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Geschäftsbericht des Bundesrates 1990
Neunte Sitzung - Neuvième séance
Donnerstag, 13. Juni 1991, Vormittag Jeudi 13 juin 1991, matin
08.00 h
Vorsitz - Présidence: Herr Bremi
91.018
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1990
Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal federal des assurances 1990
Fortsetzung - Suite
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Tschuppert, Berichterstatter: Wenn die Zeitnot dieses Jahr die Fraktionspräsidentenkonferenz dazu veranlasst hat, die Ratsdebatte zum Geschäftsbericht radikal zu kürzen, so hat die gleiche Not uns gezwungen, Prioritäten zu setzen. Auch wir sahen uns veranlasst, die Vorberatung dieses umfangrei- chen Werkes zu vereinfachen.
Wir müssen einmal mehr feststellen, dass die Ausgestaltung des Geschäftsberichtes nicht in allen Teilen befriedigt. Der Be- richt ist ganz einfach zu dick und dabei inhaltlich zu mager. Oder bildlich dargestellt könnte man das so sagen: Das Menü, das wir Ihnen heute vorsetzen müssen, ist nicht sonderlich schmackhaft, von der Präsentation her wenig attraktiv und in der Abfolge der sieben Gänge (sprich Departemente) nicht aufeinander abgestimmt, so dass sich daraus keine kulinari- sche Harmonie ergibt. Einzig der Aperitif, die Bundeskanzlei, ist in sich bekömmlich ausgefallen. Es gibt einzelne Bereiche im Bericht, in denen ein neues Problembewusstsein der Bun- desverwaltung sichtbar ist, und dafür möchte ich ganz aus- drücklich danken. In anderen jedoch - und sie überwiegen lei- der - wird mit einer Fülle von Informationen zugedeckt, was an Problemen zu erörtern wäre.
Die Kritik am Geschäftsbericht ist wohl bald so alt wie er selber. Auch die Geschäftsprüfungskommission weiss, dass der Be- richt widersprüchliche Anforderungen erfüllen soll. Er soll nicht zu dick sein und doch auf vieles eingehen. Er soll gekürzt werden, und doch sollten nachher die Vergleichsmöglichkei- ten nicht fehlen. Er soll einen Gesamtüberblick geben, ohne den Inhalt von Spezialberichten zu wiederholen. Er soll an- sprechend aussehen und doch kostengünstig erstellt sein. Auch Parlamentarier essen gerne mit den Augen. Und doch bleibt eine Stossrichtung der Kritik massgeblich: Der Bericht soll keine blosse Leistungsschau sein, kein Tagebuch der Ver- waltung, sondern er soll Schwerpunkte setzen und die Pro- bleme des Bundesrates im vergangenen Jahr offen darstellen. Diese Gesichtspunkte könnten zum Beispiel durch eine Zwei- teilung des Geschäftsberichtes verwirklicht werden. Das, was heute auf zwei Dutzend Seiten innerhalb der Bundeskanzlei über den Vollzug der Legislaturplanung gesagt ist, könnte zu- sammen mit den einführenden Teilen zu jedem Departement in einem ganzheitlichen «Bericht des Bundesrates zur Lage der Nation» zusammengefasst werden, der rund 50 Seiten
ausmachen dürfte. Hier hätten dann Verwaltung und Bundes- rat zu zeigen, welches Problembewusstsein bei ihnen herrscht. Hier wäre der Ort für einen systematischen Soll/Ist- Vergleich zur Aufgabenerfüllung im Bund.
Daneben verbliebe der zweite Teil mit einer Leistungsüber- sicht über alle Departemente und Bundesämter, die soweit möglich in Tabellen und Statistiken zusammengefasst werden könnten. Die Bundesämter erhielten damit die Aufgabe, ne- ben der bisherigen Berichterstattung über ihre Tätigkeit auch eine Soll/Ist-Analyse aufgrund von Jahreszielen an die Depar- temente zu liefern, die diese zum bundesrätlichen Bericht über den ersten Teil hinzuzufügen hätten. Ich bitte den Bundesrat, diese Anregung zu prüfen.
Die Geschäftsprüfungskommissionen sind zurzeit dabei, ihre eigene Arbeitsweise zu verändern. Eine der voraussichtlichen Konsequenzen wird sein, dass wir die Anforderungen am Ge- schäftsbericht verändern und Vorgaben für Inhalt und Gestal- tung machen wollen. Wir hoffen, unsere Arbeit bis Ende Jahr abzuschliessen, was auch bedeutet, dass unsere Forderun- gen erst für den übernächsten Geschäftsbericht formuliert werden können. Wir würden es aber begrüssen, wenn der Bundesrat seine bisherigen Bemühungen um den Teil über den Vollzug der Regierungsrichtlinien im Sinne unserer Anre- gungen unterdessen fortsetzen könnte.
Das diesjährige Querschnittthema bei der Behandlung des Geschäftsberichtes 1990 galt der Abfallbewirtschaftung im Bund. Wir erheben gegenüber Kantonen und Privaten hohe Anforderungen an den Umweltschutz, insbesondere auch im Bereich des Abfalls. Es hat uns daher interessiert, wie die Bun- desverwaltung selber diesen Forderungen nachlebt. Unsere Erhebung zeigt, dass die Idee einer bundesweiten Abfallbe- wirtschaftung eben erst im Entstehen ist. In verschiedenen Be- reichen werden zwar bereits interessante Massnahmen getrof- fen. Auch dürfen wir feststellen, dass die Sensibilität für das Thema im allgemeinen erhöht ist. Es wird aber noch ein langer Prozess sein, bis diese Forderungen der Fachstellen im Bund, die sich mit dem Thema befassen, eine konsequente Verwirkli- chung erfahren. Die bisher einzige interdepartementale Mass- nahme betrifft die Weisung, die die Bundeskanzlei im Auftrag des Bundesrates über den Gebrauch von Recycling-Papier vor knapp einem Jahr erlassen hat. Daneben bestehen zwi- schen der Eidgenössischen Drucksachen- und Materialzen- trale und verschiedenen Firmen Verträge über die Entsorgung von giftigen Materialien. Diese, aber auch die Abnahme von Altpapier sind nicht kostenneutral.
Der Bund wird sich sein Umweltbewusstsein in Zukunft auch etwas kosten lassen müssen. Während in den meisten Depar- tementen Material zu entsorgen ist, das dem Bürobereich an- gehört - mengenmässig in erster Linie Papier, wertmässig aber vor allem Geräte der Informatik und der Bürokommunika- tion -, kennt das EMD mit dem Armeematerial eine besondere Problematik. Hier besteht in der Direktion der Militärverwal- tung eine Umweltschutzfachstelle, deren Leiterin auf eine Reihe interessanter Massnahmen im Departement verweisen kann, die von ihrer Stelle koordiniert werden. Die Massnah- men reichen von der Batteriesammlung oder der Sammlung von Frostschutzmitteln bis zu Qualitätssicherungssystemen oder Verpackungsmethoden, die die Lagerungs- und Nut- zungszeit von Material verlängern helfen. Die Pulverfabrik Wimmis wird sich am Aufbau und Betrieb der ersten Batterie- Recycling-Anlage auf industriellem Niveau in der Schweiz be- teiligen. Eine solche Zusammenarbeit von Bund und Privaten bei der Lösung von Umweltschutzproblemen scheint uns ein vielversprechender Ansatz zu sein.
Wir bitten den Bundesrat, solche Fachstellen, wie sie im EMD bestehen, aber auch die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, das Amt für Bundesbauten und die Einkaufs- kommission in ihren Bemühungen um den Vollzug der Abfall- bewirtschaftung zu unterstützen.
Es genügt allerdings unserer Ansicht nach nicht, sich erst um den Umweltschutz zu kümmern, wenn die Lebenszeit des Ma- terials zu Ende ist. Anzusetzen ist vielmehr beim Einkauf.
Die Umweltverträglichkeit muss bei allen Gütern, die beschafft werden, geprüft werden. Sodann ist sparsamer Verbrauch von Materialien und Energie ebenso wichtig wie das Recycling
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oder die umweltgerechte Entsorgung. Hindernisse bestehen offenbar vor allem auf der Ebene der Einkaufsverordnung und der Gatt-Vorschriften. Die Einkaufsverordnung beruht auf dem Prinzip des günstigsten Angebotes. Nach der herrschenden Interpretation gestattet sie nicht, beim Einkauf ökologische Kriterien zu berücksichtigen und dafür höhere Kosten in Kauf zu nehmen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei der Bestimmung des günstigsten Angebotes auch der Qualität des Produktes Rechnung zu tragen ist. Die Qualität einer Ware muss sich aber über ihre gesamte Lebensdauer hinaus bestä- tigen. Diese beginnt bereits bei ihrer Produktion und endet mit ihrer Entsorgung.
Daher sollte geprüft werden, ob die ökologische Qualität, die darin besteht, dass ein Gut bei seiner Herstellung, beim Be- trieb und bei seiner Entsorgung umweltverträglich ist, nicht auch im Rahmen der geltenden Vorschrift beachtet werden kann. Darüber hinaus regen wir an zu prüfen, ob die Einkaufs- verordnung ökologische Kriterien für den Einkauf ausdrück- lich aufnehmen kann und wie dafür gesorgt werden kann, dass diese Kriterien auch überprüfbar sind. Die Gatt-Bestim- mungen verbieten Spezifikationsangaben, wie sie auch ökolo- gische Auflagen darstellen würden. Auch hier sollte der ge- wiss vorhandene Spielraum nach Möglichkeit ausgenutzt wer- den. Gegenwärtig werden die Auswirkungen des Acquis com- munautaire der Europäischen Gemeinschaft auf die Einkaufs- verordnung geprüft. Wir regen an, dass auch hier die ökologi- schen Anliegen beachtet werden. Diese lassen sich auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes berück- sichtigen. Wünschbar wäre ferner die Errichtung einer euro- päischen oder weltweiten Datenbank über die Umweltverträg lichkeit von Produkten. Zuletzt, aber konkret im Entschei- dungsbereich des Parlamentes, empfehlen wir dem Bundes- rat wie auch den eidgenössischen Räten, das Budget der EDMZ zur Deckung der ökologisch bedingten Mehrkosten an- gemessen aufzustocken. Der Bund muss im Umweltschutz mit dem guten Beispiel vorangehen. Er wird sich dies auch et- was kosten lassen müssen.
Als drittes möchte ich noch einige Ueberlegungen über die Zukunft der Geschäftsprüfungskommissionen anstellen. Es ist deutlich erkennbar, dass das Parlament in Zukunft von den Geschäftsprüfungskommissionen mehr verlangen wird als bisher. Eine der wichtigsten Lehren aus den beiden Parlamen- tarischen Untersuchungskommissionen ist, dass die Kontrolle des Parlamentes über die Verwaltung sinnvoll verstärkt wird. Ich betone: sinnvoll. Wie dies genau zu geschehen hat, wer- den wir in diesem Rat im September beschliessen.
Der Ständerat hat vorgestern beschlossen, eine Geschäfts- prüfungsdelegation zu schaffen, der erhöhte Rechte gegen- über Verwaltung und Drittpersonen zustehen sollen. Die Ge- schäftsprüfungskommission ist sich bewusst, dass sich ihr Auftrag verändert. Sie bereitet sich daher auch darauf vor. Wir haben im vergangenen Dezember gemeinsam mit der Kom- mission des Ständerates ein Seminar durchgeführt, das Fra- gen zur Rolle und zur Wirksamkeit der Geschäftsprüfungs- kommissionen behandelt. Wir sind dabei, daraus die Schlüsse zu ziehen, und hoffen, diese im Dezember dem Rat vorstellen zu können. Mit unserer Arbeit sind wir so weit fortge- schritten, dass wir jene Konsequenzen bereits ziehen können, die Gesetzesänderungen erforderlich machen. Wir haben un- sere Anträge in die Kommission zur parlamentarischen Initia- tive betreffend die Bildung einer Geschäftsprüfungsdelega- tion eingebracht.
Heute möchte ich nur zwei Punkte hervorheben: Sie haben vor einem Jahr in diesem Rat beschlossen, für die Geschäftsprü- fungskommission eine parlamentarische Verwaltungskon- trollstelle zu schaffen, welche sich in erster Linie mit den Wir- kungen staatlichen Handelns befassen soll. Die Geschäftsprü- fung soll sich nicht darin erschöpfen nachzuprüfen, ob die Handlungen der Verwaltungen korrekt und angemessen sind. Sie soll vielmehr auch die Frage beantworten: Erreichen wir mit den so getroffenen Massnahmen die in der Gesetzgebung gesteckten Ziele? Oder anders gefragt: Ist unsere Gesetzge- bung wirksam? Hier geht es um einen Lernprozess, den wir nicht alleine, sondern nur gemeinsam mit Bundesrat und Ver- waltung vorwärtstreiben können. Das setzt ein offenes Ge-
spräch voraus, ohne Misstrauen und ohne Angst auf beiden Seiten. Umgekehrt werden Sie voraussichtlich nächste Woche beschliessen, dass die Geschäftsprüfungskommission mit verstärktem Misstrauen die Verwaltung dort durchleuchten kann, wo sie es für besonders nötig erachtet. Sie werden damit der Geschäftsprüfungskommission auch eine Verantwortung übertragen, nämlich, die Gefahr von Missbräuchen in der Ver- waltung zu vermindern. Diese beiden Kontrollrichtungen las- sen sich nicht leicht miteinander verbinden. Wir brauchen da- für eine übergeordnete Philosophie, die uns sagt, wann wir was tun sollen. Ich persönlich und auch die Arbeitsgruppe, die wir eingesetzt haben, setzen das Schwergewicht eindeutig beim gemeinsamen Lernen und nicht beim misstrauischen Kontrollieren. Wir werden aber Kriterien benötigen, nach de- nen wir das richtige Verhältnis zwischen den beiden Aspekten der Kontrolle bestimmen können.
Wir brauchen eine Kontrollkultur, wie sie Herr Rhinow letzte Woche im Ständerat angesprochen hat, wir müssen Kontrolle als Dialog verstehen, als Lernen aus Fehlern, als Vergleich der politischen Ziele mit dem Erreichten. Kontrolle der Ge- schäftsprüfung darf sich nicht im Detail verlieren, sondern muss sich auf die Schwergewichte der Bundespolitik konzen- trieren. Diese Ausrichtung soll uns helfen, die beiden Kontroll- richtungen zusammenzuführen. Soll dies gelingen, muss ein zweites Anliegen erfüllt werden. Wir können nicht einfach eine Geschäftsprüfungsdelegation auf die bestehenden Ge- schäftsprüfungskommissionen aufpfropfen. Wenn wir das tun, gerät die ganze bisherige Praxis aus den Fugen. Gerade wenn wir wollen, dass Kontrolle mit dem starken «K> nicht überhandnimmt, müssen wir dafür sorgen, dass nicht zu oft auf die Delegation zurückgegriffen werden muss. Es braucht ein Gleichgewicht zwischen der Arbeit der gewöhnlichen GPK-Sektionen und der neuen Delegation. Angesichts der neuen Anforderungen an die Verwaltungskontrolle heisst das, dass die Rechte der Sektionen ebenfalls verstärkt werden müssen. Ihre Arbeitsweise muss überdies flexibler werden, und man muss möglichst klar voraussehen können, ob ein Thema mit dem Mittel einer gewöhnlichen Sektion bewältigt werden kann oder ob es die Delegation braucht. Das setzt aber voraus, dass die Bestimmungen, nach denen der Bun- desrat der Geschäftsprüfungskommission Akten verweigern kann, klarer formuliert werden. Wir wollen möglichst vermei- den, dass Sektionen eine Inspektion beginnen und diese im Laufe der Arbeit der Delegation übergeben müssen.
Dies sind die wichtigsten Gründe, warum wir der Kommission für die parlamentarische Initiative über die Bildung einer Dele- gation der GPK Anträge vorgelegt haben, die darauf ausgelegt sind, das Gleichgewicht zwischen der Geschäftsprüfungsde- legation und dem Rest der Geschäftsprüfungskommission herzustellen. Wir glauben, dass dann ein Kontrollinstrument geschaffen werden kann, das den heutigen Anforderungen genügt.
Zurück zum Geschäftsbericht. Die Schwerpunkte unserer Prü- fung werden von den Sektionspräsidenten vorgetragen. Ich kann mich damit begnügen, dem Bundesrat und der Verwal- tung für die im vergangenen Jahr geleistete grosse Arbeit zu danken. Fast jedes Jahr muss erneut festgestellt werden, dass die Verwaltung wachsende Aufgaben unter erschwerten Ver- hältnissen zu lösen hat. Die Beamten geben sich in aller Regel grosse Mühe, ihre Leistungen gut zu erbringen.
Ich danke den Kommissionsmitgliedern für die gute und loy- ale Zusammenarbeit sowie unserem Sekretär, Herrn Mastro- nardi, und seiner Stellvertreterin, Frau Bardin Arigoni, aber auch deren Mitarbeiterinnen ganz herzlich für den grossen Einsatz.
Namens der Geschäftsprüfungskommission beantrage ich Ih- nen, den Geschäftsbericht des Bundesrates und der eidge- nössischen Gerichte über die Geschäftsführung im Jahre 1990 zu genehmigen und die Anträge des Bundesrates auf Abschreibung der Motionen und Postulate gutzuheissen.
Eine Ausnahme davon hat der Ständerat beschlossen, indem er die Motion zu 78.044, Saisonarbeitskräfte, Sozialversiche rung, und das Postulat 86.469, Lage der psychisch Kranken, aufrechterhalten hat. Wir können davon zustimmend Kenntnis nehmen.
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Ich beantrage Ihnen ferner, vom Bericht der Geschäftsprü- fungskommissionen über die Inspektionen und Aufsichtsein- gaben im Jahre 1990 Kenntnis zu nehmen.
Rychen: Wir haben in der SVP den Eindruck, dass die Ge- schäftsberichte des Bundesrates, auch der diesjährige, in der Regel eher lustlos gelesen werden - wenn sie überhaupt gele- sen werden. Ich habe dazu eine Feststellung und eine Vermu- tung: Es handelt sich dabei für beide Seiten, sowohl für die Re- gierung als auch für das Parlament, offenbar eher um eine Pflichtübung denn um eine lustvolle politische Beschäftigung. Ich glaube heute - nach dreieinhalb Jahren Parlamentstätig- keit -, dass der Geschäftsbericht mit wenig Motivation verfasst wird. Deshalb, Herr Bundespräsident, möchte ich Ihnen fol- gende Frage stellen - vielleicht schreibt sie der Herr Bundes- kanzler auf und gibt sie nachher dem Bundespräsidenten wei- ter -: Wie ist diesbezüglich die Stimmung in den Bundesäm- tern, in den Departementen und beim Bundesrat; welcher Stellenwert hat dieser Bericht innerhalb der Verwaltung?
Ich habe auch noch eine Frage und einen Wunsch an den Bundesrat: Dieser Bericht scheint mir an sich gut zu sein, für mich ist er lesenswert. Nichtsdestoweniger drängt sich die Frage auf, ob man ihn nicht noch etwas problemorientierter gestalten könnte. Wäre es nicht zweckmässig, wenn der Bun- desrat Mängel wie z. B. Vollzugsprobleme, die er in der Ver- waltung feststellt, aufzeigte und so den Soll-Zustand im Ver- hältnis zum Ist-Zustand herauskristallisierte? Der Bericht würde damit zu einem Arbeitsinstrument und so auch für das Parlament interessanter. Er soll aber nicht nur interessanter sein, sondern auch mehr Nutzen bringen. Wissenswert wäre, welche Ueberlegungen Sie sich dazu machen.
Etwas anderes: Die Geschäftsprüfungskommission hat be- schlossen, ihre Aufgabe, ihre Arbeitsweise und ihren Stil zu überprüfen. Ich fände es zweckmässig, wenn sie sich auch kri- tisch mit der Frage auseinandersetzte, ob sie eigentlich das Richtige, das Effiziente, das Nötige tue. Ich hoffe, dass wirklich etwas herausschaut.
Ich möchte nicht länger werden und zum Schluss noch dan- ken. In der heutigen Zeit ist es ja in der Politik so, dass vor al- lem jene, die die exekutive Verantwortung tragen, viel Kritik einstecken müssen. Es ist daher am Platz, Ihnen Herr Bundes- präsident, auch einmal zuhanden der gesamten Beamten- schaft zu danken. Es wird grosse Arbeit geleistet. Sie darf ge- würdigt werden und verdient unseren Dank.
Frau Leutenegger Oberholzer: Da wir uns dem Ende der Le- gislaturperiode 1987-1991 nähern, nimmt die grüne Fraktion den Geschäftsbericht zum Anlass für einen kurzen Rückblick auf das Legislaturprogramm. Dabei möchten wir uns auf fol- gende Bereiche beschränken: erstens auf die Frage des quali- tativen Wachstums und zweitens auf die Durchsetzung der Gleichstellung der Frau.
Der Bundesrat hatte seinem Legislaturprogramm als Leitlinie das qualitative Wachstum zugrunde gelegt. Alle Fraktionen hatten sich seinerzeit lobend dazu geäussert, wohl deshalb, weil sich jede Fraktion etwas anderes darunter vorstellen konnte. Persönlich hatte ich immer Mühe mit diesem Begriff, denn er droht zur Leerformel zu werden, zur unverbindlichen Sprachhülse. Immerhin impliziert er aber doch eine Hebung des allgemeinen Wohlstandes bei reduziertem oder zumin- dest gleichbleibendem Ressourceneinsatz und bei gleichblei- bender oder verringerter Umweltbelastung.
Wenn wir uns nun die Politik des Bundesrates vor Augen füh- ren, so ist der Begriff tatsächlich zur Leerformel verkommen. Wir konnten das qualitative Wachstum in keiner Vorlage wie- dererkennen. Ueber blosse Lippenbekenntnisse sind wir nicht hinausgekommen. So wird z. B. der Strassenbau weiterge- führt, obwohl wir wissen, dass jeder Quadratmeter Strasse zu- sätzlichen Verkehr und entsprechende Emissionen nach sich zieht. Mobilitätsfördernde Grossprojekte wie die Neat werden forciert. Projekte mit starken negativen Umweltfolgen wie die Flughafenausbauten in Basel und Genf werden vom Bund mit billigen Geldern subventioniert, damit werden völlig verfehlte ökonomische Anreize gegeben. Das Strassengesetz wurde revidiert, damit auf dem ganzen Strassennetz breitere Lastwa-
gen fahren können. Im Gewässerschutz und in der Agrarpoli- tik setzen sich die wirtschaftlichen Interessenvertreter und nicht etwa die ökologischen Notwendigkeiten durch. Das Raumplanungsgesetz wird blockiert. - Sagen Sie mir, meine Damen und Herren: Wo können Sie hier den Aspekt des quali- tativen Wachstums erblicken? Ich wage zu behaupten, dass sich trotz gewisser Fortschritte in der Umweltpolitik für weite Teile der Bevölkerung die Lebensqualität in den letzten Jahren weiter verschlechtert hat. Ein Drittel der Bevölkerung leidet un- ter Lärmimmissionen, einer der Hauptverursacher ist der Ver- kehr. Im Umweltschutzbereich stehen wir vor einem eigentli- chen Vollzugsnotstand. Viele Leute leiden unter Atemwegser- krankungen, doch von einer Durchsetzung der Luftreinhalte- Verordnung sind wir noch weit entfernt. Durch den hohen CO2-Ausstoss und andere Gase wird die Erde zum Treibhaus. Die Folgen sind unabsehbar, aber Gegenmassnahmen noch kaum sichtbar. Jede Sekunde verschwindet ein Quadratmeter Kulturland in der Schweiz. Schätzungen zufolge belaufen sich die Umweltschäden in der ganzen Schweiz auf mindestens 10 bis 20 Milliarden Franken pro Jahr. Die grössten Umweltbela- stungen resultieren dabei aus dem Verkehr und der Energie. Auch in der Energiepolitik ist es nicht gelungen, einschnei- dende Sparmassnahmen einzuleiten. Zum Teil ist allerdings nicht allein der Bundesrat, sondern ebensosehr die bürgerli- che Ratsmehrheit daran schuld. Trotz des hohen Niveaus des Energieverbrauchs wird in der Schweiz im Durchschnitt der letzten 10 Jahre jedes Jahr 1,3 Prozent mehr Energie ver- braucht. Und wenn wir 1990 den Verbrauch stabilisieren konn- ten, so ist das nicht etwa auf eine vernünftige Politik zurückzu- führen, sondern einzig auf den warmen Winter, denn allein der Treibstoffverbrauch hat auch im letzten Jahr noch um über 5 Prozent zugenommen.
Wenn wir heute eine Energiesparpolitik einleiten, so ist auch dies nicht etwa das Verdienst der offiziellen Politik, sondern dasjenige der Bevölkerung, die im September 1990 der Mora- toriums-Initiative zugestimmt hat. Ich hoffe aber, dass auch der Bundesrat endlich einsieht, dass wir vor einem eigentli- chen Notstand stehen und dass mit blossen Lippenbekennt- nissen nichts mehr zu machen ist. Wir müssen endlich eine ri- gorose Energiesparpolitik durchsetzen. Die Oekologisierung der Wirtschaft muss ein erstrangiges Ziel der Politik werden, und dies wird allein mit Verboten und Geboten nicht durchzu- setzen sein.
Die grüne Fraktion erachtet die Einführung von Umweltabga- ben als vordringlich. Bislang war aber ausser lauen Absichts- erklärungen wenig zu sehen. Die Bundesratsparteien haben der Bevölkerung eine Bundesfinanzreform nach traditionel- lem Muster vorgelegt. Die Ablehnung der Finanzvorlage durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger muss nun als Chance verstanden werden. Sie hat uns den Weg zur Einfüh- rung einer ökologischen Steuerreform geebnet.
Wir erwarten deshalb vom Bundesrat, dass er die Chance zur Einführung einer Energie- und einer Ressourcensteuer nutzt. Wir möchten in diesem Sinne den Bundesrat auch in seiner Absicht unterstützen, so rasch als möglich eine CO2-Abgabe einzuführen und den Oekobonus in die Tat umzusetzen. Beide Massnahmen sollten in ein finanzpolitisches Gesamtpaket mit ökologischer Stossrichtung eingebunden werden. Denn ge- rade der Staat muss durch sein Abgabensystem für den drin- gend nötigen ökologischen Umbau der Industriegesellschaft die richtigen finanziellen Impulse geben.
Ich komme nun zur Gleichstellungspolitik. Morgen, am 14. Juni 1991, jährt sich zum zehnten Mal die Annahme des Verfassungsartikels zur Gleichstellung von Frau und Mann. Dies ist für die grüne Fraktion Anlass, in bezug auf die Gleich- stellungspolitik des Bundesrates Bilanz zu ziehen. Um es vor- wegzunehmen: Der Leistungsausweis des Bundesrates ist ungenügend. Der Verfassungsartikel ist weitgehend Papier geblieben. Die Verfassung garantiert uns zwar gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit, aber noch immer liegen die Frauen- löhne rund einen Drittel unter den Löhnen der Männer. Der sta- tistische Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern hat sich in den letzten zehn Jahren kaum verringert. Der Bundes- rat aber lässt sich Zeit. Erst unter dem Druck der EG hat er uns den Entwurf zu einem Gleichstellungsgesetz vorgelegt. Wir er-
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warten nun, dass die entsprechende Botschaft dem Parla- ment noch in diesem Jahr unterbreitet wird.
Der Verfassungsartikel garantiert uns weiter die Gleichstellung in Familie, Ausbildung und Arbeit. Doch noch immer ist die Gesellschaft geprägt von einer Segmentierung und Trennung des häuslichen und beruflichen Bereichs. Noch immer trägt die Frau alleine die Hauptlast der Familien-, Betreuungs- und Reproduktionsarbeit. Und es wird ihr schlecht gelohnt. Sie zahlt dafür höhere Krankenkassenprämien, und die finanziet- len Folgen der Mutterschaft trägt sie weitgehend alleine. Die Sozialversicherung orientiert sich noch immer an der klassi- schen Rollenverteilung: hier Berufsmann, da Hausfrau. Die Gesetzgebung geht von einer Normbiographie der Frauen aus, die höchstens für einen Fünftel der Frauen überhaupt noch zutrifft. Aber für die anderen hat sie ganz verheerende Folgen. Sie sind Ihnen alle bekannt: kleine Renten, schlechte Stellung der geschiedenen Frauen, miserable Absicherung im Alter. Es ist deshalb auch kein Zufall, dass die Frauen in unse- rer Wohlstandsgesellschaft zu den Aermsten gehören und von der Neuen Armut besonders betroffen sind. Was haben Sie dagegen vorgekehrt, Herr Bundesrat? Sie haben uns ein Modell der 10. AHV-Revision vorgelegt, das den Forderungen der Frauen nicht Rechnung trägt, das keinen Betreuungsbo- nus und keine zivilstandsunabhängigen Renten beinhaltet. Ich habe aber keine Angst, Herr Bundesrat: Die Frauen wer- den sich durchsetzen. Aber es ist für mich symptomatisch. In allen Vorlagen des Bundesrates wurde dem Gleichstellungs- aspekt sehr wenig Rechnung getragen. Ich denke dabei z. B. auch an den Weiterbildungsbereich, an die frauendiskriminie- rende Sprache oder an die schlechte Frauenvertretung in den Kommissionen.
