N 10 juin 1991
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Heure des questions
Sechste Sitzung - Sixième séance
Montag, 10. Juni 1991, Nachmittag Lundi 10 juin 1991, après-midi
14.30 h
Vorsitz - Présidence: Herr Bremi
Fragestunde - Heure des questions
Präsident: Die Sitzung ist eröffnet. Ich begrüsse Sie zur zweiten Sessionswoche.
Frage 1: Büttiker. Führungsvakuum am Paul-Scherrer-Institut Institut Paul-Scherrer. Difficultés de gestion
Nach nur gut einem Jahr (April 1990 bis Juli 1991) verlässt der PSI-Direktor das Paul-Scherrer-Institut in einer äusserst schwie- rigen Situation, in der eigentlich eine starke Führung notwendig wäre.
Wie gedenkt der Bundesrat das überraschend aufgetretene Führungsvakuum am PSI in einer heiklen Phase rasch abzu- wenden, in der die Nachwirkungen der 1988 Wirklichkeit ge- wordenen Fusion zwischen EIR und SIN noch keineswegs überwunden sind, in der bei gegensätzlichen politischen Er- wartungen eine neue Prioritätensetzung gefragt ist und spür- bare Einsparungen bei Kosten und Personal zu den Randbedin- gungen gehören?
Frage 2: Reimann Maximilian. Rücktrittsgründe des PSI-Direktors Démission du directeur de l'IPS. Motifs
Nach nur einjähriger Amtsdauer verlässt der Direktor des bun- deseigenen Paul-Scherrer-Instituts (PSI) auf eigenen Wunsch diese Stellung bereits wieder und kehrt in die Privatindustrie zu- rück. Was sind die Beweggründe dieses überraschenden Ent- schlusses? Trifft es zu, dass mangelnde Effizienz und hinderli- che Bürokratie im Vergleich zwischen staatlichen und privaten Forschungsstätten für den Entscheid massgebend mitverant- wortlich waren?
Bundespräsident Cotti: Herr Büttiker, Herr Reimann, der Bun- desrat ist über den Entschluss von Direktor Menth, nach erst einem Jahr Tätigkeit beim PSI zurückzutreten, informiert wor- den. Die Gründe, die Herr Menth geltend gemacht hat, sind persönlicher Art, zum Teil mit der Situation beim PSI und zum Teil mit neuen Angeboten verbunden, die ihm von der Privat- wirtschaft gemacht worden sind; es liegt nicht an uns, diese Gründe zu beurteilen.
Was die Wechselwirkung mit der Privatwirtschaft betrifft, ist der Bundesrat der Meinung, dass sie je länger, je mehr zum Pro- blem wird. Es wird schwierig sein, konkurrenzfähig zu bleiben, in einem Wettbewerb, der nie beendet ist.
Aber zum Teil gibt es auch Gründe, die mit dem PSI verbunden sind. Die Führung und Restrukturierung nach dem bekannten Zusammenschluss der beiden früheren Institute und zum Teil auch die klaren Auflagen, die vom Bundesrat und vom Parla- ment gemacht werden, bringen Probleme mit sich. Ich denke z. B. an die Frage des Gleichgewichts zwischen nuklearer und nichtnuklearer Forschung und an die Frage der Entwicklung in Richtung neuer Forschungsgebiete, wobei die Materialfor- schung eine ganz besondere Rolle spielt.
Ich kann Ihnen versichern, dass der Schulratspräsident, Herr Crottaz, sowohl für die Interimssituation als auch für die Vorbe- reitung der Nachfolge alle Vorkehrungen getroffen hat; Vor-
kehrungen, die der Bundesrat als durchaus angemessen be- trachtet. Dass für die Nachfolge die verschiedenen Beteiligten beim PSI gefragt werden, ist fast überflüssig zu erwähnen.
Frage 3:
Mühlemann. Wasser- und Zugvogelreservate am Unter- see/TG
Oiseaux migrateurs et aquatiques. Réserves du lac Infé- rieur/TG
Am 16. Januar 1991 verabschiedete der Bundesrat die Verord- nung über die Wasser- und Zugvogelreservate, wobei auch die Seebecken von Ermatingen und Eschenz durch diese ein- schneidende Massnahme betroffen wurden. Für Behörden und Bevölkerung der betreffenden Regionen war es äusserst be- fremdend, den von der Stellungnahme des Kantons Thurgau abweichenden Entscheid aus den Medien erfahren zu müssen. Die unakzeptable Vorgehensweise des Bundes gegenüber ei- ner Bevölkerung, welche die Unterseelandschaft seit jeher sorgfältig pflegt, zwingt zu folgenden Fragen:
Warum wurden die Unterseegemeinden mit grosser Verspä- tung erst am 8. März 1991 offiziell orientiert?
Welche Massnahmen hat der Bundesrat vorgekehrt, um sol- che Informationspannen zu vermeiden?
Welche weiteren Einschränkungen und Verbote plant der Bundesrat für die Seebecken am Untersee?
Bundespräsident Cotti: Die Vernehmlassung über die Verord- nung über die Wasser- und Zugvogelreservate, Herr Mühle- mann, wurde am 28. Oktober 1988 vom Departement gestar- tet. Die Ueberarbeitung der Antwort erfolgte 1990, nach der Konsultation der betroffenen kantonalen Fachstellen. Der Bundesrat hat am 21. Januar dieses Jahres die Verordnung gutgeheissen. Am 8. März wurden dann die interessierten Ver- bände. in den entsprechenden Gemeinden kontaktiert. Zwi- schen Januar und März lag eine sehr kurze Frist, man hätte sie kaum noch verkürzen können.
Zur zweiten Frage: Die zuständigen Stellen sind selbstver- ständlich immer bereit, bei der Information der betreffenden Gemeinden und ihrer Bevölkerung durch die Kantone mitzu- wirken. Ein ständiges Gespräch ist sogar erwünscht.
Zur dritten Frage: Im Rahmen der Verordnung sind keine wei- teren Einschränkungen und Verbote vorgesehen. Hingegen sind im fraglichen Gebiet noch drei sogenannte Flachmoore von vermutlich nationaler Bedeutung vorhanden. Das Inventar der Flachmoore von nationaler Bedeutung nach der gelten- den Gesetzgebung ist zurzeit bei den Kantonen in Vernehm- lassung. Die Entscheide werden wiederum in enger Fühlung mit den Kantonen getroffen.
Mühlemann: Herr Bundespräsident, Sie werden Verständnis haben, dass eine Gemeinde nicht erfreut ist, wenn sie eine An- kündigung des Bundes von gravierender Art aus den Medien vernimmt und zu einem Fernsehgespräch eingeladen wird, bevor sie weiss, was der Bundesrat verfügt hat. Demzufolge sind wir von Ihrer Antwort natürlich nicht befriedigt. Meine Zu- satzfrage betrifft die neue Verordnung im Bereich der Flach- moore. Flachmoore sind Landschaften ohne Wasserabfluss. Nun handelt es sich bei den beiden Seebecken von Ermatin- gen und von Eschenz um Riede mit Wasserabfluss. Wir fragen Sie deshalb, Herr Bundesrat: Gedenken Sie tatsächlich, diese Seebecken auch unter die Flachmoore einzureihen?
Bundespräsident Cotti: Ich komme noch einmal auf die Fri- sten zurück: Ich habe versucht, Ihnen klarzumachen, dass kürzere Fristen nicht möglich waren.
Ueber die Bedeutung der Flachmoore möchte ich mich hier nicht aussprechen, da ich diese Moore nicht persönlich kenne. Ich kann Ihnen nur sagen, dass auf schweizerischem Gebiet das Inventar erstellt wird, welches das Gesetz verlangt. Ueber die nationale Bedeutung der Moore wird man sich dann zu gegebener Zeit unterhalten können.
Sie scheinen sehr viel zu wissen über Flachmoore, Herr Müh- lemann. Ich danke Ihnen, Sie werden uns dann auch beraten können.
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Fragestunde
Frage 4: Leuenberger-Solothurn. N 5. Umweltverträglichkeit Route nationale N 5. Etude d'impact
In Zeitungsberichten ist zu lesen, dass die Umweltverträglich- keitsprüfung (UVP) für die N 5 (Solothurn-Biel) für das erste Teilstück ab Solothurn in den Bereichen Luft und Boden im Falle des Betriebes der N 5 starke Ueberschreitung der Schad- stoffnormen gezeigt habe.
Welche Schlüsse zieht der Bundesrat daraus?
Bundespräsident Cotti: Der Bericht über die Umweltverträg lichkeit zum Autobahnteilstück, das Sie erwähnen, ist im massgeblichen kantonalen Verfahren durch die kantonalen Fachstellen und entsprechend UVP-Verordnung vom Buwal beurteilt worden. Die kantonale Umweltschutzkommission hat - aufgrund der Beurteilung - Antrag an den Regierungsrat ge- stellt. Darin sind - wie Sie wahrscheinlich wissen - u. a. eine Reihe von Massnahmen in den Bereichen Luftreinhaltung und Bodenschutz enthalten. Bei der Luftreinhaltung erwähne ich als Beispiel die Abluft in Tunneln und gewisse Fragen der Ge- schwindigkeiten. Diese Vorschläge sind jetzt dem Regie- rungsrat gemacht worden. Es liegt nun im Ermessen des Re- gierungsrates, d. h. der zuständigen kantonalen Behörde, die definitiven Projekte zu bewilligen. Ich habe keinen Zweifel, dass der Regierungsrat des Kantons Solothurn, der gegen- über Umweltanliegen immer sehr offen war, die entsprechen- den Kommissionsanträge würdigend aufnehmen wird.
Frage 5: Schmid. Betriebsbeiträge des Bundes an Sonderschulen Aide aux invalides. Subventions aux écoles spéciales
Gemäss Artikel 105 der Verordnung über die Invalidenversiche- rung gewährt der Bund Betriebsbeiträge an die ungedeckten Kosten von Sonderschulen, die der Eingliederung behinderter Kinder und Jugendlicher dienen. Die Subventionierung beruht auf dem Gedanken, dass Kantone an den Eingliederungsko- sten so weit zu beteiligen sind, als ein Kind ohnehin kostet, wenn es die öffentlichen Schulen besuchen würde. Was dar- über hinausgeht, übernimmt der Bund.
Da nun die Defizitleistungen des Bundes auf feste Beträge fi- xiert und maximiert sind und zudem seit 15 Jahren nicht mehr erhöht wurden, verschiebt sich zufolge Teuerung und Kosten- steigerung die finanzielle Belastung stark zuungunsten der Kan- tone.
Eingliederungsmassnahmen sind jedoch Sache des Bundes. Meine Fragen:
Ist dem Bundesrat bekannt, dass die Beitragsansätze des Bundes seit dem 1. Januar 1976 unverändert sind?
Wann gedenkt der Bundesrat, eine Anpassung vorzuneh- men?
Bundespräsident Cotti: Bei diesen Sonderschulen betrug der Anteil der IV im Betriebsjahr 1984 rund 60 Prozent, im Jahre 1990 50 Prozent. Es stimmt also, was Sie sagen. Das bedeutet für die Kantone ohne Zweifel eine zusätzliche Belastung.
Wir haben deshalb letztes Jahr durch eine Arbeitsgruppe, in der die kantonalen Konferenzen der Fürsorgedirektoren und der Erziehungsdirektoren sowie das BSV vertreten waren, diese echte Problematik analysieren lassen. Die Analyse er- gab, dass mit einer Erhöhung des Schul- und Kostgeldbeitra- ges - des Beitrages für auswärtige Verpflegung - sowie des Beitrages an die ungedeckten Betriebskosten den Kantonen die Teuerung wieder ausgeglichen und der Anteil von etwa 60 Prozent wieder erreicht werden könnte.
