N 10 juin 1991
1020
Gestion du Conseil fédéral
Bericht bringe nichts Neues. Sie haben wahrscheinlich gese- hen, dass der Bundesrat in seinem Bericht nicht nach neuen Gesetzesänderungen ruft. Wir brauchen tatsächlich auf dem Gebiet der Asylpolitik keine neuen Gesetze. Aber was wir end- lich tun müssen, ist, das bestehende gute Gesetz vom letzten Juni nun tatsächlich konsequent anzuwenden. Daran fehlt es auf allen Ebenen. Es fehlt daran einmal in bezug auf die Frage des Arbeitsverbotes. Wir müssen den Mut haben - auch ge- gen entsprechende wirtschaftliche Interessen -, dieses Ar- beitsverbot auf sechs Monate auszudehnen. Wir waren auch zu wenig konsequent beim Ausbau der kantonalen und bun- deseigenen Entscheidapparate. Wir müssen endlich, nach- dem wir auf diesem Gebiet ja ständig den Pendenzen hinter- herrennen, den Mut aufbringen - auch wenn das etwas ko- stet -, sowohl bei den Kantonen wie beim Bund entspre- chende ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen.
Wir wollen nicht Schwarzer Peter spielen, aber die Kantone müssen noch vermehrt den Mut aufbringen, negative Asylent- scheide tatsächlich konsequent zu vollziehen. Wenn wir diese Handlungsmöglichkeiten wirklich einmal konsequent nutzen, bin ich überzeugt, dass uns eine Trendwende - nicht die Lö- sung aller Probleme - im Asylbereich gelingen wird.
Damit nehme ich gleich auch Stellung zu den wenigen Alterna- tiven, die hier vorgetragen worden sind. Mit den Vorschlägen, die internationalen Konventionen zu kündigen und unser Asyl- gesetz zu suspendieren, wird sich der Bundesrat nie einver- standen erklären können, solange wir ehrlicherweise sagen müssen: Wir haben das bestehende Asylgesetz nicht konse- quent angewendet. Es nähme es der Schweiz doch niemand ab, wenn wir, als eines der reichsten Länder Europas, als erste hingingen und die Flüchtlingskonvention oder die Menschen- rechtskonvention aufkündigen würden. Dafür müssen wir wirklich zunächst den Tatbeweis erbringen, dass wir das be- stehende Asylgesetz konsequent anwenden. Diesen Beweis haben weder Bund noch Kantone bis heute wirklich erbracht. Anderseits müssen wir aber auch alle Alternativen - soweit sie hier vorgeschlagen worden sind - zurückweisen, die tatsäch- lich wiederum die erhebliche Gefahr einer Attraktivitätsmeh- rung unseres Landes bringen würden. Dazu gehört meiner Meinung nach ganz eindeutig der Vorschlag, wie er von Herrn Nationalrat Wiederkehr unterbreitet worden ist. Herr National- rat Wiederkehr hat gesagt, wir sollten die Triage, um die leider niemand herumkommt, aufgeben. Es gibt aber kein Mittel, das uns erlauben würde, um diese Triage zwischen den wirklich Verfolgten und denjenigen, die bei uns ein besseres Leben suchen, herumzukommen. Denn wenn man das so versucht wie Herr Wiederkehr, wenn man jenen, die nur wegen des bes- seren Lebens, wegen Arbeit und Verdienst zu uns kommen, eine dreijährige Arbeitsbewilligung erteilte, dann hätten wir nach wie vor riesige Migrationsströme, aber zusätzlich noch die Asylbewerber, die eine dreijährige Arbeitsbewilligung ha- ben und von denen wir keinerlei Garantie hätten, dass sie un- ser Land nach drei Jahren verlassen würden.
Diesbezüglich können wir auch aus den Erfahrungen einiges lernen. Wir haben feststellen müssen, dass beispielsweise Ju- goslawien, das ja ein traditionelles Rekrutierungsgebiet ist - Herr Fritz Reimann hat darauf hingewiesen -, die menschen- rechtlichen Erfordernisse, die wir im Bericht verlangen, zurzeit nicht durchwegs erfüllt; aber gerade hier hat ja die Rekrutie- rung von Gastarbeitern in keiner Weise zu einer Reduktion der Asylgesuche geführt. Im Gegenteil: Jugoslawien steht heute an der Spitze aller Länder in bezug auf Asylgesuche. Deshalb ist für solche Politiken, die eine zusätzliche Sogwirkung bewir- ken würden, die die Schweiz zusätzlich attraktiv machen wür- den, kein Raum.
