N 21 juin 1991
1300
Motion Kühne
denen Kommissionen, die sich mit Entwicklungsfragen zu be- fassen haben (gemeinsame Sitzungen zur Vorberatung von Geschäften des Bundesrates, gemeinsame Seminare, Bil- dung von Arbeitsgruppen der Sektionen EDA und EVD der GPK wie kürzlich für den Bericht über die Mischkredite). Auf diesem - zum Teil bereits jetzt beschrittenen - Weg können die legitimen Anliegen des Motionärs besser erfüllt werden als durch die Schaffung einer neuen Kommission.
Schriftliche Erklärung des Büros Déclaration écrite du Bureau Das Büro beantragt, die Motion abzulehnen.
Zurückgezogen - Retiré
89.697 Postulat Keller Zuteilung der Geschäfte an ständige Kommissionen Attribution des objets aux commissions permanentes
Wortlaut des Postulates vom 6. Oktober 1989 Das Büro des Nationalrates wird gebeten, neue Geschäfte wenn immer möglich ständigen Kommissionen zuzuweisen.
Texte du postulat du 6 octobre 1989 Le Bureau du Conseil national est invité à attribuer les nou- veaux objets lorsque cela est possible, aux commissions per- manentes.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Die Kommissionsarbeit muss gestärkt werden, damit die Bera- tung im Rat nicht zur Fortsetzung der Kommissionsverhand- lung verkommt.
Die Mitglieder ständiger Kommissionen haben in ihrem Be- reich mehr Sachkenntnis angesammelt, sind besser aufeinan- der eingespielt und damit auch reifer für Verständigungslösun- gen, als dies bei Ad-hoc-Kommissionen der Fall ist.
Das Vorgehen des Büros, wie wir es seit kurzem verfolgen kön- nen, Geschäfte vermehrt ständigen Kommissionen zuzuwei- sen, ist daher richtig. Ich bitte das Büro, diese Haltung konse- quent zu verfolgen.
Schriftliche Erklärung des Büros vom 2. März 1990 Déclaration écrite du Bureau du 2 mars 1990 Das Büro stellt fest, dass seine Geschäftszuteilungspraxis den Wünschen des Postulates entspricht und beantragt deshalb, den Vorstoss abzuschreiben.
Zurückgezogen - Retiré
89.758
Motion Kühne Wahl der bisherigen Bundesräte. Aenderung des Wahlreglements Réélection des conseillers fédéraux. Modification du règlement
Wortlaut der Motion vom 11. Dezember 1989
Das Büro wird gebeten, dem Rat eine Aenderung von Artikel 4 des Reglements der Vereinigten Bundesversammlung vorzu- legen, welche vorsieht, dass alle bisherigen Bundesräte im gleichen Wahlgang zur Wiederwahl kommen.
Texte de la motion du 11 décembre 1989
Le Bureau est chargé de présenter au conseil un projet de mo- dification de l'article 4 du règlement de l'Assemblée fédérale (Chambres réunies), selon laquelle tous les Conseillers fédé- raux qui se représentent sont soumis à un seul et même scru- tin de réélection.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit Um in Zukunft das Wahlverfahren für die bisherigen Bundes- räte zu straffen, ist es angebracht, dass sie nicht mehr wie bis- her in verschiedenen Wahlgängen zur Wiederwahl kommen. Die erzielte Stimmenzahl der einzelnen Bundesräte soll ihrer Person gelten und deren Leistungen widerspiegeln und nicht, wie dies immer wieder vorkommt, von den erreichten Stimm- enzahlen der zuerst Wiedergewählten abhängig gemacht wer- den kann.
Die Wiederwahl unserer Landesregierung ist eine zu wichtige Angelegenheit, als dass Differenzen zwischen den Fraktionen auf Kosten der Mitglieder des Bundesrates ausgetragen wer- den.
Schriftliche Stellungnahme des Büros Rapport écrit du Bureau
Bei der Gesamterneuerungswahl des Bundesrates wird jeder Bundesratssitz in einem separaten Wahlgang besetzt. Es gibt also nicht eine gesamthafte Wahl von sieben Personen, son- dern sieben getrennte Wahlgänge einer einzelnen Person (Art. 4 des Reglements der Vereinigten Bundesversammlung vom 8.12.1976).