Anlässlich der Frauensession haben Sie, Herr Cotti, uns Frauen gesagt, dass eine Gleichstellungspolitik gemeinsam von Frauen und Männern getragen werden müsse. Dem kön- nen wir voll zustimmen, nur müssten Sie diese Aufforderung an sich selbst richten, Herr Cotti, und das gilt auch für die übri- gen Herren Bundesräte. Denn es sind bekanntlich immer noch die Männer, die überwiegend die Machtpositionen in Wirtschaft und Politik innehaben. Wir warten immer noch auf Taten statt Worte! Wissen Sie, Herr Bundesrat, die Geduld der Frauen ist bekanntlich die Macht der Männer, aber unsere Ge- duld ist zu Ende. Dafür setzt der Frauenstreik morgen ein deut- liches Zeichen. Wir lassen uns auch nicht länger vertrösten, sondern erwarten von Ihnen allen endlich eine aktive Gleich- stellungspolitik. Sie alle, meine Herren Bundesräte, sind ange- sprochen, denn die Gleichstellungspolitik gehört wie die Oekologie zu den Querschnittaufgaben, die alle Departe- mente betreffen. Wir hoffen, dass Sie sich ihrer endlich mit der notwendigen Ernsthaftigkeit annehmen.
Frau Stamm: Im Juni 1990 haben die Nationalrätinnen das Postulat 90.662 zum Geschäftsbericht eingereicht. Sie fordern in diesem Postulat, dass die Frauenpolitik, also die Gleichstel- lungspolitik des Bundesrates, im Geschäftsbericht transpa- rent werden soll. Eine Durchsicht des gegenwärtigen Ge- schäftsberichtes zeigt inhaltlich und formal ganz wenige hoff- nungsvolle Ansätze. Ich muss Ihnen sagen, ich bin darüber nicht einmal enttäuscht, denn es war nicht zu erwarten, dass unsere Regierung und unsere Verwaltung so rasch begreifen und in die Tat umsetzen würden, was wir mit diesem Postulat wollten. Beim Bericht des Eidgenössischen Departements des Innern bekommt man in der Tat, wenn man ihn durchliest, das Gefühl, die Verwaltungstätigkeit beziehe sich auf Men- schen aus Fleisch und Blut, auf Frauen und Männer. Das Büro für Gleichstellungsfragen unter Dr. Claudia Kaufmann entfal- tet dort seine Wirkung über das Departement hinaus.
In anderen Bereichen verwaltet unsere Regierung offenbar eine graue Wüste, in der die betroffenen Bürgerinnen und Bür- ger nur am Rande als schemenhafte, geschlechtslose Wesen vorkommen. Herr Bundespräsident, wir Frauen figurieren nicht unter «Schweizer, Ausländer, Frauen», wie das auf Sei- te 162 und anderswo nachzulesen ist, sondern wir sind Schweizerinnen und Schweizer, Ausländerinnen und Auslän- der, Asylbewerberinnen und Asylbewerber. Gleichstellungs- politik ist ein zentrales Thema der staatlichen Tätigkeit. Ge-
rechtigkeit zwischen den Geschlechtern ist ein wesentliches Element des vielbeschworenen sozialen Friedens in unserem Lande. Wir erwarten, dass sich unsere Regierung diesem Thema in allen Bereichen intensiv widmet. Wir erwarten, dass unsere Regierung die Gleichstellungspolitik rasch vorwärts- treibt, handle es sich nun um das Gleichstellungsgesetz, die AHV oder andere Themen. Wir erwarten, dass über dieses zen- trale Anliegen jedes Jahr im Geschäftsbericht ausführlich und departementsübergreifend Rechenschaft abgelegt wird.
Morgen sind es zehn Jahre her, seit der Gleichstellungsartikel in die Bundesverfassung aufgenommen wurde; morgen ist Frauenstreiktag. Meine anfängliche Skepsis hat sich in unge- teilte Zustimmung gewandelt. Ich danke den Frauen und Män- nern, die diesen Tag ermöglicht haben. Auch der Bund hat sich zu diesem Tag etwas einfallen lassen. Er offeriert seinen Beamtinnen eine Weiterbildungsveranstaltung, und es haben sich - hören Sie genau zu - nicht etwa 200 oder 300 Frauen angemeldet, sondern mehr als 1000.
Ich möchte im nächsten Geschäftsbericht lesen können, wie sich der Bundesrat, unsere Regierung, auch durch diesen Tag zur Intensivierung seiner Gleichstellungspolitik hat inspirieren lassen.
Weder-Basel: Die LdU/EVP-Fraktion dankt der GPK für ihre wichtige, umfangreiche Arbeit und dem Bundesrat für den um- fangreichen Bericht. Der Bundesrat berichtet minutiös über Wichtiges und Unwichtiges.
Es stösst uns auf, dass ein Problem überhaupt nicht aufgegrif- fen wird: Dies hole ich heute nach und bitte den Bundesrat, er möge in seinem nächsten Bericht über die Grundrechte kom- mender Generationen berichten. Es steht nämlich ausser Zweifel, dass die Menschheit heute in völlig unkorrekter Art und Weise mit ihren Entscheiden in das Lebens- und Selbst- bestimmungsrecht künftiger Generationen eingreift. Diese künftigen Generationen haben nach unserer Auffassung Grundrechte, welche in der Verfassung verankert werden müssen, und zwar warten wir nicht auf die Totalrevision, son- dern wir meinen, dies müsse in einer Partialrevision gesche- hen.
Die Grundrechte sehen nach unserer Auffassung wie folgt aus:
Künftige Generationen haben ein Recht auf Leben.
Künftige Generationen haben ein Recht auf nichtmanipu- liertes, das heisst, nicht durch Menschen künstlich veränder- tes menschliches Erbgut.
Künftige Generationen haben ein Recht auf eine vielfältige Pflanzen- und Tierwelt und damit auf ein Leben in einer reichen Natur und auf Wahrung vielfältiger genetischer Ressourcen. 4. Künftige Generationen haben ein Recht auf gesunde Luft, auf eine intakte Ozonschicht; auf gesundes, hinreichendes Gewässer, besonders auf gesundes und hinreichendes Trink- wasser; auf einen gesunden und fruchtbaren Boden und auf einen gesunden Wald; auf erhebliche Vorräte an nichterneuer- baren Rohstoffen und Energieträgern.
Künftige Generationen haben auch das Recht, keine Er- zeugnisse und Abfälle früherer Generationen vorfinden zu müssen, welche ihre Gesundheit bedrohen.
Künftige Generationen haben auch ein Recht auf kulturelle Erbschaft, d. h. auf die Begegnung der von früheren Genera- tionen geschaffenen Kultur.
Diese Rechte sind in verschiedenen Publikationen niederge- schrieben, und wir meinen, sie gehören jetzt endlich aufgegrif- fen.
Damit komme ich zum gleichen Problem, das auch Frau Leu- tenegger Oberholzer behandelt hat. Es geht mir um das quali- tative Wachstum, das bei uns sehr einseitig im Vordergrund steht. Wir verlangen mehr Ehrfurcht vor dem Leben, vor der Natur, vor deren Kreisläufen und Zusammenhängen, welche dieses Leben erst möglich machen. Wir müssen Oekonomie und Oekologie ins Gleichgewicht bringen, soll auf unserem Raumschiff Erde das Leben auch für nachfolgende Generatio- nen noch möglich sein. Wir müssen zurückfinden zu einer na- türlichen Gemeinschaft mit Tieren und Pflanzen, mit Luft, Bo- den und Wasser - denn Natur und Mensch sind als Einheit auf Bündnis geschaffen.
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Cincera: Heute haben schon verschiedene Sprecher über die Form dieses Geschäftsberichtes gesprochen, und auch ich will dazu einige Bemerkungen machen:
Wenn Sie diesen Geschäftsbericht nur lesen wollen - also le- diglich lesen wollen - und für jede Seite etwa 5 Minuten kalku- lieren, dann haben Sie eine Leseübung von 50 Stunden vor sich - also eine Arbeitswoche mit einigen Ueberstunden. Wenn Sie dann einzelnen Problemen noch nachgehen möch- ten, dann müssen Sie noch andere Papiere und Dokumente konsultieren.
Ich möchte hier vorausschicken: Meine Kritik am Geschäftsbe- richt, Herr Bundespräsident, ist keine Kritik an der Arbeit des Bundesrates, sondern eine Kritik an der Form, wie diese Arbeit uns und der Oeffentlichkeit präsentiert wird. Denn mit diesem Geschäftsbericht sollten wir diese Arbeit ja überprüfen, kon- trollieren können. Ich habe mir die Mühe genommen und ei- nige alte Geschäftsberichte aus dem Schrank geholt und ver- glichen und stelle fest, dass man einfach praktisch jedes Jahr schaut: Was schreibe ich dieses Jahr unter dem gleichen Ka- pitel, möglichst vielleicht noch einige Zeilen länger, in dieses Buch hinein? Das ist natürlich keine kreative Arbeit. Ich glaube, es wäre jetzt wirklich an der Zeit, dass man sich über- legt, wie man diesen Geschäftsbericht besser macht.
Wir wollen einen Geschäftsbericht, der weniger Allgemein- plätze enthält, mit denen wir nichts anfangen können; einen Geschäftsbericht, der wirklich überschaubare, gute und nützli- che Auskunft über die Tätigkeit des Bundesrates gibt. Sie wür- den sich selber und uns damit einen guten Dienst leisten. Es gibt ja Leute, die das professionell machen, und sie könnten einmal zwei oder drei verschiedene Vorschläge machen, wie man einen solchen Geschäftsbericht leserfreundlicher, infor- mativer und in der Gestaltung eben besser präsentieren könnte. Das Ziel muss aber sein: weniger Papier. Ich überlege mir hie und da, wie ein Historiker unser Zeitalter aus der Rück- schau definieren wird - Herr Sigi Widmer könnte das in 200 Jahren einmal machen -; ich glaube, er käme unter Um- ständen auf die Idee, unser Zeitalter das Zeitalter des Papiers zu nennen, das Zeitalter, in dem die Menschen glaubten, sie könnten mit Papier die Probleme lösen - das ist aber falsch. Mein Anliegen wäre: Machen Sie den Versuch, einen Ge- schäftsbericht zu präsentieren, der dem Parlament und der Oeffentlichkeit wirklich etwas nützt und etwas bringt. Im übri- gen möchte ich mich dem Dank anschliessen, der auch schon ausgedrückt wurde.
Ich teile Ihnen mit, dass die FDP-Fraktion dem Geschäftsbe- richt zustimmt.
Bundespräsident Cotti: Ich möchte zuerst den Nationalrätin- nen und Nationalräten, die interveniert haben, für ihre Anre- gungen danken; den Herren Rychen und Cincera gar für ihre anerkennenden Worte; aber auch für die kritischen Worte, die erklungen sind. Ich kann Ihnen versichern, dass der Bundes- rat den verschiedenen Elementen, die hier genannt wurden, Rechnung tragen wird. Diese Elemente könnten wir vielleicht ganz kurz zusammenfassen:
Ein erstes, Herr Kommissionspräsident - das Thema wurde aber auch von den Herren Rychen und Cincera aufgenommen -, betrifft die Konzeption und die entsprechende Ausgestal- tung des sehr umfangreichen Geschäftsberichtes. Herr Ry- chen, Sie haben nach dem Geist gefragt, wie im Bundesrat am Geschäftsbericht gearbeitet wird. Der Geschäftsbericht darf nicht zu einer Pflichtübung werden, die über die Bühne geht, weil sie vorgeschrieben ist. Er soll je länger, je mehr ein we- sentliches Instrument zur Führungstätigkeit des Bundesrates und der Departemente und insbesondere zur Kontrolltätigkeit werden, aufgrund dessen dann das Künftige aufgebaut wird. Ich nehme - ich muss Ihnen sagen: persönlich zustimmend - von Ihren Bemerkungen Kenntnis. Der Herr Bundeskanzler, der neben mir sitzt, wird ohne Zweifel in seinem «Testament» zuhanden seines geschätzten Nachfolgers das Nötige veran- lassen.
Eine zweite Thematik ist das qualitative Wachstum, welches von Frau Leutenegger Oberholzer aufgegriffen worden ist. Sie hat nicht zu Unrecht auf viele noch bevorstehende Fragen - z. B. im Umweltbereich - hingewiesen. Dieser Bereich ist si-
cher ein wesentliches Kriterium für die an sich relativ unbe- stimmte Sache, die qualitatives Wachstum heisst. Im Sinne der Ausgewogenheit der Lagebeurteilung und im Sinne einer gewissen Objektivität hätten Sie, Frau Leutenegger Oberhol- zer, aber auch noch einige andere Bemerkungen über das machen können, was gerade in diesen vier Jahren in diesen Fragen geschehen ist. Ich erinnere Sie an die sehr vielen An- strengungen für die Luftreinhaltung. Es wäre schön, wenn Sie auch einmal merken würden, dass der Zustand unserer Luft heute besser ist als noch vor sechs Jahren. Gut, wenn Sie das merkten, würden Sie wahrscheinlich etwas objektiver sein, aber eine wichtige Bedeutung Ihrer politischen Tätigkeit würde dabei verlorengehen. Es wäre schön, wenn Sie sich auch zu den grossen Anstrengungen, die im Gewässerschutz gemacht worden sind, geäussert hätten und zu den Fortschrit- ten - sofern das Volk sie überhaupt bewilligen wird -, die auch durch die Tätigkeit des Parlamentes erreicht worden sind. Es wäre objektiv gewesen, wenn Sie z. B. von den Anstrengun- gen - national und international - in der CO2-Frage gespro- chen hätten. Sehen Sie, die Kehrseite der Medaille müsste man der Objektivität halber ganz einfach auch erwähnen.
Darf ich Ihnen dasselbe auch in der so wichtigen Frage der Gleichstellung zwischen Mann und Frau sehr offen und unbe- schwert sagen? Es wäre sicher objektiv gewesen, wenn Sie auf die grossen gegenwärtigen Anstrengungen aufmerksam gemacht hätten, die in bezug z. B. auf die Anstellung von Frauen in der Bundesverwaltung gemacht werden. Die Gleich- berechtigung ist ja voll anerkannt. In gewissen Departemen- ten gibt es sogar bei der Anstellung eine - nicht von allen gut- geheissene - Quotenregelung. Aber ein Wort der Anerken- nung ist kaum je gefallen. In der kürzlich veröffentlichten Bot- schaft bezüglich der Nachwuchsförderung in den wichtigen Fragen der Universitäten ist auch von einem minimalen Anteil von Frauen in diesen Positionen gesprochen worden, und wir werden das durchsetzen. Es wäre ganz einfach objektiv, wenn man das nicht vergessen würde. Genauso sollte man nicht vergessen, dass mit der nächsten AHV-Revision, die dem- nächst vom Parlament beraten wird, mehr als 300 000 Rentne- rinnen, die in unteren Verhältnissen leben, sehr konkret gehol- fen werden soll. Die Revision ist natürlich nicht für uns ge- dacht, die wir in diesem Saal sitzen. Wir benötigen diese Ver- besserungen nicht, aber diese 300 000 Frauen - auch die ge- schiedenen Frauen, auf die Sie sich bezogen haben - benöti- gen sie.
Was wollte ich hier sagen? Ich wollte einfach versuchen, Ihnen die Kehrseite der Medaille darzulegen, die eindeutig den Tat- beweis - ich könnte noch viele andere Beispiele anführen - grosser Anstrengungen erbringt. Für mich genügt das, um den Gegenstand dieser Diskussion wieder ins richtige Licht zu rücken. Damit schliesse ich diese kurzen Bemerkungen.
Ich habe bezüglich der Abfallbewirtschaftung, die einer sehr soliden Untersuchung durch die GPK unterzogen worden ist, die Schlüsse der Kommission zur Kenntnis genommen, und ich kann Ihnen versichern, dass sie uns - insbesondere auch meinem Departement - in der Zukunft wesentlich helfen wer- den.
Persönliche Erklärung - Déclaration personnelle
Frau Leutenegger Oberholzer: Es erstaunt mich, dass Sie so gereizt reagieren. Das zeigt, dass wir offenbar einen wunden Punkt getroffen haben.
Ich kann Ihnen sagen: Der Tatbeweis ist für uns Frauen erst er- bracht, wenn der Bundesverfassungsartikel auch eingehalten ist. Solange aber die Löhne der Frauen einen Drittel unter je- nen der Männer liegen, ist er eben nicht erbracht, auch wenn durchaus anzuerkennen ist, dass sich in der Frauenpolitik in- nerhalb der Bundesverwaltung etwas bewegt. Aber Sie müs- sen anerkennen, dass wir von der Erfüllung des Verfassungs- auftrages noch weit entfernt sind. Unsere Geduld ist - wie ge- sagt - nach zehn Jahren am Ende.
Und was die Luftreinhaltung betrifft: Solange die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung nicht eingehalten werden, kön- nen Sie nicht davon sprechen, es hätte sich etwas gebessert. Dieser Auftrag muss ernster genommen werden.
N
13 juin 1991
1072
Gestion du Conseil fédéral 1990
Bundeskanzlei - Chancellerie fédérale
M. Jeanneret, rapporteur: Les présidents des sections, comme le président de la Commission de gestion lui-même l'a dit, vont contribuer à la rationalisation et au raccourcissement de ce débat en se concentrant sur quelques points forts. La section a fait un tour d'horizon approfondi avec le chancelier et les deux vice-chanceliers de la Confédération et a examiné une série de sujets. Le point fort était la structure de direction du Conseil fédéral ainsi que la forme et le contenu du Rapport de gestion. Nous avons aussi parlé du contrôle administratif du Conseil fédéral et des directives applicables à l'octroi de renseignements et au droit de consulter les dossiers de la Confédération.
Sur le Rapport de gestion du Conseil fédéral, les remarques que je fais ici à la section de la chancellerie, et qui ont été repri- ses par la commission plénière, vont donc dans la ligne de ce que M. Tschuppert, président de la commission, a déclaré tout à l'heure, des remarques de MM. Rychen et Cincera, qui ont été reprises brièvement par le président de la Confédéra- tion tout à l'heure dans la première partie de son exposé, mais qui, dans le détail et dans le suivi, devront être traitées avec la section Chancellerie fédérale et la Chancellerie fédérale. C'est un point sur lequel il convient d'insister cette année, en souhai- tant très vivement que des améliorations soient présentées l'année prochaine. Il y a déjà dans la partie introductive du Rapport de gestion, par rapport aux autres années, une nette amélioration. Il faut que cela se traduise dans l'ensemble du Rapport de gestion.
Je crois - et il nous le confirmera - que le chancelier est cons- cient que des problèmes se posent quant à la forme qui n'est pas très attractive, on l'a rappelé, et que des réflexions doivent conduire à l'amélioration de ce rapport. Des spécialistes de la communication - M. Cincera l'a évoqué - pourraient appuyer la chancellerie.
D'après la Commission de gestion, deux questions centrales se posent: des questions de forme, des questions de contenu et un lien entre les deux. On peut être plus clair; on peut intro- duire un système de résumé; on peut être plus court, plus at- tractif, utiliser le graphisme, faire des raccourcis, avoir un do- cument principal plus bref et des annexes. Tout ceci fait partie de la question de la présentation. Plus on est clair, plus on améliore le fond et plus le Conseil fédéral peut répondre au deuxième problème, soit le manque de poids politique et d'im- pulsions données sur les grands travaux du Conseil fédéral. Certes, certains rappellent, du côté de la chancellerie, que c'est d'abord un instrument de travail tourné vers le passé, que c'est une sorte de photographie, qu'il y a d'autres documents de la vie parlementaire ou gouvernementale, les lignes direc- trices, les informations sur la planification, et que c'est peut- être dans l'ensemble de ces cadres que les problèmes doivent être revus. Néanmoins, c'est la question centrale de la Com- mission de gestion, section chancellerie, aujourd'hui.
Nous en avons l'illustration dans le deuxième problème exa- miné par la section, et qui est la structure de direction du Conseil fédéral. Dans le Rapport de la Commission de ges- tion, version française, aux pages 25 et 26, nous avons l'exem- ple même d'un lien entre le fond et la forme, où pour un sujet aussi fondamental que l'amélioration des structures de direc- tion du Conseil fédéral, la présentation n'étant pas satisfai- sante, on en arrive aux remarques de M. Rychen, par exemple, qui dit «même si on lit le rapport»! Là, nous avons une très bonne illustration du fait qu'un effort doit être consenti dans cette direction.
Cela m'amène à dire, sur le fond, que c'est le deuxième point qui a été examiné par la section avec la Chancellerie fédérale. Il y a dans ce problème des structures de direction du Conseil fédéral, dont nous allons certainement parler la semaine pro- chaine en lien avec la réforme du Parlement, des mesures ur- gentes à envisager comme, par exemple, la flexibilité dans l'engagement des secrétaires généraux; il y a des réflexions de fond menées par des groupes de consultants sous la prési- dence du professeur Eichenberger; il y a des modèles de structures et nous avons demandé au chancelier de la Confé- dération de faire part à la Commission de gestion des proposi-
tions qu'il estimerait, lui, des plus urgentes et des plus impor- tantes.
La section en a aussi profité pour examiner les leçons à tirer, en pleine période des suites de l'affaire du Golfe, en ce qui concerne l'organisation de l'information dans l'ensemble de l'administration fédérale, et nous avons été satisfaits des ré- ponses présentées. Après les leçons tirées de la catastrophe de Tchernobyl, l'affaire du Golfe a permis incontestablement que l'information soit améliorée dans l'ensemble de l'adminis- tration fédérale. Nous avons constaté que le contrôle adminis- tratif, qui est établi maintenant à la fois au Conseil fédéral et au Parlement, donne lieu à une bonne collaboration entre les deux institutions.
Enfin, j'aimerais terminer non par des remerciements qui se- raient de routine, mais par des remerciements particuliers. Le chancelier de la Confédération a eu l'honneur d'être salué hier par le Parlement. J'aimerais y associer les remerciements de la section chancellerie et de la Commission de gestion, même si sur la présentation du Rapport de gestion quelques remar- ques sont faites. Je pense que le chancelier les considérera comme des critiques positives afin que ses successeurs puis- sent encore améliorer le produit, et non pas comme une criti- que de son activité dont nous le remercions encore.
Bundeskanzler Buser: Nur ganz kurz: Die Diskussion um die Gestaltung des Geschäftsberichtes ist eine Diskussion, die sich bereits über Jahrzehnte hinzieht. Es wird immer schwierig sein, eine Lösung zu finden, die sowohl die Verwaltung als auch den Bundesrat und das Parlament und gelegentlich auch die Oeffentlichkeit befriedigen wird.
Die Oeffentlichkeit wirft übrigens eine besondere Frage auf. In den langen Diskussionen hat man doch gemeinsam festgehal- ten, dass der Bericht nicht ein Bericht an die Oeffentlichkeit ist, sondern ein Geschäftsbericht des Bundesrates an das Parla- ment. Das bedeutet natürlich etwas bezüglich seines Inhaltes. Dass es je dazu kommt, dass Herr Rychen diesen Bericht mit Lust liest, kann ich ihm wirklich nicht garantieren. Aber wenn es je so weit kommt, dass die Parlamentarier den Geschäfts- bericht während einer vollen Woche mit Lust lesen, dann sind gewisse Zweifel am literarischen Geschmack angebracht; denn ein Geschäftsbericht bleibt nun einmal, was er ist.
Ich erinnere daran, dass Artikel 102 Ziffer 16 der Bundesver- fassung dem Bundesrat den Auftrag erteilt, Rechenschaft über seine Verrichtungen abzugeben, also über das, was gearbei- tet, was geleistet worden ist, und nicht über die Zukunft. Was die Zukunft anbetrifft, finden Sie alles in den Richtlinien der Re- gierungspolitik, im Regierungsprogramm und in den jährli- chen Zwischenberichten, die nun erstattet werden. Diese Zwi- schenberichte sind - dies sei nebenbei bemerkt - eine zusätz- liche Last, auch für Sie, geworden. Es ist nicht unser Verschul- den, wenn ich so sagen darf, dass hier 20 bis 30 Seiten zusätz- lich zum Geschäftsbericht geschrieben wurden. Wir müssen dies alles festhalten gemäss Ihrem Auftrag.
Die anderen Probleme, die aufgeworfen worden sind, kann ich nur kurz erwähnen.
Sie erinnern uns daran, dass wir zuwenig auf die Probleme ein- gehen. Ich will nicht auf Details eintreten, aber wir haben den Bericht auch unter diesem Gesichtspunkt untersucht und fest- gestellt, dass doch, wenn man es genau nimmt, Dutzende von Problemen aufgelistet und nicht nur über Tatsachen Berichte vorgelegt worden sind. In den Richtlinien, der Wegleitung zur Erstellung des Geschäftsberichts, wird ausdrücklich geschrie- ben: «Es soll keine Sammlung von Erfolgsmeldungen oder chronologischen Darstellungen sein. Wichtig ist das Heraus- arbeiten der Hauptprobleme, die den Bundesrat beschäftigt haben, sowie das Aufdecken der offenen Fragen.» Sie sehen, der Auftrag, den wir der Verwaltung erteilen, entspricht also genau dem, was die Geschäftsprüfungskommission wünscht. Dass er nicht immer ganz und voll erfüllt werden kann, liegt auch auf der Hand.
Was die spezielle Ausrichtung auf die Frauen betrifft, hat Frau Stamm festgestellt, dass ebenfalls Ansätze vorhanden seien. Ich habe das zur Kenntnis genommen. Es wird nicht einfach sein, jedes Jahr einen besonders auf die Frauenarbeit ausge- richteten Bericht zu machen.
Geschäftsbericht des Bundesrates 1990
1073
Zur künftigen Gestaltung würde ich Ihnen vorschlagen, dass wir mit der Geschäftsprüfungskommission anschliessend viel- leicht eine Arbeitsgruppe bilden (mit dem Sekretariat und dem Ausschuss der Geschäftsprüfungskommission), um einmal in einer kleineren Gruppe das ganze Problem der Gestaltung nochmals durchzuarbeiten, damit Ihren Wünschen Rechnung getragen werden kann.
Genehmigt - Approuvé
Departement des Innern - Département de l'intérieur
Hösli, Berichterstatter: In der Sektion EDI der Geschäftsprü- fungskommission und im Plenum dieser Kommission gab das Bundesamt für Statistik Anlass zu Diskussionen und Unmuts- äusserungen. Die Ursache lag dabei weniger beim Amt selbst, sondern war in der Tatsache begründet, dass ein von der Bun- desversammlung angekündigtes Geschäft in letzter Minute zurückgezogen worden ist.
Bevor ich näher auf dieses Problem eingehe, möchte ich Ih- nen einige allgemeine Informationen geben:
Das Bundesamt für Statistik ist innerhalb der Gemeinde Bern auf zehn Standorte verteilt. Dadurch sei die dringend not- wendige Vernetzung der Informatik des ganzen Amtes aus technischen Gründen nicht zu verwirklichen.
Die Volkszählung ist im allgemeinen problemlos abge- wickelt worden. Insbesondere die kleinen Kantone haben vor- bildlich gearbeitet. Probleme gab es in zwei grösseren Städ- ten. Durch Nachfassen sollte man aber auch hier weitgehend zum Ziel kommen.
Das Bundesamt ist personell stark unterdotiert. Der Bun- desrat habe eine Aufstockung abgelehnt.
Verschiedene Wirtschaftsstatistiken genügen den Bedürf- nissen der Wirtschaft ebensowenig wie dem EVD. Von euro- päischen Standards sind wir weit entfernt.
Das Statistikgesetz ist - oder richtiger gesagt: war - eine Vorlage, welche in der Bundesverwaltung seit 15 (!) Jahren in Bearbeitung war.