Wir beabsichtigen, per 1. Januar 1992 die Verordnung dem- entsprechend zu ergänzen.
Frage 6:
Scherrer. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Auto- bahnen
Limitations de vitesse sur les autoroutes
Mit der Verfügung von Tempo 70/100 auf Autobahnen läutet der Bundesrat eine weitere Temposenkungsrunde ein. Vordergrün- dig geht es dabei um die Reduzierung der Ozonwerte, welche die Limite der LRV überschreiten.
Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung der folgenden Fra- gen:
Wieso ergreift der Bundesrat faktisch Notmassnahmen, ob- wohl es sich bei den Grenzwerten der LRV nicht um Alarm-, son- dern um ideale Zielwerte handelt?
Wieso werden die Massnahmen verfügt, obwohl die Grenz- werte erst 1995 erreicht werden müssen?
Werden in die den «Tempoversuch» begleitenden Untersu- chungen auch die volkswirtschaftlichen Verluste durch die Ver- längerung der Fahrzeiten im Berufsverkehr miteinbezogen?
Kann es der Bundesrat verantworten, die schikanösen Tem- polimiten auch gegen Mitbürger rigoros durchzusetzen, wel- che für teures Geld ein Katalysatorfahrzeug angeschafft und da- mit ihren wertvollen Beitrag zur Luftreinhaltung geleistet haben?
Bundespräsident Cotti: Diese Massnahme, die unverhältnis- mässig viel zu diskutieren gab, ist getroffen worden u. a. auch aufgrund der verschiedenen Begehren, die dem Bundesrat von den Kantonen unterbreitet worden sind. Aber ich füge noch hinzu: Bei der Bemessung des letzten Jahres war sich der Bundesrat im klaren darüber, dass die letzten Resultate der Luftverbesserung im Sinne des Luftreinhalte-Konzepts nicht noch auf Jahre hinaus abgewartet werden müssen, um etwas zu machen. Die Rahmenbedingungen und die Zielset- zung dieser Massnahme sind ja zur Genüge bekanntgegeben worden.
Zur zweiten Frage bezüglich der Immissionsgrenzwerte: Es handelt sich hier nicht um ideelle Zielwerte, sondern um echte Werte, die in der Verordnung enthalten sind und die innert der gesetzten Termine erreicht werden müssen. Es geht also, Herr Scherrer, letzten Endes um geltendes Recht und nicht um ir- gendwelche ideellen Zielsetzungen oder Wunschträume. Es geht um geltendes Recht.
Die dritte Frage beantworte ich negativ. Es geht nur um die Wir- kung auf die Quantität der Emissionen bzw. der Immissionen. Die vierte Frage beantworte ich positiv; denn - ich habe es auch vor kurzem öffentlich anerkannt - die Katalysatortechnik hat wesentlich dazu beigetragen, den Zustand unserer Luft - das darf man nicht vergessen, das dürfen wir sogar mit einem gewissen Stolz sagen - schon seit 1984 etwas zu verbessern. Ich beantworte also Ihre letzte Frage positiv.
Scherrer: Ich danke Ihnen für die Beantwortung meiner Fra- gen. Ich habe noch Zusatzfragen:
Wieviel werden die sogenannten Begleituntersuchungen zum sogenannten Tempoversuch kosten, und wie viele Leute müs- sen Sie dazu anstellen?
Meine zweite Frage: Warum haben Sie jetzt die Massnahmen ergriffen, obwohl Sie im Juni 1989 auf die Interpellation Mül- ler-Meilen geantwortet haben, es sei von räumlich und zeitlich begrenzten Warn- und Interventionskonzepten abzusehen?
Bundespräsident Cotti: Ich möchte die letzte Frage zuerst be- antworten. Es ist klar, dass unsere Informationen von damals eher ausschlossen, dass kurzfristige Massnahmen etwas hel- fen könnten. Sie fügen aber - ich möchte Ihnen nicht etwa un- terschieben, Sie machen das absichtlich, Herr Scherrer - meine zusätzliche Bemerkung vom Monat August des letzten Jahres nicht hinzu, als ich sagte: Aufgrund der Smogsituation des letzten Jahres wollten wir eine zusätzliche Untersuchung machen lassen, um doch zu schauen, ob etwas helfen könnte. Diese zusätzliche Untersuchung hat die Firma Elektrowatt ge- macht. Diese kommt zum Schluss, dass saisonale Massnah- men in Frage kommen können. Ich habe, ebenso wie die Firma Elektrowatt, immer wieder betont - das wird auch ab und zu vergessen -, dass hier nur eine Linderung, nicht eine definitive Lösung, gefunden werden kann; denn ich betone: Die definitive Lösung kommt im Moment, da wir die Ziele des Luftreinhalte-Konzeptes erreicht haben werden. Ich bin Ihnen schon zum voraus dankbar für die Unterstützung, die Sie für diese langfristige Zielerreichung geben werden. Herzlichen Dank.
Scherrer: Ich möchte gerne wissen, Herr Bundesrat, was die sogenannte Begleituntersuchung kosten wird und wie viele Leute Sie dafür anstellen müssen.
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Heure des questions
Bundespräsident Cotti: Zur Anfrage bezüglich der zusätzli- chen Belastung des Buwal: Es betrifft für diese zwei Monate eine halbe Stelle. Die genauen Kosten der Begleituntersu- chung kann ich Ihnen im Moment nicht bekanntgeben, aber ich werde dies so bald wie möglich sehr gerne tun.
Frage 7:
Haller. Völkerrechtliche Interpretation von Abkommen im Drogenbereich
Conventions internationales en matière de toxicomanie
Dem Vernehmen nach bereitet der Bundesrat die Ratifizierung von völkerrechtlichen Verträgen im Drogenbereich vor. Es ist bekannt, dass eine ansehnliche Mehrheit der Kantone die Libe- ralisierung des Betäubungsmittelgesetzes hinsichtlich des Dro- genkonsums wünscht, weil dies eine der Voraussetzungen für eine wirksame Drogenpolitik darstelle. Lassen es die internatio- nalen Abkommen, deren Ratifikation den Räten beantragt wer- den soll, völkerrechtlich zu, dass die Ratifikation in einer Weise erfolgt, die den bisherigen. Rechtsetzungs-Spielraum der Schweiz gewährleistet, insbesondere hinsichtlich einer Libera- lisierung des Betäubungsmittelgesetzes im Bereich des Kon- sums sowie in allen übrigen relevanten Punkten?
Bundespräsident Cotti: Frau Haller, der Bundesrat hat tat- sächlich im Februar beschlossen - im Rahmen von Beschlüs- sen, denen Sie nur teilweise zustimmen konnten, wie ich gele- sen habe -, die drei erwähnten internationalen Abkommen zu unterzeichnen. Das Abkommen von 1988 sieht ja - wie Sie mit Recht sagen - in Artikel 3 vor, dass die Vertragsparteien - vor- behaltlich ihrer Verfassungsgrundsätze und der Grundzüge ihrer Rechtsordnung - den Besitz und ähnlich vorbereitete Handlungen unter Strafe zu stellen haben.
Es ist aber so, dass die wenigen Länder, die keine Bestrafung kennen, bei der Unterzeichnung dieser Abkommen keine Vor- behalte angemeldet haben. Wir sind daran, bei der Vorberei- tung der Botschaft zu prüfen, ob für die allfällige künftige Frei- heit der Schweiz in der Gestaltung ihrer Gesetzgebung nicht ein Vorbehalt angemeldet werden müsste. Diese Frage ist noch nicht geklärt. Sie werden aufgrund der Botschaft erfah- ren, ob ein Vorbehalt notwendig ist. Gewisse Juristen sagen uns, dass das für die freie Gestaltung unserer künftigen Ge- setzgebung nicht unbedingt nötig sei. Bei der Erarbeitung der Botschaft wird sich das erweisen.
Für die mittelfristige Politik des Bundesrates gibt es selbstver- ständlich keine Widersprüche zu jenem Abkommen, denn wie Sie wissen, möchte der Bundesrat die Bestrafung nicht ab- schaffen. Das ist die Antwort, die ich Ihnen in diesem Moment geben kann.
Frau Haller: Ich möchte Ihnen für die aufschlussreichen Aus- künfte, was die Möglichkeiten anbelangt, sehr danken. Ihre abschliessende Bemerkung veranlasst mich aber doch, eine Zusatzfrage zu stellen.
Sie sagen, mittelfristig sei es kein Problem, diese Abkommen ohne Vorbehalte zu unterzeichnen, weil die Politik des Bun- desrates nicht in Richtung Strafbefreiung des Drogenkon- sums gehe. Jetzt ist es so, dass die Zuständigkeit für die Revi- sion des Betäubungsmittelgesetzes beim Parlament liegt, al- lenfalls beim Volk, und Sie wissen, dass unser Rat eine Motion überwiesen hat, das Betäubungsmittelgesetz solle revidiert werden in der Art und Weise, wie es die Subkommission Dro- gen der Eidgenössischen Betäubungsmittelkommission vor- geschlagen hat. Der Ständerat hat die Motion noch nicht be- handelt; aber würde diese Motion effektiv überwiesen, dann würde sich zeigen, dass Bundesrat und Parlament nicht glei- cher Meinung sind. Ich frage Sie deshalb, ob, wenn sich das wirklich so herausstellen würde, der Bundesrat bereit wäre, dem Willen des hierfür zuständigen Parlamentes zu folgen und mit allen Mitteln diesen Freiraum auch mittelfristig zu be- wahren.
Bundespräsident Cotti: Selbstverständlich, Frau Haller, be- folgt der Bundesrat den Willen des Parlamentes immer. Ich füge nur hinzu: Wenn ein Vorbehalt notwendig ist, werden wir ihn so oder so anmelden - auch wenn unsere Absichten nicht
in diese Richtung gehen -, damit, wenn das Parlament in eini- gen Jahren oder heute anders beschliesst, diese Freiheit ge- währleistet ist. Aber ich füge noch einmal hinzu: Es gibt Län- der, die heute keine Bestrafung vorsehen und die dennoch keine Vorbehalte angemeldet haben, und deshalb ist auch die rechtliche Frage, ob ein Vorbehalt überhaupt notwendig ist oder nicht, zurzeit noch in Prüfung.
Frage 8:
Cincera. Projektwettbewerb für den Ausbau der ETH Hönggerberg
Aménagement de l'EPFZ. Concours de projet
Beim Projektwettbewerb für den Ausbau der ETH wurde nicht eines der ersten zwei mit einem Preis ausgezeichneten Projekte zur Weiterbearbeitung empfohlen, sondern das lediglich noch angekaufte dritte, obwohl dieses klar wesentliche Wettbe- werbsbestimmungen verletzte. Dessen Verfasser ist Prof. Mario Campi. Der Juryvorsitzende, Herr Niki Piazzoli, Direktor des AFB, war von 1969-1984 Partner im Büro Campi.
Sieht der Bundesrat darin keine Gefahr für Interessenkollision und für die Objektivität bei der Beurteilung, mindestens in der zweiten Wettbewerbsphase, wenn der Jury die Namen der Ar- chitekten bekannt sind?
Ist der Bundesrat nicht der Meinung, Herr Piazzoli hätte in den Ausstand treten müssen?
