Motion Zbinden Hans
1301
Seit 1872 wurden alle sich wieder stellenden Bundesräte wie- dergewählt. Bei der letzten Gesamterneuerungswahl 1987 be- trug der Unterschied zwischen dem am besten und dem am schlechtesten Gewählten nur 39 Stimmen, 1983 47 Stimmen und 1975 36 Stimmen. Die Abstände von 1971 (106 Stimmen) und 1979 (90 Stimmen) sind eher Ausnahmen.
Die Einführung der vorgeschlagenen Listenwahl der Bundes- räte würde neue Probleme schaffen und könnte das von der Motion angestrebte Ziel nicht erreichen:
Die Zahl der leeren Wahlzettel würde deutlich abnehmen, das absolute Mehr würde dadurch höher, so dass in Grenzfäl- len die Wiederwahl eines Bundesrates gefährdet wäre;
es ist vorstellbar, dass gewisse Parlamentarier, um ein gutes Abschneiden der Kandidaten der Partei A zu gewährleisten, die Namen der Kandidaten der Parteien B, C und D streichen würden. Die Wahlmanöver würden sich nicht mehr während der Sitzung abspielen, sondern im voraus vorbereitet;
eine schlechte Stimmung oder ein Missbehagen könnte im- mer noch ausgedrückt werden bei zusätzlich nötig werdenden Wahlgängen sowie bei der Wahl des Bundespräsidenten und des Vizepräsidenten des Bundesrates, welche auf die Ge- samterneuerungswahl des Bundesrates folgen;
man kann schliesslich auch noch ein theoretisches Gegen- argument vorbringen: Eine Listenwahl könnte zu einer Wahl führen, die Artikel 96 der Bundesverfassung widerspricht: «Es darf .... nicht mehr als ein Mitglied aus dem nämlichen Kanton gewählt werden.» Diese Ansicht wurde 1951 von Ständerat Müller-Amriswil in einer Sitzung der Vereinigten Bundesver- sammlung vertreten, als das Wahlverfahren der Bundesrichter erwähnt wurde. Es ist in der Tat möglich, dass eine genügende Zahl Stimmen auf eine nicht offiziell kandidierende Person ent- fällt, die aus demselben Kanton stammt wie ein bisheriger Bundesrat.
Eine Aenderung des Wahlverfahrens wurde letztmals in den Jahren 1963-1965 diskutiert. Die Fraktionspräsidentenkonfe- renz des Nationalrates und das Büro des Ständerates spra- chen sich damals für eine Aenderung im Sinne des Motionärs aus, das Büro des Nationalrates erachtete eine solche Aende- rung als nicht angebracht.
Bei der Revision des Reglements der Bundesversammlung im Jahre 1974 wurde diese Frage nicht mehr diskutiert.
Weil einzig die getrennte Wahl mit einer separaten und unmit- telbaren Auszählung für jeden Sitz dem Parlament eine Kon- trolle des Wahlvorganges gestattet, beantragt das Büro, bei der geltenden Regelung zu bleiben.
Schriftliche Erklärung des Büros Déclaration écrite du Bureau Das Büro beantragt den Räten, die Motion abzulehnen.
Kühne: Zur Frage der Wiederwahl der Bundesräte ist eine neue Situation entstanden. Die beiden Räte haben die Motio- nen der FDP (Regierungsreform) und meine Motion (Verstär- kung der politischen Führung) gutgeheissen. Ich bin der An- sicht, dass man die Frage des Wahlreglementes im Zusam- menhang mit der umfassenden Bearbeitung der Stellung des Bundesrates, also zusammen mit der Regierungsreform und mit der Frage der Verstärkung der politischen Führung, bear- beiten kann.
Ich werde also auf meine wohlvorbereitete Begründung zur Motion verzichten, die Motion zurückziehen und Ihnen damit ein Geschenk zum 800-Jahr-Jubiläum der Stadt Bern bringen.