Geplant ist eine Verlegung des Amtes nach Neuenburg. Die Botschaft zur Baufinanzierung befindet sich in der Aemterkon- sultation. Sie soll durch den Bundesrat noch dieses Jahr zu- handen der Räte verabschiedet werden.
Aufgrund dieser Situation ergeben sich nun eine Reihe von Fragen und Forderungen.
Herr Bundespräsident, die Sektion EDI der GPK und diese als Plenum verstehen es schlicht und einfach nicht, dass man dem Parlament eine Vorlage ankündigt, welche vom Bundes- rat noch gar nicht behandelt und verabschiedet worden ist. Da wird eine Kommission des Nationalrates mit Kollege Wanner als Präsident bestimmt, die dann erfährt, das Geschäft sei zu- rückgezogen; kommt hinzu, dass es bereits in den Regie- rungsrichtlinien enthalten war.
Wie wir zu wissen glauben, hat die in Frage stehende Vorlage sowohl innerhalb des eigenen Departementes Widerstand verursacht als sodann aber auch bei mehreren Amtsdirekto- ren anderer Departemente. Herr Direktor Malaguerra vom Bundesamt für Statistik hat zugesagt, in persönlichen Gesprä- chen mit Betroffenen Bestrebungen zu unternehmen, um Wi- derstände abzubauen und wenn möglich einzuebnen. Das scheint uns richtig zu sein; es wäre aber ein verbindlicher Ter- min bis zum Abschluss dieser Bemühungen zu setzen. Wir hoffen und erwarten, dass innert nützlicher Frist eine Vorlage zuhanden des Parlaments verabschiedet wird, welche vorher die Mehrheit des Bundesrates gefunden hat.
Laut Protokoll der Sitzung vom 16. April 1991 der Sektion EDI haben Sie, Herr Bundespräsident, gesagt: «Im Vergleich zum Ausland haben wir jedoch eine unterdotierte und eine viel zu verteilte Statistik. Im Moment hat dieses Problem jedoch nicht absolute Priorität für das EDI.» Herr Bundespräsident, bei aller Beachtung Ihres so vielschichtigen Departementes und der zu lösenden schwierigen Probleme sieht unsere Kommission die Wichtigkeit eines neuen Statistikgesetzes doch so, dass diese Frage zwar nicht absolute Priorität erhält, jedoch unter den wichtigsten eingereiht wird.
In diesem Sinne erwarten wir von Ihnen eine eingehende Dar- legung des Problems aus Ihrer Sicht und Zusicherungen hin- sichtlich einer raschen Behandlung. Es darf wirklich nicht nochmals 15 Jahre dauern.
Abschliessend möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir nicht ganz verstehen, dass nun eine Baubotschaft vorgezo- gen wird, ohne dass das Grundkonzept für die zukünftige Ar- beitsteilung auf dem Gebiet der Statistik feststeht. Was wird zentralisiert, was bleibt wie bisher bei anderen Aemtern und Departementen? Welches sind die baulichen und damit auch finanziellen Auswirkungen bei dieser oder jener Lösung? Un- seres Erachtens müssen wir aufpassen, dass man das Pferd nicht am Schwanz aufzäumt!
Brügger: «Zwischen den anbegehrten Bundesbeiträgen für Gewässerschutzanlagen von 410 Millionen Franken und dem zur Verfügung gestandenen Kredit von 150 Millionen Franken klafft eine empfindliche Lücke. Sie dürfte sich ohne entschei- dende Erhöhung der Bundesmittel trotz Inkraftsetzung des re- vidierten Gewässerschutzgesetzes noch vergrössern.» Diese beiden lapidaren Sätze entnehme ich dem Bericht des Bun- desrates über seine Geschäftsführung im Jahre 1990, Kapitel Gewässerschutz und Fischerei. Ein solcher Bericht sowie das aufwendige Studium desselben hätten wenig Sinn, würde man aufgrund festgestellter Mängel nicht auch die notwendi- gen Konsequenzen für die zukünftige Staatstätigkeit ziehen. Eine empfindliche Lücke werde sich vergrössern, wenn die Bundesmittel nicht entscheidend erhöht würden, heisst es. Was ist geschehen?
Nicht nur hat der Bundesrat für das Budget 1991 den Betrag überhaupt nicht erhöht, sondern das Parlament hat diesen Budgetposten noch weiter zusammengestrichen. Man wollte auf dem Buckel wirtschaftlich schwächerer Regionen, vor al- lem der Berggebiete, sparen. Das ist unfair, und einmal mehr kommt dadurch mangelnde Solidarität zum Ausdruck. Das Fehlen dieser Bundesmittel trifft die Randgebiete doppelt. Zum einen kann der dringend benötigte Gewässerschutz nicht fertiggestellt werden, zum anderen steigen mit jeder Ver- zögerung die Kosten.
Vor bald 20 Jahren, am 8. Oktober 1971, hat das Parlament das eidgenössische Gewässerschutzgesetz verabschiedet. Seither sind im ganzen Land riesige Anstrengungen unter- nommen worden: Die Kantone haben ausgeführt, der Bund hat tatkräftig und grosszügig mitgeholfen. Vor allem sind zu- nächst in den Ballungsgebieten grosse zentrale Anlagen ent- standen. Wenn zuerst in den dichter besiedelten Gebieten diese Infrastrukturen rasch realisiert worden sind, hat das ein- fache Gründe. Die Gewässerverschmutzung war in diesen Ge- bieten weiter fortgeschritten, und die zur Diskussion gestellten Lösungsmodelle verursachten kein grosses Kopfzerbrechen. Zudem waren die Geldmittel vorhanden. «Möglichst zentrale Grossanlagen» war die Losung. Solche Lösungen können meistens nicht tel quel auf die Verhältnisse in den Randgebie- ten übertragen werden. Es ist durchaus verständlich, wenn die Bemühungen um geklärtes Wasser mit einer gewissen Verzö- gerung erst allmählich auf diese Gebiete übergegriffen haben. Die Umsetzung des Gesetzes in die Praxis ist in diesen Regio- nen mit erheblicheren Schwierigkeiten verbunden. Heute ist die Situation so, dass 80 bis 90 Prozent der Bevölkerung an eine zentrale Ara angeschlossen sind.
Mein Anliegen ist daher eher bescheiden. Es bleiben die Ge- biete, die wirtschaftlich zu den schwächeren zählen und in de- nen topographische Gegebenheiten die Suche nach der ge- eigneten Lösung verzögert haben. Nun erwarten diese Ge- biete, dass man ihnen von Bern aus ebenso grosszügig unter die Arme greift, ihnen mit Rat und Tat - vor allem finanziell - beisteht, genauso wie man dies in früheren Jahren in den übri- gen Gebieten auch getan hat. Es ist tatsächlich eine Unge- rechtigkeit, wenn für wirtschaftlich Schwächere der Geldhahn zugedreht wird und die Subventionen nur noch tropfenweise fliessen.
Noch einen letzten Punkt: Es wird immer wieder versucht, die in städtischen Agglomerationen übliche Abwassersanie- rungstechnik auf entlegenere, dünnbesiedelte und topogra- phisch aufgelöste Gegenden zu übertragen. Dabei entstehen
31-N
N 13 juin 1991
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Gestion du Conseil fédéral 1990
kostspielige Anlagen, die zudem nicht einmal effizient sind. Punktuelle, sanfte Sanierungen haben bei der Bewilligungs- behörde in Bern wenig Chancen. Diese Politik entspricht nicht den neuen Bestimmungen des Gewässerschutzgesetzes, nach denen auch kleinere dezentrale Anlagen subventionsbe- rechtigt sind.
Ich bitte den Bundesrat abschliessend um folgendes:
Er soll bei der Erarbeitung des Budgets 1992 dafür sorgen, dass die notwendigen Geldmittel auf Bundesebene bereitge- stellt werden. In den Randgebieten muss der Gewässerschutz raschmöglichst realisiert werden.
Er soll die Bewilligungspraxis den revidierten Gesetzesbe- stimmungen anpassen und im Sinn von mehr Effizienz auch sanftere, dezentrale Methoden bewilligen. Die Randregionen dürfen nicht länger an der kurzen Leine gehalten werden. Auch in diesen Gebieten ist der Gewässerschutz dringend nö- tig.
.
Weder-Basel: Ich habe eine Bemerkung zu Seite 164: «Im Be- reich Nukleare Energieforschung wurden die Arbeiten zu Heiz- reaktoren eingestellt.» Ich habe mich über die finanziellen Fra- gen in diesem Zusammenhang erkundigt und möchte Ihnen die erhaltene Antwort nicht vorenthalten.
Ich erfahre also, dass 40 Mannjahre plus 1 Million Franken ausgegeben wurden. Setzt man diese Angabe mit 200 000 Franken um, kommt man auf einen Betrag von 10 Millionen Franken. Der Antwort habe ich eine weitere Hintergrundinfor- mation entnommen, die noch spannender ist: Es wird ausge- sagt, dass auf dem Gebiet des Hochtemperaturreaktors die weitere Forschung ebenfalls eingestellt wurde. Hier belaufen sich die Kosten - erschrecken Sie nicht! - auf 85 Millionen Franken, die wir jetzt ans Bein zu streichen haben.
Im Sektor Atomenergie werden sich noch viele weitere Löcher zeigen und demnach zu stopfen sein. Diese 85 Millionen - zu- züglich die noch weiteren 10 Millionen - sind nur ein Pappen- stiel im Vergleich zu dem, was auf uns zukommt, wenn die Atomreaktoren einmal abgebrochen werden müssen. Dort werden die Kosten auf die gleichen Kosten wie die Neuerstel- lung eines Reaktors geschätzt.
Wir müssen uns also auf allerhand gefasst machen. Im Mo- ment haben wir die rund 100 Millionen Franken ans Bein zu streichen.
Bundespräsident Cotti: Ich kann mich sehr kurz fassen. Ich danke Herrn Hösli für seine Bemerkung bezüglich des Sta- tistikgesetzes.
Es ist in der Tat so, dass nach sehr langer Arbeit des Amts ein Entwurf entstanden ist, der dann in den Konsultationen mit den sehr zahlreichen anderen mit Statistik sich befassenden Aemtern auf gar manche Schwierigkeit gestossen ist, auf so grosse Schwierigkeiten - ich muss ja einem ehemaligen Re- gierungsrat nicht erklären, wie die Verfahren bei einem Ent- scheidungsprozess in einem Kollegium laufen -, dass die Aussichten auf eine rasche Behandlung im Bundesrat sehr ge- ring erschienen, so sehr, dass der Entwurf nicht einmal dem Bundesrat unterbreitet worden ist. Sie wissen - man hat das in der Kommission erklärt, ich möchte es aber wiederholen -, dass Herr Malaguerra jetzt beauftragt ist, mit dem ganzen Netz der Statistiker in der Bundesverwaltung neue Kontakte aufzu- nehmen, damit eine konsensfähige Lösung zustande kommt. Die Schwierigkeiten liegen - Sie haben das erwähnt - darin, dass die Zielsetzung des Entwurfes des Amtes in Richtung Zentralisierung geht - wie dies übrigens in den meisten euro- päischen Ländern seit längerem praktiziert wird - und dass natürlich diese Zentralisierungstendenz auf gewisse Wider- stände stösst.
Ich werde alles daransetzen, damit dieses einzige noch aus- stehende Element aller für diese Legislatur vorgeschlagenen Massnahmen des EDI zügig behandelt wird. Angesichts der kurzen Frist bis zum Ablauf der Legislatur kann ich Ihnen aber, Herr Hösli, keine absolute Gewähr geben.
Das Statistikgesetz bleibt ein sehr wichtiges Gesetz im Depar- tement. Ich muss aber noch einmal wiederholen, was ich in der Kommission gesagt habe: Wir haben natürlich eine Reihe von anderen aktuellen Fragen - ich möchte jetzt nicht näher
darauf hinweisen -, die auf unserer Prioritätenliste weiter oben stehen. Die Prioritätensetzung geschieht ja nicht nur deshalb, weil Sie sie in der Kommission immer wieder wünschen, son- dern sie ist auch für unsere Tätigkeit absolut notwendig. Ich versichere Ihnen aber, dass wir die Fristen so kurz halten wie nur möglich.
Zu Herrn Brügger: Mit Ihrer Frage betreffend den Gewässer- schutz und seine Finanzierung - ganz besonders diejenige in gewissen Randregionen - rennen Sie bei uns offene Türen ein. Sie haben absolut recht; dieses wichtige Werk muss wei- tergeführt und zu Ende geführt werden. Man stellt fest, dass gerade dort, wo eine gewisse Verspätung herrscht, heute die finanziellen Mittel spärlicher fliessen als früher. Sie haben recht: Es geht hier ganz einfach um eine finanzielle Frage. Der Bundesrat hat tatsächlich in den letzten Jahren die Gelder nicht aufgestockt. Das Parlament - Sie haben das kürzlich er- wähnt, ich möchte das wiederholen - hat in seiner Budgetho- heit auch nicht dazu beigetragen.
Ich kann Ihnen versichern: Wir sind daran, Herr Brügger, einen Plan zur Aufholung auszuarbeiten, und wir hoffen, schon in diesem Jahr mit der Zustimmung des Bundesrates einen er- sten Schritt zu machen. Es geht nämlich hier tatsächlich um eine ganz wichtige, wahrhaftig prioritäre Frage im Departe- ment: um den Gewässerschutz. Wir möchten eine Uebung, die schon wesentliche Schritte vorwärtsgemacht hat, nicht durch finanzielle Hindernisse künstlich verlangsamen. Ich danke dem Parlament für das Wohlwollen, welches es, wie ich hoffe, allfälligen diesbezüglichen Finanzbegehren entgegen- bringen wird.
Ich danke Herrn Weder für seine Bemerkungen. Ich nehme davon Kenntnis, und ich werde die Zahlen, die er erwähnt hat, überprüfen lassen, ganz besonders im Hinblick auf die zukünf- tige Entwicklung, die aber - er sollte das wissen - doch ge- wisse Sorgen seinerseits beheben sollte.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Seite 84 der Beilage zum Bericht
Antrag der Kommission Die Vorstösse Ad 78.044 und 86.469 sind nicht abzuschreiben
Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon la page 81 de l'annexe du rapport
Proposition de la commission Ne pas classer les interventions Ad 78.044 et 86.469
Angenommen gemäss Antrag der Kommission Adopté selon la proposition de la commission
Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement Département des transports, des communications et de l'énergie
Columberg, Berichterstatter: Unsere Sektion hat u. a. die Führungsstruktur des Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepar- tements überprüft. Dabei stellen wir fest, dass der Departe- mentschef sich erfolgreich bemüht, neue, in der Privatwirt- schaft bewährte Organisations- und Führungsgrundsätze an- zuwenden. Durch die zahlreichen komplexen Infrastrukturpro- jekte und die zunehmenden internationalen Verpflichtungen nimmt allerdings die Belastung des Departementschefs und seiner Mitarbeiter stets zu. Eine grundlegende Remedur drängt sich auf. Eine erste Massnahme zur Entlastung wäre die Einsetzung eines Staatssekretärs, beispielsweise für den Verkehrsbereich.
Eine weitere Erleichterung wird das beschlossene Bundesamt für Kommunikation bringen. Eine zusätzliche personelle Ver-
Geschäftsbericht des Bundesrates 1990
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stärkung ist jedoch unerlässlich, wenn das Departement die ihm übertragenen neuen Aufgaben zeitgerecht ausführen will. Ich erwähne lediglich die grossen Verkehrsvorhaben «Bahn und Bus 2000» und den Alpentransit.
Die anspruchsvollen Führungs- und Ueberwachungsfunktio- nen sowie die Erledigung der Einsprache- und Beschwerde- flut erfordern zusätzliche Fachleute. Andernfalls laufen wir Ge- fahr, dass die vom Parlament und vom Volk beschlossenen Werke nicht rechtzeitig ausgeführt werden können, was u. a. erhebliche Mehrkosten verursachen würde. Deshalb sollten wir bei jedem Beschluss darauf achten, dass die personellen Voraussetzungen für eine rasche Realisierung der Beschlüsse erfüllt sind.
Eine notwendige Vereinfachung und Beschleunigung des zeitraubenden Plangenehmigungsverfahrens sollte der zur Debatte stehende dringende Bundesbeschluss bringen.
Ein schwerwiegender Vorfall hat letztes Jahr sehr grosses Auf- sehen erweckt: die massive Kostenüberschreitung bei der Centovalli-Bahn im Raum Locarno. Auf Antrag der Verkehrs- kommission hat sich unsere Sektion sehr intensiv mit dieser unerfreulichen Angelegenheit befasst. Wir haben sofort inter- veniert, um zu verhindern, dass sich solche finanzielle Aben- teuer wiederholen.
Zum Vorfall: Aufgrund der mit dem neuen Treibstoffzollgesetz geschaffenen Finanzierungsmöglichkeiten wurde rasch und unter erheblichem politischem Druck ein erstes Projekt für die Untertaglegung der Centovalli-Bahn ausgearbeitet, und zwar durch die Fart (Ferrovie autolinee regionali Ticinesi). Die Pro- jektierungsarbeiten erstreckten sich von 1982 bis 1989. Mit der Ausführung des Projektes wurde allerdings bereits Ende 1986 begonnen; Anfang 1991 konnten die Arbeiten grösstenteils abgeschlossen werden. Mit dem Sommerfahrplan wurde der Betrieb aufgenommen. Die Vorbereitungen waren miserabel und das Plangenehmigungsverfahren völlig ungenügend. So musste das Projekt mehrmals geändert werden, teilweise auch während der Bauausführung. Die Verantwortung war nicht eindeutig definiert. Auf seiten des Bundes waren die Zu- ständigkeiten zwischen dem Bundesamt für Verkehr und dem Bundesamt für Strassenbau nicht klar geregelt. Durch diese mangelhafte Vorbereitung verdoppelten sich die Kosten von ursprünglich 57,2 Millionen Franken auf 130 Millionen Fran- ken - dies ist der Stand der Kosten Ende 1990. Davon hätte der Bund 40,3 Millionen Franken übernehmen müssen, nach der massiven Kostenüberschreitung werden es mindestens 77 Millionen Franken sein.
Nachdem das Desaster bekanntgeworden war, griff der De- partementsvorsteher sofort ein und liess den Vorfall durch die Atag untersuchen. Wie diese Expertise ergab, waren folgende Gründe für diese massive Kostenverdopplung verantwortlich: mangelhafte Projektreife und ständige Projektänderungen (30 Prozent der Mehrkosten), mangelhafte Koordination, schlechte geologische Verhältnisse (25 Prozent der Mehrko- sten) und erschwerte Bauausführung. Die kritische Analyse stellt insbesondere Fehler im Projektablauf fest - keine Bedürf- nisabklärung und keine Pflichtenhefte - und im organisatori- schen Bereich: Fehlen eines Projektmanagements, Ueberla- stung der Projektleitung, Unterschätzung der Komplexität des Projektes, mangelhafte Kompetenzregelung und unzuverläs- siger und zuwenig geprüfter Kostenvoranschlag.
Um solche unerfreulichen Entwicklungen zu vermeiden, un- terbreitete der Gutachter - in Zusammenarbeit mit den betrof- fenen Aemtern - folgende Verbesserungsvorschläge: klare Kompetenzabgrenzung zwischen dem Bundesamt für Ver- kehr (Bav) und dem Bundesamt für Strassenbau; Erarbeitung einer Unternehmungsplanung für die Gesuchsteller; zweck- mässige Projektorganisation mit einem Projektverantwortli- chen beim Bav, mit einem Projektmanagement und einer Pro- jektleitung; effizientere Kostenüberwachung, so beispiels- weise strenge Kontrolle der Kostenentwicklung und der Pro- jektänderungen.
Inzwischen hat das Departement erste Weisungen für die Ver- besserung des Verfahrens erlassen.
Die GPK hat aufgrund der vom Departement getroffenen Massnahmen beschlossen, auf eine Inspektion zu verzichten. Sie kann sich den Schlussfolgerungen des Departementes
anschliessen, wonach auf die Ergreifung von strafrechtlichen und zivilrechtlichen Massnahmen zu verzichten sei. Disziplina- rische Massnahmen sind nicht mehr möglich, da die involvier- ten Beamten nicht mehr im Bundesdienst sind. Die GPK ist der Meinung, dass in bezug auf die Aufsicht über künftige vom Bund subventionierte Projekte einschneidendere Massnah- men notwendig sind. Sie wünscht deshalb, dass das Departe- ment Weisungen ausarbeitet. Darin sollen die den Aemtern übertragenen Aufgaben, die Aufteilung der Verantwortung und die Projektorganisation klar geregelt werden. Bis Ende September dieses Jahres erwarten wir einen Bericht über den Stand der gewünschten Weisungen und über die beim Cento- valli-Projekt noch offenen Fragen.
Gemäss Mitteilung des EVED soll für jedes Grossprojekt mit ei- ner Bruttosumme von über 20 Millionen Franken ein Projekt- betreuer eingesetzt werden. Die GPK wird diese Projekte durchsehen und sie allenfalls stichprobenweise überprüfen. In diesem Sinne haben wir uns beispielsweise über den Stand der Projekte Chur-Arosa-Bahn, Vereina-Linie und Bahnhof Brig informieren lassen.
Beim Vereina konnte man endlich mit dem Bau beginnen. Ins- gesamt wird dieses Vorhaben rund 760 Millionen Franken be- anspruchen - dies beim Preisstand vom 1. Januar 1991; die Mehrkosten sind weitgehend teuerungsbedingt. Das Bav hat die notwendigen Vorkehrungen für eine effiziente Ueberwa- chung getroffen und einen Projektbetreuer eingesetzt.
Beim Bahnhof Brig liegen erst Vorstudien für das Gesamtpro- jekt vor. Das Projekt besteht aus verschiedenen, auch einzeln zu verwirklichenden Teilprojekten. Ein Projektbetreuer ist ebenfalls bestimmt. Der Bund ist noch keine Verpflichtungen eingegangen.
Für die Entfernung der Chur-Arosa-Bahn aus der Stadt Chur liegt erst ein Vorprojekt mit einem aktualisierten Kostenstand von 196,6 Millionen Franken vor. Erste Unterlagen, die Projekt- studie, datieren aus dem Jahre 1986; sie bezifferten damals die Projektkosten auf lediglich 112 Millionen Franken. Das Projekt muss noch vom Bav geprüft werden, der Bund ist so- mit noch keinerlei Verpflichtungen eingegangen. Auch in die- sem Fall wird man sich an die neuen Weisungen halten.
Zusammenfassend stellen wir fest, dass das Departement die nötigen Lehren aus dem Debakel Centovalli gezogen und Wei- sungen für die Betreuung und Ueberwachung künftiger Vor- haben erlassen hat. Das ist unbedingt notwendig, denn sol- che unerfreulichen Vorkommnisse dürfen sich nicht wiederho- len - ich denke dabei insbesondere an den Alpentransit.
Ich habe nun lediglich von einigen bedauerlichen Unglücks- fällen gesprochen, das könnte einen falschen Eindruck vermit- teln. Deshalb möchte ich ausdrücklich betonen, dass im EVED gesamthaft sehr gute Arbeit geleistet wird und dass man mit grossem Engagement versucht, die grossen Projekte zu reali- sieren. Dafür danken wir dem Departementschef, Herrn Bun- desrat Adolf Ogi, dem Generalsekretär, Dr. Fritz Mühlemann, und den rund 600 Mitarbeitern, die dort arbeiten.
Zwingli: Ich spreche zum Abschnitt «Finanzierung des öffentli- chen Verkehrs» auf den Seiten 418 und folgende.
Ich möchte zu bestimmten Rationalisierungsabsichten der SBB einige Bemerkungen anbringen. Selbstverständlich sind auch die SBB zu Rationalisierungsmassnahmen anzuhalten. Aber so blindlings und vorbehaltlos kann ich dem, was offen- bar beabsichtigt ist, nicht zustimmen.
Ich gehe davon aus, dass Investitionen an den Infrastrukturan- lagen der SBB während Jahrzehnten auf Sparflamme gehal- ten wurden. Dann entstand das Projekt NHT, Neue Haupt- transversale. Diese Idee stiess im Vernehmlassungsverfahren auf klare Ablehnung, weil diese Lösung den Regionen nichts oder wenig gebracht hätte. Das Folgeprojekt heisst nun «Bahn 2000». Es soll auch in der Fläche Verbesserungen brin- gen. Es sollen vernachlässigte Investitionen nachgeholt wer- den. In bestimmten Gebieten - ich möchte sagen: in Agglome- rationen und an den Hauptlinien - ist nun eine Aufholjagd in Fahrt gekommen. Aber schon treten die Kritiker und Bremser auf den Plan.
Auf Seite 419 des Geschäftsberichtes wird das Projekt «Prä- senz in der Fläche» vorgestellt. Aus der Beschreibung ist zu er-
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kennen, dass das Projekt auf möglichst wirksame Weise unter das Publikum gebracht werden soll. Ich besuchte eine solche Orientierungsversammlung. Von 800 Bahnhöfen würden ei- gentlich für die Betriebsabwicklung nur etwa 200 benötigt. Aber so rigoros wolle man natürlich nicht dreinfahren. Vorläu- fig würden jene nicht mehr besetzt, die weniger als 400 000 Franken Umsatz einbrächten.
Wir erfuhren bei der Behandlung des Geschäftsberichtes der SBB auch etwas über die Rangliste der best- und der schlech- testrentierenden Bahnstrecken; ausserdem wurde dort von verschiedenen Votanten ein unverkennbares Missfallen den SBB gegenüber zum Ausdruck gebracht. Ich weise auf das Votum von Kollege Rutishauser hin. Der gleiche Unterton kommt aber auch bei zahlreichen verärgerten - vielleicht so- gar ehemaligen! - SBB-Kunden zum Ausdruck. Passen wir auf, dass auf diese Weise das vom Volk akzeptierte Projekt «Bahn 2000» nicht doch auf kaltem Weg noch zum kritisierten Projekt NHT umfunktioniert werde. Passen wir auf, dass aus dem wohlklingenden Projekt «Präsenz in der Fläche» nicht über Nacht ein Projekt «Flucht aus der Fläche» werde. Es ist nun endlich an der Zeit, dass nicht nur im Bereich der Agglo- merationen und der Hauptlinien investiert wird, sondern dass auch an den Nebenlinien die Bahnzukunft an die Hand ge- nommen wird. Noch sind viele unserer Bürgerinnen und Bür- ger Anhänger unserer Bundesbahnen. Setzen wir diesen Goodwill nicht durch unvernünftige Rationalisierungsmass- nahmen aufs Spiel. Die Zerstörung von Goodwill bei den SBB-Kunden ist eine zu ernste Sache, als dass wir diese Fra- gen einfach den SBB-Generälen überlassen dürfen.
Meier-Glattfelden: Der europäische Binnenmarkt wird eine gewaltige Verkehrswelle auf der Strasse, auf der Schiene und in der Luft aufunser Land zurollen lassen. Es gilt, bereit zu sein, hat doch auch Herr Bundesrat Ogi vor zwei Jahren schon gesagt: «Kein Kilo wird in Chiasso oder in Basel liegenbleiben.» Die Maulwürfe machen sich bereit, unsere Alpen zu durchlöchern. Für die kommenden 40-Tönner wird das Nationalstrassennetz - gemäss Beschluss dieses Parlamentes - in beschleunigtem Verfahren ausgebaut. Aber auch in der Luft gilt es, für die kom- mende Liberalisierung bereit zu sein. Wir wollen schliesslich Drehscheibe des internationalen Luftverkehrs bleiben.
Nun lese ich auf Seite 431 unter dem Stichwort «Altenrhein»: «Weitere bilaterale Gespräche führten zum Abschluss einer vorläufigen Vereinbarung (Gentlemen's Agreement) mit Oesterreich als Uebergangslösung bis zum Inkrafttreten eines Staatsvertrages.» Mit dem Einbau des Instrumenten-Landesy- stems wird da ein privates Flugfeld zu einem Linienflugplatz umfunktioniert. Man will Kloten entlasten im Hinblick auf die Verkehrssteigerung bei der Liberalisierung des Luftverkehrs. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchge- führt. Um den Anschein eines rechtsstaatlichen Verfahrens zu wahren, wurde vom BAZL ein Anhörungsverfahren lanciert. Zehn Tage nach Fristablauf, ohne dass man die Flut von Ein- sprachen würdigte, wurde die Bewilligung erteilt. Die aufschie- bende Wirkung allfälliger Rekurse wurde entzogen - 710 Ein- wendungen, darunter viele politische Gemeinden und der Kanton Thurgau! Der Kurkanton Appenzell Ausserrhoden wurde schon gar nicht angefragt. Die Arbeitsgemeinschaft ge- gen Fluglärm, die immerhin über 6000 Mitglieder umfasst, wurde ebenfalls nicht angefragt.