Erachtet es der Bundesrat für richtig, dass ein bedeutendes Bauvorhaben des Bundes anhand eines Projektes weiterbear- beitet wird, welches Wettbewerbsbedingungen nicht erfüllt, in Fragen des Landschaftsschutzes und in der Beziehung zu den bestehenden Bauten nicht genügt und - immer gemäss Jurybe- richt - auch im ökologischen Bereich den heutigen Anforderun gen der Haustechnik nicht genügt?
Gedenkt der Bundesrat allenfalls, das Wettbewerbsergebnis durch eine neutrale Expertengruppe überprüfen zu lassen und nötigenfalls die Empfehlung zu korrigieren?
Bundespräsident Cotti: Der Bundesrat kann Ihre Frage nur sehr summarisch beantworten, denn er hat den Präsidenten des Schulrats, Herrn Crottaz, beauftragt, ihm einen Bericht ab- zuliefern, und aufgrund dieses Berichtes wird der Bundesrat - auch nach Prüfung durch das Eidgenössische Personalamt - definitiv Stellung nehmen. Ich teile Ihnen deshalb folgendes mit: Es steht fest, dass die Beziehungen zwischen dem Direk- tor des AFB und seinem früheren Büro seit vielen Jahren abge- brochen sind; dass damit höchstwahrscheinlich keine formel- len Verletzungen durch den Präsidenten des Kommissions- ausschusses begangen werden, liegt eher auf der Hand. Dass es natürlich eher ratsam gewesen wäre, trotzdem in den Aus- stand zu treten, scheint bei der heutigen Beurteilung klar fest- zustehen. Wir werden Ihnen aber ohne Zweifel aufgrund der zurzeit stattfindenden Abklärungen eine definitive Antwort des Bundesrates geben können.
Question 9:
Coutau. «P.S. Magazin». Konsultation der Eidgenössi- schen Kommission für Tabakfragen
«Magazine PS». Consultation de la Commission fédérale pour les problèmes liés au tabac
Lors de la session d'été 1989, j'avais posé une question rela- tive, notamment, au rôle de la Commission consultative du Conseil fédéral pour les problèmes liés au tabac dans le cas où l'Office fédéral de la santé édite des publications officielles sur le tabagisme. M. Flavio Cotti, conseiller fédéral, avait eu l'ama- bilité de me répondre qu'il partageait mon point de vue sur l'uti- lité, voire la nécessité de signaler à la dite commission que la publication était en voie de réalisation. Il a même été plus loin en ajoutant: «il aurait été utile que ces personnes puissent se pro- noncer dans le cadre de la commission».
Or, le 7 mai 1991, lors d'une conférence de presse présidée par le directeur de l'office fédéral de la santé, a été présentée une nouvelle publication tirée à un million d'exemplaires - le «magazine PS» au titre aussi énigmatique qu'inexpliqué - à la- quelle l'Office a été largement associé quant à son élaboration, sa diffusion et son financement. Le Conseil fédéral, peut-il me dire si la commission fédérale pour les problèmes liés au tabac
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Fragestunde
a bien été tenue au courant de ce at projet et si elle a eu l'occa- sion de se prononcer? Si tel n'avait pas été le cas, comment ex- pliquer cette contradiction par rapport à l'avis exprimé par M. Cotti, le 20 juin 1989?
M. Cotti, président de la Confédération: Ce magazine a été publié conjointement par l'Office fédéral de la santé, la Fonda- tion suisse pour la promotion de la santé, Pro Juventute, l'As- sociation tabagisme et l'Institut suisse de prophylaxie de l'al- coolisme.
La commission d'experts dont vous parlez a été consultée. Elle a longuement délibéré au cours d'une séance, mais elle n'a pas pris une position définitive, car les avis de ses mem- bres étaient différents. Il va de soi que l'Office fédéral de la santé n'est pas tenu de croire comme l'Evangile les options éventuelles de la commission. Je le répète, comme cela res- sort du procès-verbal de la séance de la commission, les membres de cette dernière y ont exprimé leurs différents avis, sans toutefois tirer des conclusions définitives.
M. Coutau: Il a bien été question de ce magazine lors d'une séance de la commission et il avait été demandé et décidé - le directeur de l'Office fédéral de la santé ne s'y était pas opposé - que celui-ci soit communiqué aux membres de la commis- sion avant publication. Or, cela n'a pas été le cas. Il y a donc, entre la discussion - qui ne portait pas sur le magazine lui- même mais sur le fait d'avoir à se prononcer ou non à son sujet - et la décision finale de la direction, une distance par rapport à votre souci, que je partageais, de voir cette commission asso- ciée à ce genre de projet dans un climat de confiance sur les questions du tabac.
M. Cotti, président de la Confédération: Je le répète, et le pro- cès-verbal en fait foi: la commission a été associée à cette prise de position. Mais la commission n'étant qu'un organe consultatif, l'office fédéral avait le droit d'éditer ce magazine qui me paraît absolument excellent, s'adresse à notre jeu- nesse et tente de lui apprendre qu'on peut fort bien vivre en modérant la consommation d'alcool et de tabac, ce que vous ne contestez certainement pas.
Question 11: Gardiol. Kampf gegen den Sommersmog Lutte contre le smog estival
La gravité du problème du smog estival et de ses conséquen- ces semble largement sous-estimée à en juger par les réac- tions mitigées déclenchées par les dernières propositions du Conseil fédéral.
Quelles sont ses possibilités en regard de la non-participation, voire d'une participation symbolique à la lutte concertée propo- sée?
M. Cotti, président de la Confédération: La question de Mme Gardiol, qui a d'ailleurs bien compris le problème, est du ressort de mon département. Ces mesures partielles, et non décisives, ne sont qu'une petite contribution à la résolution du problème du smog. Elles ne nous empêchent pas du tout d'af- fronter la question principale de la qualité de l'air, qui concerne le long terme. Cela est inclus dans les buts de la stratégie de lutte contre la pollution de l'air, buts que le Conseil fédéral dé- sire atteindre le plus tôt possible.
Nous avons annoncé au mois de janvier dernier toute une sé- rie de mesures supplémentaires que le Conseil fédéral va pré- senter au Parlement, car c'est à lui qu'appartient la décision. Nous aurons la possibilité, suivant nos calculs, d'atteindre ces buts dans un délai de cinq ou six ans, soit en 1997.
Parmi ces mesures, certaines sont de la compétence des can- tons et elles ne doivent pas être confondues avec les mesures à courte échéance de limitation de vitesse durant les mois de juillet et d'août. Un certain nombre de cantons proposent une limitation de vitesse permanente, en fonction de ces buts à longue distance. Le Département de justice et police a été chargé par le Conseil fédéral de trancher définitivement les de- mandes à long terme des cantons au plus tard jusqu'à la fin de cette année.
Mme Gardiol: Une partie de ma question était de savoir si le Conseil fédéral va développer une stratégie d'information au cours des mois qui viennent, qui sont les mois cruciaux pour ces problèmes d'ozone, de smog estival? Que va-t-on faire du- rant les semaines à venir pour rendre la population plus sensi- ble au phénomène, au problème et à ses solutions?
M. Cotti, président de la Confédération: Nous avons, Madame Gardiol, une politique d'information à long terme qui concerne la stratégie de lutte contre la pollution de l'air. Le Conseil fédéral va tout mettre en oeuvre pour renforcer l'infor- mation du public, c'est nécessaire, car parfois on vend ces mesures à courte échéance comme la panacée à tous les maux et c'est souvent le contraire. Le Conseil fédéral a tout de même essayé de souligner le caractère limité, partiel de ces mesures, afin qu'elles ne soient pas confondues avec les plus essentielles que nous poursuivons.
Frage 19: Züger. Durch Uebungsgranate verursachte Schäden Dégâts provoqués par une grenade d'exercice
Am 16. Mai nachmittags hat eine Uebungsgranate der Armee in Bilten/GL zwischen Kirche und Kindergarten ein Loch in die Wiese gerissen. Glücklicherweise wurde niemand verletzt, vor allem weil die Granate nicht explodierte.
a. beim Aufschlag;
b. später?
Was hätte nach Meinung der Experten bei einer allfälligen Ex- plosion alles passieren können?
Warum wurden die gefährdeten Anwohner nicht gewarnt be- ziehungsweise evakuiert?
Bundesrat Villiger: Die Ursachen dieses Vorfalls werden zur- zeit von einem militärischen Untersuchungsrichter abgeklärt. Er wird dabei von Waffen- und Munitionsspezialisten der Gruppe für Rüstungsdienste unterstützt.
Zu den Fragen:
Die in Bilten niedergegangene Granate wies keinen Zünder auf; sie konnte deshalb gar nicht explodieren. Die Frage, warum der Zünder fehlte, ist Gegenstand der laufenden tech- nischen Abklärungen. Entweder wurde die Granate ohne Zün- der verschossen, oder sie verlor ihn während des Fluges. Der zweite Fall ist aufgrund der am Geschoss durchgeführten Ab- klärungen höchst unwahrscheinlich.
Es handelte sich um eine Explosiv-Uebungsgranate mit ge- ringem Sprengstoffinhalt. Ihr Schadenpotential ist erheblich kleiner als dasjenige der entsprechenden Kriegsmunition.
Die Einschlagstelle ist sofort abgesperrt worden. Die eintref- fenden Experten stellten fest, dass die Granate nicht explodie- ren konnte. Eine Evakuation der Bevölkerung war deshalb nicht nötig.
Der Bundesrat bedauert den Vorfall in Bilten und versteht die Unruhe in der Bevölkerung. Der verwendete Geschütztyp ist in der Schweiz seit rund 20 Jahren im Einsatz. Er wird in vielen Ländern der ganzen Welt verwendet, und ein Vorfall, wie er sich in Bilten ereignet hat, ist noch nie festgestellt worden. Wir werden alles daransetzen, dass er sich nicht wiederholen kann.
Züger: Hat dieser Vorfall weitere Auswirkungen auf das ohne- hin schon umstrittene Panzerschiessen im Linthgebiet?
Bundesrat Villiger: Dieser Vorfall, Herr Züger, ist ein Einzelfall, und er muss technisch abgeklärt werden. Es darf auch an- derswo so etwas nicht passieren. In diesem Sinne hat er kei- nen direkten Zusammenhang. Das andere Problem müssen wir ohnehin in irgendeiner Weise zu lösen versuchen.
Question 20:
Longet. Armeereform. Bericht der Kommission Schoch Réforme de l'armée. Rapport de la commission Schoch Le Conseil fédéral peut-il indiquer quel calendrier il retient pour la discussion, dans les instances décisionnaires compétentes, des conclusions de la commission Schoch, et quand lui-même
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Heure des questions
prendra position sur les diverses suggestions émises par cette commission?
Bundesrat Villiger: Der Bericht der Arbeitsgruppe Armeere- form enthält eine Fülle von Anregungen und konkreten Emp- fehlungen, von denen die Mehrheit unbestritten ist. Einzelne davon werden bereits verwirklicht. Die Vorschläge der Arbeits- gruppe fallen teils in die Kompetenz des Militärdepartemen- tes, teils sind hierfür der Bundesrat und/oder die eidgenössi- schen Räte zuständig.