J .- F. Aubert erklärt in seinem «Traité de droit constitutionnel suisse» (Nr. 1484), dass die getrennte Wahl nicht aufgegeben werden könnte, ohne das System tiefgreifend zu verändern. Jedem Parlamentarier muss es freigestellt sein, seine Stimme einem sich zur Wiederwahl stellenden Bundesrat zu geben oder nicht. Das Misstrauen kann im geltenden System durch einen leeren oder ungültigen Wahlzettel oder durch eine Stimme zugunsten eines nichtoffiziellen Kandidaten zum Aus- druck gebracht werden. Auch mit der vorgeschlagenen Listen- wahl könnten leere, ungültige oder auf Dritte lautende Stimmen abgegeben werden.
Es trifft zu, dass die aufeinanderfolgenden Einzelwahlen gele- gentlich zu unangenehmen Manövern führen, weil von einem Wahlresultat enttäuschte Parlamentarier versucht sind, dies in der nachfolgenden Wahl zum Ausdruck zu bringen.
Es ist Sache der Fraktionen, darauf zu achten, dass die Wie- derwahlen in den Bundesrat Ausdruck eines möglichst gros- sen Vertrauensbeweises in die sich wieder zur Wahl stellen- den Bundesräte werden.
Bei keinem Wahlverfahren wird man vermeiden können, dass die Kandidaten unterschiedliche Ergebnisse erzielen, die in den Medien und in der Oeffentlichkeit kommentiert werden. Man sollte deshalb die Nachteile des geltenden Wahlverfah- rens nicht überschätzen.
Motion Zbinden Hans
1301
Seit 1872 wurden alle sich wieder stellenden Bundesräte wie- dergewählt. Bei der letzten Gesamterneuerungswahl 1987 be- trug der Unterschied zwischen dem am besten und dem am schlechtesten Gewählten nur 39 Stimmen, 1983 47 Stimmen und 1975 36 Stimmen. Die Abstände von 1971 (106 Stimmen) und 1979 (90 Stimmen) sind eher Ausnahmen.
Die Einführung der vorgeschlagenen Listenwahl der Bundes- räte würde neue Probleme schaffen und könnte das von der Motion angestrebte Ziel nicht erreichen:
Die Zahl der leeren Wahlzettel würde deutlich abnehmen, das absolute Mehr würde dadurch höher, so dass in Grenzfäl- len die Wiederwahl eines Bundesrates gefährdet wäre;
es ist vorstellbar, dass gewisse Parlamentarier, um ein gutes Abschneiden der Kandidaten der Partei A zu gewährleisten, die Namen der Kandidaten der Parteien B, C und D streichen würden. Die Wahlmanöver würden sich nicht mehr während der Sitzung abspielen, sondern im voraus vorbereitet;
eine schlechte Stimmung oder ein Missbehagen könnte im- mer noch ausgedrückt werden bei zusätzlich nötig werdenden Wahlgängen sowie bei der Wahl des Bundespräsidenten und des Vizepräsidenten des Bundesrates, welche auf die Ge- samterneuerungswahl des Bundesrates folgen;
man kann schliesslich auch noch ein theoretisches Gegen- argument vorbringen: Eine Listenwahl könnte zu einer Wahl führen, die Artikel 96 der Bundesverfassung widerspricht: «Es darf .... nicht mehr als ein Mitglied aus dem nämlichen Kanton gewählt werden.» Diese Ansicht wurde 1951 von Ständerat Müller-Amriswil in einer Sitzung der Vereinigten Bundesver- sammlung vertreten, als das Wahlverfahren der Bundesrichter erwähnt wurde. Es ist in der Tat möglich, dass eine genügende Zahl Stimmen auf eine nicht offiziell kandidierende Person ent- fällt, die aus demselben Kanton stammt wie ein bisheriger Bundesrat.
Eine Aenderung des Wahlverfahrens wurde letztmals in den Jahren 1963-1965 diskutiert. Die Fraktionspräsidentenkonfe- renz des Nationalrates und das Büro des Ständerates spra- chen sich damals für eine Aenderung im Sinne des Motionärs aus, das Büro des Nationalrates erachtete eine solche Aende- rung als nicht angebracht.
Bei der Revision des Reglements der Bundesversammlung im Jahre 1974 wurde diese Frage nicht mehr diskutiert.
Weil einzig die getrennte Wahl mit einer separaten und unmit- telbaren Auszählung für jeden Sitz dem Parlament eine Kon- trolle des Wahlvorganges gestattet, beantragt das Büro, bei der geltenden Regelung zu bleiben.