Herr Bundespräsident, ich bitte Sie, dies Ihrem Kollegen, Herrn Bundesrat Ogi, auszurichten. Das Bundesamt für Zivil- luftfahrt ist wahrlich ein Königreich innerhalb Bundesrat Ogis Gefilde. Es ist allerhöchste Zeit, dass den Freiheiten einzelner Personen auf die Finger geschaut wird. Die Wut und die Empö- rung sind gross; weite Kreise um Flugplätze herum sind gela- den genug; das Mass ist voll. Dieser Meinung sind diesmal nicht nur rote und grüne, sondern vorwiegend auch bürgerli- che Kreise.
Herr Bundespräsident, ich frage Sie:
Warum wurde keine UVP durchgeführt?
Was hat der Bund mit dem Flugfeld Altenrhein noch vor?
Warum wurde den Beschwerden gegen die Inbetrieb- nahme des Flugfeldes Altenrhein die aufschiebende Wirkung entzogen?
Seiler Hanspeter: Ich äussere mich zum Bereich des öffentli- chen Verkehrs, der auf den Seiten 418ff. beschrieben ist. Im Wettstreit zwischen diesem und dem Individualverkehr, kurz gesagt zwischen Schiene und Strasse, geriet der öffentliche Verkehr entwicklungsmässig gesehen in den sechziger und siebziger Jahren immer mehr ins Hintertreffen. Tatsächlich entstand nach aussen der Eindruck, dass in jenen Jahren bei vielen Trägern des öffentlichen Verkehrs wenig Innovations- geist vorhanden gewesen sei. Insbesondere der Schienen- verkehr konnte dem geänderten Anspruchsverhalten des Kunden und den generell stark gestiegenen Mobilitätsbedürf- nissen nicht mehr gerecht werden. Das hat sich nun doch et- was geändert. Der öffentliche Verkehr befindet sich in einem Aufholprozess, Herr Kollege Zwingli hat das auch schon fest- gestellt, und das partnerschaftliche Verhältnis zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern scheint sich wieder auf ein vernünftiges Gleichgewicht einzupendeln. Das ist zweifels- ohne auch ein Verdienst von Bundesrat Ogi, seinem Amtsvor- gänger alt Bundesrat Schlumpf und ihrem Mitarbeiterstab. Kreativität ist in diesem Sinne ins EVED zurückgekehrt. Dafür danke ich.
Trotzdem komme ich nicht um ein Aber herum. Die Bestrebun- gen zur Optimierung des Regionalverkehrs werden durch die wachsende finanzielle Belastung des Bundes mit immer mehr Bremsklötzen versehen. Attraktivitätssteigerungen im öffentli- chen Verkehr erfolgen vor allem dort, wo sie betriebswirt- schaftlich interessant und erfolgversprechend sind. Das Dienstleistungsangebot des öffentlichen Verkehrs in den Ag- glomerationen - also in den dichtest besiedelten Gebieten - ist tatsächlich hervorragend. Ich habe im Falle eines Vorortes einer bekannten Schweizer Stadt über 50 Fahrangebote pro Tag festgestellt. Ich befürchte nun aber - und das ist meine grosse Sorge -, dass Förderung des öffentlichen Verkehrs in den dünn besiedelten, verkehrswirtschaftlich uninteressanten Regionen und Gebieten unseres Landes zum blossen Lippen- bekenntnis verkümmert und dass es dort bei der Absichtser- klärung steckenbleibt. Ich bitte deshalb den Bundesrat:
Alle Förderungsmassnahmen im Bereich des öffentlichen Verkehrs, wie sie im Bericht aufgelistet sind, sind so zu realisie- ren, dass sie nicht zu einem Dienstleistungsabbau und zu ei- ner Benachteiligung des ländlichen Raums führen.
In Zusammenarbeit mit allen Interessierten sind frühzeitig innovative Lösungen zu unterstützen, die das bestehende An- gebot sicherstellen. Ich denke etwa an Mehrfachnutzungen und Mehrfachträgerschaften.
Förderungsmassnahmen für alle Verkehrsmittel, soweit diese regelmässig Aufgaben des öffentlichen Verkehrs erfül- len, sind zu treffen und zu unterstützen.
Im Sinne von «das eine tun und das andere nicht lassen» sind neben dem Fördern von Grossprojekten die Bedürfnisse der Regionen nie ausser acht zu lassen.
Weder-Basel: Der Bundesrat, so hat man dieser Tage vernom- men, will auf die Möglichkeit von Atommüllversenkungen im Meer nicht verzichten. Diese Art der Müllbeseitigung, sagt er, habe zu keiner Gefährdung von Lebewesen geführt. Das ist falsch. Das pure Gegenteil ist richtig. Dazu zitiere ich die deut- sche Bundesforschungsanstalt für Fischerei in Hamburg. Dort sagt ein Professor Feldt, in den von seinen Leuten ausgewor- fenen Netzen hätten nicht immer nur Fische gezappelt, son- dern sie hätten auch Fässer mit Atommüll gefunden, und die Fässer seien in schlechtem Zustand gewesen. An den Behäl- tern stellte Feldt schwere Schaden wie Spalten und Korrosion fest. Er weiss auch, was mit der Radioaktivität geschah: «Sie ist selbstverständlich ausgetreten.» Der deutsche Forscher un- tersucht die Auswirkungen der Versenkungsaktion seit mehr als zwölf Jahren und kommt zum Resultat, alle in der Nähe der Versenkungsplätze vorkommenden Lebewesen seien radio- aktiv verstrahlt.
Herr Bundespräsident, wir sind nicht richtig orientiert worden vom zuständigen Departement! Ich meine, es wäre jetzt höch- ste Zeit - und darum bitte ich auch die Prüfungskommission -, dass man in dieser Frage endlich neutrale Experten beizieht. Man fragt schliesslich, wenn man Vegetarier werden will, auch nicht den Metzger um Rat!
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Es kommt etwas ganz Wichtiges auf uns zu in diesem Zusam- menhang. Wir sind bereit, grundsätzlich die europäische Kon- vention zu unterschreiben. Wir haben sie noch nicht unter- schrieben, aber wir sind bereit dazu. Darin gibt es einen Arti- kel 10, der die Haftung für Schädigungen an der Umwelt ande- rer Staaten vorsieht. Was da auf uns zukäme, könnte selbst die Finanzkraft der Schweiz einmal übersteigen!
Meine Damen und vor allem meine Herren aus der Prüfungs- kommission: Bitte gehen Sie dieser Angelegenheit nach. Wir dürfen hier den Kopf nicht in den Sand stecken!
Fischer-Seengen: Nächste Woche behandeln wir den dringli- chen Bundesbeschluss zur Beschleunigung des Verfahrens bezüglich «Bahn 2000». Ich bin der Meinung, dass das richtig und wichtig sei und dass wir damit die baldige Realisierung von «Bahn 2000» voranbringen könnten. Der Verhinderungs- politik muss Einhalt geboten werden.
Im Zusammenhang mit einem Teilprojekt der «Bahn 2000» sind mir nun allerdings Vorkommnisse zu Ohren gekommen, die mich beunruhigt, ja schockiert haben. Diese Vorkomm- nisse sind zum allermindesten erklärungsbedürftig.
Die Strecke Muttenz-Liestal mit dem sogenannten Adler-Tun- nel wurde durch die SBB gemäss den Bedürfnissen der «Bahn 2000» für eine Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h projektiert. Das Auflageverfahren und das Einspracheverfah- ren wurden durchgeführt. Das dauerte, wie üblich, einige Jahre.
Das Bav entschied; es genehmigte das Projekt, aber mit der Auflage, dass der Ausbau den Anforderungen des europäi- schen Hochleistungsnetzes genügen müsse, d. h. mit 200 km/h durchfahrbar sei. Damit wurden nachträglich völlig neue Anforderungen an das Projekt gestellt, und zwar nicht etwa durch Einsprecher, sondern durch die Verwaltung. Die Konsequenz ist, dass ein neues Projekt ausgearbeitet werden muss, das zu einer neuen Auflage mit neuen Einsprachen führt, und ein neuer Entscheid getroffen werden muss. Das hat einen Zeitverlust von einigen Jahren zur Folge.
Dieser Entscheid wirft die Realisierung von «Bahn 2000» auf der Strecke Muttenz-Liestal um Jahre zurück. Das ganze bis- herige Verfahren war offensichtlich vergeblich.
Ich stelle mir die Frage: Ist es nicht sinnvoll und nötig, dass die Spezifikationen solcher Bahnabschnitte zwischen SBB und Bav vorgängig zum Auflageverfahren abgesprochen werden? Es stellt sich weiter die Frage: Wie gross sind nun tatsächlich die Verzögerungen aus dieser unglücklichen Projektabwick- lung, und erfolgt daraus nicht eine Gefährdung der terminge- rechten Realisierung von «Bahn 2000» insgesamt?
Weiter muss man sich die Frage stellen: Was nützt eine Verfah- rensbeschleunigung, wie wir sie nun mit dem dringlichen Bun- desbeschluss vorgesehen haben, wenn mangels Koordina- tion in der Verwaltung Jahre vertrödelt werden?
Bundespräsident Cotti: Ich möchte zuerst Herrn Columberg danken, der im Namen der Kommission die Lehren aus den Vorfällen beim Bau der Centovalli-Bahn gezogen sehen möchte.
Ich darf Ihnen mitteilen, dass Bundesrat und Departement in dieser Hinsicht aufgrund der Vorfälle schon einige Massnah- men getroffen haben, die Sie sicher in der Kommission durch Herrn Ogi selber mitgeteilt bekommen haben.
Weitere Schritte folgen im Zusammenhang mit der Verkehrs- trennungsverordnung, die zurzeit vorbereitet wird.
Mit Schreiben vom 27. Mai hat Ihre Kommission den Erlass von Weisungen und einen Bericht über noch offene Fragen verlangt, Herr Columberg. Diesem Begehren wird, das ist mir von Herrn Ogi mitgeteilt worden, innert der gesetzten Frist ent- sprochen werden.
Zu den anderen Fragen kann ich mich wie folgt äussern:
Ihre Anliegen, Herr Weder, mit Bezug auf die internationale Kommission und diejenigen mit Bezug auf die Förderung des öffentlichen Verkehrs, Herr Hanspeter Seiler, werde ich selbst- verständlich an das Departement und an den Bundesrat wei- terleiten. Wir haben davon mit grossem Interesse Kenntnis ge- nommen.
Die Frage an das Bundesamt für Zivilluftfahrt werde ich, Herr Meier, ebenfalls weiterleiten. Ein Königreich haben Sie es ge- nannt. Ich füge hinzu: Ich lebe im gleichen Haus wie dieses Amt, und das Gefühl, mich an einem Königshof zu befinden - kommen Sie mal vorbei -, habe ich bisher nie gehabt. Immer- hin werden wir der Frage nachgehen.
Herr Fischer-Seengen, noch ein letztes Wort zu Ihren allgemei- nen Bemerkungen, die uns sehr am Herzen liegen, nämlich zum Anliegen, ein korrektes Gleichgewicht in den Verfahrens- und Beschwerdefragen zwischen den objektiven Notwendig- keiten des grösstmöglichen Umweltschutzes auf der einen Seite und der Notwendigkeit der Realisierung der Werke auf der anderen Seite zu erreichen; diese dürfen ja nicht über ei- nen Missbrauch der Beschwerdemöglichkeiten verhindert oder verzögert, ja sogar wesentlich verzögert werden. Wir wer- den versuchen, Ihnen bald - ich beziehe mich jetzt wieder auf mein Departement, und damit schliesse ich - im Rahmen des meinem Departement unterbreiteten neuen Natur- und Hei- matschutzgesetzes einen Weg zu zeigen, der dieses Gleich- gewicht besser herstellen könnte als die heutigen, etwas kom- plizierten Vorhaben.
Es würde mich interessieren, wie dann die Reaktionen Ihrer- seits sein werden, im Moment, wo über diese Verfahrensfra- gen ganz spezifisch gesprochen wird.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Seite 87 der Beilage zum Bericht Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires
selon la page 83 de l'annexe du rapport
Angenommen - Adopté
Departement für auswärtige Angelegenheiten Département des affaires étrangères
M. Jeanneret, rapporteur: Les sections chancellerie et affaires étrangères sont liées, c'est la raison pour laquelle je rapporte au nom de celles-ci.
La section a examiné de manière approfondie, avec le chef du département et ses hauts responsables, une série de ques- tions et ses conclusions ont été suivies par la commission plé- nière de la Commision de gestion. Les thèmes suivants ont été examinés: le thème général de l'accélération et de la multipli- cation des tâches pour le département, le schéma de la DDA- le point fort - et enfin quelques problèmes concernant les Suisses de l'étranger et l'infrastructure du département.
Tout d'abord, en ce qui concerne l'accélération et la multiplica- tion des tâches du département: à l'époque où la section a tenu sa séance, les travaux coïncidaient avec les problèmes des suites de l'affaire du Golfe et des relations avec l'Iran, l'Irak et la Turquie, qui étaient de bons exemples, sur les plans quali- tatif et quantitatif, des tâches qui incombent au département ainsi que des problèmes pratiques que cela pose pour notre politique étrangère. Nous avons constaté que le département était parfois à la limite de ses capacités pour faire face à cette multiplicité des tâches et que les nouveaux mandats interna- tionaux requièrent des renforcements des moyens financiers. C'est par une restructuration qualitative, pour laquelle la Com- mission de gestion a donné son accord aux propositions du département, que l'on peut résoudre essentiellement les pro- blèmes quantitatifs qui se posent. Le chef du département a eu l'occasion de renseigner largement la section qui suivra à l'avenir ce problème en tant que question essentielle à traiter. Dans ce cadre -j'y faisais allusion tout à l'heure - le problème de l'information a été examiné à la Chancellerie fédérale. Puisqu'il y avait des leçons à tirer de la guerre du Golfe, il y a eu une grande disponibilité de chacun. La coordination a été ju- gée satisfaisante, mais elle devra être encore plus poussée à
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l'avenir pour éviter d'éventuelles contradictions dans les infor- mations. Un rapport sera établi à ce sujet. Cet élément d'infor- mation au sujet des événements récents était le meilleur exem- ple du problème de l'accélération et de la multiplication des tâ- ches du département, auquel la Commission de gestion va ac- corder la plus grande importance ces prochaines années. Le deuxième thème examiné était le schéma directeur de la DDA. Nous avons reçu une très importante documentation de qualité, qui est l'aboutissement d'un long travail, à la suite, d'ailleurs, de réflexions du Parlement sur la politique future dé- finie, où certains problèmes de relations, notamment avec le BAWI, sont également examinés. Les évaluations que la Com- mission de gestion avait faites ces dernières années ont été considérées comme utiles, puisque c'est la première fois que le directeur de la DDA avait l'occasion de s'expliquer devant une commission parlementaire.
Enfin, la section a accordé de l'importance, comme l'année dernière, aux problèmes de l'infrastructure du département, dans les domaines du personnel et des moyens de communi- cation. Dans le domaine du personnel, nous avons constaté que l'on admettait qu'une rotation du personnel de quatre ans coïncidait à une moyenne, mais que la carrière diplomatique allait se développer, que d'autres fonctions que celle d'am- bassadeur, par exemple celle de spécialistes, devaient être définies et que la proportion des femmes dans la diplomatie était aussi un point important auquel le département s'atta- chait.
Nous sommes surtout revenus sur les moyens de communi- cation. C'est un domaine sur lequel la Commission de gestion avait attiré l'attention du Parlement et du département l'an der- nier. Nous avons souhaité le reprendre cette année. Nous avons constaté que s'il restait encore beaucoup à faire, une sérieuse amélioration pouvait être constatée. Nous avons confirmé l'appui du Parlement au département sur ce pro- blème.
Comme d'habitude, nous avons fait un tour d'horizon sur le problème des Suisses de l'étranger, problème que je n'évo- querai pas ici dans le détail car il a beaucoup d'aspects confi- dentiels. Je noterai pourtant que l'affaire du Congo avait été ré- glée par le Parlement et qu'en ce qui concerne une nouvelle requête des Suisses de l'Algérie, nous attendions que les Chambres aient réglé la motion Houmard.
Enfin, je constate que deux propositions ont été présentées ici même ces derniers jours, tendant à ce que ne soient pas clas- sés les deux postulats 88.210 et 89.725 concernant le fameux problème des routes entre Lörrach et Weil am Rhein. Suivant ce que diront les postulants tout à l'heure, le chef du départe- ment aura l'occasion de s'exprimer à ce propos. En ce qui concerne la Commission de gestion, nous constatons qu'à la page 67, version française du rapport de gestion, sont appor- tées les explications nécessaires. Nous constatons qu'il n'y a pas de faits nouveaux, qu'il y a collaboration entre l'Allemagne et la Suisse dans ce domaine, que le Parlement a traité ce pro- blème, qu'il n'y a pas de raison de rouvrir le débat. La Commis- sion de gestion en conclut donc, avec le Conseil fédéral, que ces postulats peuvent être classés.
Weder-Basel: Ich spreche zur Zollfreistrasse Weil-Lörrach über Schweizer Gebiet. Diese Strasse war ja hier im Rat schon mehrfach Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen.
In dieser Angelegenheit hat sich eine völlig neue Situation er- geben, und zwar liegt seit wenigen Tagen ein Rechtsgutach- ten des Max-Planck-Instituts in Heidelberg vor, das alle bishe- rigen Beurteilungen der Rechtslage in Sachen Zollfreistrasse völlig über den Haufen wirft.
Nach diesem Gutachten soll der zwischen der Schweiz und der BRD 1977 abgeschlossene Staatsvertrag an verschiede- nen Stellen weder mit der Bundesverfassung noch mit dem deutschen Grundgesetz in Einklang stehen.
Dieses Gutachten, das von der Gemeinde Riehen in Auftrag gegeben worden ist, wird auch in Paragraph 22 ausgelegt. Darin werden die von den Gegnern der Zollfreistrasse längst erhobenen Forderungen nach neuen Verhandlungen ge- stützt. Wir sind an einem Punkt angelangt, wo sich neue Ver- handlungen aufdrängen, denn wenn wir auf unserem Stand-
punkt beharren, laufen wir Gefahr, dass in Lausanne anders geurteilt wird - entsprechend einer neuen Expertise - und dass wir dann das Geschäft später hier in den Rat zurückerhal- ten.
Ich bin daher der Auffassung, dass wir das Postulat der Ver- kehrskommission auf keinen Fall abschreiben sollten. Darum habe ich auch das Wort ergriffen. Das Postulat hat folgenden Wortlaut - damit Sie wissen, worüber Sie abstimmen -: «Der Bundesrat wird eingeladen, dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt zu empfehlen, die Möglichkeit von neuen Ver- handlungen über die Linienführung der Zollfreistrasse zwi- schen Lörrach und Weil am Rhein im Rahmen des Staatsver- trages vom 25. April 1977 zu prüfen.»
Nun haben wir die neue Situation. Ich übergebe Herrn Bun- desrat Felber dieses Gutachten, und Sie bitte ich dringend, das Postulat nicht abzuschreiben.
Burckhardt: Auch ich möchte bitten, dass mein Postulat nicht abgeschrieben wird. Ich begründe meine Bitte wie folgt:
Im Artikel 22 Absatz 2 des Staatsvertrages steht sinngemäss, dass die beiden Vertragspartner neue, angemessene Lösun- gen des Problems suchen sollen, wenn sich die Grundlagen, auf welchen der Staatsvertrag abgeschlossen ist, grundsätz- lich geändert haben.
Seit den siebziger Jahren hat sich in der Schweizerischen Eid- genossenschaft der Begriff des Umweltschutzes stark verän- dert, das heisst, er ist in den absoluten Vordergrund aller bauli- chen Massnahmen gerückt, was in den sechziger Jahren noch nicht der Fall gewesen ist. Man ist heute gezwungen, Umweltverträglichkeitsprüfungen durchzuführen, bevor man an ein Bauwerk herantritt. Das ist bei dem Bauvorhaben «Zoll- freistrasse» nicht geschehen. Wenn diese Umweltverträglich- keitsprüfung vorgenommen wird, wird es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit so sein, dass die Umweltverträglichkeit nicht schlüssig dargetan werden kann.
Bevor eine solche Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegt, sollte mein Postulat nicht abgeschrieben werden.
M. Felber, conseiller fédéral: Je me bornerai à répondre à deux intervenants à propos du classement des postulats qu'ils défendent, celui de la commission qui s'occupe du DFTCE et celui de M. Burckhardt. Ces deux postulats demandaient que le canton de Bâle-Ville ait la possibilité d'entamer de nouvelles négociations avec l'Allemagne visant la modification, voire l'éventuelle abolition du traité du 26 avril 1977. Je rappelle, après M. Weder, que ce traité a été formellement ratifié par le Parlement suisse; il devrait donc théoriquement pouvoir entrer en vigueur.
Lors du débat au Conseil national à propos de l'initiative canto- nale bâloise concernant le même sujet, nous avons promis de faire en sorte que la Commission mixte Suisse-Allemagne se réunisse pour discuter de ces problèmes et les reposer à la lu- mière de la notion de protection de l'environnement, plus par- ticulièrement. La réunion de cette commission a eu lieu le 5 juillet 1990. Il s'est naturellement avéré, et nous nous y atten- dions, que le gouvernement allemand reste très intéressé à la construction de cette route et veut maintenir les termes de l'ac- cord. Une modification, voire une annulation du traité lui paraît hors de question. Cependant - et c'est ce qui nous a entraînés à demander le classement des postulats - la délégation alle- mande a promis que la construction de la route ne se fera pas sans respecter les critères écologiques actuels, donc le stan- dard de notre époque.
Telles sont les déclarations obtenues. Pour nous, il est évident que le postulat a été rempli. On a traité de cette question; nous nous sommes vu opposer un refus d'entrer en matière quant à l'abolition du traité, mais nous avons obtenu un avis favorable selon lequel les critères modernes seront appliqués, y com- pris les études d'impact, pour construire cette route dont cer- tains passages seront probablement modifiés en vue, juste- ment, de respecter les critères modernes de protection de l'environnement.
Nous prenons note de l'avis de droit que nous remet aujour- d'hui M. Weder. Au début de la construction de cette route, il est évident que tous les éléments promis par les Allemands
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devront être analysés par la Suisse. Mais nous ne pouvons pas aller au-delà des termes du postulat. C'est pourquoi le Conseil fédéral vous invite à classer ces deux postulats.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Seite 84 der Beilage zum Bericht
Antrag Weder-Basel Das Postulat Ad 88.210 ist nicht abzuschreiben
Antrag Burckhardt Das Postulat 89.725 ist nicht abzuschreiben
Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon la page 81 de l'annexe du rapport
Proposition Weder-Bâle Ne pas classer le postulat Ad 88.210
Proposition Burckhardt Ne pas classer le postulat 89.725
Postulat Ad 88.210
Abstimmung - Vote Für den Antrag des Bundesrates Für den Antrag Weder-Basel
54 Stimmen 28 Stimmen
Postulat 89.725
Abstimmung - Vote Für den Antrag Burckhardt Für den Antrag des Bundesrates
33 Stimmen 23 Stimmen
Präsident: Damit haben Sie mit Ausnahme des Postulates 89.725 dem Antrag des Bundesrates entsprochen.
Militärdepartement - Département militaire
Seiler Rolf, Berichterstatter: Im Auftrag der GPK habe ich Ih- nen über vier Bereiche zu berichten: erstens über den Stand der Arbeiten betreffend die Nachkontrolle der Vorschläge der Puk EMD; zweitens über den Stand der Arbeiten des Projekts Koberio III; drittens über die Probleme in der Ausbildung in der Armee; viertens über den Bericht des Bundesrates betreffend den Export von Kriegsmaterial.
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In bezug auf die Nachkontrolle Puk EMD: Ich möchte Ihnen heute kurz berichten, wie weit die Erledigung der parlamentari- schen Vorstosse der Puk EMD fortgeschritten ist. Eine Vorbe- merkung: Man spürt den Willen des EMD und auch insbeson- dere seines Chefs, die Angelegenheit, die die Puk EMD unter- sucht hat, so rasch als möglich zu erledigen. In diesem Sinne möchte ich dem Departementschef und seinen Mitarbeitern für die gute und offene Zusammenarbeit danken. Wir haben keine Reklamationen anzubringen; alle notwendigen Informa- tionen, die wir verlangt haben, haben wir stets erhalten, und dafür möchte ich speziell danken. Zu allen Aufträgen und Vor- schlägen der Puk EMD sind Arbeiten im Gange, sind die Auf- träge erteilt, und die Arbeiten sind zum Teil auch schon recht weit fortgeschritten. Ich könnte Ihnen zu sämtlichen Motionen - es sind fünf -, zu den acht Postulaten und den acht Empfeh- lungen einen Lagebericht erstatten, aber das würde vermut- lich zu umfangreich werden. Ich möchte nur zu den wichtig- sten Vorschlägen des Parlamentes den Stand der Arbeiten darlegen.
Zur Motion 1 betreffend die Auflösung der P-26: Diese Arbei- ten führt die Puk EMD selber weiter.
Die Motion 2 betrifft den ausserordentlichen Nachrichten- dienst P-27, wobei der Auftrag an den Bundesrat erging, P-27 in die Gruppe für Generalstabsdienste zu überführen. Der Stand der Arbeiten ist der folgende: Die Liquidation von P-27 wird im Auftrage des Chefs EMD durch den Chef P-27 selbst vorgenommen. Was ist bis heute geschehen? Sämtlichem Personal von P-27 wurde gekündigt, und zwar im Januar 1991. Zum Teil bestehen hier Arbeitsverträge mit Kündigungsfristen bis zu einem Jahr. Quellen: Für die Information ist vorgesehen, dass fünf bis sechs Quellen von P-27 durch die Unterabteilung Nachrichtendienst und Abwehr übernommen werden kön- nen. Die Frage ist noch nicht definitiv gelöst. Eine Zwischenbe- merkung hier: Wenn man sich mit dieser Angelegenheit ein wenig intensiver beschäftigt, kommt man um den Eindruck nicht herum, dass in bezug auf diesen ausserordentlichen Nachrichtendienst die Schweiz nicht nur gewonnen hat, denn wertvolle Informationsquellen versiegen nun und sind nicht mehr vorhanden. Verschiedene Mietverträge von P-27 sind ebenfalls gekündigt. Der langfristigste Vertrag dauert bis zum 31. Dezember 1994 und betrifft nur ein Lokal. Es ist vorgese- hen, die Liquidation von P-27 per 31. Januar 1992 abzu- schliessen. Die mutmasslichen Kosten dieser Liquidation wer- den auf 1,7 Millionen Franken veranschlagt. Dazu hat sich die GPK nicht zu äussern. Die Finanzdelegation hat uns mitgeteilt, dass wir die finanziellen Belange auf der Seite lassen sollen. Das zu P-27.
Die Motion 3 betrifft die Sicherheitsüberprüfungen im militäri- schen Bereich. Der Auftrag des Parlamentes lautet, eine Ge- setzesvorlage vorzulegen. Der Stand der Arbeiten ist der, dass die Grundlage für Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen ei- nes Staatsschutzgesetzes geschaffen werden sollen. Hier lau- tet der grobe Zeitplan des Bundesrates: Im Juli dieses Jahres geht es in Vernehmlassung, und die Botschaft soll uns im No- vember 1991 vorgelegt werden. Was die Sicherheitsüberprü- fung des Bundespersonals betrifft, so ist eine Uebergangslö- sung auf Verordnungsstufe in Vorbereitung. Der formelle Er- lass soll noch dieses Jahr erfolgen.
Bei der Motion 4 geht es um die verschiedenen Geheim- schutzvereinbarungen. Es wurde ja verlangt, dass diese über- prüft und allenfalls revidiert werden sollen, und die Länderliste sollte veröffentlicht werden. Der Stand der Arbeiten hier: Als Folge der Reduktion der Klassifikationskriterien von vier auf zwei müssen alle diese Geheimschutzabkommen revidiert werden. Mehr als die Hälfte der Vertragsstaaten wurde über die bevorstehende Revision beziehungsweise Kündigung be- reits orientiert. Man hat gleichzeitig um eine Stellungnahme betreffend der Publikation gebeten. Antworten stehen zum grössten Teil noch aus. Die Puk hat ein Geheimschutzabkom- men speziell kritisiert. Hier müssen wir feststellen, dass es In- terpretationsschwierigkeiten gibt, die primär juristischer Art sind;die Abklärungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Die Motion 5 betreffend die Beziehung von P-26 zu ausländi- schen Organisationen wird durch die Puk EMD weiterbearbei- tet.