An einer Pressekonferenz vom 14. Mai habe ich die Oeffent- lichkeit unter anderem darüber orientiert, welche Vorschläge der Arbeitsgruppe in welcher Weise verwirklicht werden sol- len. Wo Entscheide des Parlamentes erforderlich sind, werden Ihnen die entsprechenden Vorlagen zu gegebener Zeit unter- breitet, beispielsweise zusammen mit den Anträgen für die Aenderung der Militärorganisation, die für die Realisierung des Projektes «Armee 95» erforderlich ist. Auch die Realisie- rung des neuen Leitbildes für die militärische Ausbildung und die Einsetzung eines Ombudsmannes für die Armee sollen mit dem gleichen Gesetzespaket vollzogen werden.
Andere Vorschläge der Arbeitsgruppe werden EMD und Bun- desrat längerfristig beschäftigen. Dazu gehören beispiels- weise die Reorganisation des ganzen Departements, die Ein- führung eines Gemeinschaftsdienstes oder einer allgemeinen Dienstpflicht anstelle der Wehrpflicht, die Einsetzung eines Ra- tes für Sicherheitspolitik usw. Diese Vorschläge bedürfen vorab noch der sorgfältigen Prüfung. Deshalb ist ein Zeitplan im Moment noch nicht zu formulieren.
Frage 21:
Segmüller. Militärstrafgesetz-Aenderung. Inkraftsetzung Révision du Code pénal militaire. Entrée en vigueur
Wann gedenkt der Bundesrat die am 2. Juni 1991 beschlos- sene Entkriminalisierungsvorlage für Dienstverweigerer in Kraft zu setzen, damit so rasch wie möglich die Strafverfahren nach neuem Recht durchgeführt werden können?
Von welchem Zeitpunkt an wird der Arbeitsdienst geleistet wer- den können?
Frage 22:
Keller. Arbeitsdienst für Militärdienstverweigerer. Inkraft- treten der Verordnung Astreinte au travail pour les objecteurs. Ordonnance Nach der Annahme der Revision des Militärstrafgesetzes durch das Volk stellt sich die Frage:
Wann kann die Verordnung über einen Arbeitsdienst für Militär- dienstverweigerer in Kraft treten?
Bundesrat Villiger: Das Schweizervolk hat am 2. Juni mit deut- lichem Mehr der Militärstrafgesetzrevision zugestimmt. Der Bundesrat hat mit Genugtuung von diesem Ergebnis Kenntnis genommen. Endlich ist ein erster Durchbruch und wahr- scheinlich auch eine gewisse Entkrampfung in der heiklen Frage der Dienstverweigerung gelungen.
Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass dem klaren Ab- stimmungsergebnis jetzt Rechnung getragen werden muss, und er ist deshalb bereit, die Militärstrafgesetzrevision noch vor den Sommerferien 1991 in Kraft zu setzen. Für die Verwei- gerer, die unter Berufung auf ethische Grundwerte glaubhaft darlegen, dass sie den Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, gilt somit schon ab diesem Zeitpunkt das neue Recht. Sie werden also von den Militärgerichten zwar schuldig gesprochen, dann aber nicht zu einer Gefängnis- strafe verurteilt, sondern zu einer Arbeitsleistung im öffentli- chen Interesse verpflichtet.
Der Bundesrat wird so bald als möglich die organisatorischen Voraussetzungen für den Vollzug des Arbeitsdienstes schaf- fen. Die Organisation des Arbeitsdienstes obliegt dem Bun- desamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit. Es wird die entspre- chende Verordnung ausarbeiten, so dass im Laufe des näch- sten Jahres der Arbeitsdienst eingeführt werden kann. Dieses Vorgehen ist aus Sicht des Bundesrates geboten und zuläs- sig; insbesondere wird damit der Grundsatz, wonach Frei- heitsstrafen innert kurzer Zeit nach Rechtskraft des Urteils zu vollstrecken sind, nicht verletzt.
Frau Segmüller: Ich möchte dem Bundesrat danken, dass er gewillt ist, in diesem dornenvollen Problem den Willen des Vol- kes so rasch in die Tat umzusetzen.
Es bleibt eine Frage bezüglich des Aufschubs der Gefängnis- strafe, den verschiedene Kantone bereits beschlossen haben; andere sind im Begriffe, es zu tun.
Wie gedenkt der Bundesrat, mit diesen Kantonen umzuge- hen? Gibt es da nicht eine Rechtsungleichheit, wenn Gefäng- nisstrafen nicht mehr vollzogen werden, aber zum Arbeits- dienst angetreten werden muss?
Bundesrat Villiger: Es handelt sich hier um eine sehr heikle Frage. Es gibt einige rechtliche Argumente, die gegen diese Lösung der Kantone Tessin und Genf sprechen. Mit dieser Pri- vilegierung von Dienstverweigerern wird die Rechtsgleichheit verletzt, weil sie in verschiedenen Kantonen ungleich behan- delt werden. Es wird auch der Grundsatz verletzt, wonach Ur- teile baldmöglichst zu vollziehen sind. Ein längerer Aufschub kann auch eine zusätzliche Härte bedeuten; das ist eindeutig. Auch die Glaubwürdigkeit der Justiz und des Rechtsstaates wird meines Erachtens tangiert.
Auch die politischen Argumente sind nicht stichhaltig. Zum ei- nen haben Sie hier im Nationalrat eine Amnestie für Dienstver- weigerer mit grossem Mehr abgelehnt, und die Annahme der Vorlage, über die wir jetzt gesprochen haben, durch das Volk ändert daran nichts. Im Gegenteil, die neue Regelung ist ein- deutig und lässt meines Erachtens den Kantonen keinen Spielraum mehr, den Vollzug von Gefängnisstrafen für Gewis- sensverweigerer unter Berufung auf künftige Regelungen aus- zusetzen.
Nun hat der Bund natürlich keine eigentlichen Machtmittel, um so etwas durchzusetzen; der Bundesrat wird aber gelegent- lich mit den kantonalen Justizdirektoren über dieses Problem sprechen müssen.
Frage 23:
Ruckstuhl. Waffenplatz Neuchlen-Anschwilen. Schutz- zaun
Place d'armes de Neuchlen-Anschwilen. Clôture de pro- tection
In der Debatte um den Nachtragskredit forderte Bundesrat Stich den Nationalrat auf, die finanziellen Mittel für die Erstellung des Schutzzaunes in Neuchlen-Anschwilen zu genehmigen. Dabei verwies er auf die Möglichkeit, dass als Zeichen des Ver- trauens in die Demokratie mit dem Bau des Zaunes zugewartet werden könne, bis etwas geschehe. Aus dem EMD war später zu vernehmen, dass der Zaun jetzt gebaut werde. Ist der Ge- samtbundesrat mit Bundesrat Stich der Meinung, als Zeichen des Vertrauens in die Demokratie könne mit dem Bau noch zu- gewartet werden, womit die Gegner die Chance hätten, ihre Rechtsstaatlichkeit zu beweisen?
Bundesrat Villiger: Mit dem eigentlichen Kasernenneubau wird wahrscheinlich nicht vor dem Frühjahr 1992 begonnen werden können. Wenn nämlich der vorgesehene Termin ein- gehalten werden soll, müssen vorgängig verschiedene infra- strukturelle Baumassnahmen für die Wasser- und Elektrizitäts- zuführung, die Kanalisation usw. ausgeführt werden. Diese lassen sich mit Zäunen nicht schützen.
In der Debatte im Nationalrat vom 4. Juni 1991 wurde festge- halten, dass die Umzäunung von Grossbaustellen heute über- all üblich ist, weil sie insbesondere für den Schutz von Drittper- sonen vor Unfällen unerlässlich ist. Sofern das ausführende Bauunternehmen auch in Neuchlen-Anschwilen eine solche Sicherheitsumzäunung vorsieht, werden die Kosten hierfür zu seinen Lasten gehen und belasten den Nachtragskredit nicht. Der Bundesrat teilt die vom Chef des Finanzdepartements im Nationalrat geäusserte Meinung, dass als Zeichen des Ver- trauens in die Gegner des Waffenplatzes keine unnötige Pro- vokation durch den vorzeitigen Bau von Schutzzäunen und zusätzliche Bewachungsmassnahmen vorgenommen wer- den soll.
Die verantwortlichen Stellen in meinem Departement werden alles vorkehren für diese erforderlichen Sicherheitskonzepte. Sie werden alles vorbereiten, um sie nötigenfalls sehr rasch
Fragestunde
991
realisieren zu können. Sie werden aber im übrigen alle politi- schen Mittel und Wege ausschöpfen, um auf den Schutzzaun und auf Bewachungsmassnahmen verzichten zu können. Es liegt an den Gegnern des Waffenplatzes und an ihren politi- schen Exponenten, sich ihrerseits so zu verhalten, dass Schutzzäune in Neuchlen-Anschwilen nicht nötig werden.
Frage 24: Hafner Rudolf. Flugzeugbeschaffung F/A-18 Acquisition de l'avion F/A-18
Laut «Sonntagszeitung» vom 2. Juni ist der Rüstungschef Felix Wittlin für eine Rückstellung der Flugzeugbeschaffung um zwei Jahre.
Wie steht der Bundesrat zu dieser Aussage des Rüstungs- chefs?
Wird die Flugzeugbeschaffungsvorlage aufgrund der neue- sten Kontroversen auf später verschoben und auf welchen Zeit- punkt?
Bundesrat Villiger: Der Bundesrat hat schon bei seinen ver- schiedenen Vorentscheiden festgestellt, dass unsere Armee zum Schutz des Volkes und der Soldaten am Boden ein Kampfflugzeug der neuen Generation braucht. Der Golfkrieg hat die Richtigkeit dieser Feststellung nachgewiesen. Der Rü- stungschef hat die militärische Notwendigkeit des Kampfflug- zeuges ausdrücklich bestätigt. Die Gewichtung des politi- schen Umfeldes und die Festlegung des Beschaffungszeit- punktes ist aber nicht Sache des Rüstungschefs, sondern des Bundesrates.
Sobald alle Beurteilungselemente vorliegen, wird der Bundes- rat die nötigen Entscheide treffen und Parlament und Oeffent- lichkeit informieren.
Begrüssung - Bienvenue
Präsident: Ich habe die Ehre, eine Delegation von Senatoren und Abgeordneten aus Rumänien auf der Tribüne zu begrüs- sen. Ich begrüsse besonders den Präsidenten und die Mitglie- der der Verfassungskommission. Wir wünschen Ihnen, meine Damen und Herren Kollegen aus Rumänien, einen angeneh- men Aufenthalt in der Schweiz. (Beifall)
Question 25: Friderici. Kosten eines verdeckten Streiks Coût d'une grève déguisée
Le vendredi 14 juin, à l'appel d'associations féminines, de nom- breuses femmes marqueront par une grève les dix ans de l'ins- cription de l'égalité dans la Constitution fédérale. Comme la grève est illégale dans la fonction publique, le Bureau de la condition féminine de l'Office fédéral du personnel a imaginé un stratagème pour déguiser cette grève en une journée de for- mation. Celle-ci donnera droit à un congé payé, ainsi qu'à des indemnités. Quel est le coût estimé de cette manifestation et à quel poste du budget émarge-t-il?
Bundesrat Stich: Am Freitag, den 14. Juni 1991, jährt sich zum zehnten Mal die Aufnahme des Gleichstellungsartikels in die Bundesverfassung. Für Frauen und Männer, auch für den Bundesrat, ist dies eine Gelegenheit, über Erreichtes und Nichterreichtes auf dem Weg zur Gleichstellung nachzuden- ken. Dieser Tag erlaubt insbesondere auch den Frauen, ihre Probleme zu überdenken und unter sich und allenfalls auch mit Männern zu diskutieren.
