Interpellation der Fraktion der SVP
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Interpellation der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei Asylpolitik Interpellation du groupe de l'Union démocratique du Centre Politique d'asile
Diskussion - Discussion
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Hess Otto: In der kurzen Zeit, die mir zur Verfügung steht, kann ich nur eine pauschale Beurteilung der Antworten des Bundesrates auf die zwölf Fragen vornehmen, die von der SVP-Fraktion gestellt wurden.
Unsere Fraktion ist nicht nur nicht befriedigt von der Beantwor- tung unserer Interpellation; sie ist enttäuscht. Die Enttäu- schung macht sich deshalb breit, weil es auch nach der dritten Asylgesetzrevision nicht gelungen ist, der Lage Herr zu wer- den. Nachdem die Schweiz prozentual gesehen sowohl in be- zug auf die Asylgesuche als auch auf den Ausländeranteil eine Spitzenposition in Europa einnimmt, muss dieser Trend der Asylgesuchsentwicklung mit allen Mitteln gebrochen werden. Wir gehen in einem Punkt mit dem Bundesrat einig, nämlich dass das Asylproblem langfristig nicht an der Grenze, sondern im Herkunftsland gelöst werden muss. Das Asylgesetz ist ein gutes Gesetz, das eine genügende Grundlage bietet, um das Problem kurzfristig zu lösen. Was nach wie vor nicht klappt, ist die konsequente Anwendung und Durchsetzung dieser ge- setzlichen Bestimmungen. Das beste Gesetz nützt eben nichts, wenn es nicht konsequent angewendet und durchge- setzt wird. Herr Bundesrat, da sind wir Ihrer Meinung.
Diese schleppende, lustlose Umsetzung der Möglichkeiten, die mit der dringlichen Asylgesetzrevision geschaffen wurden, kommt in der Antwort des Bundesrates zum Ausdruck. Die SVP-Fraktion ist der eindeutigen Ueberzeugung, dass vor al- lem die Zeit nach der dringlichen Verabschiedung des Geset- zes im Juni 1990 nicht genutzt worden ist, um mit den Kanto- nen zusammen die Vorbereitung so voranzutreiben, dass mit der Revision eine rasche Wirkung möglich gewesen wäre. Man ist in einzelnen Kantonen erst erwacht, als der Penden- zenberg alarmierende Zahlen erreicht hat. Allein die Tatsache, dass der Bundesrat erst einen Monat nach unserer Aufforde- rung, sichere Länder zu bezeichnen, von dieser gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, zeigt offensichtlich, mit welcher Largeheit die Möglichkeit genutzt wurde, die das revi- dierte Gesetz bietet.
Voraussetzung, den Zustrom von Flüchtlingen einzudämmen, ist die Verringerung der Attraktivität unseres Landes für Wirt- schaftsflüchtlinge. Um dieses Ziel zu erreichen, muss es gelin- gen, die Gesuchsbehandlung rasch zu beschleunigen. Denn inzwischen weiss die ganze Welt, dass sich auch Flüchtlinge ohne Asylgründe lange in unserem Land aufhalten können, bis sie wieder - wenn überhaupt - ausgewiesen werden.
Nun hat der Bundesrat seit der Beantwortung unserer Interpel- lation am 10. Dezember letzten Jahres ein Aktionsprogramm vorbereitet. Wir befürworten jede der drei Massnahmen. Es ist vor allem unbestritten, dass der Schlüssel zum Erfolg eindeu- tig in der Durchsetzung einer verkürzten Verfahrensdauer liegt. Aber auch die Massnahmen dieses Aktionsprogrammes sind nur ein halber Schritt. Selbst wenn die Erledigungskapa- zität auf jährlich 27 000 Gesuche erhöht wird, entsteht bei einer prognostizierten Zahl von 50 000 Gesuchen im Jahr 1991 ein beträchtlicher Ueberhang von 20 000 Gesuchen. So geht das doch nicht! Es gärt im Volk. Es sind weitere Massnahmen zu treffen, wenn in unserem Land die zunehmende Fremden- feindlichkeit abgebaut werden soll. Dazu gehören die Verstär- kung der Grenzkontrollen, die Erhöhung der Zahl der Emp-
fangsstellen mit Erhöhung der Entscheidungskapazität, die konsequente Anwendung von Artikel 16 und 16a (sofortige Wegweisung von illegal Eingereisten) und die Anwendung ei- ner Quotenregelung, ob sie populär ist oder nicht. Wir sind der festen Ueberzeugung, dass es unserem Land besser dient, für eine befristete Zeit, bis wir die Lage wieder im Griff haben, eine unpopuläre Massnahme durchzuziehen, als dauernd einem ungelösten Problem hinterherzurennen.
