de répondre aux questions suivantes:
Est-il à son avis concevable que l'on applique en Suisse des méthodes d'entraînement des chevaux «à la Schockemöhle»? 2. Est-il prêt à compléter l'ordonnance sur la protection des animaux par des dispositions relatives à la détention et à l'utili- sation des chevaux dans le sens requis par la protection des animaux, les détenteurs de chevaux, les amis de ces bêtes et les sociétés de sport équestre?
Pourquoi a-t-il jusqu'à présent omis d'interdire les moyens de «barrer» les chevaux?
Pourquoi n'a-t-il pas encore pris en considération les propo- sitions élaborées en 1984 par le groupe de travail «Chevaux» de la «Protection suisse des animaux», propositions qui avaient été transmises à l'Office vétérinaire fédéral?
Est-il prêt, après les révélations faites aux championnats du monde d'équitation, à étudier les propositions présentées par le groupe de travail susmentionné de la commission des ani- maux de rente de la «Protection suisse des animaux» que diri- geait le professeur A. Nabholz?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Dezember 1990 Rapport écrit du Conseil fédéral du 10 décembre 1990
Die Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Pferdesport- Weltmeisterschaft 1990, namentlich die Vorwürfe an deutsche Reiter, gaben Anlass zu einer Ueberprüfung der schweizeri- schen Tierschutznormen. Im Ergebnis zeigte sich, dass un- sere Rechtsvorschriften im grossen und ganzen einen ausrei- chenden Schutz des Pferdes gewährleisten; ähnliche Vor- kommnisse könnten in unserem Land verhindert oder geahn- det werden.
Die einzelnen Fragen können wie folgt beantwortet werden:
In den letzten Jahren wurde ein Fall, bei dem unter den Bein- bandagen des Tieres harte, verletzende Metallgegenstände eingebunden waren, vom zuständigen Gericht geahndet. Die Untersuchung eines anderen Falls, in dem vermutet wurde, dass hautreizende Substanzen (Terpentin) in Bandagen ver- wendet wurde, wurde eingestellt.
Eine Ergänzung der Tierschutzverordnung vom 27. Mai 1981 mit Vorschriften über Haltung und Verwendung von Pfer- den ist im Rahmen einer nächsten Revision vorgesehen. Eine kurzfristige Anpassung drängt sich nicht auf, da die allgemei- nen Tierhaltungsvorschriften auch auf die Haltung und Ver- wendung von Pferden anwendbar sind.
Tierquälerische Trainingsmethoden wie das harte «Barren» von Pferden sind durch Artikel 2 Absatz 3 und Artikel 22 Ab- satz 1 des Tierschutzgesetzes vom 9. März 1978 verboten.
Am 12. Dezember 1985 hat das Bundesamt für Veterinärwe- sen eine Information an die Kantone abgegeben, die weitge-
N 22 mars 1991
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Interpellation Aguet
hend auf dem Bericht über die Haltung und Verwendung von Pferden der Arbeitsgruppe «Pferd» der Nutztierkommission des Schweizer Tierschutzes basiert. Darin werden die abzu- lehnenden Formen des «Barrens» von Pferden umschrieben. Es liegt an den Kantonen, diese Regeln durchzusetzen. 5. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe werden die Grundlage für die vorgesehene Revision der Tierschutzverordnung bil- den.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes befriedigt.
90.731 Interpellation Hänggi Förderung der gewerblichen Berufslehre Arts et métiers. Revalorisation de l'apprentissage
Wortlaut der Interpellation vom 26. September 1990 Das schweizerische Gewerbe leidet unter einem ausgespro- chenen Lehrlingsmangel. Dies bringt auch die neueste Studie des schweizerischen Gewerbeverbandes deutlich zum Aus- druck.
Von 150 Biga-Berufen finden nur noch gerade 100 Berufs- zweige genügend Nachwuchs. In Anbetracht des anhalten- den Geburtenrückgangs und dem verstärkten Trend zu den Dienstleistungen wird sich diese Situation noch verschärfen. Dieser Zustand ist nicht nur für die betroffenen Berufe alarmie- rend, sondern auch volkswirtschaftlich und staatspolitisch be- denklich.
Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgen- der Fragen:
Wie beurteilt der Bundesrat die Zukunftsperspektiven der gewerblichen Berufslehre?
Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um die gewerb- liche Berufslehre attraktiver zu machen?
Welche Erfahrungen wurden bisher mit dem Projekt der Ausbildung von ausländischen Lehrlingen gemacht?
Texte de l'interpellation du 26 septembre 1990
La dernière enquête effectuée par les arts et métiers suisses montre clairement que le secteur souffre d'un manque aigu d'apprentis.