Zu den Postulaten: Bei denjenigen zum ausserordentlichen Nachrichtendienst schlägt das Parlament vor, eine Gesetzes- vorlage zu unterbreiten. Am 27. März 1991 hat der Bundesrat beschlossen, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, die die Schaf- fung eines umfassenden, leistungsfähigen strategischen Aus- landnachrichtendienstes prüft. In dieser Arbeitsgruppe sollen auch Experten beigezogen werden. Der Auftrag der Arbeits- gruppe ist definiert. Den Schlussbericht dieser Gruppe erwar- tet man auf Ende erstes Quartal 1992.
Postulat 4 betrifft die Tätigkeit der Una. Die Tätigkeit soll über- prüft werden, und vor allem sollen keine Informationen über Personen, Organisationen und Vorgänge im Inland beschafft werden. Hier will der Bundesrat eine umfassende Reorganisa- tion der Untergruppe Nachrichtendienst und Abwehr vorneh- men, und zwar gehen die Vorstellungen in Richtung Dreipha- senübung. In der ersten Phase soll die Ueberprüfung der Auf- gaben von Nachrichtendienst und Abwehr erfolgen - Termin 1991. In der zweiten Phase soll der Bericht der Arbeitsgruppe ausgewertet und die Eingliederung in den Stab der General- stabsdienste geprüft werden - Termin 1992. In der dritten Phase soll dann gegebenenfalls die Schaffung eines umfas-
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senden strategischen Auslandnachrichtendienstes geprüft werden -vorgesehener Termin 1993. Wenn das so abläuft, wie hier vorgeschlagen wird, dann bedeutet das auch das Aus für die Unterabteilung Nachrichtendienst und Abwehr in der heu- tigen Organisationsform.
In bezug auf das Postulat 6, Zusammenarbeit Bundesanwalt- schaft und Una, hat der Bundesrat am 17. April 1991 beschlos- sen, dass alle polizeilichen Staatsschutzfunktionen in einem Departement zusammengefasst werden sollen, nämlich im Justiz- und Polizeidepartement. Zurzeit wird zwischen Bun- despolizei und Abwehr an einer Vereinbarung gearbeitet, die eine koordinierte Erfüllung der Aufgaben der zivilen und der militärischen Abwehr wiederherstellen soll.
In Postulat 7, Zusammenarbeit mit benachbarten Nachrich- tendiensten, wird der Bundesrat eingeladen, diesen Aus- tausch von Nachrichten zu überprüfen. Ein Auftrag an den Stab der Gruppe für Generalstabsdienste ist erfolgt; der Be- richt soll Ende drittes Quartal dieses Jahres erfolgen.
Zur Empfehlung 4, die die Personenkarteien und Dossiers der Sektion MSD betrifft: Die Puk EMD hat empfohlen, diese Dos- siers zu vernichten. Der Stand ist heute folgender: Sämtliche Fichen, Dossiers und Nebenakten wurden am 25. Februar 1991 in der Kebag Emmenspitz in Zuchwil vollständig ver- brannt.
Empfehlung 8, gemäss der mehr als fünf Jahre alte Personen- daten bei der Zentralstelle EMD für Schutz und Sicherheit ebenfalls vernichtet werden sollen, wurde ebenfalls bereits er- füllt; am 21. März 1991 wurden sämtliche mehr als fünf Jahre alten Personendaten vernichtet.
Nun, wie soll es weitergehen? Wie sollen oder wollen wir wei- terarbeiten? Wir werden Ende September, Anfang Oktober ei- nen Bericht vorlegen, der dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeht. Anschliessend wollen wir diesen Bericht mit dem Bun- desrat besprechen. Er soll noch in der Novembersitzung der Geschäftsprüfungskommission vorgelegt und dem Parlament für die Dezembersession dieses Jahres zugestellt werden. So- weit die Nachkontrolle der Vorschläge der Puk EMD.
Zum zweiten Punkt, zu Koberio III: Davon spricht man schon seit Jahren. Das hat die GPK bewogen, einen Bericht über den Stand der Arbeiten zu verlangen. Wir bekamen zur Antwort, dass ein umfassender wissenschaftlicher Bericht, eine Studie, vorliege und dass es nun darum gehe, verschiedene Einzel- massnahmen zu realisieren; sechs davon seien in Realisation. Anderseits habe man auch Sorgen mit dem Bericht Kobe- rio III; der grosse Wurf werde nicht gelingen. Man könne nicht alle Versprechen an die Regionen einhalten, weil das ein Kind aus früheren, euphorischen Zeiten darstelle. Mit der «Ar- mee 95» und der damit verbundenen Reduktion von Personal und Krediten werde die Auslagerung von Arbeiten in die Re- gionen erschwert. Das EMD könne unter diesen Bedingungen nicht auch noch vermehrt gemeinwirtschaftliche Leistungen für die Regionen erbringen. Der Bericht, der vorliegt, ist eine wissenschaftliche Arbeit, die aber von der Zeit überholt wurde. Der Bundesrat stellt sich nun vor, dass ein neuer, konsistenter Bericht mit realisierbaren Einzellösungen ausgearbeitet wird. Das heisst für Koberio III: Die Arbeit kann von neuem begin- nen.
Zum dritten Punkt, zur Ausbildung in der Armee, insbesondere dem Instruktorenproblem: Auch darüber haben wir in diesem Hause schon verschiedentlich gesprochen. Das Instruktoren- korps der Armee leidet nach wie vor an einem Unterbestand. Zurzeit beträgt der Bestand 1700 Instruktoren, und der berech- nete Bedarf wäre 2040. Man habe einerseits keine Stellen, sagt man, und zum zweiten sei die Ausbildungskapazität für diese Instruktoren auf maximal 50 pro Jahr beschränkt. Man sagt uns, dass das nach wie vor ein schwieriges Problem sei; ande- rerseits solle man aber auch nicht dramatisieren, denn es seien doch gewisse Fortschritte erzielt worden in bezug auf die neue Instruktorenverordnung. Aber auch zahlenmässig habe das Instruktorenkorps seit 1975 um mehr als 300 Mann zugenommen. Massgebend sei nicht so sehr die Quantität, sondern insbesondere die Qualität.
Ein weiteres Problem betrifft den Kadernachwuchs in der Ar- mee. Die Armee leidet unter einem akuten Kaderproblem. Es gibt zu wenig qualifizierte Leute, die sich für eine militärische
Karriere zur Verfügung stellen, Hier wird von EMD-Seite her festgestellt, dass sich eben verschiedenes geändert habe, ins- besondere auch die Kooperation zwischen Wirtschaft und Ar- mee. Eine militärische Karriere sei im Privatleben oft hinderlich für die Karriere in der Privatwirtschaft, anderseits habe man auch Probleme mit der Kaderauslese. Hier kommen wir wieder an den Anfang zurück. Das Problem der Kaderauslese ist auch ein Problem des Instruktorenmangels. Wenn ein Instruktor für 3 bis 5 Kompanien zuständig ist und Qualifikationen erstellen muss, ist das einfach zuviel.
Die Meinung der Kommission ist eindeutig: Das Problem soll endlich gelöst werden. Das EMD soll die entsprechenden Stel- len für die notwendige Zahl Instruktoren schaffen; es soll aber diese Stellen innerhalb des EMD freispielen.
Zum vierten und letzten Punkt, zum Kriegsmaterialexport: Im vergangenen Jahr 1990 wurden 3674 Ausfuhrgesuche ge- stellt. 544 davon wurden dem Departement für auswärtige An- gelegenheiten zur Stellungnahme unterbreitet.
Abgelehnt wurden vom EMD ein, von der Verwaltung fünf Ge- suche, und fünf negative Vorbescheide wurden von der Ver- waltung erteilt. Der Bundesrat hat in dieser Periode nur drei Grundsatzentscheide gefällt.
Die GPK hat nach wie vor den Eindruck, den sie bereits im Be- richt über die Inspektion geäussert hat, dass sich der Bundes- rat diesem doch brisanten Geschäft zuwenig widmet und zu- viel der Verwaltung zum Entscheid überlässt.
Der Export von Kriegsmaterial erhielt im vergangenen Jahr noch eine besondere Brisanz durch den Golfkrieg. Zwei dieser erwähnten Grundsatzentscheide betrafen dann auch Länder der Golfregion bzw. die Türkei. Die GPK hat den Eindruck, dass sich der Bundesrat mit den Entscheiden in bezug auf die Lieferung von Kriegsmaterial an die Türkei unheimlich schwer getan hat. Erst am 17. Januar 1991 hat der Bundesrat den nach unserer Meinung richtigen Entscheid getroffen, indem er die Türkei zur Zone mit gefährlichen Spannungen erklärte und die erteilten Ausfuhrbewilligungen suspendierte. Noch am 14. November 1990 hatte er sich ausdrücklich für die Ausfuhr von Kriegsmaterial in die Türkei entschieden. Die GPK bekräf- tigt nach wie vor ihre Haltung, dass allein schon die Men- schenrechtssituation in der Türkei gemäss Artikel 11 Absatz 2 des Kriegsmaterialgesetzes Ausfuhrbewilligungen nicht ge- stattet.
Im übrigen ist die GPK der Auffassung, dass die Ausfuhr von chemischen Substanzen total verboten werden sollte. Sie ver- weist im übrigen auf ihr Postulat betreffend die Vermittlung von Kriegsmaterial. Hier ist sie der Meinung, dass Handlungsbe- darf dringend gegeben sei. Wir erwarten, dass sich die einge- setzte Arbeitsgruppe auch mit dieser Frage intensiv beschäf- tigt und der Bundesrat dem Parlament bald die notwendigen Anträge unterbreiten wird.
Bundesrat Villiger: Ich möchte vorab Herrn Rolf Seiler für seine objektive und informative Berichterstattung danken. Ich habe seinen Bemerkungen zur Aufarbeitung der Puk- Beschlüsse in meinem Departement nichts beizufügen. Ich möchte ihm danken, dass er unseren guten Willen anerkannt hat. Ich darf Ihnen nur sagen, dass wir alles daransetzen, die aufgeworfenen Probleme möglichst rasch, aber auch mög- lichst solide und seriös zu lösen.
Vielleicht zwei, drei Bemerkungen zu den anderen Fragen. Zur Frage Koberio III: Herr Nationalrat Rolf Seiler hat gesagt, die Arbeit könne von neuem beginnen. So ist es eigentlich nicht; mein Anliegen ist, dass nun aus den grossen wissenschaftli- chen Würfen und interessanten Grundlagenstudien Elemente herausdestilliert werden, die wirklich realisierbar sind, d. h. es geht jetzt um Franken und Rappen, um konkrete Massnah- men. Es ist richtig, dass Koberio etwas schwieriger geworden ist, seit wir in vielen Bereichen abbauen müssen, weil wir die fi- nanziellen Mittel nicht mehr haben, um alles zu realisieren, was wir früher erhofft hatten. Die Projektleitung Koberio leistet weiterhin wertvolle Planungsarbeit. Wir probieren jetzt - Herr Rolf Seiler hat es angetönt - einige Dinge in die Realisierungs- phase überzuführen. Ich kann Ihnen nur zwei, drei Beispiele nennen, damit Sie sehen, in welcher Richtung es geht: Wir wollen z. B. für das EMD in den Regionen einen einheitlichen
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Ansprechpartner für die Region schaffen, der intern im EMD al- les koordiniert. Das ist nicht ganz einfach, weil sehr viele di- verse Bereiche des EMD zuständig sein können. Wir wollen z. B. die Holzversorgung der Armee teilweise reprivatisieren und das Holz ausschliesslich aus Koberio-Regionen beschaf- fen. Wir werden überprüfen, ob und wie die Schussgeldent- schädigungen erhöht werden sollen, wir denken an Pauschal- entschädigungen zur Benützung von Stellungsräumen usw. Wir möchten prüfen, ob die Telematik eingesetzt werden kann zur Schaffung von Arbeitsplätzen in den Randregionen usw. Aber bei Koberio geht es nicht mehr um einen Ausbau der Re- gionalpolitik; Koberio ist der Versuch, die Konsequenzen der Restrukturierung für die Randregionen möglichst klein zu hal- ten. Koberio ist in diesem Sinne nicht ein Grossprojekt, das mit einem Schlag alle Probleme löst, aber es ist eine Denkweise, etwas, das uns immer wieder veranlasst, bei unseren Mass- nahmen mitzuberücksichtigen, welches die Folgen für die Randregionen sein könnten. Soviel zu Koberio.
Zur Instruktorenfrage: Sie liegt uns natürlich sehr am Herzen. Der Bestand an Instruktoren hat aber - das muss man doch auch einmal sagen - von 1973 bis 1990 um nicht weniger als 20 Prozent zugenommen. Das ist ein Zuwachs von 300 Stel- len. Aber das Loch ist nicht kleiner geworden. Es ist aber nicht wahr, dass man nichts getan hat. 100 Stellen hat das Parla- ment in dieser Zeit bewilligt, 200 Stellen sind durch departe- mentsinterne Umlagerungen geschaffen worden. Die Diskre- panz blieb bestehen, weil erstens die Ausbildung der Instruk- toren verlängert und intensiviert worden ist und weil zweitens die steigende Technisierung der Armee und auch die steigen- den Ausbildungsanforderungen mehr Instruktoren verlangen. Die Reformen, die wir vorhaben, z. B. bei der Unteroffiziersaus- bildung oder beim Abverdienen, alles das braucht wieder mehr Instruktoren, so dass der Bedarf in den nächsten Jahren gross sein wird.
Es wäre einfach, diese Stellen intern freizuspielen, wenn wir unseren Stellenbestand in den nächsten Jahren halten könn- ten. Nun ist aber das EMD ein bisschen das Gefäss geworden, aus dem man alles holt, was andere expandieren, weil wir eben etwas redimensionieren müssen. Daraus folgt, dass wir wahrscheinlich an den Bundesstellenpool Stellen abzugeben haben. Je nachdem, wie hoch die Abgabe ausfällt, zu der man uns zwingt, wird es schwieriger oder weniger schwierig, Stel- len freizuspielen. Aber wir möchten versuchen, beispielsweise durch Anrechnung von Stellen in den Rüstungsbetrieben et- was auf die Instruktoren umzulagern. Das ist unabdingbar nö- tig, wenn wir die Probleme lösen wollen.
Es ist schwieriger geworden, beispielsweise Einheitskom- mandanten zu gewinnen, weil ihr Abverdienen in die schwie- rigste Zeit ihrer Berufskarriere fällt. Hier haben wir vor, z. B. das Abverdienen signifikant zu verkürzen. Wir möchten auch die Gesamtdienstzeit für Unteroffiziere verkürzen usw. Wir sind also daran, diese Probleme aktiv anzupacken, und es liegen Modelle vor, die vielversprechend sind. Aber alle diese Model- le brauchen wieder Instruktoren, weil das, was an Abverdien- zeit fehlt, natürlich irgendwo ersetzt werden muss.
Wir möchten auch die Ausbilder der Miliz vermehrt in der mili- tärischen Ausbildung einsetzen. Daraus entsteht ein Paket, mit dem wir hoffen, doch einen Schritt nach vorne machen zu können.
Ich komme zum letzten Problem, das auch mir zu schaffen macht: zur Kriegsmaterialausfuhr. Ganz klar: Der Golfkonflikt hat das Problem aufleben lassen, und zwar zu Recht. Er hat nämlich gezeigt, dass ein Problem besteht, das international gelöst werden muss, aber es handelt sich nicht um ein Schwei- zer Waffenausfuhrproblem. Unser Beitrag zum Golfkonflikt ist schlicht zu vernachlässigen. Wir haben den Irak seit Jahrzehn- ten nicht mehr beliefert. Wenn jemand einen Schweizer Skan- dal aus dem Golfkonflikt macht, ist das nicht in Ordnung. Aber es ist nötig, dass sich die internationale Staatenwelt Ueberle- gungen macht, beispielsweise zur Proliferation von Massen- vernichtungswaffen, von Technologie für Massenvernich- tungswaffen und für ballistische Trägerraketentechnologie. Hier werden wir Pionierarbeit leisten, indem wir möglichst bald ein Gesetz für die Schweiz unterbreiten wollen (Deutschland hat schon eines). Mit diesem Gesetz können wir auch vermei-
den, dass die Schweiz als Umgehungsland für andere Länder mit solchen Vorschriften benutzt werden kann. Das ist schon sehr weit gediehen.
Bei der normalen Waffenausfuhr hat Ihr Sektionspräsident dar- auf hingewiesen, dass eine Arbeitsgruppe daran ist, das Pro- blem zu prüfen. Sobald wir hier klarer sehen, werden wir Ihnen aufgrund der Postulate, die Sie uns überwiesen haben, Be- richt erstatten. Wir würden selbstverständlich auch bei interna- tionalen Bestrebungen mitmachen, sofern dies nötig würde. Ihr Sektionspräsident sagte, der Bundesrat würde sich zuwe- nig damit befassen und zuviel der Verwaltung überlassen. Ich muss diesen Vorwurf zurückweisen. Der Bundesrat hat sich gerade in der schwierigen Zeit der Golfkrise sehr intensiv mit diesen Fragen befasst; es waren sehr komplizierte Fragen, und zwar weil sich Neutralitätsrecht und Waffenausfuhrgesetz- gebung überlagert haben. Je nach Umständen war das eine oder das andere für einen Entscheid relevant. Wir sind uns be- wusst, dass vor allem die Frage der Türkei sehr schwierig ist. In der Türkei war nicht das Neutralitätsrecht relevant, weil die Tür- kei nicht in den Krieg miteinbezogen war wie die anderen Golf- staaten oder die Alliierten; es ging vielmehr um das Waffen- ausfuhrgesetz, wo das Problem der Menschenrechte vom Problem der Spannung durch die Nähe zum Konfliktherd überlagert wurde. In bezug auf die Menschenrechte ist der Bundesrat einige Male zum Schluss gekommen, dass der Er- messensspielraum es nach wie vor zulässt, die Türkei zu belie- fern, dass das Problem aber nicht bagatellisiert werden darf, dass sich die Situation in der Türkei im Laufe der Jahre verbes- sert hat und der Wille zu Verbesserungen vorhanden ist. Aber man ist noch lange nicht da, wo man sein sollte. Herr Felber hat das auch bei seinem Besuch in der Türkei deutlich gesagt. Als alliierte Flugzeuge aus Incirlik starteten, war jedoch völlig klar, dass das ein Spannungsgebiet im Sinne der kriegeri- schen Auseinandersetzung ist. Ueber die Situation jetzt nach dem Waffenstillstand wird der Bundesrat gelegentlich beraten müssen. Bei diesen delikaten Problemen ist sehr viel gegen- einander abzuwägen; der Bundesrat macht es sich nicht leicht. Es geht auch um Entscheide, die auch mir persönlich alles andere als leichtfallen.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Seite 85 der Beilage zum Bericht Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires
selon la page 82 de l'annexe du rapport
Angenommen - Adopté
Finanzdepartement - Département des finances
M. Borel, rapporteur: Les minorités linguistiques sont sous- représentées dans l'administration fédérale: après une étude attentive du dossier, votre commission a dû à nouveau faire ce constat. Elle a dû admettre, en outre, premièrement que les di- rectives décidées en 1983 par le Conseil fédéral ont été sans effet et que la situation s'est au contraire aggravée pendant cette période; deuxièmement, que cette sous-représentation est contraire aux intérêts généraux de la Confédération et que l'on aurait tort de la considérer comme un problème se- condaire. C'est pourquoi la Commission de gestion propose au Conseil fédéral de prendre un certain nombre de mesures sur lesquelles je reviendrai.
Examinons tout d'abord les faits. La Suisse italienne repré- sente 9 pour cent de la population. Les fonctionnaires de l'ad- ministration fédérale de langue italienne ne sont que 5 pour cent. Pour la Suisse romande, les chiffres sont les suivants: population, 20 pour cent; fonctionnaires, 15 pour cent. Cela donne la surreprésentation germanophone suivante: popula- tion, 71 pour cent; fonctionnaires de l'administration fédérale, 80 pour cent.
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Deux circonstances aggravent ce constat. Un certain nombre de postes nouveaux ont été créés ces dernières années, pour lesquels la proportion de germanophones est de 85 pour cent, et la situation leur est encore plus favorable en ce qui concerne les nominations au lieu de service de Berne. En- suite, le Conseil fédéral a donné des instructions pour que les directions des offices soient bilingues - par direction, on en- tend le directeur, son remplaçant ou un sous-directeur, et l'un d'entre eux devrait être latin. Or, à l'heure actuelle, la moitié des offices seulement ont une direction bilingue.
Si rien n'est entrepris, la situation ne peut qu'empirer. J'en veux pour preuve par exemple qu'en 1986/1987 le Conseil fé- déral a nommé 389 personnes après mise au concours, et pour 142 de ces nominations, soit près de la moitié, il n'avait aucun choix car seuls des Alémaniques avaient postulé.
Les faits sont là. Il y a une insatisfaction au premier degré, que j'illustrerai par deux revendications que l'on entend couram- ment. Lorsqu'un citoyen, une administration communale ou un canton souhaite entrer en contact avec l'administration fé- dérale, il n'est pas rare que l'office concerné manque d'un interlocuteur à la fois compétent pour le dossier et sachant suf- fisamment le français ou l'italien pour s'entretenir dans l'une de ces langues avec le correspondant. Cela nuit aux rapports entre l'administration et la Suisse romande et méridionale. En- suite, on entend souvent dire que les Latins paient proportion- nellement autant d'impôts que les Alémaniques et qu'ils s'at- tendent à ce que les deniers publics ne soient pas gérés sous une influence excessive des Alémaniques.
Ces motifs d'insatisfaction sont réels, mais ils ne suffiraient peut-être pas à eux seuls à justifier une intervention ferme. Le problème est en fait beaucoup plus profond. Dans de nom- breux secteurs où la Confédération est active, l'absence de La- tins a les conséquences suivantes. Au niveau de l'élaboration des concepts, tout comme au niveau de l'élaboration de pro- jets concrets, trop souvent cela se fait sans collaboration avec les Latins. Enfin, il faut parler de l'information. Les textes sont évidemment traduits - souvent mal et en dernière minute - en français et en italien. Cependant, les nombreux ratages, où la Suisse latine a mal accepté certains projets du Conseil fédéral, sont dus en bonne partie à une information conçue par des Alémaniques pour des Alémaniques.
Prenons le dernier «loupion» du Conseil fédéral, la limitation de vitesse sur les autoroutes, seule - j'insiste sur l'adjectif - mesure anti-smog estival envisagée. Bien reçue par les mé- dias alémaniques, mais mal reçue en Suisse romande. Que l'on ne vienne pas dire, comme je l'ai entendu trop souvent, que les médias n'ont pas joué le jeu. Nous ne sommes pas dans un pays où lesdits médias sont chargés de faire avaler au bon peuple une bouillie fédérale qui lui déplaît. La réaction des médias correspond à la réaction d'une large majorité de la po- pulation. Certains d'entre nous en tout cas se sont battus pour faire passer le 80/120, il y a quelque temps. Qu'avons-nous déclaré à cette occasion? 80/120 sont des limites appelées à durer, qu'il fallait ensuite du temps pour que ces limites soient respectées par tous et partout et que c'est cela qui était impor- tant, plus que de modifier en tout temps les limites de vitesse. Nous avons aussi affirmé que les mesures écologiques ne de- vaient pas toucher uniquement la voiture, que des mesures complémentaires seraient prises, touchant les autres facteurs de pollution. Nous devons constater que le Conseil fédéral veut ignorer ce que les citoyens ont entendu comme discours à cette époque, ignorer ce que nous avons dit.
Ce ne sont pas seulement les citoyens romands en général qui se sentent floués. Nous qui avons loyalement défendu la politique du Conseil fédéral, nous nous sentons floués que l'on ne tienne aucun compte du langage que nous avons em- ployé pour soutenir - je dis bien soutenir - la politique de pro- tection de l'environnement du Conseil fédéral. Il n'est pas vrai que les Romands sont moins écologiques que les Alémani- ques. Je suis souvent découragé - de nombreux autres défen- seurs de l'environnement également - par la maladresse du Conseil fédéral en la matière. Les mesures ne sont pas pen- sées pour nous; elles ne nous sont pas expliquées dans notre langage; c'est pourquoi nous avons peut-être parfois de la peine à les comprendre. Le fait qu'au plus haut niveau elles
soient défendues par un porte-parole de langue latine, à l'évi- dence ne suffit pas.
Mais quittons l'écologie qui n'est qu'un exemple. De nom- breuses mesures de la Confédération sont mal admises ou mal comprises en Romandie et au Tessin. Il ne suffit pas, chers Confédérés, de dire: «Die cheibe Welsche verschtönd wieder nüt!» - «Ces sacrés Welsche ne comprennent de nou- veau rien». Le bon moyen, le seul moyen, j'en suis persuadé - la Commission de gestion me suit en la matière - est de renforcer la présence latine au sein de l'administration fédé- rale.
Quelles mesures prendre et dans quel cadre? Votre commis- sion a résumé ses conclusions dans une lettre au Conseil fé- déral dont l'objectif est double: faire partager au Conseil fédé- ral notre analyse, notre souci et y remédier avec des mesures à la fois amples et durables; prendre ensuite position de ma- nière positive, nous l'espérons, sur toute une série de mesures concrètes. Il n'y a pas lieu d'entrer aujourd'hui dans le détail de nos propositions, car cette lettre vient d'être envoyée et nous souhaitons une réponse circonstanciée; nous ne vou- lons pas d'une réponse hâtive du Conseil fédéral aujourd'hui. Nous préférons lui donner le temps de retrousser ses man- ches.
Passons donc sur les détails, mais situons le cadre. Je relève- rai les points suivants: nous devons convaincre des femmes, des hommes de langue italienne ou française de venir travail- ler à Berne. Nous devons savoir que ce ne sont pas des indivi- dus qu'il s'agit de convaincre mais des familles. Des maris, des épouses, des enfants devront être intégrés dans la ville fé- dérale. Les structures d'accueil doivent être améliorées pour les Romands. Comme pour les Tessinois, il n'existe quasi- ment rien, il faudra envisager enfin quelque chose les concer- nant. Je sais d'ailleurs que la délégation tessinoise aux Cham- bres travaille à des propositions, et je m'en réjouis.
Le Conseil fédéral a édicté des directives en 1983. Il n'y a rien à reprocher à ces directives, sauf une chose, mais essentielle: elles ne sont pas appliquées. C'est l'organisation de notre or- dre du jour qui me fait intervenir maintenant. Mais le problème ne réside guère à l'office du personnel qui relève de votre dé- partement, Monsieur le Conseiller fédéral. Le problème se si- tue dans chacun des sept départements. Les chefs du person- nel dans les départements ne s'en préoccupent pas assez, pour ne pas dire ne s'en préoccupent pas du tout. La section DFF de votre commission les entendra encore cette année. Les directions des offices ne prennent pas la question au sé- rieux. Mais comment s'en étonner, si la moitié des directions de ces offices - je l'ai souligné - n'est pas bilingue?
Je relèverai un dernier aspect du problème. Pour avoir envie de travailler au service de la Confédération, ou d'y rester, une femme ou un homme, parlant français ou italien, doit pouvoir compter sur trois conditions: premièrement, il doit être possi- ble de se perfectionner en langue allemande en cours d'em- ploi et les fonctionnaires de langue allemande devraient faire des efforts symétriques. Deuxièmement, il doit être possible de travailler et tout particulièrement de rédiger dans sa langue maternelle et ne pas être surchargé de travaux de traduction, faute de traducteurs professionnels. Troisièmement, le travail fait en langue italienne ou française doit être reconnu, mieux reconnu que jusqu'ici, au sein de la hiérarchie de l'administra- tion fédérale.
Le Conseil fédéral, en réponse à un postulat de M. Delamuraz qui, nous le souhaitons, se chargera également du dossier en tant que ministre, a eu il y a dix ans environ de bonnes idées. Nous attendons maintenant de lui qu'il passe à la phase de la réalisation concrète de ces principes. La Commission de ges- tion dépose ce dossier sur sa table et attend avec intérêt sa ré- ponse pour cet automne.