Wir von der SVP sind keine Fremdenhasser, im Gegenteil. Mit unserer Forderung wollen wir Voraussetzungen schaffen, da- mit echte Flüchtlinge, die an Leib und Leben bedroht sind, bei uns immer eine Herberge finden können.
Müller-Wiliberg: Die Situation im Asylbereich ist äusserst an- gespannt. Der Unmut in der Bevölkerung nimmt ständig zu. Die Schwierigkeiten bei der Unterbringung der Asylgesuch- steller sind in den allermeisten Gemeinden sehr gross. Für echte Flüchtlinge ist in unserem Land entsprechend der stets geübten Tradition Platz. Dieser Platz soll aber diesen echten Flüchtlingen reserviert sein und bleiben. Kein Verbleiben kön- nen wir aber jenen Personen gewähren, die auf illegale Weise und aus rein wirtschaftlichen Gründen in unser Land einrei- sen. Gestatten Sie mir deshalb, auf zwei Anliegen hinzuwei- sen, ohne deren Verwirklichung ein konsequenter und effizi- enter Vollzug rechtskräftiger Wegweisungen von ehemaligen Asylgesuchstellern aus gewissen Ländern nicht durchgeführt werden kann:
Eine sehr grosse Anzahl von Asylgesuchstellern gelangt ohne Reisepapiere oder andere heimatliche Ausweisschriften in un- ser Land. Teilweise werden entsprechende Dokumente zwar mitgenommen, unseren Behörden aber bewusst vorenthal- ten. Damit wird zweifellos versucht, den Reiseweg zu verheim- lichen und einen Schleier über die vorgetragenen und angeb- lich erlittenen Verfolgungshandlungen zu legen.
Es besteht kein Zweifel darüber, dass fast alle Asylgesuchstel- ler den Heimatstaat legal kontrolliert verlassen und dann über einen verfolgungssicheren Drittstaat in die Schweiz gelangen. Anhand der Passeintragungen könnte aber nicht behauptet werden, man sei im Heimatstaat asylrelevanten Verfolgungs- handlungen ausgesetzt gewesen und habe das Land illegal und unkontrolliert verlassen müssen. Ein fristgerechter und konsequenter Vollzug rechtskräftiger Wegweisungsent- scheide kann aber nur erfolgen, wenn für Personen ohne Rei- sepass kurzfristig Ersatzdokumente über die betreffenden Heimatvertretungen beschafft werden können.
Gemäss Auskunft der Fremdenpolizei des Kantons Aargau besteht diesbezüglich bei Staatsangehörigen aus Indien, Ban- gladesh und teilweise auch Pakistan eine sehr unbefriedi- gende Situation. Fehlende Papiere sind ein wesentlicher Grund, dass ehemalige Asylgesuchsteller schliesslich unter- tauchen, illegal in einen Drittstaat gelangen oder - was sehr häufig geschieht - unter einem anderen Namen erneut in un- ser Land einreisen. Es ist deshalb unbedingt erforderlich, dass die zuständigen Verwaltungen des EJPD und des EDA viel energischer als bisher direkt auf die betreffenden Länder Ein- fluss nehmen.
Ein weiterer Schwachpunkt im Asylverfahren besteht im Um- stand, dass die daktyloskopischen Auswertungen neu er- fasster Asylgesuchsteller in der Regel viel zu lange, d. h. Wo- chen, vielleicht auch Monate, dauern. Mehrfachgesuche wer- den daher viel zu spät entdeckt, was Asylmissbräuchen star- ken Vorschub leistet. Dem Bundesamt für Flüchtlinge müssen deshalb schnell die notwendigen personellen und materiellen Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit es auf dem Markt existierende, leistungsfähige Geräte anschaffen und einset- zen kann. Es steht fest, dass ein Asylverfahren letztlich erst dann konsequent und korrekt abgeschlossen ist, wenn die be- treffende Person, welche rechtskräftig aus der Schweiz weg- gewiesen wurde, in den Heimatstaat zurückgekehrt oder legal in einen Drittstaat weitergewandert ist.
Ebenso ist klar, dass Asylverfahren nur dann rasch zu Ende geführt werden können, wenn Missbräuchen durch Er- greifung entsprechender Gegenmassnahmen begegnet wird.
