N 21 juin 1991
1300
Motion Kühne
denen Kommissionen, die sich mit Entwicklungsfragen zu be- fassen haben (gemeinsame Sitzungen zur Vorberatung von Geschäften des Bundesrates, gemeinsame Seminare, Bil- dung von Arbeitsgruppen der Sektionen EDA und EVD der GPK wie kürzlich für den Bericht über die Mischkredite). Auf diesem - zum Teil bereits jetzt beschrittenen - Weg können die legitimen Anliegen des Motionärs besser erfüllt werden als durch die Schaffung einer neuen Kommission.
Schriftliche Erklärung des Büros Déclaration écrite du Bureau Das Büro beantragt, die Motion abzulehnen.
Zurückgezogen - Retiré
89.697 Postulat Keller Zuteilung der Geschäfte an ständige Kommissionen Attribution des objets aux commissions permanentes
Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1989 Das Büro des Nationalrates wird gebeten, neue Geschäfte wenn immer möglich ständigen Kommissionen zuzuweisen.
Texte du postulat du 6 octobre 1989 Le Bureau du Conseil national est invité à attribuer les nou- veaux objets lorsque cela est possible, aux commissions per- manentes.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Kommissionsarbeit muss gestärkt werden, damit die Bera- tung im Rat nicht zur Fortsetzung der Kommissionsverhand- lung verkommt.
Die Mitglieder ständiger Kommissionen haben in ihrem Be- reich mehr Sachkenntnis angesammelt, sind besser aufeinan- der eingespielt und damit auch reifer für Verständigungslösun- gen, als dies bei Ad-hoc-Kommissionen der Fall ist.
Das Vorgehen des Büros, wie wir es seit kurzem verfolgen kön- nen, Geschäfte vermehrt ständigen Kommissionen zuzuwei- sen, ist daher richtig. Ich bitte das Büro, diese Haltung konse- quent zu verfolgen.
Schriftliche Erklärung des Büros vom 2. März 1990 Déclaration écrite du Bureau du 2 mars 1990 Das Büro stellt fest, dass seine Geschäftszuteilungspraxis den Wünschen des Postulates entspricht und beantragt deshalb, den Vorstoss abzuschreiben.
Zurückgezogen - Retiré
89.758
Motion Kühne Wahl der bisherigen Bundesräte. Aenderung des Wahlreglements Réélection des conseillers fédéraux. Modification du règlement
Wortlaut der Motion vom 11. Dezember 1989
Das Büro wird gebeten, dem Rat eine Aenderung von Artikel 4 des Reglements der Vereinigten Bundesversammlung vorzu- legen, welche vorsieht, dass alle bisherigen Bundesräte im gleichen Wahlgang zur Wiederwahl kommen.
Texte de la motion du 11 décembre 1989
Le Bureau est chargé de présenter au conseil un projet de mo- dification de l'article 4 du règlement de l'Assemblée fédérale (Chambres réunies), selon laquelle tous les Conseillers fédé- raux qui se représentent sont soumis à un seul et même scru- tin de réélection.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Um in Zukunft das Wahlverfahren für die bisherigen Bundes- räte zu straffen, ist es angebracht, dass sie nicht mehr wie bis- her in verschiedenen Wahlgängen zur Wiederwahl kommen. Die erzielte Stimmenzahl der einzelnen Bundesräte soll ihrer Person gelten und deren Leistungen widerspiegeln und nicht, wie dies immer wieder vorkommt, von den erreichten Stimm- enzahlen der zuerst Wiedergewählten abhängig gemacht wer- den kann.
Die Wiederwahl unserer Landesregierung ist eine zu wichtige Angelegenheit, als dass Differenzen zwischen den Fraktionen auf Kosten der Mitglieder des Bundesrates ausgetragen wer- den.
Schriftliche Stellungnahme des Büros Rapport écrit du Bureau
Bei der Gesamterneuerungswahl des Bundesrates wird jeder Bundesratssitz in einem separaten Wahlgang besetzt. Es gibt also nicht eine gesamthafte Wahl von sieben Personen, son- dern sieben getrennte Wahlgänge einer einzelnen Person (Art. 4 des Reglements der Vereinigten Bundesversammlung vom 8.12.1976).
J .- F. Aubert erklärt in seinem «Traité de droit constitutionnel suisse» (Nr. 1484), dass die getrennte Wahl nicht aufgegeben werden könnte, ohne das System tiefgreifend zu verändern. Jedem Parlamentarier muss es freigestellt sein, seine Stimme einem sich zur Wiederwahl stellenden Bundesrat zu geben oder nicht. Das Misstrauen kann im geltenden System durch einen leeren oder ungültigen Wahlzettel oder durch eine Stimme zugunsten eines nichtoffiziellen Kandidaten zum Aus- druck gebracht werden. Auch mit der vorgeschlagenen Listen- wahl könnten leere, ungültige oder auf Dritte lautende Stimmen abgegeben werden.
Es trifft zu, dass die aufeinanderfolgenden Einzelwahlen gele- gentlich zu unangenehmen Manövern führen, weil von einem Wahlresultat enttäuschte Parlamentarier versucht sind, dies in der nachfolgenden Wahl zum Ausdruck zu bringen.
Es ist Sache der Fraktionen, darauf zu achten, dass die Wie- derwahlen in den Bundesrat Ausdruck eines möglichst gros- sen Vertrauensbeweises in die sich wieder zur Wahl stellen- den Bundesräte werden.
Bei keinem Wahlverfahren wird man vermeiden können, dass die Kandidaten unterschiedliche Ergebnisse erzielen, die in den Medien und in der Oeffentlichkeit kommentiert werden. Man sollte deshalb die Nachteile des geltenden Wahlverfah- rens nicht überschätzen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Postulat Keller Zuteilung der Geschäfte an ständige Kommissionen Postulat Keller Attribution des objets aux commissions permanentes
In
Dans
In
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
Année
1991
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer 89.697
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum
21.06.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
1300-1300
Page
Pagina
Ref. No
20 020 021
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