Zurückgezogen - Retiré
89.768
Motion Zbinden Hans Europafrage. Entsprechende Anpassung der Parlamentsorganisation Question européenne. Adaptation de l'organisation du Parlement
Wortlaut der Motion vom 13. Dezember 1989
Das gemäss Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe d des Geschäftsre- glementes des Nationalrates für die Parlamentsorganisation zuständige Büro wird beauftragt, so rasch wie möglich eine zweckmässige Organisationsform des Parlaments zu ent- wickeln, welche eine integrale Bearbeitung (Vorberatung, Ori- entierung etc.) der Europafrage erlaubt und welche für den Bundesrat einen primär in dieser Sache zuständigen An- sprech- und Konsultationspartner schafft.
Mögliche Varianten:
Bildung eines Europaausschusses aus Mitgliedern der Kommission für auswärtige Angelegenheiten und der Wirt- schaftskommission;
Konstituierung einer Europakommission.
Texte de la motion du 13 décembre 1989
Le Bureau chargé, aux termes de l'article 9, 1er alinéa, lettre d, du règlement du Conseil national, de traiter les questions tou- chant l'organisation du Parlement, doit élaborer, aussitôt que possible, une structure parlementaire permettant de traiter in- tégralement et de façon judicieuse, les problèmes relatifs à l'Europe (examen préliminaire, information, etc.); il s'agira de créer ainsi dans ce domaine un interlocuteur valable pour le gouvernement, que le Conseil fédéral pourra consulter. Autres possibilités:
Création d'un comité pour l'Europe, constitué par des mem- bres de la Commission des affaires étrangères et de celle des affaires économiques.
Création d'une commission des affaires européennes.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Keine - Aucun
Schriftliche Begründung - Développement par écrit
Im Zusammenhang mit der immer umfassender werdenden Europafrage hat sich die Bundesverwaltung schrittweise zweckmässige Organe und Strukturen geschaffen, welche eine intra- und interdepartementale Zusammenarbeit ermögli- chen, so zum Beispiel das Integrationsbüro, den Europaaus- schuss und die Groupe de réflexion.
Im Unterschied dazu geht das Parlament die Europafrage im- mer noch fraktioniert und entsprechend partiell in verschiede- nen Kommissionen und Delegationen an: aussenpolitische Kommission, Wirtschaftskommission, Delegationen der Efta, der EG und des Europarates usw. Obschon zwischen diesen Kommissionen und Delegationen Koordinationsbemühun- gen unternommen werden, fehlt ein parlamentarisches Or- gan, das die Europafrage ganzheitlich angeht. Zugleich hat der Bundesrat heute noch mehrere Ansprechpartner neben- einander.
Die unvorhergesehenen dynamischen Entwicklungen in Ost- europa und zwischen EG und Efta führten bei Bundesrat und Parlament zu Verunsicherungen und zum Teil Orientierungs- schwierigkeiten. Die heute bestehenden unzweckmässigen Parlamentsstrukturen leisten dabei noch Vorschub.
Schriftliche Stellungnahme des Büros zu den Motionen 89.768 und 90.303 vom 2. März 1990 Rapport écrit du Bureau concernant les motions 89.768 et 90.303 du 2 mars 1990
Motion Portmann
1302
N
21 juin 1991
Das Büro ist der Meinung, dass die Frage einer Annäherung an die Europäische Gemeinschaft (EG) durch die Bildung ei- nes Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) für unser Land von entscheidender Bedeutung ist. Dem Parlament wird dabei eine wichtige Rolle zufallen, und zwar sowohl bei der Beratung des Abkommens, das zwischen den 12 EG-Staaten und den 6 Efta-Staaten abgeschlossen werden könnte, als auch wäh- rend der späteren Abstimmungskampagne.
Die Frage der beiden Motionäre nach einer Anpassung der Parlamentsorgane an diese und mögliche spätere Aufgaben ist somit sehr berechtigt.