Bundesrat Stich: Das Thema der Vertretung der sprachlichen Minderheiten ist ein Thema, das im Parlament immer wieder zur Diskussion kommt. Es beschäftigt aber auch den Bundes- rat immer wieder. Wir haben Ihren Brief mit den Vorschlägen erhalten. Ich bedanke mich dafür. Sie haben uns Zeit gegeben bis 9. September, um zu antworten. Wir werden es sehr sorg- fältig prüfen und Ihnen die Antwort schriftlich zustellen.
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Die Ideen, die Sie entwickeln, sind im einzelnen sicher pru- fenswert. Von mir aus gesehen müssen wir aber versuchen, et- 1 was weiter zu kommen, als nur Weisungen zu erlassen. Denn Weisungen, Sie haben selber darauf hingewiesen, werden ge- legentlich vergessen, nicht angewendet, und wir erreichen dann nichts. Heute gibt es in dieser Hinsicht eine Führungs- aufgabe, und zwar indem man immer wieder und bei jeder An- stellung prüft, ob es Bewerber und Bewerberinnen einer ande- ren Sprache (französisch, italienisch) gibt, die den deutsch- schweizerischen Bewerbungen ebenbürtig sind. In diesem Fall ist ganz selbstverständlich, dass wir eine solche Bewer- bung vorziehen. Aber es setzt natürlich voraus, dass man sich bei jeder Anstellung immer wieder nach den Namen und den Bewerbungen erkundigt, die eingegangen sind. Das ähnliche Problem haben wir auch noch woanders: Hier geht es um keine Minderheit, sondern eine Mehrheit, allerdings ist es in der Verwaltung wieder eine Minderheit: die Frauen. Auch dort ist es selbstverständlich, dass Weisungen allein nicht genü- gen, sondern dass man im Einzelfall immer wieder überprüft, ob nicht eine Frau mindestens gleich gut qualifiziert ist. Nur wenn man die Führungskräfte auf allen Stufen dazu bringt, diese Ueberlegungen in ihr Denken einzubeziehen, sich des- sen bewusst zu sein, haben wir wahrscheinlich eine Chance, hier etwas zu ändern. Deshalb bin ich auch immer wieder dankbar, wenn Sie auf diese Fragen hinweisen.
Wenn man die Vertretung in verschiedenen Bereichen der Bundesverwaltung anschaut, ist etwas erstaunlich: Wir haben insgesamt 77,3 Prozent Deutschschweizer. Wenn Sie die Zoll- verwaltung ansehen, sind dort die Deutschschweizer nur zu 60 Prozent vertreten. Von den.französisch Sprechenden ha- ben wir im Durchschnitt in der Bundesverwaltung 15,7 Pro- zent, in der Zollverwaltung sind es 22,9 Prozent. Bei den italie- nisch Sprechenden haben wir 4,8 Prozent, in der Zollverwal- tung 15,8 Prozent. Interessanterweise sind auch bei PTT und SBB die Anteile der sprachlichen Minderheiten bedeutend grösser. Was könnte man daraus für einen Schluss ziehen? Zweifellos spielt der Arbeitsort eine grosse Rolle, es hat bei- spielsweise jemand die Möglichkeit, in seinem Sprachgebiet selber zu arbeiten. Das spielt eine sehr grosse Rolle. Es dürfte zudem richtig sein, in der Frage der Dezentralisierung einen Schritt weiter zu gehen; wir sollten mindestens die Aemter, die wir verlegen können, an die Sprachgrenze oder in ein anderes Sprachgebiet verlegen. Sie haben die entsprechende Bot- schaft ja bekommen. Sie können gelegentlich darüber ent- scheiden. Ich hoffe zuversichtlich, dass Sie hier die Konse- quenzen ebenfalls ziehen und tatsächlich mithelfen.
Man kann auch feststellen, dass die Zollverwaltung in der Eid- genossenschaft ganz offensichtlich eine staatspolitische Funktion hat - neben ihren wichtigen Aufgaben, die sie sonst erfüllt - nämlich als Basis für eine bessere Rekrutierung der Minderheiten zu dienen und die Verbindung zwischen den ver- schiedenen Landesteilen zu verstärken. Das ist zweifellos ein besonderer Vorteil, weil die Zollverwaltung an der Grenze des ganzen Landes vertreten ist.
Ich kann Ihnen also versichern, dass wir Ihr Anliegen ernst nehmen, dass wir versuchen, das zu tun, was möglich ist. Diese Gedanken müssen den Führungskräften anlässlich von Führungskursen immer wieder nahegebracht werden, damit sie sich bewusst werden, dass sie in dieser Hinsicht eine Füh- rungsaufgabe zu erfüllen haben.
Genehmigt - Approuvé .
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstosse gemäss Seite 86 der Beilage zum Bericht Proposition du Conseil fédéral
Classer les interventions parlementaires selon la page 82 de l'annexe du rapport
Angenommen - Adopté
Volkswirtschaftsdepartement Département de l'économie publique
Frau Fankhauser, Berichterstatterin: Wir hatten im Vorfeld des Golfkrieges einen Handelsboykott gegen den Irak beschlos- sen. Es wurde festgestellt, dass die beschlossenen Massnah- men gut gegriffen haben. Einige Ausnahmen betreffend phar- mazeutische Produkte sind bewilligt worden. Laut Bawi ist aber die Aufdeckung von Umgehungsgeschäften nur in Ein- zelfällen möglich. Zudem hat das Bawi keine Möglichkeit, pro- phylaktisch den schweizerischen Firmen Empfehlungen be- treffend Nichtexport von Waren zu geben. Es gibt keine Mög- lichkeit, Lieferungen, die nicht das Kriegsmaterialgesetz be- treffen, zu stoppen, es sei denn, man wende Artikel 102 BVan, nämlich die Wahrung der Interessen der Eidgenossenschaft nach aussen. Das war im Fall des Handelsboykottes gegen den Irak so.
Eine neue gesetzliche Grundlage soll jetzt Abhilfe schaffen. Ein Gesetz über die Nichtverbreitung von Ausrüstungen für ABC-Waffen und ABC-Raketen ist in Vorbereitung. Der Ent- wurf ist für das Jahr 1992, eventuell 1993 angesagt. Bis dahin soll eine Uebergangsverordnung des Bundesrates gelten. Dieser Entwurf wurde für Juni 1991 angekündigt. Zudem wird überprüft, ob die Kontrolle nicht multilateral und mit anderen Ländern harmonisiert durchgeführt werden könnte. Nötig ist vor allem - darin sind wir uns wohl alle sehr einig - ein Instru- ment, welches bereits bei Verdacht ein Einschreiten ermög- licht.
Zu einem anderen Thema. Ich möchte kurz auf die berühm- ten Gen-Kartoffeln von Changins eingehen. Diese Kartoffel hat uns im Frühjahr sehr beschäftigt. Wir werden sicher noch viel mehr von dieser Kartoffel hören, weil ein besorgter Mit- bürger wegen der Bewilligung des Freisetzungsversuches Strafklage gegen den Bundesrat eingereicht hat. Das Bun- desamt für Landwirtschaft hat bestätigt, dass die gesetzli- chen Grundlagen für solche Bewilligungen fehlten und dass die Kompetenzen unklar seien. Die Bewilligung wurde aber gestützt auf Expertenberichte wie Kobago und Kommission für biologische Sicherheit erteilt. Die GPK hofft auf einen bal- digen Erlass von entsprechenden gesetzlichen Grundlagen. Wer beispielsweise am Patentgesetz mitgearbeitet hat, weiss um die Notwendigkeit gesetzlicher Grundlagen in diesem Bereich.
Dann habe ich noch eine Bemerkung im Vorfeld des 14. Juni; sie dürfte besonders die Frauen, aber auch die Männer inter- essieren. Eine besondere Berichterstattung zur Sache der Frau gehört heute unbedingt auf die Tagesordnung. Bezüg- lich der Bildungsoffensive haben wir Interessantes vernom- men: Die vom Rat beschlossene Bildungsoffensive sei voll im Gange - das ist nichts Aussergewöhnliches; wohl aber, dass es an Projekten für Frauen fehle! Der Direktor des Biga gab zu verstehen, dass es für die sogenannte Integration der Frau im Berufsleben besser wäre, wenn die Frauen nie ganz aus dem Erwerbsleben aussteigen würden. Dazu fehle aber, so Herr Hug, die Infrastruktur wie Tagesschulen und Kindertagesstät ten sowie Teilzeitstellen auch für Männer! Und - das sagte nicht Herr Hug, das sage ich - es fehlt vielleicht auch ein wenig - oder auch mehr - am Willen der Männer.
Zum Tierschutz: Herr Bundesrat, wir haben bereits letztes Jahr gemahnt, weil der Vollzug des Tierschutzgesetzes auf sich warten lässt. Wir haben dazu Eingaben bekommen. Wir blei- ben am Ball und werden uns darum kümmern, dass das Ganze so läuft, wie es laufen sollte.
Zum Schluss ein Lob für den Bundesrat: Es geht um das CIM, die computerisierte Förderung der Produktion im weitesten Sinn. Entgegen der Falschmeldung in einer Wochenzeitung haben wir gehört, die Projekte seien gut angelaufen; es ver- laufe alles erwartungsgemäss, zum Teil sogar über die Lan- desgrenzen hinweg. Zurzeit laufen über 70 CIM-Projekte, da- von mehr als 40 Prozent grenzüberschreitend im europäi- schen Raum. Die HTL partizipieren im Bereich der neuen Pro- duktionstechnologie mit 20 bis 25 Prozent. Das fanden wir er- freulich, und so kann ich meine Berichterstattung mit ein we- nig Lob für den Bundesrat abschliessen.
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Neuenschwander: Im Namen der GPK, Sektion Landwirt- schaft und Veterinärwesen, spreche ich zu den Schwierigkei- ten beim Vollzug des Tierschutzgesetzes.
Die vor knapp zehn Jahren in Kraft getretene Tierschutzge- setzgebung hat in vielen Bereichen, namentlich im Bereich Tierversuche, bei den Versuchstierhaltungen, Wildtierhaltun- gen und Nutztierhaltungen Wirkung gezeigt.
Aber beim Vollzug kam es auch zu Schwierigkeiten. Das Bun- desamt für Veterinärwesen wird anlässlich einer Pressekonfe- renz «Zehn Jahre Tierschutzgesetz» am 27. Juni eine Bilanz ziehen.
Es gibt grundsätzliche Ueberlegungen: Die seit dem 1. Juli 1981 gemachten Erfahrungen haben gezeigt, dass einzelne Vorschriften der Tierschutzverordnung geändert werden müs- sen, weil sie entweder der übergeordneten Forderung nach ei- ner tiergerechten Haltung zu wenig nachkommen oder sich - gemessen an ihrem tierschutzmässigen Gehalt - als finanziell nicht tragbar erwiesen haben, indem sie zwar sehr hohe Ko- sten verursachen, aber die Situation der Tiere nur geringfügig verbessern.
Der Bundesrat hat in seiner Beantwortung der Interpellation von Nationalrat Bürgi am 10. Dezember 1990 deutlich ge- macht, dass weitgehende Lockerungen der Tierschutzvor- schriften heute nicht in Frage kommen können, dass aber Stu- fen- und Alpbetriebe sowie auslaufende Betriebe voraussicht- lich mit einer beweglichen Haltung der Vollzugsbehörden rechnen können. Die offenbar auch vom Bundesrat für ge- wisse Fälle als notwendig erachtete Vollzugsflexibilität ist wohl so zu verstehen, dass bestimmte Vorschriften der Tierschutz- verordnung ausnahmsweise weniger streng gehandhabt wer- den sollen. Hier möchte ich Herrn Bundesrat Delamuraz fra- gen: Wieweit sind die Vorbereitungen für die erste Revision der Tierschutzverordnung getroffen worden? Soviel ich weiss, ist noch ein Vernehmlassungsverfahren im Gange. In Frage kommt zum Teil der Verzicht auf bauliche Anpassungen. Ge- nerelle Fristverlängerungen im Rahmen der Tierschutzverord- nung werden aber abgelehnt. Krasse Mängel sind sofort zu beheben. Alle Verbesserungen im zumutbaren Rahmen sind raschmöglichst vorzunehmen.
Bei der seinerzeitigen Gesetzesberatung hat der Bundesrat versichert, man wolle mit dem neuen Gesetz nicht etwa einen eidgenössischen Stallvogt einführen. Nach Artikel 34 des Tier- schutzgesetzes haben denn auch die Vollzugsorgane nur im Rahmen des zutreffenden Prozessrechtes Zutritt zu den Räu- men, Einrichtungen, Fahrzeugen, Gegenständen und Tieren. Dabei haben sie die Eigenschaft von Beamten der gerichtli- chen Polizei.
Was die Aktivitäten von Dr. Kessler, Tuttwil/Thurgau, als Präsi- dent des Vereins gegen Tierfabriken anbelangt, ist festzustel- len, dass er sich für die strikte Einhaltung der geltenden Vor- schriften der Tierschutzgesetzgebung einsetzt. Durch Anzei- gen gegen Tierhalter, Beschwerden an kantonale und eidge- nössische Behörden, in letzter Zeit auch durch Anzeigen und Beschwerden gegen Kantons- und Bundesbeamte wegen an- geblicher Nichterfüllung der Amtspflichten im Bereiche Tier- schutz setzt er sich für den Vollzug durch die Kantone und die Durchsetzung der Vorschriften durch den Bund ein.
Nebst zahlreichen Anzeigen gegen einzelne Tierhalter sind Beschwerden oder Anzeigen gegen Kantonstierärzte in St. Gallen und Zug, gegen Beamte des Bundesamts für Land- wirtschaft, des Bundesamtes für Veterinärwesen, gegen den Chef EVD und gegen den gesamten Bundesrat erfolgt.
Die Anliegen von Dr. Kessler sind in manchen Fällen begrün- det, aber das brüske Vorgehen gegen Tierhalter und Beamte, einschliesslich Rücktrittsaufforderungen oder Anzeige vor Bundesgericht gegen den Gesamtbundesrat, sowie die häu- fig übliche Praxis, Anzeigen sofort der Presse mitzuteilen, er- scheinen mir jedoch der Sache wenig dienlich und zum Teil kontraproduktiv zu sein, weil sich bei Tierhaltern eine starke Opposition aufgebaut hat.
Eine persönliche Bemerkung: Mir sind die Einstellung des Menschen zum Umgang mit Tieren und damit auch das Wohlbefinden der Tiere wichtiger als Gesetze und Verord- nungen.
Zum Schluss danke ich der Petitionskommission, dass sie mit
Bericht 21.2011 einstimmig beantragt, der Strafanzeige des Vereins der Tierfabriken gegen den Bundesrat keine Folge zu geben.
Nussbaumer: Der Geschäftsbericht des Bundesamtes für Landwirtschaft ist aufschlussreich bezüglich der gemachten und der verschwiegenen Berichterstattung.
Es steht nichts im Bericht über die wichtigen Aenderungen der Verordnung zum Milchwirtschaftsbeschluss. So wurden am 1. November 1989 und am 27. Juni 1990 die Verordnungen über die landwirtschaftlichen Begriffe und über die Milchkon- tingentierung geändert. Nebst der Möglichkeit, zwei landwirt- schaftliche Betriebe zu einer Betriebsgemeinschaft zusam- menzulegen, sind neu auch Betriebszweiggemeinschaften vorgesehen. Damit ja keine Uebersetzungsfehler passieren, nenne ich die französische Bezeichnung der Betriebszweig- gemeinschaften. Sie heissen «communautés partielles d'ex- ploitation». Ich begrüsse die Möglichkeit, dass Betriebsge- meinschaften gegründet werden können. Diese «communau- tés partielles d'exploitation», diese Betriebszweiggemein- schaften, bestehen darin, dass die beiden Betriebe die Milch- produktion zusammenlegen können, sonst aber unabhängig bleiben. Sie brauchen nicht einmal Buch zu führen. Meistens wird der abgebende Partner einem Nebenerwerb nachgehen. In der Praxis führt diese neue Möglichkeit zu verschiedensten Umgehungsmöglichkeiten, die nicht kontrollierbar sind und die wahrscheinlich auch beim Erlass dieser Verordnung zuwe- nig in den Querbezug zum Pachtrecht und zu andern landwirt- schaftlichen Gesetzen gestellt worden sind. Welches sind die grössten Mängel? (Ich weiss nicht, ob mir der Bundesrat Ant- wort geben kann, wenn er Privatgespräche führt. Es ist wirklich ein Thema, wo Sie zuhören sollten, Herr Bundesrat.)
Die Abgabe der Milchkontingente erfolgt privatrechtlich ge- gen eine Jahresentschädigung von 10 bis 30 Rappen pro Li- ter. Das ist privatrechtlich geregelt. Da sagt man, das interes- siere die Oeffentlichkeit überhaupt nicht. Wenn das aber Schule macht, dann erhalten jene, die die Landwirtschaft ver- lassen, eine «Sofarente». Die andern, die in der Landwirtschaft bleiben, müssen nachher vom Milchpreis 10 bis 30 Rappen pro Liter Jahrespachtzins abgeben. Der abgebende Betrieb hält dann vielleicht noch fünf Grossvieheinheiten, damit er die Tierhalterbeiträge noch bekommt. Er wird auf seinen Ackerflä- chen Anbauprämienkulturen säen, damit er auch dort nichts verliert, und das nicht benötigte Grünland wird sein Partner be- wirtschaften. Das landwirtschaftliche Pachtrecht wird durch diese Verordnung mehrfach verletzt. Der ordentliche Bewirt- schaftungsrayon von 10 km ist immer viel kleiner als 10 km Di- stanz nach Artikel 4 der Verordnung über die Milchwirtschaft. Das Pachtrecht wird hier durchbrochen.
Wird einer der beiden Betriebe endgültig aufgegeben, kann nicht kontrolliert werden, ob der andere hernach eine über- durchschnittlich gute Existenz (gemäss Pachtrecht) über- schreitet.
Der Verpächter wird um seine Rechte gebracht. Wenn ein Produktionsrecht, das zu Drittpachtland gehört, weitergege- ben wird, kommt das einer Unterpacht gleich. Der Verpächter wird dann sagen, er wolle einen Teil dieser Entschädigung. Damit wird die Pachtzinskontrolle ebenfalls unterlaufen.
Im Pachtrecht werden somit eine Reihe von Bestimmungen durch eine Verordnung des Bundesrates verletzt. Hat es einen Wert, wenn wir Gesetze machen, die dann durch bundesrätli- che Verordnung unterlaufen werden? Der Kontingentshandel, den wir im Milchwirtschaftsbeschluss abgelehnt haben, wird hier durch die Hintertür wieder eingeführt. Es dürfen sich zwar nur Betriebe zu Betriebszweiggemeinschaften zusammen- schliessen, die vorher während dreier Jahre separat Milch ein- geliefert haben. Das zu kontrollieren, ist aber ausserordentlich schwierig. Die Verordnung führt dazu, dass keine neuen Stille- gungen von Kontingenten mehr erfolgen, der Zentralverband keine Kontingente mehr zurückkaufen kann und stillgelegte Kontingente aktiviert werden, um sie nach drei Jahren lukrativ weiterzuvermieten. Die Gesamtmilchmenge und die Verluste des Bundes aus der Milchrechnung werden zunehmen. Kon- trollierbar ist das für die verantwortlichen Kantone schlechthin nicht.
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Ferner wird das restliche Land der kontingentabgebenden Be- triebe so bestellt, dass noch möglichst viele öffentliche Mittel fliessen. Diesbezüglich ist den Kantonen eine schwierige Auf- gabe überbunden worden, mit der sie überfordert sind. Was schliesslich die Auswirkungen auf die Gewässerschutzvor- schriften anbelangt, führt die Verordnung entweder zur Ueber- düngung der Flächen jenes Betriebes, der ein Milchkontin- gent übernimmt, oder zu einem Güllentourismus bis 10 km Di- stanz. Die Erfahrung zeigt, dass nur die grösseren und rück- sichtslosen Betriebe zum Zuge kommen, weil sie mehr bieten als kleinere. Kleinbetriebe werden so zur vorzeitigen Aufgabe verlockt. Ich weiss: Das mag in Ihrer Philosophie erwünscht sein. Diese Verordnung ist direkt gegen das solidarische Ver- halten der Bauern gerichtet. Sie, Herr Bundesrat, tragen die Verantwortung dafür, dass die Bauern mehr und mehr zu Ein- zelkämpfern werden. So wird in den Dorfgemeinschaften das Vertrauen unter den Bauern und damit auch deren Berufsbild zerstört.
Ist es erlaubt, mit bundesrätlichen Verordnungen die Gesetze des Parlamentes auszuhöhlen? Ich sage nein. Ich weiss, dass Sie mir heute wahrscheinlich nicht alle Fragen beantworten können. Diese Verordnung aber führt zu Schlaumeiereien, die das Ansehen des Bauernstandes im ganzen Land unterhöh- len könnten.
Frau Ulrich: Aus dem grossen Strauss der Probleme beim EVD möchte ich drei Punkte herausgreifen:
Ich glaube, dass die Hoffnung allein, Herr Bundesrat, hier nicht genügt. Wir hoffen nicht auf eine gesetzliche Regelung, sondern wir fordern sie in möglichst kurzer Zeit. Zwar können wir hier lesen, es bestünden Kompetenzabgrenzungen. Manchmal wird auch die Ueberlegung angestellt, wenn etwas nicht verboten sei, dann sei es erlaubt, also brauche man im Moment gar keine gesetzlichen Regeln. Da wir aber hier etwas machen, dessen Risiken und Auswirkungen wir - zumindest als Politikerinnen und Politiker - nicht abschätzen können, müssen wir Regeln aufstellen. Die einen meinen, das Risiko sei sehr hoch, andere sagen, es sei sehr klein, niemand aber behauptet, es sei kein Risiko vorhanden. Wenn ein Schaden entsteht, ist er nicht nur von einer kleinen Gruppe, den direkt Interessierten, zu tragen. Betroffen sind dann vielmehr alle. Machen Sie daher vorwärts! Bringen Sie möglichst rasch eine gesetzliche Regelung, damit Klarheit über die Kompetenzen besteht und man weiss, wer unter welchen Bedingungen sol- che Bewilligungen erteilen darf.
Das heutige, noch geltende Patentgesetz sieht keine Patentie- rung von höheren Lebewesen, von Pflanzen und von Tieren vor. Das ist das eine.
Das andere: Wir haben im Rat beschlossen - und der Stände- rat ist uns gefolgt -, dass in die Bundesverfassung im Bereich Gentechnik neu die Würde der Kreatur aufgenommen wird. Wie verhält es sich dann nachher in den Verhandlungen, wenn nur die Würde des Menschen als Schranke gelten soll? Wie steht es dann mit der Würde der Kreatur und dem Verfas-
sungsartikel, den wir schaffen wollen? Da müssen wir doch auch die Möglichkeit haben, als Schweizerinnen und Schwei- zer zu sagen: Wir haben das in der Bundesverfassung be- schlossen, und wir gehen wegen irgendwelcher internationa- ler Vereinbarungen nicht davon ab.
Bühler: Auf Seite 336 und folgende beschreibt der Bundesrat die Wandlung der Agrarpolitik. Dass er dem Parlament auf- zeigt, wo etwas und was nach seiner Meinung geändert wer- den solle, ist sicher richtig. Zur hier dargelegten Richtung möchte ich mich deshalb nicht äussern. Dazu wird sich bei der Behandlung des 7. Landwirtschaftsberichtes und bei allfälli- gen Gesetzesänderungen Gelegenheit bieten. Was mich be- schäftigt, ist nicht der Inhalt der Darlegungen, sondern eine in diesem Zusammenhang stehende, wie ich meine, sehr wich- tige Grundsatzfrage. Der Bundesrat hat entgegen dem Land- wirtschaftsgesetz und entgegen den Leitlinien des 6. Land- wirtschaftsberichtes die Wandlung einfach von sich aus be- reits eingeleitet. Ich erinnere an die Behandlung der Preisbe- schlüsse Anfang dieses Jahres. Darf das Parlament zulassen, dass sich der Bundesrat einfach über Gesetze - das Landwirt- schaftsgesetz ist immerhin vom Volk angenommen worden - und über Parlamentsbeschlüsse hinwegsetzt oder sie prak- tisch ausser Kraft setzt, wenn er glaubt, eine Richtungsände- rung wäre nötig? Entsteht hier nicht ein Präjudiz, aufgrund dessen der Bundesrat sich auch in etlichen anderen Berei- chen so verhalten könnte? Meines Erachtens muss das Parla- ment darauf bestehen, dass Gesetze und Parlamentsbe- schlüsse vom Bundesrat so lange eingehalten werden, bis sie ordnungsgemäss abgeändert wurden. Ich möchte ausdrück- lich betonen, dass es mir nicht um die Kritik am neu aufgezeig- ten Weg in der Agrarpolitik geht. Es geht mir einzig und allein um die Grundsatzfrage, ob der Bundesrat sich an Gesetze und Parlamentsbeschlüsse zu halten hat oder nicht. Auf dem Ge- biet der Agrarpolitik hat er eine Richtungsänderung vorge- nommen, ohne dass Gesetzesänderungen oder Parlaments- beschlüsse ihn dazu legitimiert hätten. Darum frage ich den Bundesrat: Wie rechtfertigen Sie dieses Vorgehen?
Wiederkehr: Das Volk hat am 1. April 1990 den Rebbaube- schluss abgelehnt. Hauptgrund war neben den ungenügen- den Qualitäts- und Mengenbestimmungen eindeutig die Ab- lehnung der Weinkontingentierung. Auch der Bericht des Bun- desamtes für Landwirtschaft vom Februar 1991 zu einem neuen Rebbaubeschluss nennt die umstrittene Einfuhrrege- lung an erster Stelle der Gründe für das Volksnein. Der demo- kratische Auftrag zur Abschaffung der Weinkontingentierung ist somit klar. Klar sind auch die Kompetenzen: Der Bundesrat ist es, der das Weinstatut entsprechend zu ändern hat. Der Bundesrat hat seine Zuständigkeit im Abstimmungskampf auch klar hervorgehoben. Heute - über ein Jahr nach dem un- missverständlichen Volksverdikt - wird die Weinkontingentie- rung unverändert fortgeführt. Es liegt erst eine Ankündigung des Volkswirtschaftsdepartementes vor, dass man beim Rot- wein ab 1992 die Kontingentierung abschaffen wolle. In einem Gespräch unseres Parlamentarierkomitees mit Ihnen, Herr Bundesrat, haben Sie im letzten Oktober mündlich zugesi- chert, dass Sie so rasch als möglich diese Weinkontingentie- rung, die das Schweizervolk als höchst ungerecht empfindet, abschaffen wollen. Wir stellen fest: Schriftliche Zusicherungen gibt es nach wie vor keine. Im Bericht des Volkswirtschaftsde- partementes vom 16. April steht wiederum, es könnten sich Verzögerungen ergeben, weil die Gatt- und andere Verhand- lungen nur schleppend vorankämen.
Unsere Fragen an Sie, Herr Bundesrat: Warum wurde der un- missverständliche Auftrag des Volkes vom 1. April 1990 immer noch nicht erfüllt? Bis wann wird der Volksauftrag betreffend
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13 juin 1991
Abschaffung der Kontingentierung von Rotwein, aber auch von Weissweineinfuhren, verbindlich erfüllt sein?
Ruckstuhl: Zum Wandel in der Agrarpolitik schreibt der Bun- desrat: «Die Interventionen in der Landwirtschaft sind auf das Notwendige und Zielkonforme zu beschränken. Es sind ver- mehrt marktwirtschaftliche und marktnahe Steuerungsinstru- mente einzusetzen.» (S. 337)
Diese Aussage kann auch von bäuerlicher Seite her nur unter- stützt werden. Ich habe deshalb den Geschäftsbericht nach Vorschlägen und Massnahmen dazu abgesucht. Schreibt doch der Bundesrat weiter: «Die staatlichen Regelungen be- treffend die der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Stu- fen sind im gleichen Sinne zu überprüfen.» Dem Bundesamt für Landwirtschaft und dem Bundesrat kann wohl nicht ent- gangen sein, dass in den vergangenen Jahren und besonders in den letzten Monaten ganz erhebliche Kritik an den Len- kungsmassnahmen der Milchverwertung geübt wurde. Es ist unbestritten, dass Milchverwertung und Käsemarktordnung ein schwieriges Zusammenwirken vieler Regeln und Kräfte darstellen, das nicht an Einzelfällen gemessen werden kann. Trotzdem glaube ich, dass die gegenwärtige Kritik am allzu starren Festhalten an Produktions- und Sortenzuteilungen bei der Käseproduktion eine gewisse Berechtigung hat. Früher gab es einmal bei landwirtschaftlichem Boden die Marktregel: «Das Land geht zum besten Wirt.» Auf die Milch bezogen würde das heissen: Die Milch geht zum besten Käser. Sicher ist das Beispiel Scheunenberg im Kanton Bern hochgespielt worden. Doch glaube ich, auch in der Ostschweiz sind be- stimmte Bestrebungen zu kostengünstiger Milchverwertung nicht in zu erwartendem Mass geprüft und gefördert worden. Wenn sich milchverarbeitende Betriebe auf neue Konsumge- wohnheiten ausrichten wollen, wie das zum Beispiel im tog- genburgischen Ganterschwil vorgesehen war, so sollte etwas mehr Beweglichkeit gezeigt werden.
