845
Schlussabstimmungen
Nationalrat - Conseil national
Einzige Sitzung - Séance unique
Freitag, 3. Mai 1991, Vormittag Vendredi 3 mai 1991, matin
09.45 h
Vorsitz - Présidence: Herr Bremi
Präsident: Sie haben beschlossen, im Rahmen der Jubilä- umsfeier des Parlamentes zum 700. Geburtstag der Eidge- nossenschaft nicht nur zu feiern, sondern auch parlamenta- risch tätig zu werden.
Aus Anlass des Jubiläums sind vom Parlament bzw. vom Bun- desrat drei Vorlagen ausgearbeitet worden. Zwei sind heute zur Schlussabstimmung bereit; die dritte wurde in Form eines einfachen Bundesbeschlusses schon verabschiedet und braucht keine Schlussabstimmung.
Es handelt sich bei diesen drei Vorlagen um die parlamentari- sche Initiative Landschaftsschutzfonds sowie um die Vorlagen des Bundesrates für eine Jubiläumszulage an Bezüger von Er- gänzungsleistungen zu AHV/IV und für zwei neue Rahmenkre- dite zur Finanzierung von Entschuldungsmassnahmen zu- gunsten ärmerer Entwicklungsländer und von Umweltpro- grammen in Entwicklungsländern.
National- und Ständerat haben diese Geschäfte in der Früh- jahrssession materiell behandelt, so dass wir jetzt nur noch zwei Schlussabstimmungen vorzunehmen haben. Ich schlage Ihnen vor, dass uns der Vizepräsident vorgängig die drei Vorlagen kurz einzeln in Erinnerung ruft; dies, um sie in den Rahmen unserer Jubiläumssession zu stellen.
90.275
Parlamentarische Initiative (Büro des Nationalrates) Landschaftsschutzfonds Initiative parlementaire (Bureau du Conseil national) Fonds pour la protection du paysage
Siehe Seite 682 hiervor - Voir page 682 ci-devant
Nebiker: Die von den beiden Ratsbüros eingesetzte Arbeits- gruppe, welche Vorschläge für eine angemessene Beteiligung des Parlamentes an den Feierlichkeiten zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft zu unterbreiten hatte, kam zum Schluss, dass eine besondere Aktion mit bleibendem Wert für kom- mende Generationen beschlossen werden sollte. Sie sollte der ganzen Bevölkerung zugute kommen und der Bedeutung des Anlasses angemessen sein.
Es ist kein Zufall, dass die Wahl der Arbeitsgruppe und dann auch der Rate auf Massnahmen zur Erhaltung und Pflege von schützenswerten Landschaften fiel. Die rasante wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte hat der naturnahen Kultur- landschaft stark zugesetzt. Die Ausdehnung der Siedlungen und der Ausbau der Infrastrukturen haben die Kulturfläche ver- kleinert und zusammen mit der Intensivierung der Landwirt- schaft viele Lebensräume für Pflanzen und Tiere zerstört. Auch die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen und die für die Verwurzelung der Bevölkerung in ihrer Heimat wichtige kulturhistorische Ausprägung mancher Landschaften sind be- einträchtigt worden.
Mit dem Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften sollen über ei- nen Fonds zielgerichtet Anreize zur Erhaltung naturnaher Landschaften gegeben werden. Dabei geht es in erster Linie um Ergänzung und zusätzliche Förderung von Aktivitäten von öffentlichen und privaten Trägerschaften im Bereich des Land- schaftsschutzes. Es geht um konkrete Massnahmen. Als mög- liche Beispiele nennt der Bericht der Arbeitsgruppe die Pflege und Erhaltung von Heckenlandschaften, die Förderung der sanften Erschliessung von Alpsiedlungen, sogar das Wild- heuen und die Restaurierung eines alten Passweges.
Es soll eine rechtlich selbständige Stiftung gegründet werden, welcher der Bund einen Beitrag von 50 Millionen Franken ge- währt. Der Fonds kann durch weitere Bundesmittel und durch Zuwendungen Dritter zusätzlich gespiesen werden.
Angesichts der Einmaligkeit unserer Landschaft und der meist irreversiblen Schäden durch Eingriffe in naturnahe Gebiete ist ein zusätzlicher Schutz dringende Notwendigkeit. Die Initiative des Parlaments für die Schaffung eines Landschaftsschutz- fonds stellt deshalb sicher eine sinnvolle, dauerhafte Ergän- zung der Feierlichkeiten im Rahmen der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft dar.
Schlussabstimmung - Vote final Für Annahme des Entwurfes Dagegen
161 Stimmen 2 Stimmen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
91.005
Ergänzungsleistungen AHV/IV. Jubiläumszulage Prestations complémentaires AVS/Al. Allocations de jubile
Siehe Seite 524 hiervor - Voir page 524 ci-devant Beschluss des Ständerates vom 21. März 1991 Décision du Conseil des Etats du 21 mars 1991
Nebiker: Bundesrat und Parlament sind sich bewusst, dass auch im Jubiläumsjahr der Eidgenossenschaft nicht alle Be- wohner unseres Landes Grund zum Feiern haben. Es gibt Per- sonen, die von der wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz wenig profitiert und die mit grossen finanziellen und oft auch persönlichen Problemen zu kämpfen haben. Im Alter oder bei Invalidität verstärken sich die Schwierigkeiten, besonders dort, wo die AHV- oder IV-Renten zusammen mit den Ergän- zungsleistungen die einzigen Einkünfte darstellen. Oft reicht das kaum für das Allernotwendigste aus.
Bundesrat und Parlament möchten deshalb eine Geste der Solidarität gegenüber den Bedürftigen in unserem Land tun. Den Bezügern von Ergänzungsleistungen soll im Jubiläums- jahr eine Zulage von 700 Franken pro Person ausgerichtet werden. Wir wollen damit den wirtschaftlich schwächsten Mit- gliedern unserer Volksgemeinschaft zeigen, dass sie nicht ver- gessen werden und dass sie an den Feierlichkeiten teilhaben sollen.
Der Bundesrat hat in der Botschaft zu dieser Vorlage gleichzei- tig in Aussicht gestellt, dass er die wirtschaftliche Lage der Be- züger von Ergänzungsleistungen erneut prüfen wird. Er ist sich auch bewusst, dass es in der Schweiz noch weitere Bevölke- rungskreise gibt, die mit dieser Zulage nicht erreicht werden,
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Parlamentarische Initiative (Büro des Nationalrates) Landschaftsschutzfonds Initiative parlementaire (Bureau du Conseil national) Fonds pour la protection du paysage
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Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Maisession
Session
Session de mai
Sessione
Sessione di maggio
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
01
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
90.275
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 03.05.1991 - 09:45
Date
Data
Seite
845-845
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Pagina
Ref. No
20 019 932
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