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N 10 juin 1991
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Interpellation Mühlemann
Bundesrat Koller: Nur kurz zu drei Punkten.
Herr Nationalrat Hess hat gesagt: Selbst wenn jetzt dieses Jahr die Chance bestehe, 27 000 Entscheide zu fällen, bliebe dann trotzdem noch eine Lücke, weil wir 50 000 Gesuche er- warten würden. Mit dem Aktionsprogramm werden wir errei- chen, dass wir eine Entscheidkapazität von rund 47 000 Ent- scheiden realisieren können; denn etwa 10 000 Entscheide werden uns die Entscheidvorbereitungen durch die Kantone bringen, eine Möglichkeit, die wir mit dem AVB letztes Jahr neu geschaffen haben. Für 10 000 werden wir zusätzlich Kapazität im Rahmen eines Personalantrages schaffen müssen, den ich dem Bundesrat bereits eingereicht habe. Ich glaube, damit sollten dann wirklich die Voraussetzungen erfüllt sein, dass die dissuasive Wirkung der raschen Entscheide wirkt, damit wir mit unseren Zahlen wieder auf Grössenordnungen herunter- kommen, die mit gewissen Nachbarländern auch einigermas- sen vergleichbar sind.
In bezug auf die Quotenregelung: Allen, die die Lösung des Problems in diesen Quoten oder Kontingenten sehen, möchte ich einfach zu bedenken geben, dass das mit den Konventio- nen nicht kompatibel ist. Ich hätte gerne, wenn mir jemand ein- mal erklären würde, wie wir diese Quotenregelung rein prak- tisch durchführen sollten; denn glauben Sie, dass jene Leute, die über die Quote hinaus in unser Land kommen, aus unse- rem Land leichter wieder wegzuweisen sind als jene, gegen die ein negativer Asylentscheid besteht? Eine Quotenrege- lung könnten Sie wirklich nur realisieren, wenn Sie eine viel, viel intensivere Ueberwachung bereits an der Grenze hätten. Sie wissen, dafür brauchten wir viel mehr Grenzwächter. Die finden wir nicht. Wer Quotenregelung sagt, muss also auch Ar- mee-Einsatz, Unterstützung der Grenzwacht durch die Armee sagen, nur damit wir uns wenigstens diesbezüglich einig sind. Ein letzter Punkt: Wer immer wieder auf die Kompetenz des Bundesrates hinweist, Artikel 9 Notrecht, den möchte ich ein- fach auch bitten, mir und dem Gesamtbundesrat zu sagen, was wir unter diesem Titel tun sollen; denn dieser Artikel 9 ist meiner Meinung nach heute weitgehend eine Leerformel ge- worden. Was im Rahmen der Konventionen und unserer Ver- fassung möglich ist, haben wir weitestgehend schon genutzt.
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Interpellation Mühlemann Massnahmen für eine wirksame Asylpolitik Application de la politique d'asile
Wortlaut der Interpellation vom 27. November 1990
Die Flut von Asylbewerbern erreichte im Oktober 1990 die Re- kordmarke von 5000 Flüchtlingen. Es dürften deshalb bis Ende 1990 etwa 35 000 neue Asylbewerber in unser Land ein- reisen. Diese kritische Situation in der Asylpolitik ist entstan- den, obwohl die eidgenössischen Räte in der Junisession 1990 eine griffige Revision des Asylgesetzes vorgenommen haben und die entsprechende Verordnung auf den 1. Oktober 1990 sinngemäss angepasst wurde.
Es gelang dem Bundesrat bis jetzt nicht, die Vollzugsmass- nahmen wirksam voranzutreiben und vor allem die Nichtein- tretensentscheide kurzfristig durchzusetzen. Nur nach hart- nackigem Druck von aussen hat der Bundesrat Polen, Ungarn und die Tschechoslowakei als verfolgungssichere Länder be- zeichnet, in welche die Flüchtlinge ohne Gefährdung sofort zu- rückgewiesen werden können. Wenn wir eine innenpolitische Krise vermeiden wollen, muss der Bundesrat auch die Grenz- wachtorgane verstärken, um der Schleppertätigkeit Einhalt zu gebieten. Es gilt aber ebenso, Projekte der Entwicklungszu- sammenarbeit in den Herkunftsländern von Asylanten endlich
zu realisieren, um das Uebel an den Wurzeln anzupacken. Die neue Rekordzahl an Flüchtlingen sollte den Bundesrat zwin- gen, die abhaltende Wirkung gegenüber den Asylbewerbern deutlich zu erhöhen, damit er nicht zum schwer durchsetzba- ren Hilfsmittel notrechtlicher Massnahmen greifen muss.
Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:
Wann gedenkt er das gesetzlich vorgeschriebene Be- schleunigungsverfahren bei Nichteintretensentscheiden wirk- sam durchzusetzen?
Wann bezeichnet er weitere verfolgungssichere Staaten wie beispielsweise Bulgarien, Rumänien oder Jugoslawien (ohne Provinz Kosovo)?
Wann schafft er zusätzliche Empfangsstellen für Asylbewer- ber zur Entlastung der Standorte Basel, Chiasso, Genf und Kreuzlingen?
Wann verstärkt er die Grenzkontrollen, um den illegalen Uebertritt an der grünen Grenze zu erschweren und die Tätig- keit der Schlepperorganisationen zu unterbinden?
Wann realisiert er Projekte zur Entwicklungszusammen- arbeit in den Herkunftsländern von Asylbewerbern?
Texte de l'interpellation du 27 novembre 1990
L'afflux de demandeurs d'asile a atteint, en octobre 1990, la barre des 5000 requérants. A ce rythme, quelque 35 000 nou- veaux demandeurs devraient être entrés dans notre pays d'ici à fin 1990. La Suisse est en proie à cette situation critique, bien que les Chambres fédérales aient procédé, lors de la session de juin 1990, à une révision sérieuse de la loi sur l'asile et que l'ordonnance y relative ait été adaptée en conséquence avec effet au 1er octobre 1990.
Jusqu'à présent, le Conseil fédéral n'a manifestement pas réussi à accélérer efficacement les mesures d'exécution et, plus particulièrement, à faire appliquer à brève échéance les décisions de non-entrée en matière. Ce n'est qu'à la suite d'une pression opiniâtre de l'extérieur que le Conseil fédéral a fini par mettre la Pologne, la Hongrie et la Tchécoslovaquie sur la liste des pays dans lesquels il n'y a pas de persécutions et vers lesquels les requérants peuvent être immédiatement re- foulés, sans qu'une menace ne plane sur eux. Si nous voulons éviter une crise politique dans notre pays, le Conseil fédéral doit aussi renforcer les organes de contrôle à la frontière afin d'enrayer l'activité des passeurs. Mais il importe aussi de réali- ser enfin des projets de coopération au développement dans les pays d'origine des demandeurs d'asile afin d'attaquer le mal à la racine. Le nouveau chiffre record de demandeurs d'asile devrait amener le Conseil fédéral à renforcer sensible- ment l'effet dissuasif de la législation à l'égard des requérants afin de ne pas devoir recourir aux mesures relevant du droit de nécessité, qui sont difficiles à imposer.
C'est pourquoi je pose les questions suivantes au Conseil fé- déral:
Quand compte-t-il faire appliquer efficacement la procédure accélérée prescrite par la loi en cas de décisions de non- entrée en matière?
Quand désignera-t-il de nouveaux pays exempts de persé- cutions tels que la Bulgarie, la Roumanie ou la Yougoslavie (sans la province du Kosovo)?
Quand créera-t-il des centres d'enregistrement supplémen- taires pour les demandeurs d'asile afin de décharger ceux de Bâle, Chiasso, Genève et Kreuzlingen?
Quand renforcera-t-il les contrôles à la frontière afin d'empê- cher les entrées illégales par des passages non surveillés et d'enrayer l'activité des organisations de passeurs?
Quand réalisera-t-il des projets de coopération au dévelop- pement dans les pays d'origine des demandeurs d'asile?
Mitunterzeichner - Cosignataires: Bühler, Burckhardt, Bürgi, Couchepin, Dietrich, Dubois, Ducret, Dünki, Eppenberger Susi, Fäh, Fierz, Fischer-Seengen, Frey Claude, Frey Walter, Friderici, Gros, Hänggi, Kohler, Kuhn, Loretan, Martin, Müller- Meilen, Müller-Wiliberg, Neuenschwander, Perey, Philipona, Pidoux, Portmann, Revaclier, Rohrbasser, Rutishauser, Sa- vary-Vaud, Schnider, Steinegger, Wanner, Weber-Schwyz, Wellauer, Widrig, Wyss William, Zwingli (40)
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1991
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Anno
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III
Volume
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Sommersession
Session
Session d'été
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Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
06
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 90.755
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Datum 10.06.1991 - 14:30
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