Mehr Beweglichkeit wäre auf einem anderen Gebiet der Milch- wirtschaft ebenfalls gefragt. Es liegt durchaus im Interesse der Milchrechnung, wenn Bauern ihr Milchkontingent nicht voll ausschöpfen. Durch Mindereinlieferungen entstehen den Ver- wertungsbetrieben Ertragsausfälle. So versuchen zum Bei- spiel Käsereigenossenschaften, den Unterlieferern für entgan- genen Hüttenzins Rechnung zu stellen; das versteht kein Be- troffener und kein Aussenstehender. Es wäre wohl prüfens- wert und im Interesse einer günstigen Milchrechnung, wenn ein Teil der gesparten Verwertungsverluste zur Entschädigung stark verschuldeter Milchgenossenschaften bereitgestellt würde. Dieser Vorschlag wäre wohl einiges verständlicher als die Motivierung der Bauern, ihr Kontingent voll auszuschöpfen und damit die Käsereigenossenschaften nicht zu schädigen, wie das heute zum Teil der Fall ist.
Ich bitte den Bundesrat, ganz im Zeichen seiner von mir ein- gangs zitierten Aussagen, auf diesem Gebiet aktiv zu sein.
Schwab: Ich spreche zum Geschäftsbericht, Seite 357, land- wirtschaftliche Forschung, nachwachsende Rohstoffe. Lehre und Forschung gehören auch im Agrarbereich zu den funda- mentalsten Werten eines Volkes, um im harten internationalen Wettkampf überhaupt bestehen zu können. Dank einer gut ausgebauten Forschung, dank einer soliden Ausbildung der Bauern und ihrer Tüchtigkeit und nicht zuletzt auch dank unse- rer Gesetzgebung war es der schweizerischen Landwirtschaft möglich, den Produktivitätsfortschritt in den letzten paar Jahr- zehnten auf einer beachtlichen Höhe zu halten, auf einem Stand, der sich auch im Quervergleich zur übrigen Wirtschaft sehen lässt.
Die Arbeiten der landwirtschaftlichen Forschungsanstalten la- gen, wie im Geschäftsbericht zu lesen ist, schwerpunktmässig auf dem Gebiet der umweltschonenden Landbewirtschaftung sowie bei der Förderung der Qualität von Lebens- und Futter- mitteln. Eine solche Schwerpunktsetzung ist zu begrüssen. Die sechsstündige Debatte hier in diesem Saal, in der es um die Lenkung im Getreidebau ging, hat deutlich gezeigt, wie tief die Sorge um eine lebenswerte Umwelt ist. Wir Bauern sind gewillt, alles zu tun, um den hohen Anforderungen zu genü-
gen, gesunde Nahrungsmittel zu produzieren, die Umwelt zu schonen und auch unsere Tiere tiergerecht zu halten. Wir alle wissen aber auch, dass wir uns in einem internationalen Um- feld befinden. Zunehmend müssen wir uns auf die Gegeben- heiten, auf die Gesetzgebung, z. B. der EG, ausrichten. Ge- sunde und schlechte Luft sind überdies auch landesübergrei- fend.
Nun meine erste Feststellung: Im Text unseres Geschäftsbe- richtes fehlen jegliche Angaben in Sachen Quervergleich mit der EG. Mir scheint, Herr Bundesrat, dass man in Zukunft ver- mehrt Hinweise und Angaben machen sollte, die unseren Stand im Vergleich zur EG verdeutlichen - es wäre eine echte Hilfe. Wir wollen ja alle europafähig werden. Hier im Geschäfts- bericht bieten sich Möglichkeiten, uns in dieser Hinsicht etwas zu öffnen.
Zur Thematik nachwachsende Rohstoffe: Im Geschäftsbericht gibt es Hinweise auf Rotationsbrache und nachwachsende Rohstoffe. Auf der anderen Seite wird aus verschiedenen Inter- essen gegen die Absicht, nachwachsende Rohstoffe auch in unserem Land zu fördern, Stimmung gemacht. Meine Fragen: 1. Wie will der Bundesrat den vielen unqualifizierten Vorwürfen gegen die Aufnahme von nachwachsenden Rohstoffen ins Produktionsprogramm begegnen?
Zum Schluss möchte ich doch an dieser Stelle für alles dan- ken, was auch im Departement von Herrn Bundesrat Delamu- raz für unsere Landwirtschaft geleistet wird.
Weder-Basel: Herr Neuenschwander hat am Verein gegen Tierfabriken Kritik geübt. Ich bin Mitglied dieses Vereines und will mich daher ganz kurz wehren.
Dieser Verein beharrt darauf, dass die Tierschutzgesetze und die entsprechenden Verordnungen eingehalten werden. Die Bauern hatten mehr als zehn Jahre lang Zeit, ihre Ställe an das neue Tierschutzgesetz anzupassen; sie erhielten teilweise auch Subventionen. Sie wissen so gut wie ich, Herr Neuen- schwander, dass in der Massentierhaltung ein himmelschrei- endes Unrecht passiert. Da werden die Tiere eingepfercht, sie werden angebunden, werden auf Spaltböden gezwungen, sind in zu kleinen Käfigen und werden vor allem ohne jede Liebe behandelt - Tiere, die genau empfinden wie Sie und ich. Die Tiere können sich nicht wehren, sie sind auf Leute ange- wiesen, die für ihr Los eintreten wie dieser Herr Kessler, der da angeprangert wird. Ich bedaure es sehr, dass diese Tiere kein Stimmrecht haben. Ich weiss ganz genau, dass dann in dieser Sparte vieles ganz anders wäre.
M. Delamuraz, conseiller fédéral: Je vous remercie d'écouter ma réponse, Monsieur Nussbaumer, et je vous prie d'excuser la conversation parallèle que j'ai dû conduire. Je crois que dans l'installation de la salle du Conseil national il faudrait que le Conseiller fédéral de service soit sous une cloche de verre, coupé du reste du monde, seul en liaison avec ceux qui lui po- sent des questions, un peu comme la voiture d'apparat de sa Sainteté. Ainsi pourrions-nous éviter d'avoir à nous disperser dans des discussions particulières.
J'aimerais remercier Mme Fankhauser, rapporteur, de l'ana- lyse critique et, pour une large part, très positive qu'elle a faite de la gestion de mon département. Elle a abordé quelques points sur lesquels je veux revenir brièvement, là où il n'y a pas de question expressément posée.
Tout d'abord, concernant cet ensemble de mesures commer- ciales que nous avons prises avec les autres nations à l'en- contre de l'Irak, j'aimerais dire qu'il continue et qu'il a pu fonc- tionner d'une manière rapide et efficace, grâce à un appareil qui a été mis en place, permettant le contrôle à la frontière des exportations de marchandises, la surveillance permanente des statistiques du commerce que nous faisons entre le Dé-
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partement des affaires étrangères, l'Administration des finan- ces, la Direction des douanes, le Secrétariat général de mon département et naturellement le BAWI. Des examens d'infor- mations faisant état d'éventuelles violations de l'embargo ont également permis de compléter ce dispositif.
Les dérogations qui ont été admises portaient exclusivement sur l'exportation et le transit de marchandises à des fins médi- cales ou humanitaires, l'exportation et le transit de denrées ali- mentaires dans des situations exceptionnelles, au titre de l'aide humanitaire, l'acheminement de bagages en cas de transport de personnes à destination ou en provenance de l'Irak ou du Koweit. Cela était très sévèrement délimité. Nous avons pu excepter de l'embargo contre l'Irak les livraisons de denrées alimentaires et d'autres produits de première néces- sité pour la population civile, cela après que la première ordon- nance avait été prise. Nous pouvons imaginer que le dispositif mis en place était le bon. Il se peut que quelque chose ait passé entre les mailles du filet, mais il est assez certain qu'il doit s'agir de peu de choses et que pour l'essentiel cela s'est convenablement fait.
En ce qui concerne le deuxième thème abordé par Mme Fank- hauser, le marché du travail et plus particulièrement la place qu'occupent les femmes dans ce marché: la campagne pour le perfectionnement qui a été entreprise afin d'améliorer la si- tuation des femmes sur le marché du travail a consisté, à titre de mesure spéciale en faveur du perfectionnement profes- sionnel, à dynamiser une étude sur la situation de la femme active. L'auteur de cette étude met en lumière les causes et les arrière-plans des problèmes particuliers que rencontrent les femmes à leur entrée dans leur profession, dans leur carrière, lorsqu'elles interrompent leur activité professionnelle et lorsqu'elles la reprennent.
Nous avons reçu entre-temps, et pour une part considérable déjà acceptée, plusieurs demandes de subventionnements pour des projets de perfectionnement (une cinquantaine) et des projets de réinsertion professionnelle des femmes (une petite vingtaine) que nous honorerons, car ce sont des projets intéressants et prometteurs, par un appui de l'ordre de 1,7 million. Nous participons également avec une représen- tante de l'OFIAMT au groupe de projets de l'initiative «Des pa- roles aux actes», en allemand «Taten statt Worte> qui cherche, en collaboration avec plus de cinquante entreprises, à aplanir les embûches que recèle pour les femmes le monde du travail. Le projet de loi sur l'égalité entre femmes et hommes, actuelle- ment en procédure de consultation, apportera aux femmes de sensibles améliorations dans les domaines de l'égalité des sa- laires, de l'interdiction des discriminations et des mesures de promotion.
Le problème du travail de nuit des femmes est traité dans un autre cadre. La réponse que le Conseil fédéral a faite à votre interpellation, Madame le rapporteur, vous situe que le rapport du Conseil fédéral sur les conventions adoptées en 1989 et 1990 par la Conférence internationale du travail - entre autres dans le protocole additionnel à la Convention No 89 du travail des femmes - est en bonne voie et que, par ailleurs, le Conseil fédéral ne propose pas au Parlement la sortie de la Suisse de la Convention 89.
Merci de la gerbe de lauriers que vous distribuez au Conseil fé- déral à propos du programme d'actions CIM. Celui-ci se pour- suit normalement et le Conseil fédéral décidera avant l'été de l'allocation de quelque 35 millions de francs aux sept centres qui sont mis sous toit.
Je réponds à Mmes Fankhauser et Ulrich sur le problème des essais de pommes de terre transgéniques à la Station fédérale de recherche de Changins. Le Conseil fédéral a autorisé en mai l'Office fédéral de l'agriculture à confier à la station de Changins l'exécution d'un essai de culture en plein air de pommes de terre transgéniques. Cet essai est l'aboutisse- ment de travaux entrepris depuis plus de trois ans, approuvés au sein des offices fédéraux intéressés, et il a pour but l'obten- tion d'un clone de la variété Bintje résistant au virus Y. La va- riété Bintje, telle que cultivée actuellement, est hautement fra- gile, très sensible à ce virus, dont l'infection entraîne des per- tes de récolte importantes. Cet essai est une première en Suisse, mais nullement en Europe. A titre d'exemple, plus de
60 essais de plantes transgéniques ont été autorisés en France ces trois dernières années. Pour la seule année pas- sée, il a été procédé en France a un examen de 24 nouvelles demandes d'autorisation.
Le Conseil fédéral a pris sa décision en se fondant sur l'ordon- nance sur la recherche agronomique et compte tenu de sa dé- cision du mois d'août 1986, qui reconnaissait implicitement l'autorité scientifique de la Commission interdisciplinaire suisse pour la sécurité dans la recherche et ses applications techniques (CSSB) et qui chargeait les Départements de l'économie publique et de l'intérieur d'instituer un service de coordination des procédures d'autorisation, le fameux KO- BAGO. Cette décision ne constitue pas un précédent en vue de l'octroi d'autres autorisations d'expérimenter en plein champ des organismes génétiquement modifiés. En revan- che, elle permet aux services concernés à l'avenir par l'octroi de telles autorisations, de se familiariser avec les tâches que cela implique, notamment avec l'étude du dossier et la surveil- lance de l'essai. Elle a donc, a ce titre, le caractère d'un projet pilote. Conformément à la décision du Conseil fédéral, cette surveillance est exercée à Changins, par un groupe restreint de membres de KOBAGO. La CSSB et KOBAGO ont donné des avis favorables. L'Office fédéral de l'environnement, de la forêt et du paysage a été consulté. Le Conseil d'Etat du canton de Vaud et les communes directement concernées ont été in- formés par l'Office fédéral de l'agriculture. Le dossier de re- quêtes, présenté par la station de Changins, est à disposition des organisations de la protection de l'environnement et de la nature, ainsi qu'à celle d'autres organisations intéressées, et cela depuis le 3 juin dernier.
Quant à la situation juridique qui occupait le centre de la pre- mière réflexion de Mme Ulrich, il est admis que l'expérimenta- tion en plein champ d'un organisme génétiquement modifié tel que le clone de pommes de terre obtenu à Changins, doit faire l'objet d'une procédure d'autorisation officielle. Tel a été le cas ici. Pour l'avenir, une base légale sera inscrite dans la loi sur la protection de l'environnement, loi qui est en cours de ré- vision. La procédure d'autorisation sera en principe analogue à celle que formule la Communauté européenne dans sa di- rective spéciale qui doit entrer en vigueur l'automne prochain. Je note enfin que l'examen de la requête de la station de Chan- gins a été effectuée conformément aux normes européennes, sur la base d'un questionnaire qui est utilisé en Grande-Breta- gne, et que l'ensemble de cette documentation est très large- ment reconnu par les pays européens et correspond aux re- commandations importantes qui ont été faites en cette matière par l'OCDE.
Madame Ulrich, vous abordez une question complémentaire, en quelque sorte, lorsque vous vous interrogez quant aux as- pects commerciaux qui sont liés à la propriété intellectuelle. Je vous dirai qu'en ce qui concerne les motifs d'exclusion de la brevetabilité, tels que l'on en discute en particulier dans la né- gociation de l'Uruguay-Round du GATT, la position de la Suisse se situe à mi-chemin entre les positions des Etats-Unis, de l'Australie, du Japon, d'un côté, et celles de la Commu- nauté européenne de l'autre. La Suisse souhaite une protec- tion des brevets qui puisse maintenir à long terme les avanta- ges comparatifs de notre pays en tant que lieu de développe- ment et de recherche, c'est-à-dire une protection qui couvrirait tous les domaines de la technique, y compris la biotechnolo- gie moderne, par exemple.
Contrairement aux Etats-unis, à l'Australie, entre autres, la Suisse demande expressément l'exclusion de la brevetabilité de toute invention qui viole le principe de la dignité humaine ou les principes généralement acceptés des bonnes moeurs. Cette exclusion a une très grande importance puisqu'elle constitue un fondement juridique tenant compte de considé- rations d'ordre éthique à l'encontre de la brevetabilité de la matière vivante et particulièrement des êtres vivants supé- rieurs. C'est également une solution qui permettra de régler d'une manière différenciée, donc appropriée, le problème de la brevetabilité en général.
En ce qui concerne la question de la brevetabilité des plantes, la position suisse au GATT est de laisser aux Etats le libre choix de protéger les variétés végétales, ou par le droit des brevets
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ou par un système sui generis approprié ou, éventuellement, en combinaison entre ces deux systèmes.
La position de la Suisse correspond, en tout cas sur ce point important, à celle de la Communauté européenne. Cela signi- fie que notre pays pourra continuer à protéger les variétés vé- gétales par la loi fédérale sur la protection des obtentions vé- gétales. Ainsi, elle pourra continuer à exclure ces variétés de la brevetabilité, selon l'article 1a de la loi fédérale sur les brevets. Il importe aussi de préciser que la position du Conseil fédéral ne préjuge pas les options du législateur suisse dans ce do- maine. La Suisse, avec les pays en développement, garde la li- berté de choisir un système adéquat de protection des varié- tés végétales.
Enfin, la protection des données résultant d'essais requis pour l'approbation des médicaments et des produits agrochimi- ques fait l'objet d'une proposition soumise aux différents pays membres du GATT. Ces consultations commenceront aussi en Suisse et nous constatons que, sur ce point intéressant, nous sommes en harmonie avec les pays industrialisés et les pays en développement.
S'agissant de votre troisième question sur la production de carburant à base d'huile de colza, les problèmes techniques sont en cours de résolution, des essais auront lieu afin d'utili- ser le colza comme carburant; mais je ne puis pas vous don- ner un état plus actualisé de la situation que celui qui figure en page 357 du Rapport de gestion. En ce qui concerne certains problèmes techniques qu'il convient de résoudre, nous n'avons pas encore obtenu la solution complète.
Monsieur Bühler, s'il eût été préférable de modifier la politique agricole seulement après la parution du 7e rapport sur l'agri- culture, cela serait certes l'ordre normal. D'ailleurs, pour l'es- sentiel, c'est bien ce qui se passera. Cependant, nous avons été chassés par le temps dans la mesure où des situations in- térieures - pensez aux céréales dont nous avons abondam- ment parlé cette semaine - et des circonstances extérieures - transformations des structures et des politiques agricoles dans les pays voisins et leur accélération - nous ont obligés à prendre quelques options de politique agricole nouvelle, et à ne pas devoir attendre la présentation du 7e rapport sur l'agri- culture dans tous les domaines et de prendre quelque avance là où cela est temporellement nécessaire.
Le rapport sur l'agriculture sera prospectif et conservera sa va- lidité durant un grand nombre d'années. Pour préparer un rap- port de cette trempe, de cette ambition et de cette perspective, il faut davantage de temps que nous ne l'avions imaginé. Nous le répétons, les mesures que nous avons dû prendre dans cer- tains secteurs de l'agriculture, avant la présentation de ce rap- port, vont dans le sens général de ce rapport et, par consé- quent, ne risquent pas de nous placer bientôt devant des contradictions fraîchement créées.
L'article 18 de la loi sur l'agriculture coiffe tout le chapitre éco- nomique. Il en est de même de l'article 29 de cette loi: salaires paritaires. L'article 18 précise que les conditions du marché doivent être prises en considération pour tous les articles sui- vants de la loi. Il y a donc une cohérence entre tout ce que nous avons fait et la couverture législative sous laquelle nous agissons.
Monsieur Wiederkehr, nous avons répondu à une motion En- gler en novembre dernier et nous avons précisé que nous ne pouvions pas envisager de prendre unilatéralement des me- sures visant à briser le contingentement des vins, sans affaiblir notre position de négociation à l'Uruguay-Round du GATT. Nous l'affirmions dans la perspective que l'Uruguay-Round se terminerait en décembre de l'année dernière. Or, cette pers- pective ne s'est pas réalisée, puisque le GATT continue les né- gociations et que celles-ci pourraient fort bien nous conduire à l'année prochaine. Il était donc indispensable que le Conseil fédéral change son fusil d'épaule. Il l'a fait en décidant de ne plus attendre l'achèvement du cycle de l'Uruguay-Round et d'aller de l'avant avec l'abolition du contingentement de vins. La solution actuellement à l'étude pour résoudre ce problème se fonde sur le principe en vigueur pour les vins rouges en bouteilles, à savoir: importations libres grevées d'un droit de douane supplémentaire à partir d'une certaine quantité res- tant à déterminer. Il est envisagé de fixer un droit de douane à
l'importation, augmentée d'une surtaxe qui serait fixée de ma- nière à exercer un frein aux importations excessives. Cette so- lution permettrait également de supprimer toute attribution de contingentements individuels et, partant, de répondre à la criti- que populaire qui a été adressée sur ce point lors du vote concernant le vin.
Nous ferons figurer cette solution, Monsieur le conseiller natio- nal, dans le statut du vin. Nous espérons que l'entrée en vi- gueur puisse avoir lieu le 1er janvier 1992, soit dans moins d'un an. Si de sérieuses difficultés surgissaient dans les négo- ciations avec les pays au bénéfice de contingents bilatéraux - nous sommes engagés par de tels accords avec un certain nombre de pays fournisseurs - il pourrait s'ensuivre un léger décalage dans l'adaptation du statut du vin. Je ne le souhaite pas et j'aime à croire qu'il sera possible de parvenir, dans les délais, à abolir définitivement les contingents qui vous font mal et qui font mal à la majorité du peuple suisse.
Monsieur Ruckstuhl, nous aurons l'occasion la semaine pro- chaine, si tant est que le Conseil fédéral puisse y répondre, de revenir plus en détail sur la question que vous posez quant à l'assouplissement de la mise en valeur du lait à partir notam- ment de ce cas de Scheunenberg. Pour l'instant et pour au- jourd'hui, il me suffira de vous dire que les dispositions relati- ves à la mise en valeur du lait, visent à limiter autant que possi- ble, c'est logique et c'est humain, les charges du compte lai- tier, mais elles sont appliquées avec souplesse et essaient de tenir compte de l'évolution du marché. Cependant, le cas du lait de Scheunenberg est un cas d'école; c'est un lait de non- ensilage, dont on fait les fromages à pâte dure, et notamment l'emmental, tandis que la raclette, elle, peut être produite avec du lait d'ensilage, dont une partie importante est actuellement transformée en beurre et en poudre de lait écrémé. C'est ce lait qu'il faut utiliser pour accroître la production de raclette, de façon à réduire la production de beurre et de poudre de lait écrémé qui coûte beaucoup plus cher au compte laitier que l'exportation des fromages d'Emmental. Sur ce point-là, même si la souplesse est au rendez-vous, comme je le sou- haite dans tous ces domaines, nous devons bien constater que des règles d'économies nous poussent à recommander la formule qui a été choisie pour Scheunenberg et à réserver la fourniture de lait de non-ensilage pour la fabrication de froma- ges à pâte dure.
La détention de bétail et la protection des animaux a fait l'objet d'une intervention de M. Neuenschwander. A la fin de l'année courante, le délai transitoire pour l'adaptation des étables aux prescriptions de la protection des animaux arrivera à échéance. L'an dernier, l'Office vétérinaire fédéral a constaté que la réalisation des mesures à prendre était en retard et il a cherché les moyens de faire face à ce problème. Le 28 mars 1991, un rapport a été adopté par la Conférence des directeurs cantonaux de l'agriculture, car il est bien clair que le canton, en cette matière, joue un rôle capital dans l'application des dispo- sitions relatives à la protection des animaux et à la détention de bétail. Sur la base de ces travaux préparatoires, nous avons mis en chantier une révision de l'ordonnance sur la protection des animaux. Elle est actuellement en consultation auprès des offices. La consultation externe va suivre, elle est déjà en route, elle s'achèvera le 30 juin et l'entrée en vigueur de l'ordon- nance modifiée devrait être envisagée au 1er octobre de cette année. Cette ordonnance contient des exceptions pour les étables de bétail laitier. On devrait renoncer à certaines adap- tations architecturales dans un certain nombre de cas, par exemple étables dans les alpages, étables qui seront aban- données très prochainement. Mais pour le reste, cette subs- tantielle ordonnance va respecter les décisions du législateur et enjoindre à ceux à qui dix ans n'ont pas suffi d'accomplir les transformations qui doivent l'être.
Monsieur Nussbaumer, en ce qui concerne le problème de la communauté partielle d'exploitation, nous disons que c'est une forme d'exploitation qui a été définie dans les ordonnan- ces sur le contingentement du lait. Elle permet aux exploitants de collaborer au plan du travail, de rationaliser ainsi leur ex- ploitation, notamment la production laitière. Les conditions qui sont posées à la reconnaissance de telles communautés par- tielles d'exploitation - je vous fais remarquer que la reconnais-
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sance est de la compétence des cantons et non pas de la Confédération - sont précises, et elles comportent notam- ment l'établissement d'un contrat. Les communautés partiel- les ne peuvent pas être comparées à un fermage, car elles ne reposent que sur une collaboration au plan du travail. En l'oc- currence, on ne peut donc pas parler d'une contradiction entre les deux législations. Certaines dispositions sont cepen- dant comparables, c'est vrai, notamment le fait que les com- munautés ne peuvent se réaliser que si les exploitations concernées ne sont tout de même pas trop éloignées l'une de l'autre; un rayon de l'ordre de dix kilomètres est traditionnelle- ment reconnu comme convenable. La possibilité donnée aux paysans de rationaliser leurs exploitations en formant une communauté ne saurait remettre en question le prix du lait. Elle leur permet toutefois d'abaisser leur coût de production et d'être mieux à même de faire face aux défis auxquels ils sont confrontés.
L'Office fédéral de l'agriculture prendra prochainement contact avec les cantons pour examiner avec eux les expérien- ces qui ont été faites durant la première année d'application de cette législation et on verra, à ce moment-là, s'il y a lieu de modifier sur tel ou tel point la législation, voire la réglementa- tion.
Je dirai que cette mesure qui ne conduit pas à une augmenta- tion de la production de lait nous paraît avoir eu de bons effets et convenir à ce statut que nous persistons à souhaiter aussi flexible que possible. C'est d'ailleurs le terme essentiel que je voudrais que nous utilisions, vous et nous, Monsieur Nuss- baumer, celui de flexibilité, et nous devons tout faire pour obte- nir davantage de flexibilité et moins de rigidité bétonnée, il y en a déjà bien assez!
J'en arrive enfin à la question posée par M. Schwab. Tout d'abord le problème du contenu du Rapport de gestion. On peut en discuter à perte de vue. Le Rapport de gestion passe par un mouvement cyclique d'engraissement et d'amaigrisse ment successifs. Une année, il est beaucoup trop riche, beau- coup trop lourd en documents sur des points de détail, alors on l'épure. L'année suivante, il y manque un certain nombre de tableaux pourtant indispensables à la compréhension des problèmes. Les renseignements comparatifs que vous sou- haitez entre les systèmes agraires des pays de la Commu- nauté et de la Suisse pourront probablement être introduits, en très petit nombre, dans le prochain Rapport de gestion, ce qui apportera une réponse à la question que vous vous posez. Je pense toutefois que l'essentiel de ces éléments doit plutôt figurer dans des rapports ad hoc consacrés à l'agriculture, où il est possible de s'étendre de manière plus spécifique que dans un Rapport de gestion de caractère plus général.
S'agissant des matières renouvelables, nous avons déclaré, en début de semaine, que nous étions en pleine phase d'étu- des approfondies. Les experts s'en donnent à coeur joie, qu'il s'agisse du colza, du blé ou de l'herbe. Il est important de considérer objectivement tous les aspects du problème: pro- duction agricole, protection de l'environnement, aspects éco- nomiques et aspects financiers de l'opération, avant de pren- dre une décision ou d'émettre un avis définitif. C'est à cette honnêteté intellectuelle que j'en appelle. Il est encore trop tôt pour délivrer des bulletins péremptoires, d'un côté ou de l'au- tre, à ce sujet. Les essais, entre autres à l'échelle 1:1, doivent être poussés plus avant - je songe en particulier à l'essai fort intéressant auquel la ville de Zurich va procéder très bientôt, avec 5 autobus équipés de biodiesel qui seront testés pen- dant une année. Je signale également les travaux extrême- ment intéressants que la station de recherche de Tänikon est chargée d'effectuer sous notre responsabilité. Je signale d'ail- leurs que le biodiesel n'est pas seul en cause. De nombreuses autres utilisations sont possibles: éthanol, matériel d'embal- lage, biogaz, sur lesquels des études sont en cours.
Je remarque que l'Autriche a dépassé le stade des essais et qu'elle va produire, l'année prochaine, 10 000 tonnes de RME (rapsméthylester), ce qui démontre qu'elle a une certaine avance sur la Suisse dans ce domaine.