Ich bin mit Herrn Blocher durchaus einverstanden, dass wir handeln müssen. Ich darf für mich und meine Leute auch in Anspruch nehmen, dass wir gehandelt haben. Wenn ich die Zahl der Entscheide anschaue, die im Bundesamt für Flücht- linge wie im Beschwerdedienst gefällt worden sind, dann zei- gen diese Zahlen in den Jahren 1989 und 1990 jeweils 16 000 Entscheide. Jetzt haben wir drei Monate hinter uns, wo jeden Monat eine Grössenordnung von 3000 Entscheiden gefällt worden ist. Es wird zwar während der Ferienmonate und auch im Dezember wieder eine gewisse Abflachung stattfinden,
aber wir werden dieses Jahr etwa 27 000 Entscheide fällen, gegenüber 16 000 in den letzten beiden Jahren.
Bei der Beschwerdeinstanz haben wir das erfreuliche Bild, dass sogar ein gewisser Pendenzenabbau gelungen ist. Seit dem letzten November sind in der Beschwerdeinstanz jeden Monat mehr Beschwerden entschieden worden, als neue ein- gegangen sind.
Wir sind auf dem richtigen Weg, aber wir kommen nicht darum herum, unser Personal bei Bund und Kantonen noch einmal und dezidiert aufzustocken. Wir dürfen nicht auf halbem Wege stehenbleiben. Das zeigen auch die Erfahrungen anderer Län- der. Frankreich hat letztes Jahr seinen Personalbestand ver- dreifacht, Schweden ebenfalls in sehr grossem Masse, und in beiden Ländern ist es nachher wegen dieser grösseren Lei- stungsfähigkeit zu einem Rückgang der Asylgesuche gekom- men. Aber wir sind durchaus auf dem rechten Weg. Bund und Kantone müssen das nun wirklich in bezug auf alle drei Punkte konsequent durchziehen.
Ich habe Sie eingangs darauf hingewiesen, dass wir mit dem vorliegenden Bericht weder alle Probleme lösen noch alle in- nenpolitischen Dilemmas ausräumen werden. Im Gegenteil, wir müssen auch den Mut haben, unserem Volk zu sagen, dass es sich hier um ein Dauerproblem handelt, so dass es keine Patentlösungen gibt, dass wir aber alles Mögliche tat- sächlich zielstrebig tun.
Um so wichtiger scheint es dem Bundesrat, dass wir im hoch- sensiblen Bereich der Ausländer- und Flüchtlingspolitik kohä- rent handeln. Wenn wir mit Ihrem Einverständnis und mit Ihrer Unterstützung die Leitplanken, die wir Ihnen hier vorschlagen, tatsächlich umsetzen, dann wird das Früchte tragen. Aber es werden, zum Teil - wie der Fall Jugoslawien zeigt - für das be- troffene Land oder dann für uns, wahrscheinlich sehr, sehr harte Entscheide sein.
Es wäre aber verfehlt, die Illusion zu schaffen, es werde uns gelingen, die anstehenden Probleme innert weniger Jahre auszuräumen. Dies wird um so weniger gelingen, als wir in die- sen Fragen weitestgehend fremdbestimmt sind. Dort aber, wo wir mitbestimmen und den Gang der Dinge beeinflussen kön- nen, wollen wir einerseits unsere nationalen Interessen wah- ren und gleichzeitig international solidarisch sein.
In diesem Sinne bitte ich Sie um Kenntnisnahme vom Bericht und Rückweisung des Antrages von Herrn Ruf.
Abstimmung - Vote Für den Antrag der Kommission (Kenntnisnahme) 100 Stimmen
Für den Antrag Ruf (Rückweisung an den Bundesrat) 2 Stimmen
91.018
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1990
Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1990
Bericht des Bundesrates vom 13. Februar 1991, des Bundesgerichtes vom 20. Februar 1991 und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes vom 31. Dezember 1990 Rapport du Conseil fédéral du 13 février 1991, du Tribunal fédéral du 20 février 1991 et du Tribunal fédéral des assurances du 31 décembre 1990
Beschlussentwurf siehe Seite 499 des Berichtes Projet d'arrêté voir page 500 du rapport Bezug durch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, 3000 Bern S'obtiennent auprès de l'Office central fédéral des imprimés et du matériel, 3000 Berne
Beschluss des Ständerates vom 6. Juni 1991 Décision du Conseil des Etats du 6 juin 1991
Motion Meier Fritz
1021
Justiz- und Polizeidepartement Département de justice et police
Bundesamt für Flüchtlinge Office fédéral des réfugiés
Genehmigt - Approuvé
Hier wird die Beratung dieses Geschäftes unterbrochen Le débat sur cet objet est interrompu
89.541
Motion Meier Fritz Revision des Asylgesetzes Révision de la loi sur l'asile
Wortlaut der Motion vom 22. Juni 1989
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Aende- rung des Asylgesetzes zu unterbreiten, wonach die hervorge- hobenen Artikel bzw. Abschnitte ersatzlos gestrichen werden. Art. 3 Titel Der Begriff «Flüchtling» Abs. 1
Flüchtlinge sind Ausländer, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, wo sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Na- tionalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden.