Trotz Streikaufruf des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes besteht - wie Sie, Herr Friderici, dies völlig richtig bemerkt ha- ben - eine völlige Gleichstellung zwischen Frauen und Män- nern: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Beamtinnen und Beamten des Bundes sind hinsichtlich des Streikverbotes gleichgestellt. Dies gilt auch am 14. Juni 1991.
Die Tagung des Personalamtes ist mit 10 000 Franken in der Budgetrubrik «Zentrale Personalschulung des Personalam- tes» veranschlagt. Diese Veranstaltung ist deshalb so preis- günstig, weil ein grosser Teil der Referate und der Arbeitsgrup- penleitung von Mitarbeiterinnen der Bundesverwaltung be- stritten werden. Verpflegung und Reisekosten belasten die Ru- brik «Ersatz von Auslagen» bei den einzelnen Bundesämtern, welche den Frauen den Besuch dieser Bildungsveranstaltung mit Visum bewilligen mussten.
Frage 26: Allenspach. Bezeichnung der HTL-Absolventen Elèves diplômés des Ecoles techniques supérieures Hat der Bundesrat etwas dagegen, dass sich erfolgreiche Ab- solventen der Höheren Technischen Lehranstalten als diplo- mierte Ingenieure/Architekten/Chemiker bezeichnen?
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral serait fa- vorable à ce que l'on ajoutât l'adjectif «diplômé» au titre dé- cerné aux personnes qui ont réussi l'examen final d'une école technique supérieure ETS. Aujourd'hui on les appelle des in- génieurs ETS. Selon le Conseil fédéral, rien ne s'oppose à ce qu'on les appelle à l'avenir ingénieurs ETS diplômés. Nous procéderons aux consultations nécessaires à une telle modifi- cation, notamment auprès des Ecoles polytechniques fédéra- les, afin que chacun des titres conserve sa valeur propre et sa spécificité, après quoi, si cette consultation aboutit favorable- ment, nous pourrions procéder à cette modification. Nous y voyons tous intérêt, notamment dans la perspective euro- péenne.
Allenspach: Ich danke Herrn Bundesrat Delamuraz recht herzlich für diese Auskunft. Sie ist für einen ganzen Berufskreis von ausserordentlicher Wichtigkeit. Ich möchte fragen, ob der Bundesrat bereit ist, diese offenbar neue Sicht der Dinge an- lässlich der Revision des Berufsbildungsgesetzes auch in ge- setzlicher Form niederzulegen.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: C'est en effet un des élé- ments que nous pourrions concevoir. Afin de simplifier les consultations et de ne pas multiplier les modifications succes- sives que nous apportons à ce texte législatif, nous pourrions l'intégrer dans une prochaine révision de la loi, que nous envi- sageons de toute manière.
Question 27: Grassi. Fragwürdiger Beitrag zum Fest der vier Kulturen Fête des quatre cultures. Contribution discutable de la Confédération
Al'occasion de la Fête des quatre cultures organisée pour célé- brer le 700e anniversaire de la Confédération, on a sélectionné une «bulle» utopiste avec un texte d'Alvaro Baragiola-Lojacono en vue de la diffuser dans toute la Suisse. Par ce texte, l'auteur dénonce indirectement la justice qui l'a condamné et use de vocables offensants pour exprimer sa rage.
Que pense le Conseil fédéral de ce projet, compte tenu du fait qu'il a été financé par une contribution de la Confédération?
Question 28: Aubry. Film eines Rotbrigadisten für die 700-Jahr-Feier Film d'un membre des Brigades rouges sélectionné pour le 700e anniversaire de la Confédération
De toutes parts, des voix s'élèvent contre un spot filmé, faisant partie d'une sélection faite par une commission ad hoc pour le 700e.
D'une part, il faut savoir que le membre des Brigades rouges, Alvaro Baragiola-Lojacono a été condamné par la Cour d'assi- ses de Lugano pour assassinat et son recours rejeté par le Tri- bunal fédéral qui a confirmé le jugement.
Le film d'après ceux qui l'ont visionné est d'une incroyable gros- sièreté, d'une part, et une attaque contre la justice tessinoise et hélvétique, d'autre part, affirmant que Locajono a été con- damné à tort. Ce spot était destiné, au milieu d'autres, à la télévi- sion de nos trois régions, à Swissair, aux postes de TV installés dans les magasins et les vitrines, etc. C'est donc à un très large public qu'il était destiné.
Heure des questions
992
N 10 juin 1991
Le Conseil fédéral est-il prêt à intervenir et à faire cesser de toute urgence tout ce qui peut nuire à cette célébration et, d'au- tre part, à dissoudre la commission Yersin qui procède à des choix aussi immoraux et de mauvais goût?
Le Conseil fédéral peut-il donner un avertissement à l'Office fé- déral de la culture afin que pareils faits ne se reproduisent pas et retirer le film du circuit?
M. Delamuraz, conseiller federal: Je réponds aux questions 27 et 28: La version originale de la bulle d'utopie dans laquelle s'exprimait Alvaro Baragiola n'a pas fait l'objet d'une censure au début de la part du délégué. Le jury chargé d'apprécier les différentes bulles, ainsi que l'Office fédéral de la culture, n'avaient quant à eux formulé aucune réserve à son encontre.
Cette version fut cependant modifiée par la suite, en ce sens . qu'on y a ajouté un texte final qui enlevait au message de la bulle son caractère général et en faisait un réquisitoire person- nel de Baragiola contre le pouvoir judiciaire de notre pays. Dès qu'il a eu connaissance de cette version corrigée et définitive, le délégué en a immédiatement interdit la diffusion, avec effet au 31 mai dernier.
Quant à la Commission Yersin, elle a été dissoute après avoir achevé son mandat. Par conséquent, le problème soulevé par Mme Aubry et M. Grassi est maintenant réglé. Le Conseil fédé- ral reste d'ailleurs convaincu que le projet même des bulles d'utopie méritait d'être encouragé en tant que tel et qu'il avait sa place dans la thématique du 700e, car la réflexion sur l'ave- nir de notre pays se devait naturellement de réserver une place au monde multiple et foisonnant de la culture, à la multiplicité des opinions, dussent-elles parfois surprendre. Mais, surpren- dre au point où celle-ci surprenait, dépassant les bornes, voilà qui n'était pas acceptable et qui a donc été remis en place.
M. Grassi: Première question, je vous demande si c'est la dif- fusion de la bulle telle quelle, ou de la deuxième version qui sera retirée?
Ma deuxième question concerne la position du Conseil fédéral envers la culture. Pour ma part, j'ai toujours considéré la culture comme un enrichissement de la personnalité, comme un stimulant du progrès. Le Conseil fédéral estime-t-il que les expressions grossières et les insultes sont un élément de la promotion culturelle du peuple suisse? Sinon, est-il disposé à empêcher la diffusion de telles bulles offensantes pour le peu- ple suisse?
Mme Aubry: J'aurais une question dans un autre domaine. De qui se moque-t-on? 98 pour cent du peuple suisse aime une culture «normale», et on donne la parole à un ou deux pour cent d'alternatifs, ce qu'on peut accepter, mais tout de même pas à une personne criminelle, condamnée à 17 ans de prison. Or, paraît-il, une seule personne à l'Office fédéral de la culture décide du choix culturel pour le 700e. Pour nous, c'est aller trop loin.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Première question de M. Grassi: c'est ce film sous sa forme actuelle et sous sa forme antérieure qui n'apparaîtra plus dans les «bulles».
Deuxième question de M. Grassi: la culture est ce qui reste quand on a tout oublié. Bien entendu, la culture est multiple. Dieu merci, il n'y a pas dans ce pays un ministère de la culture procédant à des choix officiels et à la formation définitive du goût du peuple suisse; le voudrait-il qu'il n'y réussirait pas. La culture est multiple, la culture est, par définition, ouverte et ri- che d'apports multiples. Les limites de cette culture ainsi très libéralement définie sont dans celles de la décence, dans celles de la proportion et dans celles du fond. Manifestement dans ces trois domaines, la «bulle» dont il est question fait dé- cidément beaucoup de bulles et cette notion ultralibérale de la culture est une injure à la culture elle-même. Elle a donc finale- ment une sorte d'effet boomerang et nous aurions tort de culti- ver le masochisme jusqu'à cultiver le boomerang.
La question de Mme Aubry va dans le même sens. Il est clair que nous ne pouvons pas nous ériger en juge de tout ce qui se dit et s'écrit, qu'il y a des limites à ce qui peut être dit et ce qui
doit être dit. Le mérite des gens du 700e et des offices qui s'en sont occupé est d'avoir poussé très loin ces limites et de ne pas tomber dans le piège ou dans la critique d'une espèce de restriction mentale qui serait à l'opposé de la liberté de créa- tion culturelle. Mais tout est dans les limites et, comme vous le voyez, il y a parfois des bavures, il y a parfois des corrections à apporter; celle-ci en est un exemple typique. Je regrette à cer- tains égards que même dans la version originelle, on n'ait pas eu cette présence d'esprit, cette faculté d'appréciation.
Frage 29: David. Vakanzen in der Kartellkommission Vacances au sein de la Commission des cartels
Seit zwei Jahren ist die Kartellkommission nicht mehr vollstän- dig besetzt und damit in ihrer Handlungsfähigkeit einge- schränkt. Wann gedenkt der Bundesrat diesem unbefriedigen- den Zustand ein Ende zu bereiten?
M. Delamuraz, conseiller fédéral: La Commission des cartels, selon la loi, comprend onze membres au minimum. Elle est à onze membres depuis le départ de MM. Bill et Ogier à la fin de l'année dernière. Je ferai des propositions pour compléter ce nombre, compte tenu, premièrement, de la nécessité du tra- vail de la Commission des cartels et, deuxièmement, de la re- présentativité des différents milieux qu'elle doit comprendre. J'espère bien, Monsieur David, être à même de faire des pro- positions avant l'été.
Frage 30:
Wyss Wiliam. Verteilschlüssel für Zuteilung der ausländi- schen Erwerbstätigen
Attribution aux cantons de la main-d'oeuvre étrangère. Clés de répartition
Gestützt auf verschiedene Begehren der Kantone hat der Bun- desrat im vergangenen Jahr die Verteilschlüssel für die Zutei- lung der ausländischen Erwerbstätigen an die Kantone neu festgelegt. Als Uebergangslösung wurden diese neuen Verteil- schlüssel für die Kontingentsperiode 1990/1991 vom Bundes- rat leider nicht vollumfänglich angewendet.
Gedenkt der Bundesrat, die neuen Verteilschlüssel für die nächste Kontingentsperiode 1991/1992 vollumfänglich - insbe- sondere auch für die Saisonnierskontingente - anzuwenden?
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Cette question ressurgit chaque année. Elle est un peu dépassée dans l'esprit dont nous travaillons aujourd'hui, d'une part, par nos engagements possibles dans le concert européen et, d'autre part, par le fait que les modifications économiques intervenues rendent cette question de moindre actualité.
Pour la période en cours et allant jusqu'à l'automne, nous avons accompli un travail considérable en associant les repré- sentants des cantons pour trouver de nouvelles répartitions cantonales des travailleurs étrangers. Il s'agissait de découvrir parmi les variantes envisageables des solutions pouvant ren- contrer l'adhésion des cantons dans leurs intérêts multiples et profondément divergents. Une majorité d'entre eux s'est ral- liée à la solution qui consiste à répartir une partie seulement des contingents: 30 pour cent pour les autorisations annuel- les et de courte durée, 50 pour cent pour les saisonniers, selon de nouveaux critères engagés sur le marché du travail. Nous savions bien, et la majorité de ce groupe était d'accord, que ces taux de répartition ne seront pas revus à intervalles régu- liers. La dynamique de l'évolution sera prise en compte d'an- née en année. Mais de grâce, ne nous contraignez pas à re- prendre chaque année le débat de fond, le cliquetis des confrontations et l'arbitrage d'intérêts manifestement antago- nistes.