En conclusion, vous avez raison, Monsieur Schwab, de relever que nous avons un peu manqué d'agressivité dans notre pu- blicité. Encore une fois, nous voulions respecter plusieurs avis
qui divergent peut-être des nôtres, et ce n'est que lorsque nous aurons suffisamment de certitude et que nous aurons at- teint un niveau nous permettant de passer des essais à l'appli- cation directe que nous vous renseignerons très largement sur cette matière.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstosse gemäss Seite 86 der Beilage zum Bericht Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires
selon la page 83 de l'annexe du rapport
Angenommen - Adopté
Justiz- und Polizeidepartement Département de justice et police
M. Couchepin, rapporteur: La sous-section de la Commis- sion de gestion chargée de suivre le Département de justice et police a porté son effort principal sur l'application des motions et postulats de la Commission d'enquête parlementaire 1. Nous avons aussi abordé un certain nombre de problèmes an- nexes évoqués dans le rapport de la Commission d'enquête mais qui n'ont pas été concrétisés dans une des motions, pos- tulats ou recommandations de cette commission. Il n'y a pas lieu pour l'instant de faire part de nos conclusions. Nous som- mes en pleine procédure et nos conclusions devraient faire l'objet d'un rapport intermédiaire que nous discuterons au mois de septembre, et d'un rapport définitif en automne avec notre appréciation politique.
Pour l'instant, nous avons entendu notamment le procureur de la Confédération et plusieurs de ses collaborateurs. Nous avons eu plusieurs entretiens avec le chef du Département de justice et police, à qui nous avons notamment demandé quelles étaient ses intentions. Suivons la procédure de réorga- nisation du ministère public, sur la base du rapport Basis et de l'expertise demandée par le Conseil fédéral, afin de fonder son évaluation de la situation. Une réorganisation n'est pas encore définitivement déterminée par le Conseil fédéral, elle est en route, nous la suivrons, et nous donnerons notre appréciation définitive dans le rapport qui paraîtra en automne.
Contacts aussi avec le délégué aux fiches, M. Gut. La liquida- tion du problème des fiches avance et à la fin de l'année tous les intéressés devraient avoir pu prendre connaissance des fi- ches les concernant. Reste encore le problème des dossiers, dont la consultation est prévue par l'ordonnance du Conseil fédéral. Cela pose des problèmes pratiques, car si l'on fait le compte du temps qu'il faudrait passer à consulter les dossiers selon la procédure prévue par l'ordonnance du Conseil fédé- ral, on arrive à des chiffres d'hommes/années de travail si im- pressionnants qu'on risquerait d'aborder la fin du siècle sans avoir liquidé la totalité de la consultation des dossiers. Ce n'est pas possible, il faut trouver d'autres solutions. Nous pensons que la responsabilité primaire d'une solution incombe au Conseil fédéral. Nous sommes ouverts à toute solution dont nous pourrions discuter avec le Conseil fédéral, et, le cas échéant, suppléer à la responsabilité primaire du Conseil fédé- ral.
Ces travaux se font suivant la philosophie dite «philosophie de la Commission de gestion» qui soulève l'enthousiasme de cette assemblée. Cette philosophie n'est pas inquisitoriale, elle est basée sur la confiance à l'égard du partenaire, sur un dialogue ouvert et franc, fondé sur la vérité et la conviction que le partenaire auquel nous nous adressons nous dit la vérité. Il n'y a donc pas de volonté d'aller au-delà de ce qui est affirmé, il y a simplement lieu d'en prendre connaissance et, sauf en cas de doute, de ne pas chercher à trouver des contradictions entre les affirmations et les déclarations des chefs responsa- bles qui nous donnent l'information et ce qui se passerait en
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réalité à l'échelon inférieur. En règle générale, nous nous en tenons aux contacts avec les chefs responsables de l'admini- stration et, naturellement, plus spécifiquement avec M. Koller, conseiller fédéral.
Pour ce qui concerne les délais, je le répéte, nous projetons de présenter un rapport complet avant la fin de la législature, de telle sorte qu'il puisse être discuté lors de la session de décem- bre des Chambres fédérales, à laquelle la plupart d'entre nous participeront fort heureusement, j'espère.
M. Friderici: C'est avec un certain étonnement que le groupe libéral a pris connaissance de la décision du Conseil fédéral, le premier jour de la présente session, d'abaisser les vitesses sur certains tronçons d'autoroutes. Il est bien évident que cette décision ne concerne nullement la gestion du Conseil fédéral pour l'année 1990. Cependant, nous lisons en page 204 du rapport établi par le Département de justice et police que, après le rejet de l'initiative populaire «Pro vitesse 130/100», le Conseil fédéral a définitivement inscrit dans l'ordonnance sur les règles de la circulation routière, à partir du 1er janvier, les li- · mitations générales de vitesse à 120 kilomètres/heure sur les autoroutes et à 80 kilomètres/heure sur les routes hors des lo- calités.
Monsieur le Conseiller fédéral, en qualité de chef du Départe- ment de justice et police, vous aviez pris personnellement l'en- gagement, durant la période précédant la votation évoquée ci-dessus, de ne pas réduire ultérieurement les vitesses sur les routes et les autoroutes. Au contraire, vous aviez laissé enten- dre que les cantons qui désireraient augmenter les vitesses sur certains tronçons de routes particulièrement bien adaptés pourraient obtenir des dérogations, sans préciser toutefois le genre de chaussée auquel seraient réservées de telles déro- gations. Une fois connus les résultats du scrutin, vous avez li- mité les possibilités aux seules zones urbaines. Depuis lors, sous le couvert d'une prétendue détérioration de la qualité de l'air, vous avez pris la décision d'abaisser les vitesses sur les autoroutes lorsque les cantons le demanderaient.
.
Vous me permettrez de citer ici un passage d'un livre écrit par un ancien secrétaire d'Etat français aux risques majeurs, sous le gouvernement socialiste d'ailleurs, M. Haroun Tazieff, qui est extrêmement sensible aux problèmes planétaires et spé- cialement à ceux de la protection de l'environnement: «Entre les extrémistes des deux bords qui, comme tous les extrémis- tes, sont moins nombreux qu'influents, se trouvent la plupart des citoyens, tant ceux qui s'inquiètent que ceux qui s'en mo- quent. Parmi ceux qui s'inquiètent et ont raison de le faire, cer- tains s'efforcent de cerner la réalité des menaces. D'autres, soucieux de l'excès de sensibiliser l'opinion, exagèrent ces dernières et assombrissent comme à plaisir un tableau attris- tant. Ce faisant, ils affaiblissent la cause qui leur tient à coeur, même si des succès momentanés peuvent faire croire le con- traire. Gagner des batailles n'a jamais signifié gagner une guerre. L'histoire le montre, d'Hannibal à Hitler, en passant par Napoléon. Et dans la guerre entreprise depuis un tiers de siè- cle pour sauver une nature agressée, guerre plutôt mal conduite jusqu'ici, il conviendrait d'élaborer une stratégie et de la mettre en oeuvre de façon intelligente».
Le Conseil fédéral s'était déjà particulièrement illustré, lors du célèbre débat sur la mort des forêts et sur les mesures qu'il avait alors préconisées pour y remédier. Aujourd'hui encore, il se discrédite et vise, par la cible choisie, une catégorie de ci- toyens jusqu'ici particulièrement dociles, les automobilistes. La mesure que votre collège gouvernemental a décidée, mais dont vous assumez la responsabilité en qualité de chef de dé- partement, ne servira à rien. En effet, les mesures effectuées par le Laboratoire fédéral d'essais des matériaux et l'Ecole d'ingénieurs de Bienne prouvent que la réduction des vitesses peut parfois avoir des effets néfastes sur la production d'ozone.
Bien plus qu'une réduction des vitesses, dont le but visé est aléatoire, il conviendrait que votre département suggère la suppression des points noirs sur les réseaux des routes natio- nales, qui génèrent des encombrements sur les routes et qui multiplient les risques d'accidents, engendrant eux-mêmes des blessés et des morts. Au lieu de freiner la circulation, la
simple logique voudrait que l'on fluidifie le trafic en construi- sant par exemple la seconde galerie du tunnel du Saint- Gothard ou la troisième piste sur la N 1, entre Berne et Zurich. Une telle décision augmenterait, premièrement, la sécurité routière et serait efficace pour l'assainissement de l'air. Un journal genevois ne «gorillait-il» pas la prise de décision du Conseil fédéral en prétendant que celui-ci avait acquis sa conviction en apprenant à fumer les cigares offerts par le chef du Département militaire fédéral, à petites bouffées, au lieu de le faire à grandes tirées!
Le groupe libéral connaît déjà la réponse que vous lui adresse- rez. Les cantons, et spécialement celui d'Uri, ont réclamé une telle mesure. A cette réponse, il nous serait facile de répliquer - aussi le faisons-nous déjà - que le canton d'Uri tout spéciale- ment, mais également le Département militaire fédéral pour- raient prendre des mesures autrement plus efficaces sur le plan de l'hygiène de l'air en exigeant qu'un industriel uranais, . par ailleurs ancien membre du Grand Conseil de ce canton, ainsi que la Fabrique fédérale de munitions changent leurs installations de chauffage qui fonctionnent encore au mazout lourd, autrement plus polluant qu'une colonne de voitures catalysées dépassant une prétendue avalanche de poids lourds, que ces derniers répondent aux normes suisses ou à celles, plus laxistes, de l'Europe communautaire.
Si une telle disposition n'était pas démobilisatrice pour le peu- ple qui en comprend la futilité, elle ferait sourire, comme a fait rire sous cape la prescription interdisant dès le 1er janvier de cette année les feux de jardins. Les juristes de la couronne, emportés par le zèle de certains fonctionnaires de l'Office fé- déral de l'environnement, des forêts et du paysage, ignorent qu'un mètre cube de matière organique, en brûlant, dégage ni plus ni moins de CO2 que le même mètre cube de la même matière en se compostant.
Monsieur le Conseiller fédéral, la mesure que vous avez prise le lundi 3 juin aura certainement un effet «contre-productif» en- vers la population de notre pays qui, lassée d'entendre sans raison crier au loup, ne se mobilisera plus lorsque les problè- mes majeurs nécessiteront une intervention. A ce titre, je cite à nouveau Haroun Tazieff, sceptique sur un certain nombre de dangers auxquels il ne croit pas et dont vous invoquez le péril pour satisfaire les fantasmes de quelques fonctionnaires: «Cet effet de serre auquel je ne crois pas plus qu'au péril que repré- senterait l'extension du trou d'ozone antarctique, pas plus non plus qu'à l'apparition d'autres trous d'ozone au-dessus de nos précieuses têtes occidentales. L'effet de serre me semble tout simplement impossible parce qu'est erroné selon moi le rai- sonnement qui a permis cette hypothèse nouveau-née.»
Le groupe libéral aurait pu présenter cette intervention lors du débat consacré àu Département fédéral de l'intérieur, car il a constaté durant les derniers mois que les analyses du Labora- toire fédéral d'essais des matériaux et d'autres organismes scientifiques dépendant directement ou indirectement de la Confédération sont en contradiction avec les théories avan- cées par quelques ayatollas du très important Office fédéral de l'environnement, des forêts et du paysage. A l'intérieur même de cet office, les tensions sont grandes et les avis partagés entre les intégristes et les pragmatiques.
Le groupe libéral vous invite donc, Monsieur le Conseiller fé- déral, à consacrer à l'avenir, avec vos collègues du gouverne- ment, une part accrue de vos forces de travail et de conviction à la résolution des problèmes essentiels de ce pays.
Müller-Meilen: Ich habe vor einem Jahr anlässlich der Diskus- sion über das Bundesamt für Polizeiwesen auf das unerfreuli- che Phänomen Tempoanarchie auf den schweizerischen Au- tobahnen hingewiesen und den Bundesrat daran erinnert, dass für die Verkehrssicherheit die Einhaltung der von ihm be- schlossenen Limiten von 80/120 km/h von grösstem Gewicht ist. Herr Bundesrat Cotti hat damals in Vertretung von Herrn Bundesrat Koller den höchst unbefriedigenden Zustand be- stätigt und systematische und seriöse Kontrollen durch die Kantone in Aussicht gestellt. Er hat auch darauf hingewiesen, dass es in jenen Ländern rasch zu einer Beruhigung gekom- men ist, die strenge Sanktionen gegen die Sünder kennen. Der Zustand auf den schweizerischen Autobahnen hat sich
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seither überhaupt nicht gebessert. Es gibt noch sehr viele Au- tofahrer, die mit Tempo 130 - ja 150 und 160! - umherfahren und die Sicherheit gefährden. Auch Lastwagen und Cars über- schreiten die Limiten serienweise.
Bevor überhaupt an eine weitere Senkung gedacht wird, soll- ten meines Erachtens die heutigen Limiten durchgesetzt wer- den. Das wäre als Massnahme auch gegen den Sommer- smog und für die Verkehrssicherheit viel wichtiger als die halb- herzige Massnahme des Bundesrates. Was hat der Bundesrat seit dem letzten Juni unternommen, um die Kantone zu einer strengen Durchsetzung der bestehenden Tempolimiten anzu- halten?
Zu einem weiteren Punkt: Mit dem Entscheid, den Kantonen auf gewissen Teilstrecken des Nationalstrassennetzes die Ein- führung von Tempo 100 für Personenwagen und 70 für Last- wagen zu erlauben, erhöht der Bundesrat das Tempochaos auf den schweizerischen Autobahnen. Vor allem aber gerät er in diametralen Widerspruch zu seinen bisherigen Stellung- nahmen. Am 17. Mai 1989 beantwortete der Bundesrat eine von mir eingereichte Interpellation wegen des Sommersmogs u. a. mit den folgenden Sätzen: «Aufgrund einer detaillierten Analyse der Probleme und der heute dazu vorhandenen wis- senschaftlichen Unterlagen kommt die Eidgenössische Kom- mission für Lufthygiene, EKL, zum Schluss, dass das Problem der erhöhten Ozonbelastung bei Sommersmog - im Gegen- satz zum Wintersmog - nicht mit vereinzelten, lokal angeord- neten und vorübergehenden Sofortmassnahmen gelöst wer- den kann. Vielmehr bedarf es dazu einer gesamtschweizeri- schen und dauerhaften Absenkung der Emissionen der ver- antwortlichen Vorläuferschadstoffe Stickoxide und Kohlen- wasserstoffe in einer Grössenordnung, die mindestens der im Luftreinhalte-Konzept vorgegebenen Reduktion entspricht. Es ist offensichtlich, dass dies nicht kurzfristig, sondern nur mit mittelfristigen, aber dauerhaft wirksamen Massnahmen er- reicht werden kann. Bei der Lösung des Ozonproblems kommt also dem Vollzug der LRV sowie dem Erreichen der Ziele des Luftreinhalte-Konzeptes eine herausragende Bedeu- tung zu.» Nun die Schlussfolgerung des Bundesrates: «Ge- stützt auf die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten der EKL empfiehlt der Bundesrat den Kantonen, im Falle des Som- mersmogs von räumlich und zeitlich begrenzten Warn- und In- terventionskonzepten abzusehen. Diese vermögen weder die Gesamtozonbelastung im Sommerhalbjahr noch jene wäh- rend den jeweils grösserräumig auftretenden Sommersmog- episoden spürbar zu vermindern.»
Bis hier das Zitat aus der Interpellationsantwort des Bundesra- tes. Ich glaube, ein Kommentar zu diesen Sätzen in der Ant- wort des Bundesrates ist überflüssig. Aber es würde mich nun doch interessieren, mit welchen Argumenten der Bundesrat seine Kehrtwendung in der Tempofrage begründen will. Es scheint mir, solche Zickzack-Beschlüsse tragen nicht zur Glaubwürdigkeit bei. Aber auch in bezug auf die Tempoanar- chie auf den schweizerischen Autobahnen scheint mir der Ent- scheid unglücklich.
Thür: Ich beantrage Ihnen, das Postulat 89.666 «Revision des Raumplanungsgesetzes» nicht abzuschreiben.
Auf Seite 231 des Geschäftsberichtes des Bundesrates finden Sie eine Reihe von Vorstössen zum Thema Raumplanung, die weniger als vier Jahre alt sind und dennoch zur Abschreibung empfohlen werden. Es sind Vorstösse, die eine Revision des Raumplanungsgesetzes zum Gegenstand haben.
In der Begründung schreibt der Bundesrat, dass sich auf- grund des Vernehmlassungsergebnisses eine Revision des Raumplanungsgesetzes nicht aufdränge beziehungsweise eine solche Revision nicht weiterverfolgt werde, weshalb auch diese Vorstösse nun zur Abschreibung empfohlen würden. Ich habe Mühe mit dieser Argumentation. Es ist richtig, dass das Vernehmlassungsverfahren sehr widersprüchliche Ergeb- nisse gebracht hat. Aber wir haben in der Märzsession auch feststellen können, dass von seiten des Ständerates - ich erin- nere an den Vorstoss Zimmerli - dennoch die Absicht besteht, das Raumplanungsgesetz in bestimmten Bereichen zu revi- dieren. Herr Zimmerli will den Artikel 24 des Raumplanungs- gesetzes aufweichen, indem er ausserhalb des Baugebietes
zusätzliche Ausnahmen zulassen will. Dieser Vorstoss wurde im Ständerat überwiesen und wird demnächst in unseren Rat kommen, und es ist zu befürchten, dass eine Ueberweisung auch in unserem Rat erfolgen wird. In dieser Situation will man nun Vorstösse abschreiben, die in eine andere Richtung zielen, die das Raumplanungsgesetz in eine andere Richtung revidieren wollen. Ich habe Mühe mit dieser politischen Festle- gung.
Worum geht es in meinem Vorstoss? Ich schlage vor, dass man bei der Revision des Raumplanungsgesetzes die land- wirtschaftlichen Vorrangflächen und die ökologischen Aus- gleichsflächen in ihrem Mindestumfang umschreibt und dass man zugleich das Siedlungsgebiet begrenzt. Dieser Vorstoss wurde am 3. Oktober 1988 als Postulat überwiesen. Eine fast gleiche Anzahl wollte diesen Vorstoss sogar als Motion über- weisen. Das Abstimmungsergebnis war 48 zu 38 Stimmen. Damals hat der Bundesrat in seiner Antwort festgehalten, man werde - um die Ziele der Raumplanung zu verwirklichen und die Nutzungsvielfalt langfristig zu sichern - nicht darum her- umkommen, Massnahmen zu prüfen, wie sie der Motionär vor- schlage. Ich sehe nicht ein, weshalb nach zwei Jahren die Realität anders sein soll. Aus diesem Grund möchte ich an meinem Vorstoss festhalten, um so mehr, als die Begründung des Bundesrates nicht stichhaltig ist, weil die Revision des Raumplanungsgesetzes ohnehin auf uns zukommen wird, auch wenn es im Vernehmlassungsverfahren den Anschein macht, als ob keine Mehrheit hinter dieses Reformvorhaben zu bringen ist. Wenn wir nun eine Reihe von Vorstössen abschrei- ben, die ausgesprochen dringliche Probleme lösen wollen, setzen wir ein falsches Signal.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, diesen Vorstoss aufrechtzu- erhalten.
Bundesrat Koller: Da über die Frage der Nachkontrolle im Be- reich der Parlamentarischen Untersuchungskommission in meinem Departement separat Bericht erstattet wird, ist es an- gesichts der fortgeschrittenen Zeit zweckmässig, diese Fra- gen mit den anderen zu debattieren. Ich halte hier lediglich fest, dass - wie Ihr Sektionspräsident das dargestellt hat - die Ficheneinsicht planmässig vorangeht. Wir können heute da- von ausgehen, dass bis Ende Oktober alle natürlichen Perso- nen ihre Fichenkopien erhalten haben und dass bis Ende Jahr auch die juristischen Personen und Organisationen behandelt sein werden.
Es bleibt noch das schwierige Problem der Dossiereinsicht: Wie ich bereits einmal angekündigt habe, ist die Arbeits- gruppe, die sich intensiv mit diesem Problem befasst hat, zum Schluss gekommen, dass - wenn wir die Dossiereinsicht nach den gleichen Prinzipien durchführen würden wie die Fichen- einsicht - es einen unverhältnismässigen Aufwand von rund 50 Millionen Franken und etwa 110 Mannjahren zur Folge ha- ben würde. Deshalb sind wir zurzeit daran, Alternativlösungen zu erarbeiten, und ich hoffe, es gelinge uns auch, in einem konstruktiven Dialog mit Ihrer Geschäftsprüfungskommission eine Lösung zu finden. Es steht auch noch offen, in welcher Rechtsform das schlussendlich geschehen soll, ob allenfalls sogar ein Bundesbeschluss nötig sein wird, der natürlich dem Parlament unterbreitet werden müsste. Alle diese Fragen wer- den zurzeit untersucht.
Damit komme ich zur Beantwortung der Fragen. Ich kann die Fragen von Herrn Friderici und Herrn Müller wenigstens teil- weise miteinander beantworten. Gegenüber Herrn Friderici betone ich, dass auch während dieses zweimonatigen Ver- suchs zur Bekämpfung der Smogprobleme in unserem Land die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten 120/80, wie sie in der Verkehrsregelnverordnung festgehalten sind, die Grund- regel bleiben. Es kann keine Rede davon sein - wie in der öf- fentlichen Diskussion der Eindruck erweckt worden ist -, dass der Bundesrat nun neue, allgemeingültige Höchstlimiten in unserem Land festlegen möchte. Es handelt sich hier um ei- nen zeitlich und sachlich ganz klar beschränkten Versuch mit dem Ziel, die Smogbekämpfung in unserem Land intensiver anzupacken.
In diesem Zusammenhang darf ich auch Herrn Nationalrat Müller-Meilen gegenüber betonen, dass sich die neue Ent-
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scheidsituation für den Bundesrat aufgrund des zusätzlichen Berichts von Elektrowatt ergab, den wir im Monat April erhal- ten haben. Dieser Bericht ergab eindeutig, dass die tagewei- sen Sofortmassnahmen, die auch zur Diskussion standen, nichts bewirken würden. Das war das negative Resultat. Ganz klar ergibt sich sodann aus diesem Bericht, dass das Grund- problem der Smogbekämpfung im Rahmen des Luftrein- halte-Konzepts realisiert und gelöst werden muss. Aber wir mussten feststellen, und Sie wissen das auch, dass wir diese Ziele erst in den Jahren 1997, 1998 realisieren können, selbst wenn wir das ganze Programm bei Bund und Kantonen durch- ziehen. Angesichts dieser Lage und der Ernsthaftigkeit des Smogproblems sah sich der Bundesrat vor die Frage gestellt, ob nicht zusätzliche Ueberbrückungsmassnahmen notwen- dig würden. Hier gab der Bericht von Elektrowatt einen sehr wertvollen Fingerzeig, indem er darlegt, dass mit saisonalen Massnahmen das Smogproblem zwar nicht gelöst werden kann, dass Massnahmen, wie wir sie jetzt in Aussicht nehmen, aber doch geeignet sind, einen Beitrag zur Linderung des Smogproblems zu leisten. Diesbezüglich muss ich die Vor- würfe von Herrn Friderici ganz entschieden zurückweisen. Herr Friderici, wenn Sie den Eindruck erwecken wollen, das Smogproblem sei nur eine Angelegenheit von übereifrigen Beamten, muss Ihnen hier der Bundesrat ganz klar widerspre- chen. Sie wissen, dass wir letztes Jahr über lange Zeit hinweg an sehr vielen Orten in der Schweiz Ozonwerte hatten, die weit über dem Ozongrenzwert von 120 Mikrogramm pro Kubikme- ter lagen. Sie betrugen im Tessin, wenn ich mich richtig erin- nere, über 200 Mikrogramm - ebenso in vielen anderen Regio- nen. Sie wissen auch, dass die zuständigen Behörden im letz- ten Sommer ganz konkrete Anweisungen gegeben haben, am Abend beispielsweise die Fenster zu schliessen oder keinen Sport mehr zu betreiben. Es geht nicht an, dass man dieses ernsthafte Smogproblem als eine Nebensache, als eine Ange- legenheit von übereifrigen Beamten hinstellt.
Diese Lageanalyse einerseits - immerhin von einem Institut, dessen Glaubwürdigkeit auf diesem Gebiete niemand von Ih- nen in Frage stellt - und die Erfahrungen des letzten Jahres andererseits waren der Hintergrund für den Grundsatzent- scheid, den der Bundesrat zu Beginn dieser Session getroffen hat. Im übrigen bin ich überzeugt, dass die wissenschaftliche Begleitung dieser Massnahme auch geeignet sein wird, mehr Klarheit in diesen Expertenstreit zu bringen.
Was die Durchsetzung der geltenden Tempolimiten und auch der neuen Tempolimiten anbelangt (eine weitere Frage von Herrn Nationalrat Müller-Meilen), darf ich Sie daran erinnern, dass der Bundesrat im Zusammenhang mit den Beschlüssen, die wir im Frühling dieses Jahres getroffen haben, an alle Kan- tone gelangt ist mit der Aufforderung, die geltenden Tempoli- miten konsequent durchzusetzen. Diesbezüglich haben wir jetzt auch positive Reaktionen von seiten der Kantone. Sie wis- sen, dass beispielsweise die Innerschweizer Kantone auf dem Gebiet der Durchsetzung der Tempolimiten ganz neue Mass- nahmen getroffen haben; sie machen viel intensivere Tempo- kontrollen. Das war mit ein Grund, weshalb sich der Bundesrat entschieden hat, diesen Versuch während der Monate Juli und August in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen durchzu- führen. Bei jenen Kantonen, die uns Anträge auf Temporeduk- tionen eingereicht haben, die bereit waren und sogar primär die Initiative ergriffen haben, dürfen wir davon ausgehen, dass sie auch bereit sind, diese reduzierten Tempolimiten während dieser beiden Monate intensiv durchzusetzen.
Insofern sind für den Bundesrat die nötigen Voraussetzungen geschaffen, und wir haben von Anfang an erklärt, dass wir die- sen Versuch nur in jenen Kantonen durchführen, die bereit sind, mitzuwirken. Kantone, die das ganz ablehnen, beziehen wir in diesen Versuch nicht mit ein. Ich darf festhalten, dass sich jetzt auch einige welsche Kantone zu einem solchen Ver- such bereit erklärt haben und dass wir in diesem Punkt glückli- cherweise nicht einmal mehr den berüchtigten «Röstigraben» haben.
In bezug auf das Postulat von Herrn Nationalrat Thür betref- fend das Raumplanungsgesetz: Herr Thür, Sie kennen die Po- sition des Bundesrates. Wir sind der Meinung, dass es nach dem katastrophalen Ausgang des Vernehmlassungsverfah-
rens in bezug auf eine Raumplanungsgesetzrevision keinen Sinn ergibt, jetzt mit einer neuen Revision zu kommen. Wir sind auf die Opposition praktisch aller Kantone gestossen. Bei den Parteien gingen die Meinungen im bezug auf den Inhalt einer Revision vollständig auseinander. An dieser Position än- dert auch nichts, dass der Ständerat die Motion Zimmerli über- wiesen hat. Wir werden auch in diesem Rat diese Motion be- kämpfen. Es ist also an Ihnen, der Richtung, die der Bundesrat einschlägt, zum Durchbruch zu verhelfen. Wir sind aufgrund dieses Vernehmlassungsverfahrens überzeugt, dass es nicht in erster Linie darum gehen kann, dieses Raumplanungsge- setz schon wieder zu revidieren, sondern wir müssen es bes- ser anwenden; und deshalb wollen wir mit den Kantonen zu- sammen ein Vollzugsförderungsprogramm realisieren. Das war auch der Hintergrund. Der ist für den Bundesrat unver- ändert; deshalb beantragen wir die Abschreibung dieses- Postulats.
Genehmigt - Approuvé
Abschreibung - Classement
Antrag des Bundesrates Abschreiben der parlamentarischen Vorstösse gemäss Seite 85 der Beilage zum Bericht
Antrag Thür Das Postulat 89.666 ist nicht abzuschreiben
Proposition du Conseil fédéral Classer les interventions parlementaires selon la page 82 de l'annexe du rapport
Proposition Thür Ne pas classer le postulat 89.666
Abstimmung - Vote Für den Antrag des Bundesrates Für den Antrag Thür
40 Stimmen 31 Stimmen
Bundesbeschluss - Arrêté fédéral
Eintreten ist obligatorisch L'entrée en matière est acquise de plein droit
Detailberatung - Discussion par articles
Titel und Ingress, Art. 1, 2 Antrag der Kommission Zustimmung zum Beschluss des Ständerates
Titre et préambule, art. 1, 2 Proposition de la commission Adhérer à la décision du Conseil des Etats
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble Für Annahme des Entwurfes Dagegen
73 Stimmen 2 Stimmen
An den Bundesrat - Au Conseil fédéral
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Geschäftsbericht des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes 1990 Gestion du Conseil fédéral, du Tribunal fédéral et du Tribunal fédéral des assurances 1990
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
09
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
91.018
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 13.06.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
1067-1092
Page
Pagina
Ref. No
20 019 980
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