Des cent cinquante professions agréées par l'OFIAMT seules cent trouvent à assurer la relève. Et cette situation ne fera qu'empirer en raison de la dénatalité persistante et de l'ac- croissement du secteur tertiaire. La situation est alarmante pour les professionnels concernés et elle l'est tout autant pour l'économie et pour l'Etat.
Je demande donc au Conseil fédéral de répondre aux ques- tions suivantes:
Que pense-t-il de l'avenir de l'apprentissage dans le secteur des arts et métiers?
Quelles possibilités voit-il pour attirer plus de jeunes vers ces professions?
Quels enseignements tire-t-on jusqu'à présent de la mise en pratique du projet de formation des apprentis de nationalité étrangère?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Der Urheber verzichtet auf eine Begründung und wünscht eine schriftliche Antwort.
Schriftliche Stellungnahme des Bundesrates vom 21. Januar 1991 Rapport écrit du Conseil fédéral du 21 janvier 1991
Der Bundesrat erachtet die gewerbliche Berufslehre in Form der Meisterlehre nach wie vor als geeignet, junge Menschen auf ihr Berufsleben vorzubereiten. Es ist indessen nicht zu ver- kennen, dass die Veränderungen in der Arbeitswelt und in der Gesellschaft auch ihren Einfluss auf die Ausbildung haben. Die materiellen und gesetzlichen Voraussetzungen sind gege- ben, um den neuen Herausforderungen zu begegnen. Die Be- reitschaft, Nachwuchskräfte mit attraktiven Aus- und Weiterbil- dungsbedingungen zu gewinnen, dürfte zunehmen.
Mit der Aufgabe, die gewerblichen Berufslehren attraktiver zu gestalten, sind sowohl der Staat wie die Wirtschaft heraus- gefordert. Eine enge Zusammenarbeit - die bereits besteht - drängt sich auf beim Erlass zukunftsgerichteter Ausbildungs- normen, bei der Schulung der Lehrmeister, beim Ausbau der überbetrieblichen Einführungskurse. Dem Gedanken des le- benslangen Lernens muss vermehrt sowohl in den Betrieben wie in den Berufsschulen Nachachtung verschafft werden. Ein grosszügiges Angebot an zusätzlichen Kursen, das die Ju- gendlichen auch tatsächlich nutzen können, soll die Voraus- setzungen zu späterer Weiterbildung schon während der Lehrzeit verbessern. Für die Lehrkräfte der Berufsschulen be- findet sich ein Nachdiplomstudium im Aufbau, das sich in ei- nem ersten Testlauf bewährt hat.
Im Spätsommer 1990 haben einige junge Spanier im Rah- men eines vom Biga bewilligten Versuchs eine Berufsausbil- dung in der Schweiz aufgenommen. In einem Vorjahr dient die Hälfte der Ausbildungszeit dem Erlernen der deutschen Spra- che und der Vertiefung der schulischen Grundausbildung; da- neben lernen die jungen Leute ihren künftigen Beruf bei der Arbeit in einem Betrieb kennen. 1991 nehmen die künftigen Strassenbauer ihre ordentliche Lehre zusammen mit Schwei- zer Kollegen auf. Angesichts der kurzen Zeit, die seit dem Be- ginn des Projektes vergangen ist, kann noch nicht über die bisherigen Erfahrungen berichtet werden.
Präsident: Der Interpellant ist von der Antwort des Bundesra- tes befriedigt.
90.736
Interpellation Aguet HTL-Titel. Anerkennung in Europa Reconnaissance du titre ETS au plan européen
Wortlaut der Interpellation vom 26. September 1990 Der Nationalrat hat sich 1988 und 1989 mit der Anerkennung der HTL-Titel in Europa beschäftigt. Bundesrat Delamuraz un- terstrich anlässlich der letzten Behandlung im Rat die grund- sätzliche Aufgeschlossenheit, welche seine angesehenen Verhandlungspartner der Europäischen Gemeinschaft an den Tag legen.
In unserer Wirtschaft werden dreimal mehr Stellen für HTL- Absolventen angeboten als für ETH-Abgänger. Daran lässt sich die Bedeutung dieser Ausbildung für die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz erkennen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Interpellation Büttiker Missbräuche beim Pferdetraining Interpellation Büttiker Entraînement des chevaux. Abus
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In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
II
Volume
Volume
Session
Frühjahrssession
Session
Session de printemps
Sessione
Sessione primaverile
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
17
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.726
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
22.03.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
789-790
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Pagina
Ref. No
20 019 798
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