Je vous réponds, Monsieur William Wyss, que le Conseil fédé- ral n'envisage dès lors pas de revenir sur cette décision - du moins pas en principe; quelques corrections pourront peut- être apparaître - pour la prochaine période de contingente- ment pour laquelle il soumettra très bientôt les éléments à consultation, de manière à pouvoir prendre sa décision dans le courant de l'automne, afin qu'elle soit valable à compter du 1er novembre.
.
N
993
Fragestunde
Frage 31: Bäumlin. Kernkraftwerk Mühleberg. Obergutachten Centrale de Mühleberg. Surexpertise
Die Stellungnahme des Bundesrates (vom 24. April 1991) zu meiner Motion betreffend ein unabhängiges, allenfalls interna- tionales Obergutachten zum in die Jahre kommenden Atom- kraftwerk Mühleberg veranlasst mich zu folgender Frage: Bedeutet die Ablehnung eines solchen Obergutachtens, dass der Bundesrat seine Meinung gemacht hat und er die kombi- nierte Leistungserhöhungs- und Dauerbewilligung erteilen wird?
Bundesrat Ogi: Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die Motion von Frau Nationalrätin Bäumlin das nach den Bestim- mungen des Atomgesetzes und des Verwaltungsverfahrens- gesetzes durchzuführende Verfahren letzthin dargelegt.
Nachdem weder das Gutachten der Hauptabteilung für die Si- cherheit der Kernanlagen noch die Stellungnahme der Kom- mission für die-Sicherheit von Kernanlagen vorliegen und da- mit auch die zweite Einwendungsrunde noch nicht durchge- führt wurde, liegen dem Bundesrat die erforderlichen Ent- scheidungsunterlagen nicht vor. Er hat sich deshalb auch noch keine Meinung zur unbefristeten Betriebsbewilligung und zur Leistungserhöhung gemacht.
Frau Bäumlin: Nach Ihrer Antwort, in der Sie einfach Ihre Stel- lungnahme auf meine Motion zitieren, verstehe ich immer noch nicht, warum Sie sich einem unabhängigen Obergutach- ten widersetzen. Warum lehnen Sie es ab, dass man Ihnen in die Karten schaut? Ist es nicht so, dass ein solches Obergut- achten geeignet wäre, die Bedenken der Bevölkerung auszu- räumen? Warum lassen Sie sich nicht einmal dazu bewegen, eine Ueberprüfung dieses ganzen Verfahrens durch die Inter- nationale Atomenergie-Organisation vorzusehen? Meine Frage, die ich Ihnen konkret stellen möchte: Ist das Ihre Vor- stellung vom Energiefrieden, der Ihre Antwort auf die Moratori- ums-Initiative war?
Bundesrat Ogi: Frau Bäumlin, Sie haben mir verschiedene Stichwörter geliefert:
Zum Obergutachten: Die Frage habe ich Ihnen schriftlich bei Ihrer Anfrage beantwortet. Der Bundesrat hat sich an das Atomgesetz und die bestehenden Richtlinien zu halten.
Zum «in die Karten schauen lassen»: Ich kann Ihnen sagen, dass auch bei der HSK und vor allem bei der KSA zwei Exper- ten dabei sind, die der Kernenergie gegenüber sehr kritisch eingestellt sind. Wir lassen uns also in die Karten schauen.
Das Prozedere ist vorgegeben. Wir haben hier keinen Spiel- raum.
Zum Energiefrieden, den Sie auch erwähnt haben: Wir wer- den dieses Gesuch der BKW auch im Sinne des Energiefrie- dens prüfen. Der Bundesrat ist nicht blind. Im übrigen hat der Bundesrat im «Energieprogramm 2000» festgelegt, dass die Leistung der fünf bestehenden Kernkraftwerke bis zum Jahr 2000 um 10 Prozent erhöht werden soll.
Frage 32: Maeder. Redaktion des Bundesbüchleins Votations fédérales. Explications du Conseil fédéral
Von Leuten verschiedener Bildungs- und Altersstufen habe ich vernommen, dass die Darstellung der komplizierten Finanzvor- lage «Neuordnung der Bundesfinanzen» im Bundesbüchlein wenig zur Klärung der Problematik beigetragen hat. Die Urteile, die ich zu hören bekam, waren vernichtend, von «völliger Flop» über «so geht das doch nicht» bis zu «Sätze, die kein Mensch versteht».
Ist der Bundesrat bereit, in Zukunft für die Darstellung kompli- zierter Abstimmungsvorlagen die besten Kommunikationsfach- leute (Journalisten, Grafiker) beizuziehen, damit Stimmbürge- rinnen und Stimmbürgern die Information erleichtert wird?
Bundeskanzler Buser: Die Erläuterungen des Bundesrates sollen laut Gesetz kurz und sachlich sein und auch den Auffas- sungen wesentlicher Minderheiten Rechnung tragen. Das «Bundesbüchlein» - wie man es nennt - zur neuen Finanzord-
nung ist diesen Anforderungen im üblichen Rahmen nachge- kommen. Die zuständigen Stellen der Bundeskanzlei und des Finanzdepartements haben auch in diesem Falle - wie dies üblich ist - erfahrene Kommunikationsspezialisten, Journali- sten und Linguisten beigezogen. Sie haben die Vorlage in den Zusammenhang des Finanzhaushalts des Bundes gestellt, die entscheidenden Begriffe erläutert und die wesentlichen In- halte knapp und übersichtlich abgehandelt. Insofern sind die Wünsche von Herrn Maeder also bereits erfüllt. Wir haben denn auch genau gegenteilige, das heisst positive Reaktionen registriert.
Bei komplizierten Vorlagen wird es aber immer schwierig sein, eine für jedermann restlos verständliche Fassung zu präsen- tieren, da eine zu weit gehende Vereinfachung auch zu einer Verfälschung führen kann. Selbstverständlich werden wir aber die kritischen Bemerkungen, die uns jetzt zur Kenntnis ge- bracht worden sind, bei der nächsten Textredaktion mit be- rücksichtigen.
Frage 10: Leutenegger Oberholzer. Sommersmog Smog estival
Der Bundesrat hat zur Sommersmogbekämpfung versuchs- weise auf einzelnen Autobahnstücken eine Senkung der Ge- schwindigkeitslimiten (100/70 km/h) beschlossen. Verschie- dene Kantone möchten die Tempolimiten auf Autobahnteil- stücken und Hauptstrassen im Rahmen des Vollzugs der LRV und zur Smogbekämpfung noch weiter herabsetzen. Ist der Bundesrat bereit, diesen Forderungen stattzugeben?
Bundesrat Koller: Der Bundesrat hat mit seinem Grundsatz- entscheid vom 3. Juni 1991 aus Gründen einer raschen und einfachen Vollziehbarkeit angestrebt, eine möglichst einfache Lösung zu finden. Kantonal unterschiedliche Lösungen hätten diesem Bestreben widersprochen. Der Bundesrat kommt des- halb auf seinen diesbezüglichen Entscheid nicht zurück. Hin- gegen ist er bereit, die unterschiedlichen Begehren nach dau- erhaften Temporeduktionen, die von den Kantonen im Rah- men ihrer kantonalen Massnahmenpläne zur Luftreinhalte- Verordnung gestellt werden, einzeln zu prüfen.
Frau Leutenegger Oberholzer: Die Forderungen der Kan- tone, zum Beispiel der beiden Basel, in bezug auf Niederge- schwindigkeitsszenarien zur Einhaltung der Luftreinhalte-Ver- ordnung sind schon seit längerer Zeit bei Ihnen hängig. Ich hätte gerne gewusst, wann diese Entscheidungen vom Bun- desrat getroffen werden.
Bundesrat Koller: Der Bundesrat hat bereits im März ange- kündigt, dass er die Begehren der einzelnen Kantone bis Ende Jahr behandeln wird. Sie wissen, es fehlen auch noch viele Massnahmenpläne der Kantone. Selbstverständlich müssen wir sie nach einem einheitlichen Konzept bearbeiten. Es liegt in der Natur der Sache, dass wir natürlich auch die saisonalen Massnahmen, die wir jetzt für zwei Monate beschlossen ha- ben, in die Auswertung miteinbeziehen. Aber es bleibt beim Termin Ende Jahr.
Frage 12: Reimann Maximilian. Heimschaffungskosten der Obwald- ner Kurden
Frais de rapatriement des Kurdes dits d'Obwald
Gemäss Asylverordnung haben abgewiesene Asylbewerber für die gesamten Kosten des Wegweisungsvollzuges aufzukom- men. Wie hoch belaufen sich die Heimschaffungskosten für die sogenannten Obwaldner Kurden? Ist die Rückerstattungs- pflicht gewährleistet? Falls nein, ist der Bund willens, auf die Verstecker Regress zu nehmen? Sind die Namen der Ver- stecker den zuständigen Behörden überhaupt bekannt?
Bundesrat Koller: Grundsätzlich hat jeder abgewiesene Asyl- bewerber für die Kosten seiner Heimreise selbst aufzukom- men, sofern er über die dazu notwendigen Mittel verfügt oder wenn auf einem Sicherheitskonto im Sinne des neuen Arti- kel 21a des Asylgesetzes ausreichende Mittel vorhanden sind.
21-N
Heure des questions
994
N
10 juin 1991
Die abgewiesenen türkischen Asylbewerber aus dem Kanton Obwalden waren zum Zeitpunkt des Vollzuges mittellos, so dass laut Artikel 18 des Asylgesetzes die Kosten für die Aus- reise vom Bund übernommen werden mussten. Ausseror- dentliche Vollzugskosten sind im konkreten Fall keine angefal- len, da eine polizeiliche Ueberführung zum Flughafen bei zwangsweisem Vollzug einer Wegweisung die Regel darstellt. Die Kosten für den Flug betragen 62 000 Franken und fielen sogar etwas tiefer aus, da mit weniger Begleitpersonal geflo- gen werden konnte, als dies die Sicherheitsauflagen der Swissair sonst für solche Fälle vorsehen. Die Unterbringung und die Betreuung der Asylbewerber während den drei Wo- chen nach ihrer Ankunft in der Türkei verursachten Kosten in der Höhe von insgesamt 20 000 Franken und gelten als Rück- kehrhilfe im Sinne von Artikel 18e Absatz 2 des neuen Asylge- setzes.
Ein Regressanspruch des Bundes gegenüber den Sympathi- santen der Asylbewerbergruppe aus dem Kanton Obwalden besteht mangels rechtlicher Grundlage nicht, selbst wenn sich einige unter ihnen an illegalen Aktionen beteiligt haben soll- ten. Die Namen der Verantwortlichen und Organisatoren der Gruppe sind uns bekannt, nicht aber einzelne Adressen oder Personen, die den Asylbewerbern Unterschlupf geboten 'ha- ben.