Schriftliche Erklärung des Büros Déclaration écrite du Bureau Das Büro beantragt den Räten, die Motion abzulehnen.
Kühne: Zur Frage der Wiederwahl der Bundesräte ist eine neue Situation entstanden. Die beiden Räte haben die Motio- nen der FDP (Regierungsreform) und meine Motion (Verstär- kung der politischen Führung) gutgeheissen. Ich bin der An- sicht, dass man die Frage des Wahlreglementes im Zusam- menhang mit der umfassenden Bearbeitung der Stellung des Bundesrates, also zusammen mit der Regierungsreform und mit der Frage der Verstärkung der politischen Führung, bear- beiten kann.
Ich werde also auf meine wohlvorbereitete Begründung zur Motion verzichten, die Motion zurückziehen und Ihnen damit ein Geschenk zum 800-Jahr-Jubiläum der Stadt Bern bringen.
Zurückgezogen - Retiré
89.768
Motion Zbinden Hans Europafrage. Entsprechende Anpassung der Parlamentsorganisation Question européenne. Adaptation de l'organisation du Parlement
Wortlaut der Motion vom 13. Dezember 1989
Das gemäss Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d des Geschäftsre- glementes des Nationalrates für die Parlamentsorganisation zuständige Büro wird beauftragt, so rasch wie möglich eine zweckmässige Organisationsform des Parlaments zu ent- wickeln, welche eine integrale Bearbeitung (Vorberatung, Ori- entierung etc.) der Europafrage erlaubt und welche für den Bundesrat einen primär in dieser Sache zuständigen An- sprech- und Konsultationspartner schafft.
Mögliche Varianten:
Bildung eines Europaausschusses aus Mitgliedern der Kommission für auswärtige Angelegenheiten und der Wirt- schaftskommission;
Konstituierung einer Europakommission.
Texte de la motion du 13 décembre 1989
Le Bureau chargé, aux termes de l'article 9, 1er alinéa, lettre d, du règlement du Conseil national, de traiter les questions tou- chant l'organisation du Parlement, doit élaborer, aussitôt que possible, une structure parlementaire permettant de traiter in- tégralement et de façon judicieuse, les problèmes relatifs à l'Europe (examen préliminaire, information, etc.); il s'agira de créer ainsi dans ce domaine un interlocuteur valable pour le gouvernement, que le Conseil fédéral pourra consulter. Autres possibilités:
Création d'un comité pour l'Europe, constitué par des mem- bres de la Commission des affaires étrangères et de celle des affaires économiques.
Création d'une commission des affaires européennes.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Im Zusammenhang mit der immer umfassender werdenden Europafrage hat sich die Bundesverwaltung schrittweise zweckmässige Organe und Strukturen geschaffen, welche eine intra- und interdepartementale Zusammenarbeit ermögli- chen, so zum Beispiel das Integrationsbüro, den Europaaus- schuss und die Groupe de réflexion.
Im Unterschied dazu geht das Parlament die Europafrage im- mer noch fraktioniert und entsprechend partiell in verschiede- nen Kommissionen und Delegationen an: aussenpolitische Kommission, Wirtschaftskommission, Delegationen der Efta, der EG und des Europarates usw. Obschon zwischen diesen Kommissionen und Delegationen Koordinationsbemühun- gen unternommen werden, fehlt ein parlamentarisches Or- gan, das die Europafrage ganzheitlich angeht. Zugleich hat der Bundesrat heute noch mehrere Ansprechpartner neben- einander.
Die unvorhergesehenen dynamischen Entwicklungen in Ost- europa und zwischen EG und Efta führten bei Bundesrat und Parlament zu Verunsicherungen und zum Teil Orientierungs- schwierigkeiten. Die heute bestehenden unzweckmässigen Parlamentsstrukturen leisten dabei noch Vorschub.
Schriftliche Stellungnahme des Büros zu den Motionen 89.768 und 90.303 vom 2. März 1990 Rapport écrit du Bureau concernant les motions 89.768 et 90.303 du 2 mars 1990
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Motion Kühne Wahl der bisherigen Bundesrate. Aenderung des Wahlreglements Motion Kühne Réélection des conseillers fédéraux. Modification du règlement
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Jahr
1991
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Band
III
Volume
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Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance Seduta
Geschäftsnummer 89.758
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.06.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
1300-1301
Page
Pagina
Ref. No
20 020 022
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