Abs. 2
Als ernsthafte Nachteile gelten namentlich die Gefährdung von Leib, Leben oder Freiheit sowie Massnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken.
Art. 5 Titel Zweitasyl Wortlaut
Einem Flüchtling, der in einem andern Staat aufgenommen wor- den ist, kann Asyl gewährt werden, wenn er sich seit minde- stens zwei Jahren ordnungsgemäss und ununterbrochen in der Schweiz aufhält.
Art. 6 Titel Aufnahme in einem Drittstaat
Abs. 1
Das Asylgesuch eines Ausländers, der sich in der Schweiz be- findet, wird in der Regel abgelehnt, a. wenn er sich vor seiner Einreise in einem Drittstaat aufgehal- ten hat, in den er zurückkehren kann.
Art. 7 Titel Familienvereinigung Abs. 2
Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch einem ande- ren nahen Angehörigen einer in der Schweiz lebenden Person Asyl gewährt werden, wenn besondere Umstände für eine Wie- dervereinigung in der Schweiz sprechen.
Texte de la motion du 22 juin 1989
Le Conseil fédéral est invité à proposer au Parlement une révi- sion de la loi sur l'asile dans laquelle les articles et les extraits d'articles suivants seront abrogés.
Art. 3 Titre
Définition du terme «réfugié»
AI. 1
Sont des réfugiés les étrangers qui, dans leur pays d'origine ou le pays de leur dernière résidence, sont exposés à de sé- rieux préjudices ou craignent à juste titre de l'être en raison de leur race, de leur religion, de leur nationalité, de leur apparte- nance à un groupe social déterminé ou de leurs opinions poli- tiques. Al. 2
Sont considérés notamment comme sérieux préjudices la mise en danger de la vie, de l'intégrité corporelle ou de la li- berté, de même que les mesures qui entraînent une pression psychique insupportable.
Art. 5 Titre Second asile
Texte
L'asile peut être accordé à un réfugié qui a été admis dans un autre pays, s'il séjourne régulièrement et sans interruption en Suisse depuis deux ans au moins.
Art. 6 Titre
Admission dans un pays tiers
AI. 1
La demande d'asile présentée par un étranger se trouvant en Suisse est en règle générale rejetée: a. Si, avant d'entrer en Suisse, il a séjourné quelque temps dans un pays tiers où il peut retourner.
Art. 7 Titre
Regroupement familial
Al. 2
Dans les mêmes conditions, l'asile peut aussi être accordé à un autre proche parent d'une personne vivant en Suisse, si des cir- constances particulières militent en faveur d'un regroupement familial en Suisse.
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Bei der parlamentarischen Beratung des Ausländergesetzes wurde mir geraten, auf einen Nichteintretensantrag zu verzich- ten, da allfällige Unzulänglichkeiten eines bestimmten Geset- zes durch Motionen in diesem Rat jederzeit revidiert werden könnten.
Das Asylgesetz gibt mir nun Gelegenheit, durch eine Motion die Revision verschiedener Artikel dieses Gesetzes zu bean- tragen. Die Zeit des Interpellierens und Postulierens ist abge- laufen, Interpretieren ist auch zwecklos. Darum meine konkre- ten Anträge, folgende Artikel zu ändern bzw. ersatzlos zu strei- chen.
Artikel 3 des Asylgesetzes, der Begriff «Flüchtling». Ich zitiere Absatz 1: «Flüchtlinge sind Ausländer, die in ihrem Heimat- staat oder im Land, wo sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten so- zialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind .... » Die Fortsetzung beantrage ich zu streichen. Sie heisst: « .... oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden.» Absatz 2 von Artikel 3: «Als ernsthafte Nachteile gelten na- mentlich die Gefährdung von Leib, Leben oder Freiheit .... » Die Fortsetzung « .... sowie Massnahmen, die einen unerträgli chen psychischen Druck bewirken», beantrage ich zu strei- chen.
Artikel 5, Zweitasyl: «Einem Flüchtling, der in einem andern Staat aufgenommen worden ist, kann Asyl gewährt werden, wenn er sich seit mindestens zwei Jahren ordnungsgemäss und ununterbrochen in der Schweiz aufhält.» Diesen Artikel beantrage ich ersatzlos zu streichen, da es sich herumgespro- chen hat, dass Zweitasylanten in der Schweiz besonders ge- hegt und gepflegt werden.
Und nun Absatz 1 von Artikel 7, Familienvereinigung: «Ehe-
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1990 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1990
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In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 91.018
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 10.06.1991 - 14:30
Date
Data
Seite
1020-1021
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20 019 967
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