Question 13:
Theubet. Revidiertes Gesetz zur Unterstützung Bedürfti- ger. Inkrafttreten
Modification de la loi sur la compétence en matière d'assi- stance des personnes dans le besoin. Entrée en vigueur Le délai d'opposition à la modification de la loi sur la compé- tence en matière d'assistance des personnes dans le besoin est échu depuis le 28 mars 1991. Si aucune opposition ne s'est manifestée dans ce délai, plus rien n'empêche la mise en appli- cation de cette modification. Les cantons dont les charges se- ront allégées par ces nouvelles dispositions souhaitent les voir appliquées rapidement, dès le 1er janvier 1992 si possible. Le Conseil fédéral peut-il indiquer s'il est dans son intention de fixer l'entrée en vigueur de la modification en question à cette date?
Bundesrat Koller: Die Referendumsfrist bezüglich der Revi- sion des Bundesgesetzes über die Zuständigkeit für die Unter- stützung Bedürftiger ist am 29. März 1991 unbenutzt abgelau- fen. Somit kann der Bundesrat gestützt auf Ziffer III Absatz 2 des geänderten Gesetzes vom 14. Dezember 1990 das Inkraft- treten festlegen.
Bereits im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Revi- sion des Gesetzes wurde von den Kantonen mehrheitlich der Wunsch geäussert, man möge für die Inkraftsetzung der revi- dierten Bestimmungen eine Uebergangsfrist von mindestens einem Jahr vorsehen. Bei einer Konsultativabstimmung, wel- che am 12. März 1991 anlässlich der Vorstandssitzung der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Fürsorge unter den Kantonsvertretern durchgeführt worden war, sprach sich die Mehrheit für eine Inkraftsetzung auf den 1. Juli 1992 aus. Der Bund hatte damals den 1. Januar 1992 vorgeschlagen. Die Aenderungen des Gesetzes bringen gewisse administrative Umstellungen in den Kantonen. Da es zudem für den Bund selbst unerheblich ist, wann die revidierten Bestimmungen in Kraft treten, hat mein Departement dem Bundesrat mit Antrag vom 27. Mai 1991 als Inkrafttretenstermin den 1. Juli 1992 vor- geschlagen.
Frage 14:
Scheidegger. Abgeltung der Leistungen der anerkannten Hilfswerke im Bereich der Betreuung anerkannter Flücht- linge
Encadrement des réfugiés. Indemnisation des organisati- ons caritatives
In seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Scheidegger vom 13. Dezember 1990 betreffend Anerkennung und Abgeltung der Hilfswerke im Asylbereich (90.1197) hält der Bundesrat un- ter anderem fest, dass der Bund den anerkannten Hilfswerken
keine Nachzahlungen für die in den Jahren 1988/1989 erlitte- nen Unterdeckungen leisten könne.
Wie rechtfertigt der Bundesrat seine Rechtsauffassung ange- sichts der Tatsache, dass in der für die Abgeltung der Betreu- ungskosten der Hilfswerke in den Jahren 1988/1989 gültigen Weisung im Abschnitt über den Jahresabschluss ein «Verfahren bei Ueberfinanzierung/Unterfinanzierung» vorgesehen war (Ziff. 18 und 19), in welchem der Delegierte für das Flüchtlingswesen aufgrund eines . «Finanz-Beurteilungsberichtes» eine «be- schwerdefähige Verfügung» erlässt, die auch zu Rückforderun- gen führen konnte? Hat der Delegierte für das Flüchtlingswesen für die einzelnen Hilfswerke aufgrund der Abrechnungen 1988 anfechtbare Verfügungen erlassen und den Hilfswerken damit die Möglichkeit gegeben, das Bundesgericht anzurufen?
Bundesrat Koller: Seit dem 1. Juli 1987 werden den Hilfswer- ken die Betreuungskosten für anerkannte Flüchtlinge mit ei- nem Pauschalbeitrag pro betreuten Flüchtling und einem Pau- schalbeitrag an deren damit verbundene Strukturkosten ab- gegolten. Nach den allgemeinen subventionsrechtlichen Grundsätzen werden bei pauschalen Abgeltungen nicht die effektiven Kosten, sondern aufgrund von Erfahrungszahlen die voraussichtlichen Aufwendungen kostengünstiger Lösun- gen zugrunde gelegt. Damit entfallen die Kontrolle von Ab- rechnungen und andere administrative Umtriebe. Die erwähn- ten Pauschalbeiträge wurden demnach aufgrund von Erfah- rungswerten der Hilfswerke in einer Weisung meines Departe- ments festgelegt. Für die Ueberprüfung dieser Pauschalen se- hen die Ziffern 17 und 18 der erwähnten Weisung ein Ueber- prüfungsverfahren vor, wonach die Hilfswerke die effektiven Kosten in einer separaten Betreuungskostenabrechnung er- fassen und der Delegierte für das Flüchtlingswesen gestützt darauf für jedes Hilfswerk einen Finanzbeurteilungsbericht er- stellt und hinsichtlich des erreichten Deckungsgrades eine Feststellungsverfügung erlässt. Aufgrund der im Rahmen ei- nes Beschwerdeverfahrens überprüfbaren Finanzbeurteilung des Delegierten hätte sodann das Departement über die An- passung der festgelegten Pauschalbeiträge entschieden.
Nicht zu verwechseln mit diesem Ueberprüfungsverfahren ist dagegen das eigentliche Abrechnungsverfahren, welches in Ziffer 15 dieser Weisung geregelt ist und im Falle der Rückfor- derung von zuviel oder falsch in Rechnung gestellten Teilpau- schalen im Streitfall das Klageverfahren gemäss Artikel 116 des Organisationsgesetzes vorsieht. Aufgrund der Tatsache, dass die Dachorganisation der anerkannten Hilfswerke bereits bei der ersten Jahresabrechnung mit dem Begehren an das Departement gelangt ist, das Beitragssystem in grundsätzli- cher Hinsicht zu überprüfen, hat der Delegierte auf den Erlass der in Ziffer 18 erwähnten beschwerdefähigen Feststellungs- verfügung verzichtet.
Den Anliegen der Hilfswerke wurde mit der Revision der Be- treuungskostenweisung in der Folge vollumfänglich Rech- nung getragen. Falls die Hilfswerke die Richtigkeit der Betreu- ungskostenabrechnung für die Jahre 1988/1989 bestreiten, steht ihnen nach Ziffer 19 der massgeblichen Weisung mittels verwaltungsrechtlicher Klage der Rechtsweg an das Bundes- gericht offen. Es widerspricht der Natur der Pauschalierung, dass die effektiven Kosten in Rechnung gestellt werden kön- nen. Der Bundesrat ist deshalb nicht bereit, auf diese alten For- derungen der Hilfswerke zurückzukommen.
Frage 15: Müller-Meilen. Obwaldner Asylbewerber Demandeurs d'asile dits d'Obwald
Die Ausschaffung der kurdischen und türkischen Asylbewerber von Sarnen hat grosses Aufsehen erregt.
Wie hoch schätzt der Bundesrat die Gesamtkosten für die Auf- nahme, Betreuung und Ausschaffung dieser Asylbewerber? Wie hoch sind die Kosten pro Person im Vergleich mit den Durchschnittskosten pro Asylbewerber?
Hat der Bundesrat Informationen über das Schicksal der Ausge- schafften in der Türkei?
Mit welchen Aufwendungen für die Asylbewerber und Flücht- linge insgesamt muss die Schweiz 1991 rechnen, und könnten diese Ausgaben in Grenzen gehalten oder reduziert werden?
995
Fragestunde
Bundesrat Koller: Während der Dauer der üblichen Fürsorge- abhängigkeit, d. h. bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, mussten für die Asylbewerber aus dem Kanton Obwalden keine ausserordentlichen Kostengutsprachen geleistet wer- den. Damit erwuchsen dem Bund keine Betreuungs- und Für- sorgeausgaben, die den durchschnittlichen Aufwand von 40 Franken pro Tag überstiegen hätten. Was die Kosten für den Vollzug und die Rückkehrhilfe anbelangt, darf ich auf die Antwort an Herrn Nationalrat Reimann (Frage 12) verweisen. Von den 24 ursprünglich abgewiesenen Asylbewerbern sind 11 bereits ohne grössere Schwierigkeiten zu ihren Familien oder Bekannten weitergereist. Die noch verbliebenen 13 türki- schen Staatsangehörigen, die ausnahmslos auch am Hunger- streik in Obwalden teilgenommen hatten, halten sich immer noch in der Region Izmir auf, und sie haben den Bund vor kur- zem um eine weitere Uebernahme ihrer Unterbringungsko- sten angefragt. Erwartungsgemäss deutet aber nichts auf eine asylrelevante Benachteiligung dieser ehemaligen Asylbewer- ber hin.
Der Kreditrahmen des Bundesamtes für Flüchtlinge für das Jahr 1991 beläuft sich zurzeit auf 509 Millionen Franken. 70 Prozent dieser Auslagen entfallen auf Fürsorgeauslagen für Asylbewerber, die während eines Teiles ihres Aufenthaltes in der Schweiz unterstützt werden müssen. Auch im Fürsorge- bereich ist damit die Beschleunigung der Asylverfahren und der konsequente Vollzug danach von zentraler Bedeutung, in- dem mit einem raschen Asylentscheid die durchschnittliche Aufenthaltsdauer eines Gesuchstellers und somit auch die Fürsorgeauslagen im Einzelfall wesentlich reduziert werden können.
Frage 16: Ulrich. Bericht über Gentechnologie Rapport sur le génie génétique
Den Mitgliedern der Kommission «Patentgesetz» wurde anläss- lich der Beratungen ein Bericht zum Thema «Gentechnologie» in Aussicht gestellt, und zwar bis spätestens zum Beginn der Sommersession.
Bis heute ist dieser Bericht nicht eingetroffen.
Ich frage deshalb den Bundesrat an, bis zu welchem Zeitpunkt er den Bericht den Kommissionsmitgliedern zur Verfügung stel- len wird.
Bundesrat Koller: Der Bericht wurde auf Wunsch verschiede- ner Bundesämter in Zusammenhang mit den laufenden und künftigen Gesetzesrevisionen im Rahmen der angestrebten Ergänzung der Bundesgesetzgebung über die Nutzung der Gentechnik im ausserhumanen Bereich in Arbeit genommen. Es trifft zu, dass die mit der Ausarbeitung des Berichtes beauf- tragte Koordinationsstelle der Bewilligungsverfahren für die Anwendung gentechnisch veränderter Organismen - kurz Ko- bago genannt - den vorgesehenen Termin für die Uebergabe dieses Berichtes an den Bundesrat nicht einhalten konnte.
Einerseits musste das ursprünglich vorgesehene Spektrum der aufgeworfenen Fragen wesentlich erweitert werden. Ande- rerseits stellt die möglichst vollständige Behandlung aller Aspekte der Gentechnik und ihrer Nutzungen eine ausseror- dentliche und zeitraubende Herausforderung an die Autoren des Berichtes und auch an die Koordination zwischen den ver- schiedenen beteiligten Aemtern dar. Der Bericht steht nach er- folgter Berücksichtigung der Ergänzungsanträge der interes- sierten Bundesstellen inhaltlich vor dem Abschluss. Nach Be- reinigung und Schlussredaktion erwartet der Bundesrat den Bericht auf Ende August dieses Jahres.
Frau Ulrich: Ich danke Ihnen für die Beantwortung. Ich möchte nur präzisierungshalber gerne wissen, ob dieser Be- richt - er geht an den Bundesrat - dann irgendwann einmal doch noch zu den Kommissionsmitgliedern kommen wird und wie lange das ungefähr noch dauert.