Zurzeit werden die Europafragen vor allem in folgenden sie- ben parlamentarischen Kommissionen und Delegationen be- handelt (alle mit einem gemeinsamen Sekretariat):
Kommission für auswärtige Angelegenheiten des National- rates (23 Mitglieder)
Wirtschaftskommission des Nationalrates (23 Mitglieder)
Kommission für auswärtige Angelegenheiten des Ständera- tes (11 Mitglieder)
Aussenwirtschaftskommission des Ständerates (11 Mitglie- der)
Delegation beim Europarat (8 Nationalräte und 4 Stände- räte, total 12 Mitglieder)
Delegation bei der Efta (3 Nationalräte und 2 Ständeräte, to- tal 5 Mitglieder)
Delegation für die Beziehungen zum Europäischen Parla- ment (6 Nationalräte und 4 Ständeräte, total 10 Mitglieder).
Diese Situation bietet den Vorteil, dass eine grosse Zahl von Ratsmitgliedern sich mit Fragen der europäischen Integration beschäftigt, wodurch die Sensibilisierung der Bevölkerung ge- fördert wird. Andererseits sind eine gewisse Verzettelung der Kräfte und ein unterschiedlicher Informationsstand der Inter- essierten nicht zu vermeiden.
Das Büro hat die Meinung der betroffenen zwei Kommissio- nen und drei Delegationen zu dieser Frage eingeholt. Einig sind sich diese Gremien über die Notwendigkeit einer ver- mehrten Koordination, die über den Austausch von Protokol- len und die Organisation von gemeinsamen Seminaren hin- ausgehen sollte. Die Kommissionen und Delegationen stimmen auch darin überein, dass es nötig ist, unseren Magi- straten, Unterhändlern und Experten die Aufgabe zu erleich- tern, indem vermieden wird, dass sie vor verschiedenen parla- mentarischen Ausschüssen dieselben Probleme mehrmals darlegen müssen.
Ueber die Art der Strukturen gehen indessen die Meinungen auseinander:
Die Idee der Schaffung einer Kommission oder Delegation für Europafragen findet nur begrenzte Unterstützung und wird von den befragten Kommissionen und Delegationen abge- lehnt. Das Büro hält deshalb nicht an dieser Idee fest.
Zur Diskussion gestellt wurde eine Vereinigung der beiden Delegationen zur Efta bzw. zum Europäischen Parlament. Die betroffenen Delegationen wenden sich aber gegen diese Lö- sung.
Die Delegation beim Europarat schlägt vor, die drei Delega- tionen administrativ zu einer Einheit zusammenzufassen und daraus drei Sektionen (Europarat/Efta/Europäisches Parla- ment) zu bilden, die sich mit der betreffenden internationalen Organisation beschäftigen würden. Es bestände eine ähnli- che Struktur, wie sie die GPK hat, d. h., die 27 Kommissions- mitglieder würden sich dreimal jährlich zu einer gemeinsamen Kommissionssitzung zusammenfinden, um über die jeweili- gen Aktivitäten zu berichten und um die Standpunkte zu koor- dinieren.
Das Büro unterstützt die Bestrebungen zur verstärkten Zusam- menarbeit aller parlamentarischen Organe, die sich mit der Europafrage beschäftigen. Eine bessere Koordination ist ebenfalls vom Bundesrat gewünscht.
In einem Zeitpunkt rascher Veränderungen gilt es indessen, mit den vorhandenen Strukturen bestmögliche Resultate zu erzielen und auf die Bildung neuer Organe zu verzichten. Das Büro gibt deshalb der Lösung einer administrativen Zusam- menfassung der bestehenden drei Delegationen den Vorzug. Der Ständerat müsste einer solchen Lösung auch zustim- men.