Bundesrat Koller: Frau Nationalrätin Ulrich, wie ich Ihnen sagte, rechnen wir im Bundesrat damit, dass uns dieser Be- richt bis Ende August unterbreitet wird. Nach Genehmigung durch den Bundesrat wird er selbstverständlich Ihrer Kommis- sion zur Verfügung gestellt.
Frage 17:
Rechsteiner. Integration der ausländischen Wohnbevöl- kerung Intégration de la population étrangère résidante
Bereits vor über drei Jahren hat der Nationalrat ein Postulat überwiesen, das einen Bericht über die Integration der auslän- dischen Wohnbevölkerung in der Schweiz verlangt. Eine Rück- frage hat ergeben, dass der Bericht wegen Personalmangels offenbar bis auf weiteres nicht erarbeitet wird.
Ich frage den Bundesrat, ob er bereit ist, diesen für die Integrati- onspolitik wichtigen Bericht nun rasch erstellen zu lassen und dafür die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Bundesrat Koller: Nach Ueberweisung des Postulates in der Frühjahrssession 1988 wurde die Eidgenössische Kommis- sion für Ausländerprobleme mit den Vorarbeiten beauftragt. Infolge starker Belastung musste sich die Kommission auf er- ste Abklärungen beschränken. In der Folge zeigte sich, dass ein Bericht über die Integration der ausländischen Wohnbe- völkerung in einem engen Zusammenhang mit der Neugestal- tung der Ausländergesetzgebung steht. In der letzten Früh- jahrssession wurde vom Nationalrat ein entsprechender Vor- stoss an den Bundesrat überwiesen. Sowohl eine Vorlage für ein neues Ausländergesetz als auch ein Bericht über die Inte- gration der ausländischen Wohnbevölkerung setzen voraus, dass feststeht, wie sich der freie Personenverkehr im Rahmen des EWR-Vertrages auf die schweizerische Ausländerpolitik auswirken wird.
Rechsteiner: Ich muss sagen, dass ich von der Antwort inso- fern nicht befriedigt bin, als sich die Problematik der Integra- tion unabhängig vom Ausgang der EWR-Verhandlungen stellt. Die Integrationspolitik müsste gefördert werden. Das ist auch die Ansicht der Mitglieder der EKA. Die EKA hat nur im- mer gesagt, sie habe kein Personal zur Verfügung, aber es sei bei der hohen Zahl der ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz dringend notwendig, dass dieses Problem bear- beitet werde. Das entsprach ja auch dem Willen der eidgenös sischen Räte, die dieses Postulat überwiesen haben.
Wären Sie so gut, noch einmal über die Bücher zu gehen und das nötige Personal für diese wichtige Aufgabe zur Verfügung zu stellen?
Bundesrat Koller: Für einmal habe ich Verständnis für Ihre Un- geduld. Ich weiss, dass dieses Problem tatsächlich schon län- gere Zeit ansteht. Aber auf der anderen Seite werden Sie auch zugeben müssen, dass gerade die heutige Debatte über den Strategiebericht zur Ausländer- und Flüchtlingspolitik auch für Ihr Anliegen von sehr grosser Bedeutung sein wird. Ich zweifle nicht daran, dass der neue Präsident dieser Kommission, Ihr Ratskollege Herr Caccia, nachher die Arbeit mit grossem Elan und Zielstrebigkeit angehen wird.
Frage 18: Leutenegger Oberholzer. Einsicht in Staatsschutzakten Dossiers relatifs à la sécurité de l'Etat. Consultation
Das Bundesgericht hat die Bundeshoheit über die Staats- schutzakten bestätigt.
Wie gedenkt der Bundesrat die Einsicht in gemischte Staats- schutzakten (Bund, Kantone) zu gewährleisten, und ist er be- reit, den einsichtswilligen Kantonen eine dezentrale Einsicht zu ermöglichen?
Bundesrat Koller: Der Bundesrat bekräftigt auch nach dem Urteil des Bundesgerichts seinen Willen, die sogenannte Fi- chenaffäre rasch und rechtsstaatlich korrekt zu bereinigen. Das Bundesgericht hat bestätigt, dass der Bund und nicht die Kantone Einsicht in die Bundesakten gewähren. In Kantonen, die nach den Weisungen des Bundes gehandelt und die be- treffenden Staatsschutzakten gesondert aufbewahrt haben, ist das Problem mit dem Bundesgerichtsentscheid eigentlich ge- löst.
Wo es aber noch Probleme gibt, hat sich der Sonderbeauf- tragte schon bisher kooperativ gezeigt, und es sind mit Basel- Stadt, Baselland, Schaffhausen und St. Gallen sowie mit der
Politique à l'égard des étrangers et des réfugiés
996
N 10 juin 1991
Stadt Zürich gute Lösungen gefunden worden. Eine dezen- trale Einsicht in Bundesakten, die auch in der Registratur des Bundes aufgenommen worden sind, kommt selbstverständ- lich nach dem Bundesgerichtsentscheid auch heute nicht in Frage.
Frau Leutenegger Oberholzer: Muss ich aus Ihrer Antwort schliessen, dass Sie nicht bereit sind, z. B. dem Begehren des Kantons Schaffhausen zu folgen, der als Kompromiss vorge- schlagen hat, dass von seiten des Bundes ein Beamter oder eine Beamtin die dezentrale Einsicht begleiten könnte? Ich hätte gerne dazu eine Antwort.
Glauben Sie, dass es wirklich eine sinnvolle und praktikable Lösung ist, wenn die Kantone gezwungen werden, derart ab- gedeckte Fichen zu verschicken? Das ist ja die Konsequenz aus Ihrer bisherigen Praxis.
Bundesrat Koller: Ich halte noch einmal fest, dass bei jenen Akten, die sich auch in der Registratur des Bundes finden, eine dezentrale Einsichtnahme nicht in Frage kommen kann. Dort, wo es sich um Akten handelt, die beim Bund nicht tel quel auf- bewahrt worden sind, sucht der Sonderbeauftragte einver- nehmliche, praktikable Lösungen mit den Kantonen.
Im übrigen darf ich Sie doch darauf hinweisen, dass die Ein- sichtnahme jetzt sehr speditiv vorangeht. Wir haben allen Grund anzunehmen, dass alle Fichen über die natürlichen Personen bis Ende Oktober behandelt sein werden.
91.036
Bericht des Bundesrates zur Ausländer- und Flüchtlingspolitik Rapport du Conseil fédéral sur la politique à l'égard des étrangers et des réfugiés
Bericht vom 15. Mai 1991 (BBI III 291) Rapport du 15 mai 1991 (FF III 316)
Antrag der Kommission Kenntnisnahme vom Bericht
Antrag Ruf
Rückweisung an den Bundesrat
mit dem Auftrag, einen neuen Bericht auszuarbeiten, der die Ausländer- und Flüchtlingspolitik der Schweiz nach folgenden Grundsätzen konzipiert und die erforderlichen konkreten Massnahmen zu deren Realisierung vorsieht:
Beachtung der Tatsache, dass die Uebervölkerung und Ueberfremdung der Schweiz als Folge der Einwanderung ein ökologisch und staatspolitisch alarmierendes, untragbares Ausmass erreicht hat, das die Lebensgrundlagen, die natio- nale Identität und die Unabhängigkeit unseres Landes akut bedroht;
Zurückführung der Wohnbevölkerung auf ein ökologisch und staatspolitisch verträgliches Mass durch zielbewussten Abbau der ausländischen Bevölkerung; dieser Abbau ist ins- besondere mittels einer deutlichen Begrenzung der Einwan- derung (Durchsetzung einer restriktiven Zulassungspolitik) sowie der aktiven Förderung der Rückwanderung zu errei- chen;
Kündigung der Niederlassungsverträge mit andern Staaten; - eine zurückhaltende Einbürgerungspraxis;
Bekämpfung der Schwarzeinwanderung durch konse- quente strafrechtliche Verfolgung und härtere Bestrafung der Arbeitgeber, die Ausländer illegal beschäftigen.
Respektierung der Tatsache, dass die Schweiz bereits stark übervölkert und überfremdet ist und deshalb nur eine sehr be- schränkte Zahl echter Flüchtlinge - unter Beachtung des Ziels eines Abbaus der ausländischen Gesamtbevölkerung - auf- nehmen kann;
das allzu freizügige Asylgesetz ist umgehend zu verschär- fen, damit die Schweiz als Asylland ihre Attraktivität für Schein- und Wirtschaftsasylanten aus aller Welt verliert;
Gewährung von Asyl nur während der Dauer der Gefähr- dung für eine begrenzte Zahl von Ausländern, die in ihrem Hei- matstaat wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörig- keit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen an Leib, Leben oder in ihrer Frei- heit persönlich gefährdet sind; dieser Flüchtlingsbegriff darf nicht ausgedehnt werden;
Asylgesuche können nur an besonders bezeichneten Grenzstellen oder bei schweizerischen Vertretungen im Aus- land eingereicht werden;
jedes Asylverfahren ist innert sechs Monaten abzuschlies- sen; Zwischenverfügungen und Rekursentscheide sind nicht anfechtbar;
während des Asylverfahrens sind die Asylbewerber in Gross- zentren unterzubringen; auf Bargeldleistungen ist zu verzich- ten; den Asylbewerbern sind keine Arbeitsbewilligungen zu er- teilen; statt dessen sind sie zu unentgeltlicher, gemeinsamer Arbeit im Dienste der Oeffentlichkeit anzuhalten; sie haben kei- nen Anspruch auf Kinderzulagen;
illegal eingereiste Asylbewerber und solche, deren Gesuch rechtskräftig abgewiesen worden ist, werden umgehend und ohne Beschwerdemöglichkeit aus der Schweiz weggewiesen; für den Vollzug sorgt der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen;
straffällige Asylbewerber sind asylunwürdig;
Verbot der Kündigung von Wohnraum zwecks Unterbrin- gung von Asylanten;
keine Gemeinde kann verpflichtet werden, Asylbewerber in eigene Obhut aufzunehmen;
Schlepperorganisationen und Personen, die abgewiesene Asylbewerber illegal beherbergen, sind konsequent straf- rechtlich zu verfolgen und schärfer zu bestrafen;
der Schutz der Schweizer Grenze vor illegalen Eindringlin- gen ist massiv zu verstärken (personelle Aufstockung des Grenzwachtkorps, Einsatz moderner elektronischer Ueberwa- chungsgeräte, Ausbildung und Einsatz von Armee-Einheiten);
Erweiterung der Liste der verfolgungssicheren Staaten (Safe countries); Abschluss eines europäischen Erstasylabkom- mens sowie eines Schubabkommens mit Italien;
sofortige Anwendung von Notrecht (Artikel 9 des Asylgeset- zes);
die Schweiz leistet, auch in Zusammenarbeit mit andern Ländern, bedrohten Menschen Hilfe in der Region ihres Hei- matstaates und unterstützt Bestrebungen, ihnen das Leben im Ausland in einer Zone ohne Gefährdung zu ermöglichen;
Entwicklungshilfe ist von der Bereitschaft der Empfängerlän- der zur Aufnahme von Asylbewerbern aus ihrem eigenen Kul- turkreis sowie von demographischen Anstrengungen zur Be- kämpfung des Bevölkerungswachstums abhängig zu ma- chen;
Kündigung - soweit nötig - internationaler Abkommen, die den vorstehenden Grundsätzen einer vernünftigen Asylpolitik widersprechen.
Proposition de la commission Prendre acte du rapport
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Fragestunde
Heure des questions
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
In
Jahr
1991
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
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Datum 10.06.1991 - 14:30
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