Das Büro sieht im übrigen vor, das Abkommen über den Bei- tritt zum EWR - analog zum Freihandelsabkommen mit der EG 1972 - der Wirtschaftskommission (WK) und der Kommis- sion für auswärtige Angelegenheiten (AAK) zur Vorberatung zuzuteilen, da dieses Geschäft sowohl wirtschaftliche als auch aussenpolitische Aspekte enthält.
Das Büro beantragt, die Motionen insofern abzulehnen, als sie die Bildung einer neuen Kommission oder einer Delegation der WK und der AAK verlangen. Das Büro ist indessen bereit, die Vorstösse als Postulate entgegenzunehmen. Es wird - in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Organ des Ständera- tes und mit den drei betroffenen Delegationen - rasch einen Reglementsentwurf vorlegen, der eine Delegation für Europa- fragen bestehend aus den bisherigen drei Delegationen (Eu- roparat/Efta/Europäisches Parlament) vorsieht.
Schriftliche Erklärung des Büros Déclaration écrite du Bureau Ueberweisung der Motion in der Form eines Postulates.
Ueberwiesen als Postulat - Transmis comme postulat
90.303
Motion Portmann Ausschuss für Europabelange Délégation aux affaires européennes
Wortlaut der Motion vom 5. Februar 1990
Diesem mögen der Präsident und eine repräsentative Anzahl von Mitgliedern sowohl der Kommission für auswärtige Ange- legenheiten als auch der Wirtschaftskommission angehören. Dieser Ausschuss berät die europarelevanten Geschäfte ins- besondere im Lichte von Artikel 85 Ziffer 5 und 6 unserer Ver- fassung mit den Vertretern des Bundesrates vor und verab- schiedet sie zuhanden der über solche Geschäfte vereint ta- genden beiden Kommissionen.
Texte de la motion du 5 février 1990
Le Bureau est chargé de constituer une «délégation aux af- faires européennes», dont feraient partie le président ainsi qu'un nombre adéquat de membres de la Commission des af- faires étrangères et de la Commission des affaires économi- ques. Cette délégation examinerait au préalable avec les re- présentants du Conseil fédéral les objets relevant de la politi- que européenne, notamment à la lumière de l'article 85 chiffres 5 et 6 de notre constitution, et les transmettrait aux deux commissions réunies pour traiter ces questions.
En outre, le Bureau est chargé d'entamer des pourparlers avec le Bureau du Conseil des Etats afin d'étudier la possibilité d'institutionnaliser une action coordonnée avec un organe du Conseil des Etats à la lumière de l'article 85 chiffres 5 et 6 de notre constitution.
Mitunterzeichner - Cosignataires: Blatter, Bürgi, David, Dor- mann, Dünki, Eisenring, Engler, Fäh, Hänggi, Hildbrand, Mae- der, Oester, Reimann Maximilian, Widmer, Widrig, Wieder- kehr, Zbinden Hans, Zwygart (18)
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Motion Zbinden Hans Europafrage. Entsprechende Anpassung der Parlamentsorganisation Motion Zbinden Hans Question européenne. Adaptation de l'organisation du Parlement
In
Dans
Amtliches Bulletin der Bundesversammlung Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale
In
Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale
Jahr
1991
Année
Anno
Band
III
Volume
Volume
Session
Sommersession
Session
Session d'été
Sessione
Sessione estiva
Rat
Nationalrat
Conseil
Conseil national
Consiglio
Consiglio nazionale
Sitzung
16
Séance
Seduta
Geschäftsnummer
89.768
Numéro d'objet
Numero dell'oggetto
Datum 21.06.1991 - 08:00
Date
Data
Seite
1301-1302
Page
Pagina
Ref. No
20 020 023
Dieses Dokument wurde digitalisiert durch den Dienst für das Amtliche Bulletin der Bundesversammlung. Ce document a été numérisé par le Service du Bulletin officiel de l'Assemblée fédérale. Questo documento è stato digitalizzato dal Servizio del Bollettino ufficiale dell'Assemblea federale.